Statut des fonctionnaires. Modification
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27 novembre 1990
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 27. November 1990, Vormittag Mardi 27 novembre 1990, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bremi
90.009
Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport
Beschluss des Ständerates vom 21. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 21 juin 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Ott unterbreitet im Namen der Delegation bei der Inter- parlamentarischen Union einen schriftlichen Bericht (Wortlaut siehe Amtliches Bulletin des Ständerates, Sommer- session 1990, Seite 528).
M. Ott présente au nom de la Délégation auprès de l'Union interparlementaire un rapport écrit (texte voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, session d'été 1990, page 531).
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Angenommen - Adopté
90.031
Beamtengesetz. Aenderung Statut des fonctionnaires. Modification
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 2013 hiervor - Voir page 2013 ci-devant
Bundesrat Stich: Wir stehen bei Artikel 36bis, wo die Kommis- sionsminderheit gemäss Fahne faktisch zur Mehrheit gewor- den ist.
Wenn man diesen Artikel liest, dann stellt man fest, dass er dem Bundesrat eine ausserordentliche Kompetenz gibt. Er kann ungefähr alles damit tun, nur - glaube ich - nicht sehr viel Vernünftiges. Man kann nach diesem Artikel, wenn man ihn liest, die Besoldungen im Maximum um 6 Prozent erhöhen. Nicht ganz klar ist allerdings, ob das dann für die ganze Besol- dungsklasse gilt oder ob man eventuell sogar die Höchst- sätze individuell für die 140 000 Bundesbeamten festlegen kann. Bedingung ist einfach, dass bei der Lohnerhöhung auf den 1. Juli nicht mehr als 3 Prozent ausgegeben werden. Bei
dieser Festlegung können sowohl die individuelle Leistung als auch Personalkategorien berücksichtigt werden, wobei zu sa- gen ist, dass diese beiden Dinge gegenseitig in einem gewis- sen Widerspruch stehen.
Vor allem aber scheint mir dieser Artikel der Kommissions- mehrheit insofern nicht gut zu sein, als er das Gegenteil tut von dem, was grundsätzlich verlangt wird, was der Bundesrat auch anstrebt: dass man in der Leistungsentlohnung zu einer gewissen Flexibilität kommt; denn der Bundesrat muss die Er- höhungen auf den 1. Juli festlegen. Damit ist er definitiv ge- bunden.
Wenn einer also mehr Lohn bekommen hat, dann hat er mehr Lohn. Wenn er nichts bekommen hat, dann hat er eben nichts. Wenn man ein solches System wählen wollte, wäre das natür- lich denkbar. Aber die Konsequenz wäre, dass das Parlament in den nächsten Jahren ähnliche Reallohnerhöhungen bewilli- gen würde; denn es ist nicht gesagt, dass die Besten immer die Besten bleiben und Gute beispielsweise nicht besser wer- den, so dass man also zum voraus Verzerrungen, Ungerech- tigkeiten programmiert hat. Das kann nicht der Zweck einer Reallohnerhöhung sein.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit auf Streichung zu- zustimmen.
Art. 36bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
65 Stimmen 49 Stimmen
Art. 36 Abs. 1, 3 - Art. 36 al. 1, 3 Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 36 Abs. 4 - Art. 36 al. 4
Spälti, Berichterstatter: Bei diesem Absatz geht es um die Kompetenz an den Bundesrat, die Höchstbeträge der Besol- dungen gemäss Artikel 36 Absätze 1 und 3 - was Sie soeben beschlossen haben - über eine gewisse Zeit, die nicht be- stimmt ist, um real 5 Prozent zu erhöhen. Der von der Mehrheit der Kommission angenommene Text unterscheidet sich vom ursprünglichen Antrag des Bundesrates in der Botschaft in dem Sinne, dass Teile einer solchen Lohnerhöhung unter an- gemessener Berücksichtigung der Leistung ausgerichtet wer- den. Der Bundesrat stellt sich - das darf ich hier sagen - hinter diesen neuen Text.
Wie ist es zu diesem neuen Text gekommen? In der Kommis- sion wurden von verschiedenen Seiten Bedenken laut, mit die- ser Kompetenz im Rahmen einer nicht ausgeschöpften Besol- dungsspanne werde die Begehrlichkeit geweckt und der Bun- desrat unter Druck gesetzt. Auch lasse die erste Bundesrats- fassung nur lineare, nicht differenzierte und die Leistung nicht berücksichtigende Lohnerhöhungen zu.
Auf der anderen Seite wurde betont, dem Bundesrat müsse die Möglichkeit gegeben werden, auf Lohnentwicklungen und auf die Wirtschaftslage salärpolitisch zeitgerecht reagieren zu können, um so mehr, als allfällige Reallohnerhöhungen im Budget aufgeführt seien und die Budgetkompetenz des Parla- mentes gewahrt bleibe.
In einer ersten Abstimmung in der Kommission über die grundsätzliche Frage der Gewährung der Kompetenz gemäss Artikel 36 Absatz 4 wurde mit 11 zu 10 Stimmen, mit Stichent- scheid des Präsidenten, zugunsten der Kompetenz des Bun- desrates entscheiden. Die Verwaltung legte in der Folge der Kommission die neue Formulierung von Artikel 36 Absatz 4 vor, welche den in der Kommission geäusserten Bedenken betreffend verbindliche Berücksichtigung der Leistungskom- ponente im Zusammenhang mit solchen Reallohnerhöhun gen verpflichtend Rechnung trug. Auch wurde seitens des Bundesrates noch einmal deutlich festgehalten, dass im Bud- get eine im Rahmen der Kompetenz des Bundesrates bean-
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tragte Reallohnerhöhung - also z. B. ein Teil dieser 5 Prozent - als Position aufgeführt und erläutert würde und die Budget- kompetenz des Parlaments somit völlig unbestritten sei.
Der so gestaltete Artikel passierte in der Abstimmung mit 20 zu 1 Stimmen. Der Text, der in der Fahne unter «Mehrheit» vorliegt, wurde also mit 20 zu 1 Stimmen in der Kommission angenommen.
Es liegt nun ein Minderheitsantrag von Herrn Walter Frey vor, der - das muss ich hier der Korrektheit halber sagen - immer gegen diese Kompetenzerteilung war. Die anderen 7 Unter- schriften müssen aus den 20 kommen, die in der Kommission noch zugestimmt haben. Für mich ist das eine Rechnung mit einigen Unbekannten.
M. Darbellay, rapporteur: La disposition que nous discutons maintenant a été fortement controversée dans le cadre de la commission. Il s'agit de la compétence à accorder au Conseil fédéral d'augmenter les salaires de 5 pour cent en valeur réelle. Le but de cette disposition c'est d'éviter d'avoir trop souvent à remettre en marche la machine législative. Vous le remarquez en cette circonstance, nous avons introduit la der- nière augmentation au 1er janvier 1989, l'évolution a été telle qu'aujourd'hui déjà nous devons revenir à la charge. Or, il faut mettre en place deux commissions, discuter et reprendre le débat dans les deux conseils. Il ne s'agit pas de faire abstrac- tion des compétences des conseils législatifs, il s'agit d'adop- ter une procédure plus simple, c'est-à-dire de régler le pro- blème dans le cadre du budget. Il est bien évident que les compétences budgétaires des deux conseils restent inchan- gées.
La proposition du Conseil fédéral, que vous trouvez dans la première colonne, a été votée dans le cadre de la commission à 10 contre 10, et l'a emporté grâce à la voix prépondérante du président. Après ce vote, nous avons demandé à l'administra- tion de revoir le problème et d'introduire dans cet article le souci maintes fois manifesté de tenir compte, pour les salaires, des prestations individuelles. Ce qui fut fait: l'administration a ajouté la phrase suivante: «Une fraction de l'augmentation est octroyée en fonction d'une évaluation équitable des presta- tions individuelles.» Cela signifie que nous introduisons, de manière très nette, le salaire par rapport aux prestations des fonctionnaires. Au moment où il fera usage de cette compé- tence, le Conseil fédéral devra absolument - la formule étant impérative - en tenir compte.
L'article ainsi modifié a été représenté à la commission, qui l'a alors voté par 20 voix contre une. Il est par conséquent un peu surprenant aujourd'hui de trouver huit personnes ayant signé la proposition de minorité, le premier signataire étant celui qui s'était toujours opposé à cette compétence accordée au Con- seil fédéral.
Nous vous invitons par conséquent à suivre la commission et le Conseil fédéral, qui se rallie entièrement à cette manière de voir et approuve cette seconde phrase qui va dans le sens de toutes les considérations que nous avons faites ici même hier au soir.
Frey Walter, Sprecher der Minderheit: Die beiden Kommis- sionssprecher haben ausgeführt, worum es geht. Es geht um eine Delegation der Besoldungskompetenz vom Parlament zum Bundesrat.
Zuerst zum Substantiellen: Es geht um 5 Prozent der Lohn- summe von 158 000 Bundesbediensteten, also nicht um ei- nen kleinen Betrag, sondern um einen Betrag in der Grössen- ordnung von etwa 500 Millionen Franken. Ich habe in der Bot- schaft nachgeschaut, wie dieser Kompetenztransfer begrün- det wurde. Er wurde damit begründet, dass das Personal trotz der Lohnerhöhung im Jahre 1989 und der für das nächste Jahr vorgeschlagenen Reallohnerhöhung im Jahre 1990 wahr- scheinlich bereits wieder einen Rückstand von rund 5 Prozent auf die Privatwirtschaft habe. Dies aber ist - heute unbestritten - ein bisschen zu hoch gegriffen. Die hohe Teuerungsrate hat die Reallohnerhöhungen in der Privatwirtschaft nach Biga im Jahre 1990 um etwa 0,1 Prozent beeinflusst. Ich begreife, dass zum Zeitpunkt der Redigierung der Botschaft die Welt noch ein bisschen anders ausgesehen hat als heute, wo wir eine
Hochzinspolitik haben und einem internationalen Problem- kreis gegenüberstehen, der weltwirtschaftlich sicher nicht zu einer Konjunktur einlädt; gemeint ist der Irak. Substantiell ge- sehen besteht meiner Meinung nach kein Grund, um den An- liegen des Bundesrates entgegenzukommen.
Zum Prinzipiellen: Ich war, wie das der Präsident der Kommis- sion ausgeführt hat, von Anfang an prinzipiell gegen diesen Transfer der Kompetenz des Parlaments an den Bundesrat. Warum? Ich würde meine Führungskräfte im eigenen Betrieb nicht einem Druck aussetzen, der da heissen könnte: Der Bun- desrat hat die Kompetenz für 5 Prozent Lohnerhöhungen vom Parlament zugesprochen bekommen. Es ist jetzt an ihm, sie zu geben oder nicht, und das auf Jahre hinaus. Wir machen die Budgets auf ein Jahr. Da wird die Lohnsumme festgelegt, und innerhalb dieser Kompetenz agiert die Führungsspitze in einem Unternehmen.
Aber wir setzen hier nicht nur den Bundesrat unter einen un- botmässigen Druck, sondern auch die Personalvertreter. Wie sollen die Personalvertreter den von ihnen vertretenen Arbeit- nehmern gegenüber auftreten, wenn jeder dieser Arbeitneh- mer durch die öffentliche Diskussion ganz genau weiss, die Leute hätten die Möglichkeit, um eine Lohnerhöhung von 5 Prozent nachzufragen? Es ist am Bundesrat, in bezug auf die wirtschaftliche und die konjunkturelle Opportunität zu rich- ten.
Wenn man mir nun sagt, das heutige System sei inflexibel, wenn das Parlament diese immens politische Frage regle, dann sehen Sie einmal, was wir heute tun: Wir revidieren die Besoldungsverordnung das zweite Mal innerhalb von drei Jahren. Ich glaube, Herr Bundesrat Stich, das Parlament und auch die Kommission haben Flexibilität gezeigt. Ich bin bei den Kommissionssitzungen beide Male dabeigewesen. Wir haben beide Male eine Reallohnerhöhung für das Bundesper- sonal nicht bestritten; nur die Art und Weise, wie man erhöhen soll, mit leistungsbezogener Komponente, flexibel oder eben stur linear - die war immer heiss diskutiert.
Die Abstimmung, von der der Präsident gesprochen hat und die Sie vielleicht etwas verunsichern soll, kam eventualis zu- stande. Als nachher die Sachlage wieder klar war, haben ei- nige Kollegen ihre Unterschrift noch auf die Fahne gegeben.
Ich bin also aus substantiellen, aber auch aus prinzipiellen Gründen gegen diesen Vorschlag und für Streichung des Ab- satzes 4. Verschonen wir den Bundesrat vor Kompetenzen, die er nicht unbedingt braucht. Verschonen wir auch die Per- sonalvertreter vor Pressionen, die sie nicht unbedingt brau- chen.
Eggenberger Georges: Die sozialdemokratische Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Wenn der Bund im Guinness-Buch der Rekorde aufgeführt werden könnte, dann wegen der Schwerfälligkeit beim Ge- währen von Reallohnerhöhungen. Der Bundesrat hat lediglich die Kompetenz, die Teuerungszulage und den Sonderzu- schlag festzulegen. Auch für die bescheidensten Reallohner- höhungen muss er an das Parlament gelangen. Von der For- derung der Personalverbände bis zu deren teilweiser Realisie- rung verstreichen in der Regel zwei Jahre. So kann keine den Veränderungen des Arbeitsmarktes angemessene Personal- politik betrieben werden.
Kantone und Gemeinden brauchen zwischen zwei und sechs Monaten, um Reallohnerhöhungen zu realisieren. Die Privat- wirtschaft passt die Löhne real in der Regel jährlich in kleinen Schritten an. Sie tut dies zum Teil sogar prospektiv, wie jetzt im Baugewerbe, wo für 1991 10 bis 14 Prozent Lohnerhöhung (in- klusiv Teuerungsausgleich) und für 1992 und 1993 gleich noch eine weitere Reallohnerhöhung von 2 bzw. 2,3 Prozent ausgehandelt wurden.
Im Vergleich zu seinen Konkurrenten am Arbeitsmarkt ist der Bund eine lahme Ente mit gestutzten Flügeln. Das starre Sy- stem, das zeitgerechtes Handeln verunmöglicht, ist denn auch mitverantwortlich für die heutige Personalmisere bei PTT, SBB wie auch in der übrigen Bundesverwaltung.
Absatz 4 von Artikel 36 soll das endlich ändern. In der Kom- mission haben wir uns mit dem Bundesrat auf die neue Fas-
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sung der Mehrheit geeinigt. Sie gibt dem Bundesrat die Kom- petenz, die Beträge gemäss Besoldungsskala um real höch- stens 5 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat ist dabei aber nicht ganz frei, sondern er hat dies nach Massgabe der Lohnent- wicklung in der Privatwirtschaft zu tun. Nach der neuen Fas- sung muss er bei Teilen dieser Erhöhung auch die Leistung angemessen berücksichtigen.
Die offene Ausgestaltung des Artikels lässt es zu, diese Kom- petenznorm für generelle Erhöhungen mit Mindestgarantie auszuschöpfen, sofern die 5 Prozent nicht überschritten wer- den, da Mangelkategorien oft in den tiefsten Lohnklassen sind. Damit erhielte der Bundesrat etwas personal- und lohn- politischen Spielraum und etwas mehr Flexibilität. Er hätte aber noch lange nicht die freie Hand, die die Unternehmenslei- tungen in der Privatwirtschaft haben. Das Parlament verliert seine Kontroll- und Einflussmöglichkeit nicht, wird es doch im Budgetverfahren zum Zuge kommen. Zudem muss der Bun- desrat, wenn die 5 Prozent ausgeschöpft sind, wiederum an das Parlament gelangen, das über weitere Reallohnerhöhun gen und über das Schicksal der Kompetenzdelegation befin- den kann.
Ich verstehe ehrlich gesagt die von den Herren Walter Frey und Allenspach angeführte Minderheit nicht, die diesen An- satz zu einer modernen und etwas flexibleren Besoldungspoli- tik bekämpft. Ausgerechnet aus jenen Kreisen, die sonst im- mer für Flexibilität und gegen einengende Regelungen sind, kommt der Streichungsantrag. Vermutlich schlägt man den Sack und meint den Esel. Die Anhänger der Minderheit wollen schlicht und einfach verhindern, dass das Bundespersonal in Zukunft real etwas mehr Lohn erhält, ohne dass sie ihren bremsenden Einfluss geltend machen können. Herr Frey, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen um die Personalver- treter. Es sind nämlich die Personalverbände, die diese Kom- petenzdelegation an den Bundesrat verlangt haben.
Schliesslich verweise ich auf die Botschaft, in der der Bundes- rat ausdrücklich festhält, er habe wegen der Kompetenznorm die Reallohnerhöhungen am unteren Rand der Reallohnlücke festgesetzt. Wer ehrlich die Konkurrenzfähigkeit des Bundes, der SBB und PTT am Arbeitsmarkt erhalten will, muss der Mehrheit zustimmen. Wer funktionierende PTT-Betriebe, wer funktionierende SBB will, wer die Quantität und besonders die Qualität der Dienstleistungen dieser Unternehmen in näherer Zukunft erhalten will, muss dieser Kompetenzdelegation zu- stimmen.
Die einstimmige sozialdemokratische Fraktion empfiehlt Ih- nen, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen. Sie geben damit dem Bundesrat eine beschei- dene, klar beschränkte Kompetenz und etwas mehr: dringend benötigten Handlungsspielraum.
Bundesrat Stich: Bei diesem Artikel stellt sich die Gretchen- frage für alle jene, die für mehr Flexibilität in der Personalpolitik des Bundes plädieren. Man kann nicht Motionen überweisen, die mehr Flexibilität verlangen, und gleichzeitig die prakti- schen Massnahmen, die dazu dienen können, Flexibilität zu schaffen, ablehnen.
Es ist richtig: In der Regel dauert eine Besoldungserhöhung, eine Korrektur, eine Aenderung des Beamtengesetzes minde- stens zwei Jahre, wenn alles gut geht. Schneller ist das nicht zu machen. Auf Aenderungen, auf Lohnerhöhungen kann der Bundesrat ja erst eintreten, wenn sie tatsächlich ausgewiesen sind. Bis die Lohnerhöhung in Kraft tritt, ist man dann automa- tisch wieder etwas im Rückstand. Dies gilt es für die Zukunft zu vermeiden.
Ich kann bestätigen, dass das Parlament auch in Zukunft zu Reallohnerhöhungen im Rahmen des Budgets Stellung neh- men kann. Das ist seine Kompetenz. Wir haben diesen Artikel flexibel gestaltet, so dass wir für die Leistungsentlöhnung et- was tun können.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Streichungsan- trag abzulehnen. Beweisen Sie in der Praxis Flexibilität, nicht nur beim Unterzeichnen von Minderheitsanträgen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
87 Stimmen 52 Stimmen
Art. 37 Antrag der Kommission Abs. 1, 3, 4 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 (Die Aenderung betrifft nur den französischen Text)
Art. 37 Proposition de la commission Al. 1, 3, 4 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 Une allocation complémentaire peut . ...
Angenommen - Adopté
Art. 43 Antrag der Kommission Abs. 3 (neu) Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Haller)
Der Beamte mit Kinder(n) mit Anspruch auf Kinderzulage er- hält eine Familienzulage von jährlich 1300 Franken. Dieser An- spruch ist auch gültig für den Beamten, der gegenüber einem nahen Verwandten eine Unterstützungspflicht hat. Der Bun- desrat regelt den Anspruch auf diese Zulage. Er kann nament- lich entscheiden, dass sie nach Erlöschen des Anspruchs auf Kinderzulage noch eine begrenzte Zeit ausgerichtet wird.
Abs. 4 (neu) Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit Minderheit
(Haller)
Der Bundesrat erlässt Uebergangsbestimmungen, wonach die Familienzulage auch den verheirateten Beamten ohne An- spruch auf Kinderzulage ausgerichtet wird. Die Uebergangs- regelung beschränkt Anpassungen des Beitrages oder der Anspruchsberechtigung auf den Zeitpunkt künftiger Reallohn- erhöhungen, und sie ist so auszugestalten, dass sich die Summe von Besoldung und Familienzulage jeweils real nicht vermindert.
Art. 43 Proposition de la commission Al. 3 (nouveau) Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité (Haller)
Le fonctionnaire avec enfant(s) donnant droit à l'allocation pour enfant reçoit une allocation familiale de 1300 francs par année. Ce droit est également octroyé au fonctionnaire qui a un devoir d'assistance envers un proche. Le Conseil fédéral règle le droit à cette allocation. Il peut notamment décider qu'elle est encore versée pour un temps limité après l'extinc- tion du droit à l'allocation pour enfant.
Al. 4 (nouveau) Majorité Rejeter la proposition de la minorité Minorité (Haller)
Le Conseil fédéral édicte des dispositions transitoires en vertu desquelles l'allocation familiale est également versée aux fonctionnaires mariés qui n'ont pas droit à l'allocation pour en- fant. Le montant alloué ou le droit à l'allocation ne pourra être ajusté que lors des augmentations futures du salaire réel et le
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régime transitoire sera aménagé de telle manière que le total du traitement et de l'allocation familiale ne soit pas inférieur en termes réels au revenu antérieur.
Frau Haller, Sprecherin der Minderheit: Vorweg möchte ich zwei Bemerkungen zu meinem Antrag machen.
Mein Antrag kostet genau gleich viel wie die Bundesratslö- sung. Keinen Rappen mehr und keinen Rappen weniger.
Gemäss meinem Antrag erhalten genau die gleichen Beam- ten die neue Sozialzulage von 1300 Franken jährlich. Kein Be- amter mehr als bei der Bundesratslösung und kein Beamter weniger als bei der Bundesratslösung.
Mit anderen Worten: Mein Antrag ist in der praktischen Konse- quenz identisch mit der Bundesratslösung, identisch mit dem, was von den Sozialpartnern ausgehandelt worden ist. Jetzt werden Sie mich wahrscheinlich fragen, warum ich denn über- haupt einen Antrag gestellt habe. Ich möchte versuchen, das zu erklären.
Der Bundesrat regelt die Sozialzulage, die aus dem Ortszu- schlag herausgelöst worden ist, in Artikel 43 Absatz 3. Das ist ein neuer Absatz. Mein Antrag regelt dasselbe in zwei ver- schiedenen Absätzen, nämlich in Absatz 3 und Absatz 4 von Artikel 43. Wie der Präsident bereits gesagt hat, finden Sie Ab- satz 3 auf der Fahne, er gilt unverändert als mein Minderheits- antrag.
Für Absatz 4 - da bitte ich Sie vorweg einerseits um Entschul- digung und anderseits um besondere Aufmerksamkeit - ha- ben Sie eine neue Fassung ausgeteilt erhalten, die den Wort- laut auf der Fahne ersetzt. Formal ist es eigentlich so, dass ich den zweiten Teil meines Minderheitsantrages zurückgezogen und einen Einzelantrag eingereicht habe; aber da ich ja allei- nige Unterzeichnerin des Antrages auf der Fahne bin, kommt das aufs selbe heraus.
Der Bundesrat will die Zulage von jährlich 1300 Franken allen Beamten mit Unterhalts- oder Unterstützungspflichten aus- richten. Dies sind drei Kategorien von Beamten:
Beamte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern;
Beamte mit Unterstützungspflichten gegenüber Verwand- ten;
Beamte mit Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten. In meinem Antrag werden diese drei verschiedenen Katego- rien auseinandergenommen. Die ersten beiden Kategorien - also Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Unterstüt- zungspflicht für Verwandte - regle ich in meinem Antrag in Ab- satz 3, währenddem die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten in Absatz 4 geregelt wird. Das ist einmal der formale Unterschied.
Jetzt zum Inhaltlichen: Warum diese rechtlich andere Kon- struktion? Bei der dritten Kategorie, die ich genannt habe, wird die Ausrichtung der Zulage von einem Zivilstandskriterium ab- hängig gemacht. Das ist im Grunde genommen verfassungs- widrig, denn der Zivilstand ist für die Lohngestaltung ein sach- fremdes Kriterium. Es handelt sich hier um einen Verstoss ge- gen Artikel 4 Absatz 1 der Bundesverfassung, gegen den all- gemeinen Gleichbehandlungsartikel also. Indirekt handelt es sich in den praktischen Auswirkungen auch um einen Ver- stoss gegen den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Dass zivilstandsabhängige Lohnbestandteile nicht mehr haltbar sind, weiss auch der Bundesrat. Deshalb schreibt er in der Botschaft ja auch vom Bemühen, diese Lohn- bestandteile aufzuheben bzw. zu ersetzen. Für dieses Bemü- hen möchte ich Herrn Bundesrat Stich übrigens herzlich dan- ken, vor allem auch für die rasante Entwicklung der bundesrät- lichen Haltung in dieser Frage in den vergangenen Jahren.
Mein Antrag will nun lediglich eines: Er will dieses verdankens- werte bundesrätliche Bemühen konkretisieren. Der Antrag geht dahin, dass es, obwohl die drei genannten Kategorien weiterhin praktisch alle diese Zulage erhalten sollen, einen Un- terschied in der Rechtsgrundlage geben soll. Die beiden er- sten Kategorien (Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Un- terstützungspflicht gegenüber Verwandten) sollen die Zulage aufgrund einer materiellen Vorschrift in Absatz 3 erhalten. Hin- gegen soll jene Kategorie, die verfassungsrechtlich bedenk- lich ist, die Zulage aufgrund einer Uebergangsregelung erhal- ten, die den Anspruch auf die Verordnungsstufe verschiebt.
Damit komme ich zur Uebergangsregelung in Absatz 4. Ich bitte Sie, die neue Fassung zur Hand zu nehmen. Die Ueber- gangsbestimmung in Absatz 4 verlangt vom Bundesrat den Erlass einer Uebergangsregelung, wonach die drittgenannte Kategorie diese Zulage erhalten soll, aber dies soll vollum- fänglich nur bis zur ersten künftigen Reallohnerhöhung der Fall sein. Damit meine ich natürlich eine künftige generelle Re- allohnerhöhung. Ab diesem Zeitpunkt soll jeweils ein Teil der Zulage in den Reallohn eingebaut werden, und zwar so - das ist eine wichtige Garantie -, dass sich die Summe von Besol- dung und Zulage real nie vermindert.
Sie werden vielleicht nochmals fragen: Wozu das alles? Die Antwort ist sehr einfach: Die Differenz zum Bundesrat ist recht- licher Natur: Die verfassungswidrige Lohndifferenzierung ist in einer Uebergangsregelung verantwortbar, während sie in ei- ner generellen Regelung, die lange dauert, meiner Ansicht nach nicht mehr verantwortbar wäre.
Herr Bundesrat Stich hat bis jetzt alle Anträge dadurch be- kämpft - und das ist sicher richtig -, dass er an der Bundes- ratslösung festgehalten hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Stich einfach bitten, zu beachten, dass mein Antrag ebenfalls in al- len Teilen der ausgehandelten Lösung entspricht. Er ist prak- tisch identisch mit der Bundesratslösung, nur rechtlich ergibt sich wegen dem Problem der Verfassungswidrigkeit in der Grundlage eine Modifikation. Vielleicht ist es unter diesen Um- ständen Herrn Bundesrat Stich möglich, sich diesem Antrag, der praktisch identisch ist, doch anzuschliessen.
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen. Wenn Sie mei- nem Antrag zustimmen, beschliessen Sie insgesamt die fünf folgenden Dinge:
Die Zulage wird bis zur nächstfolgenden Reallohnerhöhung genau denselben Beamten wie nach Bundesratslösung aus- gerichtet.
Die Regelung gemäss meinem Antrag kostet genau gleich- viel wie die Bundesratslösung.
Der Uebergang vom alten zum neuen Recht ist so abgesi- chert, dass in der Zukunft keine realen Lohnverminderungen entstehen können.
Die Verhandlungshoheit der Sozialpartner ist gewährleistet, denn es wird Sache der Sozialpartner sein, auszuhandeln, wie schnell, in welchen Schritten und in welcher Art und Weise diese Sozialzulage für die materiell nicht mehr Berechtigten künftig in den Reallohn eingebaut werden soll.
Das ist besonders wichtig: Wenn Sie meinem Antrag zu- stimmen, legiferieren Sie verfassungskonform.
Bekanntlich sind unsere Gesetze nicht verfassungsgerichtlich überprüft worden. Wir haben in dieser Sache deshalb eine er- höhte Verantwortung. Bitte ziehen Sie in Betracht, dass mein Antrag die Verfassungswidrigkeit der Lösung wenigstens von einer gesetzlichen Regelung auf die Verordnungsstufe ver- schiebt. Ich halte das im gegenwärtigen Zeitpunkt für die ein- zige mögliche Lösung, ich halte es für verantwortbar.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Spälti, Berichterstatter: Dieser (abgeänderte) Minderheitsan- trag hat der Kommission nicht vorgelegen, ich kann deshalb nur persönlich dazu Stellung nehmen.
Die Sozialzulage respektive die Familienzulage kann nach der Formulierung von Frau Haller nur ausgerichtet werden, wenn Kinder vorhanden sind oder eine Unterstützungspflicht für nahe Verwandte besteht. Man kann sich tatsächlich fragen, ob Sozialzulagen aufgrund des Verheiratetseins oder - mit ande- ren Worten - auf der Grundlage eines Zivilstands gerechtfer- tigt seien. Absatz 3 des Antrags von Frau Haller hätte zur Folge, dass für Verheiratete ohne Kinder oder Unterstützungs- pflicht für nahe Verwandte die Familienzulage entfallen würde. Das hätte natürlich vor allem für tiefe Lohnklassen unange- nehme Folgen, weil ein Einkommensteil von 1300 Franken, der auf dieser Ebene substantiell ist, wegfallen würde. Nun hat Frau Haller dieser Situation Rechnung getragen, indem Sie Absatz 4 geändert hat.
Ich habe einleitend gesagt, ich könne nicht im Namen der Kommission sprechen. Ich bin aber der Meinung, der Antrag von Frau Haller sei eine vertretbare Lösung.
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M. Darbellay, rapporteur: La proposition du Conseil fédéral est de transformer l'allocation spéciale de résidence en une al- location d'entretien. Le fonctionnaire qui a une obligation d'entretien ou d'assistance a droit à une allocation de 1300 francs par an et le Conseil fédéral dans son message nous dit que toutes les personnes mariées sont considérées comme ayant obligation d'entretien puisque le Code civil pré- voit qu'hommes et femmes, mariés, se doivent entretien mu- tuel. Il n'y aurait donc pas grand chose de changé par rapport à la situation actuelle.
La proposition de Mme Haller prévoit simplement les alloca- tions familiales, de 1300 francs également, pour les fonction -. naires ayant un devoir d'assistance envers un proche ou rece- vant une allocation pour enfants. Cela devient une véritable al- location sociale. La commission s'est prononcée contre cette proposition de minorité qui impliquait qu'un certain nombre de fonctionnaires se seraient vu supprimer cette allocation de 1300 francs par année ce qui, pour un certain nombre d'entre eux - et nous pensons notamment aux personnes disposant de salaires moyens et bas - équivaudrait à une diminution de salaire par rapport à ce qui leur était promis.
La commission n'a pas pu discuter de l'alinéa 4 qui est nou- veau. Avec cet alinéa, Mme Haller veut faire en sorte que la pé- riode transitoire soit assez longue afin que personne ne su- bisse une diminution réelle de salaire, et c'est à partir des pro- chaines hausses que l'on passera, transitoirement et de ma- nière assez douce, de la situation actuelle - allocation à toutes les personnes mariées - à la situation future - allocation uni- quement aux personnes ayant des enfants à charge ou un de- voir d'assistance envers un proche.
Je ne puis pas m'exprimer au nom de la commission, mais cette solution est conforme à l'égalité des sexes et tient compte de voeux exprimés ici d'accorder des prestations in- dépendantes de l'état civil.
M. Leuba: Une fois n'est pas coutume, mais je vous prierai de suivre cette fois la proposition de Mme Haller, qui repose sur la constatation tout à fait juste que notre droit actuel fait une diffé- rence injustifiée et injustifiable entre les personnes mariées et celles qui ne le sont pas. En effet, nous ne voyons pas pour- quoi deux fonctionnaires fédéraux faisant exactement le même travail et dont, par hypothèse, l'un est marié avec un conjoint qui travaille et l'autre est célibataire, auraient une rétri- bution différente, c'est-à-dire que c'est celui qui est marié avec un conjoint qui travaille qui gagne davantage que celui qui est célibataire ou divorcé.
Nous sommes ici exactement en présence du genre d'alloca- tions qui, une fois accordées, sont considérées comme intou- chables, même si les circonstances changent. En l'espèce, à l'époque où l'on a créé ce genre d'allocations, alors que le marché du travail était complètement différent de ce qu'il est aujourd'hui, c'est-à-dire un marché du travail avec du chô- mage, on a considéré qu'il était judicieux que les femmes des fonctionnaires - il est bien entendu que ce sont elles qui étaient visées - ne travaillent pas à l'extérieur et que, par con- séquent, leur mari gagne un peu plus. Au surplus, on considé- rait qu'il était normal de récompenser le fait que l'épouse reste à la maison. Aujourd'hui, nous avons une conception complè- tement différente. Aujourd'hui, le marché du travail est assé- ché, le fait que la femme puisse exercer une activité lucrative en dehors de son ménage est considéré comme parfaitement normal. On ne voit alors pas pourquoi les fonctionnaires ma- riés continuent à être avantages par rapport aux fonctionnaires qui ne le sont pas.
Mme Haller suggère dans sa proposition une solution assez habile, il faut bien le dire. La suppression de cette indemnité entraînant pour un certain nombre de fonctionnaires une dimi- nution de leur revenu, il faut admettre que nous ne pouvons pas, à l'occasion d'une révision du statut du fonctionnaire, ac- cepter ce fait. La solution que propose Mme Haller a l'avan- tage qu'elle donne une indication aux partenaires sociaux pour leurs prochaines négociations. Dans ces négociations, qui tendront bien sûr à une hausse des traitements, on doit faire en sorte que l'allocation de ménage disparaisse, c'est-à- dire qu'elle soit incorporée au traitement, et que les fonction-
naires qui ne la touchent pas bénéficient de la hausse dans la mesure compatible avec les finances de la Confédération. Nous l'avons dit hier, nous sommes favorables dans toute la mesure possible aux accords entre les partenaires sociaux. Mais lorsque l'un de ces partenaires est le Conseil fédéral, il est parfaitement normal que le Parlement lui donne des indica- tions et lui dise dans quel sens il doit négocier. Nous pensons que c'est exactement le sens de la disposition transitoire: la prochaine fois que vous négocierez faites en sorte que l'allo- cation de ménage disparaisse, que personne ne subisse de baisse de traitement et que ceux qui ne touchent pas l'alloca- tion de ménage remontent au niveau de ceux qui la touchent. C'est dans ce sens que l'effort devra être fait la prochaine fois et, par la même occasion, nous aurons supprimé une alloca- tion injustifiée aujourd'hui qui fait véritablement deux catégo- ries sur la base de critères qui ne sont pas décisifs pour la ré- munération.
Dietrich: Wie bereits erwähnt: Diese ganze Angelegenheit konnte in der Kommission nicht mehr ausdiskutiert werden. Es war abends um 20 Uhr, am 1. November, und es drohte eine Samstagssitzung. Von der CVP-Delegation dieser Kom- mission war ein ähnlicher Antrag eingebracht worden, näm- lich von Herrn Darbellay. Er hat ihn zurückgezogen, und ich halte mich jetzt an die Empfehlungen, die Herr Bremi gestern gegeben hat: Man soll nicht schauen, aus welcher Ecke ein Antrag kommt, sondern ihn auf seine Qualität prüfen. Der An- trag von Frau Haller ist von hoher Qualität; wir unterstützen ihn. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.
Frey Walter: Der Vorredner hat es gesagt: Man muss nicht un- bedingt schauen, woher der Antrag kommt, sondern seine Qualität beurteilen. Ich habe mit Frau Haller in der Kommis- sion über ihren Antrag gesprochen, habe ihr gesagt, wo ich ihn gut und wo ich ihn schlecht finde. Sie hat ihn so verbessert, dass auch die SVP-Fraktion dazu stehen kann.
Bundesrat Stich: Es geschehen in diesem Rat manchmal selt- same Dinge. Die Frage, die Frau Haller mit ihrem Antrag auf- wirft, haben wir bereits bei der letzten Reallohnerhöhung dis- kutiert. Wir haben sie bei den Verhandlungen mit den Perso- nalorganisationen sehr eingehend diskutiert. Wir haben auch im Bundesrat sehr lange darüber diskutiert.
Vereinfacht könnte man fragen: Soll eine Familienzulage an Familien bzw. an Beamte oder Beamtinnen mit Unterstüt- zungspflicht oder auch an solche mit Unterhaltspflicht ausge- richtet werden? Das ist an sich das Kriterium. Frau Haller hat die Verfassungsmässigkeit des bundesrätlichen Entscheides beziehungsweise der Abmachung mit den Personalorganisa- tionen in Zweifel gezogen. Ich muss hier sagen: Es gibt neben dem Artikel 4 Absatz 1 dann auch noch einen Artikel 34quin- quies Absatz 1 BV, der besagt: «Der Bund berücksichtigt in der Ausübung der ihm zustehenden Befugnisse und im Rahmen der Verfassung die Bedürfnisse der Familie.» Die Frage ist: Wie definieren Sie die Familie? Je nachdem können Sie dann dem Bundesrat oder Frau Haller zustimmen.
Der Antrag Haller gibt die rechtliche Basis zur Lösung der Pro- bleme in der Zukunft. Aber da muss ich ganz klar sagen: An dieser Frage ist diese Lösung gescheitert; denn der Antrag be- deutet, dass bei der nächsten Reallohnerhöhung diejenigen, die heute eine Familienzulage bekommen, die zwar verheira- tet sind, aber keine Kinder haben, dann keine Reallohnerhö- hung bekommen bzw. nur soweit, dass man einen Ausgleich schaffen kann. Die Frage ist, wie hoch die Erhöhungen jeweils sind. Wir haben eine solche Lösung auch vorgeschlagen. Aber wir haben keine Chance gehabt, weil es zu teuer gekom- men wäre, weil unverhältnismässig viel für einen entsprechen- den Sockelbetrag hätte verwendet werden müssen.
Sie sehen, die Lösung Haller gibt letztlich eine Möglichkeit, eine Umstellung vorzunehmen, wobei durchaus zuzugeben ist, dass die heutige Regelung, wonach Verheiratete ohne wei- teres eine Familienzulage bekommen, mindestens dann nicht gerechtfertigt ist, wenn beide berufstätig sind. Dann ist es ganz sicher nicht mehr sehr sinnvoll.
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2033
Beamtengesetz. Aenderung
Bitte entscheiden Sie. Die Probleme dieser Lösung stellen sich nicht heute, sondern bei der nächsten Reallohnerhö- hung.
Frau Haller: Ich danke Herrn Bundesrat Stich für seine mode- rate Stellungnahme. Ich möchte nur noch etwas berichtigen. Mein Antrag beinhaltet nicht, dass die kinderlosen Verheirate- ten bei der nächsten Reallohnerhöhung keine Reallohnerhö- hung bekommen, sondern es ist den Sozialpartnern anheim- gestellt auszuhandeln, in welchen Schritten bei mehreren kommenden Reallohnerhöhungen die Zulage sukzessive in den Reallohn eingebaut wird. Es ist ohne weiteres möglich, dass es unter verschiedenen Malen und zu ganz kleinen Tei- len geschieht. Das bedeutet, dass auch die kinderlosen Ver- heirateten in den Genuss von Reallohnerhöhungen kommen können. Ich lasse bewusst offen, wie sich das abspielen soll, weil ich glaube, dass es Sache der Sozialpartner ist, die Art und Weise dieser Bereinigung auszuhandeln.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Art. 43b Abs. 1 erster Satz Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Vollmer, Darbellay, Dünki, Eggenberger Georges, Fäh, Haf- ner Rudolf, Haller, Meizoz, Reimann Fritz, Seiler Rolf)
Die Kinderzulage beträgt 1820 Franken im Jahr für Kinder bis zu zwölf Jahren und 2110 Franken für Kinder über zwölf Jah- ren
Art. 43b al. 1 première phrase Proposition de la commission Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité
(Vollmer, Darbellay, Dünki, Eggenberger Georges, Fäh, Haf- ner Rudolf, Haller, Meizoz, Reimann Fritz, Seiler Rolf)
L'allocation s'élève à 1820 francs par an pour les enfants de moins de douze ans et à 2110 francs pour les enfants plus âgés ...
Spälti, Berichterstatter: Es geht hier um eine relativ einfache Frage, nämlich ob die Kinderzulagen um 10 Prozent - wie es Ihnen der Bundesrat und auch die Mehrheit der Kommission beantragen - oder um 20 Prozent, wie es die Minderheit bean- tragt, erhöht werden sollen.
Die Mehrheit der Kommission verkennt die Aufwendungen, die Erzieher für heranwachsende Kinder und Jugendliche in Ausbildung haben, natürlich in keiner Weise. Man weiss auch, dass die Kinderzulagen nie die vollen Aufwendungen für die Kinder decken können. Sie erachtet aber eine Erhöhung um 10 Prozent im Sinne des Bundesrates als vernünftig und auch - im Vergleich zur Privatwirtschaft - als angemessen.
Es kommt dazu, dass eine Erhöhung um 20 Prozent - anstatt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 10 Prozent - weitere knappe 14 Millionen Franken kosten würde, was im Rahmen des Gesamtpaketes von Mehrkosten von 355 Millionen Fran- ken der Mehrheit und offensichtlich auch dem Bundesrat nicht als gerechtfertigt erscheint.
M. Darbellay, rapporteur: Le Conseil fédéral propose ici une augmentation des allocations pour enfants de 10 pour cent. Avec cette augmentation, on arrive à 1670 francs par an pour les enfants de moins de 12 ans et à 1935 francs pour les en- fants de plus de 12 ans. Ces allocations pour enfants restent par conséquent très modestes. La proposition Vollmer qui re- prend celle de la plupart des partenaires sociaux dans les dis- cussions passe à 20 pour cent d'augmentation, soit 1820 francs et 2110 francs.
La commission a été sensible au fait que cette augmentation supplémentaire représente une charge de 13,9 millions de francs, si bien que l'augmentation totale, au lieu d'être de 355 millions, approcherait les 370 millions. C'est pour cette raison que la commission vous propose de vous en tenir à la solution du Conseil fédéral. Personnellement, j'ai signé la pro- position de minorité parce que j'estime que même avec ces montants, la participation de l'employeur au coût de l'enfant reste spécialement modeste.
Vollmer, Sprecher der Minderheit: Eine erfreulicherweise aus fast allen Fraktionen zusammengesetzte Minderheit beantragt Ihnen, die Kinderzulagen statt um 10 um 20 Prozent zu erhö- hen. Ich bin ob dieser breiten Abstützung deshalb froh, weil wir damit deutlich machen, dass auch hier die gängigen politi- schen Einordnungen wenig Sinn machen. Das Grundanlie- gen ist nicht neu; trotzdem meinen wir, dass es heute vermehrt Gründe gibt, im Sinne des Minderheitsantrages einen etwas deutlicheren Schritt zugunsten der Kinderzulagen zu machen. Es wurde im Vorfeld der Beratungen und auch in der Eintre- tensdebatte etwa die Frage gestellt, ob wir die Sozialpartner- gespräche nicht missachten, wenn wir bei diesem Punkt nun plötzlich von der Bundesratsvorlage abweichen. Wir meinen: nein. Sie können es selber in der Botschaft nachlesen: Eine 20prozentige Erhöhung war von Anfang an ein wichtiger Be- standteil der Eingaben in den Verhandlungen. Der Bundesrat wollte dann - aus seiner Sicht aus verständlichen Gründen - partout nicht über 10 Prozent hinausgehen. Wenn wir das jetzt nachträglich korrigieren, desavouieren wir in keiner Weise das, was in den Gesprächen und Verhandlungen vorgefallen ist, im Gegenteil.
Zum Anliegen selber: Wenn ich Ihnen die objektiven Gründe für eine Erhöhung darlege, gehe ich davon aus, dass ein Grossteil hier drinnen aus eigener Erfahrung weiss, was es ko- stenmässig bedeutet, für eines oder mehrere Kinder aufzu- kommen. Die sogenannten Kinderlasten - wir sprechen hier nur von finanziellen Aspekten, alles andere bleibt nicht verbor- gen, kann aber nicht Gegenstand dieses Antrages sein - sind in den letzten Jahren ganz massiv angestiegen. Denken wir nur an die Wohnverhältnisse! Gerade der Wohnraum ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich teurer geworden, und es ist kein Zufall, dass gerade Familien mit Kindern immer mehr Mühe haben, auf diesem Wohnungsmarkt noch zu bestehen. Denken wir an die Gesundheitskosten: Die gestiegenen Kran- kenkassenprämien belasten gerade Familien mit Kindern überdurchschnittlich. Diese Liste könnte beliebig verlängert werden.
Vor einiger Zeit hat die Universität Freiburg auf Anregung der Pro Familia und anderer Organisationen eine äusserst bemer- kenswerte Studie publiziert. Man hat sich gefragt, wieviel Mehrkosten mit einem, zwei oder mehreren Kindern im Ver- hältnis zum Einkommen anfallen, wieviel höher das Einkom- men für Leute mit Kindern sein müsste. Ich kann Ihnen sagen, die Ergebnisse dieser Studie sind brutal.
Damit ich Sie nicht mit Zahlenbergen belästige, möchte ich Ih- nen nur ein Ergebnis bekanntgeben: Eine Familie im mittleren Einkommensbereich muss für das erste Kind mit zusätzlichen Kosten von 25 Prozent des vorhergehenden Einkommens rechnen. So geht es weiter. Das zeigt doch mehr als deutlich, dass alle Personen mit Kindern, ob sie alleinerziehend sind oder Paare, mit den Kindern immense - auch finanzielle - La- sten für die Gesellschaft zu tragen haben. Das ist letztlich doch auch der Grund, weshalb wir überhaupt Kinderzulagen aus- richten. Kommt dazu, dass über einen längeren Zeitraum be- trachtet die bisherigen Kinderzulagen einen immer geringeren Anteil der Bruttoeinkommen ausmachen. Die reale Erhöhung macht deshalb eigentlich nur Anteilsverluste wieder gut.
Niemand hier drinnen ist so keck und fordert eine effektive Be- rücksichtigung der Einkommensverluste, die mit Kindern ent- stehen. Das könnte man zwar mit guten, vernünftigen Argu- menten tun. Ich fürchte aber, dann kämen zu viele finanzpoliti- sche Argumente und - teilweise mit Recht - auch der Ein- wand, dass wir die Regelungen im Bund nicht derart extrem von der übrigen Arbeitswelt abheben dürfen. Gerade darum sollten wir wenigstens das, was jetzt die Minderheit vorschlägt,
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Statut des fonctionnaires. Modification
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27 novembre 1990
mehrheitsfähig machen. Wir möchten die Situation effektiv ver- bessern. Wir können dies jetzt um so mehr tun, als die Bundes- regelung mit unserem Antrag keineswegs - und noch lange nicht - das überschreitet, was in einzelnen Kantonen bezahlt wird. Wir kennen verschiedene Kantone, die derartige - und sogar höhere - Ansätze generell in ihren kantonalen Gesetzen für alle Arbeitnehmer, auch für diejenigen in der Privatwirt- schaft, verankert haben.
Bleibt noch der Einwand - wir hörten ihn in der Kommission -, wenn die Kinderzulagen zu hoch seien, würden die Einkom- mensschwankungen bei deren Wegfall zu gross. Dieses Argu- ment kann nicht stechen!
Wir leisten mit den Kinderzulagen ja nur etwas an die Ausla- gen, die mit den Kindern effektiv entstehen und dann in der Regel mit dem Verlust der Anspruchsberechtigung auch weg- fallen.
Der Antrag der Minderheit ist bescheiden, und er ist letztlich erst noch 100prozentig in Uebereinstimmung mit all jenen, die gestern dafür plädiert haben, man solle, statt generelle Erhö- hungen auszurichten, mehr gezielt fördern. Hier können Sie beweisen, dass Sie das Argument der gezielten Erhöhung nicht nur zur Abwehr von Forderungen einsetzen, sondern auch einmal im positiven Sinn. Es kommt dazu, dass wir mit dem festen Beitrag, wie die Kinderzulagen heute konzipiert sind, gerade auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die unteren Einkommensgruppen vermehrt darauf angewiesen sind.
Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung der Kommissionsmin- derheit.
M. Frey Claude: Nous vous demandons de vous prononcer en faveur de la solution de la majorité, c'est-à-dire celle du Conseil fédéral et qui a été négociée avec les partenaires so- ciaux.
Je tiens à rectifier une erreur commise par le rapporteur de lan- gue française. Tout à l'heure, M. Darbellay a dit que les alloca- tions pour enfants n'avaient pas été adaptées au renchérisse- ment. Cela est faux. Dans son message, le Conseil fédéral rap- pelle que ces allocations ont été augmentées en valeur réelle pour la dernière fois en 1973 et que, depuis lors, elles ont été adaptées au renchérissement, sans augmentation réelle.
C'est pourquoi nous approuverons l'augmentation réelle pro- posée de 10 pour cent. Mais il n'est pas raisonnable d'aller au-delà. Nous vous invitons à relire le paragraphe du message du Conseil fédéral, qui rappelle que, par le biais de cette hausse, la Confédération se situera, en comparaison avec les autres employeurs du secteur public, au-dessus de la moyenne pour les jeunes enfants et dans la moyenne pour les enfants plus âgés. Je le répète, il ne faut pas aller au-delà. En effet, il est facile, une année avant les élections fédérales, de demander, par surenchère, de le faire, mais vous commettez une erreur. Dans quelques jours, nous débattrons du budget de la Confédération et, dans quelques instants, de l'entrée en vigueur de cette mesure. Lorsque nous examinerons le bud- get de la Confédération, vous relèverez que les dépenses croissent nettement plus rapidement que le produit intérieur brut et vous demanderez des coupes sombres. Lorsque nous parlerons de l'entrée en vigueur de cette disposition, vous se- rez d'avis que, dans certains cas, il faudrait suivre le Conseil fé- déral qui est revenu en arrière et propose de fixer l'entrée en vi- gueur de cette disposition au 1er janvier 1992.
Les radicaux entendent privilégier les accords intervenus entre partenaires sociaux. Dans cet esprit, nous affirmons que les promesses faites doivent être tenues. C'est la raison pour laquelle nous nous prononçons pour une entrée en vigueur au 1er juillet 1991. En outre, dans le cadre de cet accord, nous es- timons qu'il faut aussi suivre le Conseil fédéral en ce qui con- cerne les allocations pour enfants, sans aller au-delà. En effet, on ne peut pas respecter les accords passés entre partenaires sociaux lorsque cela nous arrange et ne pas les respecter quand on peut encore donner dans la démagogie sur le point précis des allocations pour enfants. La situation des finances publiques des collectivités suisses en général n'est pas bonne. Dans ce contexte, il ne serait donc pas bon que le gou-
vernement aille nettement au-delà de ce qui se fait dans l'en- semble des communes et des cantons.
Par conséquent, nous vous invitons à accepter la version de la majorité, c'est-à-dire à accorder une augmentation réelle de 10 pour cent.
Hänggi: Die CVP unterstützt diesen Minderheitsantrag, sind doch die Familien mit Kindern tatsächlich diejenigen, die in unserer Gesellschaft vielerlei Nachteile in Kauf nehmen müs- sen. Die Erhöhung ist bescheiden und mehr als gerechtfertigt, gerade heute, in einer Zeit, in der die Teuerung so enorm zuge- nommen hat. Bei dieser Gelegenheit erinnere ich aber auch an meinen persönlichen Vorstoss, der darauf abzielt, die Kin- derzulagen in der Schweiz zu vereinheitlichen. Es ist stos- send, dass Kinderzulagen von Kanton zu Kanton sehr unter- schiedlich ausgerichtet werden.
Wir befürworten eine Erhöhung der Kinderzulagen und bitten Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich finde es nicht korrekt, wenn man dem Bundesrat bei der Ver- schiebung eines Paketes Wortbruch vorwirft und dann weiter- gehende Anträge stellt. Das ist aber eine formale Angelegen- heit. Materiell ist festzuhalten, dass Kinder Geld kosten, das ist völlig unbestritten. Es sind aber nicht nur Kosten, sondern ich denke, Kinder sind auch eine Bereicherung. Das sollte man auch sehen.
Man muss zudem festhalten, dass die Kinderzulagen beim Bund der Teuerung angepasst werden. Hier geht es also um eine reale Erhöhung der Kinderzulagen um 10 Prozent. Das ist eine rechte Erhöhung. Natürlich kann man argumentieren, dass einzelne Kantone höhere Kinderzulagen hätten. Aber der Bund möchte sich in seiner Personalpolitik grundsätzlich der übrigen Wirtschaft anpassen; er möchte im Gleichschritt mit der übrigen Wirtschaft sein. Das haben wir in bezug auf die Re- allohnerhöhung getan. In bezug auf die Kinderzulagen ist die Lösung des Bundes immer noch gut. Von daher gibt es keinen Grund, eine Aenderung vorzunehmen. Die vorgeschlagenen 10 Prozent kosten 15 Millionen Franken; wenn wir sie verdop- peln, wären es 30 Millionen Franken, was einer Reallohnerhö- hung von etwa 0,3 Prozent entspräche.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen, die getroffenen Ab- machungen zu halten und dafür zu sorgen, dass wir eine aus- geglichene Vorlage haben, damit es nicht zu einem Ungleich- gewicht durch zusätzliche Erhöhungen kommt. Denn zuviel Ballast könnte ungeschickt sein.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
73 Stimmen 62 Stimmen
Art. 57 Abs. 1bis (neu) Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit
(Allenspach) Streichen
Art. 57 al. 1bis (nouveau) Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Allenspach) Biffer
Spälti, Berichterstatter: Mit diesem neuen Artikel regelt der Bundesrat die altersmässige Beendigung des Dienstverhält- nisses und hält gleichzeitig die Kompetenz des Bundesrates fest, für das Grenzwachtkorps ein tieferes Rücktrittsalter einzu- führen. Gleichzeitig wird mit diesem neuen Artikel auch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den früheren Alters- rücktritt all jener Personalkategorien geschaffen, für die heute
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schon eine besondere Regelung gilt: für die Flugdienste, die Flugsicherung und für das Instruktionskorps des EMD.
Der Bundesrat trägt mit seinem Vorschlag dabei der besonde- ren Beanspruchung und Gefährdung des Grenzwachtkorps, die wohl gerade in der heutigen Zeit keines besonderen Kom- mentars bedarf, Rechnung; eine Gefährdung, welche auch eine spezielle Behandlung in bezug auf das Rücktrittsalter rechtfertigt. Die Kommission ist dieser Argumentation gefolgt. Sie hat den Streichungsantrag von Herrn Allenspach mit 19 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie, der Fassung des Bundesrates respektive der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
M. Darbellay, rapporteur: L'article 57, alinéa 1bis nouveau, règle deux problèmes. D'abord, il fixe la limite d'âge générale pour tous les employés de la Confédération, sans tenir compte du sexe à 65 ans révolus. Ensuite, il donne une com- pétence au Conseil fédéral d'abaisser l'âge de la retraite pour les membres du corps des gardes-frontière. Le Conseil fédéral a déjà cette compétence en ce qui concerne les membres du service de vol de la sécurité aérienne et du corps d'instruction du Département militaire fédéral. Il veut en outre tenir compte de la situation particulière des membres du corps des gardes- frontière qui exercent une fonction très délicate. En outre, c'est un corps dans lequel le recrutement est de plus en plus diffi- cile. A l'avenir, ces personnes devront être traitées de la même manière que le corps des instructeurs.
La commission a accepté la proposition du Conseil fédéral par 19 voix contre 2. Elle vous propose par conséquent d'en faire autant et de refuser la proposition de minorité Allenspach.
Allenspach, Sprecher der Minderheit: Trotz klarer Kommis- sionsmehrheit habe ich meinen Minderheitsantrag aufrechter- halten. Es geht um einige grundsätzliche Probleme der Bun- despersonalpolitik.
Der Bundesrat verlangt in Artikel 57 Absatz 1bis eine umfas- sende Kompetenz, das Rücktrittsalter für Beamte des Grenz- wachtkorps tiefer anzusetzen als für die übrigen Bundesbe- amten. In der Botschaft, und nur in der Botschaft und nicht etwa im Gesetzestext, spricht er von einem Rücktrittsalter 58. Die verlangte Kompetenz würde es dem Bundesrat erlauben, ohne das Parlament überhaupt befragen zu müssen, auch ein Rücktrittsalter von 57, 56 und 55 festzusetzen. Eine derart um- fassende Kompetenz an den Bundesrat ist abzulehnen.
Die Absicht, das Pensionierungsalter des Grenzwachtkorps von 65 Jahren auf 58 Jahre herabzusetzen, ist Ausdruck einer phantasielosen und starren - um nicht zu sagen sturen - Per- sonalpolitik. Weil die physischen und die psychischen Anfor- derungen manchenorts zugenommen haben, sollen alle Be- amten des Grenzwachtkorps mit 58 Jahren aus dem Bundes- dienst eliminiert, das heisst zwangspensioniert werden. Es wird nicht versucht, ihnen innerhalb des Korps oder innerhalb der Bundesverwaltung eine neue, befriedigende Tätigkeit zu verschaffen. Arbeitserleichterungen, Weiterbildung und Um- schulung auf neue Anforderungen, Laufbahnplanung und Laufbahnberatung sind im Bundesdienst offenbar Fremdwör- ter. Statt einem Beamten des Grenzwachtkorps auf diese Weise über das 58. Altersjahr hinaus weiterhin eine befriedi- gende Tätigkeit zu ermöglichen, wird ihm deutsch und deut- lich erklärt, er sei nun zu alt und nicht mehr zu gebrauchen. Eine derart phantasielose und im Grunde genommen harther- zige Personalpolitik kann ich nicht unterstützen. Ueberlegen Sie sich einmal, was es für Sie bedeuten würde, wenn man Ih- nen sagen würde, mit 58 Jahren seien Sie zu alt und nicht mehr zu gebrauchen.
Der Bundesrat muss sich darüber hinaus bewusst sein, dass er mit seinem Antrag eine Schleuse öffnet. In der Kommission lagen Anträge vor, die Altersgrenze nicht nur für Grenzwäch- ter, sondern auch für Festungswächter herabzusetzen. Ge- werkschaftliche Forderungen, Rangierarbeiter, Briefträger, Kondukteure usw. gleich zu behandeln, sind bereits angekün- digt. Wir werden offenbar mit jeder späteren Revision des Be- amtengesetzes für weitere Beamtenkategorien die Alters- grenze herabzusetzen haben und auf diese Weise die Privi-
legien der Bundesbeamten gegenüber den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft vergrössern.
Der gleiche Bund übrigens, der 58jährige Beamte des Grenz- wachtkorps nicht mehr gebrauchen kann und im ganzen Bun- desdienst für sie keine Verwendung findet, appelliert dann an die Privatwirtschaft, ältere Arbeitslose wieder in den Arbeits- prozess einzugliedern. Wenn man die Argumente der Bot- schaft für diese Frühpensionierung ernst nimmt und für richtig hält, dann kann es keinem Betrieb mehr verübelt werden, wenn er unter Berufung auf das Vorbild des Bundes keine älte- ren Arbeitslose mehr einstellt.
Wir wissen, dass das Grenzwachtkorps einen Fehlbestand von rund 100 Personen hat. Es wird argumentiert, der Alters- rücktritt mit 58 Jahren mache den Grenzwachtdienst für Junge attraktiv; es werde möglich, auf dem ausgetrockneten Arbeits- markt nicht nur Ersatz für die vorzeitig Pensionierten zu finden, sondern es werde möglich, dadurch auch den Bestand aufzu- stocken. Wenn ein junger Mann den Bundesdienst deswegen attraktiv findet, weil er mit 58 Jahren pensioniert wird, dann wird er mit Sicherheit kein guter Grenzwächter werden. Die At- traktivität eines Berufes muss in der beruflichen Tätigkeit und nicht in der Pensionierung bestehen. Berufsarbeit sollte mehr sein als Warten auf Ruhestand und Rente.
In der Kommission ist behauptet worden - allerdings ohne je- den Nachweis -, dass Frühpensionierung den Bund billiger zu stehen komme als Weiterbeschäftigung. Sollte dies zutreffen, dann geht der Bund mit den Fähigkeiten, dem Wissen und dem Können seiner Mitarbeiter unökonomisch und verantwor- tungslos um. Wenn Nichtstun für die Bundeskasse wirklich bil- liger sein sollte als eine Beschäftigung auch über das 58. Al- tersjahr hinaus, dann braucht es nicht eine Aenderung der Al- tersgrenze, sondern eine radikale Aenderung der Bundesper- sonalpolitik.
Jedermann, der es wissen will, kennt die schwerwiegenden Folgen der demographischen Entwicklung. Wir sorgen uns um das finanzielle Gleichgewicht der AHV und wissen, dass die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zur Zahl der Rentner in wenigen Jahren drastisch zurückgehen wird. Ist es unter diesen Umständen zu verantworten, eine Bewegung einzulei- ten, das Rentenalter für privilegierte Gruppen auf 58 Jahre her- abzusetzen? Der Bund ist der grösste Arbeitgeber unseres Landes, er trägt eine gesamtwirtschaftliche Verantwortung, sein Handeln hat Signalwirkung. Er darf deshalb diese Signale nicht einäugig und falsch setzen.
Aufgrund dieser Erwägungen beantrage ich Ihnen, den neuen Artikel 57 Absatz 1bis abzulehnen. Bestehende Probleme bei älteren Beamten des Grenzwachtkorps müssen anders, sie müssen überdachter, weniger schematisch und auch menschlicher gelöst werden. Eine moderne Personalpolitik, die die Laufbahnplanung und permanente Anpassung an ver- änderte Verhältnisse kennt, ist in der Lage, diese Probleme menschlicher und sozial befriedigender zu lösen als durch Zwangspensionierung im Alter von 58 Jahren.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag und meinen Erwägungen zuzustimmen.
Reimann Fritz: Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt den Antrag des Bundesrates zu einem neuen Artikel 57 Ab- satz 1bis.
Mit diesem Artikel wird eine klare gesetzliche Grundlage ge- schaffen für diejenigen Personalkategorien, für welche auf dem Verordnungswege ein tieferes Rücktrittsalter angesetzt werden kann.
Der Bundesrat betont in seiner Botschaft, dass er beabsich- tigt, die bisherigen Regelungen für ein tieferes Rücktrittsalter, z. B. für das militärische Instruktionspersonal, aufrechtzuer- halten. Zusätzlich schlägt er eine ähnliche Lösung für das Grenzwachtkorps vor.
Sie haben gehört, dass dieser Vorschlag in der Kommission grossmehrheitlich begrüsst wurde. Es wurden aber weiterge- hende Anträge grossmehrheitlich abgelehnt. Der Antrag Dar- bellay, auch die Festungswächter in diese Regelung einzu- schliessen, wurde mit 13 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Auch der Antrag Vollmer, den Bundesrat mit einer Generalklausel zu ermächtigen, das tiefere Rentenalter auf weitere Personalkate-
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gorien auszudehnen, wurde von der Kommission mit 14 ge- gen 4 Stimmen abgelehnt. Schliesslich wurde der Antrag Al- lenspach, den Artikel 57 Absatz 1bis zu streichen, von der Kommission mit 19 gegen 2 Stimmen verworfen.
Es bestanden also in der Kommission klare Mehrheitsverhält- nisse für den Vorschlag des Bundesrates.
In der Tat handelt es sich beim Grenzwachtkorps um eine Per- sonalkategorie, deren Aufgaben kaum mit anderen Personal- bereichen verglichen werden können. Die Angehörigen des Grenzwachtkorps verrichten ihren Dienst sozusagen rund um die Uhr bei jeder Witterung, sehr oft in unwegsamem Gelände, in abgelegenen Gegenden, wo sie auf sich allein angewiesen sind. Sie müssen jeden Tag damit rechnen, in heikle Situatio- nen verwickelt zu werden. Sie werden immer wieder mit unter- schiedlichen Personen und Situationen konfrontiert. Man er- wartet von ihnen körperliche Fitness und eine überdurch- schnittliche Reaktionsfähigkeit.
Es ist geradezu unzumutbar, diese Leute bei solchen Anforde- rungen bis zum 65. Altersjahr im Dienst zu belassen. Die Aus- sicht, diesen schweren Dienst bis zum 65. Altersjahr leisten zu müssen, veranlasst viele Grenzwächter, vorzeitig, im besten Alter, zwischen 30 und 40 Jahren, aus dem Dienst auszutre- ten. Das kommt den Bund sehr teuer zu stehen. Der Bundesrat spricht davon, dass die vorzeitige Pensionierung ihn weniger teuer zu stehen kommt.
Man muss nur an die hohen Ausbildungskosten für die Grenz- wächter denken. Mit dem Vorschlag des Bundesrates, das Rentenalter zu senken, besteht die Möglichkeit, diese Austritte zu reduzieren und die Rekrutierungsmöglichkeiten zu verbes- sern. Es geht also dem Bundesrat nicht nur um ein Entgegen- kommen gegenüber dem Personal. Es ist auch notwendig, den Beruf des Grenzwächters auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten. Vor allem aber ist mit diesem Verjüngungspro- zess auch eine Effizienzsteigerung beim Personal zu erwarten. Wenn Herr Allenspach vorschlägt, man könne ja diese Leute anderweitig beschäftigen, und der Bundesrat das nicht will, so deshalb, weil der Bundesrat beispielsweise beim militärischen Instruktionskorps schlechte Erfahrungen damit gemacht hat, Leute, die ein Leben lang im Felde tätig waren, nachher in ein Büro zu versetzen.
Diese Begründung für die berechtigte Herabsetzung des Rücktrittsalters trifft in diesem Ausmass auf keine andere Per- sonalkategorie zu. Die Befürchtungen von Herrn Allenspach, es könnte zu einer unkontrollierbaren Ausdehnung auf andere Kategorien kommen, ist deshalb kaum begründet. Im Gegen- teil, mit der gesetzlichen Regelung dieser Ausnahmen besteht auch für den Bundesrat eine klare Abgrenzung; er weiss, für welche Personalkategorien diese Möglichkeit besteht. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Bundesrates zuzustim- men und den Streichungsantrag Allenspach abzulehnen.
Bundesrat Stich: Ich möchte Herrn Allenspach antworten: «Wenn du geschwiegen hättest, wärst du ein Weiser geblie- ben.» Sie kritisieren die Personalpolitik des Bundes und der Zollverwaltung als stur, starr, unflexibel und unfähig. Leider ha- ben Sie sich hier etwas zu wenig erkundigt. Ich glaube, Sie müssen sich bewusst werden, dass der Bundesrat beantragt, die vorzeitige Pensionierung für das Grenzwachtkorps vorzu- sehen, d. h. für die uniformierten Grenzwächter, die 1800 Leute, die Tag für Tag unsere Grenze bewachen. Aber sie ist nicht für die übrigen Zollbeamten vorgesehen und noch weni- ger für die Zollverwaltung, sondern nur für die Leute, die bei- spielsweise täglich acht Stunden an einem Autobahnzollamt stehen oder in der Nacht draussen im Gelände sind.
Wenn wir diese Massnahme vorschlagen, dann aus dem ein- fachen Grund, weil wir möchten, dass diese Leute möglichst lange beim Grenzwachtkorps bleiben und sich nicht vorher in die zivile Verwaltung versetzen lassen. Dafür haben sie in aller Regel eine zu gute Ausbildung - nicht für alle Posten, die wir zur Verfügung stellen können, aber für einzelne durchaus. Dazu muss man ganz klar feststellen, dass die Kantone und die Städte für ihre Polizeibeamten tiefere Rücktrittsalter ken- nen. Das kommt nicht von ungefähr: Wenn die Leute Tag und Nacht im Einsatz sein müssen, so ist das eine sehr grosse phy-
sische und psychische Anforderung, denn sie wissen nie, was auf sie zukommt.
Damit Sie sehen, Herr Allenspach, dass eine vorzeitige Pen- sionierung mit 58 Jahren sinnvoll sein kann und sinnvoll ist, lade ich Sie ein, mit mir einmal eine Nacht mit einem Grenz- wächter zu verbringen oder auf dem Autobahnzollamt zu ste- hen. Vielleicht sehen Sie dann auch, dass diese Leute mit 58 Jahren ihren Dienst durchaus geleistet haben. Wenn ein Grenzwächter vorher, also mit 56 oder 57 Jahren, in die Zoll- verwaltung übertritt, in den zivilen Dienst, verliert er den An- spruch auf die vorzeitige Pensionierung. Sie sehen also, dass die Vorschriften sehr streng sind.
In diesem speziellen Fall scheint uns die vorzeitige Pensionie- rung gerechtfertigt. Ganz abgesehen davon, dass diese Lö- sung in anderen Fällen ja auch innerhalb des Bundes prakti- ziert wird, ich denke beispielsweise an das Instruktionsperso- nal des Militärdepartements; es wird auch mit 58 Jahren aus dem Dienst entlassen und vorzeitig pensioniert; es kann sich auch vorzeitig pensionieren lassen.
Uns scheint, diese Lösung sei zweckmässig, sei verdient für die Grenzwächter, und deshalb bitte ich Sie, den Minderheits- antrag Allenspach abzulehnen.
Allenspach: Hätte Herr Bundesrat Stich gut zugehört, würde er im Rate mir nicht etwas unterschieben, das ich nie gesagt habe. Ich habe immer nur vom Grenzwachtkorps und von den Beamten des Grenzwachtkorps gesprochen. Ich weiss genau, dass der Antrag des Bundesrates nur für sie gilt und nicht auch für die Zollbeamten. Ich weiss, dass die Beamten des Grenz- wachtkorps erhöhte physische Anforderungen zu erfüllen ha- ben. Aber es darf nicht unmöglich sein, für diese Leute im Bun- desdienst weiterhin eine befriedigende Tätigkeit zu finden.
Man muss aus menschlichen Erwägungen das Prinzip der Zwangspensionierung verwerfen. Wenn die Unternehmungen der Privatwirtschaft für ältere Mitarbeiter keine Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung finden und derart hartherzig operie- ren würden, wären die Zeitungen voll mit Schlagzeilen und Vorwürfen über die Nichtberücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer, über eine unmenschliche Haltung der Privat- wirtschaft. Ich halte darum fest, dass eine solche Personalpoli- tik der Zwangspensionierung im Grunde unmenschlich ist.
Bundesrat Stich: Unser Problem ist nicht, dass wir keine Ar- beitsstellen für die Grenzwächter finden. Die Situation ist, dass wir Schwierigkeiten haben, die Grenzwächter bei der Stange zu halten, dass sie sich nicht in interne Dienste versetzen las- sen. Damit sie im Aussendienst bleiben, treffen wir diese Mass- nahme sehr zielgerichtet.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
88 Stimmen 37 Stimmen
Art. 58 Abs. 2 (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 58 al. 2 (nouveau) Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 60 Antrag der Kommission Abs. 1, 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 3
.... Sinne von Artikel 44 Absatz 2 sowie über leistungsbezo- gene Besoldungserhöhungen nach Artikel 36 Absatz 4 schafft der Bundesrat ein einfaches Beschwerdeverfahren; der Rechtsweg an das Bundesgericht ist ausgeschlossen.
Beamtengesetz. Aenderung
2037
Art. 60 Proposition de la commission Al. 1, 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 3
Le Conseil fédéral prévoit une procédure de recours simple, qui exclut la voie de recours au Tribunal fédéral, dans le cas des litiges portant sur les récompenses octroyées pour des prestations extraordinaires, telles qu'elles sont prévues à l'arti- cle 44, 2e alinéa et sur les augmentations de traitement accor- dées en fonction des prestations individuelles, conformément à l'article 36, 4e alinéa.
Angenommen - Adopté
Art. 69 (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit (Hafner Rudolf) Abs. 1
Der Frauenanteil in den Ueberklassen muss ab dem Jahr 2001 gesamthaft mindestens 40 Prozent betragen.
Abs. 2
Der Bundesrat erlässt eine Uebergangsordnung.
Art. 69 (nouveau)
Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité (Hafner Rudolf) Al. 1
La proportion des femmes situées dans les hors classes doit s'élever au moins à 40 pour cent de l'ensemble à partir de l'an 2001.
Al. 2
Le Conseil fédéral promulgue un régime transitoire.
Spälti, Berichterstatter: Sie sehen aus der Fahne, dass Herr Hafner im vierten Teil, Uebergangs- und Schlussbestimmun- gen, einen neuen Artikel 69 ins Gesetz einfügen will, mit dem er den Frauenanteil in den Ueberklassen ab dem Jahre 2001 auf mindestens 40 Prozent festschreiben will. Ich bitte Sie na- mens der Kommission, diesen Minderheitsantrag abzuleh- nen. Die Kommission hat ihn mit einer Stimmenverteilung von 18 zu 1 abgelehnt.
Ich möchte hier nicht auf formelle Gründe eingehen. Man könnte vieles anführen und sagen, das gehöre nicht in dieses Gesetz usw. Ich glaube, es gibt genügend materielle Gründe, wieso dieser Antrag abzulehnen ist. Er ist ganz einfach nicht realisierbar. Wie wollen Sie innert zehn Jahren eine solche Idee realisieren? Das müsste ja dazu führen, dass aktuelle Stelleninhaber in den Ueberklassen aus ihren Funktionen ent- fernt und durch Frauen ersetzt werden müssen.
In den Ueberklassen sind zurzeit 485 Personen, wovon 12 Frauen, angestellt. Jetzt kann man natürlich berechtigterweise sagen: Dieser Anteil ist zu gering. Aber das kann man nicht in- nert zehn Jahren mit einem Kraftakt korrigieren, indem man dann innert zehn Jahren - ich habe das vorhin kurz ausge- rechnet - 182 Frauen in die Ueberklasse bringen und entspre- chend viele Männer aus den Ueberklassen entfernen müsste. Es ist völlig unrealistisch zu glauben, ein solcher Antrag könne realisiert werden. Ganz abgesehen davon, gäbe es in dieser kurzen Zeit auch nicht genügend für solche Aufgaben ausge- bildete Frauen. Gerade in den Regiebetrieben hätte man na- türlich entscheidende Probleme, weil dort viele technisch aus- gebildete hohe Kader benötigt werden.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der Kommission, die- sen Antrag abzulehnen.
M. Darbellay, rapporteur: Il est vrai qu'il y a peu de femmes dans les étages supérieurs des employés de la Confédération. C'est donc le rôle du Conseil fédéral de faire en sorte que ce nombre puisse augmenter. Mais, la solution proposée par M. Hafner ne peut guère convenir. Il faudrait que d'ici l'an 2001, 40 pour cent de l'ensemble des employés hors-classes soient des femmes. Or, vous voyez la progression qu'il faudrait faire et vous voyez les difficultés qui pourraient apparaître. Ce se- rait, d'autre part, frustrant pour la femme d'être désignée non pas en fonction de ses capacités mais seulement en fonction d'un quota fixé d'avance. Nous devons adopter des solutions plus souples puisqu'on a parlé largement hier et aujourd'hui de la flexibilité nécessaire.
L'ensemble de la commission a estimé que cette solution n'était pas envisageable. Elle l'a repoussée par 18 voix contre une. Nous vous invitons à en faire autant.
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: In diesem Saal wird häufig geklagt, wir hätten keine Visionen mehr. Eine Vision der grünen Fraktion ist die, dass wir im 21. Jahrhundert in den Spitzenpositionen einen Frauenanteil haben sollten, der in etwa dem Bevölkerungsanteil der Frauen entspricht.
Sie haben gehört, dass in der Kommission mehr formale Gründe geltend gemacht wurden. Es ist zu entscheiden: Wol- len wir einmal einen Grundsatz festlegen? Wir sind der Auffas- sung, dass nach zehn Jahren Uebergangsfrist so etwas durch- aus durchführbar wäre.
Sie wissen, dass die Chefbeamten alle vier Jahre wiederge- wählt werden. Es stehen also noch mindestens zwei Perioden zur Verfügung. Während dieser Zeit wäre es - wenn man wirk- lich den guten Willen hat - problemlos möglich, Lösungen zu finden. Es stellt sich also die Frage, ob man wirklich konkret et- was für die Frauenförderung machen will.
Ich erinnere Sie daran, dass von seiten der sozialdemokrati- schen Fraktion eine parlamentarische Initiative zur Frauenför- derung betreffend Zusammensetzung des Nationalrates ein- gereicht wurde. Die ist noch zu behandeln. Eine weitere parla- mentarische Initiative zur Einführung einer Frauenquote für die Bundesbehörden unseres Fraktionsmitglieds Frau Leuteneg- ger Oberholzer ist noch hängig. Dieses Traktandum wird also weiter besprochen werden müssen.
Wenn wir auf die konkreten Zahlen eingehen, so sehen wir, dass in der allgemeinen Bundesverwaltung auf 384 Männer gerade 12 Frauen entfallen. Bei den PTT-Betrieben haben wir 50 Chefbeamte und null Frauen. Bei den Bundesbahnen ha- ben wir 51 Männer in der Ueberklasse und null Frauen. Das sind deutliche Zahlen. Es soll mir doch niemand sagen, es sei unmöglich, für diese Positionen Frauen zu finden.
Die Einführung von Quoten in der Verwaltung ist übrigens überhaupt nichts Neues. So bestehen bereits seit 1951 Wei- sungen des Bundesrates über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung. In ei- nem Dokument dazu schreibt der Bundesrat wörtlich: «Diese ausgewogene Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften ist auf der Stufe der Departemente und wenn immer möglich auch auf jener der Aemter anzustreben.»
Was bezogen auf die sprachlichen Gemeinschaften möglich ist, sollte doch auch für die Frauen möglich sein. Es ist uns durchaus bekannt, dass Quoten nicht immer beliebt sind. Aber gerade in der Schweiz gelten für verschiedene Regelun- gen quotenähnliche Bestimmungen. Sie wissen z. B. alle, dass bei der Vergabe von politischen Aemtern, sei das in den Exekutiven oder in Kommissionen, ähnliche Ueberlegungen gelten. Gerade bei der Vergabe von Chefbeamtenposten ist es offensichtlich, dass gewisse Regeln unter den grossen Par- teien durchaus spielen - wir werden beim nächsten Artikel noch darauf zurückkommen -, ist es offensichtlich, dass Par- teipolitisches durchaus zum Zuge kommt. Es ist uns unerklär- lich, dass zwar bei der Vergabe von Chefbeamtenposten politi- sche Kriterien spielen, dass das aber nicht auch bei der Be- rücksichtigung der Frauen der Fall sein kann.
Seit 1971 haben die Frauen auf eidgenössischer Ebene be- reits das Stimm- und Wahlrecht. 1981 wurde von Volk und Ständen dem Gleichberechtigungsartikel der Bundesverfas- sung zugestimmt. Damit wird es Zeit, nicht nur von Frauenför-
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Statut des fonctionnaires. Modification
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27 novembre 1990
derung zu sprechen, sondern auch konkret etwas zu unter- nehmen.
Ich bitte Sie zu beachten, dass mit einer zehnjährigen Ueber- gangsfrist konkrete Lösungen durchaus getroffen werden können. Stellen Sie sich vor - unser Kommissionspräsident hat das bereits ausgerechnet und Ihnen gesagt -: Es braucht konkret nur 182 Frauen. Ich bitte Sie zu beachten, dass in der Verwaltung, aber auch ausserhalb der Verwaltung bei genü- gendem Willen innerhalb von zehn Jahren zweifellos 182 Frauen, die fachlich qualifiziert sind, zu finden sein werden. Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Antrag zu unterstützen.
Frau Leutenegger Oberholzer: Ich habe die Ehre, die grüne Fraktion zu vertreten. Gleich vorweg möchte ich eine Bemer- kung zu Herrn Spälti machen. Herr Spälti, immer wenn es um die Durchsetzung von Frauenforderungen geht, heisst es, es sei zu teuer oder es sei nicht realisierbar. Von solchen Aussa- gen haben wir genug. Die Geduld der Frauen ist am Ende. Wir möchten, dass die Grundsätze endlich gesetzlich verankert und verwirklicht werden; zum Beispiel jetzt im Beamten- und Beamtinnengesetz. Deswegen bittet Sie die grüne Fraktion, dem Antrag der Minderheit Hafner zuzustimmen.
Dieser Antrag soll sicherstellen, dass die Frauen in einer weite- ren Zukunft - Sie haben es gehört: Wir haben eine Ueber- gangsfrist von zehn Jahren - endlich auch in die höchsten Kar- rierestufen der Bundesverwaltung Eingang finden.
Ein Blick auf die Personalstatistik zeigt, wie diskriminiert heute die Frauen vor allem auch in der Bundesverwaltung sind. Ich bin sehr erschrocken, als ich die Zahlen angeschaut habe. Auch beim Bund gilt: Je tiefer der Lohn, desto mehr Frauen hat es, und je höher die Hierarchie, desto weniger Frauen sind ver- treten. Ich möchte dazu einige Zahlen vorbringen.
Von den 7079 Frauen, die in der allgemeinen Bundesverwal- tung arbeiten, sind über 5000 in den tiefsten Lohnklassen ein- gereiht. Ihr Anteil in den Lohnklassen 1 bis 15 - das sind die tiefsten - macht über 75 Prozent aus. Am ganzen Personal ha- ben sie einen Anteil von 16 Prozent. In den zwei tiefsten Lohn- klassen hat es über 60 Prozent Frauen. Ganz anders sieht es oben in der Hierarchie aus. In den Lohnklassen 30 und 31 ha- ben wir knapp 5 Prozent Frauen, und in den Ueberklassen der allgemeinen Bundesverwaltung sind es ganze 3 Prozent. Von den 485 Personen in den Ueberklassen sind ganze 12 Frauen, das macht 2,5 Prozent aus. Keine einzige Frau ist bei den PTT und bei den SBB in den höchsten Hierarchiestufen vertreten. Herr Stich, wir müssen Ihnen den Vorwurf machen, dass auch in der Personalpolitik des Bundes die Chancengleichheit der Frauen krass verletzt wird. Ich nehme nicht an, dass Sie das gleichsam als Naturgesetz betrachten, sondern dass Sie mit uns der Meinung sind, dass sich dies endlich ändern muss. Denn der Gleichstellungsauftrag gilt selbstredend auch für den Bund. Gerade die öffentliche Hand wäre sehr gut beraten, endlich einmal mit dem guten Beispiel voranzugehen. Nach- dem jahrelang nichts passiert ist, meinen wir, dass wir endlich wirksamere Instrumente verankern müssen. Und eines der wirksamsten Instrumente, das hat die Frauenförderung im Ausland gezeigt, ist eben die Verankerung fester Quoten, denn die Quote führt automatisch zum Ziel.
Für die Schweiz ist die Quotierung nichts Fremdes. Gerade in unserem politischen System ist die Quotierung etwas Alltägli- ches: Ich möchte Sie an unser Wahlsystem erinnern, an die Mindestvertretungsgarantie für die Kantone beim Nationalrat oder auch beim Ständerat. Dazu kommt die Tatsache, dass wir auch in der Bundesverwaltung selbst ein festes Quotierungs- system für die sprachlichen Minderheiten kennen. Ich möchte Ihnen aus den bundesrätlichen Weisungen vorlesen, denn das ist sehr aufschlussreich: «Die Wahlbehörden achten dar- auf, dass das Verhältnis zwischen den Bediensteten deut- scher, französischer, italienischer und rätoromanischer Mut- tersprache jenem der Schweizer Bevölkerung laut der offiziel- len Statistik entspricht .... ... Sind die Minderheiten in den höhe- ren Funktionen zu wenig zahlreich vertreten, ist im Fall von Wahlen oder Beförderungen bei gleichen Fähigkeiten Vertre- tern der sprachlichen Minderheiten der Vorzug zu geben.»
Wir haben also nicht nur eine Quotierung, sondern auch das System der sogenannten positiven Diskriminierung zugun-
sten der sprachlichen Minderheiten. Wir sehen nicht ein, wieso etwas, was hier für die sprachlichen und regionalen Minder- heiten richtig sein soll, nicht auch für die Frauen ein wirksames Instrument abgeben soll.
Selbstverständlich ist der grünen Fraktion klar, dass wir eine Frauenpolitik nicht nur mit Quoten betreiben können. Für wirk- same Frauenförderungsmassnahmen braucht es eine Perso- nalpolitik, die sich an den Lebensmustern von Frauen orientiert, denn die Frauen sind, das wissen Sie alle, meistens mehrfach belastet. Sie haben nicht nur den Beruf, sondern sie tragen noch Familien- und Reproduktionspflichten für die Gesell- schaft. Dem muss man selbstverständlich Rechnung tragen. Ich hoffe, Herr Bundesrat Stich, dass wir dazu noch etwas von Ihnen hören werden. Heute bitten wir Sie, meine Damen und Herren: Machen Sie einen ersten Schritt und stimmen Sie dem Antrag Hafner zu, damit die angemessene Frauenvertretung endlich auch in den oberen Lohnklassen garantiert ist! Taten statt Worte wäre ein Auftrag, der auch der Personalpolitik des Bundes angemessen wäre.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat alles Verständnis für den Anspruch der Frauen, die auch in der Verwaltung, in der Ver- waltungsspitze, im Bundesrat und in den Bundesgerichten be- teiligt sein möchten.
Ich habe selber auch nichts dagegen, wenn man Visionen hat, im Gegenteil! Aber Visionen sollte man nicht in Gesetze klei- den, sonst werden sie sehr rasch unansehnlich. Sie werden vor allem nicht durchsetzbar.
Sie verlangen 40 Prozent in der Ueberklasse, Herr Hafner. Wenn wir die Rekrutierungsbasis in der ganzen Bundesver- waltung sehen, haben wir exakt 20,5 Prozent Frauen beschäf- tigt. Wir müssten also vielleicht zuerst die Basis etwas verbrei- tern, so dass die Auswahl etwas grösser ist.
Ich bekomme immer wieder Briefe, die mir dieses Thema ans · Herz legen und sagen, ich sollte bitte Frauen berücksichtigen. Ich muss diesen Damen jeweils zurückschreiben, sie sollen mir Frauen nennen, die bereit sind, einen solchen Posten zu übernehmen. Wenn wir sie haben, werden wir sie anstellen, da bin ich ganz sicher. Aber da hilft kein Gesetz, sondern das ist dann die Macht des Faktischen.
Ich bitte Sie also, den Antrag abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
68 Stimmen 16 Stimmen
Art. 70 (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit (Hafner Rudolf)
Abs. 1
In den Ueberklassen dürfen die Parteien ab dem Jahr 2001 nicht mit mehr Chefbeamten - die bei den entsprechenden Parteien Mitglied sind - vertreten sein, als ihrem zahlenmässi- gen Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
Abs. 2
Der Bundesrat regelt das Nähere.
Art. 70 (nouveau) Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité (Hafner Rudolf)
Al. 1
Les partis politiques n'osent plus être représentés dès l'an 2001 par de hauts fonctionnaires membres des partis cor- respondants - dont la proportion dépasse celle correspon- dant à la part numérique desdits partis au sein de la population totale.
Beamtengesetz. Aenderung
2039
Al. 2 Le Conseil fédéral règle les détails.
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: Bei diesem Punkt geht es um die Kriterien der Auswahl von Chefbeamten. Ich bin mir bewusst, dass ich damit durchaus einen heiklen Punkt anspreche. Es gibt ja das Sprichwort «Wissen ist Macht». Das stimmt sicher in sehr vielen Fällen. Aber auch das Umgekehrte stimmt: Wo Macht ist, wird Informations- oder Wissensbehin- derung betrieben. Dies ist in der Frage der Parteizugehörigkeit der Chefbeamten zweifellos der Fall.
Es wurden 1989 bereits zwei Vorstösse für mehr Transparenz in diesem Bereiche eingereicht. Trotzdem hat sich der Bun- desrat immer um klare Antworten gedrückt. In diesen zwei Vor- stössen wurde gefragt, welches die Kriterien der Wahl von Chefbeamten sind und wie die Verteilung der Chefbeamten nach Parteien zahlenmässig aussieht. Der Bundesrat hat dazu nur geschrieben - keine substantielle Antwort, sondern nur formal -: «Die Mitglieder der Wahlgremien sind zur Offenle- gung ihrer Motive nicht verpflichtet und brauchen nicht be- kanntzugeben, inwiefern beispielsweise Fragen der Qualifika- tion und der Parteizugehörigkeit ihre Meinungsbildung beein- flusst haben.»
Was soll das bedeuten? Für die wichtigsten Positionen dieser Bundesverwaltung werden Chefbeamte gewählt, aber der Bundesrat als Exekutive ist nicht bereit, sich über die Wahlkri- terien zu äussern.
Ich möchte Sie auch fragen: Wenn Sie als Nationalrat, als Auf- sichtsorgan, eine solche Antwort erhalten, was halten Sie da- von? Offenbar versteht die Exekutive das Recht des Parlamen- tes auf Auskunft so, dass man zwar fragen kann, aber eigent- lich keine substantielle Antwort erhalten soll.
Was dem Bundesrat offenbar unmöglich erscheint, nämlich hier Transparenz zu schaffen, das ist immerhin einem Parteise- kretariat weitgehend gelungen. Die CVP gibt das «CH-Maga- zin» heraus. Dort wurde eine Umfrage veröffentlicht, in der die Mehrheit der Chefbeamten des allgemeinen Dienstes befragt wurde. Danach lassen sich nicht weniger als 37,5 Prozent der Chefbeamten der FDP zuordnen, gefolgt von der CVP mit 25 Prozent, der SP mit 8,3 Prozentund der SVP mit 7,5 Prozent. Nachher folgt eine Aufzählung nach Departementen. Daraus ist ersichtlich, dass die Departementschefs die Chefbeamten der eigenen Partei speziell fördern; z. B. gibt es im Departe- ment von Bundesrat Delamuraz 37,9 Prozent FDP-Chefs.
Trotz dieser Zahlen hat der Freisinn eine FDP-Beamtenvereini- gung gegründet - sie umfasst knapp 40 Beamte -, die in der Oeffentlichkeit mehr Chefbeamte fordert .. Und dies trotz der krassen Uebervertretung, die der Freisinn bereits hat, eben 37,5 Prozent Chefbeamte!
Wo bleiben da das demokratische Verständnis und der Min- derheitenschutz? Die kleinen Fraktionen - das wissen Sie ja alle, das braucht man nicht noch mit einzelnen Zahlen zu bele- gen - sind natürlich bisher krass untervertreten.
In der Kommission ist Bundesrat Stich noch kurz auf eine Re- gelung im Zusammenhang mit dem Beamtengesetz eingetre- ten. Ueber diese zusätzliche Regelung, wonach nach Arti- kel 36 Absatz 2 bis zu 20 Prozent mehr Besoldung gezahlt werden kann. Im Protokoll steht davon nur gerade kurz: «Da- von profitieren heute aber etwa 60 Beamte der oberen Lohn- klassen.» Obwohl nach Gesetz diese Regelung ganz klar nicht nur auf die Chefbeamten beschränkt ist, wurde das bisher so gehandhabt.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat Stich: Wurden bei diesen 60 Be- amten nur gerade Vertreter der grossen Parteien berücksich- tigt, oder wurden auch parteiunabhängige Beamte oder sol- che von kleinen Fraktionen berücksichtigt? Weiter möchte ich fragen: Wann gedenken Sie mehr Transparenz zu schaffen? Es ist an der Zeit - man denke an die berechtigte Kritik der bei- den Puk-Kommissionen, wo man klar gesehen hat, dass Chef- beamte mitunter auch Fehler begehen können -, dass wir das Bild des Chefbeamten in der Oeffentlichkeit verbessern. Es ist die Ueberzeugung unserer Fraktion, dass das gegenwärtige Bild der Chefbeamten nur dadurch verbessert werden kann, dass in diesem Bereich wirklich vollkommene Transparenz ge- schaffen wird.
Es ist mir bewusst, dass wir an einem Punkt ankommen, wo Machtinteressen auf dem Spiel stehen. Ich glaube aber, wir müssen im Interesse der Demokratie und einer Offenlegung dieser Sachverhalte auf diese Punkte zu sprechen kommen. Ich bitte Sie, wenn Sie die demokratischen Gesichtspunkte auch auf die Wahlen der Chefbeamten anwenden wollen, un- serem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Spälti, Berichterstatter: Der Antrag von Herrn Hafner wurde in der Kommission mit einem Stimmenverhältnis von 19 zu 1 ab- gelehnt. Selbstverständlich war man in der Kommission der Meinung, dass die parteipolitische Zugehörigkeit für die Be- setzung von Chefbeamtenpositionen keine dominierende Rolle spielen sollte - vielleicht weniger als in der Vergangen- heit -, sondern dass primär die Fähigkeit massgebend sein müsse. Trotzdem basiert dieser Antrag nach der Meinung der Kommission auf einer utopischen und erst noch nicht unge- fährlichen Vorstellung. Der Antrag hätte praktisch zur Folge, dass Kandidaten für die Funktionen in den Ueberklassen fak- tisch gezwungen würden, einer Partei anzugehören, was nicht zu verantworten ist. Wer weiss übrigens, in welcher Stärke wel- che Parteien im Jahre 2001 in dieser Landschaft stehen, in den Räten vertreten sind? Nicht einmal Sie, Herr Hafner, wissen, ob Sie im Jahre 2001 noch in diesem Rat sind.
Müssten in der Folge die Stellenbesetzungen in den Ueber- klassen ständig und periodisch den Parteistärken angepasst werden? Es stellen sich Fragen über Fragen, die zeigen, wie wenig sinnvoll dieser Antrag ist.
Ich bitte Sie im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, diesen Antrag abzulehnen.
M. Darbellay, rapporteur: L'article 69 nous propose un quota selon les sexes, l'article 70 propose un quota selon l'apparte- nance politique. La rigidité serait la même dans les deux cas et les arguments évoqués tout à l'heure pourraient être valables dans ce cas également. Cela veut dire que nous inscririons dans la loi sur le statut des fonctionnaires, la prédominance de l'appartenance politique par rapport aux compétences. Or, nous restons d'avis que lorsqu'il s'agit d'engager de hauts fonctionnaires de la Confédération, la compétence doit jouer le premier rôle. Nous nous demandons d'autre part ce qu'il adviendrait des personnes compétentes n'appartenant à au- cun parti politique. Cette réglementation ne serait guère op- portune.
Avec les 19 membres de la commission qui ont voté contre, je vous invite à refuser la proposition de la minorité Hafner.
Schmid: Ich möchte mich aus der Sicht der grünen Fraktion kurz zum Minderheitsantrag Hafner Rudolf äussern. Das Ziel jeder Quotenregelung, betreffe sie nun den Frauenanteil oder den Anteil der Parteizugehörigkeit von Chefbeamten, besteht eigentlich darin, selbst überflüssig zu werden. Dem Frauenan- teil soll Aufmerksamkeit geschenkt werden, damit er künftig zur Selbstverständlichkeit wird und niemand mehr die Erfah- rung machen muss, nur wegen der Geschlechtszugehörigkeit eine Stelle nicht erhalten zu haben.
Wenn wir Ihnen zusätzlich beliebt machen wollen, sich auch hinsichtlich der Parteizugehörigkeit an bestimmte Limiten zu halten und es nicht weiterhin den Bundesratsparteien zu über- lassen, diese hohen Posten unter ihren Leuten zu vergeben, so zielt das eigentlich darauf ab, die Wahl von Chefbeamten des Bundes vor allem aufgrund ihrer Fähigkeiten und nicht an- hand ihrer Parteizugehörigkeit vorzunehmen. In dem Sinne sind wir eigentlich mit Herrn Spälti einig. Im einzuschlagenden Weg sind wir nicht gleicher Meinung.
Es gibt folgende Gründe, diese Limiten gleichsam in einem er- sten Schritt herabzusetzen:
Der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, auch der qualifizier- ten, die nicht aktiv in einer Partei mitmachen oder gar nicht Par- teimitglieder sind, ist im Steigen begriffen. Treffen wir die Wahl unter Parteileuten, so fallen dabei unter Umständen gute Fachkräfte von vornherein ausser Betracht, nur weil sie partei- los sind.
Eine zusätzliche Ausgrenzung entsteht dadurch, dass bei jeder vorzunehmenden Wahl parteiinterne Absprachen statt-
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N 27 novembre 1990
2040
Statut des fonctionnaires. Modification
finden. Ist eine der Bundesratsparteien erst kürzlich zum Zuge gekommen, muss in späteren Ausmarchungen anderen der Vortritt gelassen werden, auch wenn sie über weitere qualifi- zierte Leute verfügt.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Minderheitsantrag Hafner Ru- dolf, der einen neuen Artikel 70 ins Gesetz aufnehmen will, zu unterstützen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich selber kann Ihnen versichern, dass ich die Wahl meiner Chefbeamten immer nach der Qualität treffe und nie nach an- dern Gesichtspunkten. Es wäre das Allerungeschickteste, ei- nen Chefbeamten der eigenen Partei zu wählen, der dann den Anforderungen nicht gerecht wird. Das passiert mir nicht, und ich denke, dass es die übrigen Bundesräte ähnlich halten. Der Antrag von Herrn Hafner hat einen wesentlichen Fehler. Er sagt, dass die Chefbeamten nicht stärker vertreten sein soll- ten, als es dem zahlenmässigen Anteil ihrer Parteien an der Gesamtbevölkerung entspricht. Nun stellt man fest, dass der Anteil der Bevölkerung, der nicht parteigebunden ist, immer grösser wird. Infolgedessen müssten wir also logischerweise immer mehr völlig parteiungebundene Leute anstellen, wenn man Ihrem Antrag folgen wollte.
Es ist aber wahrscheinlich doch so, dass Leute, die sich für diesen Staat interessieren, auch eine politische Meinung ha- ben und dass sie eher die Tendenz haben, politisch aktiv zu sein. Ob sie nun einer Partei angehören oder nicht, spielt da- bei keine Rolle. Deshalb ist natürlich von vornherein anzuneh- men, dass man mehr Leute rekrutieren kann, die politischen Parteien angehören, welcher Partei auch immer; das ist für mich klar.
Zum zweiten glaube ich, dass dieser Antrag nicht besonders gut ist. Sie haben mehr Transparenz verlangt. Ich nehme an, Sie haben auf die Puk angespielt. Ich nehme an, die Puk habe nun die Transparenz geschaffen. Aber wenn Sie umgekehrt verlangen, dass der Bundesrat Untersuchungen machen muss, wer welcher Partei angehört, dann wäre das wirklich nicht gut. Das möchten wir nicht.
Das ist auch der Grund, Herr Hafner, warum wir Ihnen bei frü- heren Anfragen solche Antworten gegeben haben. Wir möch- ten nicht Gesinnungsschnüffelei betreiben, denn wir wissen nicht von jedem Beamten, wo er politisch tatsächlich steht. Es wollen sich nicht alle etikettieren, nach aussen auftreten und sagen: Ja, ich gehöre zu dieser oder jener Partei. Dann sollten Sie auch nicht vergessen, dass ein solcher Antrag, wenn er an- genommen würde, negative Konsequenzen hätte. In dem Mo- ment, wo sich jemand um eine Stelle bewirbt und er genau weiss, dass die Quote einer gewissen Partei ausgeschöpft ist, käme er nämlich leicht in Versuchung zu vergessen, dass er dieser Partei nahesteht. Und das möchten wir eigentlich auch nicht.
Ich bitte Sie deshalb aus guten Gründen, diesen Antrag abzu- lehnen.
Sie haben mich nachher noch gefragt, wie es mit der Gewin- nungszulage stehe, mit diesen 60 Leuten. Ich kann Ihnen lei-
der nicht sagen, wo diese 60 Leute stehen, denn in meinem Departement hat ein einziger Beamter diese Zulage bekom- men. Er gehört ganz sicher nicht zu meiner Partei, das kann ich Ihnen versichern.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 121 Stimmen (Einstimmigkeit)
Ad 90.031
Motion der Kommission Beamtengesetz. Totalrevision
Motion de la commission Statut des fonctionnaires. Révision
Wortlaut der Motion vom 1. November 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament so bald als möglich eine Vorlage für eine Totalrevision des Beamtenge- setzes vom 30. Juni 1927 zu unterbreiten.
Mit der Revision sollen insbesondere die folgenden Zielset- zungen angestrebt werden:
Zeitgemässe Ausgestaltung der Dienstverhältnisse im Sinne einer grösseren Flexibilität;
Schaffung eines Lohnsystems, das u. a. Möglichkeiten vor- sieht für eine bessere Berücksichtigung
a. der persönlichen Leistung;
b. der regionalen Lohnunterschiede;
c. der Arbeitsmarktlage;
Förderung der Personalentwicklung;
Festlegung einer Kompetenzordnung, die eine wirksame Personalführung ermöglicht.
Texte de la motion du 1er novembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aussitôt que possi- ble un projet de révision de la loi fédérale sur le statut des fonc- tionnaires du 30 juin 1927.
Par ladite révision, les objectifs suivants doivent être en parti- culier réalisés:
aménagement opportun des rapports de service dans le sens d'une plus grande flexibilité;
création d'un système de récompense qui prévoit entre au- tres possibilités une meilleure considération:
a. de la prestation personnelle;
b. des différences de salaire régionales;
c. de la situation du marché de l'emploi;
promotion de la politique du personnel;
fixer un ordre de compétences qui permet une gestion du personnel efficace.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, diese Motion in ein Postulat um- zuwandeln. Der Bundesrat ist bereit, eine Revision des Beam- tengesetzes in Angriff zu nehmen. Insofern rennen Sie mit der
Parlamentarische Initiative (Haller). Beamtengesetz
2041
Motion offene Türen ein. Zum zweiten können Sie wenigstens noch hier Zeit und Geld sparen, wenn Sie keine Motion über- weisen, sonst müsste sie im Ständerat auch noch in einer Kommission behandelt werden. Sie können also Zeit und Geld sparen, wenn Sie die Motion als Postulat überweisen.
Spälti, Berichterstatter: Bevor ich zu dieser Kommissionsmo- tion Stellung nehme, gestatten Sie mir noch eine grundsätzli- che Bemerkung.
Ich habe in meinem Einleitungsvotum gesagt, ich fände es sehr gut, dass es gelungen sei, die Behandlung dieses Geset- zes frühzeitig in der Wintersession anzusetzen. Ich glaube, man kann jetzt festhalten, dass aufgrund des Beschlusses des Nationalrates dieser Rat auf alle Fälle die Voraussetzung ge- schaffen hat, dass dieses Gesetz per 1. Juli 1991 in Kraft treten kann.
Zur Kommissionsmotion: In vielen Stellungnahmen sowohl seitens der Personalstellen des Bundes, der Linienvorgesetz- ten, aber auch von Arbeitnehmervertretern, sicher aber auch von einer breiten Oeffentlichkeit, wird immer wieder auf not- wendige Aenderungen in bezug auf die Regelung der Arbeits- verhältnisse und des Salärsystems des Bundespersonals hin- gewiesen. Im übrigen bestehen bei den verantwortlichen Per- sonalchefs der Bundesverwaltung, von PTT und SBB bereits konkrete Vorstellungen in dieser Richtung, die vom Bundesrat die nötige Beachtung finden sollten. Selbst in der Kommission brachten Vertreter der Personalverbände zum Ausdruck, Aen- derungen sollten - allerdings in einem sinnvollen zeitlichen Ablauf - Platz greifen.
Der Inhalt der Kommissionsmotion trägt diesen Vorstellungen Rechnung und war auch in der Kommission im Grundsatz nicht bestritten. Die Differenz besteht, wie Sie auch gehört ha- ben, in der Frage, ob der Vorstoss zu einer Totalrevision als Motion oder als Postulat überwiesen werden soll. Mit 10 zu 5 Stimmen entschied sich die Kommission für die Motion, und zwar in der wohl richtigen Meinung, der Druck, dass berech- tigte Aenderungen innert nützlicher Frist realisiert würden, könne nur so erreicht werden.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der Kommission, die- sen Vorstoss als Motion zu überweisen.
M. Darbellay, rapporteur: Dans les discussions que nous ve- nons d'avoir il a été souvent question de flexibilité, de presta- tions personnelles, de gestion efficace du personnel et j'en passe. La commission, dans ses discussions, a été attentive à ces problèmes et elle estime que la loi sur le statut des fonc- tionnaires doit être revue dans ce sens.
La commission est d'avis qu'une modification de la législation doit intervenir assez rapidement et tenir compte de ces postu- lats. Le problème s'est posé de savoir si nous voulions trans- mettre cette préoccupation sous forme de motion ou de postu- lat. Par 10 voix contre 5, la commission a décidé de donner la priorité à la forme de la motion et elle vous prie, pour tenir compte du souci de bonne gestion du personnel, de la prise en compte des différences régionales, de la situation du mar- ché de l'emploi et des prestations individuelles ou person- nelles, de transmettre la motion au Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat
77 Stimmen 43 Stimmen
B. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Aemter- verzeichnisses B. Arrêté fédéral relatif à l'approbation de l'état des fonc- tions
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 117 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.232
Parlamentarische Initiative (Haller) Beamtengesetz Initiative parlementaire (Haller) Statut des fonctionnaires
Wortlaut der Initiative vom 23. Juni 1988
In der Frühjahrssession 1988 hat der Nationalrat im Rahmen der inzwischen abgeschlossenen Revision des Beamtenge- setzes einen Antrag auf zivilstandsunabhängige Ausgestal- tung der Anspruchsberechtigung auf den Ortszuschlag abge- lehnt. Unbestritten war indessen, dass dieses Problem grund- sätzlich studiert und angegangen werden müsse. Entspre- chend wurde in der Sommersession 1988 auch im Ständerat votiert.
Aus diesem Grunde unterbreite ich die folgende parlamentari- sche Initiative in Form einer allgemeinen Anregung. Eine zivil- standsunabhängige Ausgestaltung der Anspruchsberechti- gung für alle Lohnbestandteile und Sozialzulagen, insbeson- dere für den Ortszuschlag, ist im Beamtengesetz zu schaffen.
Texte de l'initiative du 23 juin 1988
Lors de la session de printemps 1988, en marge de la révision, achevée entre-temps du statut des fonctionnaires, le Conseil national a rejeté une proposition tendant à rendre le droit à l'in- demnité de résidence indépendant de l'état civil. Pourtant, personne ne contestait que cette question devait être réexami- née. Le Conseil des Etats s'est exprimé dans ce sens et a pris une décision similaire lors de la session d'été 1988.
C'est pourquoi je dépose la présente initiative parlementaire, conçue en termes généraux, et par laquelle je demande que soit établi, dans le statut des fonctionnaires, un droit indépen- dant de l'état civil à tous les éléments du traitement et aux allo- cations, en particulier à l'indemnité de résidence.
Herr Widmer unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 hat Nationalrätin Gret Haller am 23. Juni 1988 eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemei- nen Anregung eingereicht. Text und Begründung der Initiative sind beigelegt. An der Sitzung vom 17. Mai 1989 hat die Kom- mission beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der In- itiative keine Folge zu geben.
Schriftliche Begründung der Initiantin
Einleitend ist zu präzisieren, dass unter den «Lohnbestandtei- len» insbesondere auch die Spesen zu verstehen sind: So- wohl bei der Ausrichtung des Ortszuschlages wie bei der Ent- schädigung des Spesenanteils soll im Beamtengesetz jede zi-
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Beamtengesetz. Aenderung Statut des fonctionnaires. Modification
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.031
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
27.11.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
2028-2041
Page
Pagina
Ref. No
20 019 274
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