Postulat Fierz
380
N
11 mars 1991
den Transitfahrzeugen für die Grenzabfertigung eine Stunde weniger zur Verfügung steht. Die Transporteure können aber diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie die schon bis- her im Winterhalbjahr angewandten Abfahrtszeiten auf das ganze Jahr ausdehnen.
3./4. Die im Sommerhalbjahr von 04.00 auf 05.00 Uhr verlegte Abfahrtszeit bringt die Fahrzeuge in die grössere Verkehrs- dichte des um 07.00 Uhr einsetzenden Berufsverkehrs, die eine Anfahrtszeit von 2 Stunden und mehr haben, also in der Regel über 100 km zurücklegen müssen. Dies dürfte die Minderheit sein. Die neue Regelung ist eine Kompromisslösung, wurde doch von einem Kanton, Umweltschutzkreisen und Gewerk- schaften gar für eine ganzjährige Ausdehnung der Fahrver- botszeit von 21.00 bis 05.00 Uhr eingetreten. Gewisse Nachteile hat jede Regelung. Beim Beschluss des Bundesrates wurden verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Die im Sommerhalbjahr hinausgezögerte Versorgung der Detailge- schäfte um eine Stunde muss in Kauf genommen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Scherrer: Ich bitte Sie, mein Postulat über die Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen zu überweisen. Bis vor kur- zem galt in der Schweiz die Regelung, dass im Winterhalbjahr während der Nachtzeiten von 21 Uhr bis 5 Uhr und während des Sommerhalbjahrs von 22 Uhr bis 4 Uhr mit keinem Last- wagen gefahren werden durfte.
Ich muss festhalten, dass ein Nachtfahrverbot, welches in der Schweiz seit ungefähr fünfzig Jahren gilt, auf der ganzen Welt einzigartig ist. Aus politischen Gründen wird das nicht abzu- schaffen sein, das ist auch nicht der Wunsch des Postulates, sondern mein Postulat fordert den Bundesrat auf, wieder die alte Regelung einzuführen, d. h., im Winterhalbjahr von 21 Uhr bis 5 Uhr und im Sommerhalbjahr von 22 Uhr bis 4 Uhr am Nachtfahrverbot festzuhalten. Der Bundesrat hat ja jetzt das Nachtfahrverbot am Morgen verlängert bis 5 Uhr, hingegen am Abend verkürzt, indem bis 22 Uhr gefahren werden darf. Nur, diese Verlängerung der Fahrzeiten am Abend, Herr Bun- desrat, die nützt dem Transportgewerbe leider nichts, weil die Betriebe in der Regel zwischen 17 Uhr und 18 Uhr schliessen, also kein Lastwagen mehr nach dieser Zeit geladen werden kann und dann eben nicht mehr fährt.
Hingegen führt das Fahrverbot bis morgens um 5 Uhr, beson- ders im Sommer, zu verschiedenen Problemen. Denken Sie nur einmal an das Berner Seeland mit den vielen Gemüsebau- ern, die ihre Ernte wegführen lassen wollen. Die Lastwagen müssten am Morgen möglichst früh dort eintreffen und laden, damit sie dann mit dem frischen Obst und frischen Gemüse zu den Ladenöffnungszeiten in den Städten sind und sich die Konsumenten mit den Frischwaren eindecken können. Heute ist das so, dass die Lastwagen zu spät laden, zu spät wegfah- ren und - das ist das Gravierende - zu den Pendlerzeiten in den Städten ankommen, wodurch die bestehenden Verkehrs- probleme noch vergrössert werden. Im Vernehmlassungsver- fahren haben sich die Astag, das ist der Schweizerische Nutz- fahrzeugverband, der Arbeitgeberverband, aber auch die Routiers Suisse, der Arbeitnehmerverband, klar für ein ganz- jähriges Nachtfahrverbot, welches von 22 Uhr bis morgens um 4 Uhr gelten soll, ausgesprochen - das sind die Leute, die sich tagtäglich auf der Strasse befinden, die die Problematik von Berufs wegen am besten kennen müssen.
Die unterschiedliche Regelung, wie wir sie vorher kannten, war an und für sich nicht schlecht; denn im Winterhalbjahr wird ja kein Frischgemüse geerntet, es wird kein Obst geerntet, so dass die Wegfahrzeit morgens um 5 Uhr an und für sich allge- mein akzeptiert wurde.
Die heutige Regelung aber, mit der Wegfahrzeit um 5 Uhr am Morgen, zwingt die Frachtführer, mehr Personal und auch mehr Fahrzeuge einzusetzen. Heute sind also auch wegen des verlängerten Nachtfahrverbotes am Morgen eindeutig mehr Lastwagen unterwegs, damit die Waren termingerecht bei den Empfängern ankommen.
Es gibt noch eine zweite Lösung, sie wird immer häufiger prak- tiziert: Nachtfahrten werden zusätzlich entweder mit Perso- nenwagen, mit Combis ausgeführt oder vielmehr mit kleinen Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Sie unter- stehen nämlich dem Nachtfahrverbot nicht.
Jetzt kommen wir einfach wieder aufs Thema Umweltschutz: Es ist doch völlig sinnlos, einen Lastwagen, der mehrere Ton- nen transportieren kann, wegen einer ungenügenden bun- desrätlichen Regelung durch mehrere leichte Nutzfahrzeuge zu ersetzen.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen, welches den Bundesrat einlädt, wieder auf die alte Regelung zurückzu- kommen und darüber hinaus zu prüfen, ob nicht generell das Nachtfahrvebot für Lastwagen von 22 Uhr bis 4 Uhr morgens Gültigkeit haben könnte.
Bundesrat Koller: Ich kann mich kurz fassen und auf die schriftliche Antwort verweisen. Sie wissen, dass gerade die be- troffenen Kreise - also das Transportgewerbe - selber eine einheitliche Lösung für das ganze Jahr verlangt haben. Es war dann schwierig, eine Kompromisslösung zu finden. Diese neue Ordnung mit dem Fahrverbot von 22.00 bis 05.00 Uhr war eine Kompromisslösung. 20 Kantone und ein ganz gros- ser Teil aller Verbände haben dieser Lösung zugestimmt.
Im übrigen darf ich in Ergänzung zu den schriftlichen Ausfüh- rungen des Bundesrates noch darauf verweisen, dass ich am 10. Januar dieses Jahres Weisungen für die Erteilung von Nachtfahrbewilligungen für Frischprodukte erlassen habe. Hier hat sich tatsächlich ein Problem gestellt. Nach der Verord- nung kann der Bundesrat hier Ausnahmebewilligungen vorse- hen, und wir haben das in Form von Weisungen - gestützt auf Artikel 92 und Artikel 97 der VRV - auch getan. Ich glaube, da- mit sind die Probleme gelöst, und es würde nun wirklich kei- nen Sinn machen, kurz nach Einführung dieser einheitlichen Regelung wieder auf das alte System zurückzukommen.
Deshalb beantragen wir Ihnen Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
23 Stimmen 48 Stimmen
89.597
Postulat Fierz Fonds für Verkehrssicherheit. Vertretung des VCS Fonds de sécurité routière. Participation de l'AST
Siehe Jahrgang 1989, Seite 2243 - Voir année 1989, page 2243
Diskussion - Discussion
Präsident: Das Postulat wurde von Herrn Scherrer bekämpft.
Scherrer: Ich habe das Postulat Fierz aus verschiedenen Gründen bekämpft:
Erstens einmal verwahre ich mich im Namen der Astag, des ACS, des TCS und der FRS gegen den Vorwurf von Herrn Fierz, dass diese Verbände das Rowdytum unterstützen. Nur
,
Postulat Wiederkehr
381
schon diese Disqualifikation anerkannter, positiv arbeitender Verbände verdiente eigentlich, dass man über dieses Postulat gar nicht diskutieren müsste.
Aber es ist nun einmal gestellt, und wir wollen nun wissen, was eigentlich der VCS auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit bis- her alles getan hat. Der VCS ist ja bekannt als ein Verband, der das private Motorfahrzeug am liebsten verbieten würde. Der VCS ist aber auch bekannt dafür, dass er bereits mehrere Male illegale Aktionen durchgeführt hat, so z. B. ein Fussgängerbal- lett in Zürich, wo Kinder missbraucht wurden, um den Motor- fahrzeugverkehr, den Strassenverkehr zu blockieren und zu behindern, was allein schon schlimm genug ist. Dass aber diese Kinder auch noch durch die Damen und Herren des VCS massiv gefährdet wurden, das steht auf einem anderen Blatt. In Bern wurde eine Aktion mit Strassenblockaden durchge- führt, mit Radfahrern, die stundenlang im Kreisverkehr fuhren und so den Privatverkehr behinderten.
Ein Club, der solches toleriert und unterstützt, hat in einem Fonds für Verkehrssicherheit schlicht und einfach nichts verlo- ren! Ich bitte Sie deshalb, das Postulat Fierz abzulehnen.
Fierz: Vor etwas mehr als zehn Jahren haben einige Leute den VCS gegründet, weil man das Gefühl hatte, dass die bisheri- gen Interessenverbände des Automobilverkehrs die Inter- essen der Verkehrssicherheit nicht genügend wahrnehmen. Ich erinnere z. B. an die Vernehmlassung zu «Tempo 50 inner- orts», das sich inzwischen als segensreich erwiesen hat. Dort waren FRS, TCS, ACS, Astag und alle dagegen. Es liessen sich auch die Vernehmlassungen zum Gurtenobligatorium, zu «Tempo 100 ausserorts» usw. erwähnen. Deshalb wurde der VCS gegründet. Er wurde zuerst belächelt und in der «Automo- bil-Revue» und in der «ACS-Zeitung» als nutzlos und zum Un- tergang verdammt bezeichnet. Inzwischen ist er in etwa gleich gross geworden wie der ACS. Es scheint uns einfach ein Ge- bot der demokratischen Fairness, dass er jetzt in diesem Gre- mium, das sich um die Verkehrssicherheit kümmert, auch seine Stimme einbringen darf.
Es hat mich gefreut, dass dieses Postulat von sehr vielen Leu- ten in diesem Rat mitunterschrieben wurde, die an sich das Heu gar nicht auf der gleichen Bühne wie der VCS haben, aber die gesagt haben: Das gehört sich jetzt, das ist ein grosser Ver- band. Er muss gleich berücksichtigt werden wie der ACS. Ent- sprechend war auch der Bundesrat bereit, dieses Postulat ent- gegenzunehmen, und ich bitte Sie doch, den Bekämpfungs- antrag von Herrn Scherrer abzulehnen.
M. Friderici: J'aimerais contredire M. Fierz. L'AST, en français l'Association suisse des transports, en allemand VCS, est déjà représentée au Fonds de la sécurité routière. L'ancien prési- dent du VCS Zurich est membre du Fonds de la sécurité rou- tière et il ne cache nullement son appartenance à l'Association suisse des transports, cela m'a été confirmé il y a une quin- zaine de jours par d'autres membres du Fonds de la sécurité routière. Ce postulat est donc sans objet, l'Association suisse des transports est déjà représentée au Fonds de la sécurité routière.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
31 Stimmen 30 Stimmen
89.628
Interpellation Daepp Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung Assurance RC des véhicules automobiles
Siehe Jahrgang 1990, Seite 1299 - Voir année 1990, page 1299
Präsident: Die Interpellantin hat mir mitgeteilt, dass sie auf eine Diskussion verzichtet. Das Geschäft ist damit erledigt.
89.682
Postulat Wiederkehr Massnahmen gegen unbelehrbare Verkehrssünder Mesures contre les délinquants de la route incorrigibles
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989 Ich ersuche den Bundesrat, eine nationale Konferenz der aus- schliesslich mit der Sicherheit und Gesundheit auf der Strasse befassten Stellen der Kantone, der privaten Organisationen und der relevanten Bundesstellen zu initiieren mit dem Ziel, a. Massnahmen gegen die Minderheit notorischer Gesetzes- übertreter im Strassenverkehr zu diskutieren und zu ergreifen, die keiner Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedürfen (z. B. Einzug der «Tatwaffe Fahrzeug», fortschrittliche Praxis beim Entzug des Führerausweises usw.);
b. Massnahmen zu diskutieren und anzustreben, die Geset- zes- oder Verordnungsänderungen nötig machen (z. B. Füh- rerschein auf Probe, Bonus- oder «Löchli»-System, obligatori- scher Einbau von Restwegschreibern bei Temposündern, usw.).
Texte du postulat du 6 octobre 1989
Je demande au Conseil fédéral de convoquer une conférence nationale réunissant les services cantonaux qui s'occupent ex- clusivement des mesures de sécurité et de la protection de la santé sur les routes, les organisations privées intéressées par ces questions et les offices fédéraux compétents en la matière, afin
a. d'étudier les mesures à prendre, sans qu'il soit nécessaire de procéder à des révisions de lois ou d'ordonnances, à l'en- contre du petit nombre de délinquants de la route notoires (p. ex. confiscation du véhicule, jurisprudence moderne en matière de retrait du permis de conduire, etc.);
b. d'étudier et d'encourager l'application de mesures nécessi- tant la modification de lois ou d'ordonnances (p. ex. déli- vrance d'un permis de conduire à l'essai, institution d'un sys- tème de bonus ou de permis à points, montage obligatoire d'un enregistreur de fin de parcours sur les véhicules des conducteurs coupables d'excès de vitesse, etc.).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Bundi, Danuser, Fankhauser, Fierz, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Jaeger, Luder, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Aargau, Oester, Ott, Rebeaud, Schmid, Stocker, Weder-Basel, Wid- mer, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (23)
24-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Fierz Fonds für Verkehrssicherheit. Vertretung des VCS Postulat Fierz Fonds de sécurité routière. Participation de l'AST
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.597
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.03.1991 - 14:30
Date
Data
Seite
380-381
Page
Pagina
Ref. No
20 019 665
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.