Motion Portmann
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N
11 mars 1991
und starren Regelung führen, die eine sachgerechte, verhält- nismässige Entzugspraxis, die die Umstände des konkreten Falls berücksichtigt (insbesondere das Verschulden und die Massnahmenempfindlichkeit des Betroffenen), verunmögli- chen könnte. Der Bundesrat ist aber bereit, aufgrund eines Postulats Aenderungen der geltenden Bestimmungen zu prü- fen, damit künftig der Führerausweis für längere Zeit als heute üblich entzogen und von der Möglichkeit, den Ausweis dau- ernd zu entziehen, vermehrt Gebrauch gemacht wird.
Eine Erhöhung der im Gesetz angedrohten Strafe führt nicht ohne weiteres zu höheren Strafen im Anwendungsfall. Das Ge- setz legt nur den Strafrahmen fest, und es ist Sache des Rich- ters, die Strafe im Einzelfall nach Massgabe der im Strafgesetz- buch festgelegten Grundsätze festzusetzen. Da die in der Pra- xis verhängten Strafen regelmässig wesentlich unter der ge- setzlichen Höchststrafe von 3 Monaten Haft liegen, lässt die bestehende gesetzliche Regelung genügend Raum für eine Verschärfung der Gerichtspraxis, ohne dass es hierfür einer Gesetzesänderung bedarf.
Das Einziehen von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde, hat der Richter bereits nach dem geltenden Gesetzesrecht (Art. 58 StGB) zu verfügen, wenn diese die Sicherheit von Menschen oder die öffentliche Ord- nung gefährden. Dies gilt auch für allgemein erhältliche Ge- genstände. Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäs- sigkeit allerdings nur, wenn sie in der Hand des Täters eine grosse Gefahr darstellen und der Sicherungszweck nicht mit einem weniger schwerwiegenden Eingriff (Führerausweisent- zug) erreicht werden kann. Die Einziehung des Fahrzeuges verhindert nämlich nicht, dass dieser auch weiterhin als Fahr- zeugführer am Verkehr teilnimmt, indem er sich wieder ein Fahrzeug beschafft (Kauf, Miete, Diebstahl usw.).
Das Begehren wird vom Bundesrat in diesem Punkt ferner auch deshalb als unverhältnismässig abgelehnt, weil der Mo- tionär die Einziehung des vom Strassenverkehrsdelinquenten verwendeten Fahrzeuges ohne Rücksicht auf die Eigentums- rechte Dritter, die heute geschützt sind (Art. 58bis StGB), ver- langt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1 und 2 in ein Postulat umzuwandeln und die Ziffer 3 der Motion abzulehnen.
Präsident: Der Motionär hat beantragt, dieses Geschäft zu verschieben.
Verschoben - Renvoyé
89.635
Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée
Siehe Jahrgang 1989, Seite 2233 - Voir année 1989, page 2233
Diskussion - Discussion
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzu- nehmen. Die Motion wird bekämpft von den Herren Meier Fritz und Giger.
Meier Fritz: Herr Kollege Portmann verlangt mit seiner Motion, die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Mitbewohner dieser zweiten Ausländerge- neration erleichtert eingebürgert werden können, und den Mit- bewohnern der zweiten Ausländergeneration beim Vorliegen achtenswerter Beweggründe nach der Einbürgerung zu ge- statten, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Das gleiche Problem haben wir am 1. Februar 1983 in diesem Saal behandelt. Damals lag der Bundesbeschluss B «Erleich- terung gewisser Einbürgerungen», Artikel 44 BV, vor. Ich stellte damals fest, dass das fehlende Fingerspitzengefühl des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements seinen Ausdruck in Absatz 3 von Artikel 44 findet, wonach der Bun- desrat ermächtigt werden sollte, den Kantonen die Erleichte- rung der Einbürgerung vorzuschreiben (Zitat AB 1983 N 51): «Konkret beschneiden die beantragten Einbürgerungsverfah- ren die kantonalen und kommunalen Bürgerrechtsvorrechte. Auch wenn die von Ausländern durchsetzte eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme sich bemüssigt fühlt, fest- zustellen, dass die Gemeinden durch die Zahl der potentiellen Bürgerrechtsbewerber überfordert würden und deshalb eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundesrates anzu- streben sei, macht das die Vorlage B nicht schmackhafter. Dass mit den beantragten erleichterten Masseneinbürgerun- gen die stetige Zunahme der ausländischen Wohnbevölke- rung kompensiert werden soll, hat Bundesrat Furgler in sei- nem Votum bei der Differenzbereinigung des Ausländergeset- zes im Ständerat durchblicken lassen. Er stellte fest, dass bei 110 000 Saisonniers die langfristig daraus resultierende Zu- nahme der ausländischen Wohnbevölkerung durch geeig- nete Massnahmen des Bundesrates abgewogen würde. Diese Voranzeige ist nun durch die Vorlage 82.019 bestätigt worden, welche das Versagen der bundesrätlichen Ausländer- politik vertuschen soll.»
Soweit mein Votum damals, mit dem ich beantragte, auf die- sen Bundesbeschluss nicht einzutreten und dieses Gesetz ebenfalls dem Volk zur Verwerfung - und nicht zur Annahme - zu empfehlen.
Wie stimmten die Volksvertreter an der Schlussabstimmung? 161 Nationalräte beantragten dem Schweizervolk, die Mas- seneinbürgerung von Ausländern zu gewähren; einer stimmte dagegen, das war ich.
Wie war es im Ständerat? Im Ständerat stimmten allein Carlo Schmid, Appenzell, und Hefti, Glarus, gegen diese Vorlage. Alle übrigen Ständeräte waren einverstanden, die zweite Aus- ländergeneration erleichtert einzubürgern.
Wie stimmte dann das Volk am 4. Dezember 1983? - 795 000 Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger stimmten ge- gen die Masseneinbürgerung, und 650 000 stimmten dafür. Das Volk stimmte also anders als seine Vertreter.
Wie war es mit dem Ständemehr? Fünf Stände stimmten dafür, und achtzehn stimmten dagegen. Auch hier folgte das Volk nicht den Empfehlungen seiner Vertreter!
Um ein weiteres Eigentor zu vermeiden, ersuche ich Sie im ei- genen Interesse, die Motionen Portmann und Ducret nicht zu überweisen.
Giger: Ich bekämpfe die Motion Portmann, welche die zweite Ausländergeneration erleichtert einbürgern will. Leider habe ich meine Unterlagen zu Hause vergessen, so dass ich in die- ser sehr delikaten Frage improvisieren muss.
Wenn ich meine Interessenbindung offenlegen kann, darf ich festhalten, dass ich kein Rassist bin, sondern nur Bürgerrats- präsident einer 900köpfigen Gemeinde. Die Einwohnerge- meinde hat etwa 2500 Einwohner und besteht aus fünf sol- chen Fraktionen.
In dieser Eigenschaft habe ich respektive hat der Bürgerrat erstinstanzlich über Einbürgerungen von Ausländern und na- türlich auch von Schweizern zu befinden. Dabei darf ich fest- halten, dass ich in den 25 Jahren meiner Ratszugehörigkeit schon vor 20 Jahren die Initiative zur Einbürgerung von Aus- ländern ergriffen habe, und das mit Erfolg.
In den vielen Jahren meiner aktiven politischen Tätigkeit in der Gemeinde und als guter Beobachter örtlicher Verhältnisse muss ich feststellen, dass Ausländer erst in der dritten Genera-
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Motion Fankhauser
tion richtig assimiliert sind, d. h. dass sie erst dann wissen, wo- hin sie überhaupt gehören.
Es würde nun zu weit führen, wenn ich nun näher auf die Gründe eintreten würde, warum das so ist. Seit etwa 15 bis 20 Jahren ist aber in bezug auf die Ausländer in einer Dorfge- meinschaft, wie wir sie darstellen, eine Wende eingetreten: Die neu zugezogenen Ausländer stammen grösstenteils aus ei- nem anderen Kulturkreis und sind mohammedanischen Glau- bens. Diese Tatsache erschwert die Integration in eine Dorfge- meinschaft ausserordentlich. Probleme entstehen schon in der Schule, vor allem, sobald der Anteil der Ausländer über 50 Prozent beträgt. Meine vier Kinder sind unter diesen Bedin- gungen zur Schule gegangen, und ich könnte Ihnen einiges zu diesem Thema erzählen. Wenn beispielsweise aus Rück- sicht auf die ausländischen Schüler - die eben aus einem an- deren Kulturkreis stammen - nicht einmal mehr Weihnachts- lieder eingeübt und gesungen werden dürfen, werden für mich als Christ die Grenzen des Zumutbaren überschritten. So weit geht meine Toleranz nicht - und sie hat eine beachtliche Breite.
Wenn auch die Verträglichkeit der Kinder unterschiedlicher Kulturen relativ gross ist, zeigen sich aber mit dem Erwachsen- werden doch einige Probleme. So ist es praktisch unvorstell- bar, dass ein türkisches Mädchen mit einem Schweizer Bur- schen irgendwelche Beziehungen oder Kontakte pflegt. Im Gegenteil: Es ist ihm von den Eltern bis hin zur Drohung, an- dernfalls aus der Familie verstossen zu werden, verboten, sol- che Kontakte zu pflegen. Nach Beendigung der Schulzeit kap- seln sie sich richtiggehend von der Dorfgemeinschaft ab. Da- bei könnten ja gerade durch Heirat einer Ausländerin mit ei- nem Schweizer - oder umgekehrt - die aufgeworfenen Einbür- gerungsfragen auf einfachste Art gelöst werden. Dies wären Zeichen der Assimilation und der Integration.
Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen der erleichterten Ein- bürgerung mögen für grossräumige, städtische Verhältnisse noch angehen, nicht aber für ländliche. Gerade in diesen deli- katen Fragen dürfen wir uns von den Bevölkerungsschwer- punkten nicht majorisieren lassen.
Gegenwärtig werde ich mit von einer Menge von Einbürge- rungsgesuchen von Bürgern aus östlichen Ländern bedacht. Es sind keine einfachen Entscheide, welche ich zusammen mit dem Rat und den Bürgern zu fassen habe. Wenn ich allen Gesuchen stattgeben würde, hätte ich in meiner Bürgerge- meinde in kurzer Zeit mehr stimmberechtigte Ausländer als Schweizer, deren Namen auszusprechen ich notabene nicht einmal in der Lage bin.
Die Zugeständnisse unseres Parlaments für eine Beibehal- tung des angestammten Bürgerrechts - sprich: Doppelbür- gerrecht - bedeuten für viele Ausländer eine Ermunterung zur Einbürgerung. Ich begreife deshalb heute noch nicht, warum unser Rat diesem Ansinnen stattgegeben hat.
Ich stehe nach wie vor der Einbürgerung von Ausländern posi- tiv gegenüber. Wir bedienen uns auch sehr grosszügig dieses Instrumentes. Einen Automatismus in der zweiten Ausländer- generation muss ich jedoch bekämpfen.
Ich bitte Sie, die Motion Portmann abzulehnen.
Portmann: Wir reden über rund 200 000 Mitbewohner, die noch keine Mitbürger sind. Diese Ausländer wurden meist wie wir in diesem Land geboren. Sie haben mit uns die Schulen besucht, mit uns die Lehre oder das Studium absolviert. Sie sind in den gleichen Vereinen wie wir; wir feiern miteinander Geburt und Tod, wir sitzen in der Kirche und im Konzert neben- einander, wir leisten mit ihnen Seite an Seite Zivilschutz, und schliesslich liegen unsere Gräber das eine neben dem ande- ren.
Diese Ausländer sprechen akzentfrei unsere Sprache, und wir fragen uns, warum sie nicht Schweizer sind, warum sich ihr Rechts- und Pflichtenkreis von unserem unterscheiden soll. Herr Giger, wir reden nicht von Leuten, die in ihren Herzen bei uns keine Heimat gefunden haben.
Denken Sie jetzt vor allem an den Pflichtenkreis. Es sind Mitbe- wohner, mit denen wir alles teilen. Dürfen wir von ihnen nicht erwarten, dass sie an unseren Landespflichten mittragen? Das Schweizer Bürgerrecht ist seit der Stärkung der Europäi- 26-N
schen Gemeinschaft der Güter höchstes nicht mehr. Mit ei- nem Italienerpass z. B. wäre ich freier. Diese rund 200 000 Ausländer, die längst als Schweizer denken und fühlen, bela- sten aber unsere Ausländerstatistik. Das ist in einer Zeit der beginnenden weltweiten Armutswanderung und der neuent- fachten schweizerischen Fremdenphobie zu beachten. Es geht hier nicht um eine Masseneinbürgerung, wie sie Herr Fritz Meier Ihnen beängstigend vor Augen führen wollte. Wenn wir Ausländer guten Gewissens und ohne Furcht einbürgern können, dann diese zweite Ausländergeneration - und das er- leichtert.
Dass ihre Einbürgerung in Zukunft nicht mit einem Verlust des angestammten Bürgerrechts bestraft werden darf, sollte für kulturbewusste Europäer selbstverständlich sein. Es ist poli- tisch und menschlich geboten, diese zweite Ausländergenera- tion erleichtert einzubürgern. Und ich bin erleichtert, dass der Bundesrat dieser Motion zustimmt.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat möchte diese Motion entge- gennehmen, weil wir überzeugt sind, dass wir das Ausländer- problem in unserem Land nur lösen können, wenn wir in be- zug auf die Einbürgerungen der zweiten Ausländergeneration grosszügiger werden, als wir das bis heute waren.
Wenn wir beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft geltend machen, wir hätten schon mit Abstand den grössten Ausländeranteil aller europäi- schen Staaten - er macht bekanntlich etwa 16,4 Prozent aus -, dann ist mir aufgefallen, dass uns unsere Verhandlungspart- ner diesbezüglich nicht mehr ganz ernst nehmen, weil eben Tatsache ist, dass andere Staaten in bezug auf die Einbürge- rung lang ansässiger Einwohner bedeutend grosszügiger sind als die Schweiz.
Nun spricht ja der Bundesrat keineswegs einer allgemeinen und automatisierten Einbürgerungspolitik das Wort. Sie ha- ben sicher bemerkt, dass wir die Motion von Herrn Ducret in ein Postulat umwandeln möchten, weil wir dieses Reservat grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden belassen möch- ten. Aber wir sind davon überzeugt, dass in bezug auf die zweite Ausländergeneration, die in ihrer überwiegenden Mehr- heit gut in die Verhältnisse unseres Landes integriert ist, eine Ausnahme angebracht ist.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diese Motion anzuneh- men.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
81 Stimmen 14 Stimmen
90.697
Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE)
Wortlaut der Motion vom 19. September 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesge- setzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ein- zuleiten.
Dabei sollten die Ziele des sozialen und des Familienschutzes sowie die Grundprinzipien der Freizügigkeit der Personen ge- würdigt werden.
Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Abschaffung des Saisonnierstatuts, insbesondere Einfüh- rung des Rechtes auf Familiennachzug und auf Stellen- und Berufswechsel.
Verbesserung der Stellung der Grenzgänger und Grenz- gängerinnen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Motion Portmann Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée
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1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.635
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
Seite
396-397
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Pagina
Ref. No
20 019 681
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