S
739
Motion Ruesch
Der Bundesrat erachtet das dargestellte Vorgehen, das der ali- gemeinen Praxis entspricht, als zweckmässig und beabsich- tigt, daran festzuhalten. Wir schlafen also nicht den Dornrös- chenschlaf, sondern die Zollverwaltung und das Finanzdepar- tement sind immer sehr, sehr realistisch.
Onken: Ich danke Herrn Bundesrat Stich für die sachliche und ausführliche Antwort auf diese Interpellation. Ich möchte aber doch auf einige Argumente eingehen und beantrage deshalb eine kurze Diskussion.
Präsident: Sie haben den Antrag gehört und sind damit ein- verstanden.
Onken: Herr Bundesrat, Ihre Antwort enthält wenig Zeichen der Hoffnung und wenig Signale des Umdenkens, das ich mir gewünscht habe. Man muss schon ganz genau hinhören, um ein bisschen Hoffnung schöpfen zu können. Aber wie gesagt, ich glaube, dass man teilweise noch immer von falschen Vor- aussetzungen ausgeht.
Eine erste falsche Voraussetzung: Sie haben ausgeführt, dass die Aufgaben der Eidgenössischen Zollverwaltung auch in Zukunft keine grundlegende Aenderung erfahren würden. Ich halte das nicht für richtig, und ich glaube, dass es besser ist, sich rechtzeitig umzustellen. Wenn beispielsweise in dem von Ihnen ebenfalls zitierten Abkommen in Artikel 4 steht, dass die Kontrollen in Zukunft ausser in ordnungsgemäss begrün- deten Fällen - also in Ausnahmefällen - in Form von Stich- proben erfolgen werden, dann ist das gegenüber heute schon eine ganz erhebliche Aenderung, die sich entsprechend aus- wirken wird, und es wird natürlich nicht die einzige bleiben.
Sie sagen, es sei keine Zollunion und auch keine Steuerhar- monisierung angestrebt. Das ist zwar im Grundsatz richtig. Wir sind auch noch weit weg davon, aber wir sind immerhin auf dem Weg dazu. Wir sind auf dem Weg zu Angleichungen, zu Harmonisierungen, zu Vereinfachungen. Wenn ich nur daran denke, dass auch der Ständerat selbst mit der Mehrwertsteu ervorlage gewisse Weichen gestellt hat, die in dieser Richtung zielen, dann muss man doch erkennen, wohin der Hase läuft. Dass Sie persönlich davon nicht begeistert sind, Herr Bundes- rat, das ist bekannt.
Ich glaube, dass die Zollverwaltung auch immer noch ziem- lich wachstumsgläubig ist. Sie nimmt diese Prognosen, diese Zahlen als unabänderlich hin. Sie stützt sich teilweise auf Gut- achten, die auf einem Gerüst von falschen oder mittlerweile zu- mindest veränderten Prämissen beruhen und die gerade nicht das einbeziehen und einbezogen haben, was Sie selber be- reits signalisiert haben, nämlich, dass es Vereinfachungen und Beschleunigungen geben wird, dass man rückwärtige Verzollungszentren fördern will, dass auch die Abfertigung am Ziel- oder Quellort in Zukunft ermöglicht werden soll.
Alle diese Möglichkeiten - auch die Verlängerung der Abferti- gungszeiten wollen wir nicht ausnehmen - verändern natür- lich die Voraussetzungen für diese Verkehrsprognosen und sollten vermehrt berücksichtigt werden.
In diesem Sinne, Herr Bundesrat, hoffe ich - und gewisse Pas- sagen in Ihrer Interpellationsantwort berechtigen, glaube ich, auch zu dieser Zuversicht -, dass nun erstens einmal Innova- tionen verwirklicht werden, Innovationen in der Abwicklung, in der Zollabfertigung, und dass die Schweiz da pionierhaft vorne mithält und nicht hinterherhinkt.
Ich hoffe zweitens, dass - überall, wo das in den Einflussbe- reich des Zolls fällt, und das ist an vielen Orten der Fall - auch durch die Zollverwaltung dem kombinierten Verkehr und der Verlagerung auf die Schiene der Vorzug gegeben wird und man den Schwerverkehr, namentlich den internationalen Schwerverkehr, eher eindämmt, als dass man ihn noch an- zieht, dass man also die ganze Planung nochmals prüft, über- denkt und redimensioniert - überall dort, wo das möglich ist. Heute ist das noch - der veränderten Voraussetzungen wegen - ohne Gesichtsverlust machbar. Und ich erwarte, dass man selbst die verkleinerten Projekte dann auch noch sinnvoll etap- piert.
Ich hoffe, dass in diesem Sinne ein Brückenschlag, ein Kon- sens und möglicherweise sogar eine Zusammenarbeit mög- lich sind.
Bundesrat Stich: Herr Ständerat Onken hat gesagt, ich solle die Sache im Zeichen der Hoffnung ansehen. Das ist an sich sehr gut, wenn man das tut. Aber es ist vielleicht ähnlich, wie wenn ich in den Ständerat käme im Zeichen der Hoffnung, dann würde ich den Ständerat zur falschen Zeit in der - gehab- ten! - Illusion wieder verlassen. Hier ist es vielleicht ganz ähn- lich. Deshalb habe ich ihn auch darauf hingewiesen, dass wir realistisch sind.
Zur Frage der Abfertigung mit Stichproben: Da dürfen Sie sich keine Illusionen machen. Denken Sie daran, wie viele Autos heute im Personenverkehr über die Grenze kommen, und schauen Sie einmal, wieviel wir vom Zoll heute tatsächlich noch kontrollieren können. Das kann nur noch um sehr be- schränkte Stichproben gehen.
Aehnlich ist es natürlich im Güterverkehr. Das ist auch heute schon die Praxis. Wir können doch heute nicht mehr jede Sen- dung im Detail kontrollieren. Das ist nicht möglich. Deshalb haben wir das schon einkalkuliert.
Ich kann Ihnen nur versichern: Wir nehmen auch diese Petition mit diesen 10 000, 12 000 Unterschriften tatsächlich ernst; wir machen diese Zollanlage im ersten Ausbau nur so gross, wie es zwingend notwendig ist. Aber die Reserve für die Erweite- rung müssen wir eben trotz allem vorsehen. So realistisch ist man im Finanzdepartement.
89.595
Motion Ruesch Eidgenössische Versicherungskasse und Kaderpolitik
Caisse fédérale d'assurance et politique d'engagement de cadres
Wortlaut der Motion vom 19. September 1989
Der Bund bekundet zunehmend Schwierigkeiten, um Kader- stellen mit gut qualifiziertem Personal zu besetzen. Den PTT- Betrieben fehlen - laut Geschäftsbericht 1988 - über 80 Inge- nieure HTL im Fernmeldebereich. Die Anstellung von jungen Instruktoren für die Armee scheitert am Einkauf in die Eidge- nössische Versicherungskasse. Ganz zu schweigen vom Uebertritt von 45- bis 50jährigen Spitzenkräften aus der Privat- wirtschaft in die Bundesverwaltung, der durch die neue Ein- kaufsregelung enorm erschwert wird. Daran vermag auch das vom Bundesrat in Aussicht gestellte neue Freizügigkeitsab- kommen im öffentlichen Sektor wenig zu ändern. Die Finanz- delegation der eidgenössischen Räte hat festgestellt, dass die Einkaufssummen neu in den Bundesdienst Eintretender zu ei- nem «überdimensionierten Anstellungskriterium» geworden sind.
Der Bundesrat wird beauftragt, die kassenrechtlichen Barrie- ren zu beseitigen, welche die Stellung des Bundes bei der Re- krutierung von Kadern erschweren. Zu diesem Zweck ist der
25-S
Motion Rüesch
740
E
27 septembre 1990
Bundesversammlung eine Vorlage über die Revision der Sta- tuten der Eidgenössischen Versicherungskasse zur Genehmi- gung zu unterbreiten.
Texte de la motion du 19 septembre 1989
La Confédération dit avoir de plus en plus de difficultés à trou- ver du personnel qualifié pour des postes de cadres. Selon le rapport de gestion 1988, il manque à l'Entreprise des PTT plus de quatre-vingts ingénieurs EPF dans le domaine des télé- communications. L'armée ne parvient à engager de jeunes instructeurs en raison du rachat d'années d'assurance à la Caisse de retraite que cela implique. De plus, depuis qu'un nouveau système de rachat est entré en vigueur, l'Administra- tion fédérale a des problèmes considérables pour recruter dans le secteur privé des cadres supérieurs ayant de 45 à 50 ans. Les conventions de libre passage que le Conseil fédéral envisage de passer pour le secteur public ne vont guère amé- liorer la situation. La Délégation des finances des Chambres fédérales a constaté que les sommes de rachat qu'implique l'entrée d'une personne au service de la Confédération «repré- sentent un critère d'engagement dont l'importance est dispro- portionnée».
Afin d'abolir les obstacles qui freinent l'engagement de cadres par la Confédération, le Conseil fédéral est chargé de présen- ter au Parlement un projet de révision des statuts de la Caisse fédérale d'assurance.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bühler, Dobler, Hänsenber- ger, Hefti, Huber, Hunziker, Iten, Kündig, Masoni, Rhinow, Schmid, Schönenberger, Uhlmann, Zimmerli (14)
Rüesch: Zum Problemkreis «Eidgenössische Versicherungs- kasse und Kaderpolitik» habe ich in der Sommersession 1989 eine Interpellation begründet, in welcher ich den Bundesrat angefragt habe, was er zu tun gedenke, um die Schwierigkei- ten zu beheben, welche durch die hohen Einkaufssummen der EVK bei der Rekrutierung von Kadern des Bundes entste- hen. Der Bundesrat hat sich damals darauf berufen, das Pro- blem bestehe darin, dass die erstaunlich kleinen Freizügigkei- ten in der Privatwirtschaft meistens das Hindernis für eine Rea- lisierung eines Anstellungsvertrages seien. Der Bundesrat ver- wies auf die kommende Revision des BVG. Ich konnte mich damals von der ausweichenden Antwort des Bundesrates nicht befriedigt erklären. Meines Erachtens muss eine Lösung gesucht werden, bevor das BVG revidiert ist, bevor über die entsprechenden Volksinitiativen entschieden ist, und deshalb habe ich mit 14 Mitunterzeichnern zusammen die vorliegende Motion eingereicht.
Bei der Begründung der Lohnanpassung durch den Bundes- rat erfahren wir immer wieder von der Schwierigkeit der Perso- nalrekrutierung. Insbesondere sei es schwierig, gute Spitzen- kräfte zu bekommen. In Gesprächen mit Direktoren von Bun- desämtern hören wir immer wieder, dass die Einkaufssum- men in die EVK zum Stolperstein werden.
Folgendes Beispiel möge Ihnen das zeigen: Ingenieur Y möchte zu den PTT, Alter 47 Jahre, das Nettogehalt, das aus- gehandelt wird, beträgt 6250 Franken pro Monat. Die Ein- kaufssumme in die EVK beträgt 179 000 Franken; es wäre eine Freizügigkeitslösung von 100 000 Franken zur Verfügung ge- standen. Der Bewerber hätte entweder 80 000 Franken zu be- zahlen oder abzustottern oder eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen. Die Einstellung kam aus diesen Gründen nicht zu- stande, die PTT konnten diesen Ingenieur nicht anstellen.
Bereits in ihrer Eingabe vom 11. Februar 1987 an den Bundes- rat weist die Vereinigung der Kader des Bundes darauf hin, dass diese Eintrittsregelung denjenigen Beamten angepasst ist, die, wie das bei den SBB und PTT bei den unteren Rängen häufig vorkommt, im Alter von 22 Jahren eintreten.
Die Vereinigung weist darauf hin, dass etwa 25 Prozent der männlichen Versicherten sowohl bei der Bundesverwaltung wie auch bei den SBB und PTT erst nach dem 30. Altersjahr eintreten. Bei diesen Personen handelt es sich vor allem um Absolventen höherer Schulen, Universitäten, Ingenieurschu- len, HWV etc. Der grösste Teil dieser Personen bringt keine oder nur eine ganz bescheidene Freizügigkeitsleistung mit.
So weist der Ausbildungschef der Armee in einem Interview im «Bund» darauf hin, dass ein 29jähriger Offizier, der Instruktor werden möchte, bereits eine Einkaufssumme von 90 000 Fran- ken zahlen muss - eine Summe, die in vielen Fällen den Be- werber zum Verzicht auf diese Laufbahn bringt.
Die Vereinigung der Kader des Bundes hat in ihrer Eingabe vom 27. Dezember 1985 der Finanzkommission der Räte Lö- sungsvorschläge unterbreitet. Dort werden die Möglichkeiten der Verminderung der Versicherungsjahre, der kleineren als versicherungsmathematisch errechneten Kürzungen usw. ex- pliziert. Das Problem liegt einerseits in der Gewinnung von jun- gen Kaderleuten nach Abschluss eines längeren Studiums, also im Alter von rund 30 Jahren, und anderseits in der Gewin- nung von Spitzenkadern im Alter von 45 bis 50 Jahren. Bei den Spitzenkadern wäre eine verbesserte Durchlässigkeit zwi- schen der Privatwirtschaft und der Staatsverwaltung im Inter- esse beider Seiten. Dies gilt nicht nur für die Armee, in welche hie und da ein Heereseinheitskommandant aus der Privatwirt- schaft kommen soll. Dies gilt auch für die Direktoren von zivi- len Bundesämtern. Neulich habe ich davon gehört, dass in ei- nem speziellen Fall ein Sponsoring versucht wurde, um einen Teil der Einkaufssumme zu sammeln. Das ist meines Erach- tens unwürdig für die Eidgenossenschaft.
Unsere Versicherungskasse darf nicht ein Tunnel sein, den das Bundespersonal vor dem 25. Altersjahr betreten muss, damit es zwischen dem 63. und 65. Altersjahr mit einer guten Pension in den Ruhestand treten kann. Das wäre zum Scha- den unseres Staates. Der Text meiner Motion ist bewusst offen gestaltet, es bieten sich deshalb verschiedene Möglichkeiten an, dieses Problem zu lösen. Der Bundesrat sollte aber einen verbindlichen Auftrag bekommen, eine Lösung zu erarbeiten und uns zur Genehmigung zu unterbreiten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Es ist richtig, dass der Bund heute Mühe hat, Leute zu rekrutieren. Wir haben in vielen Bereichen mehr Aus- tritte als Eintritte, aber es ist auch ganz klar festzuhalten, dass das natürlich nicht vorwiegend Kaderpersonal betrifft, son- dern z. B. Zollbeamte, Grenzwächter, Briefträger (beispiels- weise im Kreis Zürich), zweifellos auch Fernmeldetechniker, aber auch Instruktoren. In all diesen Fällen spielt natürlich die ganze Situation eine Rolle. Es ist zweifellos nicht nur die allfäl- lige Einkaufssumme, sondern es kommt auch auf die Attrakti- vität an. Ich denke, bei den Instruktoren ist heute das Weltbild vielleicht etwas in Frage gestellt und deshalb ist es schwierig, Instruktoren zu finden.
Es ist genau gleich beim Grenzwachtkorps und beim Zollper- sonal. Die Leistung, die erbracht werden muss, ist natürlich schon sehr hoch, und deshalb gehen die Leute weg. Aber zum Teil glauben die Leute - wie Herr Onken ausgeführt hat -, wir hätten morgen keine Grenzen mehr und brauchten keine Grenzwächter und keine Zollbeamten mehr. Das ist natürlich ein Irrtum; aber es ist sehr schwierig, die Leute darüber genü- gend aufzuklären und sie für einen solchen Beruf zu motivie- ren. Daran liegt es vor allem. In bezug auf die Rekrutierungs- basis oder die kassenrechtlichen Hemmnisse, die Herr Stän- derat Rüesch angeführt hat, muss man vielleicht darauf hin- weisen, dass es heute auch Leute gibt, die mit 50 Jahren oder in einem höheren Alter eintreten, die noch höhere Deckungs- kapitalien haben, als es für die EVK notwendig ist, die also zu- viel mitbringen, so dass man das auf eine besondere Vorsor- geeinrichtung anlegen muss. Das ist kein generelles Problem, sondern es gibt Einzelfälle, und dafür wollen wir im Bundesrat für die Verwaltung eindeutige Richtlinien schaffen, unter wel- chen Gesichtspunkten man von der Sonderkompetenz, die der Bundesrat gemäss Statuten hat, Gebrauch machen kann. Wir müssen ganz grundsätzlich die Frage der Altersvorsorge beim Bund überprüfen. Wir haben ein Gutachten über die Stel- lung der Beamten in der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bei der Prasa machen lassen.
Ich selber bin davon ausgegangen, der Bund sei hier sehr fort- schrittlich und biete mehr als viele andere Arbeitgeber. Die Prasa hat die Arbeitgerberleistungen mit 17 Schweizer Unter- nehmungen verglichen, allerdings mit in der Personalpolitik, aber auch generell in der Geschäftspolitik sehr fortschrittli-
Motion Ruesch
741
chen Unternehmen. Ein Unternehmen kann nicht fortschritt- lich sein, wenn es nicht auch in der Personalpolitik fortschritt- lich ist.
Dieses Gutachten hat ganz klar gezeigt, dass der Bund bei den 17 Unternehmen, die vielleicht nicht repräsentativ sind, wenn man mit dem ganzen Bereich der schweizerischen Wirt- schaft vergleicht, ungefähr am Ende liegt, insbesondere bei den Leistungen, die der Bund selber erbringt - die Versicher- ten erbringen sehr viel, aber der Bund übernimmt im Verhält- nis zu den anderen Unternehmungen relativ wenig.
Deshalb ist der Bundesrat auch bereit, Ihre Motion als Postulat entgegenzunehmen. Wir werden den Fragenkomplex prüfen. Ich habe das letzte Mal bereits gesagt, in bezug auf die Ein- kaufssummen spielt natürlich auch das Freizügigkeitsab- kommen eine gewisse Rolle. Wir müssen jedes Jahr der Fi- nanzdelegation über die Einkäufe berichten, die wir getätigt haben, so dass Sie auch deswegen eine gute Uebersicht ha- ben.
Ich bitte Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.
Rüesch: Die Motion ist so offen gestaltet, dass sie nicht in ein Postulat umgewandelt werden muss, sondern als Motion - im Sinne der Ausführungen, die ich gemacht habe und die von Herrn Bundesrat Stich weitgehend anerkannt worden sind - überwiesen werden kann.
Bundesrat Stich: Ich muss etwas beifügen: Seit 1988 haben wir 10 000 Leute in die Versicherungskasse aufgenommen. Der Bundesrat hat bis jetzt in 17 Fällen eine besondere Zulage zahlen und zugestehen müssen. Das heisst, dass das Pro- blem vielleicht doch nicht so allgemein ist, dass es seitens des Parlaments einen zwingenden Auftrag geben muss. Wir sind bereit, die Sache noch einmal zu prüfen; wir sind auch bereit zu sehen, wie sich das Freizügigkeitsabkommen nun aus- wirkt. Dann werden wir ohnehin das ganze Problem erläutern, insbesondere auch wegen der Kaderpolitik, denn dort hat der Bundesrat den Auftrag gegeben, Ihnen Vorschläge zu unter- breiten, um eine grössere Flexibilität zu bekommen. Dabei werden wir zweifellos auch diese Frage miteinbeziehen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 22 Stimmen (Einstimmigkeit)
Schluss der Sitzung um 10.00 Uhr La séance est levée à 10 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ruesch Eidgenössische Versicherungskasse und Kaderpolitik Motion Ruesch Caisse fédérale d'assurance et politique d'engagement de cadres
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.595
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.09.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
739-741
Page
Pagina
Ref. No
20 019 220
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.