Postulat Schwab
2432
N 14 décembre 1990
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.811 Postulat Dormann Obligatorische Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer Assurance obligatoire des salariés au titre de l'indemnité journalière
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung einer obligatori- schen Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer und Arbeit- nehmerinnen zu prüfen.
Texte du postulat du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à étudier l'introduction d'une assu- rance d'indemnité journalière obligatoire pour les salarié(e)s.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bürgi, David, Dünki, Fäh, Keller, Neukomm, Ruckstuhl, Schmid, Seiler Rolf, Stamm, Widrig, Zwygart (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die obligatorische Unfallversicherung deckt weitgehend den Erwerbsausfall, den Arbeitnehmer bei Unfall oder Berufs- krankheit erleiden. Ein entsprechender Versicherungsschutz für den Erwerbsausfall bei Nichtberufskrankheiten besteht hin- gegen nicht.
Obwohl ein Grossteil der Arbeitnehmerschaft individuell oder kollektiv oder aufgrund eines Arbeits- oder Gesamtarbeitsver- trags gegen Lohnausfall bei Krankheit versichert ist, bestehen doch vielfach grosse Diskrepanzen zu den Leistungen bei Un- fall. Besonders bei längerdauernden Krankheiten oder Krank- heitsfolgen (Krebs, Herzinfarkt) kommt es vor, dass Arbeitneh- mer bis zum Beginn der IV-Leistungen lange Zeit keinerlei Ein- kommen erzielen, was zu den entsprechenden sozialen Härten (insbesondere für die jeweiligen Familien) führt. Bei unfallbe- dingter Arbeitsunfähigkeit ist dies dank UVG nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung von krankheits- und unfallbeding- ter Arbeitsunfähigkeit ist für die Betroffenen stossend.
Eine obligatorische Krankengeldversicherung beseitigt diese Ungleichbehandlung und ergänzt den Versicherungsschutz des UVG. Die Leistungen der Krankengeldversicherung sollen den Zeitraum zwischen Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und Beginn der IV-Leistungen überbrücken. Zu prüfen ist eine entsprechende Aenderung von Krankenversi- cherungsgesetz oder UVG.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Das Postulat wird von Herrn Allenspach bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.813 Postulat Schwab Eingliederung des Pferdesportes in Jugend + Sport Jeunesse et Sport. Intégration du sport équestre
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat ist eingeladen, die nötigen Massnahmen zur Eingliederung des Pferdesports, insbesondere Voltige und Reiten in allen landesüblichen Formen, in Jugend + Sport zu veranlassen.
Texte du postulat du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures nécessai- res pour intégrer le sport équestre, notamment la voltige et l'équitation dans toutes les formes pratiquées en Suisse, dans les activités de Jeunesse et Sport.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Blatter, Bonny, Büttiker, Daepp, Déglise, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Giger, Gysin, Hari, Hess Otto, Hösli, Houmard, Keller, Kühne, Luder, Mauch Rolf, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuen- schwander, Paccolat, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutis- hauser, Rychen, Scheidegger, Schnider, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwingli, Zwygart (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bis zur Auflösung der Kavallerie anno 1973 bildete der Bund jedes Jahr einige Hundert Pferde aus und vermittelte in Schu- len und Kursen etlichen Hundert jungen Schweizern eine gute und umfassende Schulung im Reiten und Fahren sowie in der Haltung und Pflege der Pferde. Der Pferdesport, vor allem als Freizeit- bzw. Breitensport, empfing davon wertvolle Impulse. Diesen Know-how-Transfer gibt es heute nicht mehr. Im Ge- genteil, das überkommende Wissen und Können ums Pferd droht sogar verlustig zu gehen. Die Reitvereine sind bei der Nachwuchsförderung weitgehend auf sich selbst gestellt. Der erfreuliche, zügige Auf- und Ausbau von Jugend + Sport seit Beginn der siebziger Jahre hat die Lage des Pferdesports zu- sätzlich beeinträchtigt. Im Gegensatz zu 31 anderen Sportar- ten entbehrt er bis heute cer Förderung im Rahmen von Ju- gend + Sport. Teilnahme und gründliche Schulung werden so nicht zuletzt für den einzelnen Jugendlichen immer mehr auch zu einer finanziellen Frage.
Historisch ist der Pferdesport in unserem Land nie Sport einer bestimmten sozialen Schicht gewesen. Dafür zeugen tradi- tionsreiche, populäre Veranstaltungen wie Fête nationale hip- pique in Tramelan, Marché-Concours in Saignelégier oder Bauernpferderennen in Schwarzenburg. Für die Verankerung in breitesten Bevölkerungskreisen sprechen auch der Wider- stand, der seinerzeit der Abschaffung der Kavallerie entgegen- gebracht wurde, und die Empörung, die die Absicht des Bun- desrates, die Empfa in Bern aufzulösen, hervorgerufen hat. Zur Verbundenheit mit dem Pferd trägt bei, dass wir eine lan- desspezifische Pferderasse, die Freiberger, haben und auch die eigentliche Reitpferdezucht (Warmblut), weitgehend auf den Bauernstand abgestützt, auf einer jahrhundertealten Ge- schichte basiert - im Kloster Einsiedeln seit dem 11. Jahrhun- dert bis heute ohne Unterbruch, wahrscheinlich die älteste noch bestehende Zuchtstätte der Welt.
Reiten kann im Unterschied zu vielen anderen Sportarten, die praktisch nur von Jugendlichen und Erwachsenen ausgeübt werden können, lebenslang gepflegt werden. Mit der Integra-
2433
Postulat Basler
tion des Pferdesports in Jugend + Sport wird also langfristig auch der Erwachsenensport gefördert.
Mit der Einfügung des Pferdesports in Jugend + Sport wird der nachkommenden Generation nicht nur eine sportliche Tätig- keit ermöglicht, sondern es wird auch ein bedeutendes kultu- relles Erbe weitergegeben. Darüber hinaus wird zwangsläufig Anleitung zum Umgang mit Natur, Tier und Landschaft vermit- telt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Dezember 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 décembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
90.738
Postulat Burckhardt Schaffung eines Europäischen Sicherheitsraumes (ESR) Espace de sécurité européen
Wortlaut des Postulates vom 26. September 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts der auch auf dem Gebiet der Sicherheit schnell vorangetriebenen Europäischen Integration zu prüfen, welche Schritte er unternehmen kann, um die Schweiz an den diesbezüglichen internationalen Ko- operationen zu beteiligen. Analog und in Ergänzung zum Eu- ropäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Schaffung eines Eu- ropäischen Sicherheitsraumes (ESR) in Angriff zu nehmen, um die durch den vorgesehenen Abbau der Binnengrenzkon- trollen entstehenden Sicherheitsrisiken auszugleichen. Insbe- sondere ist zu prüfen, ob und in welcher Form sich die Schweiz ohne Präjudiz einer EG-Beteiligung der Schweiz an dem Schengener Abkommen von 1985/1990 zwischen Frank- reich, Deutschland und den Benelux-Staaten beteiligen könnte.
Texte du postulat du 26 septembre 1990
Vu la rapidité de l'intégration européenne en matière de sécu- rité, le Conseil fédéral est invité à examiner les mesures qu'il pourrait prendre en vue d'une participation de la Suisse à la coopération internationale dans ce domaine. Il devra tenir compte de la création de l'Espace de sécurité européen, com- plément à l'Espace Economique Européen (EEE), afin de compenser les risques en matière de sécurité qui vont surgir lors de la suppression des contrôles douaniers intracommu- nautaires. Mais il importe avant tout de déterminer si la Suisse pourrait participer, et sous quelle forme, à l'Accord de Schen- gen de 1985/1990 entre la France, l'Allemagne et les Etats du Bénélux, sans compromettre une éventuelle participation à la Communauté européenne.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aubry, Auer, Basler, Coutau, Daepp, Eggly, Eisenring, Eppenberger Susi, Etique, Feigenwinter, Frey Walter, Friderici, Giger, Graf, Gros, Gui- nand, Houmard, Jeanneret, Leuba, Loeb, Mauch Rolf, Müller- Meilen, Nabholz, Nebiker, Petitpierre, Segond, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Zölch, Zwingli (33)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die bisherige Integration Europas führte zwischen den EG- Staaten nicht nur zu einer wirtschaftlichen, sondern auch zu ei- ner bedeutend engeren Zusammenarbeit im Sicherheitsbe- reich: Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten ha- ben mit dem sogenannten Schengener Abkommen von 1985
und dem entsprechenden Uebereinkommen vom Juni dieses Jahres Vorkehrungen getroffen, welche die durch den im Zu- sammenhang mit EG 93 und EWR geplanten Abbau der Bin- nengrenzkontrollen entstehenden Sicherheitsmängel kom- pensieren sollen. Darunter fallen u. a. die Vereinfachung der polizeilichen Zusammenarbeit und der Rechtshilfe, die Verein- heitlichung der Visumsbestimmungen, die Koordination in der Bekämpfung der Betäubungsmittel, die Harmonisierung des Waffenrechts sowie die Einrichtung eines Informationssy- stems (Fahndungssystem).
Die Schweiz blieb bisher von solchen Kooperationen ausge- schlossen. Zudem hat die bis heute vor allem auf staats- und wirtschaftspolitische Fragen ausgerichtete Schweizer Aussen- politik die drohende Abkapselung der Schweiz im Sicherheits- bereich bisher kaum in Betracht gezogen.
Die Verwirklichung der Freiheiten des Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb des EWR setzt u. a. den Abbau der Binnengrenzkontrollen voraus. Die am Schengener Abkommen beteiligten Staaten suchen das da- durch entstehende Sicherheitsmanko durch verschiedene Ausgleichsmassnahmen zu kompensieren. Es wäre.nun nicht sinnvoll, bliebe die Schweiz als Mitglied des EWR von diesen Kompensationsmassnahmen ausgeschlossen. Aber auch un- abhängig davon, ob der EWR zustande kommt oder nicht: Eine Folge des Schengener Abkommens wird sein, dass die Grenzkontrollen zu den an diesem Abkommen nicht beteilig- ten Drittstaaten wesentlich verschärft würden. Dies hätte u. a. für Schweizer Grenzkantone wie Genf, Tessin, Thurgau, Ba- sel-Stadt negative Auswirkungen.
Ein Abseitsstehen der Schweiz auf dem Gebiet der europäi- schen Koordination in Sicherheitsfragen scheint mit zu gros- sen Risiken verbunden zu sein. Mit bilateralen Abkommen al- lein könnten die absehbaren Probleme kaum bewältigt wer- den. Daher würde die Schaffung eines ESR, das heisst eine generelle Harmonisierung aller sicherheitsrelevanten Vor- schriften und Bestimmungen im Rahmen der an einem EWR beteiligten Länder der EG und der Efta, die angesprochenen Probleme entschärfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.744 Postulat Basler Staatsakten. Offenlegungsverfahren Documents établis pour assurer la sécurité de l'Etat. Consultation et destruction ou archivage
Wortlaut des Postulates vom 27. September 1990
Gemäss viertem Zwischenbericht des Sonderbeauftragten wird das Offenlegungsverfahren für die Fichen bis in den Herbst 1991 dauern. Erst anschliessend beginnt die Einsicht in die Dossiers, die mit noch aufwendigerer Abdeckungsarbeit verbunden ist als jene in die Karteikarten. Sie wird weitere 4 bis 6 Jahre dauern. Es zeigt sich schon heute, dass das durch Of- fenlegung der Eintragungen erhoffte Ziel, Vertrauen in unse- ren Staat zurückgewinnen, nicht erreichbar ist, weil Abdeckun- gen neue Fragen bei den Betroffenen auslösen und das da- malige politische Umfeld nicht mehr gegenwärtig ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schwab Eingliederung des Pferdesportes in Jugend + Sport Postulat Schwab Jeunesse et Sport. Intégration du sport équestre
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1990
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.813
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
2432-2433
Page
Pagina
Ref. No
20 019 343
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.