Postulat Bühler
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E
29 novembre 1990
meinschaftlichen Entscheid wünscht - für den dann noch ein Bezug zur Konzession gefunden werden muss, die selbstver- ständlich in diese Betrachtungen einzubeziehen ist.
Das Postulat lässt die Frage offen, ob die Anpassung im Rah- men der laufenden Gesetzgebungsarbeiten geschehen soll oder in einer separaten Vorlage. Ich weise Sie darauf hin, dass vier der anzuwendenden Gesetze in Revision stehen: Gewäs- serschutzgesetz, Wasserbaugesetz, Fischereigesetz und Waldgesetz. Vielleicht kann man das Anliegen dort noch ein- bauen, vielleicht werden wir es aber auch in die Uebergangs- bestimmungen zu einem Wasserwirtschaftsgesetz aufneh- men müssen. Diese Frage soll der Bundesrat entscheiden, weshalb in der Einleitung festgehalten wird, die Erfüllung könne im Rahmen der laufenden Arbeiten oder durch eine be- sondere Vorlage erfolgen.
Wir bitten Sie, dem Postulat zuzustimmen, das eine Gesamt- abwägung der Interessen bringen soll und damit entspre- chend einen einheitlichen Entscheid. Den Bezug zur Konzes- sion würden wir dann noch speziell regeln.
Bundesrat Cotti: Ich habe vorhin erwähnt, dass der Bundesrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen, und ich möchte nichts weiteres hinzufügen.
Ueberwiesen - Transmis
Ad 87.036 Motion der Kommission des Ständerates Motion de la commission du Conseil des Etats
Iten, Berichterstatter: Zum Gewässerschutzgesetz noch eine letzte Bemerkung: Ich beantrage, die Motion der Kommission des Ständerates vom 28. November 1989 als erfüllt abzu- schreiben. Es ging um die Frage der Ausgleichsbeiträge. Dar- über haben wir heute Beschluss gefasst.
Abgeschrieben - Classé
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.700
Postulat Bühler Eidgenössische Empfehlungen an die Kantone. Interventionsmassnahmen bei
übermässigen Immissionsbelastungen durch Ozon
Mesures à prendre en cas de pollution excessive par l'ozone. Recommandations aux cantons
Wortlaut des Postulates vom 19. September 1990
Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die ne- gativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltiger ins Be- wusstsein der Bevölkerung kam.
Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die nächsten Jahre zu erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche Konsequen- zen aus der vergangenen Periode zu ziehen. Die sinnvollste Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivierung des Voll- zugs der Luftreinhalte-Verordnung und somit die Reduktion des Ausstosses an Primärschadstoffen sein.
Die Kantone werden in Zukunft für die Zeit hoher Ozonbela- stungen aber zusätzlich Sondermassnahmen ergreifen müs- sen. Ein koordiniertes Vorgehen ist angezeigt.
Der Bundesrat wird eingeladen, Empfehlungen an die Kan- tone für Interventionsmassnahmen bei «Sommersmog» aus- zuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventionsstu- fen, wie wir sie für den «Wintersmog» kennen, soll noch einmal überprüft und eventuell entsprechende Werte festgelegt wer- den. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzusehen (Natio- nalstrassen) oder entsprechende Kompetenzen an die Kan- tone abzutreten.
Texte du postulat du 19 septembre 1990
La longue période de beau temps de cet été a entraîné une pollution par l'ozone d'une telle ampleur que les malades, les asthmatiques, les personnes âgées et autres groupes de po- pulation sensibles ont considérablement souffert, de sorte que ce dossier est devenu d'une grande actualité dans l'opi- nion publique.
Étant donné qu'il faut s'attendre à une persistance de la pollu- tion par l'ozone ces prochaines années, il convient de tirer dès maintenant les conclusions qui s'imposent. Le plus judicieux serait sans aucun doute d'intensifier la mise en oeuvre de l'Or- donnance sur la protection de l'air et de réduire ainsi le rejet de polluants primaires.
Les cantons devront toutefois prendre, en sus, des mesures spéciales pendant les périodes de grande pollution par l'ozone. Ils veilleront aussi à une coordination dans ce do- maine.
Le Conseil fédéral est invité à préparer, à l'intention des can- tons, des recommandations concernant les mesures à pren- dre en cas d'apparition du smog d'été. Il examinera de nou- veau la possibilité d'introduire différents niveaux d'alerte et d'intervention comme cela existe pour le smog d'hiver et il fixera le cas échéant les valeurs à respecter. Il prévoira en outre les mesures à prendre sur le plan fédéral, par exemple en ce qui concerne les routes nationales, ou procédera à une délégation de compétences aux cantons.
Mitunterzeichner -- Cosignataires: Bührer, Cottier, Dobler, Flückiger, Jaggi, Jelmini, Meier Josi, Miville, Piller, Rhinow, Roth, Seiler, Simmen, Zimrnerli (14)
Bühler: Das Ozon nimmt i n Oekosystem Erde mehrmals Ein- fluss auf das Leben auf dieser Erde. Das Ozon der Strato- sphäre absorbiert energiereiches Sonnenlicht und hindert die- ses am Auftreffen auf der Erdoberfläche. Ohne diesen Schutz- schild hätten sich die heute vorliegenden Tier- und Pflanzenar- ten und sicher auch der Mensch nicht entwickeln können. Das Problem des Abbaus des stratosphärischen Ozons und seine Folgen sind uns bekannt. Das steht aber mit diesem Postulat nicht zur Diskussion. Das Ozon der Troposphäre kann zu ei- nem schädlichen Gift für Pflanzen, Tiere und Menschen wer- den. Es entsteht durch fotochemische Reaktionen der Primär- schadstoffe.
Wir unterscheiden zwischen natürlichem und durch den Men- schen verursachtem Ozon. Zu hohe Ozonbelastungen kön- nen u. a. beim Menschen zu Augenreizungen, zu entzündli- chen Prozessen der Lunge und zur Reduktion der körperli- chen Leistungsfähigkeit führen. Ebenfalls hat es negative Aus- wirkungen auf die Vegetation, z. B. Ernteverluste. Es ist also zum Schutze von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig, das Ozon zu begrenzen. Bei Einhaltung des Emissionsgrenz- wertes der Luftreinhalte-Verordnung kann dieser Schutz ge- währt werden. Der maxirnale Einstunden-Mittelwert ist bei 120 Mikrogramm pro Kubikmeter angesetzt.
Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die ne- gativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltig ins Be- wusstsein der Bevölkerung kam. Die Grenzwerte - 120 Mikro- gramm - wurden weit überschritten; in Chiasso z. B. wurden über 300 und in Luzern über 200 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die näch- sten Jahre zu erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche Konsequenzen aus der vergangenen Periode zu ziehen.
Die sinnvollste Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivie- rung des Vollzuges der Luftreinhalte-Verordnung und somit
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die Reduktion des Ausstosses an Primärschadstoffen sein. Aber auch bei intensivsten Anstrengungen durch die Kantone und die Wirtschaft werden noch viele Sommer mit zu hohen schädlichen Ozonbelastungen durch die Lande ziehen. Die Kantone werden in Zukunft für die Zeit zu hoher Ozonbelastun- gen zu zusätzlichen Sondermassnahmen greifen müssen. Ein koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. Ich zitiere aus der Zei- tung eine Regelung aus der Gemeinde Allschwil: «Der Ge- meinderat von Allschwil im Kanton Baselland hat am Mittwoch eine Sommersmog-Verfügung veröffentlicht, mit der künftig der Verkehr auf den Gemeindestrassen verboten werden soll, und zwar für alle Motorfahrzeuge, die keinen Katalysator ein- gebaut haben.» Diese Regelung gilt dann, wenn Ozonwerte über 120 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt werden .. Aber so kann es nicht gehen. Die Gemeinde kann nur auf der Gemeindestrasse entsprechende Massnahmen ergreifen. Es müssen also gesamtschweizerische Massnahmen ergriffen werden oder keine.
Der Bundesrat wird somit eingeladen, Empfehlungen an die Kantone für Interventionsmassnahmen bei Sommersmog auszuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventions- stufen, wie wir sie für den Wintersmog kennen, soll noch ein- mal überprüft und es sollen eventuell entsprechende Werte festgelegt werden. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzu- sehen. Ich denke an Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Nationalstrassen, oder es müssen den Kantonen entspre- chende Kompetenzen für solche Massnahmen abgegeben werden.
Ich empfehle Ihnen, dem Postulat zuzustimmen.
Bundesrat Cotti: Stichwortartig: Sie wissen, dass die Eidge- nössische Lufthygienekommission zweimal mit der Frage des Ozons an die Oeffentlichkeit getreten ist, das letzte Mal vor we- nigen Monaten. Zweimal ist sie zum Schluss gekommen - auf- grund objektiver wissenschaftlicher Ueberlegungen -, dass Sofortmassnahmen aus verschiedenen Gründen das Pro- blem nur schwer beheben können. Hingegen sei die konse- quente Arbeit in die Richtung der Zielsetzungen des Luftrein- halte-Konzepts die mittelfristige Lösung. Angesichts der letz- tes Jahr besonders schwerwiegenden Ozon-Erscheinungen habe ich das Buwal noch einmal gebeten, bis Ende März auch die Frage allfälliger Sofortmassnahmen zu prüfen, falls sich die letztjährigen Ereignisse wiederholen. Bis Ende März soll- ten, wenn das Buwal pünktlich ist, die Oeffentlichkeit und selbstverständlich auch Kantone und Gemeinden über die Re- sultate informiert werden.
Ich kann noch hinzufügen, dass sich dieselben Probleme auch in den angrenzenden Ländern stellen und dass die Wis- senschafter sich zurzeit sehr stark auf diese Frage konzentrie- ren. So oder so werden die Lösungen im Sinne des Luftrein- halte-Konzeptes erst in einigen Jahren wirksam. Sie behaup- ten also mit Recht, dass die Prüfung allfälliger kurzfristiger Massnahmen unbedingt konsequent durchgeführt werden muss.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat von Herrn Bühler entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr La séance est levée à 12 h 10
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Jahr
1990
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Anno
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V
Volume
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Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
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Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.700
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Numero dell'oggetto
Datum
29.11.1990 - 08:00
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Data
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940-941
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