Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992
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packen möchten, im Sinne der Ihnen allen bekannten und - so hoffe ich - noch dieses Jahr erscheinenden Botschaft zur To- talrevision der Krankenversicherungsgesetzgebung ange- gangen werden soll. Wir befinden uns somit auf einer Grat- wanderung. Es sind hier verschiedene Interessen zu vertreten: die von Ihnen erwähnten Interessen und die Interessen einer einigermassen vernünftigen Gesundheitskostensteigerung. Das soll einmal der Rahmen sein.
Die Forschungstätigkeit, die Sie erwähnt haben, wird bei der Festlegung der Preise schon heute berücksichtigt, wobei ich hinzufügen möchte: Es werden nur die Preise jener Arzneimit- tel vom BSV kontrolliert, die kassenpflichtig erklärt werden. Die Zuständigkeit des BSV ist also auf jene Fälle beschränkt, wo die Kassenpflicht besteht.
Der Preisaufschlag wegen der Forschungskosten und der Notwendigkeit, diese anzuerkennen, schwankt nach gegen- wärtigen Schätzungen des BSV zwischen 10 und 20 Prozent. Es muss gesagt werden, dass unsere Pharmaindustrie ange- sichts ihres ausserordentlich kleinen Inlandmarktes ihre For- schungskosten weiterhin wesentlich durch den Auslandmarkt wird abdecken müssen. Darüber besteht kein Zweifel. Aber es ist auch klar, dass wir - nachdem, wie Sie mit Recht erwähnt haben, gewisse Staaten, die nicht einmal weit von uns entfernt sind, sehr künstlich die Preise drücken - nicht in der Lage sind, ähnlich vorzugehen; denn wahrscheinlich hätte das auch eine gewisse Sogwirkung zur Folge. Deshalb diese sy- stematische Abwägung, die notwendig ist und die Sie ohne weiteres auch anerkennen.
Zur Frage der Entwicklung der Gesundheitskosten habe ich mehrmals gesagt, dass eine glückliche Lösung der Kranken- versicherungsrevision nur möglich ist, wenn nicht nur der er- ste Gedanke - Herr Schoch ist ja hier und hört mir zu - der bun- desrätlichen Leitsätze verwirklicht wird, der Gedanke der Soli- darität, sondern wenn auch - im Rahmen des Möglichen - die Kostenfrage erarbeitet werden kann. Ich anerkenne mit Ihnen: Es gibt eine Reihe von Bereichen, die wichtiger sind als der Bereich der Arzneimittel. Ich habe aber gesagt und betone hier vor dem Ständerat: Wenn nicht alle Beteiligten bereit sind, ein kleines Opfer zu bringen - denn niemand möchte an einem an sich guten System rütteln -, dann werden wir kaum eine Revi- sion erhalten. Aber diese Revision wird ja von der schweizeri- schen Bevölkerung erwartet, denn die Klagen bezüglich der Entwicklung insbesondere der Krankenkassenprämien sind mehr als berechtigt.
Wenn wir nicht eingreifen - das habe ich oft gesagt -, wird ir- gendwann jemand eingreifen. Einige Volksinitiativen laufen ja, die dann ohne weiteres zu besseren Chancen kämen. Ich möchte Ihnen also sagen, dass Ihr Anliegen beim Bundesrat absolut erkannt ist. Es war es auch immer, und es wird es auch in der Zukunft bleiben.
Möglicherweise wird - man sollte es auf alle Fälle erwarten dürfen - von seiten der Industrie selber, mit deren Vertretern ich übrigens über diese Frage persönlich gesprochen habe, ein gewisses Entgegenkommen gezeigt: z. B. bei jenen Arz- neimitteln, die keine Innovation mehr darstellen, die schon seit vielen Jahren im Umlauf sind und für die die Forschungsinve- stitionen als abgeschrieben betrachtet werden können.
Ich möchte in der Schilderung der Problematik nicht weiterge- hen. Ich möchte Ihnen mit dieser Antwort eher zeigen, wie hier die Abwägung geschehen muss, wobei ohne Zweifel alle Ihre Anliegen uneingeschränkt in die eine Waagschale geworfen werden können.
Miville: Die Ausführungen des Herrn Bundespräsidenten wa- ren von einem solchen Verständnis erfüllt für die Belange der Industrie, von der ich hier gesprochen habe, dass man gar nicht anders als sich befriedigt erklären kann. Ich hoffe nur, dass diese Erläuterungen bis zu den Ohren aller staatlichen Instanzen vordringen, die mit Kartellwesen, Preisüberwa- chung, Zulassung von Nachahmerprodukten usw. zu tun ha- ben.
90.047
Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992 Commissions extra-parlementaires 1989-1992
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 22. und 31. August 1990 (BBI III 337) Rapport des Commissions de gestion du 22 et 31 août 1990 (FF III 320)
Iten, Berichterstatter: Als Präsident der Geschäftsprüfungs- kommission möchte ich zum Bericht über die ausserparla- mentarischen Kommissionen kurz Stellung nehmen und drei Punkte erörtern.
Zur Aufgabe und zur Legitimation der ausserparlamentari- schen Kommissionen: Das System der ausserparlamentari- schen Kommissionen gestattet der Verwaltung, Fachkennt- nisse zu gewinnen, die sie ansonsten durch Vergrösserung des Verwaltungsapparates beschaffen müsste oder nur durch kostspielige Expertenaufträge einkaufen könnte. Die Aufgabe der ausserparlamentarischen Kommissionen ist damit primär fachlicher Art. Daneben aber gestattet das System auch einer Vielfalt von Gruppierungen und Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft eine direkte Einflussnahme auf die Verwal- tung. Es erleichtert den Abstimmungsprozess zwischen Wirt- schaft und Verwaltung. Dieser ist nützlich und insoweit pro- blemlos, als es um den Vollzug von Aufgaben geht, deren Ziele demokratisch hinreichend bestimmt sind. Die Grenze ei- ner Verbindung von Verwaltung und Wirtschaft ist jedoch dort zu ziehen, wo Machtfragen zur Diskussion stehen. Solche soll- ten grundsätzlich durch das Parlament entschieden werden. Die Bundesversammlung und damit auch die Geschäftsprü- fungskommissionen haben darüber zu wachen, dass der Ein- fluss der ausserparlamentarischen Kommissionen nicht zu gewichtig wird. Dies ist die politische Bedeutung des vorlie- genden Berichtes, der sich im übrigen mit einer Reihe von Vor- schriften befasst, die bloss gewährleisten sollen, dass die Viel- falt der Kommissionen einer angemessenen Ordnung unter- stellt wird.
Zur Mitgliedschaft von Parlamentariern: Besonders bedeut- sam ist die Frage des Beizugs von Mitgliedern der Bundesver- sammlung in ausserparlamentarische Kommissionen. Nach den Richtlinien des Bundesrates stellt dies eine Ausnahme dar und ist besonders zu begründen. Die Praxis dazu scheint uns jedoch zu large. In keinem einzigen der 45 Ausnahmefälle ist eine hinreichende Begründung geliefert worden.
Nach unserer Ansicht sprechen grundsätzliche Erwägungen gegen die Mitgliedschaft von Ratsmitgliedern in ausserparla- mentarischen Kommissionen. Ihr Beizug widerspricht dem Gedanken der Fachberatung für Verwaltung und Bundesrat, denn Parlamentarier sollten als Mitglieder der staatspolitisch übergeordneten Bundesversammlung nicht zugleich als bera- tendes Instrument der Verwaltung dienen. Sie geraten anson- sten in einen Konflikt zwischen Kontrolle und Beratung. Sie werden in die Argumentation eingebunden, die unter ihrer Mit- wirkung von der Verwaltung entwickelt worden ist. Sie sind ins- besondere, wo sie Präsident einer ausserparlamentarischen Kommission sind, in der Ausübung ihres politischen Manda- tes nicht mehr ganz frei. Sie erlangen einen Wissensvorsprung gegenüber anderen Ratsmitgliedern und gelangen unwillkür- lich in die Rolle, in der Verwaltung das Parlament zu vertreten, ohne dazu legitimiert zu sein. Gerade dieser letzte Aspekt ist im Falle der beratenden Ausschüsse zum ausserordentlichen Nachrichtendienst und zur Widerstandsorganisation, P-26 und P-27, heftig kritisiert worden.
In weniger spektakulärer Form, aber grundsätzlich gleich stellt sich die Frage auch bei ausserparlamentarischen Kommissio- nen im allgemeinen. Die Geschäftsprüfungskommissionen sind daher zur Ueberzeugung gelangt, dass Ausnahmen nur in ganz seltenen Sonderfällen möglich sein dürfen. Auszu-
Postulat Rhinow
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23 janvier 1991
schliessen sind persönliche Gründe oder die politische Aus- strahlung eines Parlamentariers. Anerkannt werden können nur rein sachliche Gründe, wenn zum Beispiel ausserhalb des Parlamentes in der Schweiz keine Person zu finden ist, die über die Fachkenntnisse verfügt, die für den Vorsitz oder die Mitgliedschaft in der betreffenden Kommission erforderlich sind. Dies ist jedoch für keine einzige der heutigen Mitglied- schaften in hinreichender Weise begründet worden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu den Feststellun- gen der GPK beteuert, dass er an der geübten, sehr zurückhal- tenden Praxis festhalten werde. Dennoch ist er seinem Vorsatz erst kürzlich wieder untreu geworden, als es darum ging, ei- nen Präsidenten der Nationalpark-Kommission zu bestellen. Auch hier hat er nicht begründen können, dass es ausserhalb des Parlaments keine geeignete Persönlichkeit für dieses Mandat gebe. Offenbar verbindet der Bundesrat mit dieser Wahl die Hoffnung, der Präsident möge seinen politischen Einfluss auch im Parlament geltend machen können. Diese Kritik gilt nicht etwa dem Gewählten, sondern dem Wahlgre- mium. Die GPK hofft, dass sich der Bundesrat noch strenger an die Richtlinien hält oder Ausnahmen sachlich und öffentlich begründet.
Wir werden uns im Jahre 1993 in gleicher Weise über die dann- zumal erfolgten Wiederwahlen informieren lassen und Ihnen erneut Bericht erstatten.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen, vom vor- liegenden Bericht und den darin enthaltenen Empfehlungen Kenntnis zu nehmen.
Präsident: Die Kommission beantragt Kenntnisnahme vom Bericht.
Zustimmung - Adhésion
90.692
Postulat Rhinow Leitbild Schweiz Perspectives pour la Suisse
Wortlaut des Postulates vom 18. September 1990
Die Schweiz befindet sich gegenwärtig in einer Phase des Um- bruchs. Der Wandel vieler Werte ist in vollem Gang, die tradier- ten Ueberzeugungen in Staat, Politik und Gesellschaft stehen in Anfechtung und drohen teilweise zu verblassen. Die gegen- seitige Verständigung zwischen den verschiedenen Teilen und Schichten unseres Volkes wird immer schwieriger. Der politische Konsens ist zu einem der knappsten Güter gewor- den. Die persönliche Bereitschaft, Mass zu halten und der Ge- meinschaft zu dienen, nimmt ebenso ab wie die Fähigkeit, Pro- bleme gemeinsam wahrzunehmen und auf neue Entwicklun- gen zeitgerecht zu reagieren.
Unsere Gesellschaft ist den gleichen Grundproblemen ausge- setzt wie andere hochindustrialisierte Länder (zum Beispiel Aids, Drogen, Gefährdungen der Grosstechnologie, organi-
siertes Verbrechen, irreversible Belastung der Umwelt, welt- weite Migration). Staat, Gesellschaft und Wirtschaft stehen vor grossen Herausforderungen auf europäischer und globaler Ebene.
Nach den grossen weltpolitischen Umwälzungen muss die Schweiz ihre Stellung in Europa und in der Völkergemein- schaft sowie ihre aussenpolitischen Zielsetzungen neu defi- nieren. Viele bedrängende, auch die Schweiz zentral berüh- rende Zukunftsfragen, wie etwa Frieden und Sicherheit oder der globale Schutz der Umwelt, sind letztlich nur auf internatio- naler Ebene zu bewältigen. Die Schweiz ist offenbar kein «Son- derfall» mehr.
Zurzeit werden in verschiedenen Bereichen Ueberlegungen zu künftigen Entwicklungen angestellt, Konzepte entwickelt oder Verhandlungen geführt. Zu erwähnen sind gegenwärtig etwa der neue Sicherheitsbericht, die Verhandlungen im Hin- blick auf einen Europäischen Wirtschaftsraum oder die Bemü- hungen um die Reform der Institutionen unseres Landes (Volksrechte, Parlament, Regierung, Bundesgericht). Die Ar- beiten an einer Totalrevision der Bundesverfassung sind nach wie vor im Gang.
Den vorhandenen Planungsinstrumenten von Parlament und Regierung fehlt die längerfristige und tiefgreifende Perspek- tive; sie sind zudem ausschliesslich das Ergebnis politischer und administrativer Instanzen. Was allen diesen Bemühungen fehlt, ist das übergreifende Dach, die mittel- und längerfristige «Vision» oder Strategie der Schweiz, sind die Richtpunkte, auf welche alle Anstrengungen koordiniert auszurichten sind.
Ich lade deshalb den Bundesrat ein, ein «Leitbild Schweiz» zu entwerfen. Zur Mitwirkung sind möglichst viele Kreise aus Ge- sellschaft, Politik, Wirtschaft (auch der Landwirtschaft), Wis- senschaft, Religion, Bildung und Kultur, beider Geschlechter, aller Generationen und Landesgegenden sowie der Ausland- schweizer einzuladen. Dieses Leitbild ist bis Ende 1992 den eidgenössischen Räten zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Dabei geht es nicht um eine neue umfangreiche «Gesamtkon- zeption» bisherigen Zuschnitts oder gar um eine (unrealisti- sche) Planung der Zukunft. Es geht nicht nur um das Ergeb- nis, sondern ebensosehr auch um den Weg zum Ergebnis: um einen breitgefächerten Dialog über die Identität unseres Landes, über die tragenden und verbindenden, überlieferten und neuen Werte, über Optionen und Ziele unseres Landes sowie die (Wieder-)Belebung der gegenseitigen Verständi- gung in Gesellschaft und Politik. Das «Leitbild Schweiz» soll in einer Zeit hoher Unsicherheit und vielfältiger Bedrohungen das Schwergewicht auf unsere Chancen legen und dadurch in ausgewählten, für die Zukunft der Schweiz existentiellen Fra- gen Orientierungshilfen vermitteln. Die 700-Jahr-Feier bildet die willkommene Gelegenheit, einen solchen Prozess in Gang zu setzen.
Texte du postulat du 18 septembre 1990
La Suisse passe par une phase de profond changement. De nombreuses valeurs sont en plein bouleversement: Les nor- mes traditionnelles concernant l'Etat, la politique, la société, sont contestées et risquent de péricliter. La compréhension mutuelle entre les diverses régions et couches de la popula- tion se fait toujours plus difficile. Le consensus politique est devenu une denrée rare. Le sens de la mesure et la volonté de servir la collectivité disparaissent, de même que l'aptitude à af- fronter ensemble les problèmes et à réagir à temps.
Notre société est exposée à des troubles fondamentaux, tout comme d'autres pays fortement industrialisés: sida, drogues, risques technologiques majeurs, crime organisé, ruine irréver- sible de l'environnement, migrations intercontinentales. Etat, société et économie sont confrontés à d'énormes défis, tant en Europe qu'ailleurs dans le monde.
Face à ces bouleversements, la Suisse doit redéfinir sa posi- tion par rapport à l'Europe et à la communauté des nations, de même que les objectifs de sa politique extérieure. Maintes questions pressantes, touchant l'essence et l'avenir de notre pays, la paix, la sécurité, la protection globale de l'environne- ment, ne peuvent être réglées que par la coopération interna- tionale. La Suisse n'est de toute évidence plus un «cas spé- cial».
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992 Commissions extra-parlementaires 1989-1992
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1991
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Anno
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Session
Januarsession Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer 90.047
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Numero dell'oggetto
Datum 23.01.1991 - 16:00
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20 019 622
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