Initiative parlementaire. Indemnisation des frais
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N 21 mars 1991
sein, neue Wege zu beschreiten. Um das Wagnis in Grenzen halten zu können, lohnt es sich, gewisse Sicherheitshebel ein- zubauen. Auch dem haben wir Rechnung getragen. Um eine Verbesserung des heutigen Zustandes herbeizuführen, ha- ben sich die GPK und die Finanzkommission auf die vorlie- gende Motion geeinigt. Wobei der Ausdruck «geeinigt» wört- lich zu nehmen ist, ging doch der ursprüngliche Vorschlag der GPK wesentlich weiter, die Finanzkommission übernahm eher die Bremserfunktion.
Zum Inhalt der Motion: Mit dem Teil A wird der Bundesrat ver- pflichtet, die erforderlichen Instrumente für eine quantitative und qualitative Personalpolitik zu schaffen. Diese haben we- sentliche Berührungspunkte zum Controlling-Projekt der Eid- genössischen Finanzverwaltung, so dass sich hier Synergieef- fekte erhoffen lassen. Das Personal-Controlling beinhaltet die Bereiche Personaleinsatz, Einstellung, Auswahl, Ausbildung, Förderung, Entlöhnung und Führung. Auch gilt es zu beach- ten, dass das Personalmanagement mit den anderen Füh- rungsinstrumenten wie Legislaturplanung, Finanzplan, Ver- waltungs- und parlamentarische Kontrolle zu kuppeln ist. Der Teil B verpflichtet deshalb den Bundesrat, mit dem Legislatur- finanzplan auch Varianten einer Legislaturpersonalplanung vorzulegen. Damit überträgt das Parlament versuchsweise und befristet die Zuständigkeit für die Stellenplafonierung an den Bundesrat.
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Sollte sich diese Massnahme bewähren, die heutige Situation nach unserer Beurteilung verbessern und damit unsere hohen Ansprüche befriedigen, könnte dies die zukünftige Lösung sein. Bedingung ist allerdings, dass die diesbezügliche Kon- trollmöglichkeit des Parlaments merklich verbessert wird. Teil C verlangt vom Bundesrat, es sei eine Botschaft für einen befristeten Bundesbeschluss zur Revision des Bundesgeset- zes über die Stellenplafonierung vorzulegen, womit die vorhin erläuterten Massnahmen vorübergehend in Kraft gesetzt wer- den könnten. Definitiv - ich wiederhole das bewusst - wird die Sache erst, wenn wir vor Ende der Versuchszeit beschliessen, dass wir das wirklich wollen. Sonst treten die vorübergehend aufgehobenen Bestimmungen wieder in Kraft. Wir gehen also kein allzu grosses Risiko ein.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Finanzkommission, dieser Motion in allen Teilen und ausschliesslich als Motion zuzustimmen, frei nach dem Motto: Wer nichts wagt, gewinnt nichts. Das zeitliche Argument des Bundesrates, den Teil C nur als Postulat entgegenzunehmen, gewichten wir nicht allzu schwer. Niemand ist böse, wenn der Bundesrat schneller agiert und reagiert als gefordert.
Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion, die grüne Fraktion, die CVP-Fraktion, die liberale Fraktion, die sozialdemokratische Fraktion sowie die freisinnig-demokratische Fraktion teilen mit, dass sie allen drei Teilen der Motion in Form der Motion zustimmen.
Bundesrat Stich: Es ist immer besonders schön für einen Bun- desrat, wenn er feststellt, dass mindestens sämtliche Bundes- ratsparteien ihn wortwörtlich, bildlich und in aller Form im Stich lassen.
Aber ich möchte Ihnen trotzdem noch ganz kurz begründen, warum Sie trotz Ihren Fraktionsbeschlüssen dem Bundesrat zustimmen sollten: Sie haben völlig recht, wenn Sie wün- schen, diesen Beschluss aus dem Jahre 1974 zu ändern, ihn aufzuheben; da stimmt der Bundesrat mit Ihnen völlig überein. Wir sind uns aber auch bewusst - und ich denke, Sie auch -, dass es Aufgabe der Regierung, der Exekutive ist, für einen zweckmässigen Personaleinsatz, für die Planung, die Ausbil- dung usw. zu sorgen. In dieser Hinsicht sind wir mit den Moti- onsteilen A und B völlig einverstanden.
In bezug auf den dritten Teil ist es aber ganz anders. Herr Zü- ger hat zwar gesagt, wer nichts wage, gewinne nichts. Es gibt aber auch eine andere Variante: Wer viel wagt, kann auch alles verlieren. Sie sind nun gerade daran, alles zu verlieren. Denn vermutlich wird die Zeit bis 1992 - bis wir mit dem Voranschlag unsere Vorschläge für die Stellen machen müssen - nicht aus- reichen, Ihnen eine solche Vorlage zu unterbreiten. Gemäss Motionstext muss sie ja für eine ganze Legislaturperiode gel-
ten. Das heisst wahrscheinlich dann konkret, dass das, was Sie wünschen, erst 1996 in Kraft treten könnte. Das wäre doch wirklich schade, wenn Sie etwas verbessern wollen.
Teile A, B - Parts A, B Ueberwiesen - Transmis
Teil C - Part C
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
offensichtliche Mehrheit 4 Stimmen
90.047
Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992. Commissions extra-parlementaires 1989-1992
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 22. und 31. August 1990 (BBI III 337) Rapport des commissions de gestion du 22 et 31 août 1990 (FF III 320) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Präsident: Sie haben einen schriftlichen Bericht zugestellt er- halten. Die Kommission beantragt, vom vorliegenden Bericht und den darin enthaltenen Empfehlungen Kenntnis zu neh- men.
Angenommen - Adopté
89.252
Parlamentarische Initiative (Ruf) Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz. Neuregelung der Spesenentschädigung Initiative parlementaire (Ruf) Arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires. Indemnisation des frais
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 15. Dezember 1989 Der Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz (vom 18. März 1988) ist in folgendem Sinne zu revidieren: Die Entrichtung der Uebernachtungs- und Reiseentschädi- gung an die Mitglieder des National- und Ständerates ist der- art neu zu regeln, dass Ungerechtigkeiten und Missbräuche so weitgehend als möglich beseitigt werden. Insbesondere ist der Anspruch auf die Uebernachtungsentschädigung von ei- nem konkreten Bedürfnisnachweis abhängig zu machen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
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Band
II
Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.047
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Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1991 - 15:00
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Seite
706-706
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