N 19 mars 1991
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Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit zuzustimmen und nicht ein Gesetz zu schaffen, das in einem wichtigen Teil toter Buchstabe ist.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
95 Stimmen 44 Stimmen
Art. 43 Abs. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 43 al. 3, 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Spälti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat mit offensichtli- chem Mehr beschlossen, diesem Artikel zuzustimmen. Weil im Ständerat - gemäss Amtlichem Bulletin - erklärt wurde, der Nationalrat habe «einen nachträglich und offenbar überra- schend eingebrachten Antrag Haller mit offensichtlicher Mehr- heit zum Beschluss erhoben», ist hier doch folgendes festzu- halten: Der Antrag Haller lag zwar seinerzeit der Kommission nicht vor. Er fand aber nach entsprechenden Gesprächen, die Frau Haller führte, in allen Fraktionen breite Zustimmung; auch der Bundesrat opponierte dieser Lösung nicht. Der Na- tionalrat hat also in der Wintersession durchaus «en toute con- naissance de cause» entschieden.
Nun kurz zur Differenz zum Ständerat: Zu Artikel 43 empfiehlt Ihnen die einstimmige Kommission, sich der Fassung des Ständerates anzuschliessen. Im Grundsatz sind beide Fas- sungen nämlich identisch. Sie gehen für den Anspruch auf Fa- milienzulage davon aus, ob ein Beamter Kinder hat oder nicht. Der Ständerat dehnt den Anspruch auf Familienzulage aus, und zwar nicht nur - wie wir es getan haben - auf Beamte mit Verwandtenunterstützungspflichten, sondern auch auf kinder- lose Beamte, deren Ehegatte wegen Krankheit oder Invalidität an einer Berufsausübung, also Erwerbstätigkeit, dauernd ge- hindert ist.
Eigentlich gehörte eine solche Regelung auf die Verordnungs- stufe. Nachdem wir aber mit der Ueberweisung einer Motion, die auch vom Ständerat überwiesen worden ist, eine Totalrevi- sion des Beamtengesetzes veranlasst haben, kann die ent- sprechende Bereinigung unseres Erachtens in dieser Totalre- vision vorgenommen werden. Nach der Totalrevision sollte wohl nur noch der Grundsatz im Beamtengesetz stehen, wo- nach Beamte mit Kindern Anspruch auf Familienzulage ha- ben.
Schliesslich noch ein Hinweis auf eine formale Unstimmigkeit: Die ständerätliche Fassung spricht in Absatz 3 Litera a von «Kinderzulage ausbezahlt», im letzten Satz desselben Absat- zes hingegen von «Anspruch auf Kinderzulage». Nachdem die nationalrätliche Fassung klar vom «Anspruch auf Kinderzu- lage» ausgeht, was auch dem Sinne der Regelung entspricht, kann der Widerspruch wohl auf Verordnungsstufe gemäss na- tionalrätlicher Version gelöst werden.
Ich ersuche Sie, im Sinne der einstimmigen Kommission der ständerätlichen Fassung, die dort mit 20 zu 11 Stimmen be- schlossen wurde, zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 57 Abs. 1bis (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 57 al. 1bis (nouveau) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Spälti, Berichterstatter: Sie haben dieser Fassung, die übri- gens der des Bundesrates entspricht, mit 88 zu 37 Stimmen - also sehr deutlich - zugestimmt. Damit wurde der Wille des Ra- tes klar bestätigt, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, für das Grenzwachtkorps ein tieferes Rücktrittsalter einzuführen.
Der Bundesrat ist bei diesem tieferen Rücktrittsalter in den Kommissionsverhandlungen immer vom 58. Altersjahr ausge- gangen. In diesem Sinne kann davon ausgegangen werden, dass die Formulierung des Ständerates eine Präzisierung dar- stellt und somit die Absicht des Bundesrates und den Ent- scheid des Nationalrates materiell nicht in Frage stellt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dieser Lösung zuzu- stimmen.
Angenommen - Adopté
Ziff. Ibis (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. Ibis (nouveau) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Spälti, Berichterstatter: Nur kurz zu dieser Ergänzung des Ge- setzes in den Uebergangsbestimmungen: Es ist eigentlich eine Konsequenz von dem, was Sie soeben beschlossen ha- ben, nämlich die Festschreibung des Anspruchs von Perso- nen, für die bisher schon - es gibt solche Fälle - ein tieferes Rücktrittsalter als 58 Jahre besteht.
Ich bitte Sie, diesem Antrag im Sinne der Kommission zuzu- stimmen.
Angenommen - Adopté
91.003
Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés
Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Januar 1991 (BBI 1 919) Message et projet d'arrêté du 30 janvier 1991 (FF 1 887) Beschluss des Ständerates vom 7. März 1991 Décision du Conseil des Etats du 7 mars 1991 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Antrag Baerlocher Rückweisung an den Bundesrat
mit der Auflage, dass der 100-Millionen-Kredit im Zusammen- hang mit dem 2. Hilfspaket der «Koordinationsgruppe zur Fi- nanzierung der Golfkrise» vorgelegt wird unter Berücksichti- gung direkter Hilfe für humanitäre Zwecke im Rahmen der Ak- tionen von IKRK und Unicef.
Proposition Baerlocher Renvoyer le projet au Conseil fédéral
en l'invitant à soumettre le crédit de 100 millions à la faveur du second train de mesures proposé par le «Groupe de coordina- tion chargé de traiter les aspects financiers de la crise du Golfe» et à prévoir une aide humanitaire directe par le biais du CICR et de l'UNICEF.
Oehler, Berichterstatter: Der Bundesrat schlägt uns vor, im Rahmen eines internationalen Dispositivs den Betrag von 100 Millionen Dollar für die Hilfe der Schweiz an die drei von der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten Aegypten, Jor- danien und Türkei zu bewilligen.
Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten
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Mit den von der Uno beschlossenen und von der Schweiz mit- getragenen Boykottmassnahmen sind neben dem Zielland Irak auch andere Staaten und Völker sehr hart getroffen wor- den. Es sind dies viele Entwicklungsländer, dann aber auch mittel- und osteuropäische Staaten. In der Botschaft ist die Li- ste der Weltbank angeführt, die Auskunft über die von der Golf- krise am unmittelbarsten betroffenen Länder und der äusserst schwerwiegend betroffenen 41 Länder gibt.
Gemessen am Bruttosozialprodukt ist Jordanien am stärksten vom Wirtschaftsboykott getroffen worden. Mit Abstand folgen dann Aegypten und die Türkei. Für das laufende Jahr rechnet die Weltbank für Jordanien mit 26,8 Prozent Ausfall an Devi- sen, gemessen am Bruttosozialprodukt, für Aegypten mit 4,9 und die Türkei mit 2,5 Prozent. Die Weltbank rechnet für diese drei Staaten mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 12,6 bis 14,3 Milliarden Dollar.
Im Rahmen der Hilfsmassnahmen hat die Schweiz unter Vor- behalt unserer Zustimmung einen Anteil von 100 Millionen Dollar versprochen. Es handelt sich dabei um einen nicht rück- zahlbaren Beitrag. Diese Hilfe ist Teil der 13,6 Milliarden Dol- lar, welche weltweit für diese drei Staaten zur Verfügung ge- stellt werden sollen.
Die Aufteilung sieht nun vor, dass jeder der drei Staaten, also Aegypten, Jordanien und die Türkei, je 25 Millionen Dollar er- halten, derweil die verbleibenden 25 Millionen noch nicht auf- geteilt sind. In der Kommission hat Bundesrat Stich angetönt, dass es sich beim Gesamtbetrag von 100 Millionen Dollar um einen ersten Anteil handeln könnte, zumal man aus nahelie- genden Gründen noch nicht weiss, was letztlich aufgrund der Entwicklung auf uns zukommt. Die Eruierung der Schäden aus dem Krieg ist aus naheliegenden Gründen noch nicht ab- geschlossen, wir stehen erst am Anfang.
Von Bedeutung ist indessen, dass wir zurzeit nicht über wei- tere Beiträge mit uns diskutieren lassen wollen, da wir doch nicht wissen, mit wieviel sich andere Staaten an der Linderung der Not beteiligen. Dazu kommt - das ist ein offenes Geheim- nis -, dass die Golfstaaten in den vergangenen Jahren Milliar- denvermögen zusammentrugen, welche sie nun grösstenteils locker zu machen haben. Auch hierüber muss Auskunft gege- ben werden, bevor von unserer Seite weitere Hilfe geleistet werden kann.
Wir alle wissen, dass wir die drei Empfängerstaaten unter- schiedlich qualifizieren. Richtig ist, dass sie im Rahmen der Boykottmassnahmen gegen Irak und hernach im Krieg zur Be- freiung Kuwaits und gegen den Irak eine sehr wichtige Rolle spielten. Es ist aber nicht angebracht, dass wir die drei Staaten und ihre Politik mit der gleichen Brille betrachten.
Am wenigsten Diskussionen wird sicher der Beitrag an Aegyp- ten absetzen, zumal Aegypten in den vergangenen Jahren und namentlich in den vergangenen Monaten eine bedeu- tende Unterstützung und Hilfe im Kampf gegen die Aggres- sion Iraks war. Aus diesem Grunde und angesichts der Tatsa- che, dass die negativen Auswirkungen der Boykottmassnah- men und des Krieges auf Aegypten anerkannt wie auch er- kannt sind, dürfte dieser Betrag kaum grosse Diskussionen absetzen.
Schwieriger wird es dann bereits mit Jordanien. Der jordani- sche Herrscher und seine Regierung haben während des Krie- ges einen eigentlichen Seiltanz vollführt. In seiner berühmten Rede vom 11. Februar 1991 hat König Hussein offen Stellung für Saddam Hussein genommen, gegen die USA und ihre Alli- ierten, und hat somit die amerikanische Befreiung Kuwaits mindestens indirekt verurteilt. Das hatte dann gleichentags, also am 11./12. Februar dieses Jahres, zur Folge, dass der amerikanische Senat die Hilfe an Jordanien einfror, weil nie- mand einsehen konnte, warum die Amerikaner einen poten- tiellen Partner des Iraks finanziell unterstützen sollten. Mittler- weile haben sich die Wogen gelegt. König Hussein von Jorda- nien hat seine Politik einmal mehr - ist man anzufügen geneigt - geändert. Es dürfte nicht das letzte Mal sein.
Unverständlich wird die Hilfe dann, wenn man die Rüstungs- anstrengungen mit in die Ueberlegungen einbezieht, welche Jordanien in den vergangenen Jahren unternommen hat und die es nun wieder aufnimmt. Erklären kann man diese Anstren- gungen höchstens mit dem Hinweis, dass sich Jordanien von
Israel und von Irak bedroht fühlt und sich so mit Gewaltan- strengungen seine Unabhängigkeit zu bewahren versucht. Anderseits ist indessen nicht zu verkennen, dass in Jordanien ein grosser Teil der Bevölkerung aus Palästinensern besteht, welche aus naheliegenden Gründen gar oft eine andere Politik verfolgen.
Fraglich ist auch, ob wir Jordanien zubilligen können, dass es sich von Israel bedroht fühlt. Es ist müssig beizufügen, dass mit einer Nahost-Friedensordnung auch in Jordanien gewal- tige finanzielle Mittel für einen echten Aufbau freigemacht wer- den können.
Noch mehr zu reden, in der Kommission wie in der Oeffentlich- keit und vermutlich auch in diesem Rat, gibt die Hilfe an die Türkei. Die Türkei wird der Verletzung von Menschenrechten angeklagt. Die Türkei muss sich vorwerfen lassen, brutal ge- gen die Kurden vorzugehen, einen Teil der eigenen Bevölke- rung in die Flucht zu schlagen, Minderheiten brutal zu knüp- peln und so in gewissen Gebieten eine Herrschaft des Terrors auszuüben.
Türkische Asylbewerber, die Sistierung von Ausweisungs- massnahmen usw. zeigen deutlich, dass auch der Bundesrat mit der Menschenrechtspolitik in der Türkei Mühe hat, ja die Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung in aller Form ablehnt. Andernfalls hätte der Bundesrat ja nicht entscheiden können, dass kurdische Flüchtlingsfamilien aus der Türkei trotz Ausweisungsbefehl bei uns bleiben dürfen.
Warum also - so die Frage - sollen wir das türkische Regime unterstützen? Wir kommen nicht umhin, diese Frage in die- sem Rat zu diskutieren und dann einen Entscheid zu fällen. Von Bedeutung ist, dass wir fürs erste die türkische Menschen- rechtspolitik und damit die Verletzung der Menschenrechte durch das türkische Regime unmissverständlich ablehnen und verurteilen. Die türkische Regierung muss zur Kenntnis nehmen, dass wir im Falle der Bewilligung der Mittel an dieses Land keine Umkehr in unserer ablehnenden Haltung einschla- gen, sondern die Schäden zu beheben helfen, welche der Tür- kei wegen der Boykottmassnahmen und dem Krieg zur Befrei- ung Kuwaits entstanden. Vom Bundesrat erwarten wir, dass er zu dieser Problematik ebenso unmissverständlich Stellung nimmt, wie dies das Parlament heute sicher tun wird. Die Frage stellt sich sodann, ob wir im Zusammenhang mit die- sem Kredit an die drei Frontstaaten und namentlich an die Tür- kei Bedingungen stellen können. Unseres Erachtens wohl kaum direkt, weil unser Beitrag Teil eines Ganzen im Rahmen der Weltbankmassnahmen ist. Und dennoch: Wir verbinden mit der Kreditbewilligung unsere Ablehnung der Menschen- rechtspolitik in der Türkei, wie auch die Hoffnung, dass sich Jordanien von der Seiltanzpolitik zu einer echten Politik hin- wendet, welche unseren Vorstellungen entspricht.
Uns alle interessiert im weiteren sicher brennend, was die drei Staaten mit den zur Verfügung gestellten 100 Millionen Dollar aus der Schweiz machen werden. Nutzen sie diese Mittel zur Sanierung ihres Budgetdefizits, zum Erwerb von Gütern im Ausland, zur Tilgung von Auslandschulden, für Aufbaupro- jekte, kurzum: Wofür werden die 100 Millionen Dollar einge- setzt? Wir sind dem Bundesrat dankbar, wenn er uns hierüber Auskunft gibt.
Unsere Neutralitätspolitik stand in den vergangenen Monaten, namentlich seit dem 2. August 1990, immer wieder zur Diskus- sion. Sie stellt sich auch heute, weil wir Staaten, welche gelit- ten haben, Hilfe zukommen lassen. Unsere Neutralität verbie- tet uns aber nicht, dass wir nach einem Konflikt anderen mate- riell helfen und versuchen, die verschiedenen Gruppierungen zusammenzubringen.
Wir alle wissen, dass nicht nur die drei angeführten Staaten durch den Golfkrieg betroffen wurden. Aus diesem Grunde steht denn auch eine Hilfe an Israel zur Diskussion, zumal die- ser Staat sowohl wirtschaftliche als auch militärische Folgen zu tragen hat. 39 Scud-Raketen haben beispielsweise in Israel eingeschlagen. Sie waren ein erster Versuch des irakischen Militärs, Saddam Husseins Vernichtungspolitik gegen Israel einzuleiten bzw. durchzuziehen. Zum Glück für Israel, seine Bevölkerung und die ganze Welt kam es nicht soweit.
Wir sind froh, dass durch das besonnene Verhalten Israels und seiner militärischen Führung der Krieg zur Befreiung Kuwaits
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und gegen das Regime Iraks nicht ausgeweitet wurde. Ob Hilfe an Israel von der Schweiz geleistet wird, steht heute bei uns nicht zur Diskussion. Wir verraten aber sicher kein Ge- heimnis, wenn wir festhalten, dass wir für solche Massnahmen ein offenes Ohr haben werden. Diese Haltung ist vor dem Hin- tergrund unserer Hilfe an die Türkei vertretbar, dann aber auch wegen unserer Hilfe an die wankelmütige Regierung von Jor- danien.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es sich bei den beantragten 100 Millionen Dollar nicht um eine Wohlver- haltensprämie oder um eine Vergütung für eine uns zusa- gende Politik handelt. Es geht um die Hilfe zur Behebung von Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Golfkrieg ent- standen sind. Wir wollen und können indessen die Augen vor den tatsächlichen Verhältnissen, vor allem in Jordanien und in der Türkei, nicht verschliessen. Nicht nur Aegypten, Jordanien und die Türkei haben Lasten auf sich zu nehmen, sondern es ist eine ganze Reihe anderer Staaten, welche ebenfalls unter den Folgen des Golfkrieges leiden. Ebenso wissen wir, dass es sich beim vorliegenden Kreditantrag um einen ersten Schritt handelt, zumal von den angeforderten 13,6 Milliarden Dollar noch nicht alle erwarteten Zusagen eingegangen sind. Aus diesem Grunde sind denn auch die Schweiz, Schweden, Finnland und Island aufgefordert worden, weitere 250 Millio- nen Dollar bereitzustellen. Obwohl sich die Schweiz bereit er- klärt hat, ein weiteres Gesuch zu prüfen, möchten wir heute keine weiteren Verpflichtungen eingehen.
Die Kommission schlägt Ihnen auf Antrag von Frau Segmüller vor, dem Bundesrat ein Postulat zu überweisen, welches ihm den Auftrag übergibt, eine gleich grosse Summe bereitzustel len, mit deren Hilfe anderen, nicht unter diese drei Länder fal- lenden Staaten geholfen wird. Dies aus dem einzigen Grund, weil andere Staaten, namentlich Entwicklungsländer, ebenso Schaden aus dem Golfkrieg erleiden. Dieser Länder nimmt sich heute aber kaum jemand an, um deren direkte Schäden zu beheben.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Botschaft anzunehmen, die 100 Millionen Dollar einstimmig zu bewilli- gen, ebenso das Kommissionspostulat zu überweisen.
M. Cavadini, rapporteur: Le Conseil fédéral nous propose par arrêté un crédit d'engagement de 100 millions de dollars afin d'aider les pays du Golfe qui ont été le plus touchés par les mesures d'embargo commercial décidées par l'ONU au début du mois d'août dernier envers l'Irak. Les pays qui entrent en considération sont l'Egypte, la Jordanie et la Turquie. Le Conseil des Etats a discuté ce message le jeudi de la première semaine de cette session et l'a approuvé. Avec cette proposi- tion, la Suisse soutient ainsi une action internationale, décidée le 5 novembre 1990 - donc avant l'éclatement de la guerre - par un groupe de coordination chargé de traiter les aspects fi- nanciers de la crise du Golfe. Font partie de ce groupe les pays de la Communauté, la plupart des autres pays de l'OCDE, dont les pays européens neutres, l'Arabie Saoudite et d'autres Etats du Golfe producteurs de pétrole, ainsi que la Corée du Sud. Parmi ces pays, il y a aussi le Koweit qui participe à cette aide d'une façon assez prononcée. Il s'agit donc - je tiens à le souligner - d'une opération internationale, discutée à Rome le 5 novembre 1990, et à laquelle le gouvernement suisse, sous réserve du Parlement, avait assuré son engagement de l'ordre de 100 millions de dollars. Cet élément international est très important. Il explique ainsi que nous ne pouvons pas modifier la proposition du Conseil fédéral, qu'il faut l'accepter ou refu- ser.
Les 100 millions de dollars ne sont pas destinés à des mesu- res de reconstruction dans les pays touchés par la guerre, ce qui est le cas de l'Irak, du Koweit ou d'Israël. Ils veulent aider les nations ayant dû supporter, à cause de l'embargo décrété contre l'Irak par la Communauté internationale, des pertes économiques importantes qui ne sont pas liées aux augmen- tations du prix du pétrole.
Les conséquences pour ces pays sont de quatre ordres: pre- mièrement, l'arrêt du transfert de fonds qui était assuré par les ressortissants de ces trois pays travaillant au Koweit et en Irak; deuxièmement, l'effondrement des recettes tirées du com-
merce et des prestations de nature commerciale, qui prove- naient, avant la crise, des relations commerciales de ces trois pays avec le Koweit et l'Irak; troisièmement, l'arrêt dans le paiement du service de la dette par l'Irak, ce pays ayant sus- pendu le paiement des intérêts sur les prêts reçus avec l'écla- tement de la guerre; quatrièmement, l'afflux de réfugiés et la réintégration de quelque 2 millions de ressortissants qui, au- paravant, étaient occupés en Irak et surtout au Koweit.
Le message, au tableau premier, pages 3 et 4, montre que, d'après la Banque mondiale, les pertes de devises les plus éle- vées, liées aux quatre éléments mentionnés ci-dessus, ont été supportées par la Jordanie, l'Egypte et la Turquie. C'est en fonction de ce tableau que le groupe international a fait son choix pour le premier programme d'aide. La Suisse s'était ral- liée au mois d'août dernier à l'embargo décrété par l'ONU. De l'avis de la commission, il s'est révélé juste d'adhérer aussi à ce programme d'aide en faveur des pays qui ont souffert de la décision de l'ONU. La position de la Suisse n'est pas facile parce que notre neutralité n'est pas toujours comprise comme nous aimerions qu'elle le soit. Le Conseil fédéral a agi de façon correcte, soit au début de la crise, avec l'adhésion au blocus, soit aujourd'hui, avec l'adhésion à une action internationale d'aide. N'oublions pas que nous risquons de passer de plus en plus pour des égoïstes! La dimension du soutien internatio- nal sera massive. Déjà avant la fin de la guerre, la Banque mon- diale calculait les pertes de ces trois Etats du Golfe à environ 13,6 milliards de dollars en tout. Maintenant, alors que la guerre est terminée, il faudra revoir ces estimations à la hausse, sans oublier que cette guerre a provoqué des milliers de victimes et d'immenses dégâts en Irak, au Koweit ainsi qu'en Israël et que les populations de ces pays ont beaucoup souffert. Tout cela demandera des efforts supplémentaires de la part de la Communauté internationale, pour des raisons hu- manitaires, de reconstruction et d'écologie.
La Suisse sera appelée à participer à toutes ces actions, soit du point de vue financier, soit avec une coopération économi- que et technique. Nous serons donc amenés à examiner d'au- tres messages dans les prochains temps. Déjà pour ces trois pays du Golfe, on a annoncé que les pays neutres - Suisse, Suède, Finlande et Islande - devraient faire un effort de l'ordre de 250 millions de dollars. La Suisse étudie déjà cette requête. D'après les derniers renseignements obtenus, les 100 millions de dollars prévus par cet arrêté devraient aller, à raison de 25 millions de dollars, à chacun des trois pays. Les derniers 25 millions constitueront une réserve qu'il conviendra d'utili- ser en fonction de l'examen des dossiers en cours. Il faudra encore discuter de leur utilisation définitive entre la Banque mondiale et les pays destinataires. En commission, il n'y a pas eu de problème à propos de l'aide destinée à l'Egypte. Toute- fois, on a longuement discuté de l'inclusion de la Jordanie et de la Turquie. En ce qui concerne la Jordanie, au moment de l'examen en commission, on craignait que ce pays se fût ali- gné sur les positions irakiennes. En effet, la Jordanie se trou- vait dans une situation politique très délicate et ambiguë; elle avait montré une solidarité manifeste envers l'Irak de Hussein. Ce risque n'existe plus à l'heure actuelle, la Jordanie ayant revu sa position après la fin de la guerre. Par contre, il faut ad- mettre que c'est le pays qui souffre le plus, vu sa position géo- graphique, de l'embargo. L'aide internationale à la Jordanie est donc indispensable afin d'essayer de contenir les tensions à l'intérieur du pays et de le maintenir dans une position telle qu'elle écarte les tendances intégristes et hostiles à l'Occi- dent.
Le problème le plus débattu intéressait pourtant la Turquie, pays dans lequel le respect des droits de l'homme ne peut pas nous satisfaire, pays dans lequel des brutalités sur les Kurdes et sur les minorités sont dénoncées. En effet, des propositions de biffer la Turquie de ces mesures d'aide ont été déposées. La proposition de minorité va encore dans cette direction.
La commission, par 17 voix et 3 abstentions, vous demande de ne pas accepter la proposition de biffer la Turquie de cette aide. Sans vouloir justifier la position de ce pays, dont nous condamnons l'attitude envers ses minorités, il ne faut pas ou- blier qu'il se trouve dans une situation géopolitique et geogra- phique très délicate. La Turquie représente une zone modérée
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entre le monde islamique, qui a tendance à aller vers un cer- tain intégrisme, et l'Europe. L'aide s'adresse à sa population et, par cet octroi, la communauté internationale et la Suisse auront toujours la possibilité de demander au gouvernement turc une sensible amélioration dans le respect des droits de l'homme. C'est justement avec de tels contrats - nous en avons eu un exemple hier lors du débat sur l'accord de double imposition avec la Chine - que nous pouvons faire passer des messages et effectuer des contrôles. Ce n'est pas en isolant la Turquie que nous parviendrons à améliorer la situation. Il faut insister et faire aussi preuve d'une certaine tolérance, sans ou- blier enfin que nous sommes intégrés dans un programme international et que nous ne pouvons pas simplement en biffer un pays.
On a aussi évoqué la question de savoir pourquoi Israël ne fi- gure pas parmi les pays bénéficiaires de ce programme d'aide. Il faut répéter que, selon les estimations de la Banque mondiale, ce pays n'a pas été fortement touché par le blocus économique décrété contre l'Irak et le Koweit, même si, après le déclenchement de la guerre, il a été bombardé et si l'on compte des blessés, des morts et des dégâts. L'attitude d'israël pendant la guerre a permis une rapide solution de la crise et de la guerre. Il faut admettre publiquement cette atti- tude responsable, ce qui n'exclut pas que, dans un prochain programme à l'échelon international, on puisse aussi envisa- ger une aide à ce pays. Mais à l'heure actuelle, il s'agit d'un programme discuté au mois de novembre et destiné aux Etats touchés par le blocus.
Il ne faut pas omettre que, dans le crédit de 700 millions de francs d'aide aux pays en développement voté la première se- maine de notre session, nous avons inclus un montant de 100 millions de francs afin de soutenir d'autres pays, surtout asiatiques, qui ont également été touchés par la crise du Golfe. Il faut enfin rappeler que la Suisse a fourni un effort im- médiat envers ces pays, pour des raisons d'ordre humanitaire. Le Conseil fédéral a octroyé à différentes organisations inter- nationales des montants pour un total de 26 millions de francs, dont environ 21 ont déjà été payés. Là aussi, la Suisse a mon- tré sa disponibilité à venir en aide de façon rapide aux pays qui se trouvaient dans une situation très difficile.
En conclusion, la commission vous propose d'accepter l'ar- rêté du Conseil fédéral avec la seule modification du titre, afin de préciser qu'il s'agit d'une aide aux trois pays touchés par le blocus économique. Tout en comprenant les remarques faites en séance de commission qui ont conduit certains à présenter des propositions de minorité, nous répétons qu'il faut en rester à la solution du Conseil fédéral qui entre dans ce programme d'aide internationale. La commission vous invite également à accepter son postulat par lequel elle demande une aide sup- plémentaire au Conseil fédéral en faveur d'autres Etats ayant souffert de la situation de crise et de guerre.
Baerlocher: Meinen Rückweisungsantrag stelle ich aus grundsätzlichen Erwägungen. Es geht bei der Golfhilfe einer- seits um die aussenpolitische und neutralitätspolitische Rolle der Schweiz und andererseits um den politischen Rahmen der internationalen Finanzhilfe. Ich möchte mit meinem Antrag je- doch keineswegs bestreiten, dass sich die Schweiz finanziell an Hilfsprogrammen beteiligen soll. Die Finanzhilfe ist, wie dies der Botschaft entnommen werden kann, als Hilfe für die vom Irak-Boykott betroffenen Länder gedacht. Ich möchte da die Teilnahme der Schweiz am Uno-Boykott vom neutralitäts- politischen Gesichtspunkt aus hier nicht diskutieren. Die Frage muss jedoch gestellt sein, auf welche Art und Weise und in welchem Rahmen die Finanzhilfe getätigt werden soll, an welchen internationalen Aktionen sich die Schweiz beteiligen soll.
Nach dem Boykott - und noch viel mehr nach dem Krieg - ist es meines Erachtens Aufgabe der Schweiz, der betroffenen Bevölkerung Finanzhilfen zukommen zu lassen, den Flüchtlin- gen und den von den grausamen Zerstörungen betroffenen Menschen.
Mit anderen Worten: Es ist heute für mich eine Selbstverständ- lichkeit, dass sich die Schweiz an humanitärer und medizini-
scher Hilfe finanziell beteiligt. Humanitäre Hilfe kann jedoch nicht teilbar sein, sie soll allen betroffenen Menschen zukom- men. Darum meine ich, dass diese Hilfe nicht über das Koordi- nationsorgan abgewickelt werden soll, weil der Krieg gerade dazu geführt hat, dass die Entfremdung zwischen Regierung und Bevölkerung zugenommen hat.
Ein zweiter Punkt: Nach dem Votum von Bundesrat Stich im Ständerat am Donnerstag der ersten Sessionswoche und auch aus Presseartikeln ist bekannt, dass weitere Forderun- gen nach finanzieller Hilfe anstehen - Kommissionspräsident Oehler hat auch darauf verwiesen.
Am Montag vor einer Woche haben sich daher in Luxemburg Vertreter aus 27 Staaten zu Beratungen über Finanzhilfen für die Golfregion im Rahmen der erwähnten «Finanziellen Koor- dinationsgruppe für die Golfkrise» getroffen. Vor dem Hinter- grund dieser Tagung ist seitens der Schweiz mit einer weiteren Hilfsverpflichtung in der Grössenordnung von zirka 250 Millio- nen Franken zu rechnen. Auch wenn die Luxemburger Ta- gung noch keine Ergebnisse gebracht hat und sich die Unter- händler darauf geeinigt haben, neue Berechnungen über die finanziellen Erfordernisse anzustellen, ist es doch offensicht- lich, dass eine weitere Finanzhilfe kommen wird. Experten der Weltbank veranschlagen den Gesamtkreditbedarf für den Wie- deraufbau und die Hilfe auf rund 250 Milliarden Dollar.
In Anbetracht der Tatsache, dass Drittweltländer zu den Hauptverlierern des Golfkrieges gehören, ist ein weiteres Pa- ket eine Notwendigkeit und ein absolutes Muss, um den ar- men Drittweltstaaten weiterhin Hilfe zukommen zu lassen und die Abhängigkeit und den Ausfall zu schmälern. Es ist deshalb angebracht, den heute vorliegenden Kreditantrag zurückzu- weisen und zusammen mit einem weiteren Hilfspaket zu be- handeln. Dieses Hilfspaket, das umfassend sein soll, soll Hilfe an die betroffenen armen Länder der Dritten Welt beinhalten. Zu den grundsätzlichen Bemerkungen:
Die Kritik der Drittweltbewegungen und -organisationen der Schweiz an den entwicklungspolitischen Zielen der Weltbank soll auch bei dieser Hilfe nicht unerwähnt bleiben, dies auch dann, wenn allfällige vernünftige Projekte unterstützt werden. Hilfskredite an Staaten, welche sich - wie die Türkei, Aegypten und Jordanien - aufgrund grosser Finanzleistungen hochge- rüstet haben, sind deswegen fragwürdig, weil derartige Kredit- hilfen zugunsten ihres Sozialbereiches diesen Staaten weitere Militärausgaben ermöglichen können. Nach «Wüstensturm» folgt nun - scheint's - die Operation «Wüstengeschäft», was ich vom friedenspolitischen Standpunkt aus absolut ablehnen muss.
Die Schweiz hat international eine andere Aufgabe: die Auf- gabe, um mit Johan Galtung zu sprechen, eine «neue Welt- kriegsordnung» zu verhindern. Aufgabe der Schweiz muss sein, international an neuen Konfliktregulierungsmechanis- men mitzuarbeiten, welche angesichts der besorgniserregen-
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den Rüstungswettläufe in mehreren Krisenregionen notwen- dig sind.
Ich beantrage Ihnen, meinem Rückweisungsantrag zuzustim- men.
M. Eggly: Il nous paraît absolument évident que la Suisse marque sa solidarité dans le contexte de la crise du Golfe. Dans cette affaire, notre pays a fait partie de la communauté internationale qui a décrété l'embargo économique sur l'Irak. Dans ce contexte, la Suisse doit également marquer sa solida- rité pour aider les pays victimes de cet embargo. Cette action est internationale. Les critères et les pays furent définis avant le début des hostilités, et ces pays sont les trois qui sont men- tionnés, à savoir l'Egypte, la Jordanie et la Turquie.
Naturellement, en ce qui concerne la Jordanie, on a entendu et on entendra encore des critiques. Ce pays n'a-t-il pas es- sayé de tourner l'embargo? N'a-t-il pas été un allié, un soutien psychologique, sinon davantage, de l'Irak? Néanmoins, la Jordanie, qui s'est trouvée dans une situation absolument im- possible et intenable, au vu de sa composition ethnique, a cer- tainement été l'un des pays économiquement les plus tou- chés par l'embargo, puis par les hostilités. Nous pensons qu'en dépit de sa position contre l'embargo et en faveur de l'Irak et de Saddam Hussein la Jordanie doit être aidée et com- prise comme l'a voulu l'action internationale dans cette aide aux victimes de l'embargo. La Suisse, pas davantage que les autres pays occidentaux, n'a un intérêt quelconque à la désta- bilisation de ce pays, à son effondrement économique qui peut déboucher sur son éclatement politique.
Mais alors, si nous raisonnons de la sorte pour la Jordanie, combien davantage devons-nous raisonner de la sorte pour la Turquie! On parle et on va parler notamment des Kurdes et de l'influence, pour notre politique d'asile, de la politique du ré- gime turc à l'égard de cette minorité. Il faut tout de même sa- voir que le régime turc lui-même est confronté à un afflux de Kurdes venant d'autres pays, notamment d'Irak, d'Iran ou d'URSS. La Turquie connaît elle-même un problème de réfu- giés kurdes. De toute façon, aider un pays économiquement touché et vulnérable, c'est aussi - nous avons tenu hier le même raisonnement à propos de l'accord de double imposi- tion avec la Chine - participer à un renforcement de sa stabi- lité. Nous n'avons aucun avantage à rejeter la Turquie dans une situation de pays pauvre, s'enfonçant dans une espèce de désespoir économique. Au contraire, nous avons tout intérêt à arrimer cet Etat à l'Europe dont il fait d'ailleurs partie et à tenter de le stabiliser et de le conforter, afin qu'il suive à la fois nos principes économiques et politiques. Il serait invraisemblable que nous aidions la Jordanie d'un côté et que nous rejetions la Turquie de l'autre elle, qui, a naturellement respecté l'em- bargo au moment de l'action entreprise par la communauté internationale.
Nous savons bien que ce qui nous est demandé maintenant n'est qu'un volet et qu'une étape, et que la guerre étant finie nous devons, de bien d'autres manières, aider les pays tou- chés non seulement par l'embargo, mais aussi par la guerre et par ses conséquences atroces. Il faudra aider d'autres Etats, y compris, certainement, l'Irak, dès lors que la situation rendra possible une telle aide et son efficacité. Il existe déjà d'ailleurs, par le truchement du CICR, une aide humanitaire d'urgence, et comme vous venez de l'apprendre, le Conseil fédéral a dé- bloqué hier une aide assez importante à l'intention des Palesti- niens, qui devra être acheminée par l'UNWRA, donc les Na- tions Unies.
Je tiens également, dans ce contexte, à mentionner non seule- ment les Palestiniens, mais Israël en tant que tel. On a assez souvent critiqué Israël, en oubliant d'ailleurs les agressions que ce pays a subies constamment depuis 1948, en oubliant qu'Israël est une création des Nations Unies et que, comme les autres pays, il a droit à l'existence, à la sécurité et au res- pect de son identité dans un territoire reconnu. Quelles que soient les opinions que l'on puisse avoir sur la politique d'Israël, comment ne pas reconnaître le calme et la maîtrise avec lesquels cet Etat a réagi durant tout ce conflit? Il n'était pas évident pour lui de ne pas réagir militairement, de ne pas élargir le conflit en précipitant toute la région dans un bain de
sang encore plus épouvantable. Par conséquent, si l'on a aussi cette considération à l'esprit, on doit admettre qu'Israël a également été touché par la crise et la guerre du Golfe, et qu'il devra aussi bénéficier de l'aide occidentale pour la reconstruc- tion.
Pour l'heure, les libéraux pensent que nous devons suivre la majorité de la commission et le Conseil fédéral en ce qui concerne cette étape, que nous devons accepter le postulat de la commission invitant le Conseil fédéral à accorder une aide plus large et comportant d'autres pays touchés par ces événements, et que nous devons rejeter les propositions puni- tives aussi bien à l'adresse de la Turquie que de la Jordanie. C'est dans cet esprit que nous voterons l'arrêté, donc le crédit, selon la version de la majorité de la commission.
Biel: Unser Land befindet sich mitten in diesen Auseinander- setzungen. Wir sind darin eingebunden, und wir haben auch unsere Solidaritätsleistung zu erbringen. Ich bin dem Bundes- rat dankbar, dass er rasch gehandelt hat. Aber sogar wenn wir rasch handeln, werden wir von den Ereignissen wieder einmal überholt. Als der Bundesrat diese ersten Hilfsmassnahmen beschloss, war die Ausgangslage zu diesem Zeitpunkt ganz anders als zum Zeitpunkt, als wir das Geschäft in der Kommis- sion behandelt haben. Verschiedene Anträge, die im Detail ge- stellt werden, sind Zeichen davon, dass man sich mit der Wei- terentwicklung der Probleme befasst hat. Alle diese Anträge haben ihre Berechtigung. Die Frage ist nur: Können wir diese Anträge so realisieren, wie man sich das vorstellt, oder nicht? Wir haben verschiedene Probleme damit eingebunden, und es ist richtig, dass wir uns heute damit auseinandersetzen. Be- reits die Kommissionsreferenten sind darauf eingegangen. Wir haben das Problem Israel neu in die Diskussion einbezo- gen. Es bestehen zwei Anträge. Ein Antrag möchte den Kredit erhöhen, was logisch ist, wenn man Israel einbezieht. Ein an- derer Antrag möchte Israel einbeziehen. Eine Kommissions- minderheit möchte die Türkei streichen. Ein Antrag von Kol- lege Weder-Basel möchte eine Zusatzbedingung stellen. Ein Antrag Steffen möchte, dass wir diese Mittel in erster Linie für humanitäre Zwecke ausgeben, was auch der Sinn des Rück- weisungsantrages ist.
Es ist für den Bundesrat und für uns in einer Gesamtwürdi- gung also schwierig, zu entscheiden, was jetzt richtig ist. Mir scheint, wir müssten mit möglichst wenig Auflagen einen er- sten Schritt zur Hilfe tun. Aus verschiedenen Gründen können beispielsweise die Probleme in der Türkei nicht übergangen werden. In der Schweiz würde das nicht verstanden, weil wir mit türkischen Problemen direkt zu tun haben; insbesondere das Kurdenproblem ist in der Schweiz bekannt.
Wir stellen an die Türkei etwas höhere Anforderungen, nicht etwa, weil wir glauben, dort könnten mittel- oder westeuropäi- sche Denk- und Verhaltensweisen erwartet werden; das wäre eine Illusion. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die Türkei Mitglied des Europarates ist und verschiedene Konven- tionen, die den Menschenrechten gelten, unterzeichnet hat. Damit hat die Türkei freiwillig Verpflichtungen übernommen, und wir haben darüber zu wachen, dass sie eingehalten wer- den. In dem Sinne dürfen wir ruhig bei der Türkei einen Schritt weiter gehen.
Wovon aber noch nicht gesprochen wurde: Die Türkei hat nicht nur Menschenrechtsverletzungen begangen oder be- geht sie noch; die Türkei hält immer noch einen Teil eines be- freundeten Landes - Zypern - besetzt. Davon war noch nicht die Rede. Zypern ist auch Mitglied des Europarates, es ist ein befreundetes Land, und Nordzypern ist von der türkischen Ar- mee besetzt.
Heute morgen konnten Sie in der Zeitung lesen, dass sogar das Europäische Parlament mit einer Resolution gefordert hat, dass sich die Türkei aus Zypern zurückzieht. Ich glaube also, wenn wir gegenüber der Türkei irgendeine Bedingung an die Hilfe knüpfen - sie braucht auch Hilfe, denn die Probleme sind schwierig -, dann müssen wir zumindest in diesem Punkt et- was Druck aufsetzen.
Etwas schwieriger ist es bei den andern Ländern. Es soll ja nie- mand behaupten, in Jordanien oder in Aegypten würden die Menschenrechte respektiert, aber zumindest haben diese
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Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten
Länder die Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet, also kann man sie in dieser Frage nicht fassen.
Ein Problem bildet natürlich auch Israel, weil wir von Israel er- warten, dass ein Schritt gemacht wird, um endlich das Palästi- nenserproblem zu regeln.
Wie wir es auch drehen, was wir auch beschliessen, eines ist ganz klar: Wir haben unsern Solidaritätsbeitrag zu leisten. Und hier unterscheide ich mich etwas von Herrn Baerlocher mit sei- nem latenten Anti-Amerikanismus, der wieder obenauf- schwimmt. Wir müssen uns im klaren sein: Wir machen nicht für die Amerikaner Politik, sondern die Amerikaner haben nicht zuletzt auch für uns alle den Krieg geführt. Wir müssen dank- bar sein, dass es gelungen ist, in so kurzer Zeit diesen rein mili- tärischen Konflikt zu beenden.
Aber jetzt kommt die grosse Herausforderung, und da werden auch wir Schweizer unsern Beitrag leisten. Ich stehe auch voll hinter dem Postulat der Kommission. Es wird weitere Schritte nötig machen. Wir werden mehr tun. Aber im Augenblick bin ich für Zustimmung zum Bundesrat. Allerdings werde ich auch Anträge unterstützen, die vom Bundesrat noch etwas mehr Druck bei den Empfängerländern verlangen.
Vollmer: Für die SP-Fraktion ist es unbestritten richtig, dass auch die Schweiz ihren Beitrag an die von der Golfkrise betrof- fenen Länder leisten muss.
Wir hätten zwar in dieser Sache etwas mehr Transparenz ge- wünscht. Bereits bei der Vorlage über die 700 Millionen Fran- ken, die wir letzte Woche behandelten, haben wir auf den un- seres Erachtens unschönen Tatbestand hingewiesen, dass wir die Beträge für die Golfhilfe sozusagen häppchenweise vorgelegt bekommen und erst noch mit unterschiedlichen Vorlagen, bei denen notabene auch die Federführung ver- schieden ist.
Nach dem EDA und dem EVD ist jetzt das Finanzdepartement am Zug. Beim heutigen Geschäft scheint es uns wichtig, fest- zustellen, dass es sich nicht um ein von der Schweiz initiiertes und abzuwickelndes Projekt handelt.
Wenn wir der Vorlage grundsätzlich zustimmen, dann nicht zu- letzt in der Ueberzeugung, dass neben der Hilfe an die mit die- ser Aktion anvisierten Länder auch andere Länder, welche in- folge des Golfkrieges dringend unserer Hilfe bedürfen, nicht leer ausgehen werden. Bereits die Tatsache, dass der Kredit nicht für einen Frankenbetrag, sondern für 100 Millionen Dol- lar begehrt wird, zeigt, dass es sich um eine internationale Hilfsaktion handelt. Wir beteiligen uns nur anteilmässig, und wir meinen, dass dagegen eigentlich nichts einzuwenden ist. Doch kommen wir nicht um die kritische Feststellung herum, dass auch bei Würdigung des Umstandes, dass man bei die- sem Geschäft rasch handeln musste, die Vorlage nicht sehr aussagekräftig und transparent ist.
Auch die Beratungen in der Wirtschaftskommission haben ver- schiedene Hintergründe der Vorlage nicht vollumfänglich aus- leuchten können. Was mit den im Rahmen dieser Hilfsaktion zur Verfügung gestellten Mitteln letztlich konkret gemacht wird, bleibt ungeklärt. Wir wissen, dass in erster Linie Welt- bankprojekte ermöglicht werden. Teilweise sollen entspre- chende Projekte durch diese Hilfe überhaupt erst ausgelöst werden können.
Für Aegypten wird in Aussicht genommen, dass der bereits bestehende Sozialhilfefonds verdoppelt wird. Es besteht hier ein Bedarf für die Wiederansiedelung der aus dem Irak ge- flüchteten Aegypter. Auch bezüglich Jordaniens sind plau- sible Hilfsmassnahmen vorstellbar und zu konkretisieren.
Worüber sich die Vorlage jedoch völlig ausschweigt, das sind die vorgesehenen Hilfen an die Türkei. Wir können nur erfah- ren, dass damit die schon angesprochenen Weltbankprojekte im Vordergrund stehen. Trotz allem Verständnis, dass wir uns offensichtlich auch gegenüber der Weltbank stärker verpflich- ten müssen, überwiegt bei uns die Skepsis. Zuviel haben wir in den letzten Jahren über die von der Weltbank betriebene Tür- kei-Politik erfahren. Es mag Gründe geben, vor allem das ge- genwärtige Regime zu stützen, nicht zuletzt aus sicherheits- und geopolitischen Gründen. Die Türkei stellt für viele ja eine Art Riegel gegenüber den islamischen Staaten dar.
Wir haben gegenüber dieser Einschätzung der Position ein-
deutige Vorbehalte. Doch jetzt darüber zu streiten, finden wir eigentlich müssig. Wir sind der Ansicht, dass derartige Mass- nahmen - ob man sie nun als sinnvoll oder nicht sinnvoll an- sieht - in keinem Fall heute hier unter dem Titel «Hilfe an die drei von der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten» ihren Platz haben dürfen.
Es ist leider zu befürchten, dass die innenpolitische Situation in der Türkei - es wurde bereits darauf hingewiesen, auch vom Kommissionspräsidenten, Stichworte: Menschenrechtsverlet zungen, Kurdenverfolgung - durch die Weltbankpolitik, wie wir sie kennen, nur noch mehr zementiert wird. Wir tragen da- mit auch gar nichts dazu bei, die Ursachen der Flüchtlings- ströme aus diesen Ländern zu reduzieren, im Gegenteil.
Die SP-Fraktion unterstützt deshalb Eintreten. Sie unterstützt auch den Minderheitsantrag Zbinden Hans, der die vorgese- hene Hilfe von drei auf zwei Länder - also ohne die Türkei - beschränken will. Damit würde sich die Schweiz ihrer interna- tionalen Verpflichtung, im Rahmen der uns zugeteilten Quote einen Kredit zu sprechen, nicht entziehen. Was wir beitragen, käme aber so ausschliesslich Aegypten und Jordanien zu. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den verschiedenen Anträgen und zum Rückweisungsantrag von Herrn Baerlo- cher:
Herr Hanspeter Seiler und Frau Aubry möchten die Zahl der mit diesem Kredit anvisierten Länder um Israel erweitern. Frau Aubry möchte dann gleich auch noch den Kredit entspre- chend aufstocken.
Bei allem Verständnis für die Sorgen Israels wegen der wirt- schaftlichen Folgen des Golfkrieges geht das im Rahmen die- ser Vorlage nicht. Es handelt sich ja nicht um ein schweizeri- sches Projekt, sondern um die Teilnahme an einer internatio- nalen Aktion. Und in dieser hier konkret zur Diskussion stehen- den internationalen Aktion ist eben Israel nicht miteinge- schlossen. So können wir nicht einfach in unseren Beitrag Is- rael miteinbeziehen.
Wir können die anvisierte Ländergruppe nicht ausweiten. Wir können höchstens ein anvisiertes Land streichen und damit zum Ausdruck bringen, dass unser Beitrag im Rahmen dieser internationalen Verpflichtung nicht zugunsten eines bestimm- ten, von uns gestrichenen Landes verwendet werden darf.
Auch die Anträge Steffen und Baerlocher im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe klingen eigentlich sehr plausibel und sind sehr verständlich. Sie zielen unseres Erachtens aber auch daneben.
Die operationelle Abwicklung dieses Kredites, den wir hier sprechen, erfolgt nicht durch uns selber, sondern auf interna- tionale Absprache hin. Infolgedessen können wir nicht plötz- lich unsere eigene humanitäre Politk miteinbauen wollen. Wir müssten, wenn wir das wollten - Herr Steffen und Herr Baerlo- cher -, einen eigenen, zusätzlichen Kredit für diese humanitä- ren Massnahmen beschliessen; diese würden dann operatio- nell durch das EDA und durch die DEH abgewickelt. Wir mei- nen, dass wir das eine tun sollen, ohne das andere zu lassen. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Rückweisungs- antrag von Herrn Baerlocher: Ich glaube, er hat in seiner Be- gründung eigentlich erstaunlich wenig Bezug genommen auf diese konkrete Vorlage. Herr Baerlocher, Sie brauchen hier den falschen Aufhänger. Ich bin in weiten Teilen Ihrer Kritik mit Ihnen einig, die Sie über die Zusammenhänge zwischen den wirtschaftlichen, politischen und militärischen Aspekten der neuen Weltordnung vorgetragen haben. Diese Kritik ist durch- aus berechtigt, sie hat aber unseres Erachtens mit dieser Vor- lage hier sehr wenig zu tun. Eine aktivere Neutralitätspolitik wünschen wir uns auch. Eine aktivere Neutralitätspolitik der Schweiz leiten wir jedoch nicht durch einen Rückzug aus ge- meinsamen internationalen Verpflichtungen ein. Um diesen Aspekt geht es in dieser Vorlage.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion um Eintreten und dann in der Detailberatung um die Streichung der Türkei, auf die wir bei der Begründung des Minderheitsantrags Zbin- den Hans noch ausführlich zu sprechen kommen.
Frau Bär: Obwohl solidarisches Handeln der Grundgedanke ist, der zu dieser Botschaft geführt hat, wäre es übertrieben zu behaupten, das Geschäft stehe unter einem guten Stern. Wir
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müssen vielmehr feststellen, dass wir eine verunglückte Vor- lage zu behandeln haben, die bei uns ungute Gefühle weckt. Unbestritten ist für die grüne Fraktion die Idee, an die zahlrei- chen Länder, die durch die Boykottmassnahmen der Völker- gemeinschaft gegen den Irak wirtschaftlich massiv geschädigt wurden, Soforthilfe zu leisten. Wir wissen, dass die Weltbank die Einbussen der zehn am meisten betroffenen Entwick- lungsländer für das Jahr 1991 auf 19 Milliarden Dollar schätzt. Hilfe tut also not und muss geleistet werden, und zwar rasch. Dabei müssen wir aber gleichzeitig festhalten, dass die unmit- telbaren, die zahlreichsten Opfer, nämlich die Zivilbevölke rung, die Frauen und Kinder im Irak, mit dieser Vorlage noch gar nichts bekommen haben. Dort muss unsere grosse Hilfe auch einsetzen.
Auf die Art und Weise, in der es uns der Bundesrat hier vor- schlägt, geht es unserer Meinung nach nicht. Die Schweiz hat offensichtlich in der «Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise» eine eigenständige und kohärente Aussenpolitik aufgegeben und sich ins Schlepptau einer Grossmacht neh- men lassen.
Die Tatsache, dass bei dieser Vorlage das Eidgenössische Fi- nanzdepartement federführend ist, macht stutzig und lässt den Verdacht aufkommen, dass hier ein direkter Zusammen- hang mit einem gewünschten Sitz im IWF-Exekutivrat besteht. Diese Golfhilfe gehört ins Departement für aussenpolitische Angelegenheiten, in die DEH, allenfalls noch ins Bawi. Die Ei- genständigkeit der schweizerischen Aussenpolitik muss sich in der Qualität der Hilfe an die wirtschaftlichen Opfer der Golf- krise zeigen. Mit anderen Worten: Die Hilfe muss nach den kla- ren Grundsätzen unserer Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe abgewickelt werden. Das heisst nichts an- deres, als dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Emp- fängerländern Richtschnur sein müssen.
Die schweizerische Eigenständigkeit könnte aber auch in der Wahl der Hilfe empfangenden Länder zum Ausdruck kom- men. Wir hoffen, dass der Bundesrat in der zweiten Vorlage, die bereits angekündigt und auch notwendig ist, die ärmsten der betroffenen Entwicklungsländer berücksichtigen wird.
Gestützt auf eine so «schwammige» Botschaft können und dürfen wir die 100 Millionen Dollar nicht bewilligen. Ich zitiere als Beispiel Seite 7 der Botschaft: «Zwischen dem Eidgenössi- schen Finanzdepartement und den mitinteressierten Departe- menten (EDA und EVD) wird im Detail zu prüfen sein, wie der schweizerische Beitrag auf die drei Frontstaaten aufgeteilt werden soll.» Es bestehen noch keine Vorstellungen, wie das konkret aussehen wird. «Im weiteren werden die genannten Departemente sich darauf einigen müssen, wie die Hilfe am wirksamsten geleistet werden kann.» Koordinations- und Durchführungsprobleme sind somit vorprogrammiert.
Gerade im Falle der Türkei darf aber keine Hilfe ohne klare Auf- lagen und Rahmenbedingungen gewährt werden. Verbale Be- teuerungen von seiten des Bundesrates und des Parlamentes reichen hier nicht. Es würde von unserer Bevölkerung zu Recht nicht verstanden, dass die Regierung Özal, die sich tag- täglich schwerster Menschenrechtsverletzungen an der kurdi- schen Bevölkerung schuldig macht und damit viele Menschen zur Flucht zwingt, bedingungslos Millionenbeträge bekom- men soll. Im Schatten der Golfkrise ist die türkische Regierung noch härter gegen die kurdische Minderheit vorgegangen: Özal ist für die kurdische Minderheit in der Türkei, was Sad- dam Hussein für die Kurden im Irak.
Die grüne Fraktion ist für Solidarität und Hilfe, aber sie hat eine andere Vorstellung von Hilfeleistung und Solidarität und eine andere Vorstellung, wie ein seriös vorbereitetes Geschäft aus- sieht. Wir werden deshalb den Rückweisungsantrag von Herrn Baerlocher unterstützen. Sollte er abgelehnt werden, so stimmen wir den Anträgen Steffen und Weder-Basel zu.
Reimann Maximilian: Seit der gestrigen Fragestunde weiss ich zumindest, was aus der Sicht eines sozialdemokratischen Bundesrates der Unterschied zwischen einem SP-Parteitag und einem Tag hier im Parlament ist. Hier müssen Sie sich an- hören, wenn Ihre lieben Genossen Gescheites oder eben auch einmal weniger Gescheites von sich geben. : Unter die Rubrik «zuwenig durchdacht», um nicht zu sagen
«zuwenig gescheit», muss ich auch den Minderheitsantrag der vier sozialdemokratischen Mitglieder der Wirtschaftskommis- sion einstufen, nach dem die Türkei auszuschliessen ist. Die Schweiz macht hier in einem internationalen Hilfsprogramm mit, das 27 Staaten und drei internationale Organisationen so konzipiert haben. Da schon wieder auszuscheren und ein Sonderzüglein zu fahren, entspricht doch nicht internationaler Solidarität. Dieses Wort wird oft propagiert, vor allem auch von linker Seite.
Die SVP-Fraktion schliesst sich deshalb der bundesrätlichen Vorlage voll und ganz an und lehnt alle anderslautenden An- träge ab.
Es gibt für uns nur die Alternative: Entweder wir machen so und nicht anders mit, oder wir lassen es bleiben. Was soll denn unser Finanzminister seinen 26 Amtskollegen sagen, wenn wir den SP-Antrag gutheissen? Etwa: Meine Sozialdemokra- ten wollen sich zwar aussenpolitisch stärker engagieren, sie wollen in die EG hinein, aber sie wollen alles im eigenen Son- derzüglein, sie wollen auch hier mitmachen - aber bitte ohne die Türkei? So geht es doch wirklich nicht.
Wenn schon wegen Verletzung der Menschenrechte ein Ex- empel statuiert werden soll, müssen wir konsequenterweise auch Aegypten und Jordanien von der Liste streichen, und die 100 Millionen Dollar blieben in der Kasse des Finanzministers. Ich glaube, die Schweiz sollte es lassen, permanent den inter- nationalen Saubermann spielen zu wollen, wie es auch ge- stern beim Doppelbesteuerungsabkommen mit China ver- sucht worden ist. Natürlich kann man der Vorlage gegenüber Sonderwünsche anbringen; auch mein Fraktionskollege Hanspeter Seiler hat einen solchen bezüglich Israel einge- bracht. Er wird sich in der Detailberatung in stark relativierter Form dazu noch äussern.
Ich selber habe in der Kommission die Frage der Palästinen- ser aufgeworfen. Die Palästinenser haben unter den Boykott- massnahmen in der Golfkrise ebenfalls sehr stark gelitten. Viele Familienväter, die in Kuwait ihr Brot verdient hatten, mussten nach Hause gehen und darben nun in den Flücht- lingslagern von Jordanien, aber auch in den israelisch besetz- ten Gebieten, arbeitslos und hoffnungslos. Ich habe deshalb mit Genugtuung zur Kenntnis genommen - und ich sage dies als Freund des Staates Israel -, dass der Bundesrat gestern 12 Millionen Franken für die weitere multinationale Hilfe an die Palästina-Flüchtlinge beschlossen hat.
Schliesslich noch eine Bemerkung zum Postulat der Wirt- schaftskommission: Dieses Postulat ist zweifellos gut ge- meint, doch aus der Erkenntnis heraus, dass die Schweiz aus der international koordinierten Hilfe nicht ausscheren sollte, stehen wir einem Alleingangs-Zusatzkredit eher skeptisch ge- genüber. Der richtige Weg wäre unseres Erachtens, wenn uns der Bundesrat heute zunächst sagen würde, ob die Koordina- tionsgruppe am 11. März in Luxemburg ein weiteres Hilfspa- ket zur Bearbeitung in Auftrag gegeben hat. Wenn dem so ist, dann wäre es zweckmässiger, diese weitere Vorlage abzuwar- ten, als nun aufs Geratewohl hin dem vorliegenden Postulat zuzustimmen.
Mühlemann: Diese Debatte zeigt deutlich, was unser liebstes Kind ist, nämlich das Betrachten von Problemkreisen, das Auf- werfen von Problemen, das Entdecken von Problemen und das Wiederauffinden von immer neuen und neuen Problemen. Die Grüne Partei ist geradezu Weltmeister, Frau Bär, in dieser Entdeckung von neuen Problembereichen. Aber entscheiden- der als das ist im Grunde genommen doch die Problemlö- sung. Und was der Bundesrat hier vorschlägt, ist für unsere Partei unterstützungswürdig, ohne Wenn und Aber. Seien wir uns doch im klaren: Wir haben seinerzeit die internationale So- lidarität wahrgenommen, uns eingereiht und während des ganzen Irak-Konflikts mitgemacht. Dieses Mitmachen bedeu- tet eben mitmachen bis zum Schluss. Was hier vorgelegt wird, ist ein Hilfsprogramm für Länder, die durch die Sanktionen und den Boykott direkt betroffen sind - nichts mehr und nichts weniger. Wer A sagt, der muss auch B sagen. Wenn wir uns profilieren und ausscheren wollen, dann doch nicht in dieser Weise, indem wir das internationale Hilfsprogramm hundert- fach in Frage stellen und uns überlegen, ob dieses oder jenes
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Land auch dazugehören könnte. Was man von unserem klei- nen Land erwartet, ist Einbezug der Solidarität auch unseres Landes in eine geschlossene Front.
Wenn wir uns hätten profilieren wollen, hätten wir das im diplo- matischen Bereich tun können. Wir hätten das Personal ge- habt, wir hätten die Tradition gehabt, um hier vermittelnd oder in irgendeiner anderen Weise mitzuwirken. Hier haben wir dann abseits gestanden, weil wir eben wegen unserer Mentali- tät nicht den Mut haben, rechtzeitig aktiv zu werden.
Es sind jetzt in Kuwait über 20 Botschaften wieder eingerich- tet. Die schweizerische Botschaft ist intakt, das Wohnhaus des Botschafters ist zerstört. Aber es wohnen auch schweizerische Journalisten in Hotels in Kuwait - und hier zuvorderst an der Front anzutreten wäre Aufgabe des Schweizers, wenn er sich profilieren will.
Die Diskussion über die drei Länder, die wir unterstützen wol- len, können wir unendlich lange fortsetzen. Natürlich muss man sich fragen, ob nun gerade Aegypten ein Land ist, das der Hilfe bedarf. Aber wenn Sie schon in Kairo waren, sehen Sie, dass Aegypten eben ein historisch reiches Land ist - im übri- gen aber mausarm. Durch verschiedene Beweggründe aus- gelöst, ist dieses Land durch die Sanktionen direkt getroffen worden.
Jordanien stört uns, es ärgert uns die wankelmütige Haltung des Königs, aber wir waren ja nicht unmittelbarer Nachbar von Irak; unser Land hat nicht die gewaltigen Flüchtlingsströme aufnehmen müssen - auch dieses Land verdient Unterstüt- zung.
Wenn Sie die Türkei als Sonderfall betrachten wollen, dann ist es tatsächlich so, aber dann müssen wir die Konsequenzen auf andere Art und Weise ziehen. Die Türkei selber hat ihre Pro- bleme mit den Kurden und löst sie nicht zu unserer Zufrieden- heit. Wir sind nicht einverstanden damit, dass man diesem Volk die Sprache untersagt, und wir müssen dagegen prote- stieren, aber der Protest allein genügt nicht. Er allein genügt nicht, um Asylbewerber von unserem Land fernzuhalten, die aus Ostanatolien kommen. Seit sehr langer Zeit plädieren wir für Entwicklungshilfe in diesem Land. Das ist eine andere Form, um in der Türkei einzugreifen, über eine aktive Hilfe, be- gleitet durch den entsprechenden Protest, mit dem nötigen di- plomatischen Nachdruck. Hier bietet das Postulat, das Frau Segmüller in der Wirtschaftskommission eingereicht hat, die Chance, auf das erste Hilfspaket ein zweites, sehr viel individu- elleres folgen zu lassen. In dem Sinne unterstützen wir auch dieses Postulat.
Abzulehnen ist - das muss man hier deutlich sagen - die ame- rikafeindliche Haltung, wie sie etwa Herr Baerlocher zum Aus- druck gebracht hat. Wir haben doch allen Grund zu sagen, dass hier eine Nation politisch und militärisch fehlerlos auch für uns gearbeitet und gewirkt hat. Ich weiss nicht, wie lange die amerikanischen Soldaten noch bereit sind, auch für un- sere Freiheit in der ganzen Welt zu kämpfen. In dieser Bezie- hung sollten wir uns eigentlich dankbar einreihen in die Reihe derer, die ersucht sind, nun eine aktive Friedensordnung auf- zubauen.
Wir haben zum Glück einen Sonderbotschafter, der jetzt offen- bar ausersehen ist, hier mitzuhelfen. Aber wir sollten alles tun, um ihn selber in dieser Position zu stärken und unsere diplo- matische Hilfe dort einzusetzen, anstatt hier ein Programm zu bekritteln, dem man mit gutem Gewissen zustimmen kann.
M. Maitre: Il est établi, de manière satisfaisante pour la com- préhension du message, que l'embargo économique, décrété par les Nations Unies à l'encontre de l'Irak à la suite de l'inva- sion du Koweit, a eu des retombées économiques particulière- ment lourdes sur de nombreux pays, mais plus particulière- ment, en tout cas en termes de produit national brut, sur trois d'entre eux: la Jordanie, l'Egypte et la Turquie. Notre pays a participé à l'embargo économique. Il s'est agi d'une décision claire du Conseil fédéral, qui a été saluée à l'époque comme un geste de solidarité évidente avec la Communauté interna- tionale. Le crédit qui est donc proposé n'est que la suite logi- que, la conséquence à tirer de l'adhésion par la Suisse à l'em- bargo économique, dès lors que cet embargo a eu des consé- quences économiques dommageables sur de nombreux
pays. Les motifs, les justifications de l'aide sont amplement développés dans le message. Le groupe démocrate-chrétien les partage et il ne s'agit pas d'y revenir ici.
Si, sur le principe, l'aide à l'Egypte est admise sans grande dis- cussion, la situation de la Jordanie et de la Turquie est évidem- ment - cela était inévitable - au centre de débats, pour ne pas dire de polémiques.
En ce qui concerne la Jordanie, on aurait pu en effet être tenté, à la suite en particulier des positions plus récentes prises par le roi Hussein, de décréter que ce pays ne pouvait pas être destinataire de l'aide envisagée. Ce serait cependant une er- reur politique que de le faire ainsi, car ce serait prendre le ris- que de contribuer, même pour une modeste part, à braquer ce pays et à le jeter - si on peut me permettre cette expression - dans le camp des intégristes durs, compte tenu de la situation très particulière dans laquelle se trouve la Jordanie.
La réflexion que l'on peut faire à ce sujet, qui doit être celle de la modération et de la prudence dans le jugement à propos de la Jordanie, est à vrai dire à peu près la même que celle que l'on peut faire s'agissant de la Turquie. Notre groupe n'est pas d'accord avec la proposition de notre collègue Zbinden de re- tirer la Turquie de la liste des trois pays bénéficiaires de l'aide envisagée. Cela a déjà été évoqué mais mérite de toute évi- · dence d'être souligné. Par sa situation géographique, la Tur- quie représente une zone de toute première importance entre l'Europe occidentale et les pays islamiques qui sont confron- tés aux problèmes de l'intégrisme. C'est en quelque sorte une zone tampon, une zone qui peut être le berceau éventuel d'une stabilité retrouvée, pour autant qu'on lui donne un cer- tain nombre de moyens, et notamment de moyens économi- ques. Les problèmes de ce pays, en particulier ceux des droits de l'homme, ne sont pas ignorés et ne doivent pas être tolérés. Le Conseil fédéral doit y être particulièrement attentif et nous le sommes également. Mais supprimer l'aide envisagée à la Tur- quie conduit notre pays à se retirer à lui-même toute chance d'avoir une quelconque influence sur l'évolution de la situa- tion. En réalité, retirer l'aide envisagée à la Turquie revient à nous donner bonne conscience à très bon marché.
Le groupe démocrate-chrétien soutiendra l'arrêté tel qu'il est proposé par la commission. Il soutiendra également le postu- lat Segmüller, dans la mesure où il est nécessaire - dans une autre étape de la réflexion ainsi engagée - de veiller à ce que les pays à très faible revenu et qui sont également touchés de manière directe par la crise du Golfe puissent bénéficier d'une aide adéquate.
M. Spielmann: Je voudrais intervenir sur un seul point, celui qui a motivé la décision de notre pays de sortir de sa neutralité, c'est-à-dire de se prononcer en faveur du respect du droit et des décisions de l'ONU. Je m'étais rallié en son temps à cette décision et je maintiens la même position aujourd'hui.
Cependant, je trouve paradoxal que l'on nous propose l'aide à des pays qui, précisément, ne respectent pas le droit et les dé- cisions de l'ONU. Un respect du droit ne peut pas se faire de manière sélective. Il est bien clair que lorsqu'on s'investit pour une décision de l'ONU - Conseil de sécurité ou Assemblée générale - on ne peut être crédible que si l'on demande l'ap- plication de toutes les résolutions. Or, on nous propose d'ai- der, non pas une population en difficulté, mais un Etat tel que la Turquie. Je n'entre pas ici en matière sur le respect des droits de l'homme envers les Kurdes, mais sur un pays qui oc- cupe Chypre depuis 1974, alors qu'une décision de l'ONU a demandé le retrait de ses troupes, sans succès jusqu'à aujour- d'hui. Je n'ai pas vu la Suisse demander le respect des déci- sions de l'ONU.
Il est aussi proposé d'ajouter Israël aux pays aidés. Or, cet Etat ne respecte pas non plus les décisions 338 et 242 sur le retrait des troupes. En effet, longtemps après le cessez-le-feu et la fin des hostilités en Irak et au Koweit, il a envoyé des missiles sur le Liban, il a profité de la guerre pour bombarder des camps palestiniens, il viole constamment le droit international et les Conventions de Genève par la destruction et les punitions col- lectives, les destructions de maisons et par la déportation des populations. Je crois donc qu'il n'y a aucune raison d'accepter cet amendement.
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En conclusion, je suis favorable à ce que la Suisse accorde une aide humanitaire et qu'elle demande la garantie du droit et le respect des décisions de l'ONU, mais non pas de manière sélective. Il n'est pas possible de suivre la voie tracée par les divers pays qui sont passés allègrement de la libération du Ko- weit à la destruction de l'Irak, au mépris de certaines décisions de l'ONU, et d'être aux côtés de la Syrie, qui occupe le Liban, et de la Turquie qui occupe Chypre, ces deux pays envoyant des soldats pour libérer le Koweit au nom du droit international qu'ils violent eux-mêmes. Je voterai la non-entrée en matière en ce qui concerne l'aide aux Etats qui violent les différentes résolutions de l'ONU et je demanderai que l'on transforme celle-ci en aide humanitaire, afin que la Suisse et le Conseil fé- déral s'investissent totalement pour le respect du droit et de toutes les décisions de l'ONU, et non de manière sélective comme c'est le cas actuellement.
Oehler, Berichterstatter: Gestatten Sie mir, zwei Bemerkun- gen anzubringen: Zum einen empfindet es die Kommission, Frau Bär, wenn Sie uns vorwerfen, wir würden Ihnen hier ein unseriös vorbereitetes Geschäft vorlegen. Wir empfinden es deswegen, weil aufgrund der Durchsicht der Protokolle, die ich eben machte, die Vertreterin Ihrer Fraktion in der Kommis- sion nicht unbedingt durch grosse Aktivität aufgefallen ist. Ich habe nämlich kein Votum von ihr gefunden. Uns das nun hier vorzuwerfen, finde ich nicht angebracht, weil wir hier nicht Weltpolitik betreiben, sondern mittun in einer weltweiten Soli- daritätsaktion.
Zum zweiten, Herr Baerlocher - Herr Biel und Herr Mühle- mann haben es bereits dargelegt -: Es ist vermessen, persön- lich würde ich beifügen, es ist feige, heute locker vom Hocker in Antiamerikanismus zu machen, die Erfolge der amerikani- schen Armee und ihrer Alliierten in diese Solidaritätsvorlage einzupacken und so zu tun, als ob wir hier nichts zu verdanken hätten. Im Gegenteil! Am 14. Januar dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, mit einem amerikanischen Truppentransport von den USA nach Europa zu fliegen. Ich habe die jungen Leute gefragt: Warum geht ihr jetzt in den Krieg? Die Antwort war ganz klar: Weil ihr Europäer - und damit auch wir Schwei- zer - offenbar nicht in der Lage seid, dort für Ordnung zu sor- gen, wo Ordnung hingehört. Herr Baerlocher, es ist feige, hier rückblickend auf diese Art und Weise die amerikanischen Lei- stungen, die auch für uns erbracht worden sind, abzuqualifi- zieren und dies in Ihrer negativen Haltung zum Ausdruck zu bringen.
Ich bitte Sie, auch unter diesem Aspekt den Antrag von Herrn Baerlocher abzulehnen und dem Antrag des Bundesrates zu- zustimmen.
M. Cavadini, rapporteur: Je ne veux pas entrer en polémique avec M. Baerlocher et son anti-américanisme qui était en tout cas inapproprié. Je veux simplement ajouter que la majorité de la commission est contre sa proposition de renvoi que nous vous invitons à rejeter. Nous devons participer ici à une action internationale. Je l'ai dit dans l'introduction, si la Suisse n'y participe pas, nous serons encore plus considérés comme des égoïstes. Je trouve que cette première participation de la Suisse est un signe important qui n'exclut pas d'autres pas dans un proche avenir, lorsque l'action internationale déci- dera d'envisager et de prendre en considération d'autres me- sures de soutien. De plus, je le répète, pour des questions hu- manitaires, le Conseil fédéral a déjà mis à la disposition des or- ganisations internationales un montant de 38 millions de francs, avec la décision de 12 millions de francs qui a été com- muniquée hier. Il y a donc déjà une action directe grâce à de l'argent qui a été mis à disposition des organisations interna- tionales.
Le message de 100 millions de dollars va dans la direction de l'aide aux pays les plus touchés par le blocus économique. Nous vous invitons donc à rejeter la proposition de renvoi de M. Baerlocher.
Bundesrat Stich: Ich danke Ihnen für die insgesamt doch po- sitive Aufnahme dieser Botschaft, bei sehr viel Kritik, bei sehr
viel Skepsis. Ich begreife Ihre Skepsis; denn Sie sind in einer Situation, da Sie zum ersten Mal über eine Entschädigungslei- stung entscheiden müssen, die sich dadurch ergibt, dass der Bundesrat autonome wirtschaftliche Massnahmen getroffen hat, die auf einen Beschluss des Uno-Sicherheitsrates zurück- zuführen sind. Das ist erstmalig in der Geschichte. Dass Ihnen das schwerfällt, begreifen wir im Bundesrat. Wir begreifen auch, dass es sehr schwierig ist, hier mit der ganzen Entwick- lung Schritt zu halten.
Frau Bär ist schon sehr skeptisch, allein weil der Finanzmini- ster diese Vorlage vertritt. Das ist schon etwas, das schwer zu verdauen ist. Aber ich kann Sie beruhigen: Trotz aller Behaup- tungen haben wir nicht nur Departementsvorsteher, sondern wir haben einen Bundesrat, der solche Geschäfte behandelt. Dass ich dieses Geschäft hier vertrete, hat damit zu tun, dass bei der ganzen Abklärung der Internationale Währungsfonds engagiert war und dass es über den IWF gelaufen ist; die Be- ziehungen zum IWF aber unterhält das Finanzdepartement.
Zum zweiten gibt es einen anderen Grund: Ich sagte Ihnen be- reits, dass es eine Entschädigung ist für Schaden, der entstan- den ist. Schadenersatzleistungen behandelt immer das Fi- nanzdepartement. Sie erinnern sich vielleicht, dass ich bei- spielsweise auch die Abfindung mit Kaiseraugst hier vertreten habe. Ich bin auch nicht Energieminister gewesen, sondern einfach der Minister, der am Schluss, wenn es ans Zahlen geht, die Sache vertreten darf. So auch heute.
Aber ich mache es an sich nicht ungern; denn ich glaube, der Bundesrat hat im August richtig entschieden, nachdem der Uno-Sicherheitsrat ohne Gegenstimme Sanktionen beschlos- sen hat gegen einen Aggressor, um zu versuchen, mit friedli- chen Mitteln dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dass sich die Schweiz hier beteiligt hat, betrachte ich nach wie vor als richtig. Man soll alles versuchen, was helfen kann, den Frie- den zu sichern und zu erhalten, primär mit friedlichen Mitteln. Man muss auch klar sehen: Ein Abseitsstehen der Schweiz in dieser Frage hätte natürlich faktisch bedeutet, dass die Schweiz den Aggressor unterstützt. Das kann nicht Ziel schweizerischer Politik sein. Es entspricht auch nicht der Hal- tung unseres Volkes, dass wir Sympathien haben für irgend- wen, der den Frieden bricht und ein anderes Land überfällt.
Schon aus dieser Haltung heraus und in dieser Zeit - im letz- ten Jahr und bevor der Krieg ausgebrochen ist - hat man dar- über verhandelt, wie man den am meisten betroffenen Län- dern helfen könnte. Die durch das Embargo - nicht durch den Krieg - am meisten betroffenen Länder sind jene drei, die in der Botschaft aufgeführt sind: Es sind Aegypten, Jordanien und die Türkei. Deshalb hat der Bundesrat rasch gehandelt. Er hat im November entschieden, dass er mitmacht.
Im Moment, wo es darum geht, weltweit eine Summe von 13 Milliarden Dollar zu finanzieren, kann man noch nicht ab- klären, wohin der letzte Franken geht. Das ist nicht denkbar. Diese Abklärung, wohin das Geld gehen soll, ist heute noch nicht abgeschlossen; das ist Sache der Entwicklungshilfe. Ich werde Ihnen in der Detailberatung noch sagen, wofür das Geld verwendet werden soll. Aber wie das Geld eingesetzt wird, ist eine schweizerische Entscheidung.
Bei der Gesamthöhe des Betrages hat sich der Bundesrat ver- pflichtet für 100 Millionen Dollar. Wenn wir diese 100 Millionen Dollar nicht leisten würden, würde der Bundesrat an Glaub- würdigkeit verlieren. Es wäre nicht mehr denkbar, dass wir uns in Zukunft an irgendeiner solchen Massnahme beteiligen könnten.
Damit Missverständnisse beseitigt werden, möchte ich folgen- des beifügen: Es wurde von 250 Millionen Dollar gesprochen, die einmal als Leistung der Neutralen zur Diskussion gestan- den sind. Das waren informelle Gespräche. Wir haben eine solche Leistung aus dem Grunde abgelehnt, weil eine Lei- stung der Neutralen zur Zeit des Krieges so ausgesehen hätte, als würden wir Kriegskosten bezahlen. Das kann nicht die Auf- gabe eines neutralen Landes sein.
Die Schweiz hat sich - anders als beim wirtschaftlichen Em- bargo - beim Ausbruch des Konfliktes ganz klar für die strikte Neutralität ausgesprochen. Diese Haltung - auf der einen Seite Unterstützung des wirtschaftlichen Embargos, auf der anderen Seite Einhaltung einer strikt neutralen Haltung im
Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten
581
Falle des Krieges - wurde international anerkannt. Das ist schon daraus ersichtlich, dass Herr Brunner vorgesehen ist, als Vertreter von Perez de Cuellar eine Mission in diesen Ge- bieten zu übernehmen. Das ist nicht nur eine persönliche An- erkennung für Herrn Brunner, sondern es ist auch eine Aner- kennung der politischen Haltung der Schweiz.
In dieser Hinsicht darf man ruhig feststellen, dass auch die schweizerische Diplomatie und der Bundesrat vor dem Aus- bruch des Krieges alles getan haben, um ihn zu verhindern; al- les, was zumutbar war. Zumutbar war, dass man beide Kontra- henten in Genf zusammengeführt hat, dass man die beiden Länder zu einer Diskussion eingeladen hat. Auch diese Dis- kussion war sehr nützlich, um zu zeigen, dass es sehr unter- schiedliche Standpunkte gegeben hat.
Wenn Sie nachher über die verschiedenen Minderheitsan- träge diskutieren und abstimmen, müssen Sie vor allem daran denken, dass diese Leistung eine Entschädigung für die Ko- sten aus dem Embargo ist. Es hat nichts mit den Kriegskosten zu tun und es hat auch nichts mit dem zu tun, was generell in der Entwicklungshilfe geleistet werden soll.
Das Treffen von Luxemburg in der vergangenen Woche wurde erwähnt. Dort wurde über weitere Entschädigungsforderun- gen gesprochen. Einzelne Länder haben den Betrag noch auf- gestockt. Es ist aber nicht beschlossen worden, eine weitere Vorlage unmittelbar zu diskutieren, sondern es wurde be- schlossen, die Kosten des Embargos noch einmal zu überprü- fen. Man hat nämlich festgestellt, dass beispielsweise die Oel- preise doch nicht so stark gestiegen sind, wie ursprünglich an- genommen wurde. Es ist also nicht entschieden, ob es eine zweite Auflage geben wird oder nicht. Das steht heute noch nicht fest. Die Schweiz würde sich allenfalls beteiligen, aber im Moment gibt es keine solchen Begehren.
Sicher ist, dass sich die Schweiz auch an humanitären Aktio- nen beteiligt. Das hat der Bundesrat - wie bereits angeführt - schon gemacht. Im übrigen werden wir den besonders betrof- fenen Ländern im Rahmen der Entwicklungshilfe weiterhelfen, das ist selbstverständlich. Ich möchte Ihnen aber in bezug auf das Postulat empfehlen, nicht zuviel zu fordern; es ist selbst- verständlich, dass wir tun, was sinnvoll und richtig ist. Man kann aber nicht einfach zum voraus beliebig hohe Beträge sprechen, ganz abgesehen davon, dass der Bundesrat noch keine Stellung zum Postulat hat nehmen können und dass es nicht meine Sache wäre, das Postulat zu bekämpfen. Wie ich jedoch bereits in der Kommission ausführte, ist die Forderung übertrieben. Wir werden das tun, was nötig ist, und wir haben bereits einiges getan.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückwei- sungsantrag Baerlocher abzulehnen. Man kann nicht sagen, wir wollen helfen, aber man soll noch ein zweites Paket damit verbinden. Rasche Hilfe ist in der Regel die beste Hilfe. Will man noch alles mögliche damit verbinden, kommt leicht der Eindruck auf, man wolle zwar schöne Worte machen, aber nicht tatsächlich helfen.
Deshalb bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag von Herrn Baerlocher abzulehnen und dazu zu stehen, dass sich die Schweiz verpflichtet hat und dass sie in Zukunft handlungsfa- hig bleiben sollte.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Abstimmung - Vote Für den Rückweisungsantrag Baerlocher Dagegen
13 Stimmen
113 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer) .... an die zwei von der Golfkrise ... Staaten (Aegypten, Jorda- nien)
Antrag Seiler Hanspeter
.... am stärksten betroffenen Staaten (Aegypten, Israel, Jorda- nien, Türkei)
Antrag Aubry
.... die vier von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten (Aegypten, Jordanien, Israel, Türkei)
Titre Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer) .... l'aide fournie par la Suisse aux deux pays les plus touchés par la crise du Golfe (Egypte, Jordanie)
Proposition Seiler Hanspeter
.... aux quatre pays les plus touchés par .... (Egypte, Israël, Jordanie, Turquie)
Proposition Aubry .... aux quatre pays les plus touchés par la crise du Golfe (Egypte, Jordanie, Israël, Turquie)
Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 1 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer)
Für die Hilfe an die zwei von der Golfkrise am stärksten betrof- fenen Staaten
Antrag Seiler Hanspeter Für die Hilfe an die vier von den
Antrag Aubry Für die Hilfe an die vier von der Golfkrise am stärksten betroffe- nen Staaten wird ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen US-Dollar bewilligt.
Antrag Steffen Abs. 1
... Abs. 2 (neu)
Der Einsatz des Verpflichtungskredites erfolgt direkt zugun- sten der notleidenden Bevölkerung in den begünstigten Staa- ten. Projekte sind durch die Direktion für Entwicklungszusam- menarbeit und humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit dem IKRK zu realisieren.
Antrag Weder-Basel Abs. 1
Abs. 2 (neu) Der Kredit wird der Türkei jedoch nur gewährt, wenn sie die in der EMRK anerkannten Menschenrechte einhält. Abs. 3 (neu)
Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten noch in diesem Jahr Bericht über den Vollzug von Absatz 2.
Art. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
49-N
N
19 mars 1991
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Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés
Minorité (Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer) Un crédit .... aux deux pays les plus touchés par la crise du Golfe.
Proposition Seiler Hanspeter Un crédit .... aux quatre pays les plus touches par ...
Proposition Aubry
Un crédit d'engagement de 120 millions de dollars US est ac- cordé pour porter aide aux quatre pays ....
Proposition Steffen Al. 1
Al. 2 (nouveau)
Le crédit d'engagement sera utilisé au profit direct de la popu- lation nécessiteuse des pays concernés. Il appartiendra à la Direction de la coopération au développement et de l'aide hu- manitaire d'exécuter les projets en collaboration avec le CICR.
Proposition Weder-Bâle Al. 1
Al. 2 (nouveau)
L'aide ne sera toutefois accordée à la Turquie que si celle-ci respecte la Convention européenne des droits de l'homme. Al. 3 (nouveau)
Le Conseil fédéral fera rapport aux Chambres, cette année en- core, sur l'application du 2e alinéa.
Zbinden Hans, Sprecher der Minderheit: Es sieht so aus, als ob es sich hier primär um eine Finanzierungsvorlage handeln würde. Es ist wichtig, dass wir uns zuerst bewusst werden, wel- ches das Wesen, der Charakter dieser ganzen koordinierten Aktion ist. Da stellen wir fest: Es geht nicht nur darum, Entschä- digungen auszurichten; das Ganze ist auch eine Belohnungs- aktion in dem Sinne, dass nämlich hier einzelne Staaten, die sich gegenüber den Alliierten loyal verhalten haben, beson- ders und situativ entschädigt werden.
Weil die Vorlage diesen Charakter hat, ist sie eben auch eine eminent politische und nicht nur eine technische Finanzie- rungsvorlage, wie es vom Bundesrat hier dargestellt wird. Wenn Sie nämlich sehen, wie diese Milliardensumme auf die drei Frontstaaten verteilt werden soll, wird Ihnen bewusst, dass diese Koordinationsgruppe eben auch politisch gehan- delt hat. 4 Milliarden Franken sind für Aegypten geplant, 2,3 Milliarden Franken sind für die Türkei reserviert und 0,5 Milliarden Franken für Jordanien, obschon wir genau wis- sen - das ist in der Vorlage aufgeführt -, dass Jordanien ei- gentlich das Land ist, das am meisten in Mitleidenschaft gezo- gen worden ist. Jordanien hat achtmal mehr ökonomischen Schaden erlitten, und trotzdem erhält Jordanien achtmal weni- ger, d. h. hier wurde politisch entschieden. Daraus - das ist meine Hauptlegitimation - leite ich das Recht ab, dass auch die Schweiz hier aussenpolitisch entscheidet, einen Spiel- raum für sich beansprucht.
Dieser Spielraum spielt vor allem eine Rolle gegenüber der Türkei. Dazu möchte ich noch zwei, drei Worte sagen. Zur Tür- kei haben wir ein besonderes Verhältnis. Deshalb müssen wir diese Aktion gegenüber der Türkei auch besonders würdigen. Als Handelspartner ist sie für die Schweiz ausserordentlich in- teressant. Wir haben hier einen Handelsbilanzüberschuss von über einer halben Milliarde Franken auszuweisen. Es gibt ganz wenige Länder, mit denen wir eine so günstige Handels- bilanz haben.
Die Menschenrechtssituation kennen Sie. Amnesty Internatio nal hat festgestellt, dass heute in der Türkei immer noch syste- matisch gefoltert wird. Die Militärprozesse, die Prozesse der Staatssicherheitsjustiz werden nicht nach den internationalen Normen durchgeführt. Bezüglich der Menschenrechte ist die Türkei wirklich ein sehr diskutables Land.
Es kommt aber ein weiteres Argument dazu. Sie erinnern sich vielleicht: Vor einem Jahr gab es einen Strategiebericht des Bundesamtes für Flüchtlingswesen. In diesem Bericht hat
man eine neue Philosophie entwickelt, man wollte von einer Asylpolitik zu einer Migrationspolitik übergehen. Entspre- chend wird versucht, an der Quelle der Migration anzusetzen, dort, wo Menschen Fluchtgründe haben. Das heisst für mich und unsere Fraktion: Wir müssen prüfen, ob die Weltbankgel- der dorthin gelangen, wo sie die Migrationsbewegungen an der Quelle einzuschränken vermögen; denn die Türkei - ich sage das offen - ist der grösste Exporteur binnenschweizeri- scher Instabilität.
Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, werden von vielen Men- schen zum Anlass genommen, fremdenfeindliche Aktionen durchzuführen. Es wäre doch wirklich absurd, wenn wir genau bei diesem Land nicht darauf schauen würden, dass unsere Gelder Fluchten verhindern helfen.
. Ich muss das auch Herrn Bundesrat Stich sagen. Ich habe keine gültigen Beweise, dass diese Gelder in die Südostpro- vinzen der Türkei fliessen, also dorthin, wo die Fluchtbewe- gungen beginnen. Die Weltbank plant auch sinnvolle Projekte (Erziehung, Gesundheit, Elektrizität). Aber uns konnte nie- mand in der Verwaltung garantieren, dass diese Projekte im Osten der Türkei angesiedelt werden. Das ist doch eine völlig inkonsistente Aussenpolitik. Dann haben wir eine Asylpolitik, eine Aussenwirtschaftspolitik und eine Entwicklungspolitik, die überhaupt nicht mehr miteinander übereinstimmen. Mir fehlt eindeutig die aussenpolitische Komponente in dieser Vorlage. Da wurde aussenpolitisch überhaupt nicht konsistent gehandelt.
Es gibt noch einen anderen wichtigen Aspekt. Vor etwa einem halben Jahr, als es darum ging, den osteuropäischen Ländern Mittel zur Verfügung zu stellen, haben wir das an harte Kondi- tionen geknüpft. Wir verlangen die Erfüllung der Menschen- rechte, Pluralismus, Mehrparteiensystem, Demokratie, soziale Marktwirtschaft. Welche Vorgaben machen wir den jetzt zur Diskussion stehenden Ländern, die zum Teil - das sagen wir von unserer Seite her sehr kritisch - noch feudale und patriar- chale Strukturen haben wie zu mittelalterlichen Zeiten? Im Sinne der Gleichbehandlung müssten auch solche Vorbe- halte gemacht werden.
Ich beantrage Ihnen, gegenüber der Türkei, mit der wir ein spezifisches Verhältnis haben, ein Zeichen zu setzen, und bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen, die Türkei aus der Gruppe der Destinationsländer herauszunehmen.
M. Ziegler: J'appuie entièrement la proposition de la minorité pour les raisons suivantes: le régime turc actuel est terroriste parce qu'il soumet à la torture dans ses prisons les syndicalis- tes, les étudiants, les démocrates; parce qu'il a envahi une grande partie de l'île de Chypre - il refuse d'en partir et d'appli- quer les résolutions des Nations Unies -; parce qu'il mène dans l'est de son territoire une guerre contre 17 millions de Kurdes, qui ressemble fort, dans certaines régions, à une guerre d'extermination.
Nous n'avons pas besoin de discuter de l'application ou non des droits de l'homme en Turquie. La Turquie elle-même a adressé une lettre au Conseil de l'Europe demandant la sus- pension partielle de la Convention des droits de l'homme dans certaines régions, c'est-à-dire que le gouvernement turc in- forme le Conseil de l'Europe qu'il n'applique pas les droits de l'homme en Turquie orientale. La situation ne peut donc être plus claire.
Faire un cadeau à ce régime, l'honorer grâce à l'argent du con- tribuable suisse serait un pur scandale. Voici quelques indica- tions à l'intention de ceux qui seraient tentés par le doute. Les 17 millions de Kurdes vivent essentiellement à la campagne, mais les deux principales villes - Cigre et Diyarbakir - connais- sent le régime de l'état de siège avec pour conséquence la suspension de toutes les libertés publiques. Selon les milieux proches des associations qui défendent les droits de l'homme, notamment Amnesty International, on compte 2500 morts depuis cinq ans.
Je termine en complétant les dires de M. Hans Zbinden. Il a si- gnalé l'absurdité de notre politique étrangère: d'une part, une politique d'asile qui force à accepter des milliers de réfugiés de ce pays, kurdes essentiellement, qui proviennent de villages brûlés, dont les familles ont été déchirées, qui ont été torturés;
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Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten
d'autre part, on honore le régime terroriste qui «fabrique» ces réfugiés.
J'ajoute simplement une note psychologique qui a son impor- tance sur le plan politique. En Suisse, romande notamment, les églises, les syndicats se sont mobilisés, ainsi que des mil- liers de personnes des différentes couches sociales, des vil- les, des villages, des églises, des partis politiques les plus di- vers, pour accueillir et protéger, parfois au prix de l'illégalité, ces victimes de la dictature Özul. Voter ce matin ce cadeau for- midable, qui représente plus que de l'argent, qui ratifie en fait une politique de répression, revient à administrer une gifle pour les associations d'aide aux réfugiés kurdes et turcs en général.
Nous devons éviter cette insulte par respect de nos compatrio- tes romands, alémaniques et tessinois qui ont donné beau- coup, non seulement de leur temps, et qui risquent la prison. Je vous prie d'exclure la Turquie des mesures en faveur des Etats anciennement du front et d'expliquer que nous sanction- nons clairement et démocratiquement une politique de viola- tion des droits de l'homme, de répression du peuple, ce qui est inacceptable pour des Suisses.
Seiler Hanspeter: Ich schicke voraus, dass ich in diesem Ge- schäft in keiner Art und Weise mit einer Interessenbindung be- lastet bin. Ich anerkenne, dass der Bundesrat in dieser Angele- genheit sehr rasch gehandelt hat und dass der Weg der inter- nationalen Zusammenarbeit grundsätzlich richtig ist.
Wohl niemand wird aber behaupten wollen, der Staat Israel und seine Bevölkerung seien von der Golfkrise direkt und indi- rekt nicht auch stark betroffen worden. Ich brauche Ihnen be- stimmt nicht im Detail zu erläutern, dass die ganzen Gescheh- nisse im nahöstlichen Raum, die im August 1990 begonnen haben - seien es die kriegerischen Auseinandersetzungen oder die Boykottmassnahmen -, indirekt nicht auch in Israel Spuren hinterlassen haben. Durch die irakischen Raketenan- griffe - der Präsident der Kommission hat es bereits erwähnt - wurden an die 10 000 Gebäude und Wohnhäuser entweder zerstört oder stark beschädigt, und die direkten Kriegsschä- den erreichen gemäss verlässlichen Angaben insgesamt ein Ausmass von ungefähr 60 Millionen Dollar. Daneben gibt es auch die indirekten Auswirkungen, die indirekten Folgen. Wir haben dazu indirekt auch beigetragen.
Es schien mir deshalb - aus Gründen der Solidarität und mit Blick auf die Neutralität unseres Landes, die durch die Teil- nahme an den Boykottmassnahmen bestimmt nicht einfach aufgehoben ist - gerechtfertigt, auch Israel in angemessener Weise in die materielle Hilfeleistung im Rahmen dieser interna- tionalen und schweizerischen Programme einzubeziehen. Es schien mir eigentlich, dass es unserem Lande gut anstünde, Israel oder andere Staaten mit einzubeziehen. Ich habe nun in der Zwischenzeit - wie wir alle - zur Kenntnis genommen, dass diese Hilfe Teil eines internationalen Programms sein soll, dem die Schweiz als Ganzem zustimmen beziehungs- weise das sie ablehnen kann.
Ich bedaure, dass sich eine Unterstützung an Israel für die Schäden als Folge der Golfkrise im Rahmen dieser Vorlage nicht praktizieren lässt. Ich erwarte aber, dass eine zweite Runde - man hat heute verschiedentlich davon gesprochen - diese Hilfeleistung an Israel und andere Nahoststaaten ein- schliessen wird. Ich erwarte auch, dass der Bundesrat in die- sem Sinne das Postulat nicht einfach schubladisiert, sofern es überwiesen wird, sondern die Gelegenheit wahrnimmt - auch im Rahmen der Gespräche, wie sie etwa in Luxemburg stattge- funden haben -, gewisse Mängel dieser Vorlage zu korrigie- ren.
Sofern Herr Bundesrat Stich entsprechende Erklärungen ab- gibt, bin ich bereit, meine Anträge zum Titel und zu Artikel 1 zu- rückzuziehen. Ich möchte dazu beitragen, dass das Paket er- ster Hilfe geschnürt und diese Hilfe rasch geleistet werden kann und dass rasch eine zweite Runde von Hilfeleistungen gestartet werden kann, die auch die berechtigten Begehren von seiten Israels miteinschliesst.
Mme Aubry: En date du 6 mars dernier, j'ai proposé d'étendre l'aide à Israël mais également de l'augmenter à 120 millions
de dollars. Les deux rapporteurs de la commission nous ont très clairement expliqué les raisons de ce message et de sa li- mitation aux trois pays: l'Egypte, la Jordanie et la Turquie et le motif pour lequel cela ne s'étendait pas jusqu'à Israël. Je sais que ce message proposant 100 millions de dollars a été pré- paré en novembre dernier et Israël n'avait pas encore subi les effets de la guerre du Golfe. Un prochain message - M. le conseiller fédéral Stich nous l'a dit à cette tribune - est en pré- paration et je suis prête à retirer ma proposition de 120 millions de dollars si l'on tient compte des réalités suivantes.
Israël a souffert de la guerre du Golfe. Non seulement ce pays a été agressé par trente-neuf Scud irakiens qui ont laissé des traces et ont causé d'énormes dégâts, mais il a eu la sagesse et la discipline de ne pas répondre, donc de ne pas étendre la guerre. Son énorme maîtrise a sauvé de nombreuses vies civi- les et militaires. Nous pouvons de ce côté-là l'admirer. Ses per- tes sont cependant importantes sur le plan économique, soit dans le tourisme, les exportations et l'immobilisation de nom- breuses usines. Il y a eu - nous ne devons pas l'oublier - des blessés graves et des immeubles détruits. La facture est donc lourde pour un petit pays qui n'a pas voulu la guerre. La Com- munauté européenne l'a bien compris, en lui offrant dernière- ment une aide substantielle de 440 millions de francs suisses. En tenant compte de ce qui précède et des promesses que vous avez faites, et en vous demandant d'inclure Israël dans votre prochain message, je retire, Monsieur le conseiller fédé- ral, ma proposition, afin de simplifier la procédure et d'être en accord avec la décision du Conseil des Etats. Il va de soi que je soutiendrai le postulat de la commission. Comme je fais partie de cette commission, je demanderai instamment que l'on tienne compte d'Israël dans le prochain message.
Steffen: Warum habe ich mich entschlossen, den vorliegen- den Antrag zu stellen? Als ich vorletzte Woche die Zeitungsbe- richte über die Verhandlungen des Ständerates zu diesem Ge- schäft durchlas, stellte ich fest, dass in der Kleinen Kammer eine ganze Reihe von Wenn und Aber laut wurden, was mich veran- lasste, mir das Protokoll zu beschaffen und es durchzulesen. Dabei stellte ich fest, dass - sowohl in der ständerätlichen Kom- mission als auch nachher im Rat - etwelche Bedenken laut ge- worden waren. Einzige Folge, leider, dieser zum Teil sehr kriti- schen Anmerkungen ist der Beschluss des Ständerates, die Hilfe sei an die drei von den Boykottmassnahmen in der Golf- krise am stärksten betroffenen Staaten auszurichten.
Verschiedene Mitglieder des Ständerates fragten sich, ob es richtig sei, Millionen von Franken in die Türkei zu schicken, wo doch erwiesenermassen die Menschenrechte zu wenig Be- achtung fänden und die Türkei eines der Herkunftsländer un- serer Asylbewerber sei. Man kritisierte des weiteren die Hal- tung Jordaniens, welches sich fast vorbehaltlos an die Seite des brutalen Diktators Saddam Hussein gestellt hatte.
Es waren also genau die gleichen kritischen und warnenden Stimmen, die auch hier in der Eintretensdebatte und in der De- tailberatung laut wurden.
Eine weitere Frage wurde im Ständerat aufgeworfen. Zwar sind als Empfänger drei Staaten genannt. Aber wer genau in diesen Ländern bekommt dieses Geld? Wie wird es verteilt? Frau Ständerätin Weber erwähnte in ihrem Votum die Ueber- gabe eines Checks durch den deutschen Aussenminister Genscher an Präsident Mubarak von Aegypten als sehr frag- würdige Form der Hilfe. Nun, Herr Bundesrat Stich wird be- stimmt keine Checks überreichen.
Vielleicht wäre es noch interessant, darauf hinzuweisen, was der Staatsrechtler Jagmetti zur Sache sagte. Er machte eine recht interessante Präzisierung. Der Bundesrat habe durch seinen Beschluss vom 7. August des letzten Jahres eine Neuausrichtung unserer Neutralitätspolitik eingeleitet, indem sich die Schweiz an den Wirtschaftsmassnahmen beteiligte. Für die Folgen, die daraus entstünden, sei die Schweiz seiner Meinung nach nicht haftbar. Oder anders ausgedrückt: Was wir hier leisten, wollen wir leisten, müssen wir aber nicht lei- sten. Mit dieser Feststellung wollte Ständerat Jagmetti verhin- dern, dass mit dem vorliegenden Beschluss ein Präjudiz für künftige Folgeschäden aus Wirtschaftsmassnahmen abgelei- tet wird.
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Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés
Die im Ständerat wie auch hier abgegebenen Erklärungen von Bundesrat Stich wie auch der Kommissionspräsidenten zur Frage, wie die Hilfe konkret ausgerichtet wird, sind mehr als vage ausgefallen. Der Hinweis auf Ziffer 33 der Botschaft trägt nur wenig zur Klärung bei, sind doch keine Einzelheiten er- sichtlich. Die Hilfe soll mittels nicht rückzahlbarer Beiträge via Weltbank zugunsten der sogenannten Frontstaaten erfolgen. Das Geld geht also an oder über die Regierung dieser Länder. Herr Bundesrat Stich hat vor dem Ständerat folgende Erklä- rung abgegeben - ich möchte Sie bitten, gut zuzuhören -: «Beschlossen ist noch nichts. Zugesagt ist auch noch nichts. Denn definitiv, konkret und bilateral verhandeln und dafür sor- gen, dass das Geld richtig eingesetzt wird, können wir erst, wenn wir die Kompetenz dazu haben, das heisst, wenn die bei- den Räte zugestimmt haben. Deshalb können wir heute noch nicht im Detail sagen, wie das Geld verwendet wird.»
Frau Bär hat in ihrem Votum auf diese «Katze im Sack» hinge- wiesen. Herr Bundesrat Stich, Sie haben vorhin vor dem Rat ähnliche Gedanken geäussert, vielleicht nicht so präzis.
Mit meinem Antrag will ich erreichen, dass die Hilfsgelder di- rekt zugunsten der notleidenden Bevölkerung in den begün- stigten Staaten eingesetzt werden, wobei es Aufgabe des EDA wäre, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz die Projekte auszuarbeiten, die notwendigen bilateralen Verhandlungen zu führen sowie die Projektbeglei- tung sicherzustellen.
Sie werden mir vorhalten, die Verpflichtung der Schweizer De- legation vom 5. November 1990, die sie an der Sitzung der «Fi- nanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise» in Rom ein- gegangen ist, könne bei Annahme meines Antrages nicht mehr aufrechterhalten werden. Immerhin sei vermerkt, dass das Versprechen unserer Delegation ausdrücklich unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung abgegeben worden ist. Die Delegation und ihre Partner in der Koordinati- onsgruppe müssen damit rechnen, dass unser Parlament ei- nen abweichenden Beschluss fasst.
Wir lassen niemanden im Regen stehen, sondern haben einen grossen Schirm über der Delegation ausgespannt, indem wir den Verpflichtungskredit in verlangter Höhe von 100 Millionen US-Dollar beibehalten. Wir wählen lediglich andere und zuver- lässigere Wege des Geldflusses, und zwar bis hin zu den hilfe- bedürftigen Menschen.
Mein Antrag hat zudem den Vorteil, dass sich die Frage der Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen gewisser Empfängerländer nicht mehr stellt. Im Gegenteil: In der Türkei beispielsweise könnte die Hilfe gezielt zugunsten der kurdi- schen Bevölkerung im Grenzgebiet zum Irak eingesetzt wer- den. Hier muss ich eine Klammerbemerkung machen: Herr Mühlemann und seine Partei haben in den Asyldiskussionen immer wieder entwicklungspolitische Aktionen in den Her- kunftsländern der Asylbewerber gefordert. Er muss mir also im Prinzip jetzt beipflichten und meinen Antrag unterstützen.
Aehnlich ergeht es der Sozialdemokratischen Partei und ihren Sprechern, den Herren Zbinden und Ziegler. Denn wenn ihr Antrag nicht durchkommt, ist es doch sicher besser, wir kön- nen direkt vor Ort etwas tun, nämlich in Ostanatolien. Direkte Hilfe an die aus der Golfregion vertriebenen Fremdarbeiter in den Herkunftsländern Jordanien und Aegypten kann vor un- serem Gewissen und vor dem Schweizervolk ohne Hemmun- gen vertreten werden. Denn diese armen Menschen tragen keine Verantwortung für die Unterstützung Saddam Husseins durch König Hussein oder für die Verfolgung von Christen in Präsident Mubaraks Aegypten. Eine direkte Finanzhilfe an die Regierungen der erwähnten Länder muss uns allerdings sauer aufstossen und würde weitherum nicht verstanden.
Mein Antrag entspricht also ganz der humanitären Tradition und der differenzierten Interpretation des Neutralitätsgedan- kens der Schweiz. Mein Antrag eröffnet uns schliesslich einen gangbaren Weg aus einem offensichtlichen Dilemma. Ich bitte Sie, über Ihre parteipolitischen Schatten zu springen und mei- nem Antrag zuzustimmen.
Weder-Basel: Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass es nicht angeht, der Türkei, einem Mitgliedstaat des Europarates, bedingungslos soviel Geld zur Verfügung zu stellen. Es ist be-
kannt - das haben heute viele gesagt -, dass die Menschen- rechte in der Türkei mit Füssen getreten werden, dass Men- schen verfolgt, eingekerkert und gefoltert werden, dass in Kur- distan Dörfer niedergewalzt und ihre Bewohner deportiert und verschleppt werden, dass in diesem Jahr an 287 Personen die Todesstrafe vollzogen werden soll - unter ihnen drei Kinder - und dass die Gefängnisse in diesem Land mit dem Blut von Tausenden von Oppositionellen verschmiert sind.
Wir wissen auch - das ist mehrmals gesagt worden -, dass ein Land noch immer von der Türkei besetzt ist, nämlich Zypern. Es ist auch bekannt, dass die Verantwortlichen in der Türkei dem Roten Kreuz verbieten, Flüchtlingslager und Gefäng- nisse zu inspizieren, was der Europäischen Menschenrechts- konvention widerspricht und was - es sei mit Verlaub gesagt - auch Bände spricht. Wenn wir das akzeptieren, akzeptieren wir, dass dem Roten Kreuz in den Rücken geschossen wird. Kürzlich hat die türkische Regierung den Kurden erlaubt, ihre Muttersprache wieder zu sprechen, und hat diese «Grosszü- gigkeit» mit viel politischer Propaganda bekanntgemacht. Auf die Frage eines Journalisten nach dem praktischen Wert die- ser Grosszügigkeit entgegnete der türkische Justizminister: «Wir werden mit einem sanfteren Handschuh ohrfeigen, sonst ändert sich nichts.» Und Özal, der Präsident dieses Landes, sagte: «Wenn wir das Verbot der kurdischen Sprache nicht aufheben, können wir am Verhandlungstisch nach dem Golf- krieg nicht eine gleich starke Position beziehen.» Damit ist auch festgehalten, dass Özal die Wiederanwendung der kurdi- schen Sprache nicht aus humanitären, sondern aus politisch- opportunistischen Gründen anordnete.
Die Doppelbödigkeit in Sachen Menschenrechte ist aber auch bei vielen europäischen Staaten nicht zu übersehen. Als bei- spielsweise das Saddam-Regime gegen das kurdische Volk Giftgas einsetzte, die Dörfer und Städte in Kurdistan dem Erd- boden gleichmachte, also Völkermord beging, da schwiegen fast alle Europäer, nur eine kleine Minderheit wehrte sich da- gegen.
Die Länder setzten ihre Geschäfte inklusive Lieferung von Massenvernichtungswaffen, chemischen Waffen, fort. Später ärgerten sie sich über den von ihnen geschaffenen neuen Des- poten und bombten ihn in Grund und Boden - aber mit die- sem Despoten auch die arme irakische Bevölkerung. Der Des- pot - wie Sie jetzt alle wissen - sitzt wieder auf seinem Thron und lügt über das Fernsehen die ganze Welt an.
Die Situation der 30 Millionen zählenden kurdischen Nation stellt ein ganz grosses Problem in der Region dar, ebensosehr- das ist bedrückend - das Problem der Palästinenser. Wenn in dieser Region Friede eintreten soll, kann das nur geschehen, wenn man diese beiden Probleme löst. Wir hätten nun eigent- lich Gelegenheit, auf das eine Problem ein ganz klein wenig Ein- fluss zu nehmen. Da setzt der Antrag unserer Fraktion an.
Unsere Fraktion hat sich auch überlegt, ob es nicht ehrlicher wäre, der Türkei die Unterstützung generell zu versagen. Wir kamen jedoch zu einer anderen Auffassung und stellen Ihnen nun einen Antrag, der geeignet ist, Druck auf die Verantwortli- chen in der Türkei zu erzeugen. Wir verlangen einen Bericht, der uns Auskunft gibt, ob die Menschenrechte in der Türkei zu- künftig eingehalten werden, ob es die Absicht dieser Regie- rung ist, die Menschenrechte einzuhalten. Wenn wir diesen Bericht verlangen - ich bitte Sie sehr darum -, setzen wir den Verantwortlichen Druck auf, und sie müssen sich letztendlich bewegen.
Wir stellen uns diesen Druck folgendermassen vor: Mitarbeiter unserer Botschaft sollen sich der Probleme annehmen und sie kontrollieren. Wir zweifeln nicht daran, dass das ein sehr schwieriges Unterfangen sein wird, und wir können uns vor- stellen, dass die Botschaft Hilfe von Amnesty International und vom Roten Kreuz braucht. Aber es muss endlich etwas ge- schehen. Wir sind mit der Türkei im Europarat verbunden und tragen somit auch eine gewisse Verantwortung für die Einhal- tung der Menschenrechte in diesem Land.
Die Schweiz versucht verzweifelt, den Zustrom von Asylbewer- bern aus dem türkischen Kurdistan zu beschränken. Viel weit- sichtiger wäre es, Herr Bundesrat, den Druck auf die Regie- rung zu verstärken, um Menschenrechtsverletzungen, die so viele Menschen ins Exil zwingen, ein Ende zu bereiten.
Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten
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In diesem Zusammenhang, Herr Bundesrat Stich, möchte ich Ihnen noch zwei Fragen stellen: Kann man uns versprechen, dass die Gelder nicht in erster Linie für Aggressionen gegen die eigenen Kurden oder gegen Nachbarländer eingesetzt werden? Können Sie uns auch zusichern, dass das Geld - oder ein Teil davon -, das wir den drei Ländern zugestehen, nicht in Kürze auf einem Nummernkonto an der Bahnhof- strasse landet?
Eisenring: Ich will mich kurz zur Frage des Einbezugs von Is- rael äussern. Die Botschaft äussert sich des weiteren nicht zu dieser Frage, obwohl Israel in dieser Situation doch eine ganz besondere Rolle gespielt hat und wir mit Israel in besonderer Weise verbunden sind. Ich erinnere an die seinerzeitige Hal- tung des Schweizervolkes beim 67er Krieg. Ich erinnere an- derseits aber auch daran, dass wir seit je für die Palästinenser sehr grosse, jährlich wiederkehrende Leistungen erbringen. Gerade gestern hat der Bundesrat wieder einen Betrag von 11,3 Millionen Franken für die Palästinenser beschlossen.
Diese Aktivitäten haben einen grossen historischen Hinter- grund. Der Vorkämpfer war seinerzeit Herr Nationalrat Brin- golf, der auch Parlamentarierdelegationen in die damaligen Flüchtlingslager der Palästinenser organisiert hat, um den Parlamentariern die tatsächlichen Verhältnisse vor Augen zu führen.
Ich bitte den Bundesrat - auch angesichts der Ueberlegungen von Herrn Seiler und Frau Aubry -, dass er den Fall Israel in besonderer Weise in Erwägung zieht, und zwar aus den Grün- den, die unsere Aussenpolitik immer gekennzeichnet haben: Solidarität und Universalität. Universalität ist im Bereich des Golfes im weitesten Sinn heute sicher angebracht und bezieht sich dann auch auf Israel. Es steht uns nicht an, hier nicht aner- kennen zu wollen, dass die gefährliche Bedrohung der Aus- weitung des Golfkrieges zu einem eigentlichen Weltkrieg im wesentlichen doch von Israel abgewendet wurde, nämlich durch die kluge Zurückhaltung und demütige Hinnahme der Scud-Raketen-Angriffe.
Wir tun uns in der Anwendung unseres aussenpolitischen Kompetenzartikels eigentlich schwer. Nach meiner Auffas- sung hätte der Bundesrat durchaus überlegen können, ob er aufgrund des aussenpolitischen Kompetenzartikels diese Un- terstützungsbeiträge hätte sprechen wollen. Es hätte allenfalls Kritik abgesetzt, aber wenn der aussenpolitische Kompetenz- artikel nicht angewendet wird, so sind wir natürlich auch daran gehindert, allenfalls einmal Spontanaktionen zu unterstützen. Es wäre eine Geste gewesen, wenn die Schweiz anlässlich dieser Scud-Raketen-Angriffe auf Israel gesagt hätte, dass sie die Wiederherstellung von einer, zwei oder drei zerstörten Lie- genschaften übernehme.
Wir tun uns also schwer in der Aussenpolitik; das zeigt auch die Nörgelei an der Haltung des Bundesrates, die hier im Rat wieder zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich bin froh, dass die Palästinahilfe nicht jedes Jahr dem Parlament unterbreitet werden muss, sonst müssten wir dort nämlich auch einmal umfassende Abklärungen vornehmen, die nun z. B. im Fall Türkei verlangt werden.
Ich bitte den Bundesrat, Israel nicht zu vernachlässigen, son- dern im Zusammenhang mit Solidarität und Universalität auch für Israel einzustehen.
Oehler, Berichterstatter: Die Aeusserungen von Herrn Eisen- ring brachten klar zum Ausdruck, dass unser Rat sehr grosse Sympathien für die Anträge von Herrn Seiler beziehungsweise von Frau Aubry hat. Wenn ich aber die beiden Antragsteller bitte, ihre Anträge zurückzuziehen und nicht zur Abstimmung bringen zu lassen, so tue ich dies im Interesse der anvisierten Hilfe.
Es wäre - Frau Aubry, Herr Seiler - verheerend für das Ziel, das Herr Eisenring jetzt deutlich umrissen hat, wenn unsere Anträge hier abgewiesen würden, weil man nachher dieses Er- gebnis so interpretieren müsste, dass wir letztlich keine Hilfe geben wollten. In diesem Sinne ist, glaube ich, die Sympathie für Israel aus allen Fraktionen klar und unmissverständlich zum Ausdruck gekommen. Ich bin sicher, dass Herr Bundes-
rat Stich diese Wortmeldungen gehört hat und dass die Bot- schaft wohl vermerkt ist.
Worum geht es letztlich? Damit komme ich zum Gesamtüber- blick. Es geht gemäss Botschaft um einen Beitrag unseres Landes im Rahmen eines Gesamtprojektes der Weltbank. Mit den uns abverlangten 100 Millionen Dollar sollen über die Weltbank in drei bestimmten Ländern bestimmte Projekte initi- iert und realisiert werden. Wir gehen davon aus, dass hiervon 75 Millionen Dollar fest versprochen werden und dann im Rah- men der Gesamtprojekte die 25 Millionen Dollar noch einzeln zu verteilen sind. Das bedeutet, wenn ich mich an die Wortmel- dung von Herrn Vollmer erinnere (er hatte das gesagt, was ich eben wiederholte): Es geht um ein Gesamtprojekt. Aus die- sem Grunde können wir Israel nicht einschliessen. Wenn er aber im gleichen Zug beifügt: «Wir möchten die Türkei strei- chen», dann ist er in seiner Schlussfolgerung inkonsequent. Das heisst nicht, dass wir die Politik der Türkei mit unserer Kre- ditsprechung übernehmen, ganz im Gegenteil. Es ist unmiss- verständlich zum Ausdruck gekommen, dass wir diese Politik ablehnen, verurteilen. Herr Weder hat mit Beispielen belegt, dass wir das nicht akzeptieren können.
Ich komme zu Ihrem Antrag zurück, Herr Weder. Es geht bei uns um ein Gesamtpaket im Rahmen der Weltbank. Ich frage Herrn Bundesrat Stich, ob er aufgrund seiner Verhandlungen Ihre Bedingungen mit einbeziehen kann oder ob wir diese Hilfe bedingungslos leisten sollen.
Herr Bundesrat Stich hat auch bemerkt, dass wir diese Hilfe an die Türkei nur unter politischen Bedingungen sprechen wer- den. Sonst nicht, weil, wię Herr Weder klar und eindrücklich darlegte, die Innenpolitik in der Schweiz durch Massnahmen in der Türkei wesentlich geprägt und in einigen Bereichen so- gar zum Ueberlaufen gebracht wird.
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Ausführungen und für Ihre Wortmeldungen bedanken, auch für Ihre Sympathiebezeu- gungen an die Adresse von Israel und für Ihre klare Verurtei- lung der Politik der türkischen Regierung, weil wir dadurch si- cher nicht ungehört die von Menschenrechtsverletzungen ge- plagten Menschen in der Türkei unterstützen.
Ich bitte Sie, der Vorlage und den Anträgen, wie sie gestellt wurden, zuzustimmen - unter dem Vorbehalt der Aeusserun- gen von Herrn Bundesrat Stich an die Adresse von Herrn We- der.
M. Cavadini, rapporteur: D'après les interventions que nous avons entendues, les propositions concernant Israël ont sus- cité, comme vient de le dire le président, un certain intérêt et de la sympathie, mais il faut redire ici que ce projet ainsi que le crédit que nous devons voter entrent dans une action interna- tionale. Je rappelle que nous ne pouvons guère modifier cette participation de la Suisse. Nous pouvons exercer certaines pressions lors des programmes, mais il faut accepter de parti- ciper à cette action internationale ou y renoncer complète- ment.
En ce qui concerne les propositions qui intéressent Israël, nous avons pris connaissance du fait que Mme Aubry a dé- cidé de retirer sa proposition. Je pense que M. Seiler en fera de même après les déclarations de M. Stich, conseiller fédé- ral. Il n'est pas possible d'ajouter maintenant un autre pays, dans une action internationale, si les autres ne sont pas d'ac- cord. Dans les considérations qui ont été exprimées ici, il y a eu certaines contradictions. M. Vollmer a justement souligné qu'il s'agit d'une action internationale à laquelle nous devons participer et que pour ces motifs il ne pouvait y avoir un autre Etat qui entrerait dans cette action, c'est-à-dire Israël. Il devrait alors aller jusqu'au bout et, selon le même raisonnement, ne pas demander de biffer simplement la Turquie. Il y a donc une contradiction jusque dans les interventions.
Il en va de même pour la proposition de M. Steffen. Nous parti- cipons ici à une action internationale, nous devons donc concerter notre action avec les autres nations. Nous ne pou- vons pas voter un crédit à l'intérieur d'une action internationale et vouloir ensuite réaliser tout seuls le programme prévu par cette action.
En conclusion, nous vous proposons d'accepter la proposi- tion du Conseil fédéral, qui a été approuvée par la majorité de
Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés
586
N 19 mars 1991
la commission, et de rejeter, malgré toute la compréhension qu'elles suscitent, les propositions de minorité et celles pré- sentées en plénum, pour les motifs que nous avons évoqués soit lors de l'entrée en matière soit pendant la discussion.
Bundesrat Stich: Ich beantrage Ihnen, sämtliche Anträge der Minderheiten abzulehnen und dem Bundesrat zuzustimmen. Herr Zbinden, es geht nicht um eine Belohnung, sondern es ist ganz klar eine Entschädigung an die durch das Embargo meistbetroffenen Länder. Es hat mit der Kriegführung, mit dem Verhalten im Krieg, überhaupt nichts zu tun.
Dasselbe gilt für alle Leute, die sich für eine besondere Hilfe an Israel eingesetzt haben. Israel ist durch das Embargo nicht be- troffen. Deshalb gibt es in diesem Rahmen nichts auszuzah- len.
Es sind wirklich die drei in der Botschaft angeführten Länder, die durch das Embargo am stärksten betroffen worden sind: durch Devisenausfälle, durch Verteuerung des Erdöls. Bei al- len anderen Ländern, die gelitten haben, die auch durch den Krieg betroffen worden sind, ist es eine Frage der Zukunft, was gemacht werden soll. Diese Frage ist im Moment offen in be- zug auf die Verteilung, in bezug auf die Entwicklungshilfe. Das ist selbstverständlich.
In bezug auf die Türkei sind wir uns bewusst, dass die Men- schenrechte nicht eingehalten werden, konsequent und über- all. Umgekehrt müssen wir festhalten, dass sich die Türkei dem Embargo gefügt und es mitgetragen hat, obwohl gerade die Türkei ein sehr armes Land ist. Dazu einige Vergleichszah- len: Israel hat ein Bruttosozialprodukt von 6800 Dollar, die Tür- kei von 1210 Dollar, Griechenland von 4020 Dollar pro Kopf. Sie sehen, wie stark die Türkei abfällt. Sie ist ein Entwicklungs- land, sie ist ein entwickeltes Entwicklungsland, das muss an- erkannt werden.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er besondere Sorgfalt anwenden muss. Das gilt überall in der Entwicklungshilfe: dass man dafür sorgen muss, dass das Geld - wenn immer möglich - an den richtigen Ort und dorthin gelangt, wo man es haben möchte.
Diese Diskussionen sind im Gange. Ich habe heute vom EDA einen Bericht über drei Projekte, die gegenwärtig diskutiert werden, bekommen. Ein Projekt betrifft das Gesundheitswe- sen, ein Projekt das Schulwesen und ein Projekt wäre für die Arbeitsbeschaffung am nützlichsten: wenn man in entlegenen Gebieten Strassen bauen würde. Das sind die drei Projekte, die gegenwärtig abgeklärt werden.
Ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist, dass wir diese Pro- jekte selber durchführen und selber an Ort und Stelle beglei- ten. Das ist ein unverhältnismässig grosser Aufwand. Man hat neben den Kosten nur dann eine Garantie, dass es zweckmäs- sig ist, wenn die Leute mit dem dortigen Gebiet, mit der Bevöl- kerung, mit der Mentalität, mit den Umständen gut vertraut sind.
In der Türkei hat die Weltbank bereits Entwicklungshilfe gelei- stet. Sie verfügt also über die direkten Kontakte, so dass wir mit einer Ko-Finanzierung vermutlich doch am ehesten errei- chen, dass das Geld am richtigen Ort ankommt.
Es ist selbstverständlich - ich darf das Herrn Weder sagen -, dass der Bundesrat nichts tut, dass die Gelder schliesslich noch gegen die Kurden verwendet würden oder auf Num- mernkonti in die Schweiz zurückkämen. Das ist ganz sicher nicht unsere Zielrichtung. Ich glaube, dass man in bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte bei einer Regierung mehr Möglichkeiten hat, wenn sie sieht, dass sie etwas bekommen kann, als wenn man von vornherein sagt: Wir geben nichts. Wichtig ist, dass man hilft, dass man aber die Beziehungen auch dazu benützt, um die grundsätzlichen Probleme zu dis- kutieren. Diese Chancen hat der Bundesrat bis heute immer wieder wahrgenommen, auch im Falle der Türkei.
Alles in allem muss man sich bewusst sein: Es geht darum, die Folgen des Embargos abzudecken; es geht nicht darum, Kriegsschäden wiedergutzumachen. Es geht auch darum, diesen drei Ländern zu helfen. Man kann nicht einfach die Tür- kei ausklammern, denn die Schweizer Regierung hat sich in der Koordinationsgruppe zur Leistung von 100 Millionen Dol- lar verpflichtet. Wir haben zwar gesagt: Wir geben im Prinzip
25 Millionen Dollar für jedes Land, damit sind wir noch frei im Zuteilen. Aber grundsätzlich haben wir zugestimmt.
Wenn wir diese Zustimmung nicht einhalten könnten, wäre das negativ für die Schweiz. Man würde annehmen, die Schweiz möchte sich doch ganz gern vor ihrer internationalen Verpflichtung drücken. Das wäre das schlechteste Ergebnis, das wir je erzielen könnten.
Deshalb bitte ich Sie, sämtliche Anträge abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Frage, was mit andern Ländern geht, muss später diskutiert werden. Sie steht heute nicht zur Diskussion.
Seiler Hanspeter: Im Interesse der Sache, d. h. um eine ra- sche Hilfe zu ermöglichen und um eine Hilfeleistung an Israel im Sinne der Ausführungen von Kollege Eisenring offenzulas- sen, und in der Hoffnung, dass diese Chance auch genutzt wird, bin ich bereit, meine Anträge zurückzuziehen.
Titel, Art. 1 - Titre, art. 1
Präsident: Die Anträge Aubry und Seiler Hanspeter sind zu- rückgezogen worden.
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag Steffen
90 Stimmen 29 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag Weder-Basel
89 Stimmen 54 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 46 Stimmen
Ingress - Préambule Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
113 Stimmen 6 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Ad 91.003
Postulat der Wirtschaftskommission Hilfe an die von der Golfkrise betroffenen Länder Postulat de la Commission des affaires économiques Aide aux pays touches par la crise du Golfe
Wortlaut des Postulates vom 12. Februar 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, den von der Golfkrise unmit- telbar und schwerwiegend betroffenen Länder mit tiefem Ein- kommen zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenar- beit mindestens in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie die Schweiz zusätzliche Hilfe an die drei Frontstaaten Aegyp- ten, Jordanien und Türkei erbringt.
Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten
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Texte du postulat du 12 février 1991
Le Conseil fédéral est invité à mettre à disposition des pays à faible revenu, touchés de manière directe et grave par la crise du Golfe, une aide au développement supplémentaire au moins aussi importante que l'aide complémentaire accordée par la Suisse aux trois Etats du front: L'Egypte, le Jordanie et la Turquie.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat selber hat noch nicht Gele- genheit gehabt, zu diesem Postulat Stellung zu nehmen. Des- halb bin ich nicht in der Lage, für den Bundesrat zu sprechen. Ich persönlich würde es auf jeden Fall ablehnen.
Frau Segmüller: Ich erlaube mir, Ihnen ein paar Sätze zu zitie- ren. Herr Bundesrat Stich, sie werden Ihnen bekannt vorkom- men: «Bei verschiedenen Gelegenheiten hat die Schweiz ihre Bereitschaft erklärt, entsprechend ihrer Wirtschaftskraft an in- ternationalen Aktionen zugunsten der von der Golfkrise betrof- fenen Länder teilzunehmen, und dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass nicht nur den sogenannten Frontstaaten, sondern allen betroffenen Ländern, inbesondere den ärmeren Entwicklungsländern, zu helfen sei. Hilfe an die Frontstaaten sei nur ein Pfeiler des vorgesehenen Gesamtpakets. Die Art und Höhe des schweizerischen Beitrags zugunsten der übri- gen betroffenen Länder ist zurzeit offen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass die Schweiz auch dort gewillt ist, einen ange- messenen Anteil an den multilateralen Aktionen zu überneh- men.»
Ich habe zitiert aus dem Antwortbrief von Bundesrat Stich an die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke bezüglich einer zu- sätzlichen Hilfe an die ärmeren Entwicklungsländer.
Das Postulat will genau das bewirken, und ich möchte mich dagegen wehren, dass man dieses Postulat durch den 700- Millionen-Kredit bereits als erfüllt betrachtet.
Der 700-Millionen-Kredit ist eine Antwort auf die Petition «Ent- wicklung braucht Entschuldung»; er ist absolut unabhängig von den Kosten, die den Entwicklungsländern durch die Golf- krise erwachsen sind. Was die Wirtschaftskommission mit die- sem Postulat will, ist eine Zusatzhilfe an die ärmeren Entwick- lungsländer, die durch den Oelpreis und durch die Rückwan- derung der Arbeitskräfte mit Arbeitsausfall betroffen sind. Es stünde uns gut an, hier eine Zusatzleistung zu erbringen. Ich denke an Länder wie Pakistan, Bangladesh oder die Philippi- nen. Oder wer wollte behaupten, dass die Schweiz nicht ge- rade gegenüber den Philippinen auch noch eine ganz spezi- elle immaterielle Schuld abzugelten haben könnte?
Ich bitte Sie also, dieses Postulat mit allem Nachdruck zu un- terstützen und zu überweisen, gemeint als Zusatzleistung und nicht eingeschlossen im 700-Millionen-Kredit.
Oehler, Berichterstatter: Warum hat die Kommission den An- trag von Frau Segmüller zum Antrag der Kommission ge- macht?
Die Ueberschrift des soeben beschlossenen Bundesbe- schlusses lautet: «Bundesbeschluss über die Hilfe der Schweiz an die drei von den Boykottmassnahmen in der Golf- krise am stärksten betroffenen Staaten». Mit anderen Worten heisst das, dass die von Ihnen soeben bewilligten Mittel an die von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am meisten be- troffenen Staaten fliessen sollen.
Schon im Zusammenhang mit dem Kredit über 700 Millionen Franken haben wir klar festgehalten, dass damit diese Hilfe weder unterlaufen noch durch jenen Kredit ergänzt werden soll. Die Kommission war mit 11 zu 7 Stimmen zum Schluss gekommen, dass wir dem Bundesrat über das Postulat die Hausaufgabe überbinden möchten, die Notwendigkeit dieser Hilfe, wie sie von Frau Segmüller dargelegt wurde, zu überprü- fen und uns allenfalls eine Vorlage zu unterbreiten. In diesem Sinne haben wir das Postulat mit 11 zu 7 Stimmen überwie- sen.
Ich bitte Sie, zusammen mit der Kommission, dem Bundesrat diese Aufgabe zu übertragen, weil - wie wir alle wissen - nicht nur die drei sogenannten Frontstaaten von den Boykottmass- nahmen in der Golfkrise hart getroffen wurden, sondern Völker und Staaten, die bedeutend ärmer sind, die bedeutend mehr
darunter leiden und die möglicherweise wegen der konzen- trierten Hilfe auf die drei Frontstaaten im Rahmen der Welt- bank-Solidaritätsübung vergessen würden. Wir waren in der Kommission der Meinung, dass es jene Völker und jene Staa- ten nicht verdienen, dass sie den Schaden davon tragen bzw. dass wir sie vergessen.
M. Cavadini, rapporteur: Le message que nous venons d'ap- prouver concerne la Jordanie, la Turquie et l'Egypte. Le Conseil national a voté, la première semaine de cette session, un crédit de 100 millions de francs permettant d'aider d'autres pays touchés par la crise du Golfe, notamment dans leur ba- lance des paiements. La commission, par 11 voix contre 7, a décidé de vous présenter un postulat invitant le Conseil fédé- ral à examiner la nécessité d'une aide supplémentaire à d'au- tres pays et populations touchés par la crise du Golfe, laquelle a eu des répercussions assez vastes.
C'est pour cette raison que la majorité de la commission vous demande d'accepter ce postulat.
Bundesrat Stich: Was Frau Segmüller zitiert hat, ist absolut richtig; dazu stehen wir auch. Das ist aber nicht die Frage, Frau Segmüller, sondern in Ihrem Postulat sagen Sie: «Der Bundes- rat wird eingeladen, den von der Golfkrise unmittelbar und schwerwiegend betroffenen Ländern mit tiefem Einkommen zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit min- destens in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie die Schweiz zusätzliche Hilfe an die drei Frontstaaten Aegypten, Jordanien und Türkei erbringt.»
Zusätzliche Mittel in dieser Höhe heisst: mindestens 100 Mil- lionen Dollar. Dabei vergessen Sie, Frau Segmüller, dass Sie bereits einen Kredit von 700 Millionen Franken beschlossen haben, allerdings unter dem Motto «Entschuldung» usw. Aber für die Entschuldung sind dort 300 Millionen Franken einge- setzt, 100 Millionen für Zahlungsbilanzhilfen, mehrheitlich für die in der Golfkrise betroffenen Länder, und dann noch für die Umwelt.
Wenn der Bundesrat damals nicht 700 Millionen Franken für die Entschuldung bereitgestellt hat, so möchte ich Ihnen erklä- ren warum, Frau Segmüller: Entschuldung hilft wenig; mit der Entschuldung zahlen Sie letztlich Schulden zurück. Es ist also die Abgeltung an die Geberländer. Es wird nicht neues Geld zur Verfügung gestellt.
Mit den 100 Millionen Dollar, die in diesem Kredit enthalten sind, kommt neues Geld, und mit dem restlichen Geld, das für die Umwelthilfe ist, kommt auch neues Geld. Diese Vorlage ist also wahrscheinlich doch sehr wichtig gewesen. Wir haben Ih- nen ganz klar gesagt, dass wir im Rahmen der Entwicklungs- hilfe diesen betroffenen Ländern auch helfen.
Von mir aus gesehen geht es also nur um das Ausmass. Wenn Sie sagen: Es muss zwingend noch einmal soviel sein, so ist das nicht denkbar. Denn neben den Golfstaaten haben wir Länder in Osteuropa, die ebenfalls Hilfe nötig haben, und diese Hilfe ist ebenfalls wichtig. Deshalb ist es auch in der Schweiz notwendig, sich genau zu überlegen, wo die Prioritä- ten zu setzen sind - und diese Prioritäten will der Bundesrat sehr sorgfältig abklären.
Ich hätte sagen können: Es ist ein Postulat; der Bundesrat muss ohnehin nur prüfen. Dann spielt es keine Rolle. Aber ich halte dafür, dass wir, wenn wir Postulate annehmen, das tun, was verlangt wird. Und wenn wir das nicht tun wollen, dann sa- gen wir das. Von mir aus gesehen ist Ihre Forderung schlicht und einfach zu hoch.
Oehler, Berichterstatter: Ich möchte dem Bundesrat für seine Haltung bei der Behandlung der Vorstösse danken. In Abspra- che mit Frau Segmüller möchte ich Ihnen angesichts der Be- schlüsse, die wir in den vergangenen Wochen und namentlich auch heute fällten, sagen, dass wir das Postulat in die Kommis- sion zurücknehmen und vor dem Hintergrund der Ausführun- gen von Herrn Bundesrat Stich nochmals über die Bücher be- ziehungsweise das Postulat gehen. Wir werden es Ihnen allen- falls aufgrund eines Beschlusses der Kommission nochmals vorlegen.
Damit erübrigt sich die Abstimmung.
.
Manipulation génétique. Initiative populaire
588
N
19 mars 1991
M. Cavadini, rapporteur: Après les indications supplémentai- res de M. Stich, et en accord avec Mme Segmüller qui avait présenté ce postulat en commission, le président nous com- munique que ledit postulat retourne à la commission qui devra l'examiner à nouveau, en fonction des dernières informations reçues.
Zurückgezogen - Retiré
Präsident: Ich habe Ihnen eine Mitteilung zu machen: Alle Fraktionssprecher der Kommission Datenschutz haben mir mitgeteilt, dass sie das Datenschutzgesetz in die Kommission zurücknehmen und das Geschäft erst nach weiteren Kommis- sionssitzungen im Juni hier behandeln lassen möchten. Nach- dem die Kommission dieses Geschäft nochmals überarbeiten will, beantrage ich Ihnen, dieses Geschäft von der jetzigen Sessionsliste zu streichen. - Sie sind damit einverstanden.
89.067
Gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen. Volksinitiative Contre l'application abusive des techniques de reproduction et de manipulation génétique à l'espèce humaine. Initiative populaire
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 556 hiervor - Voir page 556 ci-devant
Frau Bäumlin: Eintreten oder nicht? Das ist hier nicht die Frage. Die Frage ist vielmehr, wie und wo wir in dieser schwie- rigen Problematik und Gesetzgebung die Schwerpunkte set- zen. Weil wir als Gesetzgeber in Sachen Fortpflanzungs- und Gentechnologie eine so grosse Verantwortung tragen, habe ich in der Kommission einen alternativen Vorschlag für den Absatz 1 des neuen Verfassungsartikels eingebracht. Er lau- tete: «Das Erb- und Keimgut der Lebewesen ist unantastbar.» Damit wäre der Grundsatz auf Verfassungsstufe formuliert ge- wesen.
Aber Bundesrat, Ständerat und unsere Kommission schreiben nur einen Schutz vor Missbrauch dieser Spitzentechniken fest. Das ist sehr wahrscheinlich der «Beobachter»-Initiative nach- empfunden. Ich bedaure das sehr. Dass dieser Schutz näm- lich nicht genügt, ersehen Sie aus dem Vorschlag für den Ab- satz 2, den die Kommission auf die Fahne geschrieben hat und in welchem für den Humanbereich noch klare Grenzmar- ken nachgeliefert werden mussten. Diese Marken hätten in meinem Vorschlag eine Konkretisierung bedeutet, die auch auf Gesetzesstufe regelbar gewesen wäre. Ich stelle meinen Antrag jetzt nicht mehr, er ist ohnehin chancenlos. Aber meine Meinung zu dieser Art von Missbrauchsgesetzgebung erspare ich Ihnen nicht. Sie sollen wissen, was Sie damit anstellen.
Ein Misstrauensverfassungsartikel macht es nämlich leicht, selbst massive und irreversible Eingriffe in die Bausätze der Lebewesen, die sich in Jahrmillionen entwickelt haben, zu rechtfertigen. Es genügen dazu schöne Versprechungen, etwa dass Krankheiten gentechnisch ausgemerzt werden könnten oder die inzwischen verwelkte grüne Revolution aus dem Labor auferstehen und den Welthunger endgültig besie- · gen könnte. Ueber die unerwünschten und unvorhergesehe nen Nebeneffekte, zum Beispiel den Genmüll, schweigt man sich dabei aus wie bei der Atomtechnologie.
Mein Vorschlag sei mit der Freiheit der Forschung nicht verein- bar, hat Bundesrat Koller mir in der Kommission erklärt. Tat-
sächlich wurde in unserer Bundesverfassung 1973 ein richtig veraltet fortschrittsgläubiger Artikel 27sexies aufgenommen, der den Bund verpflichtet, die Forschung an sich und unbese- hen zu fördern, zu koordinieren und zu bezahlen, ohne jede Einschränkung. In diesem Forschungsselbstbedienungsla- den sind nun Pflanzen, Tiere und Menschen mit ihrem Wesen und ihrer spezifischen Eigenart der Gentechnologie ausgelie- fert. Gentechnologische Forschung ist immer und ausnahms- los angewandte Forschung, research by processus. Diese Forschung ist gewaltig kostspielig und darauf angewiesen, die dafür eingesetzten Gelder wieder einzufahren, Förderung durch den Bund hin oder her. Das ist bekanntermassen am einfachsten durch die Patentierung «genmanipulierter Erfin- dungen» zu bewerkstelligen. Das will die Kommissionsmin- derheit mit einem eigenen Verfassungsartikel zum extrahuma- nen Bereich verhindern.
Auch der Antrag von Herrn William Wyss geht mindestens in diese Richtung; ich habe vorhin festgestellt, dass noch weitere Anträge in diesem Sinne aufgetaucht sind. Alles andere sind meiner Meinung nach nichts als fromme Wünsche, besonders solange nur vage Missbräuche entlang undefinierter ethischer Leitplanken geahndet werden sollen.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, was die Würde der Tiere und die Würde der Menschen in unserer heutigen Gesell- schaft eigentlich noch wert sind? Beim Tierschutzgesetz ha- ben wir es übrigens vor kurzem gerade erlebt, dass solche ethische Leitplanken schon in den Räten keine Chance erhiel- ten und jegliche Kontrollmechanismen, zum Beispiel durch die Verbandsbeschwerde, schlicht Fata Morgana geblieben sind.
Wenn also schon kein Grundsatz zu den Grenzen der gewinn- trächtigen Gentechnik in die Verfassung zu schreiben möglich ist, so braucht es auch für den extrahumanen Bereich nähere und ganz konzise Bestimmungen. Wir werden bei der Detail- beratung darauf zurückkommmen.
Weder-Basel: Im Hinblick auf die eidgenössische Volksab- stimmung zur «Beobachter»-Initiative und den von uns zu ge- staltenden Gegenvorschlag sollten die Erfahrungen aus den Kantonen, die sich mit diesem Thema schon eingehend aus- einandergesetzt haben, klugerweise mitberücksichtigt wer- den.
Als Basler darf und muss ich Ihnen zwar nicht mehr die überra- schend hohe Annahme - 30 000 Ja zu 18 000 Nein - des ein- schränkenden Reprogesetzes bekanntgeben, das wir Ihnen ja auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Dieses Gesetz wurde also von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit 62,5 Prozent Jastimmen gutgeheissen.
Wo sich die Bevölkerung zu diesen Fragen in einem sauberen, demokratischen Meinungsbildungsprozess auseinanderset- zen kann, wird sie je länger, je mehr einer euphorischen Ent- wicklung auf diesem Gebiet Halt gebieten.
«Bewahrung der Schöpfung», ein Hauptanliegen der europäi- schen Kirchenversammlung vom Mai 1989, ist kein hohles Schlagwort geblieben, sondern von breiten Kreisen des Vol- kes als Aufgabe und Auftrag an die Politiker delegiert worden, in der Meinung, dass durch einschränkende Gesetze dem Wildwuchs einer uferlosen Experimentier- und Forschersucht Schranken zu setzen sind. Anders kann das Ergebnis der Bas- ler Abstimmung nicht interpretiert werden.
Zwar hatten die Gegner des Basler Gesetzes mit harten Vor- würfen an die Befürworter nicht gespart: Der Abstimmungsslo- gan «Schutz vor Manipulation» sei irreführend. Das Plakat mit einem Bild eines Fötus im Glas treffe nicht den Kern des Geset- zes usw. Aber die Stimmbürger hatten sehr wohl zu differen- zieren verstanden und die Wichtigkeit des Urnenganges er- kannt. Anders wäre die für Basler Verhältnisse hohe Stimmbe- teiligung nicht zu erklären.
Die Gegner haben allerdings den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeworfen, sie hätten die Materie nicht ver- standen und sich verführen lassen, was einerseits der Mündig- keit ein schlechtes Zeugnis ausstellt, andererseits auch die Ueberheblichkeit der sogenannten Wissenschafter manife- stiert.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.003
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.03.1991 - 08:00
Date
Data
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572-588
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20 019 700
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.