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und die Leute verfolgt werden. Das sind in der Regel nicht in erster Linie demokratische Länder - sonst müssten die Leute ja auch nicht flüchten. Umgekehrt müssen wir uns in Zukunft die Frage stellen: Wollen wir unsere Hilfe vorwiegend Ländern zukommen lassen, die wirtschaftlich schwach, aber demokra- tisch sind und die ganz eindeutig die Menschenrechte einhal- ten? Die Zielsetzung ist hier sicher gut. Aber dann stellt sich natürlich ein anderes Problem: Die Leute, die in Diktaturen le- ben, können nicht unbedingt etwas dafür, dass sie in solche Länder hineingeboren worden sind. Vielleicht muss man ih- nen trotzdem zu helfen versuchen.
Ich habe gesagt, dass dies nicht die letzte Botschaft ist, und dies wird nicht die letzte Diskussion sein. Bereits in der näch- sten Woche wird in Luxemburg über die Fortsetzung dieses Programms diskutiert werden. Ich gehe davon aus, dass man dort auch über andere Themen und über andere Länder disku- tieren wird - dazu in einer veränderten Situation; denn min- destens ist jetzt der Krieg vorbei, wenn auch die Sanktionen noch nicht zu Ende sind.
Was die Türkei anbelangt, muss man sagen, dass der Bundes- rat natürlich immer wieder die Türkei auf die Menschenrechts- verletzungen hingewiesen hat. Er wird das auch in Zukunft tun. Er wird seine Meinung ganz sicher geltend machen. Wenn wir hier helfen, wird er auch unsere Vorstellungen einbringen. In bezug auf Israel ist die Situation anders. Israel wurde durch die Boykottmassnahmen nicht so sehr betroffen. Das ist auch klar dargelegt worden. Das hat hier keinen Platz, sondern es ist eine begrenzte Hilfe für diese drei Länder. Wie das in der Zukunft aussieht, ist eine Frage, die wir heute nicht entschei- den können. Letztlich ist es nicht so, dass wir nur in Verbin- dung mit internationalen Organisationen helfen. Vielmehr ist es auch möglich, unsere Entwicklungshilfe gezielt einzuset- zen, damit wir dort helfen können, wo es besonders nötig ist und wo Sie auch finden, es sei besonders gerechtfertigt.
Es ist zu sagen, dass auch Kuwait seinen Beitrag leisten muss. Das ist ebenfalls ein sehr grosser Beitrag - 2500 Millionen Franken in diesem Programm, ganz abgesehen von den an- deren Programmen. Die Verteilung ist schon einigermassen ausdiskutiert worden. Zur Diskussion stand die Betroffenheit auf der einen und die Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Vorlage zustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel Antrag der Kommission Bundesbeschluss über die Hilfe der Schweiz an die drei von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärksten betrof- fenen Staaten (Aegypten, Jordanien, Türkei)
Titre
Proposition de la commission Arrêté fédéral concernant l'aide fournie par la Suisse aux trois pays les plus touchés par les mesures de boycott appliquées lors de la crise du Golfe (Egypte, Jordanie, Turquie)
Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schönenberger, Berichterstatter: Wir haben im Titel einge- fügt, «von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärk- sten betroffenen Staaten», um klarzumachen, dass es hier nur um die Boykottmassnahmen und um nichts anderes geht. Das gleiche gilt auch für Artikel 1.
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Für die Hilfe an die drei von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärksten ....
Art. 1 Proposition de la commission Un crédit .
.... aux trois pays les plus touchés par les mesures de boycott appliquées lors de la crise du Golfe.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.782 Interpellation Ziegler Eidgenössische Rüstungsbetriebe Entreprises fédérales d'armement
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1990 Gemäss offiziellen Mitteilungen des EMD zeigt die Planung bis 1995, dass alle sechs eidgenössischen Rüstungsbetriebe mit Auslastungsproblemen zu kämpfen haben werden. Mit einem Rückgang von Rüstungsaufträgen und einem Verlust von Ar- beitsplätzen in diesen Betrieben sei zu rechnen.
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 4 Geschäftsreglement des Stän- derates wird der Bundesrat ersucht, Auskunft darüber zu ge- ben:
Wie beurteilt der Bundesrat für die nächsten Jahre den Rückgang der Rüstungsaufträge in den eidgenössischen Rü- stungsbetrieben?
Was unternimmt der Bundesrat, damit trotz Rückgang der Rüstungsaufträge
a) die Auslastung der eidgenössischen Rüstungsbetriebe ge- währleistet bleibt;
b) Entlassungen vermieden werden können und den betroffe- nen Regionen die Arbeitsplätze in den Rüstungsbetrieben er- halten bleiben;
c) das Know-how langfristig erhalten werden kann;
d) die Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern auch in Kri- senzeiten gewährleistet ist?
Texte de l'interpellation du 3 octobre 1990
Selon des communications officielles du DMF, il ressort de la planification que jusqu'en 1995, les six entreprises fédérales d'armement devront faire face à des problèmes d'utilisation des capacités. Il faut s'attendre à une diminution des comman- des et à une perte d'emplois.
S
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Conformément à l'article 25, 4e alinéa, du règlement du Conseil des Etats, le Conseil fédéral est invité à donner des renseignements sur les points suivants:
Que pense le Conseil fédéral du recul des commandes dans les entreprises fédérales d'armement ces prochaines an- nées?
Qu'entreprend-il pour qu'en dépit de la diminution des com- mandes
a) l'utilisation des capacités des entreprises fédérales d'arme- ment soit garantie;
b) les licenciements soient évités et les régions concernées conservent leurs emplois;
c)·le savoir-faire soit assuré à long terme;
d) l'approvisionnement de l'armée en armes et en munitions soit garanti même en temps de crise?
Le Conseil fédéral est-il prêt à accorder aux entreprises fé- dérales d'armement une marge de manoeuvre suffisante pour permettre à celles-ci d'exécuter des commandes de caractère civil pour utiliser leur capacité?
Le Conseil fédéral considère-t-il que des entreprises fédéra- les d'armement restent indispensables et qu'il n'est donc pas possible d'y renoncer?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Ziegler: Gemäss Information des EMD müssen die eidgenös sischen Rüstungsbetriebe in den nächsten Jahren mit einem Rückgang der Rüstungsaufträge rechnen. Zudem wurde für alle Rüstungsbetriebe ein Abbau von Arbeitsplätzen progno- stiziert. Die Sorge um die Gewährleistung der Versorgung un- serer Armee mit den erforderlichen Rüstungsgütern, aber auch die Sorge um die Erhaltung der Arbeitsplätze in den ver- schiedenen Regionen, in denen diese Betriebe stehen, haben mich veranlasst, dem Bundesrat verschiedene Fragen zu un- terbreiten. Die Fragen bedürfen eigentlich keiner weiteren Prä- zisierung. Lassen Sie mich aber trotzdem zu einigen Punkten Ausführungen machen.
Das Schweizervolk will auf seine Armee nicht verzichten. Es hat dies bei der Abstimmung über die Armeeabschaffung klar zum Ausdruck gebracht. Solange die Schweiz eine Armee hat, braucht sie Rüstungsgüter. Die Rüstungsbetriebe haben den Auftrag, die Armee mit Rüstungsgütern zu versorgen. Das be- deutet: Wenn in Zukunft die Versorgung unserer Armee mit Rüstungsgütern gewährleistet sein soll, müssen die bestehen- den Rüstungsbetriebe erhalten bleiben und auch weiter be- schäftigt werden, dies um so mehr als offenbar - wie das Bei- spiel Bührle zeigt - die Rüstungsproduktionsbereitschaft der Privatwirtschaft ständig abnimmt. Ob unter diesen Vorausset- zungen eine Redimensionierung der eidgenössischen Rü- stungsbetriebe möglich ist, muss bezweifelt werden. Einer Ueberprüfung der Struktur der Rüstungsbetriebe steht aber selbstverständlich nichts im Wege. Es genügt jedoch nicht, Aufgabe und Struktur der eidgenössischen Rüstungsbetriebe zu überprüfen, wie das in einem Postulat, das der Bundesrat entgegengenommen hat, gefordert wird. Gerade unter den veränderten Verhältnissen bezüglich Rüstungsproduktion in der Privatwirtschaft muss auch sichergestellt werden, dass die Rüstungsbetriebe ihren Auftrag weiterhin erfüllen können. Das kann aber bedeuten, dass nicht nur nicht redimensioniert wer- den kann, sondern erweitert werden muss.
Diese Rüstungsbetriebe bestehen seit Jahrzehnten, die Mu- nitionsfabriken teilweise wesentlich mehr als hundert Jahre. Sie bildeten und bilden mit ihren Arbeitsplätzen einen wichti- gen Bestandteil der Wirtschaft der Regionen, in denen sie ste- hen. Diese Regionen, insbesondere wenn es sich um Randge- biete und/oder Berggebiete handelt, sind weiter auf diese Ar- beitsstätten und Arbeitsplätze angewiesen. Sie müssen die- sen Regionen erhalten bleiben. Wenn für die volle Auslastung und Vollbeschäftigung nicht genügend Rüstungsaufträge er- teilt werden können, muss diesen Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, private Aufträge anzunehmen und auszu- führen. Die Vollbeschäftigung und die Auslastung müssen ständig bestehen. Es sollte nicht einmal der Anschein von Rückgang, von Entlassungsmöglichkeiten und Redimensio- nierung erweckt werden.
Jeder Betrieb, auch ein Rüstungsbetrieb, nimmt Schaden, wenn er nicht mehr voll ausgelastet ist. Mitarbeiter - auch Ka- derleute - ziehen aus. Gute Mitarbeiter sind nicht mehr erhält- lich. Know-how geht verloren. Auch die Rüstungsbetriebe müssen mit allen Mitteln für Vollbeschäftigung sorgen, für die volle Auslastung des Betriebes. Bei den eidgenössischen Rü- stungsbetrieben müsste man wohl sogar sagen, es muss ih- nen unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, dass sie für Vollbeschäftigung und volle Auslastung sorgen können.
In diesem Zusammenhang interessiert insbesondere, ob die einzelnen Betriebe die unternehmerische Freiheit haben oder sie erhalten, auch private Aufträge anzunehmen und aus- zuführen. Man müsste diesen Betrieben die gleiche unterneh- merische Freiheit zugestehen, wie sie Betriebe in der Privat- wirtschaft haben. Nur wenn diese Betriebe diese Freiheit ha- ben, sind wichtige, unabdingbare Voraussetzungen erfüllt, um bereits bei der Acquisition konkurrenzfähig sein zu können. Die Betriebe müssen volle Freiheit haben, die Vollbeschäfti- gung und die volle Auslastung nötigenfalls mit privaten Aufträ- gen sicherzustellen. Im übrigen hat auch der Bund nur so Ge- währ, dass diese Betriebe mit der notwendigen Kapazität ak- tions- und einsatzfähig sind und bleiben.
Zum Schluss gestatten Sie mir zwei, drei Sätze speziell zum Kanton Uri. Die Bedeutung, die dem Betrieb der Munitionsfa- brik in Uri zukommt, ersehen Sie aus einigen wenigen Zahlen. Es handelt sich um den zweitgrössten Betrieb im Kanton. Die- ser Betrieb beschäftigt zirka 1000 Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter. Diese 1000 Menschen sind ein Vierzehntel aller Be- schäftigten im Kanton Uri oder ungefähr 7 Prozent. Primär soll selbstverständlich die Munitionsfabrik im Kanton Uri Rü- stungsbetrieb bleiben, Rüstungsaufträge erfüllen. Sie soll aber die Möglichkeit haben, auch im privaten Bereich tätig zu werden, um die Auslastung, die Vollbeschäftigung und die Ar- beitsplätze etwa im heutigen Ausmass zu erhalten.
Ich hoffe deshalb, dass diese Zusagen möglich sind, denn nicht nur die Munitionsfabrik und nicht nur der Kanton Uri sind auf diese Oeffnung angewiesen, sondern auch die andern Rü- stungsbetriebe.
Bundesrat Villiger: Zur Frage 4 von Herrn Ständerat Ziegler: Der Bundesrat hält bundeseigene Rüstungsbetriebe auch in Zukunft für notwendig und für unverzichtbar. Es zeichnet sich ja noch keinerlei europäische Sicherheitsordnung ab, die un- sere Armee unnötig machen würde oder in die wir eingebettet werden könnten. Deshalb müssen wir unsere nationale Si- cherheit weiterhin auf eine eigene eigenständige Armee ab- stützen können. Der Bundesrat hat darüber übrigens in sei- nem Bericht über die Sicherheitspolitik auch keine Zweifel of- fengelassen. Damit diese Armee mit den erforderlichen Waf- fen und Geräten und mit der nötigen Munition ausgerüstet werden kann und damit auch Unterhalt und mögliche Verbes- serungen des eingeführten Materials sichergestellt werden können, ist der Bund auch in Zukunft auf eigene Rüstungsbe- triebe angewiesen. Es ist klar, dass wir in der Waffenproduk- tion nie autonom werden können; aber bei der Munition ist es sehr entscheidend. Wir benötigen das Know-how auch im Falle einer Krise, wo wir von aussen nichts mehr bekommen, um vorhandenes Material ausstatten, verbessern und reparie- ren zu können. Wir sind darauf angewiesen, und zwar um so mehr - Sie, Herr Ständerat Ziegler, haben das Beispiel Bührle erwähnt -, als wegen unserer restriktiven Waffenexportpraxis der Rüstungsstandort Schweiz sehr schlecht geworden ist. Wir sind kein zuverlässiger Lieferant mehr. Wir waren aus rechtlichen Gründen - Neutralität und Waffenausfuhrgesetz - gezwungen, bestehende Verträge beispielsweise schon zu si- stieren. Das spricht sich sehr rasch herum, und ich bin aus Sicht des Rüstungsstandortes Schweiz, der für unsere Armee wichtig ist, darüber sehr in Sorge, im Bewusstsein, dass Waf- fenexport aus übergeordneten Gründen Grenzen braucht.
Zur Frage 1. Es zeichnen sich seit einiger Zeit in unseren Rü- stungsbetrieben für die kommenden Jahre Beschäftigungs- probleme ab, die verschiedene Ursachen haben. Die Oeffent- lichkeit und das Personal der betroffenen Betriebe wurden be- reits im August des letzten Jahres darüber orientiert. Ich muss beifügen, dass auch andere Betriebe des EMD, insbesondere
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solche der Kriegsmaterialverwaltung und des Bundesamtes für Militärflugplätze, in Zukunft mit ähnlichen Problemen kon- frontiert sein dürften, ja, ich gehe auch davon aus, dass das ganze EMD als solches im Laufe der nächsten Jahre um etwa einen Viertel wird schrumpfen müssen, wenn unsere Armee kleiner wird.
Die Vergabe von Rüstungsaufträgen ist weitgehend abhängig von den finanziellen Mitteln, die wir in den nächsten Jahren zur Verfügung haben. Und es ist - Sie wissen das - relativ unge- wiss, wie sich diese entwickeln werden. Jede Beurteilung der Beschäftigungslage im Rüstungsbereich ist deshalb im Mo- ment mit ziemlich grossen Unsicherheiten behaftet und ei- gentlich nur möglich aufgrund der momentanen Trends.
Sie wissen, dass der Bundesrat das finanzielle Volumen der Rüstungsbeschaffung nominell eingefroren hat. Sie haben das im letztjährigen Budget bestätigt; das bedeutet natürlich unter Berücksichtigung der Teuerung einen realen Rückgang. Davon werden einerseits die Privatwirtschaft, aber eben auch die sechs bundeseigenen Rüstungsbetriebe betroffen. Dabei werden die beiden Munitionsfabriken in Thun und Altdorf so- wie die Pulverfabrik Wimmis in grösserem Mass tangiert sein als die Konstruktionswerkstätte Thun, die Waffenfabrik Bern oder das Flugzeugwerk Emmen. Die Auswirkungen im Be- reich Munition sind grösser, weil die Armee vermehrt tech- nisch hochentwickelte Munition benötigt, die dank ihrer gros- sen Wirkung und auch aus preislichen Gründen in reduzierter Stückzahl beschafft werden kann. Das hat direkt mit dem Bud- get eigentlich nichts zu tun. Aber auch der immer häufigere Einsatz von Simulatoren, der auch im Interesse des Umwelt- schutzes liegt, erlaubt eine Reduktion der Stückzahl der Muni- tion, zumindest für die Bedürfnisse der Ausbildung. Schliess- lich wird sich auch die Bestandesreduktion der «Armee 95» auf den Bedarf an Uebungsmunition auswirken. Das können wir faktisch gar nicht verhindern.
Aufgrund der Planungsunterlagen, über die wir heute verfü- gen, wird in den Jahren 1991 bis 1994 mit einem jährlichen Rückgang - ich lasse mich aber auf dieser Zahl nicht behaften, weil sie von den Budgets abhängt, weil sie sich noch ändert und weil es Planungszahlen sind - von etwa 200 Arbeitsplät- zen in den Rüstungsbetrieben gerechnet, wobei sie nicht gleichmässig verteilt sein werden.
Zur Frage 2. Der Bundesrat muss mit aller Deutlichkeit festhal- ten, dass er unter den heutigen Voraussetzungen - knapper werdende Mittel, schrumpfender inländischer Markt für Rü- stungsgüter, kleinere Armee - keine Gewähr für die völlige Auslastung und damit die Vollbeschäftigung der bundeseige- nen Betriebe bieten kann. Eine Faustregel: Jede Reduktion unserer Kredite um 100 Millionen kostet bei den Rüstungsbe- trieben 500 Arbeitsplätze und in der Privatwirtschaft nochmals 500 Arbeitsplätze. Das ist also ganz erheblich. Sie wissen, dass wir in unserer Enveloppe für die Militärausgaben auf vier Jahre ein Opfer von 2,4 Milliarden Franken gebracht haben, das natürlich nicht nur Rüstung betrifft, aber dort Einfluss hat. Der Bundesrat ist an wirtschaftlich gesunden Rüstungsbetrie- ben interessiert, kann aber die Strukturerhaltung um jeden Preis nicht verantworten. Die vorgesetzten Stellen der Rü- stungsbetriebe haben bereits eine Reihe von Massnahmen zur Bewältigung des zu erwartenden Auftragsrückganges er- griffen. U. a. werden Möglichkeiten zu intensiverer Betätigung in angrenzenden zivilen Bereichen gesucht. Ferner sollen Auf- träge zeitlich so gestaffelt werden, dass die abnehmende Aus- lastung in den einzelnen Betrieben nach Möglichkeit mit den natürlichen Personalabgängen aufgefangen werden kann. Hier gibt es aber gewisse Einschränkungen.
Die Rüstungsbetriebe des Bundes sind finanziell eigenstän- dig. Das ist auch gut so. Sie müssen wirtschaftlich geführt wer- den und Lieferverpflichtungen, laufende Verträge einhalten, und das setzt der reinen Handlungsfreiheit einige Grenzen.
Es besteht die Absicht, austretende Beamte und Angestellte nur noch im Rahmen des langfristigen Bedarfes wieder zu er- setzen. Den haben wir natürlich auch, vor allem bei qualifizier- ten Arbeitskräften. Kurzfristige und nicht verschiebbare Be- darfsspitzen sollen jedoch durch temporäre Hilfskräfte und zeitlich befristete Anstellungsverhältnisse abgedeckt werden. Man will also Entlassungen - wenn immer möglich - vermei-
den. Sie wissen, dass wir in einem Betrieb sogar zu Kurzarbeit übergegangen sind, um eben die Arbeitsplätze langfristig wie- der sichern zu können.
Im Fall von weiteren Budgetkürzungen - Sie wissen ja, was hier politisch alles diskutiert wird - und bei einem weiteren Rückgang von Rüstungsbeschaffungen im Inland können aber Entlassungen nicht für alle Zeiten völlig ausgeschlossen werden. Der Bundesrat wird aber alles daransetzen, um in den betroffenen Regionen den Rückgang von Arbeitsplätzen in verantwortbaren Grenzen zu halten.
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass die langfristige Erhaltung des heute vorhandenen technischen Wissens und Könnens des Personals der Rüstungsbetriebe von grosser Bedeutung ist. Auch das ist mir persönlich eine grosse Sorge. Die Erhaltung von wertvollem Know-how in die- sen Betrieben ist aber weniger eine Frage des Stellenabbaus; sie hängt mehr mit dem Problem von Ausfällen von Aufträgen für bestimmte Waffensysteme oder Pulversorten oder Geräte- systeme über längere Zeit zusammen. Auch hier können wir leider nicht garantieren, dass nicht wertvolles Know-how ver- schwindet, vor allem eben auch, weil wir es exportmässig praktisch unter diesen einschränkenden Bedingungen - ge- rade vom Bund her - nicht nutzen können.
Auch die Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern in Krisen- zeiten ist nicht in erster Linie ein Problem des Stellenabbaus. Es ist ein Problem, ob wir überhaupt den Kern des Know-how dieser Betriebe erhalten können. Wir werden natürlich alles daransetzen, dass wir die Versorgung auch in Krisenzeiten ge- währleisten können.
Der Bundesrat hält es für unabdingbar, dass die Armee auch in Zukunft Rüstungsgüter aus eigener Produktion erhalten kann, obschon das auch aus technologischen Gründen schwieriger wird. Wenn Sie die ganze Konzentration der euro- päischen Rüstungsindustrie in Betracht ziehen, sehen Sie na- türlich, dass die Insel Schweiz hier immer mehr auch Pro- bleme hat, vorne mit dabeisein zu können.
Zur Frage 3, Herr Ständerat Ziegler, ob die Rüstungsbetriebe zivile Aufträge übernehmen könnten. Die unternehmerische Freiheit dazu besteht. Aber es gibt gewisse Grenzen in ande- ren Bereichen, die die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen. Ich denke hier an Lohnklassen, die eindeutig zu höheren Ko- sten führen als in der Privatwirtschaft. Ich denke an das Beam- tenrecht usw., was die Beweglichkeit und Flexibilität gegen- über der Privatwirtschaft einschränkt.
Wir möchten aber diese Möglichkeit in Zukunft noch vermehrt ausnützen. Die Rüstungsbetriebe des Bundes arbeiten schon seit Jahren auch für private Dritte im In- und Ausland. Ich denke etwa an das Flugzeugwerk, wo wir für Ariane-Raketen, aber auch für Grossflugzeuge sehr wesentliche Teile herstel- len. Wir können fast etwas stolz sein darauf. Man schimpft häu- fig nur über Staatsbetriebe, aber es wird hier Hervorragendes geleistet. Diese Aufträge sind breit gefächert, aber sie betref- fen naturgemäss angrenzende zivile Bereiche, wo das Know- how schon einigermassen vorhanden ist. Der Umfang bewegt sich derzeit zwischen 6 und 10 Prozent des gesamten Umsat- zes der Betriebe.
Die Rüstungsbetriebe streben kurzfristig eine Erhöhung an, aber es ist zu berücksichtigen, dass es gegenüber einer unbe- grenzten Ausweitung natürlich auch rechtliche Grenzen gibt. Ich darf Ihnen ein gutes und recht interessantes Beispiel nen- nen: Auf dem Areal der Pulverfabrik Wimmis wird eine Privat- firma eine Batterie-Recycling-Anlage erstellen. Daran sind viele private Firmen beteiligt, auch die PTT, die SBB, Grossver- teiler, Batteriehersteller. Die Pulverfabrik stellt das Areal zur Verfügung und wird die Fabrik wahrscheinlich mit ihrem Per- sonal betreiben. Das ist eine, glaube ich, gute Lösung in einem Bereich, der rein privatwirtschaftlich nicht rentabel wäre. Die Anlage wird subventioniert und passt relativ gut in dieses Areal.
Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass Rüstungskonversion, die völlige Umstellung auf zivile Bereiche, die von Parlamenta- riern in der letzten Zeit gefordert worden ist, etwas anderes ist. Ich glaube, dass Staatsbetriebe, welche die Privatwirtschaft im grossen Stil und in irgendwelchen umfassenden Bereichen konkurrenzieren, mit unseren ordnungspolitischen Vorstellun-
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gen nicht vereinbar sind. Das hat sich auch nirgends bewährt. Diejenigen Parlamentarier, die Konversion bei Staatsbetrie- ben jetzt im grossen Stile fordern, tun das doch aus sehr wenig eigener unternehmerischer Erfahrung heraus. Ich habe hier recht viel Erfahrung und weiss, was das braucht. Ich muss Ih- nen sagen, dass dies in einem Staatsbetrieb im grossen Stile meines Erachtens praktisch gar nicht machbar ist. Es ist auch nicht wünschbar, wenn Sie die grossen ausländischen Staats- betriebe, die jetzt reprivatisiert worden sind, betrachten. Es sind ja interessanterweise gerade jene Politiker, die das for- dern, die der Armee mit der Halbierung des Budgets faktisch den Todesstoss versetzen wollen und die jetzt als «Pfläster- chen» mittels Konversionen eine Sicherung von Arbeitsplät- zen verlangen. Ich meine, dass diese Parlamentarier ehrlich sein sollten, dass sie sich vor ihren vielleicht selber betroffenen Parteimitgliedern klar äussern und auf die Arbeitsplatzvernich- tung, die damit verbunden ist, hinweisen sollten.
Ich kann Ihnen, Herr Ständerat Ziegler, wahrscheinlich keine Antwort geben, die Sie völlig befriedigt, weil die Lage sehr schwierig ist. Wir stehen jetzt in der vernetzten Planung für den Umbau des gesamten Departements. Das ist eine riesige Auf- gabe. Im Zentrum steht natürlich der Umbau der Armee. Das ist ein komplexes Planungswerk, und wir werden aus Kosten- gründen mit weniger Personal durchkommen müssen. Das ist völlig klar, weil wir sonst in den nächsten Jahren mit solchen Budgets nicht auskommen werden.
Aber Ihre Sorge ist auch meine Sorge. Wir wissen, dass wir eine regionale Verantwortung haben. Wir werden mit allen Mit- teln versuchen - aber vielleicht dann auch Ihre Hilfe hin und wieder bei den Budgets beanspruchen müssen -, diese regio- nalen Härten so zu berücksichtigen, dass sie tragbar bleiben.
Ziegler: Ich nehme zuerst mit grosser Befriedigung zur Kennt- nis und danke Herrn Bundesrat Villiger, dass er meine Sorge um diese Arbeitsplätze und diese Rüstungsbetriebe in den Re- gionen zu seiner macht. Ich nehme auch mit Befriedigung Kenntnis davon, dass Rüstungsbetriebe weiterhin notwendig sein werden, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass auf diese Rüstungsbetriebe nicht verzichtet werden kann.
Selbstverständlich geht es hier nicht um die Abschaffung oder Nichtabschaffung der Armee, aber ich glaube doch, dass der Bundesrat auch in diesem Punkt dafür sorgen muss, dass ein Abstimmungsergebnis nicht auf Umwegen manipuliert wer- den kann, dass nicht, wenn man das über die Volksabstim mung nicht erreicht, auf andere Art der Armee der Todesstoss gegeben werden kann. Ich nehme aber mit Sorge zur Kennt- nis, dass man weiterhin von einer ganz massiven Schrump- fung - auch in den Rüstungsbetrieben - spricht. Das hat mei- nes Erachtens zur Folge, dass man diesen Betrieben die oben skizzierte unternehmerische Handlungsfreiheit zugestehen muss. Herr Bundesrat, es ist wohl klar - Sie haben es selber auch gesagt -, dass ich mich nur befriedigt erklären kann, wenn der Bundesrat zusichert, dass alles getan wird, was möglich ist, um die Auslastung und den Erhalt der Rüstungs- betriebe zu gewährleisten. Wenn das nicht durch Rüstungs- aufträge möglich sein wird, so doch dadurch, dass der Bun- desrat einer Oeffnung der Betriebe für private Aufträge zu- stimmt. Auch in dieser Beziehung habe ich viel von Ihnen ge- hört. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Verordnung über das Bundesamt für Rüstungsbetriebe Ende letzten Jahres in diese Richtung geändert worden ist, so dass ich letztlich zu- gebe: Ich bin nicht ganz befriedigt - das haben Sie selber auch eingesehen -, aber ich habe sehr viel erfahren, das mich befriedigt und das meine Sorge kleiner macht.
Schluss der Sitzung um 10.00 Uhr La séance est levée à 10 h 00
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1991
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II
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
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Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
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Consiglio degli Stati
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.782
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
128-131
Page
Pagina
Ref. No
20 019 867
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