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Enseignement supérieur et mobilité
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Förderung der Kultur und Sprachen. Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin Sauvegarde de la culture et des langues. Subventions aux cantons des Grisons et du Tessin
Botschaft und Gesetzentwurf vom 5. September 1990 (BBI III, 472) Message et projet de loi du 5 septembre 1990 (FF III, 456)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Cavelty, Berichterstatter: Gemäss Bundesgesetz vom 24. Juni 1983 erhalten die Kantone Graubünden und Tessin ei- nen jährlichen Bundesbeitrag von 2 Millionen Franken zur För- derung ihrer Sprache und Kultur. Da die im Jahre 1983 festge- setzten Bundesbeiträge nicht indexiert sind, reichen sie zur Er- füllung der wichtigen Kultur- und Sprachpflege heute nicht mehr aus; eine Anpassung ist dringend notwendig. Die heu- tige Vorlage will diese teuerungsbedingte Anpassung vorneh- men, und zwar linear im Ausmass von 25 Prozent. Im Interesse einer raschen Hilfeleistung sieht die Vorlage bewusst von ma- teriellen Modifikationen des bisherigen Rechts ab.
Bei der Kommission sind bezüglich der rätoromanischen Sprach- und Kulturpflege einige Vorstösse von Privaten und Organisationen eingegangen, welche insbesondere eine an- dere interne Verteilung der Bundesgelder anvisieren. In der Oeffentlichkeit bekannt wurde vor allem eine Intervention der Bündner Zeitungsverleger, die eine vermehrte Subventionie- rung der Uebersetzungsdienste bei der gegenwärtigen rätoro- manischen Presse fordern; insbesondere für den Fall, dass ihre Leistungen durch öfteres Erscheinen in der Woche gestei- gert würden. In diesem Zusammenhang steht die breite Dis- kussion um die Schaffung einer rätoromanischen Tageszei- tung durch die Ligia Romontscha, welche alle Idiome und Tal- schaften zu berücksichtigen und auch der neu geschaffenen, nicht unumstrittenen Einheitssprache Romontsch Grischun Platz und Verbreitungsmöglichkeit zu gewähren hätte. Insbe- sondere besteht seitens der bestehenden Presse die Angst, die Ligia Romontscha würde die neue Tageszeitung mit Bun- dessubventionen fördern, welche bisher den bestehenden Zeitungen für ihre Uebersetzungsdienste zugestanden sind. Unsere Kommission hat in Uebereinstimmung mit dem Bun- desrat festgestellt, dass es sich bei der heutigen Vorlage ledig- lich um eine berechtigte und ausgewiesene Anpassung der Bundesbeiträge an die eingetretene Teuerung handelt. Die Anpassung soll angesichts der wichtigen Anliegen und des dringenden Mittelbedarfs raschmöglichst erfolgen, wobei der vom Bundesrat in Aussicht genommenen Rückwirkung auf den 1. Januar 1990 nicht opponiert wird.
Es würde den Rahmen einer raschen Teuerungsanpassung sprengen, wollte man sich mit internen materiellen Zuteilungs- fragen beim rätoromanischen Teil befassen. Für solch einge- hende Studien und Prüfungen wird - wie auch der Bundesrat in der Botschaft ausführt - spätestens bei der Beratung des vorgesehenen neuen Verfassungsartikels 116 Gelegenheit gegeben.
Die Kommission sieht sich in ihrer Meinung auch dadurch be- stätigt, dass weder der Kanton noch die Ligia Romontscha in ihren Eingaben materielle Aenderungen des geltenden Rechts postuliert haben. Daraus ergibt sich als Schlussfolge- rung, dass die gegenwärtige Revision nicht dazu dienen soll, Neuerungen und Aenderungen bisheriger Prinzipien einzu-
führen. Insbesondere soll und darf nach einstimmiger Mei- nung der Kommission keine Verschiebung von Leistungen, die bisher der bestehenden Presse zugekommen sind, an eine neue Tageszeitung erfolgen. Nachdem sich die bei der Kommissionsberatung anwesende Verwaltung mit dieser Schlussfolgerung einverstanden erklären konnte, sahen wir aus gesetzeskosmetischen Gründen davon ab, einen entspre- chenden Passus ausdrücklich in den Gesetzestext aufzuneh- men. Hingegen soll die vorliegende Erklärung des Kommis- sionspräsidenten zu den Materialien für eine allfällige Ausle- gung genommen werden.
En quest senn, preziadas e preziai collegas, engraziel jeu a Vus per Vossa beinvulientscha enviers las minoritads cultura- las e Vi prego di accettare la revisione di legge.
On. Cotti, consigliere federale: Posso esprimermi per un mi- nuto, ricordando che si tratta qui semplicemente di un ade- guamento al rincaro e che la filosofia del Consiglio federale è quella di riaffrontare tutto il problema quando sarà presentato il nuovo articolo costituzionale in materia linguistica. Si tratta dell'articolo 116, che speriamo di poter presentare al Parla- mento ancora nel corso d questa legislatura.
Per il resto ho preso nota delle dichiarazioni del presidente della commissione. Si tratta esclusivamente di un adegua- mento al rincaro e i princ pi tradizionali invalsi per la distribu- zione di questi mezzi non devono essere modificati.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Höhere Bildung und Mobilitätsförderung. Internationale Zusammenarbeit Enseignement supérieur et mobilité. Coopération internationale
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 17. September 1990 (BBI III, 1059) Message et projets d'arrêté du 17 septembre 1990 (FF III, 1015)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
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Höhere Bildung und Mobilitätsförderung
M. Cottier, rapporteur: Les cinq projets d'arrêtés fédéraux que la commission vous propose d'accepter tendent vers une meilleure coopération nationale et internationale en matière d'éducation supérieure et vers une plus grande mobilité des étudiants entre les hautes écoles suisses d'une part et entre nos universités et celles de l'étranger, et de l'Europe notam- ment, d'autre part.
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L'Université est par essence universelle. Sa dimension et sa responsabilité relèvent d'un ordre international dépassant les frontières. Les anciennes universités d'Europe - celle de Bolo- gne, la Sorbonne ou Oxford, pour ne citer qu'elles - n'étaient pas des écoles nationales, à l'origine, mais des communautés et des écoles universelles. Leurs étudiants et leurs maîtres ve- naient de toutes les régions de l'Europe. Ainsi, ils évitèrent de s'enfermer dans les limites de leur nation. Après s'être affai- blie, cette volonté d'ouvrir et d'élargir son horizon culturel et in- tellectuel réapparaît.
La communication, au-delà des frontières nationales, est de- venue une nouvelle réalité. Dès 1953 déjà, le Conseil de l'Eu- rope a mis sur pied plusieurs conventions européennes relati- ves aux hautes écoles qui traitent de l'accès aux universités, de l'équivalence des périodes d'études, de la reconnaissance des titres universitaires et du maintien du paiement des bour- ses aux étudiants poursuivant leurs études à l'étranger.
Le Conseil fédéral et la commission unanime vous proposent d'approuver ces cinq conventions. Elles font l'objet du premier arrêté fédéral, qui comprend également la Convention de l'UNESCO. Le champ d'application de ce dernier accord s'étend de l'accès aux études universitaires en passant par la reconnaissances des diplômes en vue de la poursuite des étu- des ou d'une activité de recherche jusqu'au passage à la vie professionnelle. Puisque nos cantons sont compétents en matière d'éducation, le Conseil fédéral, lors de l'adhésion à une convention, fera une déclaration réservant cette compé- tence cantonale de même que l'autonomie universitaire.
La première convention universitaire du Conseil de l'Europe date donc de 1953. D'autres ont rapidement suivi. Dès lors, pourquoi adhère-t-on seulement aujourd'hui à ces conven- tions? Parce que la Conférence universitaire suisse tout comme la Conférence des directeurs cantonaux de l'instruc- tion publique s'y sont longtemps opposés, la coopération internationale ayant été laissée à l'initiative individuelle de cha- que université. De plus, nos autorités universitaires, nationales ou cantonales, n'étaient animées d'aucune volonté de coordi- nation ou d'harmonisation institutionnalisée. Les conventions ne pouvaient dès lors être approuvées. Ceci pour le premier arrêté qui prévoit aujourd'hui la signature des conventions du Conseil de l'Europe et de l'UNESCO.
Le deuxième arrêté permettra à la Confédération d'encoura- ger la coopération internationale en matière d'enseignement supérieur et de mobilité. A cet effet, le Conseil fédéral pourra conclure des traités de droit international et octroyer des bour- ses à des personnes poursuivant leurs études dans des insti- tutions européennes telles que le Collège d'Europe de Bru- ges, pour ne mentionner que l'un des plus prestigieux. Il ne fait aucun doute que la Communauté européenne a fait preuve d'un remarquable esprit d'initiative et de décision en adoptant ses nombreux programmes de coopération transnationale en matière d'éducation et de mobilité. Il s'agit entre autres de pro- grammes de formation technologique tels que COMETT ou de connaissance de langues étrangères - le programme Lingua - ou celui sur la mobilité des étudiants - le programme ERAS- MUS. Ce dernier a connu, selon le professeur Thorens, ancien recteur de l'Université de Genève, «un succès immédiat, re- marquable et, pour beaucoup inattendu». Cela a créé une dy- namique puissante et salutaire en interpellant de façon énergi- que et même brutale les universités. L'impact d'ERASMUS se fait sentir fortement partout en Europe. Jusqu'à présent, la Communauté a été assez réticente quant à l'ouverture de ces programmes à la Suisse ou aux autres Etats de l'AELE. Il y a deux raisons à cela: d'une part, les programmes poursuivent des objets spécifiquement communautaires et, d'autre part, la Communauté entend tirer les enseignements de ces nouvel- les initiatives avant d'en faire l'objet d'accords internationaux. Le nouvel arrêté autorisera le Conseil fédéral à conclure, dans
la limite des crédits octroyés, des traités de droit international relatifs à la coopération en matière d'enseignement supérieur et de mobilité. Et la décision d'ouvrir des négociations sur le programme d'ERASMUS vient d'être prise par le Conseil fédé- ral. Si ce programme est étendu aux pays non membres de la CEE, et ultérieurement à l'Europe de l'Est, il formera un vérita- ble Espace culturel européen. Le crédit d'engagement devra financer cette coopération européenne, qui sera de 52 mil- lions de francs. Tel est le contenu des deuxième et troisième arrêtés.
La mise en place de la coopération européenne en matière d'éducation suppose préalablement une harmonisation du système universitaire suisse, si notre pays ne veut pas courir un danger de sclérose et d'isolement. Ainsi, le quatrième ar- rête fédéral prévoira des mesures tendant à encourager la re- connaissance réciproque des études accomplies dans les hautes écoles de Suisse et à promouvoir la mobilité des étu- diants et des chercheurs à l'intérieur de notre pays. Si dans nos universités 22 pour cent des enseignants et 18 pour cent de l'ensemble des étudiants sont de nationalité étrangère, en revanche la mobilité de nos étudiants vers l'étranger est faible, et surtout l'échange des étudiants suisses à l'intérieur du pays est très peu pratiqué. Des enquêtes menées par l'Office fédé- ral de la statistique révèlent que seuls 2 pour cent des bache- liers alémaniques fréquentent une université romande et 8 pour cent de Romands fréquentent une université alémani- que. Un effort particulier est demandé pour renforcer cette mo- bilité à l'intérieur de la Suisse. Il y va aussi à l'avenir d'une meil- leure compréhension et d'une cohésion nationale plus sou- dée. Les fonds investis dans cette oeuvre s'élèveront à 15 mil- lions de francs.
En adoptant ces cinq arrêtés, la Confédération disposera des moyens de favoriser la coopération et l'échange entre nos uni- versités suisses, d'approuver les conventions du Conseil de l'Europe, et de négocier la participation aux programmes de la Communauté européenne. L'Europe universitaire s'ouvrira ainsi pleinement aux jeunes Suisses et Suissesses. C'est dans ce sens que je vous invite, au nom de la commission unanime, à voter les cinq arrêtés que nous soumet le Conseil fédéral.
Rüesch: Ob die Schweiz der EG beitritt oder nicht, ob der EWR zustande kommt oder nicht, eines ist sicher: Der Konkur- renzdruck auf unsere Wirtschaft wird massiv zunehmen. Der Zweck der europäischen Integration im wirtschaftlichen Teil ist ja eindeutig auf den freien Wettbewerb ausgerichtet, und weil der Wettbewerb, d. h. die Konkurrenz, zunimmt, muss unser Bildungssystem in Zukunft mehr leisten als bisher. Die Forde- rung der Qualität unseres Bildungssystems steht darum an er- ster Stelle.
Die vorliegende Botschaft enthält Massnahmen zur Verbesse- rung der Mobilität im Bereich der höheren Bildung im Inland und über die Landesgrenzen hinaus. Dass wir im Forschungs- bereich auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen sind, ist längstens bekannt. Mit den vorliegenden Beschluss- entwürfen soll unserer Jugend nun die Bildungslandschaft Eu- ropa besser geöffnet werden. Dies bedingt unsererseits eine Oeffnung unserer Grenzen.
Allerdings wäre es ein Irrtum zu glauben, die Grenzen wären bisher geschlossen gewesen. Die ETH wurde nach ihrer Grün- dung vor allem durch deutsche Professoren aufgebaut. Un- sere Universitäten pflegen traditionsgemäss bilaterale, inter- nationale Kontakte mit gegenseitigem Austausch von Profes- soren und Studenten. Ende 1989 studierten im Hochschulbe- reich rund 14 500 Ausländer in der Schweiz und 4400 Schwei- zer im Ausland. Das war ein Ausländeranteil von 18 Prozent, was international einer der höchsten Anteile ist.
Die Mobilität unserer Studenten ist dann zu fördern, wenn da- durch ihr Horizont erweitert wird und damit ihre Allgemeinbil- dung auch verbessert werden kann. Als Voraussetzung zur Mobilität wird heute die Koordination der Ausbildungspro- gramme gefordert. Je koordinierter die Lehrpläne sind, desto einfacher ist die Mobilität. Die Koordination darf aber nicht zur Gleichschaltung und vor allem nicht zur Nivellierung nach un- ten führen. Damit entstünde ein untragbarer Qualitätsverlust. Es wäre eine Verarmung der Bildungslandschaft, wenn zum
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Beispiel alle juristischen Lehrgänge der Schweiz gleichge- schaltet würden. Wozu sollte man noch von Zürich nach St. Gallen oder nach Basel wechseln, wenn überall das glei- che Eintopfgericht angeboten würde? Die Gleichschaltung führt zu keiner Mobilitätsverbesserung, im Gegenteil. Wenn der Student keine Auswahl mehr hat, wird die Mobilität in der Sache geringer. Auswahlmöglichkeit ist ein wesentlicher Be- standteil der Mobilität.
Der Mobilität der Studierenden und Werktätigen dient die ge- genseitige Anerkennung der Diplome. Dies ist sicher zu be- grüssen. Eine gegenseitige Anerkennung darf aber wiederum nicht zur Nivellierung nach unten führen. Gemäss dem deut- schen Reformabitur konnte man die Matura mit vier Fächern bestehen, z. B. mit Geographie, Naturkunde, Religion und Turnen. Inzwischen hat man in unserem nördlichen Nachbar- land die Schraube wieder etwas angezogen. Die meisten Bun- desländer verlangen wieder eine Sprache oder sogar Mathe- matik.
Mit dem Reformabitur wurde die Maturitätsquote auf 25 Pro- zent erhöht. Jeder vierte eines Jahrganges ging an die Hoch- schule. Damit entstanden die Massenuniversitäten mit dem Problem des Numerus clausus. Die Berufslehre wurde ausge- höhlt. Wenn durch die Anerkennung von ausländischen Matu- ritätsausweisen bei uns der politische Druck auf Abwertung der eigenen Maturität entstünde, so wäre dies von Uebel. Das heisst nicht, dass die heutige Maturitäts-Anerkennungsverord- nung und die Zahl der Fächer auf alle Zeiten unveränderlich sein müssen. Wenn wir unsere Berufslehre aber nicht auslau- gen wollen, heisst das, dass wir bei der Maturitätsreform von einer grundsätzlichen Herabsetzung der Anforderungen ab- sehen müssen. Das heisst nicht, dass man das Anforderungs- bild im Bereich der Fächer und des Stoffes nicht ändern könnte, aber das Niveau muss bleiben. Nur so können wir un- sere Berufsbildung auch erhalten.
Unsere international hoch angesehene Berufsbildung ist noch von einer anderen Seite her gefährdet. Die Ausbildung an un- seren Höheren Technischen Lehranstalten und an den Höhe- ren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen wird im Ausland lei- der den Fachhochschulen nicht gleichgestellt, und zwar weil die Ausbildung bei uns in der Regel nur drei Jahre dauert statt der geforderten vier Jahre. Die Leistungen der Sekundar- schule, der Berufsmittelschule und der Berufsschule werden nicht zur Kenntnis genommen. Auch der praktische Ausbil- dungsstand der Absolventen wird nicht in Rechnung gestellt. Man hält sich bürokratisch an die Ausbildungsdauer. Wenn wir hier eine Lösung suchen - und wir müssen eine finden -, müs- sen wir aber darauf achten, dass aufgrund von irgendwelchen Konzessionen unsere Berufslehre nicht abgewertet wird. Wir sind auf gute Berufsleute aus der ganzen Breite und Tiefe des Bildungssystems angewiesen. Um einen Sektor herauszu- nehmen: Wir brauchen gute Mechaniker, gute Techniker, gute Ingenieure HTL und gute Ingenieure ETH.
Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und begrüssen die Aktivi- tät des Bundesrates, hier international aktiv zu werden und na- tional zu koordinieren, um die Mobilität zu verbessern, um die Bildungslandschaft Europa zu öffnen.
Ich bitte aber den Bundesrat, zusammen mit der Erziehungs- direktorenkonferenz und der Schweizerischen Hochschul- konferenz die möglichen unerwünschten Nebenwirkungen, welche mit der Oeffnung zur Bildungslandschaft Europa gege- ben sind, im Auge zu behalten, um sie nötigenfalls rechtzeitig zu vermeiden. Alles, was wir auf der Welt tun, ist ja bekanntlich immer mit der Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen ver- bunden. Das ist nicht nur beim Medikamentengebrauch so, sondern auch bei solchen Neuerungen.
Hüten wir uns darum, auf der einen Seite zu gewinnen und auf der anderen Seite zu verlieren.
Lauber: Es ist noch kein Jahr her, dass wir im Rahmen des zweiten Paketes zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen über das neue Hochschulförderungsgesetz berie- ten. Damals haben verschiedene Votanten - so auch der Spre- chende - auf die Notwendigkeit von Massnahmen zur Verbes- serung der Koordination zwischen den Hochschulen und zur
Förderung der studentischen Mobilität in unserem Lande und auf internationaler Ebene hingewiesen. Herr Bundesrat Cotti hat uns dann - ich glaube mit einem Unterton des Bedauerns - auf die beschränkten Möglichkeiten des Bundes hingewie- sen und wörtlich festgehalten: «La compétence dans le sec- teur universitaire en Suisse appartient essentiellement aux cantons.» Ferner habe ich darauf hingewiesen, dass der Bun- desrat schon seit längerem verschiedene internationale Ver- einbarungen zur Hochschulkoordination hätte unterzeichnen wollen, dass aber die Voraussetzungen dazu noch nicht gege- ben waren.
Heute nun haben wir über fünf Bundesbeschlüsse zu befin- den, die auf unsere damaligen Forderungen eingehen. Sie ha- ben schnell gehandelt, Herr Bundesrat Cotti, dafür gebührt Ih- nen und dem ganzen Bundesrat unser Dank und unsere Aner- kennung. Ich will auf die Probleme nicht näher eingehen, diese sind in der Botschaft und in dem ausführlichen Bericht unseres Präsidenten dargelegt. Die fünf Vorlagen gehen die Probleme der gegenseitigen Anerkennung von Studienlei- stungen und der Hochschulmobilität ganzheitlich an, indem sofort Massnahmen auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene vorgeschlagen und finanziell abgesichert werden sol- len. Dies ist meiner Meinung nach die einzig richtige Stossrich- tung; wir können nicht von Europa etwas erwarten, was wir sel- ber nicht zustande bringer.
Dabei nehmen wir mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rektoren der schweizerischen Hochschulen eine Konvention unterzeichnet haben, welche die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen erleichtern soll. Ein bedeutender Schritt ist damit getan, auch wenn die Hochschulkonferenz noch einiges zu konkretisieren hat. Diese Bemühungen müs- sen nun intensiviert und ausgedehnt und dementsprechend politisch und finanziell gefördert werden. Mit der Ueberwin- dung der föderalistischen Hürden und im Hinblick auf die ge- genseitige Anerkennung von Studienleistungen und die Mobi- lität der Hochschulangehörigen in diesem Lande schaffen wir die unabdingbaren Voraussetzungen für eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der höheren Bildung.
Die drei Bundesbeschlüsse zur internationalen Zusammenar- beit sollen diese Bestrebungen auf Europa ausweiten und dazu dienen, der drohenden Isolation des Hochschulplatzes Schweiz entgegenzuwirken. Alle zurzeit laufenden Verhand- lungen zum Teilhaben und Mitwirken der Schweiz am Europa von morgen setzen die Fähigkeit voraus, über unsere nationa- len Grenzen hinaus europäisch denken zu können. Wenn wir uns eben - wie es in der Botschaft heisst - vom Europa des Geistes, der Kultur und der Kommunikation nicht ausklam- mern wollen, dann müssen wir zunächst der Bildung dieses Geistes und dieser Kultur die nationalen Schranken öffnen. Was in der Lehre selbst eigentlich schon längst stattgefunden hat, darf auf institutioneller Ebene nicht mehr länger nachhin- ken. Zu welcher Form des Mitwirkens in Europa wir auch fin- den werden: der akademischen Freizügigkeit innerhalb von Europa wollen wir uns nicht länger verschliessen. Dabei öff- nen wir nicht nur unsere Hochschulen für Studierende aus den europäischen Ländern, sondern wir verschaffen unserer Ju- gend auch vermehrten Zugang zu den vielen höheren Bil- dungsanstalten dieser Länder, zu deren Wissen und For- schungsergebnissen, zu ihren Sprachen, Kulturen und Men- schen. Wir haben aber auch einiges in das Europa von mor- gen einzubringen, etwa im Ingenieurwesen, im Umweltschutz usw. Ein heute auf verschiedenen Ebenen stattfindender inter- nationaler Austausch kann aus reinen Zufälligkeiten und manchmal vielleicht aus Unzulänglichkeiten herausgehoben und zum integrierenden Bestandteil einer international ausge- richteten Hochschulpolitik aufgewertet und institutionalisiert werden.
Als föderalistischer Viersprachenstaat müssten wir im Ueber- winden regionaler, sprachlicher und kultureller Hindernisse und Grenzen eigentlich Uebung haben und als Vorbild dienen können. Doch dem ist heute noch nicht so; wir haben also al- len Grund, rasch die Voraussetzungen zu schaffen, um das Versäumte nachholen zu können. Die Vorbilder werden heute ja anderswo gegeben, wie etwa in Louvain (Löwen) und an an- deren Orten; zurzeit wird zudem in Brüssel über das Erasmus-
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Programm verhandelt, an dem auch die Schweiz sehr interes- siert ist und sein muss.
Wenn wir den vorliegenden Bundesbeschlüssen zustimmen, handeln wir in zweifacher Weise zeitgerecht; einmal von der sachlichen Notwendigkeit her und zum andern bezüglich des Zeitpunktes.
Persönlich bin ich überzeugt, dass die vorgesehenen Mass- nahmen geeignet sind, um die gesetzten Ziele erreichen zu können; sie nutzen den engen Spielraum der Verfassung und respektieren die Souveränität der Kantone bezüglich des Hochschulwesens, halten diese aber zum bildungspoliti- schen Aufbruch ins Europa von morgen an. Um auf das Eu- ropa des Geistes und der Kultur zugehen zu können, müssen wir uns aber zunächst auch im eigenen Land aufraffen, der Hochschulbildung verbesserte Koordination und erhöhte Mo- bilität zu verschaffen. Deren Verwirklichung im eigenen Land stellt die Voraussetzung dar für eine europaweite akademi- sche Freizügigkeit, bei der es an sich nur Gewinner geben sollte. Gerade unser Bildungswesen wird dabei erheblich pro- fitieren können, haben wir doch auf einigen Gebieten etwel- ches nachzuholen. Wir haben also Grund genug, den fünf Bundesbeschlüssen überzeugt zuzustimmen.
Onken: Man könnte es auf die Kurzformel bringen: Europa sei Dank! Endlich bewegt sich wieder einmal etwas in der schwei- zerischen Bildungslandschaft. Die Aufbruchstimmung um uns herum, die länderübergreifenden Kooperationsbemühungen, die Grosszügigkeit, mit der die Europäische Gemeinschaft in das Bildungswesen investiert, fordern auch uns heraus, rüt- teln an gewissen eingefahrenen Strukturen und bringen fri- schen Wind in die sorgsam abgeschotteten Stuben der Grals- hüter des bildungspolitischen Föderalismus.
Ich habe schon beim Eintreten auf das Geschäft Aufgabentei- lung - auf dieses etwas leichtgewichtige Paket, das da ge- schnürt worden ist - gesagt, dass die föderalistische Balance in unserem Land nicht durch den Bund bedroht sei, der immer mehr an sich ziehe, der immer stärker in die Souveränitäts- rechte der Kantone eingreife, sondern, ganz im Gegenteil, durch die Kantone selbst, nämlich durch ein Schleifenlassen der Dinge, durch eine gewisse Tatenlosigkeit, durch einen bil- dungspolitischen Immobilismus, der dann unweigerlich zu ei- nem Tätigwerden des Bundes führt. Im Bildungsbereich öffnet sich die letzte Chance. Entweder wird sie von den Kantonen gemeinsam, ideenreich, den Spielraum ausreizend, koopera- tionswillig genutzt, oder aber diesem föderalistisch aufgesplit- terten System der Bildungsschrebergärten mit den niedlichen Zäunchen und den lauschigen Lauben schlägt in Form eines neuen Bildungsartikels die letzte Stunde.
Mit den Konventionen des Europarates und der Unesco öffnen wir uns auf Europa. Aber wir reissen das Fenster nicht auf, wir öffnen es im Grunde genommen nur einen Spalt breit. Zwi- schen den Zeilen dieser proklamierten Oeffnung, das kann man in der Botschaft nachlesen, wimmelt es nämlich weiterhin von Vorbehalten, von Aengsten, von Rückzugsmöglichkeiten, von kleinen Hintertürchen.
Man verweist beispielsweise darauf, dass sich eigentlich nur der Signatarstaat selber verpflichte, also der Bund, und dass damit wohl in erster Linie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in die Pflicht genommen werden können, nicht aber die kantonalen Universitäten. Oder man liebäugelt schon jetzt mit der «sinngemässen Anwendung», die in vielen Berei- chen bei der Ausgestaltung möglich ist. Oder man verweist darauf, dass die Quote zur Aufnahme von Ausländern in un- serm Land schon längst erreicht sei, oder aber man tröstet sich mit den fachspezifischen Zulassungsprüfungen und den Sonderprüfungen, die weiterhin möglich bleiben. Man will all das, diesen föderalistischen Vorbehalt sozusagen, auch noch verankert wissen, kurz: man riskiert eigentlich nicht sehr viel; ja es wundert einen das lange Zieren und Zögern in diesem Be- reich.
Zu hoffen ist immerhin, dass diese scheue Annäherung an Eu- ropa, die eben - das bedaure ich insbesondere - keine freiwil- lige ist, keine, die von innen heraus wirklich gewollt und mitge- tragen ist, sondern in gewissem Sinne eine erzwungene, dass diese Annäherung an Europa also auch ein paar Reflexe für
die innerschweizerische Koordination abgibt. Was da so in 20 Jahren zusammengebracht wurde, ist nicht viel, ist in höch- stem Masse bescheiden. Diese Koordinationsbemühungen sind nach wie vor schwerfällig, recht schleppend. Ich unter- schätze die Schwierigkeiten nicht, die bestehen, aber oft fehlt tatsächlich der Wille, sich zusammenzuraufen und zu Lösun- gen zu kommen. Das gereicht unserer Jugend und letztlich auch unserem Land immer spürbarer zum Nachteil. So gese- hen kommen diese Impulsprogramme sicher zur richtigen Zeit, und selbstverständlich unterstütze ich sie. Aber eine Sternstunde des Föderalismus - das muss man gerade in die- sem Saal sagen - sind sie natürlich nicht. Wenn der Bund bei- spielsweise hingeht und sogar interkantonale Arbeitsgruppen finanziell unterstützt, die Abkommen zur gegenseitigen Aner- kennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Diplomen ausarbeiten, dann bezuschusst er sozusagen das Minimum dessen, was von den Kantonen selbst erbracht und auch ver- langt werden muss.
Als Standesvertreter - auch eines Nichthochschulkantons - beschleicht mich eine gewisse Beschämung. Vielleicht müss- ten eher beim Hochschulförderungsgesetz, wo der Hebel et- was länger ist und nachhaltiger angesetzt werden könnte, et- was striktere Auflagen gemacht werden, oder man müsste mit einem Bonus- und Malussystem - wenn das möglich wäre - nachhaltigere Anreize setzen. Aber das wird wohl nicht gehen, obwohl das Geschäft im Nationalrat noch in Beratung ist.
Man muss zugeben, dass der Bund selber auch im Glashaus sitzt und nicht unbedingt mit Steinen um sich werfen kann. Man kann nämlich nicht sagen, dass die Eidgenössischen Technischen Hochschulen auf diesem Gebiet der Koordina- tion Vorzeigeschulen wären, Musterbeispiele einer fortschrittli- chen Zusammenarbeit, einer so grossen Durchlässigkeit, dass sie bereits innerschweizerisch abgestimmt und auch ge- genüber dem Ausland in jeder Beziehung kompatibel wären. Auch sie unternehmen zwar Anstrengungen, das sei aner- kannt. Sie sind aber weit vom Ziel entfernt. Der Bund muss hier sicher diese Anstrengungen unterstützen, er muss Schrittma- cherdienste leisten, wo er zuständig ist und - soweit dies mög- lich ist - die kantonalen Universitäten in seinem Kielwasser mitziehen.
Ich möchte abschliessend noch auf zwei Punkte verweisen, die teilweise schon angesprochen worden sind von Vorred- nern, zwei Punkte, die nur mittelbar mit dieser Vorlage ver- knüpft sind. Das eine ist das Wohnproblem der Studenten. Man kann die Mobilität nicht wirklich fördern, wenn es den Stu- denten so grosse Schwierigkeiten bereitet, in einer anderen Universitätsstadt eine Wohnung zu finden. Wenn man sich etwa Zürich mit den teilweise sehr langen Wartelisten ansieht, erkennt man, dass von daher eine Einschränkung gegeben ist. Wir sprachen schon mehrfach über dieses Problem. Es ist vom Bund erkannt. Der Bund kann hier nur flankierend unter- stützen. Aber das, meine ich, sollte er tun zugunsten der Hoch- schulkantone, aber auch in Nichthochschulkantonen, die hier ebenfalls ihren Beitrag zu leisten haben. Das ist unbestritten. Ein zweites Problem scheinen mir immer mehr und deutlicher die Höheren Technischen Lehranstalten und die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen zu werden. Dieser Schultyp braucht unbedingt mehr Zuwendung, und zwar auch von seiten des Bundes. Auch hier sind die Kantone federfüh- rend, doch auch der Bund muss sich diesem Problem stärker zuwenden. Wir haben bei einer Inspektion der Geschäftsprü- fungskommission klar erkannt, dass das Biga zuwenig tut, dass die Anteilnahme im Grunde genommen zu gering ist. Hier muss mehr gemacht werden! Es ist eine Aufwertung die- ser Schulen nötig. Es ist eine Unterstützung der Reformbemü- hungen erforderlich, wie sie jetzt in den Kantonen angelaufen sind. Wir müssen unbedingt danach trachten, die Gleichran- gigkeit und die Konkurrenzfähigkeit dieser Schulen im interna- tionalen Bildungswettbewerb sicherzustellen. Wir müssen un- bedingt versuchen, auch die internationale, europaweite Aner- kennung der Abschlüsse zu sichern, und wir müssen die Mo- bilität der Studierenden auf dieser Stufe fördern. Auch das muss ein Anliegen sein. Meine Idee wäre - wir werden sie in der Kommission weiterverfolgen, wir werden uns mit diesem Problemkreis noch vertieft auseinandersetzen -, dass man
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auch im Bereich der HTL/HWV einmal ein Impulsprogramm auf die Beine stellt, mit dem Anstösse gegeben werden, wie die Reform, die noch in den Anfängen steht, nun doch be- schleunigt werden kann und wie die Bemühungen der Kan- tone durch den Bund unterstützt werden können. Das scheint mir ein absolutes Erfordernis zu sein.
Piller: Nach den Ausführungen von Herrn Onken und Herrn Rüesch kann ich mich relativ kurz fassen. Ich wollte gerade diesen Bereich der HTL-Ausbildung wieder einmal in Erinne- rung rufen. Ich weiss, es gehört eigentlich nicht hierher; es ist im Bereich Biga angesiedelt, und es betrifft nicht dieses Depar- tement. Gerade deshalb scheint es mir aber wichtig, hier auf ein fundamentales Problem hinzuweisen. Wir waren jahrzehn- telang stolz auf unsere Berufsausbildung, auf unser Berufsbil- dungsgesetz. Wir haben in ihm die Ingenieur-HTL-Ausbildung auch angesiedelt, und zwar nicht etwa als ein eigentliches In- genieurstudium, sondern als zusätzliche berufliche Ausbil- dung, als eine Weiterbildung innerhalb des Berufsbildungsge- setzes.
Zur heutigen Situation: Ein Lehrling absolviert normalerweise vier Jahre Lehre, der Maturand geht vier Jahre zur Schule, der Berufsmann macht dann drei Jahre lang ein Ingenieur-HTL- Studium an einer Ingenieurschule, der Hochschulingenieur normalerweise vier Jahre an unseren technischen Hochschu- len. Beide verlassen als Ingenieure die Schule. Dann muss sich der Ingenieur HTL doch doppelt betrogen vorkommen. Erstens darf er nach Berufsbildungsgesetz nicht einmal schreiben «diplomierter Ingenieur HTL», das ist ihm untersagt, weil gewisse Probleme wegen der Abgrenzung gegenüber dem Hochschulingenieur entstanden sind. Zweitens stellt er fest, dass es innerhalb Europas kein Aequivalent gibt. Die EG lehnt es ab, den Ingenieur HTL beispielsweise dem Fachhoch- schulingenieur Deutschlands gleichzustellen.
Das führt schon bald zu gewaltigen Problemen. Wenn wir den EWR-Vertrag abschliessen werden, wird die Wirtschaft gewal- tige Probleme haben. Bereits heute beklagen sich Grossunter- nehmer darüber, dass beim Abschluss von Lieferverträgen für Industrieanlagen oder Produkte ein Ingenieur entsprechend der Titelbewertung innerhalb Europas gefordert wird, bei- spielsweise für die Abnahme. Dort fällt der Ingenieur HTL her- aus. Es muss ein Ingenieur ETH sein, obwohl unser Ingenieur HTL sieben Jahre studiert hat: Berufslehre plus drei Jahre In- genieurschule!
Wir müssen schleunigst unser Berufsbildungsgesetz revidie- ren, damit wir diese Ungerechtigkeit eliminieren können. Es wurden mehrere Vorschläge gemacht. Die Direktorenkonfe- renz der HTL-Schulen hat ziemlich unwillig auf die schlep- pende Behandlung dieses Problemes reagiert. Das Biga hat jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt; es wird sich dort etwas be- wegen. Wir haben auch eine kleine Parlamentariergruppe ge- bildet, um es zu beschleunigen. Meines Erachtens muss aber der politische Wille kommen, dass man ganz gezielt nach Lö- sungen sucht und nicht einfach Pflasterlipolitik betreibt und sagt, an der Berufslehre - fast ein ideologischer Kampf! - dürfe nicht gerüttelt werden. Natürlich müssen wir die Institu- tion Berufslehre beibehalten. Aber wir müssen die Berufsmit- telschule endlich zu einer echten Berufsmittelschule aus- bauen, die auch den Lehrlingen eine Möglichkeit gibt, ein In- genieurstudium zu starten, das wirklich als Aequivalent zur Fachhochschule in Deutschland eingestuft wird. Es gibt ver- schiedene Modelle, die endlich verwirklicht werden müssen. Ich bitte den Bundesrat, alles daran zu setzen, damit sich un- sere Ingenieure HTL - es kommen jährlich doppelt so viele von den Schulen als von den ETH, doppelt so viele! - am Schluss nicht weiterhin betrogen vorkommen müssen, weil sie inner- halb Europas keine Anerkennung erhalten und nirgends in Europa ein Aequivalent besteht. Hier ist Reform dringend nö- tig.
Ich bitte inständig, Herr Bundesrat Cotti, auch wenn es sich nicht um Ihren Zuständigkeitsbereich handelt, doch im Bun- desrat zu bewirken, dass vorwärts gemacht wird.
Kündig: An sich könnte ich nach den Aeusserungen meiner Kollegen jetzt schweigen. Es ist aber wichtig, dass ich auch
von seiten des Gewerbes bestätige, wie sehr wir daran interes- siert sind, dass d'e Förderung, wie sie heute durch den Bun- desrat vorgesehen ist, im Bereich der Hochschulen tatsäch- lich möglich wird, dass aber keine Konkurrenz zur Berufsaus- bildung entsteht.
Die Berufsausbildung hat äusserst grosse Bedeutung in der Schweiz und für die Schweiz, gehen wir doch davon aus, dass neben dem Ingenieurwissen, das bedeutungsvoll ist, die Qua- litätsarbeit am Arbeitsplatz mitentscheidend und mitbestim- mend für den Industrie- und den Produktionsstandort Schweiz ist. Ueber 60 Prozent unserer jungen Leute beginnen ihre be- rufliche Laufbahn mit einer Berufslehre, die als Basis für ihren späteren Broterwerb dient. Es ist bedeutungsvoll, dass wir ge- rade diesen Leuten in Zukunft die Möglichkeit bieten, quasi über den zweiten Bildungsweg aufsteigen zu können und im Erfolgserlebnis ihren Beruf besser, qualifizierter und mit mehr Wissen ausüben zu können.
In diesem Sinne möchte ich meine Vorredner unterstützen. Ich bin für die heutige Vorlage, bitte aber darum, dass wir alles daran setzen, die Berufsausbildung nicht zu vergessen. Sie ist das Grundinstrument für die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit in unserem Land.
Danioth: Obschon ich Mitglied der Kommission bin, wollte ich nicht Stellung beziehen und bereits Gesagtes wiederholen. Die Voten der Herren Onken und Piller veranlassen mich aber, doch einige Akzente etwas anders zu setzen.
Ich bin mit Ihnen einverstanden, Herr Kollege Onken, dass wir im innerschweizerischen Bereich die Koordination schon viel länger hätten forcieren können. Diese Kritik richtet sich in er- ster Linie an die Hochschulen, aber das jahrelange Leben im elfenbeinernen Turm dort ist nun doch in Bewegung gekom- men.
Mir liegt am Herzen, davor zu warnen, die Hochschulen gegen die HTL auszuspielen und beim sinnvollen Aufbau der HTL, wie er heute besteht - einerseits abgeschlossene Berufslehre, andererseits die anschliessende Höhere Technische Lehran- stalt -, voreilige Amputationen vorzunehmen, die sehr schmerzlich wären, weil der Vorteil der berufsbezogenen Aus- bildung zum Ingenieur HTL in der Praxis sehr gewichtig ist. Ich weiss das. Es braucht die Erfahrung und eine gewisse Reife, die diese Absolventen mitbringen. Sie haben eine auch im Ausland anerkannte Berufslehre abgeschlossen, und es ist le- diglich die Frage, ob der Zugang zu den Höheren Techni- schen Lehranstalten erleichtert werden kann.
Ich weiss aus meiner eigenen Regierungstätigkeit, dass ein- zelne Abteilungen zwei- b s vierfach geführt werden müssten, dass aber die räumlichen und personellen Kapazitäten dies nicht zulassen. Ich pflichte Ihnen bei, dass der Ausbau der Be- rufsmittelschule vor allem im Interesse jener Regionen, für de- ren Bewohner aus geographischen und anderen Gründen der Zutritt problematisch ist, forciert werden sollte.
Persönlich glaube ich, dass sich bei aller Ueberprüfung der Struktur das Grundkonzept der Höheren Technischen Lehran- stalt bewährt hat und dass man hier keine voreiligen Versuche machen sollte. Ich glaube ebenfalls, dass die Stipendienfor- cierung - sei es innerschweizerisch, sei es für Stipendiaten, die im Ausland studieren wollen - weitergetrieben werden soll. Herr Bundesrat Cotti hat mit der Erhöhung der Beiträge an die Kantone bereits einen ersten wichtigen Schritt getan.
Hier muss weitergeschritten werden. Gerade Absolventen von Berufslehren, die sich in diesen Höheren Technischen Lehran- stalten oder Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen weiterbilden, sind benachteiligt, da diese Schulen in einzelnen Kantonen noch als Zweitausbildung betrachtet und damit dis- kriminiert werden.
Hier liegen, nach meiner Meinung, zwei wichtige Stossrichtun- gen.
Frau Weber: Erlauben Sie mir ganz kurz drei Bemerkungen. An sich ist ja diese Vorlage völlig unbestritten, deshalb nur zu- sätzlich einige Bemerkungen. Ich kann mich meinen Vorred- nern eigentlich anschliessen.
Höhere Bildung und Mobilitätsförderung
931
gesagt hat, dass wir die Berufsbildung nicht vergessen. Es ist meines Erachtens die Stärke der schweizerischen Ausbil- dungsstruktur, dass wir einen guten Mittelbau ausbilden und weiterbilden. Wir haben in der Schweiz nicht nur Akademiker auszuweisen, sondern wir haben einen guten, starken Mittel- bau mit einer guten Ausbildung. Das finde ich sehr wichtig. Und zu diesem Mittelbau müssen wir Sorge tragen, ihn weiter- hin auch stützen und fördern und Leistung von ihm fordern. 2. Wenn wir übergehen zu einem europäischen System, dann ist es wichtig, dass wir zwischen dieser Berufsbildung, Weiter- bildung und dem akademischen Anschluss die Durchlässig- keit garantieren und an der Durchlässigkeit im Hinblick auf ein Europa arbeiten. Wir müssen fliessende Uebergänge - euro- päisch - gewährleisten. Das ist sehr wichtig.
M. Cottier, rapporteur: Je voudrais simplement vous donner l'avis de la commission au sujet des préoccupations expri- mées ici quant à la coopération et à la mobilité nationales et internationales entre les écoles techniques supérieures. La commission partage ces soucis, et c'est pourquoi elle a dé- cidé de poursuivre l'examen des possibilités d'une meilleure coordination entre les écoles techniques supérieures, et ceci aux niveaux national et international. Cet examen concernera également les écoles administratives supérieures.
Bundesrat Cotti: Ich bin allen Ständeräten und Ständerätin- nen, die das Wort ergriffen haben, dankbar, denn diese - las- sen Sie mich das Wort gebrauchen - wichtige Botschaft hätte es nicht verdient, gleichsam im allgemeinen Beifall unterzuge- hen. Es war wichtig, dass hier die verschiedenen Vertreter der Stände ihre Kommentare anbrachten. Es geht letzten Endes um sehr wichtige Fragen wie die der internationalen Zusam- menarbeit, wie die der Mobilität der Studenten.
Es geht hier nicht so sehr um die Qualität, Herr Rüesch, denn die Zielsetzungen der Vorlage sind einfach anders gelagert. Aber ich bin mit Ihnen einverstanden: Alle Bestrebungen, die unter diesen Gesichtspunkten ergriffen werden, dürfen wahr- haftig nicht zu einer Nivellierung nach unten führen. Es kann durchaus sein, dass hier eine gewisse Konfliktualität entste- hen könnte bei einem Weiterschreiten in Richtung z. B. der Mobilität. Wir wollen aber alles daransetzen, damit diese hier lauernde Gefahr umgangen werden kann.
Insbesondere der Rahmen dieser Vorlage wurde klar darge- stellt, seitens der Herren Onken, Rüesch und Lauber. Sie ha- ben natürlich die zentralen Kompetenzen der Kantone bei die- sen Fragen unterstrichen. Es ist tatsächlich so, wie Herr Lau- ber sagte: Zentral sind bei diesen Fragen natürlich die Kan- tone. Die Massnahmen, die wir - abgesehen vom Beitritt zu den internationalen Hochschulkonventionen - vorschlagen, sind letzten Endes nur Impulse zuhanden derjenigen, die hier tatsächlich die Möglichkeit haben zu handeln: also Impulse an die Kantone.
Dieses Kriterium der Impulsgebung wird je länger, desto mehr unsere Bundespolitik beeinflussen. Sie werden demnächst mit der Botschaft für die künftigen Forschungsgelder der Peri- ode 1992 bis 1995 konfrontiert werden. Sie werden sehen, dass wesentlich mehr Gelder in Richtung Kantone fliessen werden. Aber Sie werden zugleich sehen, dass dieser Fluss je länger, desto mehr auch in irgendeiner Form zielgerichtet sein wird. Also würde ich meinen, die allgemeinen Beiträge - etwa die Grundbeiträge nach dem Hochschulförderungsgesetz - werden verhältnismässig weniger ansteigen als Beiträge für Impulsprogramme. Es ist der einzige Weg, Herr Onken, oder einer der wenigen, über die der Bund heute verfügt, gewisse Lenkungsfunktionen wahrzunehmen. Aber es bleibt bei der Tatsache, die unbestritten ist: Letzten Endes obliegt es den Kantonen, hier die Verantwortung zu übernehmen.
Ich bin es gewohnt, ganz allgemein im Leben, jene Verantwor-
tungen zu tragen, für die ich zuständig bin; und diejenigen, die andere Verantwortungen tragen, müssen sie eben auch for- mell vertreten. Deshalb sagen wir ganz offen: Diese wunder- bare Aufgabe der Kantone im Bildungsbereich ist ein wesentli- cher Punkt unseres Föderalismus. Aber wenn es den Kanto- nen nicht gelingt, vermehrt und schneller als in der Vergan- genheit hier gesamtheitliche Lösungen zu finden - in eigener Verantwortung wohlverstanden -, dann zweifle ich nicht, dass wir demnächst mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert werden. Ich habe aber volles Vertrauen in die Kantone. Ge- wisse Entwicklungen sind im Gange. Es wurde zum Beispiel die Vereinbarung der Hochschulrektorenkonferenz erwähnt. Aber es muss schnell gehen, denn in der Tat sind wir heute in der Lage, Ihnen die verschiedenen europäischen Konventio- nen zur Unterzeichnung zu unterbreiten, und zwar deshalb, weil die Kantone, insbesondere die EDK (Erziehungsdirekto- renkonferenz) und die Schweizerische Hochschulkonferenz, nach zwanzig Jahren endlich mit dieser Unterzeichnung ein- verstanden waren. Der Bund hätte es begrüsst, wenn dies viel früher geschehen wäre. Es muss speditiver gehandelt wer- den, denn die Zeiten warten einfach nicht mehr auf uns. Insbe- sondere auch Europa wartet nicht mehr auf uns.
Ich möchte den dritten Grundsatz noch erwähnen, der dieser Vorlage zugrunde liegt. In diesen Bereichen der Bildung und der Forschung ergeben sich für uns wahrhaftig keine schwer- wiegenden Probleme für die internationale Zusammenarbeit. Ich habe das auch meinen Kollegen im Ausland immer wieder gesagt. Im Forschungsbereich sind wir bereit, voll und ganz mitzumachen, im Bildungsbereich weitgehend auch. Da ha- ben wir keine institutionellen Hindernisse. Da haben wir keine wesentlichen Elemente, die uns daran hindern könnten. Des- halb auch diese breite Oeffnung nach Europa, die diese Vor- lage beinhaltet.
Sie kennen die Konventionen des Europarates und der Unesco. Ich möchte darüber nicht weiter berichten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass besonders das EG-Pro- gramm Erasmus - ich komme damit auf die Mobilität zu spre- chen - eine wichtige Funktion ausüben wird. Einige Zahlen - der Herr Berichterstatter hat einige davon übrigens schon er- wähnt -: Weniger als 4 Prozent unserer Schweizer Studenten verbringen ein Semester im Ausland. Wir stellen fest, dass Eu- ropa hier starke Anstrengungen unternimmt, um die Mobilität zwischen den EG-Ländern zu fördern, und es ist auch richtig so. Der Zusammenhalt dieser grossen Gemeinschaft wird ohne Zweifel in den nächsten Jahrzehnten dadurch gefördert, dass heute die jungen Leute der Gemeinschaft von Frankreich nach England, nach Deutschland, nach Italien studieren ge- hen. Das ist eine absolute Notwendigkeit auch für uns.
Wenn ich Ihnen sage - ich komme auf die landesinterne Mobi- lität zu sprechen -, dass sich von den fast 9000 Studenten in der Schweiz, die im ersten Semester standen (Studienjahr 1980/1981), nur einige Dutzend an einer Universität einer an- deren Sprachregion befanden, stellen Sie die Notwendigkeit fest, auch unsere landesinterne Mobilität zu fördern. Ich er- wähne zuhanden aller Personen, die hier das Wort ergriffen haben, insbesondere auch zuhanden von Herrn Rüesch: Die interne Mobilität hat nach meiner Auffassung je länger, je mehr eine eminent staatspolitische Bedeutung. Denn wenn wir uns schon ab und zu Fragen stellen über die Suche dieses Landes nach einer neuen Identität, sagen wir dies oft, ohne genau zu wissen, was darunter zu verstehen ist. Dann gibt es minde- stens die alten Identitäten, an denen wir festhalten und die wir fördern wollen. Und eine der wesentlichen Identitäten ist doch, dass wir ein mehrsprachiges Land haben. Deshalb soll den deutschschweizerischen Studenten vermehrt die Möglichkeit gegeben werden, an welschen Universitäten zu studieren und umgekehrt - und, wer weiss, vielleicht morgen auch an einer Universität der italienischen Schweiz.
Es sind von Herrn Piller, von Frau Weber, von Herrn Kündig und von Herrn Danioth Fragen gestellt worden, die sich auf die Berufsbildung beziehen. Der Herr Berichterstatter, Herr Stän- derat Cottier, hat schon darauf hingewiesen, dass die Kom- mission diese Probleme nicht etwa vergessen habe. Natürlich bezieht sich die Botschaft auf eine ganz spezifische Problema- tik. Insofern ist sie nicht abgerundet.
E 29 novembre 1990
932
Motion du Conseil national (Rychen)
Ich kann Ihnen versichern, dass sich der Bundesrat mit der schwerwiegenden Problematik unserer Berufsbildung, insbe- sondere, Herr Piller, der Problematik unserer Höheren Techni- schen Lehranstalten (HTL), befasst. Ich bin Ihnen dankbar für die Diskussion, die Sie heute begonnen haben. Sie wird ohne Zweifel zur Weiterentwicklung dieser Problematik beitragen. Dass hier auch Probleme des Verhältnisses der HTL zu den Hochschulen entstehen, muss ich nicht besonders unterstrei- chen.
Herr Lauber, ich teile Ihre Meinung: Im Rahmen unserer Kom- petenzen hat der Bundesrat heute mit dieser Vorlage die Mög- lichkeiten des Bundes, die in diesem Bereich bestehen, aus- geschöpft. Ich bin dem Ständerat dankbar, wenn er den ver- schiedenen Vorlagen einhellig zustimmen wird.
Ich teile Ihnen im übrigen mit, dass die Erasmus-Verhandlun- gen nächste Woche, am 5. Dezember, beginnen. Wir hoffen, bei positivem Ausgang für das akademische Jahr 1992/93 die entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen zu haben. Wir hoffen auch, dass die Verhandlungen, denen Vorbespre- chungen vorausgegangen sind, so schnell geführt werden, dass man im nächsten Jahr zu einem Abschluss kommen kann.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Bundesbeschluss über die Hochschulkonventionen des Europarates sowie die Hochschulkonvention der Unesco für die Staaten der Region Europa
Arrêté fédéral sur les conventions universitaires du Con- seil de l'Europe et la Convention de l'UNESCO pour les Etats de la région Europe
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 - 3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über die internationale Zusammenar- beit im Bereich der höheren Bildung und der Mobilitätsför- derung
Arrêté fédéral relatif à la coopération internationale en ma- tière d'enseignement supérieur et de mobilité
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 -5 Titre et préambule, art. 1-5
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über die Finanzierung der internationa- len Zusammenarbeit im Bereich der höheren Bildung und der Mobilitätsförderung
Arrêté fédéral relatif au financement de la coopération in- ternationale en matière d'enseignement supérieur et de mobilité
· Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1- 3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über Massnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und der Mobilität in der Schweiz
Arrêté fédéral instituant des mesures propres à promou- voir la reconnaisance réciproque des prestations d'études et la mobilité en Suisse
Gesamtberatung -- Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 -- 6 Titre et préambule, art. 1-6
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Massnah- men zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und cler Mobilität in der Schweiz
Arrêté fédéral relatif au financement des mesures propres à encourager la reconnaissance réciproque des presta- tions d'études et la mobilité en Suisse
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 - 4 Titre et préambule, art. 1 - 4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.313
Motion des Nationalrates (Rychen) Drogenmissbrauch. Nationale Präventionskampagne Motion du Conseil national (Rychen) Toxicomanie. Campagne nationale de prévention
Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, eine breitangelegte nationale Kampagne gegen den Drogenmissbrauch nach dem Vorbild der Aids-Kampagne einzuleiten.
Texte de la motion du 6 février 1990 Le Conseil fédéral est cha gé de lancer une campagne natio- nale de prévention de la toxicomanie en prenant pour exemple la campagne contre le SIDA.
M. Gautier, rapporteur: C est le 6 février de cette année que M. Rychen, conseiller national, déposait la motion qui nous occupe. Le 5 juin, le Conseil fédéral déclarait l'accepter et le 22 juin le Conseil national l'adoptait sans débat. La Commis- sion de la santé publique et de l'environnement vous propose d'en faire de même et si vous la suivez, cette motion aura été transmise au Conseil fédéral moins de dix mois après son dé- pôt, ce qui me paraît assez rapide.
La motion demande que le Conseil fédéral lance une campa-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Höhere Bildung und Mobilitätsförderung. Internationale Zusammenarbeit Enseignement supérieur et mobilité. Coopération internationale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.059
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.11.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
926-932
Page
Pagina
Ref. No
20 019 494
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