667
Postulat Gadient
Ständerat, von 1861 bis 1872 Bundesrat und von 1875 bis 1879 Bundesrichter. Ich glaube, Dubs wusste, wovon er schrieb. Was er nicht wissen konnte: dass seine Analyse auch heute, über 100 Jahre später, von unverminderter, brennender Aktualität ist.
Der Bundesrat tat und tut sich schwer mit seiner eigenen Re- form, obwohl er vom Parlament immer wieder zur Remedur aufgefordert wurde, zuletzt vor vier Jahren mit einer Motion, die er zuerst nur als Postulat entgegennehmen wollte und die das Parlament als Motion überwiesen hat. Der Bundesrat brauchte pikanterweise bis heute, bis heute vormittag, um er- ste, zaghafte Beschlüsse zu fassen. Ist das nicht der beste Be- weis dafür, dass der Bundesrat als Kollegium grosse Mühe be- kundet, seinen eigenen Reformbedarf zu erkennen und echte Verbesserungen der Führungstätigkeit in die Wege zu leiten? Alle bisherigen Reformschritte, auch die heutigen übrigens, betrafen und betreffen die Stufen unterhalb des Kollegialor- gans. Man delegierte Geschäfte nach unten, man verbesserte Verfahrensabläufe, man richtete Stabstellen ein, man führte neue Titel ein, man veränderte die Departementalstruktur. Aber der Bundesrat selbst blieb und bleibt unangetastet und somit letztlich das Grundproblem unseres Regierungssy- stems, nämlich die Doppelbelastung der einzelnen Bundes- räte als Mitglieder des Kollegiums und als Departementsvor- steher. Was dringend not tut, ist die entschiedene Aufwertung dieses Kollegiums der obersten vollziehenden und leitenden Behörde, wie es die Bundesverfassung so schön ausdrückt. Dabei geht es nicht primär um die Entlastung des einzelnen Bundesrates, sondern um eine Umlastung zugunsten des Führungsgremiums. Das Geschäftsverkehrsgesetz sagt klipp und klar, dass die Regierungstätigkeit den Vorrang vor allen anderen Funktionen des Bundesrates hat. Das ist geltendes Recht - aber Realität ist es nicht.
Um in diesem Sinne regieren zu können, braucht es verfüg- bare Zeit - und alle Bundesräte klagen darüber, sie hätten sie nicht -, braucht es schöpferische Musse, braucht es innere Di- stanz, braucht es sensible Fühler für gesellschaftliche Pro- bleme und Entwicklungen, braucht es Frühwarnsysteme zur Problemerkennung und Problemerfassung. Es braucht aber in dieser vielzitierten Zeit des Umbruchs mehr denn je auch die Konfrontation mit Alternativen, mit dem Ungewohnten, mit dem heute vielleicht noch Utopischen.
Ich wünschte dem Bundesrat in dieser schwierigen Zeit neben einer hochqualifizierten Verwaltung, über die er ja verfügt, re- gelmässige Auseinandersetzungen mit Vordenkern, Nach- denkern und Querdenkern; denn dieses Ausbrechen aus den herkömmlichen Denk- und Verwaltungsstrukturen schafft den Nährboden für kreatives und zukunftsgerichtetes Handeln.
Die grossen Unternehmungen unseres Landes haben auf- grund des veränderten Umfeldes praktisch alle ihre Führungs- struktur reformiert, den Entwicklungen angepasst und gerade auch die oberste Leitungsebene verändert.
Es liegt am Bundesrat, aber auch an uns, mit derselben Offen- heit und Reformbereitschaft auch die Führungsstruktur der Unternehmung Schweiz auf die Erfordernisse der Zeit auszu- richten.
Ueber die Beschlüsse, die der Bundesrat heute gefasst. hat, werden wir später diskutieren; ich gehe nicht darauf ein. Was mich aber betrübt hat, ist die Feststellung in der Pressemittei- lung, es würden sich zurzeit keine institutionellen Reformen aufdrängen; erst später sei der Bundesrat bereit, Aenderun- gen zu prüfen, «falls sich das politische Umfeld, z. B. infolge ei- ner Beteiligung der Schweiz am europäischen Integrations- prozess, grundlegend verändern sollte». Was muss sich denn noch alles ändern? Ich komme um den Eindruck nicht herum, dass der Bundesrat vor lauter Tagesgeschäften Mühe hat, das hier Wesentliche zu erkennen und danach zu handeln, des- halb sieht er auch seine eigene Reformbedürftigkeit nicht. Lässt hier - etwas boshaft gefragt - nicht der berühmte Baron von Münchhausen grüssen?
Wenn wir in den nächsten Jahren etwas realisieren wollen, müssen wir heute mit der Arbeit beginnen. Warten auf Europa bringt überhaupt nichts, weil die internationale Belastung der Landesregierung so oder so zunehmen wird, ob wir in einem EWR oder in einer EG mittun, oder ob wir andere Formen der
Mitwirkung wählen. Auch der Führungsbedarf im Innern wird so oder so zunehmen.
Ich bedaure, dass der Bundesrat einmal mehr den Mut nicht gehabt hat, heute Weichen zu stellen, zumindest einmal posi- tiv zu sagen, dass er mehr tun will - wobei ich nochmals be- tone, dass ich nicht konkret kritisieren will, was heute an sehr zaghaften Schritten beschlossen worden ist.
In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, nochmals selbstkri- tisch über die Bücher zu gehen, und ich hätte es eigentlich be- grüsst - ich bitte um Entschuldigung, Herr Bundeskanzler, das ist nicht an Ihre Adresse gerichtet -, wenn bei diesem wichtigen Geschäft der Bundespräsident anwesend gewesen wäre.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, den beiden par- lamentarischen Initiativen 90.229 und 90.231 Folge zu geben.
Zustimmung - Adhésion
90.540
Postulat Gadient Neue Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral
Wortlaut des Postulates vom 7. Juni 1990
In nahezu allen Sektoren der eidgenössischen Sachpolitik ha- ben sich die Aufgaben und Anforderungen an den Staat, die Landesregierung und die Verwaltung grundlegend gewan- delt. Der staatliche Führungs- und Organisationsbereich hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so dass in den letzten Jahren vermehrt Schwachstellen sichtbar geworden sind. Vordergründiges Symptom einer in weiten Teilen unge- nügenden Organisations- und Führungsstruktur auf Bundes- ebene ist die Ueberlastung von Bundesrat, Verwaltung und Parlament. Verschiedene Bestrebungen zur Parlaments- und Regierungsreform zielen darauf ab, mit isolierten Einzelmass- nahmen Abhilfe zu schaffen. Den Ursachen und der tatsächli- chen Dimension des Anliegens wird aber damit nicht genü- gend Rechnung getragen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, eine umfassende Ueberprüfung und Analyse der einschlägigen Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene vorzunehmen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Hauptziel soll es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesräten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Führungs- arbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die notwen- digen Freiräume für kreatives und prospektives Denken erhal- ten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organisatorischer, administrativer, personeller und technischer Belange Reform- vorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwal- tung eine auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtete Füh- rungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere auch zu prü- fen, inwieweit die bestehende Departementseinteilung und -aufteilung, die Zahl der Departemente und die Departements- logistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung bedarf auch die Frage, wie die technisch-administrative Departementsfüh- rung neu gestaltet werden kann.
Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen. Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte ei- ner Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen.
Texte du postulat du 7 juin 1990
Dans pratiquement tous les secteurs de la politique fédérale, les tâches incombant à l'Etat, au gouvernement et à l'adminis- tration ainsi que les exigences auxquelles ces organismes
16-S
24 septembre 1990 E
668
Postulat Gadient
doivent satisfaire ont fondamentalement évolué. Le domaine touchant à l'organisation et à la direction de l'Etat n'ayant pas évolué au même rythme, des lacunes de plus en plus fréquen- tes sont apparues ces dernières années. Le fait que le Conseil fédéral, l'administration et le Parlement soient surchargés tra- duit de manière évidente les insuffisances souvent constatées au niveau des structures d'organisation et de direction sur le plan fédéral. Divers efforts en vue de réformer le Parlement et le gouvernement visent à remédier à cette situation moyen- nant des mesures isolées, mais ils ne tiennent pas suffisam- ment compte des causes et de la dimension effective du pro- blème.
Pour ces motifs, le Conseil fédéral est invité à réexaminer de manière exhaustive les structures d'organisation et de direc- tion et de présenter un rapport à ce sujet. Il convient essentiel- lement de créer des conditions permettant aux conseillers fé- déraux de se concentrer davantage sur des activités de direc- tion et de disposer du temps nécessaire pour développer leur pensée créative et prospective. Tout en tenant compte des as- pects organisationnels, administratifs, humains et techniques, ce rapport doit indiquer des propositions de réforme visant à garantir, à tous les échelons de l'administration fédérale, un exercice des fonctions de direction qui réponde aux impératifs actuels. Il faudra notamment examiner dans quelle mesure il serait judicieux de modifier la structure des départements, la répartition de leurs tâches ainsi que leur nombre et leur logisti- que. Enfin, il conviendra de se demander comment la direction départementale pourrait être réaménagée sur les plans techni- que et administratif.
Le rapport souhaité devrait indiquer diverses solutions envisa- geables. En outre, les propositions de réforme devraient tenir compte des aspects d'une réforme parlementaire qui seraient éventuellement concernés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli (3)
Gadient: In meinem Vorstoss wird die Ueberlastung von Bun- desrat, Verwaltung und Parlament als vordergründiges Sym- ptom einer in weiten Teilen ungenügenden Organisations- und Führungsstruktur auf Bundesebene bezeichnet, um da- mit sichtbar zu machen, dass die Ursachen tiefer liegen.
Das Postulat beauftragt bewusst den Bundesrat, die in Frage stehende Ueberprüfung vorzunehmen, denn das Parlament hat dazu weder die Sachkompetenz noch die instrumentalen Möglichkeiten. Das Parlament ist durchaus in der Lage, die Ar- beit des Bundesrates im Auge zu behalten und zu intervenie- ren, wenn dies erforderlich sein sollte. Es ist jedoch von ent- scheidender Bedeutung, dass die Bundesräte bei der Suche nach Lösungen aktiv und kontinuierlich mitwirken. Die Grund- lage muss ihre departementale und kollegiale Bundesratser- fahrung sein, die sie nur selber in die Sachdiskussion kon- struktiv einbringen können. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch im Bundesrat selber solche Anliegen wiederholt diskutiert worden sind, so dass auf entsprechende Materialien und auch auf Stellungnahmen früherer Bundesräte zurück- gegriffen werden kann.
Soeben ist eine Botschaft über die Teilrevision des Verwal- tungsorganisationsgesetzes auf den Tisch des Hauses gelegt worden. Ich verdanke diese Arbeit, die ich als wertvollen Auf- bruch zur Reform begrüsse. Sie trägt aber andererseits doch einen Widerspruch in sich selber, wenn einerseits auf die Not- wendigkeit der Reformen hingewiesen wird und andererseits die Beschränkung auf diese paar wenigen schnell greifenden Massnahmen erfolgt.
Eine umfassende Analyse der Organisations- und Führungs- strukturen auf Bundesebene fehlt einstweilen. Hauptziel muss es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesrä- ten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Füh- rungsarbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die notwendigen Freiräume für kreatives und prospektives Den- ken erhalten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organi- satorischer, administrativer, personeller und technischer Be- lange Reformvorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwaltung eine auf die aktuellen Erfordernisse aus-
gerichtete Führungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere auch zu prüfen, inwieweit die bestehende Departementsein- teilung und -aufteilung, die Zahl der Departemente und die De- partementslogistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung bedarf auch die Frage, wie die technisch-administrative De- partementsführung neu gestaltet werden kann.
Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen. Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte ei- ner Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen. Mit anderen Worten: Es geht genau um jene in der heute vorge- legten Botschaft erwähnten, tiefgreifenden Reformen, die je- doch eigentlich ohne plausiblen Grund nun auf die lange Bank geschoben werden. Herr Rhinow hat sich soeben mit diesem Problemkreis auseinandergesetzt, verbunden mit dem Hin- weis, dass die Zeit nach der Klärung der Situation rund um die europäische Integration keineswegs abzuwarten sei.
Eine Bemerkung noch zum weiteren Vorgehen betreffend Ein- bezug der Parlamentarier: Die Parlamentarier können sicher konsultativ beigezogen werden, aber diese verfügen - das muss auch einmal in aller Form gesagt werden -- in aller Regel nicht über das nötige Fach- und Sachwissen, das für eine sol- che Arbeit unabdingbar ist.
Als das vorliegende Postulat eingereicht worden ist, lagen le- diglich die parlamentarischen Initiativen Rhinow vor. Soweit es sich um die Regierungsreform handelt, die ich mit dem Postu- lat angehe, werden darin Vorschläge als Modelle erwähnt. Aus dem textlichen Hinweis - das heisst u. a., dass sich diese Mo- delle nicht als abschliessend verstehen - ist abzuleiten, dass eine weitergehende Prüfung erfolgen soll.
Aus der schriftlichen Begründung sodann, die wir leider erst vor relativ kurzer Zeit zusammen mit dem Bericht der Kommis- sion erhielten, geht hervor, wie und in welcher Richtung der In- itiant seinen Vorstoss versteht. Er hat heute auch noch die be- züglichen Klarstellungen vorgenommen und seine Ueberle- gungen entsprechend untermauert.
Die Begründung geht in der Tat weit über den Initiativtext hin- aus und zielt nun vermehrt im Sinne des vorliegenden Postu- lats auf die strukturelle Ebene. Gemessen an der Bedeutung des Anliegens ist Wert zu legen auf die sorgfältige Erarbeitung von Entscheidungsvoraussetzungen - wir stimmen hier in den Ueberlegungen durchaus überein -, wie das im Postulatstext hervorgehoben wird. Der Initiativtext - also die vier Punkte - ist, mindestens grammatikalisch interpretiert, bereits stark auf Einzelmassnahmen ausgerichtet, insbesondere auf solche personeller Art.
Der Bundesrat hat sich mit dem einschlägigen Problemkreis, wie Herr Buser soeben umfassend dargelegt hat, wiederholt befasst, auch mit den Vorschlägen, die er heute in der Bot- schaft konkretisiert, damals allerdings noch unter dem Titel Generaldirektoren, Staatssekretäre und Erweiterung des Kol- legiums. Die Aufgabe der parlamentarischen Staatssekretäre sah man als Vertreter der Departementschefs in Kommissio- nen und vor dem Parlament, und dies mit voller Vertretungsle- gitimation des jeweiligen Departementsvorstehers. Man hat damals jedoch klargestellt, dass der Departementschef per- sönlich departementale Führungsarbeit zu leisten habe, ins- besondere im Zielbereich und bei der Bestimmung der Priori- täten, und dass die persönliche Mitwirkung im Bundesrat bei sämtlichen Geschäften zwingend sein dürfte, wie auch die Präsenz im Parlament.
Dieser Konflikt scheint mir in der eben aufgelegten Botschaft - ich habe sie allerdings nur diagonal durchlesen können - noch nicht ausgetragen. Man signalisierte damals zudem die Notwendigkeit, die Schwergewichtsdepartemente aufzuglie- dern, eventuell unter Schaffung neuer Departemente. Heute wird diese Notwendigkeit kurzerhand und ohne eine meines Erachtens hinreichend fundierte Begründung negiert.
Umfassendes Material in dieser Angelegenheit liegt vor. Wir haben auch wiederholt darüber diskutiert. Die einschlägige Dokumentation ist in jahrelanger Arbeit zum Teil durch Spezia- listen zusammengetragen worden, so dass nunmehr die nöti- gen Strategien von den Departementen und vom Bundesrat nach entsprechender Analyse ohne Zweifel entwickelt werden können. Es geht also nicht darum, dass wieder Unterneh- mungsberatungsfirmen eingeschaltet werden mit diesbezüg-
669
Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates)
lichen Aufträgen. Ich glaube, dass die hausinternen Kräfte die Aufgaben ohne weiteres bewältigen können, unter Beizug al- lenfalls hervorragender Kenner unserer institutionellen Ein- richtungen, der Verwaltung und der Verwaltungsabläufe, und es durchaus ausreichen dürfte, wenn man eine entspre- chende Kommission formiert.
Im Sinne eines ersten Schrittes ist die in der heutigen Bot- schaft bereits konkret anvisierte Flexibilisierung sicher vertret- bar. Wenn man im Bereich der Generalsekretariate, der Pressechefs und in der näheren Entourage der Departements- chefs die Vorzüge der privatwirtschaftlichen Regelung der An- stellungsverhältnisse anstrebt, mehr Bewegung, grössere Verantwortlichkeitsbereiche schaffen und die Vertretung der Bundesräte in den Kommissionen ermöglichen will, dann sind das Massnahmen, die alle ohne Zweifel in die richtige Rich- tung zielen; aber sie müssen ausgewogen sein und eingebet- tet werden in ein gesamtheitliches Konzept, und wir dürfen nicht bei den erwähnten Sofortmassnahmen stehenbleiben. Ich habe übrigens - das muss ich sagen - in der Botschaft auch Hinweise darüber vermisst, wie man dann die Beamten zu stellen gedenkt, die man offenbar in das privatrechtliche Anstellungsverhältnis überführen will und die damit rechnen müssen, dass sie vielleicht beim nächsten Departementsvor- steher nicht mehr persona grata sein werden. Ich glaube, das gehört zur Fairness gegenüber den Leuten, von denen man auch erheblichen Mehreinsatz und erhebliche Mehrverant- wortung erwartet.
Das Postulat will mehr als nur Sofortmassnahmen und zielt auf eine umfassende Erarbeitung und Ausgestaltung zeitgemäs- ser Führungsstrukturen auf allen Stufen der Verwaltung, so- weit die bezügliche Arbeit nicht bereits in letzter Zeit abge- schlossen wurde oder im Gange befindlich ist. Die Botschaft enthält die Begründung dafür, zum Teil rudimentär, aber in den wesentlichen Zügen ist sie heute vorhanden. Sie bleibt aber bei den für mich spärlichen Sofortmassnahmen stehen. Die Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes wird eine erste Gelegenheit bieten, die zur Diskussion stehenden Führungsstrukturen zu evaluieren. Die Ueberweisung des Po- stulats bringt nicht nur die Notwendigkeit zur Fortsetzung des Reformprogrammes zum Ausdruck, sondern zeigt gleichzeitig auch, dass es bei den heute in Aussicht genommenen Mass- nahmen nicht sein Bewenden haben darf und dass ein weite- res Zuwarten bis nach Klärung der Situation rund um die euro- päische Integration weder nötig noch zu verantworten ist. Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen.
Bundeskanzler Buser: Wie ich bereits in meinen Ausführun- gen zu den beiden parlamentarischen Initiativen dargelegt habe, ist der Bundesrat bereit, das Postulat von Herrn Stände- rat Gadient entgegenzunehmen.
Ich darf noch zwei Bemerkungen anfügen: Was die Ausführun- gen sowohl von Herrn Rhinow zur Regierungsreform als auch von Herrn Gadient zu seinem Postulat betrifft, können Sie ver- sichert sein, dass der Bundespräsident sie in reinster Form durch mich zur Kenntnis erhalten wird, wenn er heute auch nicht selber anwesend sein konnte. Ich hoffe, dass er bei einer späteren Sitzung selbst dabei sein kann.
Die Flexibilisierung, Herr Ständerat Gadient, auf die Sie hin- weisen, ist ein besonderes Statut, ähnlich jenem der persön- lichen Mitarbeiter der Bundesräte, man denkt an ein Mittelding zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Ver- trag, also nicht an eine rein privatrechtliche Anstellung. Der Bundesrat hat heute lediglich seine Absicht bekanntgeben können, weil der entsprechende Verordnungstext noch nicht definitiv ausgearbeitet vorliegt, aber er wird ebenfalls in abseh- barer Zeit kommen.
Ueberwiesen - Transmis
90.236
Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates) Entschädigungen für Parlamentarier. Bundesbeschluss. Aenderung
Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats) Indemnités parlementaires. Arrêté fédéral. Modification
Herr Cavelty unterbreitet im Namen des Büros den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater des Ge- schäftsverkehrsgesetzes die Entwürfe zu einer Revision des Bundesbeschlusses vom 18. März 1988 zum Entschädi- gungsgesetz (Beilage 1) sowie einen erläuternden Bericht (Beilage 2). Wir unterbreiten diesen Bericht gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.
Beilage 1 Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz (Entwurf)
vom ..
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft,
gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes vom 8. März 1988)
beschliesst:
Ziff. I
Der Bundesbeschluss vom 18. März 1988 zum Entschädi- gungsgesetz wird wie folgt geändert: Art. 2 Taggeld
Das Taggeld beträgt 300 Franken und wird für jeden Arbeits- tag ausgerichtet.
Art. 3 Mahlzeiten- und Uebernachtungsentschädigung Abs. 1
Die Mahlzeitenentschädigung beträgt 85 Franken pro Tag, die Uebernachtungsentschädigung 130 Franken.
Ziff. // Referendum und Inkrafttreten
Abs. 1
Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht je- doch aufgrund von Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungs- gesetzes vom 18. März 1988 nicht dem Referendum.
Abs. 2
Er tritt am 15. Oktober 1990 in Kraft.
Beilage 2 Erläuterungen des Büros
Bei der letzten Aenderung des Entschädigungsgesetzes und des entsprechenden Bundesbeschlusses im März 1988 stan- den die Erhöhung der Jahresentschädigung von 16 500 auf 30 000 Franken und die Heraufsetzung der Uebernachtungs- entschädigung (von 70 auf 120 Franken) im Vordergrund.
Das Arbeitsentgelt (250 Franken) und die Mahlzeitenentschä- digung (70 Franken) wurden letztmals am 1. Januar 1984 er- höht.
Damals erreichte der Konsumentenpreisindex 102,5 Punkte. Im August 1990 lag er bei 122,3 Punkten. Die Teuerung be- trägt also 19,3 Prozent.
Die Uebernachtungsentschädigung ist am 1. Juli 1988 auf 120 Franken erhöht worden. Seither ist eine Teuerung von un- gefähr 9 Prozent zu verzeichnen.
Das Büro erachtet es als gerechtfertigt, die Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Es schlägt deshalb vor, die ver- schiedenen Beträge wie folgt festzulegen: Arbeitsentgelt: Fr. 300 (+ 20%)
Mahlzeitenentschädigung:
Fr. 85 (+ 21,4%)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gadient Neue Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene Postulat Gadient Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1990
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.540
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.09.1990 - 18:15
Date
Data
Seite
667-669
Page
Pagina
Ref. No
20 019 207
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.