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700-Jahr-Feier. Rahmenkredite
à la facilitation des contrôles et des formalités lors du transport des marchandises
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
90.079
Zolltarifarische Massnahmen 1990/II Tarif des douanes. Mesures 1990/II
Bericht und Beschlussentwurf vom 9. Januar 1991 (BBI I 242) Rapport et projet d'arrêté du 9 janvier 1990 (FF | 218) Beschluss des Nationalrates vom 5. März 1991 Décision du Conseil national du 5 mars 1991
Antrag der Kommission Eintreten und Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Entrer en matière et prendre acte du rapport
Schönenberger, Berichterstatter: Der Bericht über zolltarifari- sche Massnahmen im zweiten Halbjahr 1990 beschlägt zwei Bereiche: Erstens ist eine Verordnung über die Zollansätze für Waren aus der Efta und den EG, die Freihandelsverordnung, zu ändern. Zweitens ist die Verordnung über die Präferenz- Zollansätze zugunsten der Entwicklungsländer zu behandeln. 1. Die Aenderung der Freihandelsverordnung: Auf den 1. Au- gust 1990 wurde für aus der damaligen DDR eingeführte Wa- ren eine Sonderregelung in Kraft gesetzt, welche vorsah, dass Erzeugnisse aus der damaligen DDR in den Genuss der glei- chen Zollpräferenzen gelangten, wie sie bei Einfuhren aus der EG gewährt werden. Mit der Vereinigung der beiden deut- schen Staaten am 3. Oktober 1990 wurde diese Sonderrege- lung hinfällig. Damit erübrigt sich für die Bundesversammlung auch der Entscheid über das weitere Inkraftbleiben dieser Massnahme.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Genehmi- gung von zolltarifarischen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Zollpräferenzenbeschluss zuzustimmen.
Präsident: Zunächst haben wir Kenntnis zu nehmen vom Be- richt.
Zustimmung - Adhésion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
90.080
700-Jahr-Feier. Rahmenkredite zugunsten ärmerer Entwicklungsländer 700e anniversaire. Crédits en faveur des pays en développement démunis
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 30. Januar 1991 (BBI I 753) Message et projets d'arrêté du 30 janvier 1991 (FF | 717) Beschluss des Nationalrates vom 6. März 1991 Décision du Conseil national du 6 mars 1991
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Schönenberger, Berichterstatter: Mit dieser Vorlage antwor- tet der Bundesrat auf die Postulate, welche National- und Stän- derat in der Herbstsession 1990 aufgrund der von schweizeri- schen Hilfswerken eingereichten Petition «Entwicklung braucht Entschuldung» angenommen haben. Die Durchfüh- rung des Rahmenkredites zur Finanzierung von Entschul- dungsmassnahmen zugunsten ärmerer Entwicklungsländer basiert auf dem bewährten Konzept, wie es bei der ersten Ent- schuldungsaktion im Zusammenhang mit dem vierten Rah- menkredit für die Weiterführung der Finanzierung von wirt- schafts- und handelspolitischen Massnahmen schon zur An- wendung gekommen ist. Dieses Konzept umfasst folgende Massnahmen bilateraler und multilateraler Art: Beiträge zum Rückkaufen oder zur Umwandlung nicht garantierter kommer- zieller Schulden, Erlass von öffentlich garantierten Forderun- gen und Beiträge zur Begleichung von Rückständen gegen- über internationalen Finanzierungsinstitutionen.
Die Beiträge der Schweiz zur Entschuldung sind grundsätzlich an die folgenden Voraussetzungen gebunden, die ich Ihnen schon anlässlich der letzten Session im Zusammenhang mit dem erwähnten vierten Rahmenkredit dargelegt habe und die ich hiermit wiederhole. Es muss sich um ein ärmeres, hochver- schuldetes Entwicklungsland handeln. Das begünstigte Land muss ein mittelfristiges Wirtschaftsreformprogramm eingelei- tet haben. Das Schuldenvolumen, das mit dem schweizeri- schen Beitrag und den Leistungen Dritter bereinigt werden kann, muss vor allem bei multilateralen Aktionen ein genü- gend grosses Ausmass erreichen, so dass eine spürbare Wir-
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Zolltarifarische Massnahmen 1990/II Tarif des douanes. Mesures 1990/II
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.079
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
179-179
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20 019 878
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