Interpellation on health insurance subsidies

20019782Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.03.1991Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Rychen asked whether the new additional federal contributions to health insurers would avoid subsidizing late entrants, improve the retention of young insured persons in structurally weak funds, and be paid out promptly for 1990. The Federal Council replied in writing that subsidies benefit the insured collective, that age-based allocation favors funds with many older insured persons, and that the new system pays 50% of the annual contribution in the first half of the year. The interpellant was only partially satisfied.

Omnilex-Regeste

Interpellation concerning allocation and payment of federal health-insurance subsidies; the Federal Council clarified that subsidies to health insurers do not directly benefit individual insured persons but are granted according to allocation criteria for the fund as a whole. Age-based differentiation in the subsidy system may reduce inter-fund premium disparities, though it does not eliminate them. The transition to postpaid payment is permissible where it balances insurers’ liquidity interests against federal treasury requirements; partial early payment may be provided without creating a legal entitlement to immediate full disbursement.

Gesamter Gesetzestext

N 22 mars 1991

774

Interpellation Rychen

90.594

Interpellation Rychen Verwendung der zusätzlichen Bundesbeiträge an die Krankenkassen Subventionnement des caisses-maladie

Wortlaut der Interpellation vom 20. Juni 1990

Mit dem Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ist den Kran- kenkassen eine auf fünf Jahre befristete Erhöhung der Bun- desbeiträge um jährlich 300 Millionen Franken zugesprochen worden. Diese zusätzlichen Mittel sollen der Verstärkung der Solidarität zwischen den Geschlechtern und Generationen dienen. Gleichzeitig sollen die bisherigen Bundesbeiträge für die erwachsenen Versicherten beiderlei Geschlechts nach Al- ter abgestuft werden. Der Bundesrat hat die Ausführungsbe- stimmungen zu erlassen.

Der Bundesrat wird um Auskunft darüber ersucht, ob sicher- gestellt ist, dass

  1. mit diesen zusätzlichen Bundesbeiträgen nicht Personen fi- nanziell begünstigt werden, die erst im mittleren oder gar hö- heren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind;

  2. die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Versi- cherten die Abwanderung der jungen Versicherten aus Kas- sen mit ungünstiger Altersstruktur eindämmt;

  3. den Krankenkassen die rückwirkend für das Jahr 1990 zu- gesprochenen Bundesbeiträge unverzüglich gewährt wer- den. Es ginge nicht an, den Hauptteil des im Vorjahr entstan- denen Subventionsanspruchs erst in den letzten vier Monaten des darauffolgenden Jahres auszubezahlen. Schon Ende 1989 war absehbar, dass sich der Bundesbeitrag für die Kran- kenkassen um rund 300 Millionen Franken erhöhen würde. Es wäre daher schwer verständlich, wenn es unserem Finanzmi- nister nicht gelänge, den Krankenkassen in der ersten Hälfte des Jahres 1991 mindestens 70 Prozent des Bundesbeitrages für 1990 auszubezahlen. Beim heutigen Zinsniveau ist die Ver- schleppung von Beitragszahlungen in diesem sozialpolitisch hochbrisanten Bereich nicht mehr tolerierbar.

Texte de l'interpellation du 20 juin 1990

L'arrêté fédéral du 23 mars 1990 prévoit d'augmenter les contributions de la Confédération aux caisses-maladie de 300 millions de francs par an, et ce pendant cinq ans. Ces moyens supplémentaires contribueront à renforcer la solidarité entre les sexes et les générations. En même temps, les contribu- tions fédérales versées jusqu'à présent pour les assurés adul- tes des deux sexes seront échelonnées en fonction de l'âge. Le Conseil fédéral est-il certain que:

  1. ces contributions supplémentaires de la Confédération ne favoriseront pas des personnes qui n'ont commencé à cotiser qu'à un âge moyen, voire élevé?

  2. l'échelonnement des contributions selon l'âge des assurés incitera moins les jeunes à quitter des caisses où la structure des âges ne joue pas en leur faveur?

  3. les contributions attribuées rétroactivement pour l'année 1990 seront immédiatement versées aux caisses-maladie? Il ne serait pas souhaitable que les caisses-maladie doivent at- tendre le dernier tiers d'une année pour recevoir la majeure partie des contributions de l'année précédente. Fin 1989, il était déjà prévisible que les contributions de la Confédération aux caisses-maladie augmenteraient d'environ 300 millions de francs. Il serait donc difficilement compréhensible que le ministre des finances ne puisse verser aux caisses-maladie au moins 70 pour cent des contributions fédérales prévues pour 1990, dans les six premiers mois de 1991. Vu le niveau actuel des taux d'intérêt, il n'est plus tolérable que le paiement des contributions traîne en longeur, dans un domaine aussi délicat sur le plan socio-politique.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Daepp, Fischer- Hägglingen, Früh, Hari, Hess Otto, Luder, Reimann Maximi- lian, Rutishauser, Wyss William, Zölch (11)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 octobre 1990

  1. Mit den Bundesbeiträgen an die Krankenkassen wurden bisher und werden auch künftig nicht bestimmte Versicherte direkt finanziell begünstigt. Bestimmte Gruppen von Personen (z. B. Frauen oder ältere Versicherte) bilden lediglich das Krite- rium für die Aufteilung der Bundesbeiträge an die Krankenkas- sen. Wenn also künftig für eine ältere Person in einer Kranken- kasse ein höherer Bundesbeitrag als heute bezahlt wird, so hat dies nicht zur Folge, dass für diese Person die Prämie ent- sprechend sinkt. Der Beitrag kommt der Gesamtheit der Versi- cherten in der betreffenden Krankenkasse zugute.

Der Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ändert die gesetzli- che Regelung über die Festsetzung der Prämien nicht. Nach dieser Regelung erheben die Krankenkassen die Prämien als Kopfbeiträge. Kinder bezahlen in der Regel tiefere Prämien als Erwachsene. Die Prämien dürfen nach Eintrittsalter, Ge- schlecht und örtlich bedingten Kostenunterschieden abge- stuft werden. Das Gesetz äussert sich lediglich zur Abstufung Männer-/Frauenprämien. Die Frauenprämie darf höchstens 10 Prozent über der Männerprämie liegen. Die Abstufung nach Eintrittsalter und örtlichen Kostenunterschieden wird so- mit der Verordnung des Bundesrates beziehungsweise der Genehmigungspraxis des Bundesamtes für Sozialversiche rung überlassen.

Die Abstufung nach Eintrittsalter ist in einer freiwilligen Versi- cherung durchaus richtig, wenigstens bei Personen, die einer Krankenkasse erst in hohem Alter erstmals beitreten. Diese Regelung gilt aber auch für Personen, die in hohem Alter die Kasse wechseln müssen, beispielsweise weil ihre bisherige Kasse sich aufgelöst und mit einer anderen Kasse fusioniert hat. Für diese, unter Umständen bereits seit jungen Jahren versicherten Personen führt das geltende Recht zu einem stossenden Ergebnis. Der Bundesrat hat deshalb mit seinen Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss vom 23. März 1990 neben der Abstufung der Bundesbeiträge nach Alter und Geschlecht auch Aenderungen über die Festset- zung der Prämien beschlossen. Das Bundesamt für Sozialver- sicherung lässt heute zwischen der untersten Eintrittsalters- gruppe (in der Regel bei einem Beitritt vor dem 30. Altersjahr) und der höchsten Eintrittsaltersgruppe (in der Regel bei einem Beitritt nach dem 65. Altersjahr) eine maximale Prämiendiffe- renz im Verhältnis von 1 zu 3 zu. Der Bundesrat hat nun diese Differenz auf ein Verhältnis von 1 zu 2 gesenkt. Dies führt zu Prämiensenkungen für Versicherte in hohen Eintrittsalters- gruppen. Dabei kann allerdings nicht zwischen Personen un- terschieden werden, die in hohem Alter von einer anderen ·Krankenkasse übertreten mussten und Personen, die sich erstmals in hohem Alter bei einer Krankenkasse versichert ha- ben, weil die Krankenkassen diese unterschiedliche Herkunft der Versicherten oft nicht kennen, beziehungsweise nicht er- fassen. Nachdem aber die Versicherungsdichte in der Kran- kenpflegeversicherung seit Jahren sehr hoch ist (1970: 88,9 Prozent; 1980: 96,8 Prozent, 1988: 99,3 Prozent), darf an- genommen werden, dass die Zahl der Versicherten, die erst in hohem Alter einer Kasse beigetreten sind, nicht sehr bedeu- tend ist. Sie dürfte zudem eher abnehmend sein.

Die vom Parlament im Grundsatz beschlossene, durch den Bundesrat zu konkretisierende Verstärkung der Solidarität zwi- schen den Geschlechtern und den Generationen führt somit zu einer stärkeren Unterstützung bestimmter Krankenkassen, nämlich solcher mit überdurchschnittlich vielen Frauen und Betagten. Dabei werden sämtliche Frauen und Betagte be- rücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitrittes zur

Interpellation Büttiker

775

  1. März 1991 N

Kasse, also auch Personen, die erst in einem höheren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind.

  1. Die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Ver- sicherten ist für Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur vorteilhafter als die bisherige Aufteilung der Bundesbeiträge, die auf die Altersstruktur keine Rücksicht nahm. Die neue Re- gelung wird die Prämienunterschiede zwischen den Kassen etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. Dazu wären mehr Mittel oder, wie dies gegenwärtig in der Expertenkommission für die Revision der Krankenversicherung diskutiert wird, eine Art Finanzausgleich (Risikoausgleich) zwischen den Kassen nötig.

  2. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bun- desbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr 1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortpro- gramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbei- träge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite gilt es auch die Bedürfnisse der Tresorerie des Bundes zu be- rücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bis- herige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Pro- zent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.

90.607

Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat

Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990

Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitar- beiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit wer- den vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwis- senschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist.

Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Uni- versitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichen- den bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen des Nationalfonds anzugleichen.

Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dis- sertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des An- walts, gehen diese Personen der Forschung für immer verlo- ren.

  • Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gefährden?

  • Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfonds- budget zu erhöhen ist?

  • Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoran- den entsprechende Massnahmen vorzusehen?

Texte de l'interpellation du 21 juin 1990

Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notam- ment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifi- ques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la re- cherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par semaine.

Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assis- tants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux. La politique du Fonds national porte également atteinte à la re- cherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie qui renoncent aux activités de recherche à cause des traite- ments insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet né- cessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés se détournent à jamais de la recherche.

  • Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation porte gravement atteinte à la recherche scientifique en Suisse?

  • Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait être augmenté?

  • Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'améliora- tion des conditions de vie et de travail des candidats au docto- rat?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990

Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an 1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Fran- ken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken.

Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädi- gung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertre- tern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenz- bedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Dritt- quellen) gegen anteilmässige Entlohnung im Rahmen einer Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden.

Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfonds werden aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige unterschied- lich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Pro- movierung anzuhalten.

  1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass für die Grundlagenforschung in der Schweiz und damit auch für die in den Projekten engagierten Doktoranden mehr getan werden muss, um den Forschungsplatz Schweiz zu sichern und für die kommenden Anforderungen an die Wissenschaft gerüstet zu sein. Als Folge der angespannten Finanzlage sah sich der Nationalfonds gezwungen, bei den Beitragsgesu-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Rychen Verwendung der zusätzlichen Bundesbeiträge an die Krankenkassen Interpellation Rychen Subventionnement des caisses-maladie

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1991

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.594

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

22.03.1991 - 08:00

Date

Data

Seite

774-775

Page

Pagina

Ref. No

20 019 782

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Schlagwörter

health insurancesubsidiesage structurepremium differentiationpostpaid paymentsolidarity

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether additional federal health-insurance subsidies would financially favor late entrants.

Extrahierter Entscheid

No direct financial favoritism of individual insured persons; the subsidies benefit the insured collective of the relevant fund.

Extrahierte Begründung

The subsidies are allocated by group criteria such as sex and age, but they do not directly reduce an individual's premium; premium rules remain governed separately.

Kernrechtsfrage

Whether age-based allocation would reduce young insured persons leaving funds with unfavorable age structure.

Extrahierter Entscheid

The new age-based allocation is more favorable to funds with an unfavorable age structure and somewhat reduces premium differences between funds.

Extrahierte Begründung

The Federal Council stated that age-based subsidies support funds with many older insured persons, though they do not fully eliminate inter-fund differences.

Kernrechtsfrage

Whether retroactively granted 1990 subsidies must be paid out immediately in 1991.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council moved to a system of postpaid payment and stated that 50% of the annual subsidy would be paid in the first half of the year.

Extrahierte Begründung

A balance had to be struck between the needs of the health insurers and the federal treasury; the new schedule is more favorable than the previous one.

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