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sich bei dieser Frage verfahrensmässiger Natur nicht verstei- fen und teilt durchaus die Meinung des Ständerates und auch der Mehrheit Ihrer Kommission. Damit möchte ich abschliessen. Nicht ohne eine gewisse Ge- nugtuung darf man feststellen, dass auch ein harter Kampf manchmal zu guten Resultaten führen kann.
Schmidhalter: Herr Bundesrat Cotti hat gerade bestätigt, dass es bei diesem Artikel 29 Absatz 2 um eine verfahrens- mässige Kleinigkeit geht.
Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass Sie meinen Antrag unter- stützen. Wir begraben dann nämlich alles zusammen hier. Es entsteht keine Differenz zum Ständerat, und das Gesetz ist im Nationalrat und Ständerat überwiesen, wenn wir hier gegen diesen Streichungsantrag votieren.
Art. 29 Abs. 2 Antrag der Kommission Streichen
Antrag Schmidhalter Festhalten
Art. 29 al. 2 Proposition de la commission Biffer
Proposition Schmidhalter Maintenir
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Schmidhalter
79 Stimmen
45 Stimmen
Art. 61 Abs. 1 Bst. a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 61 al. 1 let. a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 75 Ziff. 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 75 ch. 6 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.041
Neue Finanzordnung Nouveau régime financier
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 2189 hiervor - Voir page 2189 ci-devant
Art. 9 Abs. 2 Bst. a Ziff. 18 (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit Minderheit (Früh, Coutau)
Art. 9 al. 2 let. a ch. 18 (nouveau) Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité Minorité (Früh, Coutau)
Früh, Sprecher der Minderheit: Als Präsident Nebiker vergan- genen Mittwoch die Sprache wiedergefunden hatte, beschwor er uns mit beredten Worten, doch endlich die Vorteile dieser Mehrwertsteuer zu akzeptieren. Herr Nebiker, Sie tragen Eu- len nach Athen. Es wird Ihnen nicht gelingen, mich noch über- zeugter zu machen, als ich es schon bin. Die Frage stellt sich nämlich nicht: Mehrwertsteuer oder Warenumsatzsteuer? Die Frage lautet: Wie soll eine Mehrwertsteuer ausgestaltet sein? Soll sie nur einen Satz kennen, zum Beispiel 6,2 Prozent? Oder soll es auch andere Sätze geben, zum Beispiel 1,9 Pro- zent bei Büchern, Lebensmitteln oder Medikamenten oder 4 Prozent bei der Touristikbranche, wie vom Kollegen Blatter gefordert, und auch eine Berücksichtigung des Baugewer- bes?
Herr Stucky hat im Zusammenhang mit der direkten Bundes- steuer von «mit sich markten» gesprochen, und Frau Uchten- hagen hat unmissverständlich erklärt, dass im Bereich direkte Bundessteuer kein Markten mehr möglich sei. Bis hieher und nicht weiter, war der Tenor. Ich möchte aber trotzdem markten und an meine Aussage der vergangenen Woche erinnern: Wir haben nicht nur zu beschliessen, sondern wir müssen marke- tingmässig für eine positive Stimmung sorgen, um dem ge- samten Paket zum Durchbruch zu verhelfen. Es geht bei die- sem Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 18 um ein wettbe- werbspolitisches Problem: um die berühmten gleich langen Spiesse.
Das Baugewerbe steht einem Wechsel von der Warenumsatz- steuer zur Mehrwertsteuer positiv gegenüber. Die Sache hat nur einen Haken: Gemeinden, Regionen und Kantone unter- halten Werkhöfe, die für ihre Gemeinwesen marktfähige bau- gewerbliche Leistungen erringen. Auch von Werkstätten pri- vatwirtschaftlicher Unternehmen werden Leistungen für den
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Eigenbedarf dieser Unternehmen erbracht. Eine Unterstel- lung unter die Steuerpflicht ist ein Akt der Steuergerechtigkeit. Nachdem immer verlangt wird, die Europafähigkeit als Mess- latte zu nehmen, habe ich mich des Problems etwas ange- nommen. Die 6. Richtlinie der EG sagt, dass die Mitgliedstaa- ten solche Leistungen fakultativ den Lieferungen oder den Dienstleistungen gegen Entgeld gleichsetzen und so der Steuer unterstellen können. Wie die Nachforschungen erge- ben haben, hat diese Unterstellung bisher noch keine Anhän- ger gefunden; dies scheint mir überhaupt nicht ausschlagge- bend zu sein. Das kann ja nicht unsere Europapolitik sein. In der EG wird eine Möglichkeit nicht benützt, eine Steuer zu er- heben. Deshalb verzichten wir auch darauf - obwohl sie wett- bewerbspolitisch begründet ist. Die Tatsache, dass die Mög- lichkeit besteht, genügt mir.
Zu meinem Antrag: Sie haben gesehen, dass in der Zwischen- zeit ein anderer Antrag auf Ihrem Pult erschienen ist, der ge- genüber dem ehemaligen Antrag auf der Fahne etwas abge- ändert wurde. Beim Vergleich stellen Sie fest: Es fehlt die Vor- aussetzung «wenn die Ausführung solcher Leistungen einen Mehrwert bewirkt».
Ich bin zur Ueberzeugung gelangt, dass der Aufwand, diese Mehrwerte zu eruieren, zu gross ist. Es würde wahrscheinlich schlecht verstanden, wenn gerade das Gewerbe einen sol- chen administrativen Aufwand mit wenig Positivem auf der Ak- tivseite fordern würde. Ich höre schon den Kommentar von Herrn Bundesrat Stich.
Ich möchte auch nicht niedere Chirurgie betreiben; die kleinen Leistungen unterhalb einer Million Franken pro Jahr sollten nicht erfasst werden, d. h., dass die kleinen kommunalen Werkhöfe wahrscheinlich ausgenommen wären.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich überwinden könnten, in dieser Steuervorlage auch wettbewerbspolitische Probleme zu beachten und die Voraussetzungen für die privatwirtschaft- lichen Unternehmen gleichzusetzen mit den staatlichen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Feigenwinter: Eines ist gewiss: Wenn Sie diesen Antrag Früh gutheissen, dann verletzen Sie die Systematik der Mehrwert- steuer auch unter europatauglichen Gesichtspunkten nicht. Man kann diesem Antrag stattgeben. Unsere Fraktion hat zwar die erste Fassung dieses Antrages abgelehnt, weil darin noch der Begriff «sofern ein Mehrwert entsteht» enthalten war. Aber man muss vielleicht auch referendumspolitische Ueberlegun- gen anstellen, um zu beurteilen, ob man diesem sachlich ver- tretbaren Antrag zustimmen kann. Das Baugewerbe hat be- kanntlich einer Erhöhung der Wust respektive der Mehrwert- steueransätze von 4,4 auf 6,2 Prozent, also Normalsteueran- sätzen, zugestimmt. Das ist ein sehr grosses Entgegenkom- men dieser Gruppe und erleichtert die Akzeptanz dieses ge- samten Paketes. Es ist richtig, dass die öffentliche Hand - so- fern es sich um wettbewerbsfähige Leistungen handelt - im- mer in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft steht. Eines ist ebenso sicher: Die Leistungen, die die öffentliche Hand in ih- ren Werkhöfen, Unterhaltsequipen usw. erbringt - es geht hier nicht nur um Unterhalt, sondern tatsächlich um richtige Baulei- stungen -, sind wahrscheinlich die teuersten Leistungen, die in unserem Land erbracht werden; denn die öffentliche Hand hat bekanntlich gerade bei den Lohnkosten mit sehr viel höhe- ren Belastungen aus dem Lohngefüge heraus zu rechnen als die Privatwirtschaft. Bei der öffentlichen Hand - das ist auch kein Geheimnis - wird nicht immer mit dem grossen Spargrif- fel gerechnet, sondern eher mit der grossen Kelle angerichtet. Persönlich - wie gesagt, die Fraktion hat diesen abgeänderten Antrag nicht mehr behandelt - könnte ich dem Antrag Früh zu- stimmen. Dadurch wird auch die Konsensfähigkeit dieses Pa- kets nicht in Frage gestellt.
Persönlich möchte ich Ihnen deshalb empfehlen, dem Antrag stattzugeben.
Blocher: Unsere Fraktion stimmt dem Antrag Früh zu. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum bei gewissen Betrieben - seien das kantonale, kommunale Werkhöfe oder eigene Un- ternehmen, die für sich selbst bauen - die Mehrwertsteuer ent- fällt. Wir sind der Auffassung, dass wir diesem Antrag aus wett-
bewerbspolitischen Gründen zustimmen sollten. Die Mehr- wertsteuer hat heute einen relativ bescheidenen Satz - Sie ge- ben mir doch recht. Wenn in unserem Land in Zukunft höhere Steuern nötig sein werden, dann muss die Mehrwertsteuer er- höht werden und nicht die direkte Bundessteuer - mindestens wenn wir unseren eigenen Verlautbarungen getreu sein wol- len. Dann fällt die Wettbewerbsverzerrung ins Gewicht; darum sollten wir dem Antrag Früh zustimmen, der sowohl die kanto- nalen und kommunalen Betriebe, als auch die Werkstätten pri- vatwirtschaftlicher Unternehmen einbezieht.
Nebiker, Berichterstatter: Auf den ersten Blick scheint einem der Antrag Früh sehr verständlich, und aus wettbewerbspoliti- schen Gründen könnte man ihm wie Herr Feigenwinter zustim- men. Aber so einfach ist die Sache nicht. Wenn Sie den Antag Früh richtig durchlesen, stellen Sie fest, dass er aus zwei Tei- len besteht: Der erste Teil bezieht sich auf Leistungen von Werkhöfen im Bereiche der Gemeinwesen, also von Gemein- den, Kantonen usw. Der zweite Teil des Antrags Früh bezieht sich auf private Werkstätten, die privaten Unternehmern gehö- ren. Das sind also interne Werkstätten, die Leistungen für pri- vate Unternehmen erbringen. Ich nehme unterschiedlich Stel- lung zu diesen beiden Anliegen von Herrn Früh.
Zuerst geht es um Leistungen von Werkhöfen, von Gemein- den usw. an das Gemeinwesen selbst. Diese Leistungen ste- hen zweifellos zum Teil in Konkurrenz zu privaten Unterneh- men, die gleiche Arbeiten auch ausführen können. Im ur- sprünglichen Minderheitsantrag wurden diese Leistungen nur der Steuerpflicht unterstellt, wenn gleichzeitig ein Mehrwert geschaffen wurde. Jetzt sollen alle Leistungen erfasst werden, auch dann, wenn kein Mehrwert geschaffen wird. Also z. B. auch Schneeräumung durch einen Werkhof - eine durchaus übliche Leistung. Wenn das einen grossen Umfang annimmt - die Schneeräumung kann in einem Winter wie diesem natür- lich sofort eine Million Franken ausmachen -, müsste der kan- tonale Werkhof intern seinem Kanton die Mehrwertsteuer ver- rechnen, genau gleich, wie wenn der gleiche Kanton einem privaten Unternehmen die ganze Schneeräumung aufgetra- gen hätte. Der revidierte Antrag von Herrn Früh bringt hier eine wesentliche Erweiterung der Steuerpflicht. Während der ur- spüngliche Antrag von Herrn Früh quantitativ relativ wenig ausgelöst hätte - er hätte etwa 50 Millionen Franken mehr ein- gebracht, also nicht weniger, sondern mehr -, hat nun der neue Antrag wesentlich höhere Erträge zur Folge, nämlich 70 bis 100 Millionen Franken mehr, indem eben diese Gemein- den für ihre eigenen Werkhöfe nun steuerpflichtig würden: Das ist allerdings nur die eine Seite.
Die andere Seite ist die: Wenn die kommunalen und kantona- len Werkhöfe für die Leistungen gegenüber ihren eigenen Ge- meinwesen steuerpflichtig sind, dann können sie natürlich auch die Vorsteuern abziehen. Jetzt wird's kompliziert: Diese Werkhöfe leisten nun natürlich nicht nur steuerpflichtige Auf- gaben gegenüber ihren Kantonen; sie leisten - gemäss An- trag Früh - gleichzeitig auch nichtsteuerpflichtige Leistungen für ihre Kantone, das Strassenwischen beispielsweise, die Be- sorgung der Beleuchtung oder ähnliches. Das ist auch nach dem Antrag Früh unbestritten. Somit erbringt der gleiche Werkhof steuerpflichtige Leistungen und nichtsteuerpflichtige Leistungen. Das bedingt, dass er seine Vorsteuern prozentual aufteilen muss, wenn sie nicht direkt zugewiesen werden kön- nen. Beispielsweise könnte man den Teerbelag für die Erstel- lung einer Strasse direkt diesem Strassenauftrag gegenüber- stellen, und diese Vorsteuern könnten in Abzug gebracht wer- den. Aber die Strassenbaumaschine ist in einem Werkhof ein- gestellt. Also sollte die Steuer auch noch auf dem kleinen Bruchteil dieses Werkhofes verrechnet werden können. Das gibt unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten. Es wird für die kantonalen und kommunalen Werkhöfe sehr, sehr kompli- ziert, die richtige Steuerausscheidung zu machen.
Ein weiterer Punkt, der gegen den Antrag Früh angeführt wer- den kann, ist der, dass die Leistungen des Werkhofes gar nicht so genau bemessen werden können. Wer sagt eigentlich, wie teuer der eigene Werkhof z. B. ein Strassenstück baut? Das ist eine Rechnung, die intern stark manipuliert werden kann. Es wäre dem Werkhof ein Kleines zu sagen: Ich offeriere minde-
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stens um 6 oder 7 Prozent billiger, dann bin ich auch mit der Steuer den Privaten gegenüber noch konkurrenzfähig. Das ist nicht einfach erfassbar. Der Werkhof ist ja nicht etwas Frem- des, sondern er untersteht in der Regel dem gleichen Gemein- derat oder Regierungsrat, und deshalb ist es ohne weiteres möglich, die Leistung dieses internen Unternehmens so zu bemessen, dass sie auf jeden Fall konkurrenzfähig ist mit einer Leistung, die von Dritten erbracht werden kann. Weil das na- türlich nicht gegen Rechnung erfolgt, sondern im Rahmen ei- ner Kalkulation, ist die Preisdifferenz der eigenen Werkhöfe viel, viel grösser, als es eine Steuerbelastung bewirken kann. Die Steuerbelastung wird sicher den Ausschlag nicht geben. Den Ausschlag dafür, dass eine Leistung durch eigene Werk- höfe ausgeführt wird, gibt in der Regel nicht die Preisfrage. Herr Feigenwinter hat das richtig gesagt: In der Regel sind die Eigenleistungen des staatlichen Unternehmens teurer als die privaten Leistungen. In den meisten Fällen ist es eine Termin- frage oder eine Frage der Auslastung dieses Werkhofes, die den Ausschlag gibt: Es kann zusätzliche Arbeit geleistet wer- den in Leerzeiten usw. Die Kriterien, ob die Arbeit selbst aus- geführt werden muss oder ausgegeben wird, sind also ganz andere. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass alle Lei- stungen und Lieferungen von staatlichen Unternehmen, also Gemeinden, an Dritte der Mehrwertbesteuerung unterliegen. Auch das könnte ja eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge ha- ben. Aber der Antrag Früh bezieht sich nur auf die internen Lei- stungen.
Zum zweiten Teil des Antrages Früh: Darin möchten Herr Früh und Herr Coutau auch die Werkstätten privatwirtschaftlicher Unternehmen der Steuerpflicht unterstellen, wenn sie für den eigenen Bedarf produzieren. Das wird tatsächlich kompliziert .. Wenn eine Fabrik oder eine chemische Industrie eine eigene mechanische Werkstätte hat, die in grösserem Umfang bei- spielsweise chemische Reaktoren herstellt und ausbaut - und das ist normal, alle grossen Industrien haben eigene Werkstät- ten -, dann müssen diese eigenen Werkstätten ihrem eigenen Arbeitgeber gegenüber eine Mehrwertsteuer belasten. Nun aber wird das Unternehmen selbst diese Steuer, die ihm von der eigenen Werkstätte belastet worden ist, wieder als Vor- steuer abziehen! Also der Ertrag ist null, es wird nur hin und her gerechnet. Die Vorsteuer wird im gleichen Umfang, wie sie belastet worden ist, wieder in Abzug gebracht.
Ich glaube, der zweite Teil des Antrages Früh ist allein schon deswegen nicht akzeptierbar, weil er einfach ein zusätzliches Verrechnen ohne Steuerertrag mit sich bringt. Er trägt auch nicht zur Wettbewerbsneutralität bei. Ich verstehe nicht, dass ausgerechnet die Kreise, die das Mehrwertsteuersystem als kompliziert empfinden, noch eine zusätzliche Steuer mit Null- ertrag einführen möchten.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Früh abzulehnen. Die Kommission hat mit 11 zu 2 Stimmen Ablehnung empfohlen.
M. Grassi, rapporteur: La proposition de minorité Früh est intéressante à première vue. En effet, elle veut supprimer les distorsions de concurrence découlant du fait que, selon le droit actuel, les prestations offertes sur le marché et effectuées pour les besoins propres des centres d'entretien des cantons et des communes ne sont pas frappées de l'impôt sur le chiffre d'affaires, tandis que les prestations fournies par les entrepri- ses privées sont entièrement imposées.
On relèvera tout d'abord à ce sujet que les centres d'entretien remplissent un mandat légal qui ne saurait être assumé dans toute son ampleur par des entreprises de construction pri- vées. De plus, la question de savoir si un mandat doit être ad- jugé à un entrepreneur de l'extérieur ou s'il est rempli par l'entreprise publique elle-même ne dépend pas uniquement des coûts. Certaines considérations d'exploitation, par exem- ple la garantie du bon fonctionnement, 24 heures sur 24, d'un service de piquet pour les travaux d'entretien et de réparation, un degré d'utilisation optimale des investissements, ou bien des raisons inhérentes au secret, peuvent jouer un rôle tout aussi important. Dans tous ces cas, une imposition des presta- tions ne pourrait rien changer à la situation actuelle.
La proposition originale de M. Früh contenait la condition que l'exécution aurait dû générer une valeur ajoutée. On ne l'a pas
prise en considération étant donné la difficulté de déterminer l'accroissement de la valeur. D'ailleurs, elle n'aurait eu que des conséquences financières limitées: des recettes supplé- mentaires pour 15 millions et environ une centaine de nou- veaux contribuables.
Quant à la nouvelle proposition, elle serait réalisable, mais les conséquences financières seraient plus lourdes. Il faudrait compter de 70 à 100 millions de recettes supplémentaires et de 800 à 1000 nouveaux contribuables. Cela est dû au fait que les prestations effectuées pour les besoins propres sont éga- lement imposées, c'est-à-dire des travaux comme le déblaie- ment de la neige, le nettoyage des immeubles, etc.
Ce genre d'imposition est tout à fait étrange à la nature d'un impôt sur le chiffre d'affaires. Les problèmes qui découlent de la détermination de l'impôt anticipé à déduire ne sont pas né- gligeables puisque les collectivités publiques pourraient bé- néficier de la déduction de l'impôt payé lors de la construction des immeubles, des entrepôts et des routes.
La commission a examiné la première proposition de M. Früh, et, par 11 voix contre 2, elle vous invite à la rejeter.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Antrag Früh/Coutau abzu- lehnen. Es geht, wenn der Mehrwert eine Million Franken über- steigt, um die Unterstellung von marktfähigen baugewerbli- chen Leistungen, die von kantonalen und kommunalen Werk- höfen für ihre Gemeinwesen und von Werkstätten privatwirt- schaftlicher Unternehmen für den Eigenbedarf erbracht wer- den.
Ich begreife durchaus, dass sich eine Branche für das eigene Portemonnaie, für ihre eigenen Interessen wehrt. Ich glaube aber nicht, dass die Nich:besteuerung der Eigenleistungen Wettbewerbsverzerrungen zur Folge hat, und zwar aus dem einfachen Grund, weil das Baugewerbe heute mit etwa 270 Millionen Franken Taxe occulte belastet ist. Die Erhöhung des reduzierten Satzes von 4,65 Prozent auf 6,2 Prozent ergibt eine Belastung von 165 Millionen Franken, d. h. mit der Mehr- wertsteuer wird das Baugewerbe ohnehin um etwa 100 Millio- nen Franken entlastet. Es gibt also - glaube ich - keinen Grund, komplizierte Uebungen durchzuführen, um die Admi- nistration aufzublähen - und das wäre die logische Folge die- ses Antrags!
Sie wissen und haben gesehen: Man schätzt, dass dieser An- trag vielleicht etwa 50 Millionen Franken mehr einbringen könnte, wobei aber sogleich beizufügen ist, dass es sich nur um sehr grobe, rudimentäre Schätzungen handeln kann, weil diese Leistungen heute nirgendwo ausgeschieden und abge- rechnet werden. Es gibt keine Unterlagen, die es ermöglichen würden, eine exakte Schätzung vorzunehmen.
Es ist etwas grotesk, wenn man bei privaten Unternehmungen die baugewerblichen Leistungen unterstellt, jedoch nicht alle andern Leistungen, die ebenfalls für den Privatbetrieb er- bracht werden. Die Eigenleistungen sind heute nicht unter- stellt, in keinem Fall, weil das dem System der Mehrwertsteuer grundsätzlich widerspricht. Im Prinzip kann man die Vorsteuer abziehen und müsste also eine Rechenoperation durchfüh- ren, die letzlich nicht sehr viel einbringt.
Hinzu kommt auch ein anderes Argument: Persönlich glaube ich nicht, dass es richtig ist, wenn nun der Bund expressis ver- bis die Kantone und die Gemeinden der Steuerpflicht zusätz- lich unterstellt, sie also zu Abrechnungspflichtigen macht und sie all das, was sie hier leisten - Schneeräumung, Strassenrei- nigung usw. - , ausweisen müssen. Hinzu kommt, dass minde- stens heute nach dem Warenumsatzsteuergesetz die Baurei- nigung beziehungsweise cie Hausreinigung an sich auch eine Leistung des Baugewerbes wäre. Wenn also eine Firma durch eigene Angestellte diese Leistungen vollbringt, dann wäre sie wieder steuerpflichtig. Es kann ja nicht der Zweck eines neuen Steuergesetzes sein, die Sache möglichst kompliziert zu ma- chen und zu erreichen, dass die Kantone und die Gemeinden sagen: Das lassen wir uns nicht gefallen. Sie tun also dieser Vorlage sicher keinen Dienst, wenn Sie versuchen, das hinein- zubringen, und die Mehreinnahmen sind in diesem Fall sicher nicht von sehr grosser Bedeutung.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Früh/Coutau abzuleh- nen.
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Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
74 Stimmen 56 Stimmen
Art. 9 Abs. 2 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 2 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9 Abs. 2 Bst. c Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Neuenschwander Ziff. 1
Art. 9 al. 2 let. c Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Neuenschwander Ch. 1
Ingress, Ziff. 1bis, 2-5 -Préambule, ch. 1bis, 2-5 Angenommen - Adopté
Ziff. 1 - Ch. 1
Neuenschwander: Ich kann mich kurz fassen: Bei den Unter- nehmen mit nicht mehr als 100 000 Franken Jahresumsatz muss man richtigerweise von Kleinstbetrieben beziehungs- weise von Nebenerwerb sprechen. Ich denke da an Heimar- beiten im kunstgewerblichen Bereich, Kleinläden, Marktfah- rer, Töpfereien, Schnitzereiwerkstätten und Saisonbetriebe. Im Nachtrag zur Botschaft wird ja nochmals deutlich auf die Erhebungswirtschaftlichkeit hingewiesen. In der Beilage 1 er- wähnt der Bundesrat, dass durch die unter Artikel 9 Litera c befreiten Gruppen kein namhafter Steuerausfall entsteht. Im weiteren haben all die steuerbefreiten Betriebe keine Möglich- keit, die Vorsteuer in Abzug zu bringen. Bleiben wir beim An- trag der Kommission und des Bundesrates, bei 75 000 Fran- ken, so wird ein Administrationsaufwand betrieben, der grös- ser ist als der Nutzen. Zudem kennen wir die Buchhaltungs- pflicht, die mit einem Umsatz von 100 000 Franken obligato- risch wird. Hier frage ich Herrn Bundesrat Stich, ob die Be- triebe mit 75 000 Franken Umsatz neuerdings buchhaltungs- pflichtig werden, oder wie soll die Erhebung erfolgen? Das ist ein Grund mehr, meinen Antrag auf 100 000 Franken zu stel- len. Stimmen Sie meinem Antrag zu, auch wenn Herr Bundes- rat Stich Gegenargumente ins Feld führen wird, vor allem in bezug auf Abgrenzungen. Es geht hier zum einen um die Kate- gorie von kleinen Einkommen, und zum anderen müssen wir auch daran denken, dass wir - bis das neue Steuergesetz in Kraft treten soll - eine Geldentwertung in Betracht ziehen müs- sen. Ich glaube, wir wollen ja, dass das Gesetz wieder längere Zeit Bestand hat.
Herr Bundesrat Stich, Sie haben vorher gesagt, wir wollen keine komplizierten, sondern möglichst einfache Steuerge- setze. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, mei- nem Antrag zuzustimmen.
Nebiker, Berichterstatter: Aehnlich wie bei der Warenumsatz- steuer wird bei der Mehrwertsteuer eine Freigrenze festgelegt. Unter dieser Freigrenze sind alle Unternehmen nicht steuer- pflichtig. Die Freigrenze bedeutet eine Erleichterung für Klein-
und Nebenerwerbsbetriebe, das ist unbestritten. Mit ihr wird auch die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen erheblich re- duziert. Mit dem Antrag Neuenschwander, der die Freigrenze von 75 000 gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit und des Ständerates auf 100 000 Franken anheben möchte, würden etwa 8000 steuerpflichtige Betriebe weniger abrechnen müs- sen. Es ergäbe sich ein Steuerausfall von etwa 25 Millionen Franken. Die Auswirkungen sind vom finanziellen Gesichts- punkt aus nicht erheblich.
Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission, bei 75 000 Fran- ken zu bleiben. Eine Anhebung der Steuerfreigrenze - auch höhere Grenzen haben wir geprüft - würde dort zu Steuerun- gerechtigkeiten führen, wo die Steuergrenze gerade erreicht oder gerade nicht erreicht würde. Bei 100 000 Franken Frei- grenze und einem Steuersatz von 6,2 Prozent kann das Steu- ersprünge bis zu 6000 Franken ausmachen, die man, je nach Umfang eines allfälligen Vorsteuerabzuges, bezahlen oder nicht bezahlen muss.
Die Steuerbefreiung ist auch nicht nur von Vorteil. Unterneh- men, die von der Steuerpflicht befreit sind, können ihre Vor- steuern nicht in Abzug bringen. Im Ausland liegen deshalb Steuerfreigrenzen wesentlich tiefer als 75 000 Franken, ent- sprechend den höheren Steuersätzen.
Ich möchte aber auf die nächste Ziffer verweisen. In Ziffer 1bis wird das Problem von Herrn Neuenschwander gelöst: Unter- nehmen bis zu 250 000 Franken Umsatz sind auch nicht steu- erpflichtig, sofern ihr Steuervorteil nicht 4000 Franken über- schreitet. Alle Unternehmen, die Sie erwähnt haben, fallen wahrscheinlich unter die 250 000-Franken-Grenze, aber nur diejenigen, bei denen der Steuervorteil nicht zu gross ist. Ich beantrage Ihnen also auch hier, der Kommission zuzustim- men.
M. Grassi, rapporteur: Je suis très sensible à la proposition de M. Neuenschwander, l'ayant présentée personnellement en commission. Repoussée par 9 voix contre 7, je me rallie à cette décision.
Après avoir mieux examiné la situation à l'aide des chiffres de l'administration, j'ai été convaincu qu'il ne serait pas souhaita- ble d'aller au-delà de la limite de 75 000 francs pour les raisons suivantes.
Premièrement, l'exemption procure, à qui n'est pas contribua- ble, un avantage fiscal par rapport à son concurrent assujetti. Dès lors, il faut établir quel avantage fiscal est encore tolérable du point de vue de la concurrence et c'est une question d'ap- préciation. Dans le projet en discussion, il a été fixé à 4000 francs par année; ainsi, on obtient la limite de du chiffre d'affaires proposé de 75 000 francs. Cette limite permet de ne pas dépasser l'avantage fiscal maximum dans les secteurs d'activité dont les achats grevés d'impôts sont peu importants, c'est-à-dire de l'ordre de 10 à 20 pour cent, comme c'est le cas, par exemple, des coiffeurs.
Deuxièmement, avec un chiffre d'affaires annuel de 100 000 francs, comme le propose M. Neuenchwander, l'avantage fiscal de celui qui n'atteint pas cette limite sur celui qui la dépasse de peu, serait de 5332 francs, soit un tiers de plus. Aussi séduisant que cela peut paraître, la libre concur- rence entre ceux qui atteignent ce chiffre d'affaires - ce sont les contribuables - et ceux qui ne l'atteignent pas - les non- contribuables - s'y oppose. Il en va donc de la justice fiscale. Troisièmement, je voudrais aussi faire remarquer à M. Neuenschwander que la disposition 1bis dispense l'entre- prise de l'impôt dont le chiffre d'affaires total est supérieur à 75 000 francs, lorsque cet avantage fiscal ne s'élève pas à plus de 4000 francs. Toutefois la limite supérieure du chiffre d'affai- res ne doit pas dépasser les 250 000 francs.
Les deux dispositions combinées, le chiffre 1 et le chiffre 1bis, fixent ensemble les exemptions en faveur des petites et moyennes entreprises: les artisans, les magasins de détail, etc. Si l'on y ajoute la faculté de s'assujettir volontairement à l'impôt afin de pouvoir déduire la charge préalable grevant leurs achats, nous voyons que ces petites et moyennes entre- prises disposent de nombreux moyens pour se défendre. A ti- tre d'information, les limites du chiffre d'affaires se situent dans la Communauté européenne en moyenne à moins de
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10 000 francs, à l'exception de l'Allemagne avec avec 21 000 francs, de l'Irlande avec 58 000 francs, la Grande-Bre- tagne avec 51 000 francs. Tandis que la Belgique et l'Italie ne connaissent pas de tels seuils d'assujettissement.
Je suis donc convaincu de la justesse de la disposition que nous vous proposons et je vous recommande de refuser la proposition de M. Neuenschwander qui se solderait par une perte fiscale de 25 millions et une exonération pour environ 8300 contribuables.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diesen Antrag Neuen- schwander abzulehnen. Er hat zwar durchaus recht, dass er sich für einfache und unkomplizierte Steuern einsetzt, beson- ders dann, wenn sie nichts einbringen. Aber mindestens ebensosehr liegt mir am Herzen, dass die Steuern einigermas- sen vernünftig und gerecht sind. Das spricht gegen diesen An- trag.
Wenn Sie die Fahne anschauen, stellen Sie fest, dass wir eine Ziffer 1bis haben, die sagt, dass die Unternehmer mit einem Jahresumsatz nach Buchstabe a bis zu 250 000 Franken steu- erfrei werden, sofern nach Abzug der Vorsteuer der Steuerbe- trag regelmässig nicht mehr als 4000 Franken ausmacht. Das spielt bei 75 000 Franken auch eine Rolle. Wenn jemand dar- unter liegt und effektiv eine Steuer von 3999 Franken hat, dann ist er nicht steuerpflichtig. Wenn er aber mehr als 75 000 Fran- ken Umsatz erzielt und der nach Abzug der Vorsteuer zu zah- lende Steuerbetrag mehr als 4000 Franken ausmacht, dann ist er steuerpflichtig.
Hinsichtlich der Festlegung der Grenze ist zu sagen: Jede Grenze im Steuergesetz hat etwas Willkürliches an sich, das ist nicht zu bestreiten. In der Kommission wurden alle möglichen Varianten diskutiert; man hat auch überprüft, welche Möglich- keiten im Ausland eingesetzt werden. Man hat aber gesehen, dass es letztlich keine besseren Lösungen gibt, als eine Grenze bei 75 000 Franken festzulegen. Geht man auf 100 000 Franken, würde dieser Differenzbetrag entsprechend grösser, wenn nicht Ziffer 1bis bestehen würde. Aber mehr Gerechtig- keit schaffen Sie damit nicht, ganz im Gegenteil!
Deshalb sollten Sie diesen Antrag ebenfalls ablehnen. Wenn man mit dem Ausland vergleicht, muss man eines zugeste- hen: dass wir wahrscheinlich nicht zu tief gegangen sind und nicht zuwenig vorgeschlagen haben. Wir haben die Grenze nicht zu tief, sondern zu hoch angesetzt. Im Ausland liegt die Mindestumsatzgrenze im Durchschnitt um einen Drittel tiefer als der Betrag, den wir Ihnen vorschlagen. Das hängt damit zusammen, dass das Ausland höhere Steuersätze hat. Des- halb wird der Steuerbetrag wesentlich höher. Ich würde jetzt nicht sagen, Sie müssten hier schon auf allfällige spätere Er- höhungen in Anpassung an die EG rechnen. Aber wir sind tat- sächlich sehr, sehr weit gegangen, und Sie sollten nicht dar- über hinausgehen. Mit 100 000 Franken ist ohnehin Buchfüh- rungspflicht für alle Betriebe gegeben, ob sie das in einer ein- fachen Buchhaltung mit Aufbewahrung der Belege oder ob sie das fachmännisch machen; das spielt keine besondere Rolle. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Er wird nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern nur zu mehr Neid innerhalb des Ge- werbes führen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Neuenschwander
76 Stimmen 42 Stimmen
Art. 9 Abs. 2 Bst. d Antrag der Kommission Ziff. 1 - 3
Ziff. 4 Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Hafner Rudolf)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
Futtermittel, Silagesäuren, Streuemittel, (Rest streichen)
Medikamente,
Art. 9 al. 2 let. d Proposition de la commission Ch. 1-3
(Hafner Rudolf) Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
fourrages, acides pour l'ensilage, litières (Biffer le reste)
médicaments,
Ingress, Ziff. 1-3 - Préambule, ch. 1-3 Angenommen - Adopté
Ziff. 4 - Ch. 4
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: Es geht hier um die Freiliste, die bisher aus sozialpolitischen Gründen bestanden hat, weil man die Güter des lebensnotwendigen Bedarfs, wie Lebensmittel, Getränke, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher usw., nicht besteuern wollte. Es war aus sozialpolitischen Gründen gerechtfertigt, dass man diese lebensnotwendigen Waren nicht besteuert hat.
Es ist weiter so, dass - wenn man von der Europakompatibili- tät dieses Gesetzes sprechen will - insgesamt fünf Länder ei- nen Nullsatz haben: Belgien, Dänemark, Irland, Portugal und England.
Wenn Sie nun diese Freiliste aufheben, dann werden Sie zu- mindest sozialpolitisch in diesem Bereich unter den Level die- ser fünf Länder gehen. Die Ausmerzung der Taxe occulte hat man ja immer damit begründet, dass sie eine ungerechte Steuer sei, sie müsse weg. Wenn Sie jetzt einen Satz von 1,9 Prozent einsetzen, werden diese Güter zusätzlich belastet. Das macht - gemäss Steuerverwaltung - einen Betrag von 480 Millionen Franken aus. Bundesrat Stich hat uns ja im Zu- sammenhang mit dem Antrag Rychen erklärt, mit diesem Fi- nanzpaket werde der kleine Mann getroffen.
Herr Bundesrat Stich, es würde interessieren, ob Sie in dieser Sache ähnlich argumentieren würden. Man darf wohl anneh- men, dass dies nicht der Fall wäre. Sie haben aber letzte Wo- che im Zusammenhang mit dem Finanzpaket klar demon- striert, dass Sie keine Verbesserungen dieser Finanzvorlage wollen. Wir fügen uns diesem Faktum, und wir ziehen darum à contrecoeur unseren Antrag zurück.
Präsident: Herr Hafner zieht seinen Antrag zurück.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 9 Abs. 2 Bst. e Antrag der Kommission Ingress Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
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Ziff. 1 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Uchtenhagen, Bodenmann, David, Grassi, Jaeger, Leuenber- ger-Solothurn, Züger)
.- Futtermittel, Silagesäuren, Streuemittel, (Rest streichen)
Ziff. 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ziff. 3 Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Blatter, Cavadini, Früh, Reimann Maximilian)
Antrag Luder Ziff. 1
Ess- und Trinkwaren ...
Vieh
Getreide ...
Sämereien
Futtermittel
1,9 Prozent ohne Zweckbindung auf
Medikamente,
Zeitungen
Art. 9 al. 2 let. e Proposition de la commission Préambule Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ch. 1 Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Uchtenhagen, Bodenmann, David, Grassi, Jaeger, Leuenber- ger-Soleure, Züger)
Ch. 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ch. 3 Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Blatter, Cavadini, Früh, Reimann Maximilian)
Proposition Luder Ch. 1
produits comestibles ...
bétail ...
céréales ....
semences
fourrages
A 1,9 pour cent (sans affectation spéciale du produit) sur les - médicaments,
Ingress, Ziff. 2 - Préambule, ch. 2 Angenommen - Adopté
Ziff. 1 - Ch. 1
Präsident: Herr Luder hat seinen Antrag zurückgezogen.
Frau Uchtenhagen, Sprecherin der Minderheit: Eine Vorbe- merkung: Der Minderheitsantrag ist kein Bestandteil des Eini- gungspaketes. Ich hatte ursprünglich beantragt, die Freiliste beizubehalten - den Antrag, den Herr Hafner vorhin vertreten hat -, aber im Verlauf der Einigung haben wir darauf verzichtet, die Freiliste aufrechtzuerhalten.
Der Antrag, den wir Ihnen unterbreiten, ist sehr knapp mit 9 zu 10 Stimmen abgelehnt worden, und es geht eigentlich mehr darum, hier ein Zeichen zu setzen oder vielleicht umge- kehrt kein falsches Zeichen zu setzen.
Für die ehemalige Freiliste wird eie reduzierte Mehrwertsteuer von 1,9 Prozent eingeführt. Vom Ständerat wurden da schon gewisse Abstriche für Seifen und Waschmittel gemacht, die heute zum Teil eher Luxusbedarf sind.
Wir beantragen Ihnen nun, dass man nur Futtermittel, Silage- säuren und Streuemittel zum reduzierten Tarif besteuert, nicht aber die Düngemittel und die Pflanzenschutzstoffe. Es geht letztlich einfach darum, dass wir nun ganz klar Zeichen auch für die Landwirtschaftspolitik setzen müssen, und zwar ein- deutige Zeichen. Beim Bundesrat liegt jetzt eine Botschaft, die vorsieht, dass man diese Produkte mit einer zusätzlichen Steuer, mit einer Art Lenkungssteuer, verteuert, weil - ich glaube, das haben auch die Bauern eingesehen - unsere Landwirtschaft nicht mehr weiter so intensiv betrieben werden kann. Die Landwirtschaft hat in den letzten 15 Jahren ihre Er- träge mehr als verdoppelt. Es werden zu viel Pflanzenschutz- mittel eingesetzt, die dann wieder Umweltprobleme auslösen, den Boden und das Wasser kaputtmachen. Auch die Ueber- düngung führt zu Gewässerverschmutzung und zu neuen Ko- sten. Und die wahnsinnige Steigerung der Produktivität hat zur Folge, dass wir die Ueberschüsse dann wiederum mit Geldern verwerten müssen.
Ich finde es nicht ganz korrekt, dass man hier quasi die Steuer reduziert, aber gleichzeitig eine Botschaft vorbereitet, die diese Produkte mit einer Lenkungssteuer verteuern soll. Ich glaube, es wäre sinnvoll, ganz konsequent zu sagen, dass eben Düngemittel und Pflanzenschutzstoffe Bestandteil einer intensiven Landwirtschaft sind, die uns - und nicht zuletzt die Bauern selber - in eine Sackgasse geführt hat, und dass man hier ein Zeichen setzen sollte und diese beiden Produkte nicht mit dem reduzierten Satz besteuert, sondern mit dem Normal- satz.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen.
Nebiker, Berichterstatter: Im Namen der allerdings knappen Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, den Antrag Uchtenhagen abzulehnen. Man muss sich darüber im klaren sein: Düngemittel, Pflanzenschutzmittel usw. sind Produk- tionsmittel der Landwirtschaft, und wenn man diese Produk- tionsmittel verteuert, verteuern sich entweder die landwirt- schaftlichen Produkte oder, wenn das am Markt nicht realisiert werden kann, wird das Einkommen der Bauern geschmälert. Beides wollen wir ja nicht bewirken. Mit dem Sondersatz von 1,9 Prozent ergibt sich gegenüber dem heutigen Zustand mit der Wust keine Verteuerung der Waren, weil die Taxe occulte aufgehoben werden kann. Der Sondersatz entspricht der bis- herigen Taxe occulte, die mit dem Mehrwertsteuersystem wegfällt. Es entsteht mit diesem Sondersatz einerseits ein Mehrertrag von rund 500 Millionen Franken, und andererseits fallen ungefähr 500 Millionen Taxe occulte weg.
Diese 1,9 Prozent ergeben sich aus dem Anteil der steuer- pflichtigen Produktionsmittel innerhalb der Landwirtschaft. Diese machen ungefähr einen Drittel der Produktionskosten aus. Wenn man nun einen Teil dieser Produktionsmittel zum
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Normalsatz besteuert, stimmt das nicht mehr ganz mit diesem Drittel. Gut, das macht irgendwelche Bruchteile von Prozenten aus. Gewaltig ist die Differenz wirklich nicht.
Aber, Frau Uchtenhagen, gewaltig ist der Lenkungseffekt von 1,9 Prozent bzw. 6,2 Prozent auch nicht. Wenn man lenken will, kann man das nicht nur psychologisch machen, sondern muss das mit Lenkungsabgaben vorgeben, die 30, 40 Prozent oder mehr ausmachen und nicht innerhalb eines Steuerpa- kets einfach zerfliessen.
Wir meinen also, dass man diese Psychologie hier nicht an- wenden sollte. Natürlich würden auch die biologischen Dün- ger und die biologischen Pflanzenschutzmittel dieser erhöh- ten Steuer unterliegen, und bekanntlich sind gerade diese Produkte teurer als die konventionellen.
Ich beantrage Ihnen auch aus eigenem Sachverstand, die Düngemittel, diese Produktionsmittel dem Sondersatz unter- stellt zu behalten und den Antrag Uchtenhagen abzulehnen.
M. Grassi, rapporteur: La majorité de la commission est de l'avis qu'il faut maintenir le traitement fiscal privilégié accordé aux marchandises faisant partie de la liste franche actuelle, parmi lesquelles se trouvent les engrais et les préparations pour la protection des plantes. On ne devrait donc pas les frap- per du taux maximum de 6,2 pour cent mais du taux réduit de 1,9 pour cent.
La loi sur la protection de l'environnement prévoit déjà une taxe d'orientation. Il faudrait donc éviter un cumul de taxes. En- fin, la taxation au taux normal entraînerait l'augmentation des coûts de production, ce qui conduirait à une hausse des prix ou, d'autre part, à une diminution de la marge de bénéfice du producteur.
La commission, par 10 voix contre 9, vous invite à rejeter la proposition de Mme Uchtenhagen. Personnellement, j'accep- terai ladite proposition pour les raisons que Mme Uchtenha- gen vient d'exposer.
Bundesrat Stich: Mit der Annahme des Antrags Uchtenhagen wird die Vorbelastung der Landwirtschaft um etwa 7 Millionen Franken erhöht. Das ist die Nettorechnung, die daraus resul- tiert. Etwas anderes kann man dazu nicht sagen. Welche Wir- kung damit in bezug auf die Verwendung ausgelöst wird, kann man auch nicht sagen. Ob deshalb mehr oder weniger ver- wendet wird, wenn das Einkommen allenfalls kleiner wird, lässt sich nicht sagen.
Ich bitte Sie, dem Vorschlag des Bundesrates und der Kom- missionsmehrheit zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
71 Stimmen 45 Stimmen
Ziff. 3 - Ch. 3
Blatter, Sprecher der Minderheit: Der Minderheitsantrag ist nicht Bestandteil des Einigungsabkommens zwischen den Parteien. Minderheiten haben es noch nie leicht gehabt. Ich möchte meine Interessen offenlegen: Als Engelberger vertrete ich die Anliegen unseres Berggebietes - also einer Minderheit. Ich beantrage Ihnen, während den ersten fünf Jahren die gast- gewerblichen Leistungen mit einem Satz von 4 Prozent zu be- lasten. Dies bedeutet: Das Gastgewerbe wird grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterstellt, für fünf Jahre zu 4 Prozent und ab dem sechsten Jahr zum Normalsatz von 6,2 Prozent. Den reduzierten Satz von 4 Prozent für fünf Jahre kann ich Ihnen sachlich wie folgt begründen:
Der Fremdenverkehr hat in unserem Land eine grosse Bedeu- tung, sowohl als Devisenquelle wie als Arbeitgeber. Er spielt eine sehr wichtige Rolle beim Ausgleich des regionalen Wirt- schaftsgefälles zwischen dem Berggebiet und den finanzstar- ken Agglomerationen. Der Tourismus unseres Landes steht in direkter Konkurrenz zum Ausland und lässt sich somit mit der Exportindustrie vergleichen. Die Stempelsteuer soll reduziert werden wegen der Exportabhängigkeit der Banken. Die Taxe occulte soll abgeschafft werden, ebenfalls wegen der Export-
abhängigkeit der Maschinenindustrie, und man erwartet von allen Seiten Unterstützung und Solidarität für die Durchset- zung dieser Anliegen.
Und nun frage ich Sie: Warum ist man nicht bereit, die dritte grosse Gruppe, die ebenfalls sehr stark vom Ausland abhän- gig ist, gleich zu behandeln? Die Tourismusindustrie erzielte 1989 einen Gesamtertrag von 18,6 Milliarden Schweizerfran- ken. Nun kommt die entscheidende Zahl: 62 Prozent oder 11,5 Milliarden Franken stammen aus dem Ausland, also von ausländischen Gästen, die ihre Ferien in der Schweiz ver- brachten. Statt nun die Tourismusindustrie, den klassischen Ferientourismus, als Exportbranche der Rand- und Bergge- biete gleich zu behandeln wie die übrigen Exportbranchen un- seres Landes, soll der Tourismus mit dieser Vorlage nicht ent- lastet, sondern zusätzlich massiv belastet werden, und zwar mit total 530 Millionen Franken pro Jahr. Ich frage Sie, wo bleibt hier die Solidarität und die Rücksicht auf Minderheiten? Eine Umsatzsteuer von 6,2 Prozent auf den gastgewerblichen Leistungen belastet die internationale Konkurrenzfähigkeit des Berggebietes stark. Nur nebenbei: Die Tourismusbranche des Berggebietes kann keine Filialen im Ausland eröffnen oder in Billiglohnländern produzieren, und ebensowenig kann der Auslandgast die Mehrwertsteuer für seine Ferien in der Schweiz an der Schweizer Grenze zurückverlangen.
Erinnern wir uns: Die beiden früheren Mehrwertsteuervorla- gen sahen für das Gastgewerbe jeweils einen reduzierten Satz vor. Unsere Tourismusbranche steht in direkter Konkurrenz zum Ausland, vor allem zu den Billiglohnländern. Die Schweiz ist leider ein Hochpreisland. Die EG und Oesterreich unterstüt- zen ihre Hotellerie massiv mit Direktzahlungen. Wenn wir der Berghotellerie nicht entgegenkommen, so entsteht eine starke, wettbewerbsverzer ende Benachteiligung unserer Be- triebe gegenüber dem Ausland.
Wie wirkt sich nun mein Antrag in Franken aus? Ich verweise auf das verteilte Blatt. Ich stelle fest: Die Vorlage, über die wir heute diskutieren, ist nicht ertragsneutral, sondern rechnet im Gesamten mit einem Mehrertrag von 420 Millionen Franken. Wenn Sie nun meinem Minderheitsantag für einen Satz von 4 Prozent zustimmen, entsteht in fünf Jahren ein Steuerausfall von 310 Millionen Franken pro Jahr. Es bleibt somit noch ein Mehrertrag von 110 Millionen Franken. Ich bitte Sie, zur Kennt- nis zu nehmen, dass das Gastgewerbe auch bei einem redu- zierten Satz von 4 Prozent mit einer zusätzlichen, neuen jährli- chen Steuer von 220 Millionen Franken belastet wird, was keine Kleinigkeit darstellt. Dies ist die sachliche Begründung meines Antrages.
Nun noch kurz ein Wort zur Ertragsneutralität des ganzen Pa- ketes: Man sagte im Vorfeld der Beratungen von allen Seiten völlig zu Recht, dass mit clem Umsteigen auf das Mehrwert- steuersystem kein Steuermehrertrag entstehen dürfe. Die bei- den alten Vorlagen sind bekanntlich vor allem aus diesem Grund gescheitert. Ein Mehrertrag von einer halben Milliarde Franken ist keine Kleinigkeit und kann nicht glaubwürdig als Schwankung der Schätzung abgetan werden. Wir müssen dem Volk eine möglichst ertragsneutrale Vorlage unterbreiten; nur dann hat sie eine Chance, auch angenommen zu werden. Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Noch kurz ein Wort zur Befristung des Satzes auf fünf Jahre: Die Tourismusindustrie, die Hotellerie im Berggebiet ist ange- schlagen; Zahlen beweiser dies leider eindeutig. Wenn wir die Situation mit Oesterreich und der EG vergleichen, helfen hier nur gezielte Strukturbeiträge. Der klassische Ferientourismus in unseren Bergtälern ist für unser Land von grosser volkswirt- schaftlicher Bedeutung. Wir müssen in den fünf Jahren, in de- nen der reduzierte Satz angewendet wird, Vorlagen ausarbei- ten und Lösungen suchen, welche die Naherholungsräume in unserem Land mit gezielten Strukturbeiträgen unterstützen können. Die Zusammenarbeit der Berglandwirtschaft mit der Tourismusindustrie im Berggebiet muss dabei intensiv geför- dert werden.
Ich fasse zusammen und komme zum Schluss: Wenn wir die Solidarität richtig verstehen wollen, dann sollen alle Branchen, die zur Hauptsache auf den Export ausgerichtet sind, gleich behandelt werden. Wenn wir den Banken bei der Stempel- steuer und der Industrie bei der Taxe occulte entgegenkom-
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men, so ist es nicht mehr als recht und billig, dass man auch der exportorientierten und von den ausländischen Gästen ab- hängigen Hotelbranche entgegenkommt. Vergessen wir nicht, diese Vorlage sollte ertragsneutral sein. Einen Mehrer- trag von fast einer halben Milliarde Franken verträgt es nicht. Ich bitte Sie, aus diesen Gründen dem Minderheitsantrag für einen reduzierten Satz von 4 Prozent während fünf Jahren zu- zustimmen.
M. Cavadini: Le groupe radical a décidé d'appuyer la proposi- tion de la minorité. M. Blatter ayant déjà évoqué un certain nombre de raisons qui justifient cette proposition, je me borne- rai à ajouter un ou deux éléments supplémentaires.
L'industrie hôtelière apporte une contribution importante à l'économie suisse et à sa balance commerciale, grâce à l'ar- gent dépensé dans notre pays par les hôtes étrangers. Cette branche se trouve confrontée, d'un côté, à une concurrence internationale considérable et, de l'autre, à un processus de rénovation de ses structures afin de les adapter à une clientèle toujours plus exigeante. La branche affirme que l'introduction d'une taxe sur la valeur ajoutée ne lui permettrait pas d'aug- menter les prix de ses prestations en fonction de ce nouvel im- pôt, comme c'est le cas à l'étranger. Une partie de la taxe sur la valeur ajoutée de 6,2 pour cent devrait par conséquent être supportée par les hôteliers et les restaurateurs suisses, ce qui réduirait encore leur faible marge de bénéfice.
Un tasso ridotto al 4 per cento invece del 6,2 per cento durante i 5 anni darebbe al settore alberghiero un periodo di tempo supplementare per adattarsi all'imposta sul valore aggiunto e nello stesso tempo per portare a compimento quei lavori di ri- strutturazione con i quali si trova confrontato questo impor- tante settore economico svizzero.
La soluzione che propone la minoranza non va contro il si- stema della tassa sul valore aggiunto. Accetta praticamente la proposta del Consiglio federale e permette a questo ramo di usufruire di una tassazione più ridotta per un periodo di adatta- mento di 5 anni e poi di inserirsi nel normale tasso previsto per tutti gli altri rami economici che saranno soggetti all'IVA.
Per queste ragioni, gradualità di adattamento per un settore importante della nosta economia e anche per aumentare le possibilità di riuscita di questa trasformazione del nostro si- stema fiscale, il gruppo radicale vi invita ad appoggiare la pro- posta della minoranza.
Zbinden Paul: Das Gastgewerbe figuriert unter Ziffer 13 auf der Liste der der Mehrwertsteuer unterstellten Umsätze. Ob diese Zahl 13 dem Gastgewerbe Glück oder Pech bringt, wer- den Sie bestimmen. Meine Fraktion und auch ich persönlich halten uns an das Konsenspaket, wonach keine erheblichen Ausnahmen im Bereich Umsatzsteuer gewährt werden sollen. Es sollen keine Privilegien in die Bundesverfassung eingebaut werden; alle sollen der Mehrwertsteuer unterstellt sein. Die Fraktion hält sich also daran - und zwar mehrheitlich -, auch wenn sie Verständnis für die Probleme der Berghotellerie und des Tourismus hat; ihnen soll auf anderem Wege gezielt ge- holfen werden. Es wäre auch nicht zweckmässig, dem ganzen schweizerischen Gastgewerbe dieses Privilegium zu gewäh- ren.
Aber eine ansehnliche Minderheit unterstützt den Sondersatz von 4 Prozent, weil er nur für eine Uebergangsperiode von fünf Jahren gilt.
Meine persönliche Meinung ist die: Wenn das gesamte schweizerische Gastgewerbe dieser Mehrwertsteuervorlage zustimmen sollte, könnte dieses kleine, kurzfristige Privileg ein gutes Pfand in unserer Hand sein.
Mme Paccolat: Au nom d'une minorité confortable du groupe démocrate-chrétien, je plaide pour une TVA adoucie et tempo- raire pour l'hôtellerie et la restauration.
L'introduction d'un taux spécial pour ces deux branches équi- vaut certes à un traitement différencié mais équitable. Compte tenu des signaux d'alarme de l'économie touristique dont le développement est arrivé aujourd'hui à maturité, cette disposi- tion n'introduit pas un privilège à notre avis. En effet, notre compétitivité touristique s'est sérieusement affaiblie sur le
plan international. En comparaison avec les autres pays de l'OCDE, c'est la Suisse qui a perdu le plus de parts du marché. Trois enquêtes significatives - celle de l'ONST, l'enquête Tho- mas, l'enquête beaucoup plus récente d'Horwarth Consul- ting, confirment une nette détérioration de l'image de notre pays à l'étranger au niveau des prix. Or, le potentiel de déve- loppement touristique dans les années 90 réside d'une part dans une offre de qualité destinée à une clientèle à fort pouvoir d'achat et, d'autre part, dans la fidélité de la clientèle suisse traditionnelle. Aussi, un taux spécial de TVA de durée limitée - 4 pour cent durant cinq ans pour l'hôtellerie et la restauration - se défend-il à plus d'un titre. A l'heure où nous redéfinissons les objectifs de la politique régionale pour les années 90, évi- tons de créer des conflits d'intérêt avec des charges fiscales supplémentaires.
Comme vous le savez, le tourisme est l'industrie principale des régions de montagne assez faiblement dotées du point de vue économique. Outre l'agriculture et quelques niches pour des innovations, il n'y a guère d'autre possibilité d'emploi. En imposant à l'économie de montagne des adaptations et des mutations structurelles rapides, conjointement dans les sec- teurs agricole et touristique, et en voulant encore la pressurer sur le plan fiscal, nous risquons bien d'amener l'économie de montagne à l'asphyxie.
Finalement, reconnaître un taux spécial de TVA pour l'hôtelle- rie et la restauration consiste, comme l'a d'ailleurs déjà dit M. Cavadini, à placer sur un pied d'égalité l'industrie des ex- portations et l'économie touristique, car si la première peut de- venir plus compétitive par la suppression de la taxe occulte, il est raisonnable d'exiger également une amélioration des con- ditions pour le secteur touristique, dont précisément la part d'exportation est importante.
Je vous invite donc à voter la proposition de minorité Blatter de manière à conserver un tourisme suisse fort et compétitif.
Biel: Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Was wir hier gehört haben, erstaunt mich; vor allem, wenn es von seiten einer Fraktion wie der FDP kommt, die immer vorgibt, die Marktwirtschaft zu vertreten. Meine Damen und Herren, wenn das Schicksal des Gastgewerbes und der Hotellerie von 4 Prozent auf fünf Jahre abhängt, dann ist etwas falsch. Seit zwei Jahren bricht eine halbe Welt zusammen, weil man nicht auf Marktsignale und auf den Markt geschaut, sondern eben willkürlich Preise festgesetzt hat; und genau das tun Sie hier wieder. Jetzt kommen Sie und behaupten, das Schicksal hänge von dieser Ausnahmeregelung ab.
Warum gehen wir denn zur Mehrwertsteuer über? Grundsätz- lich, weil wir eine Steuer brauchen, die den ganzen Konsum belastet; das Gastgewerbe nimmt einen bedeutenden Teil des Konsums ein und gehört zum Bereich der Dienstleistungen, den wir nicht ausklammern dürfen. Deshalb haben wir diesen Teil auch einbezogen; es geht doch nicht an, dass man hier Ausnahmen macht! Ich bin überzeugt, dass es hier im Saal ge- nügend Vertreter von anderen Wirtschaftszweigen hat, die ge- nau gleich kommen könnten; Herr Kollege Kuhn könnte jetzt für die Architekten jammern; die Anwälte, die Kapitalverwalter, die Ingenieure usw. könnten mit dem gleichen Anliegen kom- men.
Es kommt ein Weiteres hinzu: Es wird immer so getan, als ob das Gastgewerbe alles bezahlen würde; aber es bezahlt ja der Kunde. Wir haben heute nach dem System der Mehrwert- steuer das Bestimmungslandprinzip; da kann man nicht mit der Exportindustrie vergleichen. Die Exporte, die entlastet wer- den, werden in den andern Ländern mit der Mehrwertsteuer belastet. In den wichtigsten Ländern bestehen ganz andere Sätze als das bisschen, das wir hier in der Schweiz aufstocken. Unsere wichtigsten Konkurrenzländer im Fremdenverkehr kennen alle die Mehrwertsteuer, aber andere Sätze, nicht 6,2 Prozent. Noch einmal: Wenn das Schicksal unserer Hotel- lerie und unseres Gastgewerbes nur von diesen 4 Prozent ab- hängt, ist etwas faul; dann lassen wir es am besten ganz sein. Darauf darf es nicht ankommen. Die Mehrwertsteuer als Um- satzsteuer soll allgemein gelten, und Ausnahmen sind nur dort zugelassen, wo es aus Erhebungsschwierigkeiten und aus administrativen Gründen geboten ist. Die Allgemeinheit
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der Besteuerung muss erhalten werden, und genau das wol- len Sie durchbrechen. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen, weil er in die- sem Paket nicht am Platz ist.
Bodenmann: Zur Diskussion stehen zwei Anträge: Der Antrag der Mehrheit, der unverzüglich den Satz von 6,2 Prozent ein- führen will - auch für die Leistungen des Gastgewerbes -, und der Antrag von Herrn Blatter, der für das Gastgewerbe eine Frist von 5 Jahren vorsehen will, um Uebergangsschwierigkei- ten zu vermeiden. Herr Blatter hat uns selber gesagt, sein An- trag koste uns etwa 1,5 Milliarden Franken an Mindereinnah- men. Und nun stellt sich die Frage: Trägt dieses Opfer von 1,5 Milliarden Franken etwas dazu bei, um die effektiven Pro- bleme jener Teile des Fremdenverkehrs, welche exportorien- tiert sind, zu lösen? Dies möchte ich nun bestreiten. Was uns Herr Blatter vorschlägt, ist ja nicht eine gezielte Strukturhilfe, sondern nichts anderes als das Giesskannenprinzip, welches vorab jenen Teilen zugute kommt, die problemlos überwälzen können und die eben nicht unter Strukturproblemen leiden. Aus unserer Sicht möchten wir deshalb sagen: Wir sind bereit, ein effektives Programm gezielter Strukturbeiträge zu leisten, sind aber nicht bereit, nach dem Giesskannenprinzip vorzuge- hen und hier auf 1,5 Milliarden Franken Mehreinnahmen zu verzichten.
Herr Biel seinerseits irrt sich in drei Punkten: Erstens sagt er uns, der Markt löse alle Probleme. Kein Markt löst die Pro- bleme nicht, aber nur der Markt löst sie auch nicht. Jene Län- der, welche auf dem Gebiet ihrer Wirtschaftspolitik die erfolg- reichsten Strategien hatten, hatten sie dank dem sinnvollen Zusammenspiel von Staat und Markt - und nicht dank einer einseitigen Marktphilosophie, wie sie nun sowohl in Amerika wie in England politisch und wirtschaftlich gescheitert ist.
Zum zweiten Problem, Herr Biel: Ueberwälzen kann man, wenn der Kunde die Leistung bezahlt. Aber Teile des exportori- entierten Gastgewerbes haben eben Probleme mit der Ueber- wälzung, weil sie in einem internationalen Wettbewerb sind. Zum dritten Punkt: Wenn Sie sagen, dass es im Ausland ja auch ohne staatliche Beihilfe geht, bitte ich Sie, die aktuelle Debatte der französischen Fremdenindustrie zu studieren und zu begreifen, dass es eben auch dort Probleme gibt und dass auch dort der Ruf nach dem Staat erfolgt - und zwar nicht er- folglos erfolgt. Man ist sich auch dort bewusst, dass es Pro- bleme gibt, dass es notwendig ist, diese Branche grundsätz- lich zu restrukturieren, und dass es dabei auch Aufgaben des Staates gibt. Aber es ist nicht die Aufgabe des Staates, nach dem Giesskannenprinzip vorzugehen, sondern eine sinnvolle Strukturpolitik zu unterstützen.
Wir sind bereit, die Strukturpolitik mitzutragen, sind aber nicht bereit, das Giesskannenprinzip anzuwenden. Die Mehrerträge sind sinnvoller Bestandteil dieser Vorlage, weil wir ja bekannt- lich Teile dieser Mehrerträge über die Krankenkassen der Be- völkerung auch des Berggebietes zurückerstatten möchten.
Blocher: Es wird nun in sehr puritanischer Art und Weise ge- stritten über ein finanzwirtschaftliches Konzept, über die Frage, ob es richtig oder falsch sei.
Herr Biel, ich habe nicht verstanden, warum es marktwirt- schaftswidrig wäre, wenn man dem Gastgewerbe während fünf Jahren einen Sondersatz von 4 Prozent geben würde. Es wäre nur dann marktwirtschaftswidrig, wenn andere Bereiche des gleichen Gewerbes andere Vorzüge bekämen und der Staat eingreifen würde; das will anscheinend Herr Boden- mann. Nicht wahr, unter dem schönen Titel «Strukturhilfe» ver- birgt sich wahrscheinlich nichts anderes als eine staatliche Lenkungswirtschaft finanzieller Art. Da glaube ich auch nicht daran. Ist es denn so abwegig, dass man derjenigen Branche - wenn es gilt, die Interessen offenzulegen: ich habe keine In- teressen im Gastgewerbe oder im Tourismus -, die auch wis- senschaftlich nachgewiesenermassen die härtesten Nachteile auf sich nehmen muss beim Systemwechsel, eine vernünftige Uebergangsfrist gibt auf diese fünf Jahre und den Sondersatz anwendet auf 4 Prozent?
Der Antrag Blatter ist ein hochanständiger Antrag. Ich habe mich eigentlich gewundert, dass sich die Hotellerie mit dem
abfinden kann. Wenn das der Preis ist, der für eine Zustim- mung zu diesem Paket verlangt wird, müssen wir sehr froh sein. Schon aus taktischen Gründen sollten wir dem zustim- men.
Wir sollten dieses Paket in der Volksabstimmung mit obligato- rischem Referendum durchbringen. Wir brauchen das Stän- demehr, wir brauchen das Volksmehr. Sie müssen einmal zu- sammenzählen, wie viele schon über das Paket unzufrieden sind. Und mit diesem Artikel können Sie erreichen, dass die Bergkantone, die Tourismnuskantone vielleicht auf dieses Pa- ket einschwenken. Das ist wahrscheinlich mehr wert als alle lu- penreinen Erörterungen über dieses Paket, ob das ganz rich- tig sei oder nicht; marktwirtschaftswidrig ist es nicht. Es ist nicht beschaffen, um ein Gewerbe zu retten, das an sich kaputt ist, aber der Artikel ermöglicht, ein gutes Gewerbe, das aber Schwierigkeiten hat, das stark vom Ausland abhängig ist, über die Runden zu bringen - und damit gleichzeitig ein ganzes Fi- nanzpaket. Wir sollten doch etwas praktisch denken, daher bitte ich Sie, dem Antrag Blatter zuzustimmen. Er kostet wenig, bringt aber relativ viel.
Nebiker, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ihnen Ablehnung des Antrages Blatter. Sie hat den Antrag in ähnli- cher Form behandelt und mit 12 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Mit einem Sondersatz von 4 Prozent auf den gastgewerbli- chen Leistungen während fünf Jahren ergäbe sich ein Steuer- ausfall von 310 Millionen Franken pro Jahr oder, wie Herr Bo- denmann ausgerechnet hat, von 1,5 Milliarden Franken auf die ganze Periode von 5 Jahren gerechnet.
Aber das ist eigentlich nicht der Grund, weshalb die Kommis- sion Ihnen Ablehnung beantragt: Wenn wir nun zur Mehrwert- steuer umschwenken, dann wollen wir ja alle Dienstleistungen erfassen. Dazu gehört natürlich auch das Gastgewerbe. Nur mit einer umfassenden, gleichmässigen Dienstleistungsbe- steuerung ist das System eigentlich wesensgerecht und funk- tioniert auch in bezug auf die Verrechnung mit Vorsteuern.
Mit Sonderbehandlungen von einzelnen Branchen schafft man nur zusätzliche Unruhe. Sie haben Herrn Früh gehört, er hat für den Gewerbeverband gesprochen und gesagt, dass sämtliche Dienstleistungen einbezogen werden müssen. Der Einbezug aller Dienstleistungen bedeutet meiner persönli- chen Meinung nach auch den gleichen Satz für alle Dienstlei- stungen.
Man muss bei der Mehrwertsteuer natürlich immer wieder sa- gen, dass es nicht das Gastgewerbe ist, das diese Steuer auf- bringen muss, sondern wie überall ist es immer das letzte Glied in der Kette, und zwar der Gast oder der Kunde. Ueber die 6,2 Prozent muss das Gastgewerbe also nur abrechnen; schlussendlich bezahlt der Kunde, der könnte sich beklagen. Aber auch beim Kunden sollte der Satz von 6,2 Prozent Mehr- kosten nicht 6,2 Prozent ausmachen, sondern die Nettoteue- rung sollte etwa 4 Prozent betragen, weil nämlich auch das Gastgewerbe nach dem Mehrwertsteuersystem die Vorsteu- ern in Abzug bringen karın. Im Gastgewerbe betragen diese Vorsteuern etwa 2 bis 2,5 Prozent. Also würde die Belastung bei einem Normalsatz vor 6,2 Prozent für den Gast netto etwa 4 Prozent ausmachen. Soviel dazu, damit man sich die Rela- tionen wieder etwas vor Augen hält.
Ein weiteres Argument: Man muss natürlich nicht nur vom Gastgewerbe im Touristikgebiet sprechen. Es gibt natürlich überall Gastgewerbe, auch hier in Bern, das - auch dank un- serer Präsenz - nicht immer notleidend ist.
Das Argument, dem Gastgewerbe im Touristikgebiet müsse man helfen, ist an sich richtig. Aber das kann man nicht mit der Giesskanne machen, mit einer generellen Steuererleichte- rung während fünf Jahren. Das muss mit gezielten, effizienten Massnahmen gemacht werden, ähnlich wie man das jetzt z. B. in der Landwirtschaft tun will. Man muss sich dabei bewusst sein, dass dieses Mehrwertsteuersystem aus technischen Gründen vor 1994 wahrscheinlich gar nicht in Kraft treten kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte es auch möglich sein, für diese speziellen Hilfemassnahmen für das Gastgewerbe im Touristikgebiet eine gescheite Lösung zu finden.
Noch zum Wettbewerbsverhältnis gegenüber dem Ausland: Das Ausland, die benachbarten Länder, sind unsere vergleich-
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baren Konkurrenten; sie kennen im Gastgewerbe wesentlich höhere Steuersätze: bis zu 14 oder 18 Prozent, auf jeden Fall ein Mehrfaches des Steuersatzes von 6,2 Prozent. Es ist also nicht so, dass die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Gastgewerbes gegenüber dem benachbarten Ausland wegen den Steuern beeinträchtigt würde. Das schweizerische Gast- gewerbe hat nach wie vor auch beim Normalsatz von 6,2 Pro- zent einen echten Steuervorteil.
Ein Argument allerdings, das nicht erwähnt worden ist; ich möchte das noch nachholen zuhanden von Herrn Blatter: Es gibt eine Wettbewerbsverzerrung mit dem Normalsatz von 6,2 Prozent, aber nicht mit dem Ausland, sondern mit dem pri- vaten Haushalt. Im privaten Haushalt bezahlt man die Lebens- mittel mit 1,9 Prozent; im Gastgewerbe muss man für die glei- chen Lebensmittel dann 6,2 Prozent bezahlen. Dies ist eine Verschiebung zugunsten des privaten Haushaltes. Darüber müssen wir entscheiden.
Ich beantrage Ihnen also, trotz diesem nachgelieferten Argu- ment für den Sondersatz, beim Normalsatz von 6,2 Prozent zu bleiben und den Antrag Blatter abzulehnen.
M. Grassi, rapporteur: La commission est d'avis qu'un traite- ment spécial pour l'hôtellerie et la restauration ne se justifie pas. D'abord, le système fiscal que nous voulons le plus sim- ple possible deviendrait compliqué si l'on introduisait plu- sieurs taux. Ensuite, ce serait injuste envers d'autres secteurs de l'économie tout aussi vulnérables du point de vue de la concurrence. J'ajoute que le taux de 6,2 pour cent ne com- porte pas une augmentation de prix de la même ampleur. En effet, les entreprises du secteur peuvent, elles aussi, déduire les impôts préalables, ce qui n'est pas le cas aujourd'hui et qui comportera tout de même un allègement de 2,5 pour cent. D'ailleurs, la question de savoir s'il faut introduire un taux spé- cial pour certaines catégories relève principalement de la poli- tique fiscale. Dans le cas envisagé par la proposition Blatter, le taux réduit de 4 pour cent impliquerait une perte de recettes de 310 millions de francs par année.
Dans tous les pays voisins ainsi que dans d'autres pays typi- quement touristiques, l'assujettissement des prestations de l'hôtellerie et de la restauration à la TVA est normal, à des taux sensiblement plus élevés qu'en Suisse, avec des maximums qui vont jusqu'à 20 pour cent. L'argument de l'affaiblissement de la capacité concurrentielle n'est donc pas valable, puisque partout les prestations de l'industrie hôtelière (y compris celles qui sont fournies aux hôtes étrangers) sont soumises à l'impôt sur le chiffre d'affaires. La commission est d'avis que des cas particuliers, concernant surtout les entreprises de montagne, peuvent être soutenus de façon bien plus efficace par des me- sures de promotion spécifique, sans en faire bénéficier toute l'hôtellerie, même celle qui n'en a pas besoin. C'est le même discours que nous avons tenu pour l'agriculture. L'hôtellerie et la restauration de dimensions modestes peuvent profiter de mesures particulières prévues pour les entreprises qui n'attei- gnent pas un chiffre d'affaires de 75 000 francs, respective- ment si l'on a un avantage fiscal inférieur à 4000 francs avec un chiffre d'affaires de 250 000 francs. En plus ils pourraient profi- ter des mesures forfaitaires prévues à la lettre h.
C'est la raison pour laquelle la commission a rejeté la proposi- tion Blatter par 12 voix contre 4 et vous propose d'en faire au- tant.
Biel: Offensichtlich wurde nicht sehr genau zugehört. Lieber Kollege Bodenmann, ich habe nicht gesagt: Der Markt sagt das und macht alles. Ich habe nur darauf hingewiesen, wohin eine Politik führt, wenn man die Gegebenheiten und Entwick- lungen des Marktes und der Marktwirtschaft vernachlässigt. Sie haben offensichtlich ein kurzes Gedächtnis. Wir haben sol- che Wirtschaftszweige. Ich spreche jetzt nicht von der Land- wirtschaft, sondern von der Uhrenindustrie. Das Parlament hat mitgeholfen, mit idiotischen Gesetzen die Uhrenindustrie aus der Marktwirtschaft wegzuführen. Und wo sind wir heute? Da- mals hatten wir noch 90 000 Arbeitskräfte; heute sind es nicht einmal mehr 25 000. Das war die Folge. Und genau darauf ha- ben Sie offenbar angespielt, dass Sie auch im Tourismus staatliche und private Tätigkeit zusammenführen wollten. So
geht es eben nicht. Wie lange geben wir der Tourismusbran- che schon Hilfestellungen auf allen Gebieten, und immer noch spricht man von «Not leiden»?
Bei der Giesskannensubvention gebe ich Ihnen recht. Sie wol- len also alle gleich behandeln. Wenn Sie in der «Palace»-Bar in Gstaad ein Flasche Champagner trinken, bezahlen Sie nach dem Minderheitsantrag genauso 4 Prozent, wie wenn Sie in der Pension «Alpenrose» eine Flasche Bier bestellen. Das sind doch zweierlei Dinge. Das Beispiel Gstaad zeigt doch, dass man hier eine groteske Ausnahme stipuliert.
Zu Herrn Blocher: Wenn also wirklich das Schicksal der Hotel- lerie von diesen 4 Prozent abhängt, stimmt doch etwas am Preis/Leistungs-Verhältnis auf dem Markt nicht. Nur das wollte ich sagen und nichts anderes!
Früh: Herr Kommissionspräsident Nebiker irrt sich. Ich habe wohl gesagt, dass der Gewerbeverband für den Einbezug aller Dienstleistungen sei. Dazu stehe ich. Er irrt sich aber, wenn das die Einführung eines gleichen Satzes für alle Dienstlei- stungen bedeuten soll. Alle Waren unter die Mehrwertsteuer stellen heisst schliesslich auch nicht, Ess- und Trinkwaren, Vieh, Getreide und Fisch, alles mit dem gleichen Satz von 6,2 Prozent zu besteuern, sondern zum Satz von 1,9 Prozent.
Dietrich: Auch ich muss eine Aussage des Herrn Kommissi- onspräsidenten berichtigen. Er hat gesagt, mit dem Ansatz von 6,2 Prozent seien die ausländischen Anbieter für das Gastgewerbe keine Konkurrenz. Dazu nur folgendes: Alle Um- fragen zeigen, dass die schweizerischen Preise im Ausland umstritten sind. Wir gelten als sehr teuer. Viele von Ihnen, wenn Sie aus den Ferien zurückkommen, fragen mich: Wie kommt das? Ich habe im Südtirol - oder wo ich sonst war - nur halb soviel bezahlt.
Nach wie vor hat unser Gastgewerbe die höchsten Lebensmit- telkosten, eine der höchsten Belastungen auf Alkohol und im EG-Vergleich die höchsten Löhne - obwohl wir in der Schweiz mit den Löhnen nicht an der Spitze stehen. Die Stadthotellerie steckt ebenfalls in grossen Nöten. Schauen Sie sich um, wie- viele Stadthotels eingegangen sind oder am Eingehen sind! Die Verschuldung pro Bett beträgt im Augenblick 75 000 Fran- ken.
Herrn Biel möchte ich fragen: Warum hat die Migros ihre Ho- tels verkauft? Und warum ist die Migros einer der grössten gastgewerblichen Unternehmer geworden - aber nur bis 18.30 Uhr am Abend?
Man müsste vielleicht einmal eine Sozialbilanz des Gastge- werbes erstellen.
Bodenmann: Ich möchte Herrn Biel in aller Kürze antworten, dass die Umstrukturierungen in der Uhrenbranche eben nicht vorgenommen wurden, weil die staatlichen Hilfen gegentei- lige Impulse auslösten, und dass ich hier gefordert habe, dass man für die notwendigen Umstrukturierungen im Gastge- werbe staatliche Hilfe leistet. Hier sind sie notwendig, wie über- all auf der Welt, wo man in schwierigen Situationen sinnvolle Umstrukturierungen vornimmt.
Blocher: Es ist klar, dass der Champagner in der «Palace»-Bar anders behandelt wird als die Flasche Bier im «Alpenrösli». Aber sie bringt trotzdem mehr ein - auch mit dem 4prozenti- gen Satz. Es wird der Champagner mit dem Champagner ver- glichen und nicht Champagner mit dem Bier.
Des weiteren: Ich habe nicht gesagt, das Schicksal der Bran- che hänge mit der Sonderregelung für fünf Jahre zusammen. Aber das Schicksal dieser Vorlage hängt wesentlich damit zu- sammen.
Bundesrat Stich: Ich schlage Ihnen vor, zur Sache zurückzu- kehren. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Es ist gesagt worden: Dieser Antrag kostet im Jahr 310 Millio- nen, für fünf Jahre 1,5 Milliarden. Man muss vielleicht beden- ken, dass wir nachher noch das Stempelsteuergesetz behan- deln. Dort stehen Ausfälle von 300 bis 500 Millionen zur Dis- kussion. Dort gibt es auch schon einen Antrag, das Stempel- steuergesetz auf den 1. Januar 1992 in Kraft zu setzen. Das be-
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deutet: Wenn wir diese Vorlage, die erst in Kraft gesetzt wer- den kann, wenn die Ausführungsbestimmungen erlassen sind - also vielleicht auf Ende 1994 bzw. Anfang 1995 -, so hätten wir für drei Jahre schon Ausfälle von 900 Millionen bis 1,5 Milli- arden Franken. Das ist klar. Das bedeutet also: Wenn wir dort Ausfälle haben, müssten wir uns nachher beeilen, um diese Vorlage Mehrwertsteuer möglichst rasch in Kraft zu setzen.
Wenn sie erst 1995 in Kraft tritt, würde es bis zum Jahre 2000 dauern, bis man in der Hotellerie den vollen Mehrwertsteuer- satz bezahlen müsste. Wenn man es vorziehen kann - das wäre die zwangsläufige Folge eines solchen Entscheides -, dann halt ein, zwei Jahre vorher.
Es wurde sehr viel von der Berghotellerie gesprochen. Das ist das Untauglichste, was man tun kann, denn Sie gewähren den Rabatt grundsätzlich allen und nicht nur der Berghotellerie. Berghotellerie sieht gut aus zur Begründung, Herr Blatter, aber es ist nicht sehr überzeugend.
Es ist von verschiedenen Votanten gesagt worden, es sei gut, wenn man für das Gastgewerbe diese offenbar bittere Pille mit einem Bonbon etwas versüsse, also mit 2,2 Prozent für fünf Jahre; man könne dann vielleicht eher eine Zustimmung be- kommen. Ich persönlich teile diese Auffassung nicht, denn für alle anderen Steuerpflichtigen, die jetzt mehr bezahlen müs- sen, ist es natürlich nicht einsichtig, warum sie ihre Dienstlei- stungen von Anfang an voll versteuern müssen und warum eine Gruppe eine Ausnahmeregelung erhält. Wie wollen Sie das den Leuten erklären, die bis jetzt von der Freiliste profitiert haben? Diese wird neu ebenfalls unterstellt, und auch diese Leute bekommen kein Zückerchen.
Ich bitte Sie deshalb, konsequent zu sein und diesen Antrag abzulehnen. Er tut der Vorlage wirklich nicht gut; ich denke, er tut nicht einmal der Hotellerie gut.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
67 Stimmen 63 Stimmen
Art. 9 Abs. 2 Bst. f, fbis, g Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 2 let. f, fbis, g Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9 Abs. 2 Bst. h Antrag der Kommission Ziff. 1
Antrag Dietrich Ziff. 4 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 9 al. 2 let. h Proposition de la commission Ch. 1
Proposition Dietrich Ch. 4 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ziff. 1-3, 5 - Ch. 1-3, 5 Angenommen - Adopté
Ziff. 4 - Ch. 4
Dietrich: Nach dem Gastgewerbe zu den Briefmarken: Mit meinem Antrag bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen, der für diese Ziffer 4 bei Buchstabe h die Delegationsnorm vorge- schlagen hat, nämlich: «Der Bundesrat kann die Umsätze und die Einfuhr von Münzen und Briefmarken von der Steuer aus- nehmen.» Ich bin weder Briefmarkenhändler noch engagierter Sammler, aber als Präsident der Pro Patria interessiert an die- sem Thema.
Bis 1989 waren die Briefmarken von der Umsatzsteuerpflicht nicht erfasst. Am 24. Oktober 1986 hat die öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichtes im Zusammenhang mit einer Verwaltungsbeschwerde gegen die Eidgenössische Steuer- verwaltung jedoch festgestellt und beschlossen: Briefmarken sind historische Wertpapiere, demzufolge steuerpflichtig. Un- ter diese Kategorie der h storischen Wertpapiere, Briefmarken genannt, fallen alle ausländischen Marken und die Schweizer Marken zu Sammelzwecken. Sagen Sie mir bitte, wenn Sie auf die Post gehen, ob Sie zu Sammelzwecken kaufen oder zur Frankatur eines Briefes!
Warum hat die Eidgenössische Steuerverwaltung bis vor zwei Jahren die Briefmarken ausgenommen? Warum hat der Bun- desrat diese Norm vorgeschlagen? Warum haben die Postver- waltungen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein mit Bezug auf diese Unterstellung grosse Eingaben gemacht und ihre Ueberlegungen, die eben dagegen sprechen, darge- legt? Warum hat Schweden die Briefmarken wieder von der Mehrwertsteuer ausgenommen? Es sind zwei Hauptgründe: Erstens sind es die erhebungstechnischen Schwierigkeiten, und zweitens ist die ganze Angelegenheit nicht wettbewerbs- neutral.
Zu den erhebungstechnischen Schwierigkeiten: Die Briefmar- ken sind sehr leicht, der Briefmarkentausch und -handel ist in- ternational; es kann also zolltechnisch praktisch nicht über- prüft werden, was im internationalen Handel vor sich geht.
Ein Beispiel aus dem Inland: Die PTT-Verwaltung, welche die Ersttagscouverts zur Ausgabe bringt, druckt sie natürlich mit den schönen Stempeln vor, das ist steuerpflichtig. Wenn aber ein Briefmarkenhändler clie Angelegenheiten selber konfektio- niert und die Post mit dern Stempeln belastet, dann ist das be- freit; hier herrscht also keine Wettbewerbsneutralität. 50 Pro- zent aller Geschäfte - rechnet man - sind private Tauschge- schäfte, formlos. Es gibt unzählige Vereine, Tauschklubs, Kleinbörsen, Brieffreunde, auch international, die tauschen, und jeder Sammler ist ein potentieller Händler.
Für die Postverwaltungen haben sich Schwierigkeiten erge- ben. Besonders stellt man fest, dass die Anzahl der Abonnen- ten bei der Philatelie zurückgegangen ist. Dies spüren auch Pro Juventute und Pro Patria mit ihren Sondermarken und mit ihren Ersttagsstempeln.
Es kommt aber noch etwas anderes dazu. Bundesrat Willi Rit- schard sagte: «Philatelie ist weit mehr als ein gewöhnliches Steckenpferd, die Briefmarken rufen die Geschichte der Län- der und Völker in Erinnerung, schlagen den Betrachter in ihren Bann. Als kleine künstlerische Meisterwerke sind sie Aus- drucksmittel und Visitenkarte der Länder, die sie vertreten.» Wir haben auch die Golc münzen in die Delegationsnorm ge- nommen, weil wir vor einiger Zeit Feingold und Goldmünzen wieder befreit haben.
Ich spreche auch im Namen aller kleinen Sammler, beispiels- weise des Buben, der irgendwo ein Couvert mit einer schönen Marke drauf zu Sammelzwecken kauft. Er sollte doch dafür keine Steuern bezahlen müssen. Wenn er nämlich irgendein Schundheft kauft, bezah t er keine Steuern, weil das gemäss unserem Gesetz Kultur ist.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zuzustimmen und nicht der Kommissionsmehrheit.
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Nebiker, Berichterstatter: Der Schulbub, der ein Schundheft kauft, bezahlt Mehrwertsteuern, nur damit das klargestellt ist. Er bezahlt nicht für Sammelmarken, wenn er diese Sammel- marken beim Kollegen kauft oder tauscht. Der ganze private Handel unter den Briefmarkensammlern wird so oder so von der Mehrwertsteuer nicht erfasst.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen Ablehnung des Antrages Dietrich.
Nicht steuerpflichtig sind ohnehin sämtliche gültigen Post- wertzeichen und sämtliche sich im Verkehr befindlichen Mün- zen. Sie sind der Mehrwertsteuer nicht unterstellt. Das ist auch nach der EG-Norm so. Wir haben ja das ganze Steuersystem der sechsten EG-Empfehlung angepasst, damit auch der Ver- kehr über die Grenzen funktioniert.
Bei allen Briefmarken und Münzen, die nicht mehr im Verkehr sind, handelt es sich um Sammelobjekte. Diese Sammelob- jekte unterliegen der Mehrwertsteuer. Dies nur, sofern sie durch den gewerbsmässigen Handel und nicht einfach durch den privaten Tauschhandel die Hand wechseln. Das ist, wie gesagt, auch im EG-Raum so. Wenn eine Briefmarkenfirma im EG-Raum Briefmarken in die Schweiz exportiert, kann sie ihre Vorsteuern ganz in Abzug bringen. Sie exportiert also die Brief- marken netto. Im Inland müssen dann diese Briefmarken beim Verkauf mit der Wehrwertsteuer belastet werden. Es besteht dann beim grenzüberschreitenden Verkehr von Münzen und Briefmarken keine Wettbewerbsverzerrung mehr. Die Be- steuerung der Briefmarken und der nicht mehr im Kurs befind- lichen Münzen entspricht auch dem heutigen Warenumsatz- steuersystem. Während ein paar Jahren hat es sich die Steuer- verwaltung einfach gemacht und auf die Besteuerung von Briefmarken zu Sammelzwecken verzichtet. Sie wurde aber durch ein von Herrn Dietrich auch erwähntes Bundesgerichts- urteil zurückgepfiffen.
Wir machen mit dem Streichungsantrag der Kommission und dem Streichungsbeschluss des Ständerates nichts anderes, als was heute schon im Gesetz für die Warenumsatzsteuer gilt. Wir machen genau das, was der sechsten EG-Norm ent- spricht.
Ich empfehle Ihnen also, der Kommission zuzustimmen und den Antrag Dietrich abzulehnen.
M. Grassi, rapporteur: En ce qui concerne la proposition de M. Dietrich, il convient de faire une distinction très nette entre les timbres-poste valables vendus au prix imprimé sur le tim- bre et ceux destinés aux collectionneurs. De même, il faut diffé- rencier les monnaies qui sont des moyens de paiement des monnaies de collection.
Les timbres et les monnaies en circulation ne sont pas des marchandises au vrai sens du mot puisqu'ils sont destinés à une prestation de services - le fait de biffer le chiffre 4 n'y chan- gerait rien. En revanche, les timbres-poste et les monnaies, qui n'ont plus cours mais sont destinés aux collectionneurs, sont des marchandises et, comme telles, sont soumis à l'im- pôt sur le chiffre d'affaires. Exception est faite pour les opéra- tions entre privés, ce que M. Dietrich semble ignorer. Ces rè- gles sont valables aussi bien dans le droit actuel de l'impôt sur le chiffre d'affaires que dans la sixième directive de la Commu- nauté européenne concernant l'harmonisation de l'impôt sur le chiffre d'affaires.
Toutefois, dans la pratique, le contrôle s'est avéré très difficile, notamment sur l'importation des timbres pour les collection- neurs. C'est pourquoi l'Administration fédérale des contribu- tions avait décidé, dans les années 50, de supprimer la taxa- tion sur ces opérations. Le Tribunal fédéral a déclaré cette pro- cédure illégale en 1986 et la taxation a été réintroduite avec ef- fet au 1er janvier 1989.
Le Conseil fédéral, ainsi que M. Dietrich, voulaient obtenir la compétence d'exonérer le commerce et l'importation des tim- bres-poste et des monnaies destinés aux collectionneurs, créant ainsi une base légale suffisante pour revenir à une exo- nération générale des marchandises susmentionnées. Le Conseil des Etats et votre commission, eu égard aux règles qui subsistent dans la Communauté européenne, entendent sup- primer cette compétence d'exonération pour maintenir l'impo- sition générale. Si nous nous efforçons déjà d'adapter notre
législation au droit européen dans d'autres domaines, il est plus que justifié de le faire aussi dans ce cas. C'est pourquoi la commission adhère à la décision du Conseil des Etats et vous engage à rejeter la proposition de M. Dietrich.
Bundesrat Stich: Ich möchte zu dieser Geschichte nichts mehr sagen. Sie sehen in Buchstabe h, dass es sich um eine Kompetenz des Bundesrates handelt. Wenn Sie Ziffer 4 so be- lassen, wie sie heute ist, hat der Bundesrat die Kompetenz, be- stimmte Münzen und gebrauchte Briefmarken von der Steuer- pflicht auszunehmen.
Der Bundesrat ist der Auffassung: Wenn wir eine Mehrwert- steuer einführen, dann führen wir sie entsprechend den Richt- linien der Europäischen Gemeinschaft ein. In der EG sind diese beiden Dinge steuerpflichtig. So gesehen spielt es also keine sehr grosse Rolle, ob Sie jetzt dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit oder Herrn Dietrich zustimmen. Es wird letztlich auf dasselbe herauskommmen, nur muss der Bundesrat nicht mehr entscheiden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Dietrich
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Art. 9 Abs. 2 Bst. i Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 2 let. i Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9bis (neu), 9ter (neu), 16, Ziff. III, IV Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9bis (nouveau), 9ter (nouveau), 16, ch. III, IV Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. V (neu) Antrag der Kommission
Dieser Beschluss tritt nur in Verbindung mit der Aenderung vom .... des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben und der Einführung der Proportionalbesteuerung juristischer Per- sonen gemäss Artikel 74 des Bundesgesetzes über die di- rekte Bundessteuer in Kraft.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ch. V (nouveau) Proposition de la commission
Le présent arrêté ne peut entrer en vigueur qu'en relation avec la modification du .... de la loi fédérale sur les droits de timbre et l'introduction de l'imposition proportionnelle des person- nes morales selon l'article 74 de la loi sur l'impôt fédéral direct. Le Conseil fédéral fixe l'entrée en vigueur.
Nebiker, Berichterstatter: Dieser Antrag steht nicht auf der Fahne, er ist Ihnen separat ausgeteilt worden. Es entspricht dem Antrag der Kommission, alle drei Steuervorlagen - die
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Mehrwertsteuer, die Stempelsteuer und bei der direkten Bun- dessteuer den Proportionaltarif - zu koppeln. Keines dieser Gesetze kann ohne die Annahme der andern beiden in Kraft gesetzt werden. Zum Beispiel: Wenn das Referendum gegen das Stempelsteuergesetz ergriffen und das Stempelsteuerge- setz abgelehnt würde, könnte man die Mehrwertsteuervorlage nicht in Kraft setzen, und das bisherige Warenumsatzsteuersy- stem würde weiterlaufen, bis allenfalls eine zweite Stempel- steuergesetzesrevision durchgeführt werden könnte. Oder bei einem Scheitern der Stempelsteuervorlage beispielsweise würde der bisherige Dreistufentarif bei der direkten Bundes- steuer Geltung haben, und man würde nicht übergehen zum Proportionaltarif.
Das ist die Koppelung dieser drei Vorlagen, die zum Ziel hat, dass nicht einzelne Gruppen, die besondere Interessen ha- ben, eine der Vorlagen bekämpfen und die andern Vorlagen annehmen, weil natürlich eine Kompensation stattfindet: Beim Stempelsteuergesetz haben wir Ausfälle, mit dem Mehrwert- steuersystem kompensieren wir diese Ausfälle.
Ich bitte Sie, dem Antrag der einstimmigen Kommission zu Ziffer V zuzustimmen, also auch diese Vorlage mit den andern beiden zu koppeln.
M. Grassi, rapporteur: Étant donné que les trois actes législa- tifs forment un tout et afin d'éviter que l'un soit accepté et l'au- tre refusé, on a mis sur pied ce nouveau chapitre qui com- prend tant les dispositions constitutionnelles que la loi sur le droit de timbre et l'article 74 de la loi sur l'impôt fédéral direct qui prévoit l'imposition proportionnelle des personnes mora- les. Il s'agit donc d'une disposition similaire à celle qui a été in- troduite dans le paquet des mesures fiscales donnant suite au consensus trouvé entre les partis gouvernementaux. Ce cou- plage est inévitable et nécessaire si l'on ne veut pas désavan- tager une partie du compromis par rapport à l'autre.
La commission vous invite par conséquent à accepter ce chiffre V.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
78 Stimmen 16 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
B. Bundesgesetz über die Stempelabgaben B. Loi fédérale sur les droits de timbre
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 1 Bst. a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Loretan
Obligationen; die Ausgabe von Obligationen durch Emit- tenten der öffentlichen Hand ist von der Stempelabgabe be- freit.
Geldmarkt; die Ausgabe von Geldmarktpapieren durch Emittenten der öffentlichen Hand ist von der Stempelabgabe befreit.
Art. 1 al. 1 let. a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Loretan
....
Obligations; les obligations des collectivités publiques sont exonérées du droit d'émission.
Papiers monétaires; les papiers monétaires des collectivités publiques sont exonérés du droit d'émission.
...
Ziff. 1-4 - Ch. 1-4 Angenommen - Adopté
Ziff. 5, 6 - Ch. 5, 6
Giger: Die bislang praktizierten Transferzahlungen der Ge- meinden haben vor allem aus staatspolitischer Sicht nie befrie- digt. Leider wurde im Rahmen der Aufgabenneuverteilung der Finanzströme zwischen den verschiedenen Ebenen des Fö- derativsystems die Chance verpasst, diesen Missstand zu be- seitigen.
Bei der Gelegenheit der run vorgesehenen Aenderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ist gegen dieses Uebel Abhilfe möglich. Wir schlagen eine generelle Befreiung der Gemeinden von der Abgabepflicht vor, was statt einer Ver- vierfachung der heutigen Belastung einen Wegfall dieser Transferzahlungen bedeutet.
Wir hoffen mit diesen Anliegen um so mehr auf das Verständ- nis des Gesetzgebers, als die finanzielle Auswirkung bezüg- lich der neuen Finanzordnung als gering einzustufen ist. Beru- higend ist in dieser Hinsicht die vom Bundesrat gemachte Feststellung - ich verweise dabei auf Seite 53 der Botschaft -, dass bei der Neuregelung der Stempelabgaben die Ertrags- ausfälle sogar um 90 Millionen Franken überkompensiert wer- den. Obwohl diese Schätzungen mit Unsicherheit behaftet sind, glauben wir doch, dass die Entlastung der Gemeinden um 12 Millionen Franken einen verkraftbaren Ertragsausfall darstellt.
Im weiteren regeln wir gleichzeitig die Beseitigung eines ver- waltungsökonomischen Missstandes. Im Verlaufe der bevor- stehenden Abklärung erstaunte die Tatsache, dass auch der Bund für seine eidgenössischen Obligationen eine Umsatzab- gabe zahlt. Das ist zwar schön, neutral und sieht nach Gleich- behandlung aller Emittenten aus. Faktisch werden aber mit entsprechendem Verwaltungsaufwand Abgaben berechnet und bezahlt, die letztlich die Bundeskasse nur belasten. Grund: Innerhalb des EFD zahlt die Eidgenössische Finanz- verwaltung bei der Emission eidgenössischer Obligationen Umsatzabgaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung, was den Bestand der Buncleskasse per saldo unverändert be- lässt. Eine Minderung der Bundesmittel tritt aber durch den bei Abwicklung dieser Transaktion betriebenen Verwaltungsauf- wand auf. Eine Entlastung des Bundes von der Umsatzab- gabe wäre aus dieser Sicht nicht nur haushaltneutral, sondern sogar eine Sparübung, die wirklich nichts kostet.
Aufgrund des bisher Gesagten ergibt sich für den Gesetzge- ber, dass im Rahmen der Neuregelung der Stempelabgaben eine generelle Abgabenbe reiung der Gemeinden und eventu- ell weiterer Emittenten der öffentlichen Hand verwaltungsöko- nomisch sinnvoll, finanziell verkraftbar und staatspolitisch ge- rechtfertigt ist.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Loretan zuzustimmen.
Nebiker, Berichterstatter: Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Trotzdem beantrage ich Ihnen mit Ueberzeugung, den Antrag Loretan abzulehnen.
Es ist überall so: Die Kantone, die Gemeinden und selbst der Bund werden dort, wo sie Steuer bezahlen müssen, gleich be- handelt wie der Private, also beispielsweise wird auch die Mehrwertsteuer von den Gemeinden bezahlt. Es besteht kein Grund, weshalb die öffentliche Hand bei der Ausgabe von Wertschriften anders behandelt werden soll als Private. Die öf- fentliche Hand tritt am Kapitalmarkt mit der Privatwirtschaft in
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Konkurrenz; eine Privilegierung ist nicht angezeigt, zumal die öffentliche Hand als erstrangiger Schuldner ohnehin einen Zinsvorteil von rund 0,5 Prozent gegenüber Anleihen privater Schuldner geniesst. Beispielsweise bei einer zehnjährigen An- leihe im Betrag von 100 Millionen Franken macht der Zinsvor- teil rund 5 Millionen Franken aus, während die vom Bundesrat vorgeschlagene Emissionsabgabe bloss 1,2 Millionen Fran- ken beträgt. Der Zinsvorteil der öffentlichen Hand ist also viel grösser als allenfalls diese Stempelabgabe.
Die von Herrn Loretan aufgegriffenen Anliegen sind im übri- gen nicht neu: Obligationen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden waren nach dem alten Stempelsteuergesetz von 1917 von der Emissionsabgabe befreit. Diese Befreiung wurde durch die Gesetzesrevision 1927 aufgehoben. Die Ab- schaffung des Steuerprivilegs wurde unter anderem damit be- gründet, dass die erhoffte Verbilligung des öffentlichen Kredits nicht eingetreten sei.
Ich beantrage Ihnen, den Antrag Loretan abzulehnen.
M. Grassi, rapporteur: En tant que syndic d'une commune jouant de temps en temps un rôle sur le marché des capitaux, j'éprouve de la sympathie pour la proposition de M. Loretan. Toutefois, j'estime qu'il n'y a aucune raison suffisante de privi- légier les cantons et les communes dans le jeu de la concur- rence sur le marché des capitaux.
En effet, la moitié du droit de timbre étant payé par les sous- cripteurs des obligations, ceux-ci jouiraient d'un avantage qui n'existe pas en ce qui concerne les émissions privées. De plus, le secteur public bénéficie déjà d'un intérêt avantageux en tant que débiteur de première qualité, avantage variant entre un quart et un demi pour cent. Selon les estimations, cette différence d'intérêt entre émetteur public et émetteur privé rapporte, pour une émission de 100 millions de francs d'une durée de dix ans, un avantage de 5 millions de francs qui, par rapport au droit de timbre prévu à l'émission de 1, 2 million, est de loin plus important.
En suivant la proposition de M. Loretan, nous subirions un manque de revenu fiscal d'environ 60 millions de francs. L'exemption des obligations de la Confédération, des cantons et des communes a d'ailleurs été abolie en 1927, parce qu'elle n'avait pas amené une baisse du coût du crédit public.
Pour toutes ces considérations, je vous demande de rejeter la proposition de M. Loretan qui n'a pas été traitée par la com- mission.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, diese beiden Anträge Loretan abzulehnen. Bekanntlich sollten Steuergesetze verschiedene Bedingungen erfüllen. Sie sollten einerseits Geld einbringen und andererseits einigermassen gerecht ausgestaltet und auch wettbewerbsneutral sein. Das ist bekanntlich ein Argu- ment dafür, dass Sie mehrheitlich der Mehrwertsteuer zuge- stimmt haben. Das ist aber auch ein Grund für die Aenderung des Stempelsteuergesetzes. Deshalb sollten Sie keine neuen Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der öffentlichen Hand schaffen. Denn dadurch, dass die öffentliche Hand dieser Steuer nicht unterstellt ist, geniesst sie gegenüber privaten Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil, und das ist an sich durch nichts gerechtfertigt.
Deshalb ist allein schon das ausschlaggebend dafür, dass man die Bestimmung so belässt, wie sie vorgeschlagen ist, und keine Ausnahmen stipuliert - ganz abgesehen davon, dass es noch sehr viele andere gemeinnützige Organisatio- nen geben würde, die unter Umständen von diesem Privileg auch gerne Gebrauch machen würden.
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Loretan
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Minderheit
(Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger-Solo- thurn, Uchtenhagen)
Art. 1 al. 1 let. b Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger- Soleure, Uchtenhagen)
Ziff. 1-5, 7 - Ch. 1-5, 7 Angenommen - Adopté
Ziff. 6 - Ch. 6
Züger, Sprecher der Minderheit: Es geht um die Umsatzbe- steuerung der Treuhandanlagen. Wirtschaftlich handelt es sich bei den Treuhandanlagen um kurzfristige Gelder nach Art der Geldmarktpapiere, weshalb sich ihre Besteuerung schon deshalb aufdrängt, weil die klassischen Instrumente des Geld- marktes besteuert werden. Die Vermittlung von Treuhandanla- gen ist eine exklusive Dienstleistung der Schweizer Banken, die von ausländischen Banken nicht angeboten wird. Daher verfängt auch die Behauptung nicht, ihre Besteuerung würde zur sofortigen Abwanderung ins Ausland führen. Da die Gel- der zu drei Vierteln von Ausländern stammen und praktisch ausschliesslich wieder im Ausland angelegt werden, müssen ganz bestimmte Gründe dafür vorhanden sein, dass man sich der Schweizer Banken bedient und nicht zur Selbstanlage greift.
Bezüglich der Treuhandanlagen geht man mit der Annahme nicht fehl, dass es sich zu einem grossen Teil um Gelder han- delt, die nirgends versteuert werden - ob legal oder illegal, bleibe dahingestellt.
Eine bescheidene, pro rata temporis berechnete Abgabe von 1,5 Promille lässt sich daher sicher verantworten, um so mehr, als die Erträge aus diesen Anlagen horrend hoch sind. Dies hat in letzter Zeit einen regelrechten Run auf Treuhandanlagen ausgelöst. Waren es Ende 1987 noch 224 Milliarden Franken, so stieg die Summe bis heute auf gegen 350 Milliarden. Soll man nun wirklich praktisch grundlos auf die Versteuerung die- ser munter sprudelnden Quelle verzichten?
Uebrigens ist der Gedanke dieser Besteuerung nicht neu und stammt auch nicht aus unserer Küche. Anfang der achtziger Jahre wurde, um die diskutierte Verrechnungssteuer auf den Zinsen der Treuhandanlagen zu bodigen, mit einem Minder- heitsantrag Feigenwinter die Unterwerfung der Treuhandanla- gen unter die Umsatzangabe angeregt. Eigentlich schade, sehr schade, Herr Feigenwinter, dass Sie zu Ihrem Kinde nicht mehr stehen.
Trotzdem verdient dieser Vorschlag, dass er in Anbetracht sei- ner Ergiebigkeit und der verlangten Kompensation der Aus- fälle wieder aufgegriffen wird. Leider ist die zukünftige Finanz- lage des Bundes nicht so, dass wir laufend Geschenke ma- chen könnten.
Bisher haben Sie meinen ursprünglichen Antrag gehört. Ich setze mich nun langsam vom Minderheitsantrag Züger ab. Wir ziehen diesen Antrag zurück, obwohl wir noch heute von des- sen Qualität hundertprozentig überzeugt sind. Es ist eines un- serer .Entgegenkommen; wir opfern ihn auf dem Altar des Kompromisses. Sollten aber andere Anträge, die diesem zäh ausgehandelten Kompromiss widersprechen - wie z. B. ein Verzicht auf die Besteuerung der Lebensversicherungen -, an- genommen werden, würden wir uns auch nicht allzustark die- sem Kompromiss verpflichtet fühlen. Es gälten dann wieder die Worte des Genossen Hubacher anlässlich der Behand- lung der parlamentarischen Initiative Feigenwinter: «Für die
Art. 1 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
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SP wäre es ein Vergnügen, das Referendum gegen die Stem- pelabgaben im Wahljahr zu ergreifen.»
Feigenwinter: Nachdem dieser Antrag zurückgezogen ist, kann ich nicht mehr gegen ihn Stellung nehmen. Aber ich muss natürlich etwas sagen, obwohl der Antragsteller die Richtigkeit der Unterstellung dieser Treuhandanlagen unter die Stempelsteuer mit beredten Worten, aber auch mit unsin- nigen Erklärungen verteidigt hat; Herr Züger sagte, ich sei der Erfinder dieser Steuer.
In den achtziger Jahren waren die Bundesfinanzen schlecht. Damals wollte man eine Verrechnungssteuer auf diesen Treu- handanlagen einführen, und ich habe damals kompromiss- halber vorgeschlagen, sie eventuell einem Stempel zu unter- stellen, pro rata temporis. Dann geschah folgendes Wunder, nachzulesen im Amtlichen Bulletin 1983, Seite 16. Ein gewis- ser Otto Stich, damals Nationalrat und Sprecher der sozialde- mokratischen Fraktion, hat zu diesem sehr intelligenten Vor- schlag folgendes gesagt: «Wozu soviel Aufwand, wozu soviel Bürokratie, Herr Feigenwinter? Für nichts! Das lohnt sich tat- sächlich nicht.» Diese Worte gelten auch heute noch, obwohl Herr Stich seither etwas weniger weise geworden ist.
Nebiker, Berichterstatter: Ganz kurz: Der Rückzug des Antra- ges der Minderheit Züger bedeutet auch den Rückzug des An- trages der Minderheit Züger bei Artikel 13 Absatz 2 Buchsta- ben d, e. Er bezieht sich auch auf Artikel 14 Absatz 1 Buchsta- ben f, g sowie auf Artikel 16b.
Bundesrat Stich: Ich muss Herrn Feigenwinter entgegnen, dass ich nicht weniger weise geworden bin, sondern nur be- scheidener. Aber Sie können sich trösten: Heute vertreten in der Wissenschaft immer mehr Leute die Auffassung, dass in der Zukunft Kapitalverkehrssteuern genau so berechtigt seien wie Steuern auf dem Umsatz anderer Dinge. Aber man kann nicht allein gescheit sein.
Präsident: Der Antrag der Minderheit Züger ist zurückgezo- gen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 4 Abs. 3, 4; 5 Sachüberschrift Abs. 2 Bst. c; 5a; 6 Abs. 1 Bst. f; 7 Abs. 1 Bst. f; 8 Sachüberschrift; 9 Abs. 1 Bst. c; 9a; 10 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2 erster Satz, Abs. 3, 4; 11 Bst. b Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 4 al. 3, 4; 5 titre médian al. 2 let. c; 5a; 6 al. 1 let. f; 7 al. 1 let. f; 8 titre médian; 9 al. 1 let. c; 9a; 10 al. 1 première phrase, al. 2 première phrase, al. 3, 4; 11 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 13 Abs. 2 Antrag der Kommission Bst. a - c Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. d, e Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger-Solo- thurn, Uchtenhagen) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 13 al. 2 Proposition de la commission Let. a - c Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. d, e Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité (Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger- Soleure, Uchtenhagen) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bst. a-c -Let. a-C Angenommen - Adopté
Bst. d, e - Let. d, e
Präsident: Der Rückzug cles Antrages der Minderheit zu Arti- kel 1 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 6 bedeutet auch den Rück- zug bei Artikel 13 Absatz 2 Buchstaben d, e.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 13 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 13 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 14 Abs. 1 Bst. a, c, f - h Antrag der Kommission Bst. a, c Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. f, g Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger-Solo- thurn, Uchtenhagen) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Bst. h
h. .... Verkaufs von ausländischen Obligationen ...
Art. 14 al. 1 let. a, c, f - h Proposition de la commission Let. a, c Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. f, g Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Züger, Aguet, Ammanr, Hafner Rudolf, Leuenberger- Soleure, Uchtenhagen) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. h h. .... vente d'obligations étrangères
Bst. a, c, h -Let. a, c, h
Nebiker, Berichterstatter: In Buchstabe h ist ein Fehler auf der Fahne. Dieser Buchstabe h, Verkauf von ausländischen Obli- gationen, entspricht dem Mehrheitsbeschluss der einstimmi- gen Kommission; Buchstabe h heisst dann: «die Vermittlung des Kaufs bzw. Verkaufs von ausländischen Obligationen zwi- schen zwei ausländischen Vertragsparteien». Das bezieht sich also ausdrücklich nicht auf die inländischen Obligationen. Die- ser Antrag wurde nachträglich eingebracht, weil es nur um die ausländischen Obligationen gehen kann, da sonst mit inländi- schen Obligationen über ausländische Banken, die im Inland tätig sind, Umgehungsgeschäfte gemacht werden könnten
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Neue Finanzordnung
und somit eine Wettbewerbsverzerrung erfolgt. Es ist aber le- diglich ein Fehler auf der Fahne: Die Aenderung zu Buchsta- be h entspricht der Kommissionsmehrheit.
Angenommen - Adopté
Bst. f, g - Let. f, g
Präsident: Der Rückzug des Antrages der Minderheit zu Arti- kel 1 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 6 bedeutet auch den Rück- zug bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben f, g.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 14 Abs. 2, 3, Art. 16a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 14 al. 2, 3, art. 16a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 16b Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger-Solo- thurn, Uchtenhagen) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 16b Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Züger, Aguet, Ammann, Hafner Rudolf, Leuenberger- Soleure, Uchtenhagen) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident: Der Rückzug des Antrages der Minderheit zu Arti- kel 1 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 6 bedeutet auch den Rück- zug bei Artikel 16b.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 18 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 19
Antrag der Kommission ... Geschäftes mit ausländischen Titeln eine ausländische ....
Art. 19 Proposition de la commission .... d'une opération sur titres étrangers, un des contractants ....
Angenommen - Adopté
Art. 22 Bst. a, Art. 24 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Zbinden Paul, Blatter, Coutau, Cavadini, Grassi) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 22 let. a, art. 24 al. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Zbinden Paul, Blatter, Coutau, Cavadini, Grassi) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Friderici, porte-parole de la minorité: Ce serait normale- ment à M. Paul Zbinden, qui a présenté cette proposition de minorité, de venir la défendre. Les partis gouvernementaux étant arrivés à un consensus, le groupe libéral reprend cette proposition de minorité à son compte.
Ce n'est hélas pas la première fois et certainement pas la der- nière que le porte-parole du groupe libéral citera à cette tri- bune le propos de Colbert qui fut - faut-il le rappeler - ministre des finances de Louis XIV: «L'impôt tue l'impôt». Après bien des hésitations et sous la pression de la motion de M. Feigen- winter, le Conseil fédéral a fait un geste dans la bonne direc- tion, en modifiant l'assiette de perception du droit de timbre sur les transactions boursières. Il convient cependant de re- placer ce geste dans son contexte et de souligner que cet allè- gement ne favorisera pas uniquement les banques, en don- nant une nouvelle impulsion à une place financière helvétique de plus en plus confrontée à la dure réalité de la concurrence internationale, les collectivités publiques retrouveront simulta- nément une manne fiscale qui a une fâcheuse tendance à se déplacer à l'étranger. Nous aurons certainement l'occasion de constater alors la justesse du principe émis par Colbert.
Ce qui est valable pour le secteur bancaire l'est également pour d'autres secteurs économiques, et spécialement pour celui de l'assurance-vie. Il paraît donc illogique de modifier dans le sens contraire l'assujettissement de l'assurance-vie au droit de timbre, ceci d'autant plus que ce dernier avait été sup- primé en 1973, conformément à l'article 34 quater de la Cons- titution fédérale, qui prescrit l'encouragement de la pré- voyance privée par des mesures fiscales. Le professeur Etienne Grisel a, dans un avis de droit du 31 janvier 1989, invo- qué l'anticonstitutionnalité d'une pareille soumission de l'as- surance-vie au droit de timbre. A l'heure où nous négocions un rapprochement avec la Communauté économique euro- péenne et que nos compagnies d'assurance sont soumises à une concurrence internationale toujours plus vive, il serait sou- haitable d'harmoniser, autant que faire se peut, les conditions de cette concurrence dans le domaine des services. Il con- vient de rappeler ici la situation fiscale des pays de la Commu- nauté européenne et de l'Association européenne de libre- échange pour l'objet que nous traitons. Les pays suivants n'imposent pas les assurances-vie: Danemark, Allemagne, Pays-Bas, Portugal, Espagne, Royaume-Uni, Finlande, Islande, Norvège et Suède. La France a aboli cette imposition au 1er juillet de cette année. La Belgique, l'Italie, le Luxem- bourg sont en discussion pour l'abolir. Seule la Grèce et L'Au- triche connaissent une telle imposition, sans en envisager en- core la suppression.
A l'heure où nos partenaires européens suppriment les uns après les autres cette forme de fiscalité sur les assurances-vie, nous nous proposons de la réintroduire. Est-ce vraiment là la solution pour retrouver de nouvelles ressources fiscales? Le groupe libéral émet de très sérieux doutes à ce sujet. M. le Conseiller fédéral Stich a très souvent déclaré qu'il n'y avait pas lieu de faire de cadeau aux banques et aux assurances. Il ne s'agit pas en l'occurrence d'un cadeau, mais bien d'une mesure antisociale, qui frappe les personnes assurant elles- mêmes leur prévoyance vieillesse ou l'avenir de leurs pro- ches, très souvent le conjoint ou les héritiers à charge. En effet,
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les droits de timbre sont reportés par les assurances sur les primes des assurés.
S'il fallait encore prouver le caractère antisocial et anticonstitu- tionnel des modifications qui nous sont proposées, il faudrait citer la soumission de la prime unique d'assurance-vie au droit de timbre. Cette formule permet aux indépendants, qui ces- sent leur activité et qui réalisent très souvent le résultat de leur vie professionnelle en vendant leur fonds de commerce, de constituer le capital nécessaire au versement d'une rente via- gère. Un tel cas relève expressément de l'article 34 quater de la Constitution fédérale.
Pour terminer, s'il fallait encore des preuves supplémentaires que le nouveau régime financier ne fait pas de cadeau aux as- surances, contrairement à l'opinion exprimée par Monsieur le Conseiller fédéral Stich, il faut relever d'une part, qu'elles sont assujetties à la taxe sur la valeur ajoutée et d'autre part, que le barème proportionnel pour le prélèvement de l'impôt fédéral direct les pénalise fortement.
En conclusion, le groupe libéral soutient les propositions qui avaient été faites par la minorité de la commission et par le Conseil des Etats aux articles 22 lettre a et 25 premier alinéa pour que nous n'ayons pas à vérifier l'affirmation de Colbert, moult fois confirmée par le passé.
Feigenwinter: Zuerst eine Vorbemerkung zur Aeusserung von Herrn Bundesrat Stich, dass man langsam einsehe, dass derartige Steuern wie die Stempelsteuer doch sinnvoll seien. Ich habe bis heute keinen massgeblichen Finanzwirtschafter finden und kein Lehrbuch auftreiben können, die der Kapital- verkehrssteuer das Wort reden. Ich wäre sehr daran interes- siert, wenn mir unser Finanzminister einen derartigen Weisen nennen könnte.
Europa ist daran, seine berühmten vier Freiheiten zu verwirkli- chen; dazu gehört auch die Freiheit des Kapitalverkehrs. Eu- ropa macht das Gegenteil von dem, was wir mit der Einfüh- rung dieses Stempels auf den Lebensversicherungen ma- chen; es hebt - sofern solche Steuern noch bestehen - diese auf. Im Grunde genommen hat Herr Giger - anstelle von Herrn Loretan - die Fragwürdigkeit dieser ganzen Kapitalverkehrs- steuern sehr treuherzig auf den Tisch gelegt, indem er sich darüber beklagt hat, dass die öffentliche Hand derartige Steu- ern auch zu bezahlen habe. Herr Giger hat durchaus recht, aber man müsste gleiches Recht für alle fordern und sagen, alle diese Kapitaltransaktionssteuern seien zu eliminieren. Da- gegen steht natürlich die Kompensationslust des Finanzmini- sters, der zu Recht dafür Sorge trägt, dass der Bundeskasse genügend Mittel zur Verfügung stehen. Und hier hat er zur Kompensation zuerst die Besteuerung der Treuhandanlagen festgehalten und in zweiter Linie auch noch die Besteuerung der Lebensversicherungen. Wenn etwas grundsätzlich falsch ist - und Kapitaltransaktionssteuern sind grundsätzlich falsch, weil sie den Markt verzerren, insbesondere gegenüber dem Ausland -, dann kann man den Pelz nicht waschen, ohne das Fell nass zu machen; man kann also nicht innerhalb der glei- chen Art von Steuern wieder kompensieren. Das gleiche gilt für die Unterstellung von Lebensversicherungen unter diese Stempelsteuer. Die Fragwürdigkeit politischer Kompromisse - hier wurde ja ein grosser politischer Kompromiss ausgehan- delt - zeigt sich an dieser Frage. Mit politischen Kompromis- sen können Sie dem Markt keine Lösungen aufoktroyieren, die sachlich falsch sind; und diese Stempelsteuer auf Versi- cherungen ist sachlich falsch. Erstens einmal ist es eine Zick- zackpolitik des Bundes, denn 1973 wurden die Lebensversi- cherungen ausdrücklich ausgenommen, weil man die dritte Säule, die Selbstvorsorge, fördern wollte; nun wird sie 1990 wieder eingeführt, weil man sagt: Wir brauchen diese 100 Mil- lionen Franken.
Genau wie die Treuhandanlagen, die dann nicht mehr in die- sem Land angelegt werden, sondern bei den ausländischen Filialen inländischer Banken, werden diese Lebensversiche rungen - ein grosser Teil davon betrifft auch Ausländer - nicht mehr in der Schweiz, sondern im Ausland abgeschlossen, bei der ausländischen Filiale eines schweizerischen Versicherers. Damit ist eigentlich nichts gewonnen, denn in ganz Europa be- stehen diese Kapitaltransaktionssteuern nicht. Und vergessen
Sie eines nicht: Diese Sternpelabgabe von 2,5 Prozent ist je- des Jahr neu zu bezahlen. Wenn Sie also 2000 Franken Prä- mie bezahlen, müssten Sie jedes Jahr 50 Franken Stempelab- gabe bezahlen. Ich glaube, das ist einfach nicht sinnvoll, weil man dadurch im Grunde genommen die Selbstvorsorge be- straft: die Selbstvorsorge, cie darin besteht, dass man eine Le- bensversicherung abschliesst, und zwar eine umfassende Le- bensversicherung und nicht nur diejenige, die der zweiten Säule dient.
Die CVP-Fraktion hat aus diesen Erwägungen der Kompro- misslösung nicht zugestimmt, weil sie die sachliche Richtig- keit vor die Kompromissfähigkeit gestellt hat. Und sie hat des- halb mehrheitlich beschlossen, dieser Unterstellung nicht zu- zustimmen.
Frau Uchtenhagen: Ich kann es sehr kurz machen. Wenn die CVP hier ausschert, dann trägt sie auch die Verantwortung da- für, dass das mühsam geschnürte und erarbeitete Paket aus- einanderfällt. Wir haben gesagt, dass wir auf die Treuhandbe- steuerung verzichten; wir sind bereit, die Reduktion bei den Stempelabgaben mitzumachen, d. h. die Bankkunden zu ent- lasten. Doch Sie müssen wissen: Wenn Sie hier ausscheren, dann werden auch wir ausscheren und bei diesem Paket nicht mehr mitmachen. Sie müssen sich nun überlegen, wie sinn- voll das ist; Stempelsteuer, Finanzplatz, Entlastung der Bank- kunden, das alles ist für Sie offenbar etwas sehr Wichtiges - genau so wichtig ist für Sie die Beseitigung der Taxe occulte -: Aber, meine Damen und Herren, Sie können nicht alles haben; auch wir haben einige wichtige Anliegen: Wir möchten, dass die Bundeskasse nicht total geschröpft wird, und wir haben genügend geopfert. Jetzt bringen auch Sie dieses kleine Op- fer und machen Sie weiterhin mit, sonst müssen Sie die Kon- sequenzen tragen.
Die sozialdemokratische Fraktion bittet Sie, den Minderheits- antrag abzulehnen.
Blocher: Herr Feigenwinter hat mit Recht gesagt, sachlich sei eine solche Steuer nicht richtig. Ja, aber welche Steuer ist dann sachlich richtig? Ich kenne keine!
Warum haben wir den Soz aldemokraten nachgegeben, und warum glauben wir, dass sie hier gerechtfertigt ist? Wenn wir für das ganze Land schauen, so geht es jetzt darum, dass die wettbewerbsverzerrenden Steuern, die unsere Wirtschaft ge- genüber dem Ausland benachteiligen, wegfallen. Das soll im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft, im Interesse der Beschäftigten in diesern Lande, im Interesse der Arbeits- plätze geschehen. Das muss doch jetzt unsere Zielrichtung sein. Und das ganze Finanzpaket muss diesem Anforderungs- profil genügen. Und nirgends hätten wir den Sozialdemokra- ten nachgeben können, wenn dieses Erfordernis nicht erfüllt worden wäre. Darum mussten wir die Treuhandgeldbesteue- rung ablehnen, das wäre eine wettbewerbsverzerrende Steuer gewesen.
Zu diesen Lebensversicherungen: Natürlich ist es unschön, hier eine Steuer zu haben. Aber das ist überall unschön. Aber eine Wettbewerbsverzerrung bringt diese Besteuerung nicht. Es bringt keine Wettbewerbsverzerrung, wenn wir diese Mehr- wertsteuer bei den Lebensversicherungen einführen. Es bringt vielleicht eine gewisse Wettbewerbsverzerrung, indem man sagt, Kapitalanlagen für das Alter über die Versicherun- gen seien dann weniger interessant, als wenn man das Geld auf die Bank bringt. Aber für die Lebensversicherungen haben wir andere steuerliche Vergünstigungen bei der direkten Bun- dessteuer beschlossen, so dass ich meine, wir könnten im In- teresse der Sache nachgeben. Könnte ich allein legiferieren, so würde ich dieser Steuer auch nicht zustimmen. Aber wir ha- ben ein ganzes Paket, wir haben Anforderungen, die wir erfül- len müssen.
Im Interesse des Pakets stirnmt unsere Fraktion dieser Forde- rung zu. Das ist Geben und Nehmen auf allen Seiten.
Reich: Ich mache keinen Hehl daraus, dass die freisinnig- demokratische Fraktion mit diesem Element des Kompro- misspaketes grosse Mühe natte. Sie hat aber an der Sitzung
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vor der Session trotzdem im Interesse der strategischen Ziel- setzungen dieses Paketes zugestimmt.
Wir sind im «dummen Rank»: Wenn jetzt etwas anderes her- auskommt, als in den Vorbereitungen dieses Kompromisspa- ketes ausgehandelt wurde, dann steht wohl vieles, wenn nicht alles in Frage. Ich bitte Sie alle, sich die Situation genau zu überlegen und wirklich wohlüberlegt zu entscheiden.
Ich lade Sie ein, im Sinne des Kompromisses mit der Kommis- sionsmehrheit zu stimmen.
Nebiker, Berichterstatter: Nach dem bisherigen Stempelsteu- ergesetz sind die Prämienzahlungen auf Lebensversicherun gen, Kapital- und Rentenversicherungen von der Stempelab- gabe befreit. Auf den übrigen Versicherungen beträgt die Ab- gabe 5 Prozent. Für Motorfahrzeug-Haftpflicht- und Fahr- zeug-Kaskoversicherungen beträgt sie 1,25 Prozent. Es ist also nicht so, dass mit der Stempelsteuer auf den Lebensversi- cherungsprämien etwas neues eingeführt wird. Das ist eigent- lich der Normalfall. Auch auf den obligatorischen Versicherun- gen muss eine Stempelsteuer bezahlt werden. Anstelle einer Mehrwertsteuer oder einer anderen Umsatzsteuer besteht bei den Versicherungen diese Stempelsteuer. Wenn wir sie hier streichen oder nicht einbeziehen, entlassen wir ein mögliches Steuerobjekt aus der Pflicht, das für alle übrigen gilt.
Neu wollen nun der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit die Prämien für Lebensversicherungen ebenfalls einer Stem- pelabgabe von 2,5 Prozent unterstellen. Das war bis 1973 übri- gens schon der Fall. Aber nur für den Fall, dass die Lebensver- sicherungen nicht der beruflichen Vorsorge oder einer ande- ren anerkannten Vorsorgeform im Sinne der Artikel 81 und 82 BVG dient. Nicht alle Lebensversicherungsprämien sind also dem Stempel unterstellt, sondern nur die freie Säule 3b. Der Ertrag dieser Stempelabgabe würde etwa 105 Millionen Fran- ken ergeben. Der Ständerat ist dem Vorschlag des Bundesra- tes nicht gefolgt und hat die Besteuerung der Prämien auf Le- bensversicherungen mit 22 zu 14 Stimmen abgelehnt. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat der Besteue- rung der Lebensversicherungsprämien gemäss Vorschlag des Bundesrates knapp zugestimmt.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen Zu- stimmung zum Antrag des Bundesrates. Dieser Antrag wird wie folgt begründet: Teilweise sind die 105 Millionen Franken eine Kompensation für die Ausfälle bei der Revision des Stem- pelsteuergesetzes. Wenn wir die 105 Millionen Franken nicht haben, würde der Ausfall bei der Revision des Stempelsteuer- gesetzes 400 und nicht nur 300 Millionen Franken ausma- chen. Diese Besteuerung der Lebensversicherungsprämie ist ein ganz wichtiger Teil des Kompromisses, den wir unter den Regierungsparteien gefunden haben. Ich bitte Sie dringend namens der Kommission und der Bundesratsparteien, die sich dort engagiert haben, dieser Besteuerung zuzustimmen. Man darf auch nicht übertreiben. Die Lebensversicherungen und die Versicherungen haben uns enorm mit Argumenten eingedeckt, das stimmt. Aber man muss ganz klar sehen: Die Belastung der Lebensversicherungsprämien mit den Stem- pelabgaben ist tragbar, da auch so das Sparen über die Le- bensversicherungen steuerlich immer noch günstiger ist als das Sparen auf der Bank. Im Gegensatz zu den Spareinlagen auf der Bank, bei denen die jährlichen Zinserträge der Verrech- nungssteuer unterliegen und die als Einkommen besteuert werden müssen, wird der auf dem Kapital der Lebensversiche rung auflaufende Zinsertrag nicht als Einkommen versteuert. Nach wie vor wird das Sparen über die Lebensversicherung steuerlich privilegiert, weil die Zinserträge auf dem Kapital nicht der Steuer unterliegen. Und nach wie vor entspricht man dem Verfassungsartikel 34 Absatz 6, wonach die Selbstver- sorgung durch Massnahmen der Fiskalpolitik gefördert wer- den soll. Diesem Grundsatz wird nachgelebt, auch wenn die Steuer auf den Lebensversicherungsprämien ausgesprochen wird. Die Lebensversicherungen sind steuerlich zudem weiter begünstigt, indem Abzugsmöglichkeiten bei der Steuerdekla- ration möglich sind. Auf den Steuererklärungen kann man ei- nen bestimmten Betrag für Versicherungsprämien abziehen. Es ist auch nicht zu befürchten, dass die Lebensversicherun gen deswegen ins Ausland abwandern: Sämtliche in der
Schweiz abgeschlossenen Lebensversicherungen unterlie- gen der schweizerischen Steuerpflicht, unabhängig, davon, ob es sich um eine schweizerische oder um eine ausländische Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz handelt.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen dringend, die- sem Kompromiss zuzustimmen.
Wir sollten dem Paket als Ganzes zustimmen, und es wäre ausserordentlich schade, wenn wir jetzt im Endspurt noch straucheln würden. Ich habe Ihnen am Anfang gesagt, wir be- finden uns auf einer Gratwanderung. Bis jetzt ist es sehr gut gegangen. Ich möchte allen Beteiligten dafür bestens danken. Ich habe nicht daran geglaubt, dass es möglich sei, zu einem Kompromiss zu kommen, jetzt, wo unter den Bundesratspar- teien Spannung und Unruhe bestehen. Aber jetzt sollten wir diese Chance ergreifen und sie nicht einfach leichtfertig fallen- lassen. Wir sollten uns klar sein, dass diese Stempelsteuer auf den Lebensversicherungen ein unabdingbares Postulat die- ses Kompromisses darstellt. Wenn wir diesem Kompromiss zustimmen können, dann haben wir eine Lösung gefunden, die über Jahre hinaus Bestand hat. Dann haben wir eine wich- tige Grundlage, an die übrigens niemand glauben wollte, schaffen können. Wir Parlamentarier können dann sagen: Wir sind verantwortlich für die umfassende Politik in diesem Staate, auch für die Finanzpolitik, und darum nehmen wir hier gegen gewisse Interessenkreise im Interesse des Ganzen Stellung.
Ich bitte Sie also, einen mutigen Entscheid zu fassen und hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
M. Grassi, rapporteur: Actuellement, seules les primes d'as- surance-vie, sous forme de capital ou de rente, sont libérées du droit de timbre. Le Conseil fédéral propose de réintroduire la soumission de ces primes d'assurance-vie, dans le cadre de la prévoyance individuelle libre, à un droit de timbre de 2, 5 pour cent, ce qui ferait rentrer dans les caisses de la Confé- dération un montant de 105 millions de francs.
Le Conseil des Etats n'a pas suivi le Conseil fédéral et a rejeté l'imposition des primes d'assurance-vie par 22 voix contre 14. Par contre, votre commission a adhéré à la proposition du Conseil fédéral, une première fois grâce au vote du président, et en deuxième lecture par 7 voix contre 6.
Malgré quelques perplexités de nature constitutionnelle, la commission a considéré que la promotion de l'épargne sous forme d'assurance dans le cadre du troisième pilier ne consti- tue plus une exigence urgente après l'entrée en vigueur de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle viellesse, survi- vants et invalidité, la LPP, et des dispositions favorisant la pré- voyance individuelle liée prévue par l'ordonnance. La com- mission est donc d'avis qu'il est justifié de soumettre de nou- veau l'épargne individuelle sous forme d'assurance à un droit sur les primes d'assurance, et ce d'autant plus que ce genre d'épargne est fortement privilégié du point de vue fiscal. En ef- fet, contrairement à ce qui vaut pour les rendements des dé- pôts d'épargne auprès des banques, qui sont soumis à l'impôt anticipé de 35 pour cent et imposés comme revenu, les pres- tations en capital provenant des assurances sur la vie suscep- tibles de rachat ne sont pas soumises à l'impôt sur le revenu. Le taux proposé de 2,5 pour cent reste, selon la commission, dans les limites supportables et est acceptable sous forme d'assurance.
Au nom de la majorité de la commission, je vous invite donc à approuver la proposition du Conseil fédéral et à rejeter celle de la minorité Zbinden reprise par M. Friderici.
Allenspach: Ich möchte in einer persönlichen Erklärung mei- ner Besorgnis über die Art und Weise dieser Diskussion Aus- druck geben.
Es sind im Rate nur die Fraktionsmeinungen und damit einsei- tige Meinungen zum Ausdruck gebracht worden. Das Regle- ment gestattet es den andern nicht, ihre Meinungen ebenfalls darzulegen. Es ist ausserdem problematisch, wenn nur noch über Gesamtpakete entschieden und der Rat zu einem Organ würde, das nur noch Kommissionsgesamtpakete abzuseg- nen hat. Wir haben in diesem Kommissionspaket zahlreiche Probleme; es gibt zu jedem Problem verschiedene Lösungen.
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Es sollte möglich sein, ohne unerträglichen Druck diese ein- zelnen Fragen auch einzeln zu diskutieren, weil es durchaus Möglichkeiten gibt, dass der Rat im Detail die Argumente an- ders gewichtet als die Kommission.
Es ist praktisch von allen Rednern festgestellt worden, dass die Stempelsteuer auf Lebensversicherungsprämien falsch sei, aber man müsste dies im Rahmen des Gesamtpakets ak- zeptieren.
Was sachlich falsch ist, kann auch politisch nicht richtig sein. Wir sollten uns die Freiheit nehmen, einmal gegen das Paket zu votieren und das auszudrücken, was wir sachlich als richtig erachten.
Nebiker, Berichterstatter: Ganz kurz, Herr Allenspach: Ich fühle mich als Kommissionspräsident einer Kommission, die intensiv gearbeitet hat, angegriffen. Wir können unsere parla- mentarische Arbeit nicht effizient vollziehen, wenn wir nicht auf die Kommissionsberatungen abstellen. Wir können hier im Rat nicht eine zweite Kommissionssitzung abhalten. Es ist viel wichtiger, dass man in den Kommissionen alles vorlegt, sau- ber arbeitet, alles berät, und dann ist es zweckmässig, wenn der Rat nur noch über die Kommissionsvorschläge entschei- det. Es sind alle Argumente, gerade auch in diesem Bereich, in den Kommissionsberatungen zum Ausdruck gekommen, aber der Kommissionsantrag ist nun einmal anders.
Gerade in diesem Falle ist es wichtig, dass die Kommission die Führung übernimmt, denn ohne eine solche Führungsauf- gabe kann ein Kompromiss, der sich über drei verschiedene Gesetze erstreckt, überhaupt nicht geschlossen werden. Da können eben nicht Einzelinteressen immer wieder vorge- bracht werden, sonst ist es dann auch nicht möglich, die Taxe occulte aufzuheben, und es ist auch nicht möglich, Herr Allen- spach, die übrigen Revisionen bei der Stempelsteuer durch- zubringen. Ich möchte die Leute dann sehen, welche die Stempelsteuergesetzgebung allein der Volksabstimmung aussetzen! Die haben doch überhaupt keine Chance: Gerade im Interesse dieser Gesetzesrevision sind wir diesen Kompro- miss eingegangen.
Ich empfehle Ihnen nochmals, der Kommissionsmehrheit zu- zustimmen und den Minderheitsantrag Zbinden beziehungs- weise Friderici abzulehnen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Kom- missionsmehrheit zuzustimmen.
Es wäre an sich interessant, gelegentlich auch bei den Ausga- ben solche Opposition gegen Mehrausgaben zu sehen, und nicht nur, wenn es darum geht, eine gewisse Kompensation bei den Einnahmen zu finden.
Der Bundesrat ist ursprünglich davon ausgegangen, dass im Bereich der Stempelabgaben selbst eine vollständige Kom- pensation gefunden werden müsste. Der Ständerat ist nicht gefolgt, Sie auch nicht.
Aber bedenken Sie bitte, dass es für dieses Paket auch nicht sehr gut wäre, wenn im Rahmen der Stempelsteuer überhaupt keine Kompensation gefunden würde und man dafür umge- kehrt auf die Freiliste verzichten und den Konsum belasten würde. Das müssen Sie auch bedenken.
Dazu muss man aber auch ganz klar sagen, dass es hier nicht um eine Wettbewerbsverzerrung zwischen der Schweiz und dem Ausland geht, sondern um die Belastung des Inländers, der hier besteuert wird. Umgekehrt ist auch festzuhalten, dass das Banksparen mit dieser Stempelabgabe von 2,5 Prozent im Jahr auf den Prämien immer noch wesentlich schlechter gestellt ist als das Versicherungssparen, denn bei der Bank wird der Zins, der ausgerechnet wird, der Verrechnungssteuer unterstellt. Er muss dann bei der Einkommenssteuer dekla- riert, also versteuert werden, sonst verfällt die Verrechnungs- steuer. Aber beim Versicherungssparen werden auf den auf- gelaufenen Zinsen keine Verrechnungssteuer und auch keine direkte Steuer erhoben, und deshalb ist es hier durchaus ge- recht, dass man eine solche Stempelabgabe auf Versiche- rungsprämien erhebt. Ich muss dem Antragsteller auch sa- gen, dass wir die Frage der Verfassungsmässigkeit durchaus geprüft haben. Der Vorschlag, den wir unterbreitet haben, hat auch die Zustimmung der Justizabteilung gefunden.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit und dem Bundesrat zu fol- gen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
94 Stimmen 41 Stimmen
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Cavadini Abs. 2 Streichen
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Cavadini AI. 2 Biffer
Ziff. III (neu) Antrag der Kommission
Diese Aenderung tritt nur in Verbindung mit dem Bundesbe- schluss vom .... über die Neuordnung der Bundesfinanzen und der Einführung der Proportionalbesteuerung juristischer Personen nach Artikel 74 des Bundesgesetzes über die di- rekte Bundessteuer in Kraft.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Antrag Cavadini Abs. 2
Unter Vorbehalt der Bestimmungen von Absatz 1 tritt das Ge- setz am 1. Januar 1992 in Kraft.
Ch. III (nouveau) Proposition de la commission
La présente modification ne peut entrer en vigueur qu'en rela- tion avec l'arrêté fédéral du .... sur le nouveau régime des fi- nances fédérales et l'introduction de l'imposition proportion- nelle des personnes morales selon l'article 74 de la loi sur l'impôt fédéral direct.
Le Conseil fédéral fixe l'entrée en vigueur.
Proposition Cavadini Al. 2
Sous réserve des dispositions du 1er alinéa, la loi entre en vi- gueur le 1er janvier 1992.
Cavadini: Zu Ziffer II: Ich habe den Antrag gestellt, Absatz 2 zu streichen, weil wir den gleichen Satz in Ziffer III haben. Hier geht es um eine kleine, formelle Korrektur.
In Ziffer Ill steht der Satz: «Der Bundesrat bestimmt das inkraft- treten.» Ich bin überzeugt - das war auch die Meinung der Kommission -, dass dieses Gesetz dringend ist. Wir kommen jetzt mit einer gewissen Verspätung mit dieser Korrektur des Stempelsteuergesetzes. Daher bin ich der Auffassung, dass wir dieses Gesetz so rasch als möglich in Kraft setzen sollten, sobald das Ganze durch den Souverän angenommen sein wird.
Ich bin bereit, meinen Antrag zurückzuziehen, wenn ich vom Bundesrat eine klare Antwort betreffend diesen Punkt erhalte. Ich stelle die konkrete Frage: Ist der Bundesrat bereit, dieses Gesetz im Januar 1992 in Kraft zu setzen, wenn die Volksab- stimmung am 2. Juni 1991 stattfindet und die Mehrwertsteuer angenommen wird? Das ist dringend. Wenn ich diese Zusi- cherung erhalte, überlasse ich dem Bundesrat die Flexibilität und bin bereit, meinen Antrag zurückzuziehen.
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Parlamentarische Initiative (Feigenwinter)
Nebiker, Berichterstatter: Es geht wiederum um die Koppe- lung der drei Vorlagen.
Zu Ziffer II Absatz 2 beantrage ich Ihnen, dem Antrag Cavadini zuzustimmen. Das ist eine redaktionelle Aenderung: «Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten»; das kommt in Ziffer III hinein. Das ist an sich richtig.
Bei Ziffer III empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Ich bin überzeugt, Herr Bundesrat Stich wird die notwendige Erklärung abgeben, dass er das Stempelsteu- ergesetz so rasch als möglich in Kraft setzen wird, sobald die beiden anderen gekoppelten Vorlagen kein Hindernis mehr darstellen.
Das Stempelsteuergesetz wird also in Kraft treten, wenn die Mehrwertsteuervorlage beim Volk Gnade finden wird. Das ist der kritische Punkt. Dann wird Herr Bundesrat Stich auch das Stempelsteuergesetz in Kraft setzen. Dann hat er nämlich Ge- währ dafür, dass er die Kompensation für die Ausfälle bei der Stempelsteuergesetzesrevision erhält. Er hat sogar noch mehr, daran hat er am meisten Freude, allerdings erst zwei Jahre später. Wir erwarten, dass das Stempelsteuergesetz sehr rasch in Kraft tritt, damit die Abwanderung der Geschäfte im Interesse der ganzen Schweiz - nicht nur der Banken - nicht weiterhin ins Ausland erfolgt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und damit die Verknüpfung der drei Steuervorlagen zu vollenden. Im übrigen möchte ich für die speditive Behandlung des gan- zen Geschäftes herzlich danken. Wir haben sie etwas fraktio- niert vorgenommen, aber trotzdem sind wir zu einem guten Ende gekommen. Es bestehen gegenüber dem Ständerat nur noch zwei erhebliche Differenzen: die Besteuerung des Gast- gewerbes und die Steuern auf den Lebensversicherungen, die wir soeben beschlossen haben. Das sind die einzigen Streit- punkte, so dass es möglich sein sollte, die Vorlage noch diese Session zur Schlussabstimmung zu bringen.
Bundesrat Stich: An sich hätten wir auch ohne die Intervention von Herrn Cavadini die Absicht gehabt, das Gesetz möglichst frühzeitig in Kraft zu setzen. Nach Ihrem Beschluss in bezug auf die Hotellerie werden wir uns sogar Mühe geben, auch die' Mehrwertsteuer möglichst rasch in Kraft zu setzen.
Präsident: Herr Cavadini teilt mit, dass er seine Anträge zu den Ziffern II und III zurückzieht.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
94 Stimmen 16 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.239
Parlamentarische Initiative (Feigenwinter) Aenderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben Initiative parlementaire (Feigenwinter) Droits de timbre. Révision de la loi
Siehe Jahrgang 1989, Seite 1468 - Voir année 1989, page 1468 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Nebiker unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellung- nahme.
Nationalrat Feigenwinter reichte am 5. Dezember 1988 eine parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs zur Revision des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben ein und forderte eine Deregulie- rung staatlicher Schranken - vor allem steuerlicher Hinder- nisse -, um den Finanzplatz Schweiz im Wettbewerb um die Konkurrenzfähigkeit besserzustellen.
Der Nationalrat hat am 27. September 1989 mit 102 zu 49 Stimmen dem Antrag der vorberatenden Kommission zuge- stimmt und der Initiative Folge gegeben (Bericht vom 21. Au- gust 1989).
Die Kommission behandelte im Geschäft 89.041 Neue Finanz- ordnung die Teile: A. Bundesbeschluss über die Neuordnung der Bundesfinanzen und B. Bundesgesetz über die Stempel- abgaben. Am 22. Januar, 30. Januar und 23. April 1990 beriet sie das Bundesgesetz über die Stempelabgaben und folgte dabei mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerats. Der Ständerat hatte seinerseits praktisch alle Vorschläge der parla- mentarischen Initiative 88.239 übernommen.
Am 5. November 1990 beschloss deshalb die Kommission, ohne erneute materielle Diskussion, dem Nationalrat den fol- genden Antrag zu stellen.
M. Nebiker présente au nom de la commission le rapport écrit · suivant:
Nous vous soumettons, conformément à l'article 21quater, alinéa 3, de la loi sur les rapports entre les conseils, le présent rapport que nous transmettons simultanément au Conseil fé- déral pour avis.
Le conseiller national Feigenwinter a déposé le 5 décembre 1988 une initiative parlementaire rédigée de toutes pièces, la- quelle demande une révision de la loi du 27 juin 1973 sur les droits de timbre, dans le but de démanteler les restrictions lé- gales - tout particulièrement les obstacles fiscaux - afin d'améliorer la compétitivité de la place financière suisse.
Le Conseil national a approuvé le 27 septembre 1989 par 102 voix contre 49 la proposition de la commission prépara- toire de donner suite à l'initiative (rapport du 21 août 1989). La commission a examiné l'objet 89.041 Nouveau régime fi- nancier, soit les parties A, arrêté sur le nouveau régime des fi- nances fédérales, et B, loi fédérale sur les droits de timbre. Les 22 et 30 janvier et le 23 avril 1990, elle a débattu la loi et s'est majoritairement ralliée aux décisions du Conseil des Etats, lequel avait lui-même repris quasiment toutes les propositions de l'initiative parlementaire 88.239.
En conclusion, la commission a donc décidé le 5 novembre 1990, sans reprendre la discussion de fond, de présenter au Conseil national la proposition ci-après.
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Neue Finanzordnung Nouveau régime financier
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1990
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Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.041
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.12.1990 - 14:30
Date
Data
Seite
2224-2243
Page
Pagina
Ref. No
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