Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
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Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Beitritt Banque européenne pour la reconstruction et le développement. Adhésion
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 5. September 1990 (BBI III, 793) Message et projets d'arrêté du 5 septembre 1990 (FF III, 741) Beschluss des Ständerates vom 11. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats du 11 décembre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Oehler unterbreitet im Namen der Wirtschaftskommis- sion den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (im folgenden BERD) wurde auf Initiative des französischen Staatspräsidenten geschaffen, um jene mittel- und osteuropäi- schen Länder, welche sich zu einer demokratischen Staats- form bekennen, beim Uebergang von der Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft finanziell zu unterstützen. Diese Un- terstützung erfolgt in Form von längerfristigen Darlehen zu marktnahen Bedingungen, Kapitalbeteiligungen oder Garan- tien. Die Unterstützung des Privatsektors wird Priorität genies- sen. Die Bank wird aber auch staatliche Infrastruktur- und Um- weltschutzprojekte finanzieren.
Der Bank gehören 42 Länder an (für die Liste der Mitgliedlän- der und deren Kapitalanteile siehe Anhang 1 in der Botschaft). Die Bank wird mit einem Kapital von 10 Milliarden Ecu (rund 18 Milliarden Franken) ausgestattet, womit sie während fünf Jahren Darlehen in einer Grössenordnung von rund 1,8 Milli- arde Ecu jährlich gewähren kann. 30 Prozent des Kapitals sind einzahlbar; der Rest dient als Garantiekapital. Die Schweiz wird einen Kapitalanteil von 2,28 Prozent übernehmen, was rund 410 Millionen Franken entspricht. Davon sind lediglich 30 Prozent über fünf Jahre verteilt (d. h. rund 125 Millionen Franken) einzubezahlen. Die Schweiz wird im Verwaltungsrat über einen ständigen Vertreter verfügen. Alle wichtigen Ent- scheide werden im Verwaltungsrat mit qualifizierten Stimmen- mehrheiten gefällt, so dass keine Gruppe ein Entscheidungs- monopol ausüben kann.
Das Budget des Bundes wird nach erfolgtem Beitritt mit jähr- lich maximal 25 Millionen Franken belastet werden. Das Ga- rantiekapital wird als Eventualverpflichtung im Ordnungs- konto des Eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesens verbucht. Der Beitritt zur BERD hat eine Erhöhung des Perso- nalbestandes von zwei Einheiten zur Folge (Stelle des schwei- zerischen Vertreters im Verwaltungsrat und Stelle des Sachbe- arbeiters für die BERD im Bundesamt für Aussenwirtschaft).
M. Oehler présente au nom de la Commission des affaires économiques le rapport écrit suivant:
La Banque européenne pour la reconstrution et le développe- ment (BERD) a été instituée à l'initiative du chef de l'Etat fran- çais afin d'aider financièrement les pays d'Europe centrale et orientale, qui s'engagent dans un processus de démocratisa- tion, à passer de l'économie planifiée à l'économie libérale et sociale. Cette aide financière sera accordée sous forme de prêts à long terme à des conditions proches de celles du mar- ché, de prises de participation au capital, ou encore de garan- ties. La banque soutiendra en priorité le secteur privé, mais elle financera aussi des projets de développement de l'infra- structure publique et de protection de l'environnement.
La banque compte 42 Etats membres (liste des membres et de leur participation au capital: voir appendice 1 du message). Elle est dotée d'un capital initial de 10 milliards d'écus, soit quelque 18 milliards de francs suisses. Avec cette somme, elle pourra accorder pendant 5 ans des prêts totalisant environ 1, 8 milliards d'écus par an. Sur ce capital initial, 30 pour cent de-
vront être libérés dans l'espace de 5 ans suivant l'adhésion, le reste servant de capital de garantie. La part de la Suisse au ca- pital équivaut à 2,28 pour cent, soit 228 millions d'écus ou 410 millions de francs, dont 30 pour cent (près de 125 mil- lions) devront donc être versés pendant ces 5 ans. Un délégué permanent représentera notre pays au Conseil d'administra- tion de la banque. Toutes les décisions importantes y seront prises à la majorité qualifiée des voix, afin d'éviter qu'un pays ou un groupe puisse détenir un monopole de décision.
L'adhésion grèvera le budget fédéral d'un montant maximal de 25 millions de francs par an. Le capital de garantie sera im- puté à titre de provision au compte d'ordre des Services de caisse et de comptabilité de la Confédération. L'effectif du per- sonnel s'accroîtra de deux unités, soit le poste du délégué per- manent et un poste de collaborateur spécialisé responsable à l'Office fédéral des affaires économiques extérieures.
Antrag der Kommission
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschlüssen über die Finanzie- rung des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Bank für Wie- deraufbau und Entwicklung und über den Beitritt der Schweiz zu dieser Bank zuzustimmen.
Proposition de la commission
La commission unanime vous propose d'entrer en matière et d'approuver les arrêtés concernant l'adhésion à la banque et son financement.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
A. Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD)
A. Arrêté fédéral concernanat l'adhésion de la Suisse à la Banque européenne pour la reconstruction et le dévelop- pement (BERD)
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 109 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Finanzierung des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD)
B. Arrêté fédéral concernant le financement de l'adhésion de la Suisse à la Banque européenne pour la reconstruc- tion et le développement (BERD)
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
N
12 décembre 1990
2290
Expositions internationales
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 144 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
90.071
Internationale Ausstellungen Expositions internationales
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Oktober 1990 (BBI III, 1025) Message et projet d'arrêté du 24 octobre 1990 (FF III, 981)
Beschluss des Ständerates vom 5. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats du 5 décembre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Ruf Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen neuen Bundesbeschluss vorzulegen, dem für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung «Expo 92» in Sevilla ein ökologisch vertretbares Konzept - im Gegensatz zum Projekt «Ikarus» - zugrunde liegt.
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Ruf Renvoi au Conseil fédéral
en l'invitant à présenter, pour la participation de la Suisse à l'exposition universelle «Expo 92» de Séville, un nouvel arrêté portant sur un projet respectueux de l'environnement - à la dif- férence du projet «Icare».
Bundi, Berichterstatter: Es geht bei dieser Vorlage darum, ei- nen Verpflichtungskredit von 28 Millionen Franken für die Teil- nahme der Schweiz an der Weltausstellung 1992 in Sevilla und einen Verpflichtungskredit von 2 Millionen Franken für die Spezial-Weltausstellung in Genua zu bewilligen. Die aussen- politische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen, dem Bundesbe- schluss zuzustimmen und den Kredit zu genehmigen.
Ein gewisses Missbehagen kam in unserer Kommission aller- dings bei der Beratung dieser Vorlage zum Ausdruck. Welt- ausstellungen hatten zweifellos im 19. Jahrhundert - zwi- schen der ersten und zweiten industriellen Revolution - eine andere Bedeutung als heute. Sie dienten damals unmittelbar der Anschauung, dem Vergleich, der Produktebesichtigung. Sie waren noch mit relativ einfachem Aufwand zu bewältigen. Heute hat sich der Rhythmus stark gesteigert, wie selbst die Botschaft des Bundesrates feststellt, und sie spricht auch von einer inflationären Entwicklung. Unsere heutige Mobilität erfor- dert aufwendige Infrastrukturanlagen vor allem für den Ver- kehr. Die Ansprüche betreffend Ausstellungsfläche wachsen. Die Wohnungsmieten und Bodenpreise steigen im Zusam- menhang mit solchen Ausstellungen, und auch der Energie- verbrauch und die Umweltbelastung nehmen zu. Somit fragt es sich tatsächlich, ob in einer Zeit mit so vielen Kommunika- tionsmöglichkeiten und mit so viel Mobilität wie heute solche Grossveranstaltungen noch nötig und sinnvoll sind.
Die Problematik ist sowohl von den Organisatoren der Welt- ausstellungen als auch vom Bundesrat erkannt worden. Das «Bureau international des expositions» in Paris versucht einzu- schränken, einmal punkto Zahl und Rhythmus der Ausstellun-
gen und auch punkto Begrenzung der Ausstellungsfläche. Al- lein, es will ihm nicht so recht gelingen. Trotz der guten Absicht sind zwischen 1992 und dem Jahre 2000 drei kleinere und drei grössere Weltausstellungen geplant.
Wenn die Schweiz an allen diesen sechs Ausstellungen teil- nehmen wollte, müsste sie einen Kostenrahmen von 100 Mil- lionen Franken zur Vefügung stellen.
Die aussenpolitische Kommission ist mehrheitlich der Auffas- sung, dass die Schweiz auf internationaler Ebene darauf hin- wirken solle, dass erstens weniger Ausstellungen durchzufüh- ren seien und dass zweitens Ausstellungen mit möglichst ge- ringen Umweltbelastungen anzustreben seien und nicht gi- gantische, monumentale Pavillons. Drittens soll sich der Bun- desrat für künftige Teilnahmen viel früher einschalten und die zuständigen parlamentarischen Organe in einer früheren Phase bereits über die Absichten betreffend Engagement und Projekt orientieren.
Der Bundesrat hat die Kommission auch dahingehend orien- tiert, dass er demnächst in den aussenpolitischen Kommissio- nen ein Konzept vorlegen und darin aufzeigen wolle, wie er diesen von der Kommission vorgetragenen Bedenken Rech- nung tragen könne.
Ein Abseitsstehen der Schweiz bei den bevorstehenden Aus- stellungen in Sevilla und in Genua schien aber der Kommis- sion aus mehreren Gründen nicht angebracht. Nach Beteili- gung an den letzten fünf Ausstellungen in Ueberseestädten wäre eine Absenz in einern befreundeten europäischen Land kaum verständlich. Spanien als EG-Land würde unsere Ab- senz nicht ohne Reaktionen zur Kenntnis nehmen. Gerade auf Goodwill von südeuropäischen EG-Staaten ist die Schweiz im Hinblick auf den abzuschliessenden Vertrag über den euro- päischen Wirtschaftsraum oder auch in bezug auf den Binnen- markt angewiesen. Eine Nichtteilnahme könnte auch als Indif- ferenz betreffend einen Beitrag an die Behebung des Nord- Süd-Gefälles in Europa interpretiert werden.
Ein Teil solcher Gründe kann bei jeder Teilnahme angeführt werden. Bei der herrschenden Tendenz zur «Universalisie- rung» der Weltausstellungen dürfte es schwierig werden, zum Beispiel die Teilnahme in einem Entwicklungsland zu verwei- gern, ohne der mangelnden Solidarisierung bezichtigt zu wer- den.
Die Kommission hat ja gesagt zu «Sevilla», obwohl sie vom Projekt und vom Ausstellungskonzept nicht sonderlich ange- tan war. Weder der Papierturm, der bekanntlich den vom Bun- desrat verworfenen Eisturm ersetzen soll, noch das kulturelle Programm vermochten zu begeistern. Die Uebertragung der Durchführung von Projekt und Programm an die Mustermesse Basel lässt aber auf Zuverlässigkeit und klare konzeptionelle Arbeit hoffen. Nachdem eine Reihe von zuständigen Organen, so die Koordinationskonferenz für die Präsenz der Schweiz im Ausland (Koko), der Bundesrat, die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung, die bekanntlich den Ideenwettbewerb durchgeführt hat, und auch eine elfköpfige Jury seit Dezember 1987 die Vorarbeiten vorangetrieben hatten, wollte die aussen- politische Kommission sich nicht in längere Diskussionen we- gen des Geschmackes einlassen. Es war dazu grundsätzlich auch zu spät. Das heisst aber nicht, dass ein Teil der Kritik nicht gewürdigt werden sollte. Berechtigte Anliegen und Be- anstandungen können und sollen durchaus in der Realisie- rungsphase noch berücksichtigt werden.
Nun haben wir soeben noch von Herrn Kollege Ruf einen Rückweisungsantrag zu dieser Vorlage erhalten. Er hat ihn mit ökologischen Motiven begründet. In dieser Beziehung kann ich sagen, dass uns von verschiedenen Seiten Broschüren zu- geschickt wurden, in denen Behauptungen gegen Behaup- tungen stehen. Es ist so, dass die Projektverfasser erklärt ha- ben, sie würden sich berrühen, bei der Bearbeitung des Kar- tons für diesen Turm möglichst umweltschonend vorzugehen und nicht chemisch schädliche Substanzen zu verwenden.
In der Kommission ist unter anderem auch der Gedanke erör- tert worden, ob ein Kredit im Rahmen des vorliegenden anstatt für die Teilnahme an einer Weltausstellung nicht gescheiter als Direktbeitrag an das europäische Nord-Süd-Gefälle, als Hilfe an ein osteuropäisches Land oder als Beitrag an einen Staat der Dritten Welt ausgerichtet werden sollte. Jedenfalls ist es
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.054
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.12.1990 - 09:30
Date
Data
Seite
2289-2290
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Pagina
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20 019 304
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