Initiative du canton de Bâle-Campagne
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N 21 mars 1991
sen, ist in Kategorie V jede Diskussion ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass sich ein Kanton dazu gar nicht.melden kann, im Gegensatz zu den Urheber(inne)n einer parlamentarischen In- itiative. Es kommt der Geringschätzung einer kantonalen Mei- nungsäusserung gleich, wenn hier drinnen nicht einmal im Ansatz eine Debatte darüber stattfinden kann. Das ist auch eine klare Missachtung eines verfassungsmässigen Rechts der Kantone. Diese Diskussionsverweigerung ist auch aus fö- deralistischen Gründen unhaltbar. Die Tatsache, dass zwei Kantone, nämlich Bern und Basel-Landschaft, fast gleichlau- tende Standesinitiativen eingereicht haben, zeigt auch, wie wichtig das Anliegen ist.
Ich bitte Sie deshalb, den Ordnungsanträgen zuzustimmen.
Gysin: Ich bitte Sie, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Wir haben uns in diesem Rat eine neue Ordnung gegeben. Alle diese Vorhalte, die Herr Hafner und Frau Leutenegger Ober- holzer gemacht haben, hätten wir einbringen müssen, als wir diese neue Geschäftsordnung diskutierten. Es geht meines Erachtens nicht an, dass wir in einem Spezialfall nun davon abweichen.
Ich bitte Sie darum, nicht auf diesen Ordnungsantrag einzuge- hen und dabei zu bleiben, dass das Geschäft in Kategorie V bleibt. Es ist im Hinblick darauf von unserer Kommission se- riös vorbereitet worden.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Hafner Rudolf/ Leutenegger Oberholzer
Dagegen
30 Stimmen 60 Stimmen
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Hafner Rudolf: Wir sind doch etwas überrascht und auch ent- täuscht, dass es möglich ist, kantonale Initiativen auf diese Art und Weise zu behandeln. Ich glaube immer noch, dass wir ei- nen Bund von souveränen Kantonen haben. Wenn ein Kanton ein Anliegen vertritt - nicht nur eine kleine Gruppe, sondern je- weils die Mehrheit des Kantonsparlamentes -, dann sollte man das doch ernst nehmen. Es ist wohl so, dass Vertreter aus praktisch allen Parteien, die hier vertreten sind, diesen Initiati- ven zugestimmt haben. Das mit guten Gründen.
Weil das eine persönliche Erklärung ist, ist es mir nicht mehr möglich, sachlich auf diese Gründe einzugehen, aber ich bitte Sie doch - die ganze Umweltsituation ruft danach -, aktiv et- was zu unternehmen und diesen Initiativen zuzustimmen, nicht nur aus Gründen der Umweltsituation, sondern damit Sie der Schweiz im Jahr des 700-Jahr-Jubiläums auch die Chance auf ein bisschen Ruhe, auf eine Neubesinnung geben. Ich danke Ihnen dafür ..
Initiative 88.204
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
54 Stimmen 27 Stimmen
Initiative 88.205
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
42 Stimmen
30 Stimmen
89.200
Standesinitiative Basel-Landschaft Einführung von motorfahrzeugfreien Sonntagen Initiative du canton de Bâle-Campagne Instauration de dimanches sans voitures
Beschluss des Ständerates vom 21. September 1989 Décision du Conseil des Etats du 21 septembre 1989 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 9. März 1989
Der Kanton Basel-Landschaft beantragt die Einführung meh- rerer motorfahrzeugfreier Sonntage im Jahr. Das Fahrverbot ist auf den Privatverkehr zu beschränken. Durch Ausnahme- bestimmungen ist sicherzustellen, dass die verfassungsmäs- sigen Aufgaben des Bundes und der Kantone erfüllt werden können und dass die geordnete Versorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibt.
Texte de l'initiative du 9 mars 1989
Le canton de Bâle-Campagne demande l'instauration de plu- sieurs dimanches sans voitures dans l'année. L'interdiction de circuler s'appliquera uniquement au trafic privé. Des disposi- tions régissant les dérogations permettront de garantir que les tâches constitutionnelles de la Confédération et des cantons pourront être remplies et que les besoins vitaux de la popula- tion seront couverts.
Frau Diener unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 9. März 1989 beschlossen, eine Standesinitiative einzureichen.
Schriftliche Begründung des Initianten
Am ebenso erschütternden wie eindrücklichen Beispiel des schwer erkrankten Waldes ist uns am sichtbarsten bewusst geworden, wie unmittelbar und ernsthaft die natürlichen Le- bensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und Menschen gefährdet sind. Die fortschreitende Umweltzerstörung lässt sich nur auf- halten, wenn der Mensch seine bisherige Einstellung gegen- über Luft, Wasser und Boden in vielerlei Beziehung tiefgrei- fend ändert. Die Bevölkerung weiss, dass solche Verhaltens- änderungen - nötigenfalls unter Einschränkung der persönli- chen Freiheit - erforderlich sind, um drohende Umweltkata- strophen abzuwenden. An ihrer Bereitschaft, eigene Verhal- tensweisen den Erfordernissen des Umweltschutzes anzu- passen, ist heute nicht zu zweifeln.
Unbestrittenermassen gehört der private Motorfahrzeugver- kehr zu den Hauptverursachern der schlechten Luftqualität. Die Erkenntnis, dass Luftverschmutzung und Waldsterben in untrennbarem Zusammenhang stehen, gilt als wissenschaft- lich gesichert. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass die Einführung und Verbreitung der Katalysatorentechnik zu einer erheblichen Reduktion der Schadstoffbelastung der Luft führen wird. Technische Verbesserungen allein - so unerläss- lich sie sind - reichen jedoch nicht aus. Entscheidend für die Gesundung der Umwelt ist vielmehr, dass kurz- und längerfri- stig ein Umdenken in Richtung bewusstes, umweltschonen- des Verhalten stattfindet. Dieses Umdenken muss aus der Ein- sicht jedes Einzelnen hervorgehen, kann aber durch staatliche Massnahmen in geeigneter Weise gefördert werden. Ein Bei- spiel dafür stellt die steuerliche Begünstigung von Katalysato- renautos dar, wie sie auch im Kanton Basel-Landschaft gilt. Eine andere sehr sinnvolle Massnahme würde unseres Erach- tens in der Einführung motorfahrzeugfreier Sonntage beste- hen. Die drastische Einschränkung des Privatverkehrs an mo-
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torfahrzeugfreien Sonntagen hätte in erster Linie zur Folge, dass der Motorfahrzeuglärm sowie die Schadstoffkonzentra- tion in der Luft vermindert und der Treibstoffverbrauch gesenkt würde. Ferner ist davon auszugehen, dass während des Ver- bots der Benutzung von Privatautos gesamtschweizerisch die öffentlichen Verkehrsmittel erheblich mehr benützt würden und gleichzeitig eine Verminderung der Zahl der Verkehrsun- fälle zu verzeichnen wäre. Die Lebensqualität an diesen Sonn- tagen könnte - durch den Wegfall des empfindlichen Motor- fahrzeuglärms und durch die Reduktion gesundheitsschädli cher Schadstoffemissionen - spürbar verbessert werden. Die Erwartung, dass zahlreiche Motorfahrzeugführer aufgrund ih- rer positiven Erfahrungen an autofreien Sonntagen ermuntert würden, an anderen Sonn- und Wochentagen freiwillig auf die Benützung ihrer Fahrzeuge zu verzichten, ist bestimmt nicht abwegig. Wenn die motorfahrzeugfreien Sonntage dazu füh- ren, dass sich der Privatverkehr während des ganzen Jahres vermindert, so hätten sie ihren wesentlichen Zweck erreicht.
Vom Fahrverbot wären alle Fahrten auszunehmen, die zur Er- füllung der verfassungsmässigen Aufgaben des Bundes und der Kantone dienen, sowie jene Fahrten, die zur Sicherstel- lung einer geordneten Versorgung der Bevölkerung unerläss- lich sind.
Wir verzichten bewusst darauf, eine bestimmte Mindestzahl motorfahrzeugfreier Sonntage zu verlangen. Viel wesentlicher scheint uns, dass - im Hinblick auf die Signalwirkungen in Richtung umweltgerechten Verhaltens - überhaupt ein Grund- satzentscheid zugungsten motorfahrzeugfreier Sonntage ge- fällt wird.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission steht den Ideen, die der Initiative zugrunde liegen, positiv gegenüber. Hingegen betrachtet sie die politi- sche Realisierung weniger optimistisch. Zum einen wurde eine ähnliche Volksinitiative 1978 von Volk und Ständen deut- lich verworfen, und in den letzten Jahren haben die eidgenös sischen Räte Vorstösse in der gleichen Richtung abgelehnt. Im Kanton Zürich wurde in der Volksabstimmung vom 5. März 1989 eine Einzelinitiative, welche die Einreichung einer Stan- desinitiative für zwölf autofreie Sonntage verlangte, mit 55 Pro- zent Neinstimmen verworfen.
In bezug auf die Umwelt bringen die vorgeschlagenen Initiati- ven relativ wenig im Vergleich zu anderen Massnahmen, weil die Fahrten auf andere Tage verlegt werden können. Beson- dere Bedeutung misst die Kommission dem Aspekt bei, dass eine solche Massnahme einen Einzelfall in Europa darstellen und als zusätzliche Verkehrsbehinderung betrachtet würde. Es ist schon schwierig genug, die heute geltenden Beschrän- kungen (28-Tonnen-Höchstgewicht, Nacht- und Sonntags- fahrverbot) trotz dem Druck der Europäischen Gemeinschaf- ten aufrecht zu erhalten.
Der Bundesrat hat am 23. August 1989 beschlossen, die Vor- schläge für autofreie Sonntage nicht mehr weiter zu verfolgen.
Mme Diener présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Développement par écrit de l'auteur de l'initiative
L'exemple de dépérissement de la forêt, phénomène frappant et inquiétant, montre que nous sommes devenus conscients des dangers qui menacent sérieusement et directement les rè- gles de vie fondamentales applicables aux plantes, aux ani- maux et aux hommes. La destruction progressive de l'environ- nement ne cessera que si l'être humain change radicalement d'attitude envers la nature (air, eau et sol). La population sait qu'elle devra modifier son comportement, au besoin par la li- mitation de la liberté individuelle, afin d'empêcher le désastre
· écologique qui nous guette. A l'heure actuelle, personne ne doute qu'elle ne soit prête à s'adapter aux exigences de la pro- tection de l'environnement.
Incontestablement, la circulation des véhicules à moteur pri- vés est l'une des causes majeures de la mauvaise qualité de l'air que nous respirons. On considère comme scientifique- ment prouvé qu'il existe un rapport étroit entre la pollution at- mosphérique et le dépérissement de la forêt. En outre, on peut
penser que l'introduction et la propagation de la technique des catalyseurs contribuera à réduire sensiblement la charge polluante que constituent les substances nocives. Cepen- dant, les améliorations d'ordre tehnique ne suffisent pas, aussi importantes soient-elles. Si l'on veut assainir l'environnement, il convient plutôt de modifier notre manière de voir les choses, à court et à long terme, en prenant conscience de la nécessité de protéger l'environnement. Cette nouvelle manière de pen- ser est l'affaire de chacun, mais peut être encouragée par les allégements fiscaux accordés aux possesseurs de voitures à catalyseur, comme cela se pratique notamment dans le can- ton de Bâle-Campagne. A notre avis, une autre mesure très ju- dicieuse consisterait à instaurer des dimanches sans voitures. Une limitation sévère de la circulation des véhicules à moteur le dimanche aurait surtout pour effet d'atténuer le bruit causé par ceux-ci, de diminuer la concentration de substances noci- ves dans l'atmosphère et de réduire la consommation de car- burant. De plus, il faut songer au fait que, pendant la durée de l'interdiction des voitures privées, on pourrait, dans toute la Suisse, recourir davantage aux transports publics et réduire ainsi le nombre des accidents de la route. En atténuant le bruit et en réduisant la quantité des émissions nocives, on pourrait améliorer sensiblement la qualité de la vie ces dimanches-là. Espérer que, selon les expériences réalisées les dimanches sans voitures, de nombreux conducteurs de véhicules à mo- teur pourraient être tentés de renoncer volontairement à utili- ser leur voiture d'autres dimanches ou même des jours de se- maine n'est pas tout à fait dénué de fondement. Si les diman- ches sans voitures parviennent à réduire l'importance de la cir- culation des véhicules à moteur privés pendant toute l'année, le but essentiel visé aura été atteint.
L'interdiction ne devrait s'étendre ni aux déplacements per- mettant d'accomplir les tâches imposées à la Confédération et aux cantons par la constitution, ni à ceux qui sont indispensa- bles pour assurer l'approvisionnement normal de la popula- tion.
Nous renonçons délibérément à réclamer un minimum déter- miné de dimanches sans voitures. Il nous paraît bien plus im- portant - étant donné les signes annonciateurs d'une attitude plus positive face aux exigences de l'environnement - de prendre une décision de principe en ce qui concerne les di- manches sans voitures.
Considérations de la commission
Si la commission est favorable aux idées sur lesquelles se fonde l'initiative, elle est moins optimiste en ce qui concerne sa réalisation au niveau politique. Une initiative populaire allant dans le même sens a déjà été rejetée en 1978 par le peuple et les cantons. De plus, les Chambres fédérales ont elles-mêmes repoussé ces dernières années des interventions visant les mêmes objectifs. Dans le canton de Zurich, une initiative de- mandant le dépôt d'une initiative cantonale sur les douze di- manches sans voitures a été rejetée par 55 pour cent des vo- tants le 5 mars 1989.
Dans l'optique de la protection de l'environnement, les initiati- ves présentées ne constituent pas un très grand progrès par rapport à d'autres mesures, car le trafic pourrait être reporté sur d'autres jours. La commission attache beaucoup d'impor- tance au fait que la Suisse serait le seul pays en Europe à appli- quer une telle mesure, ce qui serait considéré comme un obs- tacle supplémentaire à la circulation. Or, il est déjà assez diffi- cile à l'heure actuelle de maintenir les restrictions fixées mal- gré la pression exercée par les Communautés européennes (poids-limite de 28 tonnes, interdiction de circuler la nuit et le dimanche).
Le 23 août 1989, le Conseil fédéral a décidé de ne pas conti- nuer la discussion sur les propositions concernant les diman- ches sans voitures.
Antrag der Kommission Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Minderheit
(Zwygart)
Der Initiative Folge geben
Initiative parlementaire. Limitations de vitesse
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N 21 mars 1991
Proposition de la commission Majorité Ne pas donner suite à l'initiative Minorité (Zwygart) Donner suite à l'initiative
Zwygart, Sprecher der Minderheit: Der eidgenössische Bet- tag hat für uns eine besondere Bedeutung. Auch der Sonntag hat für uns vor dem Hintergrund der Arbeit und der Ruhezeit eine besondere Bedeutung. Wenn wir darüber nachdenken, was Ruhe für uns eigentlich bedeutet, so kann es durchaus sein, dass wir uns besinnen sollten. Für viele ist zwar heute Be- wegung Ruhe. Vor dieser Tatsache bitte ich Sie, dieser Initia- tive, die eine Bedeutung für die Volksgesundheit hat, zuzu- stimmen.
Es ist ja so, dass wir in mancher Hinsicht beunruhigt sind, weil Fragen des Wohlseins, des Ruhe-haben-Könnens von uns in die Hinterstube verdrängt werden. Vor diesem Hintergrund sind ja auch diese Initiativen der Kantone entstanden, über die wir nun zu entscheiden haben. Es kommt nicht von ungefähr, dass Mehrheiten in den Kantonsparlamenten bereit sind, so etwas zu beantragen. Um dem Rechnung zu tragen, bitte ich Sie als eidgenössisches Parlament, der Initiative Folge zu ge- ben.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
47 Stimmen
30 Stimmen
89.250
Parlamentarische Initiative (Fäh) Gesetzliche Bestimmungen über Höchstgeschwindigkeiten Initiative parlementaire (Fäh) Limitations de vitesse. Compétence législative
Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 14. Dezember 1989 Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten auf den Strassen sind auf Gesetzesebene festzusetzen.
Texte de l'initiative du 14 décembre 1989 Les limitations générales de vitesse sur les routes doivent être réglées par les lois.
Frau Diener unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Am 14. Dezember 1989 reichte Nationalrat Fäh eine parlamen- tarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Die Verkehrskommission des Nationalrates, welcher dieses Geschäft zur Prüfung zugewiesen wurde, gab am 15. Mai 1990 dem Initianten Gelegenheit, sich zu seinem Vorstoss zu äussern (Art. 21quinquies Geschäftsverkehrsgesetz, SR 171.11).
Schriftliche Begründung des Initianten (Zusammenfassung)
Ziel meiner Initiative ist, mit einer Kompetenzverschiebung von Bundesrat auf Parlament, von Verordnungsebene auf Ge-
setzesstufe, den Stimmberechtigten Mitentscheidungsrechte einzuräumen, ohne dass sie deswegen den Umweg über die Verfassungsinitiative beschreiten müssen. Der Bundesrat sperrte sich bisher gegen eine Kompetenzverschiebung mit dem Argument, er könnte dann zu wenig flexibel handeln. Seine Argumente sind m. E. nicht stichhaltig, denn
Flexibilität wegen Ressourcenknappheit ist auch bei gesetz- licher Regelung der Höchstgeschwindigkeiten möglich. Das Landesversorgungsgesetz (Art. 23 und 28) gibt dem Bundes- rat die Kompetenz, in wirtschaftlichen Notlagen Vorschriften zur Verbrauchsverminderung zu erlassen. (Die Temporeduk- tion 1973 erfolgte z. B. gestützt auf diese Kompetenz);
Flexibilität aus allen andern Gründen (EG, Umweltschutz) macht eine Kompetenzzuteilung an den Bundesrat auch nicht erforderlich. So rasch wie der Bundesrat - der ein Jahr brauchte, um zur Tempofrage Stellung zu nehmen - vermag das Parlament auch zu handeln. Im übrigen ist nicht einzuse- hen, warum ausgerechnet für den Bereich «Höchstgeschwin- digkeiten» rascher Handlungsbedarf notwendig ist, in vielen andern Fällen (z. B. Lastwagenbreite) hingegen nicht.
Mit meinem Vorstoss habe ich nicht die Absicht, Tempo 130/100 etwa durch die Hintertüre einführen zu wollen. Ich will lediglich eine Kompetenzverlagerung. Gestützt darauf soll das Parlament - und, gemäss den Regeln der direkten Demokra- tie, das Volk - entscheiden.
Sie werden vielleicht fragen, warum ich mit diesem Vorschlag nochmals komme, nachdem Ständerat Masoni und National- rat Oehler in den Jahren 1984 und 1986 mit gleichlautenden Motionen nicht durchdrangen? Und nachdem im Rahmen der SVG-Revision (die sich derzeit noch im Schwebezustand be- findet) kein solcher Antrag gestellt, und ein Rückweisungsan- trag Gros, namens der liberalen Fraktion, mit der gleichen Ziel- setzung im Herbst 1988 deutlich unterlag? Es gibt zwei Gründe dafür:
Die erwähnten Motionen wurden mit 21 zu 14 bzw. 45 zu 25 Stimmen abgelehnt. Sonderlich wegweisend und klar ist dies nicht. Der Rückweisungsantrag Gros wurde zwar mit 110 zu 36 Stimmen deutlich gebodigt; dies aber vor allem des- halb, weil Frau Bundesrätin Kopp erklärte, aus Zeitgründen müsse der Antrag abgelehnt werden.
Hauptgrund für meine Initiative aber ist: Unterschriftenzahl der Böhi-Initiative sowie Stimmbeteiligung haben m. E. eindrück- lich gezeigt, dass der Stimmbürger in Tempofragen mitent- scheiden können möchte. Nach heutigem Recht bleibt ihm dazu der wenig befriedigende (Um-)Weg über die Verfas- sungsinitiative. Wäre es da nicht besser, man würde dem Stimmbürger die in unserem Staate üblichen Mitentschei- dungsrechte via Gesetzesreferendum einräumen?
Erwägungen der Kommission
Die Kommission diskutierte die Initiative am 3. September 1990. Sie hält dazu folgendes fest:
Die Frage, wer die Geschwindigkeitsgrenzen festlegen sollte, wurde bereits anlässlich der Teilrevision des Strassenver- kehrsgesetzes im Jahre 1975 und sodann infolge der Motio- nen Masoni und Oehler 1984 bzw. 1986 eingehend diskutiert. Die Kommission betont, dass die Ueberlegungen der Zweck- mässigkeit, die damals angestellt wurden, nach wie vor unbe- schränkt gelten. Geschwindigkeitslimiten haben Auswirkun- gen auf die Verkehrssicherheit, den Energieverbrauch und die Umwelt. Alle diese Elemente müssen bei einem Entscheid ge- geneinander abgewogen werden. Dazu kommt, dass sich die Verhältnisse sehr rasch ändern können. Eine rasche Anpas- sung kann aber nur stattfinden, wenn der Bundesrat die Kom- petenz hat und nicht das Parlament. Bei einer Festschreibung der Höchstgeschwindigkeiten im Gesetz würde jede Aende- rung eine Gesetzesänderung nach sich ziehen, und die not- wendige Flexibilität ginge verloren. Gegen eine Festschrei- bung auf Gesetzesstufe spricht sodann die Gefahr, dass die Regelung der Höchstgeschwindigkeiten verpolitisiert würde. Probleme könnten schliesslich im Hinblick auf eine gesamteu- ropäische Lösung entstehen. Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit teilt demgegenüber die Auffas- sung des Initianten und vertritt insbesondere die Meinung,
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1991
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.200
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1991 - 15:00
Date
Data
Seite
718-720
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Pagina
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20 019 742
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