Motion Küchler
690
E
25 septembre 1990
Wir haben das jahrelang praktiziert. Wenn ich darauf verzichte, eine Verfassungsänderung zu beantragen, dann nur deshalb, weil ja in absehbarer Zeit so oder so eine Total- oder eine grös- sere Partialrevision der Bundesverfassung aktuell sein wird.
Bundespräsident Koller: Vielleicht doch ein kurzes Wort zum Votum von Herrn Ständerat Hunziker. Ich gebe zu, dass dieses Gewährleistungsverfahren etwas spät kommt. Es liegt an zwei Dingen: Einerseits haben wir die Uebung eingeführt, dass wir die Gewährleistung mehrerer Verfassungen in einer soge- nannten Sammelbotschaft zusammenfassen.
Den zweiten Grund sehe ich darin, dass die Räte nicht mehr wie früher die Gewährleistungen in beiden Räten in der glei- chen Session erteilen. Ich bin aber gerne bereit, im Sinne Ihrer Anregung diese Frage zu überprüfen. Es würde mehr Sinn machen, wenn dieses Gewährleistungsverfahren viel rascher nach Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen in den Kantonen erfolgen könnte. Wir müssten dann von diesen Sammelbotschaften wegkommen, gleichzeitig aber auch er- reichen, dass jeweilen die Gewährleistung im National- und im Ständerat in der gleichen Session erfolgt. Ich nehme das als Anregung gerne entgegen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
28 Stimmen (Einstimmigkeit)
Obergerichts, des Kassationsgerichts, des Verwaltungsge- richts, des kantonalen Steuergerichts, den hauptamtlichen Mitgliedern des Schwurgerichts und den hauptamtlichen Mit- gliedern des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen seit Eröff- nung Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden konnte. Nun wird das Bundesgericht auch gegen Disziplinarentscheide des Kantonsrates gegenüber dem Ratssekretär, dem Staatsschreiber und seinem Stellver- treter eingesetzt. Die Aenderung hat damit zu tun, dass die Stellungen des Ratssekretärs, des Staatsschreibers und sei- nes Stellvertreters innerhalb der kantonalen Behördenorgani- sation aufgewertet worden sind und dass ein direkt dem Parla- ment zugeordneter Ratssekretär eingesetzt worden ist. Daher nun diese neue Kompetenzordnung.
Aufgrund der Botschaft, die wir erhalten haben, ist gegen diese Kompetenzordnung, diese Neuerung, nichts einzuwen- den, da das Bundesgericht als Beschwerdeinstanz, nicht als erste Instanz angerufen wird, die Bundesversammlung somit keinen Anlass hat, von Artikel 121 OG abzuweichen, der in die- ser Frage entscheidend ist. Der Beschluss des solothurni- schen Souveräns betrifft also eine innerkantonale Angelegen- heit, die vom Bundesrecht her nicht zu beanstanden ist, und wir ersuchen Sie, diese Neuerung gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.039
Kanton Solothurn. Kompetenzzuweisung an das Bundesgericht Canton de Soleure. Attribution de compétence au Tribunal federal
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Mai 1990 (BBI II, 1057) Message et projet d'arrêté du 23 mai 1990 (FF II, 997)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Miville, Berichterstatter: Jetzt geht es um den Kanton Solo- thurn; unser Vizepräsident wird mir also ganz besonders auf- merksam auf die Finger schauen.
Die Stimmbürger dieses Kantons haben am 27. April 1989 eine Verfassungsänderung beschlossen. Bis jetzt war es so, dass gegen bestimmte Disziplinarentscheide des Kantons- rates gegenüber den Mitgliedern des Regierungsrates, des
90.520 Motion Küchler Revision der Bundesrechtspflege Réforme de la procédure judiciaire
Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend ei- nen neuen Entwurf zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege dergestalt vor- zulegen, dass die diesbezügliche Vorlage, welche von den Stimmbürgern in diesem Frühjahr abgelehnt wurde, ohne die beiden umstrittenen Punkte bezüglich Erhöhung der Streit- wertgrenze und dem Vorprüfungsverfahren erneut aufgegrif- fen wird.
Texte de la motion du 5 juin 1990
Le Conseil fédéral est chargé de présenter dans les meilleurs délais un nouveau projet de révision de la loi d'organisation ju- diciaire - révision rejetée ce printemps par le peuple suisse -- dans lequel il renoncera aux deux points controversés
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kanton Solothurn. Kompetenzzuweisung an das Bundesgericht Canton de Soleure. Attribution de compétence au Tribunal fédéral
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.039
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.09.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
690-690
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Ref. No
20 019 211
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