Centre de sécurité aérienne Genève.
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E 18 mars 1991
staatlicher Regelung zu erwarten, keine Ideologie als unum- stössliche Wahrheit zu akzeptieren, sondern offen zu bleiben für die Möglichkeit, dass der Gesprächspartner recht haben könnte.
Zum Schluss eine organisatorische Mitteilung: Im Einver- ständnis mit der Berner Regierung verschieben wir die Feier des Präsidenten auf die Sommersession. Der tragische Tod unseres Freundes lastet noch zu stark auf uns allen. Reservie- ren Sie also bitte am ersten Mittwoch der Sommersession - es wird der 5. Juni sein - Nachmittag und Abend für eine Feier. Ich möchte auch die Ehegatten der Ständeräte dazu einladen und bitte Sie, dies Ihren besseren Hälften kundzutun.
Wir wollen nun das Programm der letzten Sessionswoche in Angriff nehmen, und ich schliesse mit einem Lieblingssatz meiner Mutter: «Hü, in Gottes Namen.» (Beifall)
Wahl des 2. Stimmenzählers Election du 2e scrutateur
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés
43
eingelangt-rentrés
43
leer - blancs ungültig -nuls gültig - valables absolutes Mehr - Majorité absolue
3
0
40
21
Es wird gewählt - Est élu Herr Riccardo Jagmetti mit 38 Stimmen
Ferner haben Stimmen erhalten-Ont en outre obtenu des voix Verschiedene - Divers 2
Präsident: Ich gratuliere Herrn Jagmetti zu der schönen Wahl. Ich heisse ihn im Büro herzlich willkommen und bitte ihn, den Platz des zweiten Stimmenzählers einzunehmen. (Beifall)
Wahlen in ständige Kommissionen Elections dans des commissions permanentes
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés eingelangt-rentrés leer - blancs ungültig - nuls
39
35
0
0
gültig - valables absolutes Mehr - Majorité absolue
35
18
Es werden gewählt - Sont élus mit 35 Stimmen
Herr Danioth in die Finanzkommission
Herr Schiesser in die Geschäftsprüfungskommission Herr Ruesch in die Aussenwirtschaftskommission Herr Bühler in die Verkehrskommission
Herr Hänsenberger in die Verwaltungskommission Herr Masoni in die Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parlament
Präsident: Ich gratuliere den Gewählten.
90.068
Flugsicherungszentrum Genf. Ausbau Centre de sécurité aérienne Genève. Agrandissement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Oktober 1990 (BBI III 994) Message et projet d'arrêté du 16 octobre 1990 (FF III 955)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
M. Flückiger, rapporteur: Comme vous le savez, une nouvelle organisation de la sécurité aérienne est entrée en vigueur le 1er janvier 1988. Les services civils de la sécurité aérienne sont assurés par la société Swisscontrol. Je n'entrerai pas en matière quant à la constitutionnalité du transfert d'une tâche de l'Etat à l'économie privée, puisque dans leur rapport du 6 avril 1989, les Commissions de gestion se sont amplement exprimées à ce sujet. La Confédération met à la disposition de Swisscontrol les terrains, les immeubles et les installations; elle prend en charge les frais de la sécurité aérienne. En revan- che, la Confédération toujours, encaisse les taxes de la sécu- rité aérienne payées, par les passagers. Le principe de l'ac- quittement par le responsable est, ici, respecté.
Pour la sécurité aérienne dont il est question aujourd'hui, il s'agit de réglementer le trafic aérien à l'échelle européenne et, pour une petite partie, à l'échelle nationale. La sécurité aé- rienne doit être améliorée d'urgence, parce que les encombre- ments du trafic aérien sont dus en premier lieu à l'augmenta- tion de ce trafic, et que cette augmentation postule un renfor- cement des dispositifs de contrôle, dispositifs qui, dans la si- tuation actuelle, s'ils répondent aux critères de sécurité, sont toutefois à l'origine de retards en raison de leur développe- ment inadapté à la croissance. Les centres de la sécurité aé- rienne de Genève et de Zurich sont responsables de la sécu- rité au-dessus du territoire suisse et de ses proches environs. Certains milieux souhaiteraient le regroupement de ces cen- tres dans un lieu unique, par exemple Berne. Mais je dois dire que ceci est une autre histoire et que cette proposition ne fait pas l'objet de la présente discussion.
Le Conseil fédéral propose un crédit d'ouvrage de 75,55 mil- lions de francs pour l'agrandissement du centre de la sécurité aérienne de Genève; les détails y relatifs figurent dans le mes- sage dont vous avez pris connaissance. La plus grande partie de ce montant, soit 44 millions de francs, sont destinés à la construction d'un nouveau bâtiment. Le prix des aménage- ments s'élèvera à 20 millions, il s'agit essentiellement du rem- placement des anciennes installations de traitement électroni- que des données par un appareillage à la pointe de la techno- logie.
C'est à l'unanimité que la Commission des transports et du tra- fic vous propose d'entrer en matière et d'adopter le crédit d'ouvrage demandé.
J'aimerais encore vous faire un bref commentaire relatif à l'ar- rêté fédéral proprement dit. A l'article premier il est question d'un crédit d'ouvrage. Or, conformément à la loi sur le compte d'Etat, il s'agit, en réalité, d'un crédit d'engagement. Il n'y a pourtant pas lieu de modifier l'arrêté fédéral, puisque le Parlement n'a pas toujours appliqué le terme de crédit d'engagement à la lettre. Il y a une année et demie, il avait édicté un arrêté fédéral relatif à des demandes de crédits d'ouvrage pour des terrains et des immeubles, bien que la loi sur le compte d'Etat, qui constitue la base de référence, ne connaisse pas ce terme. Pour autant, je vous renouvelle ma demande d'entrer en matière et, par la suite, l'acceptation de l'arrêté fédéral.
Flugsicherungszentrum Genf. Ausbau
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Küchler: Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass diesem 75-Millio- nen-Kredit aus gewissen involvierten Kreisen Opposition er- wachsen ist. Vorab die Aerosuisse, der Dachverband der schweizerischen Luftfahrt, hat sich in einer Eingabe an ge- wisse Parlamentarier gewandt mit dem Ersuchen, die Bera- tung der Vorlage sei auszusetzen und die Vorlage sei zur Neu- beurteilung an den Bundesrat zurückzuweisen. Ich kann aller- dings die von der Aerosuisse vertretene Auffassung nicht tei- len, und ich möchte mich voll und ganz hinter die Vorlage des Bundesrates und hinter den Kommissionsantrag stellen.
Es kommt hinzu, dass gewichtige Vorteile des Standortes auf einem Flughafen gegenüber jedem Standort ausserhalb eines Flughafens nicht übersehen werden dürfen. So wirken näm- lich der Arbeitsplatz Flughafen und die Nähe zum Flugbetrieb motivierend auf das Flugsicherungspersonal. Die Bewachung übernimmt der Flughafen. Für die Brandbekämpfung steht die Flughafenfeuerwehr bereit, und der Flughafen selber stellt dem Bund das Grundstück zu Vorzugsbedingungen zur Verfü- gung. Diese gewichtigen Vorteile, glaube ich, müssen wir im Auge behalten.
Ein Zweites dürfte auch unsere Kollegen Ducret und Gau- tier, überhaupt alle welschen Kollegen, interessieren. Es ist doch von nicht zu unterschätzender Bedeutung, dass diese Vorlage auch eine staatspolitisch wichtige Komponente auf- weist. Vor allem in Genf und in der ganzen welschen Schweiz würde es nicht verstanden - ich betone: es würde nicht ver- standen -, wenn das Flugsicherungszentrum Genf eliminiert und vollständig in die deutschsprachige Schweiz verlegt würde. Solches müsste unserem föderalistischen Staatswe- sen bedeutend mehr schaden als nützen. Schliesslich würde durch ein solches Vorgehen die europäisch sanktionierte Zu- sammenarbeit zwischen der schweizerischen und der franzö- sischen Flugsicherung gestört.
Schliesslich behauptet die Opposition, die Vorlage sei mit der gesamteuropäischen Planung nicht abgestimmt.
Meine zusätzlichen Erkundigungen haben ergeben, dass diese Behauptung nicht zutrifft. Das Projekt ist völlig im Ein- klang mit den Harmonisierungsbestrebungen der Internatio- nalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und mit der Europäi- schen Zivilluftfahrt-Kommission (ECAC). Das Recht stimmt deshalb auch mit den Plänen der Eurocontrol voll überein. Zwischen den zuständigen schweizerischen Flugsicherungs- instanzen und der Eurocontrol besteht eine sehr intensive Zu- sammenarbeit.
Vorab im Interesse einer künftig effizienten Flugsicherung ei- nerseits, aber auch aus staatspolitisch wichtigen Gründen an- dererseits empfehle ich Ihnen, dem Antrag des Bundesrates und der Verkehrskommission zuzustimmen. Es dürfte sich aber als zweckmässig erweisen, Herr Bundesrat, wenn das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Hinblick auf die Beratung des Geschäftes im Zweitrat den Dialog mit der Aerosuisse nicht abbrechen lässt. Das Problem dürfte wohl darin bestehen, dass über die Entwicklungen bei der schweizerischen Flugsi- cherung und über den schon erreichten Stand der Harmoni- sierung mit der europäischen Flugsicherung bei der Aero- suisse Informationslücken bestehen. Ich bin überzeugt, dass dieser Dialog die oppositionelle Haltung beziehungsweise die Missverständnisse beseitigen wird.
Ich bitte Sie in diesem Sinne nochmals um Zustimmung zu dieser Vorlage.
Bundesrat Ogi: Mit der Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 1990 ersuchen wir Sie, für den Ausbau des Flugsi- cherungszentrums Genf einen Kredit von 75,55 Millionen Franken zu bewilligen. In Ergänzung dessen, was Herr Kom- missionspräsident Flückiger gesagt hat, möchte ich meine Ausführungen auf vier Punkte beschränken.
Zunächst zur Ausgangslage: Die Swisscontrol erbringt im Auftrag des Bundesrates wesentliche Teile des schweizeri- schen Flugsicherungsdienstes. Der Bund stellt die Gebäude zur Verfügung und vergütet der Swisscontrol die übrigen Auf- wendungen. Er erhebt von den Flugzeughaltern Flugsiche- rungsgebühren, welche die Kosten voll - ich betone: voll - decken. Im gewerbsmässigen Flugverkehr werden diese Ge- bühren auf die Passagiere überwälzt. Mängel an den beste- henden Gebäuden und angemessene Vorbereitung auf die Zukunft führten zum vorliegenden Ausbauvorhaben.
Die Bedeutung der Flugsicherung für die Schweiz: Die Flug- sicherung soll eine sichere und effiziente Abwicklung des Flugverkehrs gewährleisten. Sie ist ein Teil der Verkehrsinfra- struktur unseres Landes. Es gibt bei dieser Verkehrsart keine topographische Begründung für einen Sonderfall Schweiz. Unsere Lage in Europa macht uns auch hier zu einem Transit- land mit internationalen Verpflichtungen. Diese will der Bun- desrat auch in Zukunft wahrnehmen; er vertraut dabei auf Ihre Unterstützung. Das vorliegende Projekt passt in die europäi- sche Gesamtstrategie für den Ausbau der Flugsicherung auf unserem Kontinent. Bei dieser Gesamtstrategie kommen der Europäischen Zivilluftfahrt-Kommission (ECAC) und der Euro- control sehr wichtige Rollen zu. Die Schweiz wirkt in beiden Organisationen aktiv mit.
Zum Standort Genf: Durch das Projekt wird die bestehende Schwerpunktbildung in Genf und Zürich für die Ansiedlung der Flugsicherung bestätigt. Von den beiden Zentren in Genf und Zürich werden die Flüge im gesamten schweizerischen Luftraum gesichert. Die Lösung ist, wie Herr Kommissionsprä- sident Flückiger und Herr Ständerat Küchler sagten, staatspo- litisch klug, verhindert aber eine immer enger werdende Zu- sammenarbeit zwischen den beiden Zentren in keiner Weise. Es ist auch geplant, schrittweise die Verknüpfung so eng wer- den zu lassen, dass Genf und Zürich nach aussen hin als ein Zentrum wirken. Die von der Aerosuisse, dem Dachverband der schweizerischen Luftfahrt, geforderte Zusammenarbeit der beiden Kontrollzentren Genf und Zürich kann somit auf diese Weise schrittweise verwirklicht werden. Entgegen an- derslautenden Behauptungen widerspricht die unterbreitete Vorlage den europäischen Koordinations- und Integrationsbe- strebungen in keiner Weise. Ganz abgesehen davon könnte eine örtliche Zusammenlegung zu einem Zentrum innert nütz- licher Frist gar nicht realisiert werden. Vor dem Jahre 2010 wäre dies nicht möglich. Der zusätzliche Raum wird in Genf aber kurz- und mittelfristig benötigt. Auch die vorbildliche und für die Stellung von Genf absolut erforderliche enge Zusam- menarbeit mit Frankreich lässt sich mit einem gut ausgebau- ten Zentrum Genf in optimaler Weise weiterführen. An- und Ab- flüge in Genf führen grösstenteils über französisches Gebiet. Frankreich hat aus diesem Grund die Flugsicherung für einen beträchtlichen Teil des grenznahen Luftraumes an die Schweiz delegiert. Diese Aufgabe wird ebenfalls von Genf aus wahrgenommen.
Dieses Infrastrukturprojekt von nationaler Bedeutung wird von den Genfer Behörden unterstützt. Dies ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Der Bundesrat weiss die Haltung der Genfer Behörden zu schätzen und ist dafür sehr dankbar. Den von Herrn Küchler angesprochenen Dialog mit der Aero- suisse werden wir selbstverständlich aufnehmen und noch nicht gelöste Fragen zu klären versuchen.
22-S
Postulat Huber
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E 18 mars 1991
Verwaltungsrat der Swisscontrol haben darauf geachtet, dass die Investitionskosten möglichst tief gehalten werden. Der Umstand, dass die Kosten voll überwälzt werden können, hat der Seriosität der Berechnungen keinen Abbruch getan.
Fazit: Die Bedeutung des Luftverkehrs für unser Land rechtfer- tigt einen angemessenen Ausbau der Infrastruktur. Dazu ge- hören die Flugsicherung und als Teil davon der Ausbau des Flugsicherungszentrums Genf. Das Bauvorhaben ist staats- politisch richtig und steht mit der europäischen Planung in Ein- klang. Erwünschten Zusammenfassungen steht es nicht im Wege. Die veranschlagten Kosten sind ausgewiesen, sie wer- den durch Flugsicherungsgebühren voll gedeckt.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Verkehrskommis- sion und damit zum Entwurf des Bundesbeschlusses über die Finanzierung des Ausbaus des Flugsicherungszentrums Genf.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, Art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.724 Postulat Huber Energiekonzept Projet de politique énergétique
Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament und der Oeffent- lichkeit das Konzept einer kohärenten Energiepolitik der Zu- kunft vor der Präsentation von Gesetzesvorlagen zu unterbrei- ten.
Texte du postulat du 24 septembre 1990 1
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement et au peuple un projet cohérent de politique énergétique pour l'ave- nir avant de présenter des projets de loi.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cottier, Danioth, Dobler, Hunziker, Jelr ni, Lauber, Reichmuth, Rhinow, Roth, Rüesch, Schallberger, Seiler, Weber, Ziegler, Zimmerli (15)
Hube. : Bei der Begründung meines Postulates möchte ich zu- erst der Auffassung Ausdruck geben, dass es meines Erach- tens vier Ereignisse sind, die die Energiepolitik in den letzten Monaten beeinflusst haben:
Das erste Element ist die Volksabstimmung vom 23. Sep- tember 1990 mit der überaus deutlichen Annahme des Ener- gieartikels der Bundesverfassung, der Verhängung des Mora- toriums für den Bau neuer AKW und der erneuten Ablehnung des Ausstiegs aus der Kernenergie.
Das zweite Element ist die Annahme des Energienutzungs- beschlusses.
Das dritte Element ist die Stellungnahme des Bundesrates an der zweiten Weltklimakonferenz in Genf vom Novem- ber 1990, die die CO2-Diskussion belebt hat.
Das vierte Element ist der Golfkrieg, dessen rasches Ende - neben allem Negativen - ein energiepolitisch schonendes Ende war.
Diese Fakten und die daraus erkennbaren Tendenzen zeigen, dass sich Rahmenbedingungen der Energiepolitik verändern. Innerhalb dieser veränderten Rahmenbedingungen erwartet der Bürger eine kohärente, breitgefächerte, sichere, umwelt- freundliche, ausreichende und wirtschaftliche Energieversor- gung, die uns in die Lage versetzt, einen tendenziell wachsen- den Energiekonsum ohne zusätzliche Auslandabhängigkei- ten zu bewältigen. Die Erreichung dieses Zieles setzt die Zu- sammenarbeit von Bund und Kantonen, der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft voraus. Einen wesentlichen Beitrag wird eine zu intensivierende Energieforschung zu leisten ha- ben.
In dieser Situation ist es meines Erachtens falsch, mit einzel- nen Gesetzesvorlagen zu arbeiten. Notwendig ist eine trans- parente, auch die Zeitachse umfassende Planung, in die ein- zelne Massnahmen oder Gesetze einzuordnen sind.
Mit Datum vom 28. Februar 1991 teilten Sie, Herr Bundesrat, mir und den Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat, welche Vorstösse deponiert haben, mit, dass Sie am 1. März das Akti- onsprogramm «Energie 2000», die wesentlichen Grundzüge der Energiepolitik des Bundesrates enthaltend, der Oeffent- lichkeit vorstellen würden.
Den Motionären und Postulanten liessen Sie die Unterlagen zur «Energie 2000» zustellen. Dafür danke ich Ihnen, und ich meine, dass dieses Vorgehen gut ist.
Die Beantwortung des Postulats gibt Ihnen vielleicht die Gele- genheit, dem Ständerat die Grundzüge der «Energie 2000» vorzutragen.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat von Herrn Ständerat Huber entgegenzunehmen.
Am 1. März 1991 wurde das Programm «Energie 2000» erläu- tert und der Oeffentlichkeit vorgestellt. Aus diesem Programm ersehen Sie, was nebst den gesetzlichen Möglichkeiten - ich denke hier an den Energienutzungsbeschluss, ich denke an den Energieartikel, ich denke an das Energiegesetz, ich denke auch an das Kernenergiegesetz, das alte Atomgesetz - weiter an flankierenden Massnahmen vorgesehen ist.
Wir haben am 6. November 1990 das Konzept, den Rahmen, vorgestellt. Wir haben in der Zwischenzeit diesen Rahmen ausgefüllt. Der Bundesrat hat Ende Februar vom Programm «Energie 2000» Kenntnis genommen, die Grundzüge gutge- heissen und entsprechende Beschlüsse für den Massnah- menkatalog gefasst. Die 16 bzw. 19 Vorstösse - 18 Vorstösse im Nationalrat, 1 Vorstoss im Ständerat - wurden ebenfalls be- handelt.
Worum geht es bei diesem Programm «Energie 2000»? Das Ziel von «Energie 2000» ist, den Gesamtverbrauch von fossiler Energie zwischen 1990 und 2000 sowie den Stromverbrauch zunehmend zu senken und ab dem Jahr 2000 möglichst zu stabilisieren. Diese Ziele geben die politische Marschrichtung bekannt. Es sind aber keine rechtlich verpflichtenden Ziele, sondern es sind politische Ziele. Denn zu vieles ist variabel. So wissen wir nicht, wie stark die Bevölkerung der Schweiz noch zunehmen wird; ebenso wenig kennen wir die Wirtschaftsent- wicklung der nächsten zehn Jahre. Aber eine Marschrichtung muss man kennen, wenn man losschreitet. Und die Ziele einer Stabilisierung geben uns diese jetzt an. Ein anderes wichtiges Ziel ist es aber auch, sich mit konkreten Aktionen wieder ge- meinsam - ich betone: gemeinsam - auf Taten zu konzentrie- ren, um damit das energiepolitische Hick-hack zu überwin- den.
Wir gehen auf verschiedenen Ebenen vor: beim Bund, bei den Kantonen und den Gemeinden, aber auch bei den Privaten mit freiwilligen Aktionen sowohl von Umwelt- und Konsumenten- organisationen als auch von der Energiewirtschaft, der Indu-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.068
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1991 - 17:00
Date
Data
Seite
222-224
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Pagina
Ref. No
20 019 894
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