PTT. Budget 1990. Supplément II
2188
N
5 décembre 1990
Eine Expertenkommission, bestehend aus Vertretern des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriften- verleger und der PTT-Betriebe, hat dann verschiedene Tarif- modelle erarbeitet und näher geprüft. Das schliesslich vorge- schlagene und vom Bundesrat am 27. Juli 1990 beschlossene Modell «Erscheinungshäufigkeit» vermochte den gestellten Anforderungen am besten gerecht zu werden. Die pressepoli- tische Förderungswürdigkeit wird also massvoll eingegrenzt und abgestuft. Die Tarifkriterien, Gewicht und Auflage, garan- tieren eine korrekte Eingrenzung jener Zeitungen und jener Zeitschriften, die eine Förderung aus pressepolitischer Sicht besonders nötig haben und um die es beim vorliegenden An- trag geht, namentlich bei Auflagen bis 20 000 Exemplare und - wenn ich das richtig verstanden habe - bis 75 g Gewicht.
Zusammenfassend, Herr Nationalrat Vollmer, darf gesagt wer- den, dass das neu einzuführende Tarifmodell gerade die leich- ten Tages-, Lokal- und Regionalzeitungen bevorzugt behan- delt, um die es bei Ihrem Antrag geht. Wir sind in dieser Ange- legenheit nie fertig, auch hundertprozentige Lösungen haben wir nicht anzubieten. Ich sehe das Problem; wir werden daran weiterarbeiten. Für heute aber bitte ich Sie, diesen Antrag ab- zulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Vollmer Dagegen
38 Stimmen 44 Stimmen
Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT- Betriebe für das Jahr 1991 Arrêté fédéral concernant le budget financier de l'Entre- prise des PTT pour l'année 1991
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Dem Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1991, abschliessend mit einem Unternehmungsgewinn von 54 748 000 Franken und Investitionen von 3 915 861 000 Fran- ken, wird zugestimmt.
Art. 1
Proposition de la commission Le budget financier de l'Entreprise des PTT pour l'année 1991, présentant un bénéfice d'entreprise de 54 748 000 francs et des investissements de 3 915 861 000 francs, est approuvé.
Angenommen - Adopté
Art. 2 - 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
97 Stimmen 1 Stimme
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Frau Mauch Ursula: Im Namen der SP-Fraktion möchte ich eine kurze Erklärung zu den Bundesrichterwahlen abgeben. Sie haben heute unseren Bundesrichter, Herrn Martin Schu- barth, nicht wiedergewählt. In der interfraktionellen Richter- gruppe war die Wiederwahl von Herrn Schubarth absolut un- bestritten. Es gab weder Einwände, noch hat über seine Wie- derwahl eine Aussprache stattgefunden. Um so mehr ist un- sere Fraktion konsterniert, dass Herr Bundesrichter Schubarth nicht wiedergewählt worden ist. Gegenüber der SP-Fraktion wurden keinerlei Vorbehalte gegenüber Herrn Schubarth an- gemeldet. Aus der Sicht ur serer Fraktion ist Herr Bundesrich- ter Schubarth unbestritten ein sehr kompetenter Bundesrich- ter. Er geniesst nach wie vor unsere uneingeschränkte Unter- stützung, und wir bitten auch Sie, Herrn Bundesrichter Schu- barth zu unterstützen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass die Gewaltentrennung in diesem Staat in keiner Art und Weise in Frage gestellt werden darf.
Ad 89.056
PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II PTT. Budget 1990. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Oktober 1990 Message et projet d'arrêté du 17 octobre 1990
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Beschluss des Ständerates vom 4. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats d 1 4 décembre 1990 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Züger, Berichterstatter: Die Nachtragskredite des Nachtra- ges Il betragen insgesamt 188,6 Millionen Franken; sie vertei- len sich zu 113,3 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung und zu 75,3 Millionen auf die Investitionen. Ich komme zum wichtigster Satz: «Die Nachtragskredite wer- den durch Rückgaben in anderen Rubriken kompensiert.» Sie belasten also die Erfolgsrechnung nicht. Schon daher bitte ich Sie im Namen der Kommission, welche die Vorlage einstimmig genehmigte, diesen Nachtragskredi- ten zuzustimmen.
M. Frey Claude, rapporteur: Très brièvement, la commission vous propose, à l'unanimité, d'adopter ces crédits supplé- mentaires II qui représentent 113 millions de francs pour le compte de résultats et 75,3 millions au titre des crédits d'enga- gement pour les investissements. On constate dès lors que le bénéfice supputé pour cette année à 85 millions ne pourra pas être atteint. En revanche, diverses mesures d'économies ont été prises pour que le résultat pour 1990 soit à peu près équili- bré. C'est dans cet esprit que nous vous recommandons d'ap- prouver ce supplément Il au budget.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 - 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Neue Finanzordnung
2189
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
93 Stimmen (Einstimmigkeit)
89.041 Neue Finanzordnung Nouveau régime financier
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 2157 hiervor - Voir page 2157 ci-devant
Bundesbeschluss A (Fortsetzung) - Arrêté fédéral A (suite)
Ziff. Il Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. Il préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 8
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Rychen Abs. 2 (neu)
Der Bundesrat ermässigt die direkte Bundessteuer nach In- krafttreten der neuen Finanzordnung für natürliche Personen um 10 Prozent.
Antrag Mauch Rolf Abs. 2 (neu)
Mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zur Umsatz- steuer nach Artikel 41ter Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 werden die geschuldeten Bundessteuern um einen Zehntel ermässigt.
Abs. 3 (neu)
In den nachfolgenden drei Steuerperioden werden die ge- schuldeten Bundessteuern um je einen Fünftel der ursprüngli- chen Beträge ermässigt.
Abs. 4 (neu)
Der in Artikel 41ter Absatz 5 Buchstabe b festgelegte Ertrags- anteil der Kantone wird in der Weise erhöht, dass die Kantone keine Ertragsminderung erfahren. Dasselbe gilt für den Finan- zausgleich unter den Kantonen verwendeten Anteil.
Art. 8
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
24-N
Proposition Rychen Al. 2 (nouveau)
Dès l'entrée en vigueur du nouveau régime financier, le Con- seil fédéral réduira de 10 pour cent l'impôt fédéral direct sur les personnes physiques.
Proposition Mauch Rolf Al. 2 (nouveau)
Les impôts fédéraux dus seront réduits d'un dixième à comp- ter de l'entrée en vigueur des dispositions d'exécution de l'im- pôt sur le chiffre d'affaires prévu à l'article 41ter, 1er alinéa, let- tre a et 3e alinéa.
Al. 3 (nouveau)
Au cours des trois périodes fiscales subséquentes, les impôts fédéraux dus seront réduits à raison d'un cinquième des mon- tants initiaux.
Al. 4 (nouveau)
La part du produit revenant aux cantons et vertu de l'article 41- ter, 5e alinéa, sera relevée de telle manière qu'il n'en résulte aucune moins-value pour les cantons. Il en ira de même pour la quote-part affectée à la péréquation financière intercanto- nale.
Rychen: Ich beantrage Ihnen im Rahmen der neuen Finanz- ordnung eine Reduktion der direkten Bundessteuer um 10 Prozent. Persönlich bekenne ich mich eindeutig als Befür- worter der Mehrwertsteuer, des Systemwechsels. Die Gründe dafür wurden in der Debatte genügend und in aller Breite dar- gelegt; ich muss nichts mehr beifügen. Die Vorlage hat aber eindeutig zu viele Angriffsflächen: Eine dieser Angriffsflächen ist das falsche Verhältnis zwischen direkter und indirekter Steuer. Hier muss eine mutigere Politik Platz greifen. Die Schweiz hat einen der höchsten direkten Steuersätze in ganz Europa, und - ich sage dies mit aller Deutlichkeit - das ist ein Problem: Wenn man schon, Herr Bodenmann, mit der SP in die EG will, dann müsste man diesem Punkt eine gewisse Be- achtung schenken. Man kann natürlich nicht die direkte Bun- dessteuer als einzig isolierte direkte Steuer betrachten. Man muss sehen, dass in der Schweiz auf drei Ebenen direkte Steuern eingezogen werden: auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Das zusammen macht die Schweiz zu einem Hochsteuerland in bezug auf die direkten Steuern. Ein 10pro- zentiger Abbau wäre also ein kleiner Schritt in die richtige Rich- tung.
Ich bin überzeugt, dass man eine solche Vorlage nicht mit ei- nem Systemwechsel von der Warenumsatzsteuer zur Mehr- wertsteuer zusammenbasteln darf; dass dem Bürger am Schluss mehr Steuern zugemutet werden können. Man kann schon über Steuererhöhungen reden, vielleicht muss man das auch einmal tun, aber ich finde, bei einem Systemwechsel ist es zu riskant - und nicht in Ordnung -, wenn man nicht be- achtet, dass hier eine Ertragsneutralität das Richtige wäre. Er- tragsneutralität fordere ich. Wir können doch nicht einfach vors Volk treten und sagen: Wir machen den Systemwechsel, und dann gibt es gleichzeitig eine Steuererhöhung. Haben wir aus den früheren Abstimmungen nichts gelernt? Wollen wir uns wieder mit solchen Argumenten herumschlagen, mit dem konkreten Vorwurf, dass man zwar einen Wechsel wolle, der gut sei, aber eigentlich seien es ja die Mehrsteuern, die man wolle. Sie können dann erklären, dass es nicht so ist.
Ich finde es schade, wenn das Parlament diese Korrektur nicht macht, die dringend nötig ist. Ich schlage einen kleinen Schritt in die richtige Richtung vor: Er ist absolut notwendig, damit diese Vorlage eine Chance bekommt.
Selbst Herr Bundesrat Stich, unser Finanzminister, der ja zu Recht auch hie und da jammert über die hohen Ausgaben und die mangelnden Einnahmen - ein guter Finanzminister muss ein bisschen jammern -, hat gesagt, diese 450 Millionen Fran- ken, eine runde halbe Milliarde Mehreinnahmen, die seien so etwas wie eine Schätzungsdifferenz. Wenn dann jeweilen das Parlament vielleicht 100 Millionen mehr ausgibt, als er denkt, dann ist das keine Schätzungsdifferenz mehr, dann ist das eine kräftige Erhöhung des Defizites. So kann man wirklich nicht politisieren. Ich finde, aus Gründen der Europakompati- bilität, aber auch aus Gründen der Fairness und der korrekten
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II PTT. Budget 1990. Supplément II
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Ad 89.056
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.12.1990 - 08:50
Date
Data
Seite
2188-2189
Page
Pagina
Ref. No
20 019 291
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.