Postulat der LdU/EVP-Fraktion
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schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte ge- macht werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990
Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterste- hen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bun- desrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwir- ken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser Form entgegengenommen werden.
Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig un- ter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bun- desamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend er- halten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den mass- gebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechen- den Projektänderungen von den SBB verlangen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.707
Postulat Segmüller Rahmenkredit für Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Credit de programme
Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzli- chen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Ent- wicklungsländern zu prüfen.
Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit de programme complémentaire concernant des mesures de sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wach- sende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Er- gänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf interna- tionaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden kön-
nen. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Pro- blem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern um technische und finanzielle Unterstützung seitens der Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmass- nahmen gegenüber den Entwicklungsländern.
Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapi- talbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur un- genügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbeson- dere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rah- menkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchfüh- rungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilate- rale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu kön- nen.
Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus ei- nem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die Schaffung der notwendigen personellen und administrativen Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilate- ralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privat- wirtschaft) zu suchen.
Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Stän- derates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.717 Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion à l'ONU
Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll.
Texte du postulat du 24 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante: quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU sera- t-il soumis au peuple et aux cantons?
Sprecher - Porte-parole: Widmer
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
54-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Segmüller Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Postulat Segmüller Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Crédit de programme
In
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.707
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Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1990 - 08:00
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2429-2429
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