Motion Wiederkehr
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blutigsten Mörderstaates (der ehemaligen DDR) noch vor kur- zem den Speichel geleckt - so ist es doch!
Bundesrat Koller: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat ent- gegenzunehmen. Ich möchte aber doch noch einige Punkte klarstellen. Gegenüber Herrn Nationalrat Dreher möchte ich betonen, dass die Tempolimiten nicht vom Bundesrat festge- legt worden sind, sondern in einer Volksabstimmung; und das Volk hat bekanntlich immer recht. Dann darf ich gegenüber Herrn Vollmer betonen, dass der Bundesrat aus eigener Initia- tive die Bussenansätze der Bussenverordnung in den Jahren 1979 und 1986 bereits teilweise angehoben hat. Die von Ihnen verlangten massiven Erhöhungen der Ordnungsbussenan- sätze mittels Verordnungsänderung sind leider - und darüber möchte ich hier doch Klarheit schaffen - gar nicht möglich, weil nämlich das Ordnungsbussengesetz nur Ordnungsbus- sen bis 100 Franken zulässt. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat heute morgen im Rahmen der Massnahmen des Luftreinhalte-Konzepts mein Departement beauftragt hat, ihm eine Botschaft zur Aenderung des Ordnungsbussengesetzes zu unterbreiten.
In diesem Sinne nehmen wir das Postulat an.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
60 Stimmen 21 Stimmen
90.874
Motion Wiederkehr Strassenverkehrsgesetz. Massnahmen gegen Wiederholungstäter Loi sur la circulation routière. Mesures contre les récidivistes
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1990
Der Bundesrat wird ersucht, eine Aenderung des Strassenver- kehrsgesetzes (SVG) vorzulegen, welche die notorischen Wie- derholungstäter zum Schutze der rücksichtsvollen Verkehrs- teilnehmer wirksam zu fassen vermag. Namentlich soll die Re- vision folgende Punkte umfassen:
Mit einem geeigneten Punktesystem im Führerschein ist si- cherzustellen, dass der Wiederholungstatbestand einfach er- fasst und damit der Rechtsprechung als Entscheidungsgrund- lage vorliegen kann. Das Punktesystem soll mit einem verein- heitlichten Führerausweisentzug gekoppelt sein. Die heutigen Entzugsmöglichkeiten werden damit nicht aufgehoben. Das Punktesystem soll auch das Ordnungsbussenverfahren er- gänzen.
Der dritte Führerausweisentzug gilt lebenslänglich (Art. 17 Abs.4 neu).
Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Führer- oder Lernfahrausweis verweigert oder entzogen wurde, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft (Art. 95 Ziff. 2 Aenderung). Das gelenkte Fahrzeug ist - unabhängig der Eigentumsver- hältnisse daran - einzuziehen, es sei denn, der Gewahrsam des Eigentümers oder Besitzers sei durch eine widerrechtli- che Handlung gebrochen worden (Art. 95 Ziff. 2 Ergänzung).
Texte de la motion du 5 octobre 1990
. Le Conseil fédéral est chargé de modifier la loi sur la circula- tion routière de manière à réprimer efficacement les cas de ré- cidives notoires, afin de protéger les usagers de la voie publi- que respectueux des règles. La revision devra notamment por- ter sur les points suivants:
Un système de points inscrits sur le permis de conduire sera institué de manière à permettre facilement la constatation de la récidive et à servir de base à la jurisprudence. Le système de points sera lié à une définition uniforme du retrait du permis. Les conditions actuelles de retrait du permis seront mainte- nues. Le système de points complétera la procédure des amendes d'ordre.
Le troisième retrait de permis sera prononcé à vie (art. 17, al. 4, nouveau).
Celui qui conduit un véhicule à moteur, alors que le permis de conduire ou le permis d'élève conducteur lui a été refusé ou retiré, sera puni des arrêts et de l'amende (art. 95, ch. 2, mo- dif.). Le véhicule conduit sera confisqué, indépendamment du rapport de propriété, sauf s'il est établi que les droits du pro- priétaire ont été violés par un acte illicite (art. 95, ch. 2, complé- ment).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Basler, Bäumlin, Béguelin, Blatter, Brügger, Bundi, Bürgi, Büttiker, Danuser, Diener, Dormann, Dünki, Engler, Eppenberger Susi, Fankhau- ser, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Jeanprêtre, Keller, Kuhn, Leuenberger Moritz, Longet, Luder, Maeder, Müller-Aargau, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Pitteloud, Portmann, Rebeaud, Scheidegger, Seiler Rolf, Stamm, Stocker, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Widmer, Zbinden Hans, Züger, Zwy- gart
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1990
Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen, dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzü- gen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy- stemwechsel aber kommt nur in Betracht, wenn damit wesent- liche Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit erzielt werden können. Dies lässt sich zwar noch nicht abschliessend beurteilen, ist aber eher zweifelhaft. Ausländische Staaten, die das Punktesystem bereits kennen, haben nämlich minde- stens so viele Probleme mit der Verkehrssicherheit wie die Schweiz.
Der Bundesrat lehnt daher die Entgegennahme als Motion ab. Er ist aber bereit, das Begehren als Prüfungsauftrag entgegen- zunehmen und in die Abklärungen bezüglich Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. In diesem Sinn hat er bereits früher ähnliche Begehren (85.543 Motion Graf: Geschwindigkeitsüberschreitungen. Entkrimina- lisierung, 90.321 Postulat Jaeger: Verkehrssicherheit und 89.724 Motion Ledergerber: Führerschein mit Punktesystem) als Postulate entgegengenommen.
Motion Portmann
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N
11 mars 1991
und starren Regelung führen, die eine sachgerechte, verhält- nismässige Entzugspraxis, die die Umstände des konkreten Falls berücksichtigt (insbesondere das Verschulden und die Massnahmenempfindlichkeit des Betroffenen), verunmögli- chen könnte. Der Bundesrat ist aber bereit, aufgrund eines Postulats Aenderungen der geltenden Bestimmungen zu prü- fen, damit künftig der Führerausweis für längere Zeit als heute üblich entzogen und von der Möglichkeit, den Ausweis dau- ernd zu entziehen, vermehrt Gebrauch gemacht wird.
Eine Erhöhung der im Gesetz angedrohten Strafe führt nicht ohne weiteres zu höheren Strafen im Anwendungsfall. Das Ge- setz legt nur den Strafrahmen fest, und es ist Sache des Rich- ters, die Strafe im Einzelfall nach Massgabe der im Strafgesetz- buch festgelegten Grundsätze festzusetzen. Da die in der Pra- xis verhängten Strafen regelmässig wesentlich unter der ge- setzlichen Höchststrafe von 3 Monaten Haft liegen, lässt die bestehende gesetzliche Regelung genügend Raum für eine Verschärfung der Gerichtspraxis, ohne dass es hierfür einer Gesetzesänderung bedarf.
Das Einziehen von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde, hat der Richter bereits nach dem geltenden Gesetzesrecht (Art. 58 StGB) zu verfügen, wenn diese die Sicherheit von Menschen oder die öffentliche Ord- nung gefährden. Dies gilt auch für allgemein erhältliche Ge- genstände. Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäs- sigkeit allerdings nur, wenn sie in der Hand des Täters eine grosse Gefahr darstellen und der Sicherungszweck nicht mit einem weniger schwerwiegenden Eingriff (Führerausweisent- zug) erreicht werden kann. Die Einziehung des Fahrzeuges verhindert nämlich nicht, dass dieser auch weiterhin als Fahr- zeugführer am Verkehr teilnimmt, indem er sich wieder ein Fahrzeug beschafft (Kauf, Miete, Diebstahl usw.).
Das Begehren wird vom Bundesrat in diesem Punkt ferner auch deshalb als unverhältnismässig abgelehnt, weil der Mo- tionär die Einziehung des vom Strassenverkehrsdelinquenten verwendeten Fahrzeuges ohne Rücksicht auf die Eigentums- rechte Dritter, die heute geschützt sind (Art. 58bis StGB), ver- langt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1 und 2 in ein Postulat umzuwandeln und die Ziffer 3 der Motion abzulehnen.
Präsident: Der Motionär hat beantragt, dieses Geschäft zu verschieben.
Verschoben - Renvoyé
89.635
Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée
Siehe Jahrgang 1989, Seite 2233 - Voir année 1989, page 2233
Diskussion - Discussion
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzu- nehmen. Die Motion wird bekämpft von den Herren Meier Fritz und Giger.
Meier Fritz: Herr Kollege Portmann verlangt mit seiner Motion, die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Mitbewohner dieser zweiten Ausländerge- neration erleichtert eingebürgert werden können, und den Mit- bewohnern der zweiten Ausländergeneration beim Vorliegen achtenswerter Beweggründe nach der Einbürgerung zu ge- statten, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Das gleiche Problem haben wir am 1. Februar 1983 in diesem Saal behandelt. Damals lag der Bundesbeschluss B «Erleich- terung gewisser Einbürgerungen», Artikel 44 BV, vor. Ich stellte damals fest, dass das fehlende Fingerspitzengefühl des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements seinen Ausdruck in Absatz 3 von Artikel 44 findet, wonach der Bun- desrat ermächtigt werden sollte, den Kantonen die Erleichte- rung der Einbürgerung vorzuschreiben (Zitat AB 1983 N 51): «Konkret beschneiden die beantragten Einbürgerungsverfah- ren die kantonalen und kommunalen Bürgerrechtsvorrechte. Auch wenn die von Ausländern durchsetzte eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme sich bemüssigt fühlt, fest- zustellen, dass die Gemeinden durch die Zahl der potentiellen Bürgerrechtsbewerber überfordert würden und deshalb eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundesrates anzu- streben sei, macht das die Vorlage B nicht schmackhafter. Dass mit den beantragten erleichterten Masseneinbürgerun- gen die stetige Zunahme der ausländischen Wohnbevölke- rung kompensiert werden soll, hat Bundesrat Furgler in sei- nem Votum bei der Differenzbereinigung des Ausländergeset- zes im Ständerat durchblicken lassen. Er stellte fest, dass bei 110 000 Saisonniers die langfristig daraus resultierende Zu- nahme der ausländischen Wohnbevölkerung durch geeig- nete Massnahmen des Bundesrates abgewogen würde. Diese Voranzeige ist nun durch die Vorlage 82.019 bestätigt worden, welche das Versagen der bundesrätlichen Ausländer- politik vertuschen soll.»
Soweit mein Votum damals, mit dem ich beantragte, auf die- sen Bundesbeschluss nicht einzutreten und dieses Gesetz ebenfalls dem Volk zur Verwerfung - und nicht zur Annahme - zu empfehlen.
Wie stimmten die Volksvertreter an der Schlussabstimmung? 161 Nationalräte beantragten dem Schweizervolk, die Mas- seneinbürgerung von Ausländern zu gewähren; einer stimmte dagegen, das war ich.
Wie war es im Ständerat? Im Ständerat stimmten allein Carlo Schmid, Appenzell, und Hefti, Glarus, gegen diese Vorlage. Alle übrigen Ständeräte waren einverstanden, die zweite Aus- ländergeneration erleichtert einzubürgern.
Wie stimmte dann das Volk am 4. Dezember 1983? - 795 000 Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger stimmten ge- gen die Masseneinbürgerung, und 650 000 stimmten dafür. Das Volk stimmte also anders als seine Vertreter.
Wie war es mit dem Ständemehr? Fünf Stände stimmten dafür, und achtzehn stimmten dagegen. Auch hier folgte das Volk nicht den Empfehlungen seiner Vertreter!
Um ein weiteres Eigentor zu vermeiden, ersuche ich Sie im ei- genen Interesse, die Motionen Portmann und Ducret nicht zu überweisen.
Giger: Ich bekämpfe die Motion Portmann, welche die zweite Ausländergeneration erleichtert einbürgern will. Leider habe ich meine Unterlagen zu Hause vergessen, so dass ich in die- ser sehr delikaten Frage improvisieren muss.
Wenn ich meine Interessenbindung offenlegen kann, darf ich festhalten, dass ich kein Rassist bin, sondern nur Bürgerrats- präsident einer 900köpfigen Gemeinde. Die Einwohnerge- meinde hat etwa 2500 Einwohner und besteht aus fünf sol- chen Fraktionen.
In dieser Eigenschaft habe ich respektive hat der Bürgerrat erstinstanzlich über Einbürgerungen von Ausländern und na- türlich auch von Schweizern zu befinden. Dabei darf ich fest- halten, dass ich in den 25 Jahren meiner Ratszugehörigkeit schon vor 20 Jahren die Initiative zur Einbürgerung von Aus- ländern ergriffen habe, und das mit Erfolg.
In den vielen Jahren meiner aktiven politischen Tätigkeit in der Gemeinde und als guter Beobachter örtlicher Verhältnisse muss ich feststellen, dass Ausländer erst in der dritten Genera-
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Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.874
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
Seite
395-396
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Pagina
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20 019 680
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