14 décembre 1990
N
2444
Postulat Vollmer
mengenpolitik zu führen. Deshalb ist sie dazu übergegangen, jährliche Geldmengenziele anzustreben und zu veröffentli- chen, die mittelfristig mit dem Stabilitätsziel harmonieren. An- gesichts der komplexen Einflüsse von Kapitalmarktzinsen, Sparneigung, Wechselkurs- und Inflationserwartungen sowie Geldpolitik in einem sich fortwährend ändernden internationa- len Umfeld ist der Zinszusammenhang mit dem Ausland unge- wiss. Die Wissenschaft wird das Phänomen der Zinsinsel Schweiz voraussichtlich aus eigenem Antrieb untersuchen, sobald ein Auslaufen der gegenwärtigen inflationären Turbu- lenzen dies gestattet. Weiter wird das Bundesamt für Konjunk- turfragen in absehbarer Zeit eine Studie zur Zinsentwicklung veröffentlichen.
Der Finanzplatz Schweiz hat uns Verdienst und Staatseinnah- men geliefert; seinen einstigen Vorsprung und die Einmalig- keit seiner Liberalisierung hat er teilweise verloren. Wir werden auch inskünftig auf seinen Beitrag an unsere Volkswirtschaft angewiesen bleiben und müssen daher bestrebt sein, seine internationale Konkurrenzfähigkeit zu erhalten.
Wesentliche Schritte zur Modernisierung unseres Finanzplat- zes hat der Bundesrat schon unternommen. Einige Massnah- men stehen in der parlamentarischen Beratung (Stempel- steuer, Aktienrecht). Vieles wird vom Ausgang der Verhand- lungen EG/Efta über die Schaffung eines Europäischen Wirt- schaftsraumes abhängen. Die eidgenössischen Räte werden darüber zu befinden haben.
Alle Forderungen der Motionen sind - wie vorstehend darge- legt - bereits durchgeführt oder in die Wege geleitet worden. Die eidgenössischen Räte werden über die Resultate nach Durchführung der Vernehmlassungsverfahren in speziellen Botschaften orientiert. Der Bundesrat kann sich heute, so- lange die schwierigen Verhandlungen mit der EG in Gange sind, noch nicht dazu äussern, ob und wie die schweizerische Gesetzgebung dem EG-Standard angeglichen werden kann. Die Verfassung des verlangten Berichtes hätte bis zum Ab- schluss der EWR-Verhandlungen zu warten. Ebensowenig kann er verbindlich darlegen, wie das autonome Fürstentum Liechtenstein die anstehenden Probleme der Aufsicht über den Finanzplatz lösen wird.
Die in den Postulaten aufgeworfenen Probleme werden soweit möglich geprüft. Insbesondere die Hypothekarfinanzierung könnte - durch die Marktpartner, nicht durch den Staat - noch verbessert werden, und das Bewertungssystem für Wertpa- piere (Rating) steht im Zusammenhang mit der Revision der Zulassung von Wertpapieren an den Börsen zur Diskussion. Ueber die Fortschritte bei den Verhandlungen über Doppelbe- steuerungsabkommen werden die eidgenössischen Räte fort- laufend orientiert. Nach Kenntnisnahme des Berichtes der Eid- genössischen Bankenkommission über die Bankenaufsicht Liechtensteins wären wir daran interessiert, Konsultationen aufzunehmen mit dem Ziel, eine Schliessung der festgestell- ten Lücken zu erwirken. Die Flexibilisierung des Arbeitsrechts ist bereits Bestandteil einer Vorlage des Bundesrates an die eidgenössischen Räte. Das Biga wird dem Problem der Aus- bildung von Finanzanalysten zweifellos Rechnung tragen, wenn die Fachverbände solche Lehrgänge vorschlagen. Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Weiterbildungs- offensive des Bundes besteht die Möglichkeit zur Ausbildung von Finanzspezialisten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, die gleichlautenden Postulate der frei- sinnig-demokratischen Fraktion, der Fraktion der Schweizeri- schen Volkspartei sowie der christlichdemokratischen Frak- tion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.694
Postulat Vollmer Studie über Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer Impôt fédéral direct. Déduction des frais de transport
Wortlaut des Postulates von 19. September 1990
Artikel 22bis Absatz 1 Buchstabe a des Bundesratsbeschlus- ses vom 9. Dezember 1940 über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt) hält fest, dass die «notwendigen Ko- sten der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort» vom rohen Ein- kommen der Unselbständigerwerbenden abzuziehen sind. Aus der Antwort des Bundesrates vom 5. März 1990 auf meine Interpellation vom 14. Dezember 1989 geht hervor, dass keine gesicherten statistischen Grundlagen bestehen, um die Aus- wirkungen von allfälligen Aenderungen bei diesen Abzügen auf die Steuererträge abzu schätzen. Der Bundesrat wird gebe- ten, eine wissenschaftliche Studie ausarbeiten zu lassen, die insbesondere auf folgende Fragen Auskunft gibt:
Auto
öffentliche Verkehrsmittel
Velo
in Abzug bringen?
Benutzung des Autos
Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels?
generell pro Kilometer ein Betrag von zum Beispiel 10, 20, 50 Rappen abgezogen werden könnte, unabhängig davon, ob das öffentliche oder das private Verkehrsmittel benutzt wird,
oder generell nur die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs abgezogen werden können?
Texte du postulat du 19 septembre 1990
Aux termes de l'article 22bis, 1er alinéa, lettre a, de l'arrêté du Conseil fédéral du 9 décembre 1940 sur la perception d'un im- pôt fédéral direct (AIFD), les «frais de déplacement nécessai- res entre le domicile et le lieu de travail» sont déduits du revenu brut des personnes exerçant une activité lucrative dépen- dante.
Il ressort de la réponse donnée par le gouvernement le 5 mars 1990 à mon interpellation du 14 décembre 1989, qu'on ne dis- pose d'aucune donnée statistique sûre pour évaluer les con- séquences qu'auraient des modifications de ces déductions sur les recettes fiscales. Le Conseil fédéral est invité à ordon- ner que l'on procède à une étude scientifique qui renseigne notamment sur les points suivants:
en auto,
avec un moyen de transport en commun,
à bicyclette.
d'une auto,
d'un moyen de transpor: en commun.
possibilité générale de déduire par exemple 10, 20 ou 50 centimes par kilomètre, aussi bien pour l'utilisation de moyens de transport en commun que de moyens de transport privés,
possibilité de déduire uniquement les frais de déplacement par moyens de transport en commun?
2445
Postulat Sager
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bundi, Eg- genberger Georges, Euler, Haering Binder, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Ott, Reimann Fritz, Stap- pung, Uchtenhagen, Ulrich, Züger (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.712 Postulat Sager Mundart in Institutionen des Bundes Usage du dialecte sur le plan fédéral
Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990
Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten beauf- tragt zu prüfen, inwiefern er gesetzliche oder andere Massnah- men treffen kann, um Institutionen des Bundes zu veranlas- sen, grundsätzlich hochdeutsch zu sprechen (SRG/DRS, ETHZ) bzw. zu schreiben (PTT, SBB). Sinnvolle Ausnahmen wie beispielsweise DRS-Sendungen lokaler oder sprachregio- naler Natur sollen möglich bleiben.
Texte du postulat du 20 septembre 1990
Le Conseil fédéral est prié d'examiner, dans les limites de ses compétences, quelles mesures légales ou autres il peut pren- dre pour inciter les institutions fédérales à s'exprimer par prin- cipe en bon allemand, que ce soit oralement (SSR/DRS, EPFZ) ou par écrit (PTT, CFF). Toutefois, les exceptions fon- dées, telles les émissions locales de la DRS ou celles qui ont trait aux dialectes, doivent être possibles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Auer, Basler, Bircher Silvio, Bundi, Burckhardt, Columberg, Dietrich, Eng- ler, Eppenberger Susi, Euler, Fischer-Sursee, Fischer-Seen- gen, Giger, Graf, Grendelmeier, Gysin, Hess Peter, Keller, Lo- retan, Müller-Meilen, Nebiker, Ott, Portmann, Reimann Maxi- milian, Rychen, Seiler Hanspeter, Spalti, Widmer, Zölch (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Mundart in der deutschen Schweiz erlebte vor allem wäh- rend der beiden Weltkriege Hochkonjunktur, nachdem sie während der zweiten industriellen Revolution im 19. Jahrhun- dert vom Hochdeutschen verdrängt worden war. Gerade nach der Machtergreifung Hitlers gehörte die sprachliche Abgren- zung von Deutschland zur geistigen Landesverteidigung, und das war in jener Zeit zugleich ein Akt der Solidarität gegenüber der Romandie und dem Tessin.
Seit Ende der fünfziger Jahre ist das Hochdeutsche in Anglei- chung an die Entwicklung in der Bundesrepublik geschwächt worden. Es sind namentlich die Achtundsechziger, die heute in Medien, Schulen und Kirchen den Ton angeben. Selbst an der ETH Zürich ist das Schweizerdeutsch in Uebungen, Semi- narien und Prüfungen geläufig und in Bern gerade an der na- turwissenschaftlichen Fakultät verbreitet. Predigten in Mund- art sind längst keine Ausnahmen mehr. Und selbst PTT und SBB verwenden in Inseraten und Plakaten zuweilen Dialekt.
Der Deutschschweizer schlingert damit zunehmend in eine «sprachliche Schizophrenie»: Er spricht eine Sprache, die er kaum schreibt, und schreibt eine Sprache, die er immer selte- ner spricht. Derweil der Deutschschweizer fast nie in seiner Mundart schreibt, ist er im internationalen Kontakt zunehmend gezwungen, in seiner Schriftsprache zu sprechen. Dann er- weist es sich, wie stark seine Fähigkeit zum mündlichen Aus- druck auf hochdeutsch gelitten hat.
Mit der Hochsprache und deren Pflege werden Grammatik und Satzlehre gelehrt. Neuere Erkenntnisse deuten an, dass dadurch auch die Grundlage zu strukturiertem und logischem Denken gelegt wird. Es könnte sehr wohl sein, dass die sprachliche Verarmung Denkfähigkeit und Denkleistung in Mitleidenschaft zieht.
Wer den Gebrauch der Mundart in Schule, Kirche und an den Medien gefördert und die Verwendung des Hochdeutschen bewusst eingedämmt hat, glaubte vielleicht, aus Sorge für die Mundart zu handeln, hat sie aber im Grunde erst gefährdet. Die schweizerischen Dialekte sind ein reiches Erbe und zeu- gen für die kulturelle Vielfalt der deutschen Schweiz. Sie müs- sen sich jedoch an einer disziplinierten und geregelten Schrift- sprache orientieren, wenn sie nicht verkümmern sollen.
Der ausgedehnte Gebrauch der Mundart an Radio und Fern- sehen ist besonders verhängnisvoll. Unter diesem Einfluss werden die Unterschiede unserer Dialekte verschwinden; sie laufen Gefahr, sich zu einer interkantonalen Einheitssprache zu entwickeln. Dann wird die Versuchung wachsen, ein sol- ches interkantonales Schweizerdeutsch zu schreiben. Der wahre und echte Freund der deutschschweizerischen Dia- lekte setzt sich aus diesem Grund für die vermehrte Förderung des Hochdeutschen an den Schulen und den Gebrauch der Schriftsprache an den elektronischen Medien ein.
Auch auf der staatspolitischen Ebene muss Alarm geschlagen werden. Mit einer einheitlichen schweizerdeutschen Schrift- sprache würde sich nämlich die deutsche Schweiz vollends in die geistige Isolation begeben und sich vorab von der Roman- die und dem Tessin absondern, deren Bewohnern die Erler- nung der international recht wichtigen deutschen, nicht aber einer deutschschweizerischen Sprache zugemutet werden darf.
Ebenfalls auf der staatspolitischen Ebene ist ein meist überse- hener Umstand von Belang. Im Gespräch mit einem Romand, der ja das gleiche Französisch spricht wie die meisten Ro- mands, befindet sich der Basler, Berner oder Zürcher als Ver- treter zwar der nationalen Mehrheit, aber doch auch als Vertre- ter eines von vielen Dialekten in der Lage einer sprachlichen Minderheit. Diese Tatsache hat viel dazu beigetragen, dass der Schweiz die virulentesten Minderheitenprobleme erspart geblieben sind.
Noch kaum in die Diskussion einbezogen wurde die europäi- sche Integration. Die Verwirklichung des Binnenmarktes auf Ende 1992 wird im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsrau- mes auch auf die Efta-Länder Einfluss haben. Damit werden in der Schweiz zweifellos zentrifugale Kräfte geweckt und geför- dert. Die geschilderte Selbstisolierung der deutschen Schweiz müsste eine solche Tendenz noch stärken.
Und schliesslich: Gemäss Verfassung ist das Deutsche eine der drei Verwaltungs- und eine der vier nationalen Sprachen. Damit war nicht die Mundart gemeint. Die «Schweizermacher» sollten daran gehindert werden, die Beherrschung der Mund- art als Voraussetzung der Einbürgerung zu fordern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
56-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Vollmer Studie über Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer Postulat Vollmer Impôt fédéral direct. Déduction des frais de transport
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.694
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Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1990 - 08:00
Date
Data
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2444-2445
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