Parlaments- und Regierungsreform
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Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Ständerat einstimmig und ohne Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Proposition de la commission
A l'unanimité et sans abstention, la commission propose au Conseil des Etats de donner suite à l'initiative parlementaire.
90.231
Parlamentarische Initiative (Rhinow) Regierungsreform Initiative parlementaire (Rhinow) Réforme du Gouvernement
Wortlaut der Initiative vom 20. März 1990
Gestützt auf Artikel 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes ver- lange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form der all- gemeinen Anregung eine Reform der Regierung.
Die Ueberlastung des Bundesrates beschäftigt das Parlament seit längerer Zeit. Unsere Regierung kann die Gesamtheit ihrer Aufgaben nur unter von Jahr zu Jahr grösser werdenden Schwierigkeiten bewältigen. Institutionelle Aenderungen drängen sich auf. Ständerat Masoni hat diesen Problemkreis schon früher aufgegriffen und am 3. Oktober 1984 eine Motion zur «Gewährleistung der Regierungstätigkeit» eingereicht, mit welcher das Kollegialsystem gestärkt werden sollte und mehr Zeit für die Behandlung von Grundsatzfragen angestrebt wurde.
Neben der zunehmenden Notwendigkeit einer verstärkten In- formation der Oeffentlichkeit durch die Regierung hat seit eini- gen Jahren insbesondere die Teilnahme der Mitglieder des Bundesrates an internationalen Konferenzen und Ministertref- fen stark zugenommen. Einzelnen Bundesräten sind auf inter- nationaler Ebene Aufgaben zugeordnet, die in anderen Län- dern von mehreren Ministern wahrgenommen werden. Hohe Beamte können den Bundesrat bei Ministertreffen nicht vertre- ten.
Diese Situation führt zu einer zusätzlichen Ueberlastung der Mitglieder des Bundesrates. Der Bundesrat hat Mühe, seine Regierungsaufgaben und die Aufsicht über die Verwaltung op- timal zu erfüllen. Zudem verstärkt sich die Tendenz zur Depar- tementalisierung unserer Regierung zu Lasten des Kollegial- systems.
Deshalb sind unverzüglich Reformen in die Wege zu leiten. Dabei sind unter anderem folgende Modelle in die Erwägun- gen einzubeziehen:
die Einführung von Verwaltungsdirektoren als administra- tive Vorsteher der Departemente und/oder
Staatssekretäre;
ein wesentlich erweitertes Kollegium des Bundesrates mit einem verstärkten Präsidium;
eine Regierung, die von einem 5- oder 7köpfigen Kollegium geleitet wird und der zusätzlich rund 15 Minister angehören. Diese sind für die verschiedenen Bereiche der Regierungstä- tigkeit zuständig.
Texte de l'Initiative parlementaire du 20 mars 1990
Vu l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils, je demande, par une initiative parlementaire rédigée en termes généraux, une réforme du gouvernement.
La surcharge des membres du Conseil fédéral est un sujet de préoccupation reconnu depuis des lustres. Notre gouverne- ment ne parvient à accomplir l'ensemble de ses tâches qu'au prix de difficultés qui croissent d'année en année. Seules des
modifications des institutions peuvent y remédier. Le député au Conseil des Etats Masoni l'avait d'ailleurs bien vu, lui qui avait demandé le 3 octobre 1984 dans une motion intitulée «Mesures propres à assurer une activité gouvernementale plus fonctionnelle» que soit renforcé le caractère collégial du Conseil fédéral et que lui soit donnée la possibilité d'examiner à loisir les questions fondamentales.
A la nécessité toujours croissante d'assurer de façon perma- nente l'information s'ajoute pour le gouvernement, surtout de- puis plusieurs années, la participation de ses membres aux réunions et aux conférences ministérielles internationales. Sont confiées à un conseiller fédéral des tâches internationa- les qui relèveraient, dans d'autres pays, de plusieurs mi- nistres. Les hauts fonctionnaires ne peuvent remplacer le con- seiller fédéral dans les réunions réservées aux ministres.
Il résulte de cette situation que les membres du Conseil fédéral sont trop chargés, mais aussi et surtout que le gouvernement éprouve des difficultés à accomplir de façon optimale ses tâ- ches de gouvernement, de direction et de surveillance de l'ad- ministration, tandis que se renforce la tendance à la départe- mentalisation au détriment du caractère collégial de notre sys- tème de gouvernement.
Toutes ces raisons font qu'il est indispensable d'entreprendre des réformes sans tarder, en prenant notamment en considé- ration les modèles suivants:
l'instauration de directeurs de l'administration départemen- tale et/ou
de secrétaires d'Etat;
le passage à un gouvernement sensiblement élargi, sous une présidence renforcée;
un gouvernement dirigé par un collège de 5 ou 7 membres, auquel seraient subordonnés une quinzaine de ministres res- ponsables des différents secteurs de l'activité gouvernemen- tale.
Herr Huber unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Ge- schäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kom- mission über die von Ständerat Rhinow am 20. März 1990 ein- gereichte parlamentarische Initiative. Herr Rhinow verlangt mit seiner in der Form der allgemeinen Anregung eingereichten Initiative grundlegende institutionelle Reformen zur Wahrung einer funktionsfähigen Landesregierung. Die Kommission kann sich der grundsätzlichen Stossrichtung der Initiative an- schliessen (vgl. die Begründung des Initianten).
Gemäss Artikel 21ter Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgeset- zes hat die Kommission insbesondere zu berichten über: a. den Stand der Arbeiten der Bundesversammlung und der Verwaltung zum gleichen Gegenstand
Die rechtliche Grundlage der heutigen Struktur von Bundesrat und Verwaltung bildet das Verwaltungsorganisationsgesetz vom 19.09.1978. Der plötzliche Tod von Bundesrat Ritschard im Oktober 1983 und der frühzeitige Rücktritt von Bundesrat Friedrich ein Jahr später waren die auslösenden Ereignisse für eine Neuauflage der Diskussion über die Notwendigkeit einer Regierungsreform. Die freisinnige Fraktion bzw. Ständerat Ma- soni reichten in der Herbstsession 1984 gleichlautende Motio- nen ein (84.520/84.542), welche den Bundesrat beauftragen wollten, «neue Massnahmen zu treffen und entsprechende Gesetzes-, gegebenenfalls Verfassungsänderungen zu unter- breiten, die zu einer wirksamen Entlastung des Gesamtbun- desrates und der einzelnen Departementsvorsteher» führen. Der Bundesrat beantragte zunächst die Umwandlung der Mo- tion in ein Postulat. Nachdem er im Ständerat knapp und in der nationalrätlichen Kommission deutlich überstimmt worden war, erklärte er sich schliesslich bereit, die Motion entgegen- zunehmen. Die Motion wurde am 9. Oktober 1986 dem Bun- desrat überwiesen.
Im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1989 ist betreffend den Stand der Prüfung dieser Motion vermerkt: «Der Bundesrat hat auch 1989 an einer Klausursit- zung Möglichkeiten zu seiner Entlastung beraten. Die Bundes- kanzlei ist beauftragt worden, die Delegationsverordnung von
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1914 zu überarbeiten und die Liste der delegierbaren Ge- schäfte zu erweitern. Zusätzliche Staatssekretäre hingegen lassen nach Auffassung des Bundesrates keine wesentliche Entlastung erwarten».
Nachdem vorerst keine rechtlichen Resultate vorlagen, hat die freisinnig-demokratische Fraktion am 20. März 1990 eine wei- tere Motion eingereicht (90.435), die die gleiche Stossrichtung wie die Initiative von Herrn Rhinow hat. Die Antwort des Bun- desrates auf diese Motion liegt zurzeit noch nicht vor.
Wie Herr Bundeskanzler Buser die Kommission informierte, wird der Bundesrat in nächster Zukunft der Bundesversamm- lung eine Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes be- antragen, die zu einer Verminderung der Belastung des Bun- desrates führen soll. Voraussichtlich werden aber diese Mass- nahmen nicht derart grundlegende Reformen umfassen, wie sie Ständerat Rhinow vorschlägt.
b. den Aufwand und Zeitplan der parlamentarischen Arbeiten Es ist zurzeit nicht möglich, den Aufwand und Zeitplan der Ar- beiten vorauszusehen, die notwendig sein werden, um die im Initiativtext genannten Vorschläge sowie weitere in diesem Zu- sammenhang stehende Anregungen zu prüfen und zu reali- sieren. Der Aufwand für die mit der Ausarbeitung einer Vorlage zu beauftragende Kommission wird insbesondere stark davon abhängen, ob der Bundesrat die nötigen Reformen im Sinne der Initiative selbst in Angriff nimmt oder ob die Kommission die fälligen gesetzgeberischen Arbeiten eigenständig an die Hand nehmen muss. Im ersten Fall wird der Aufwand für die Kommission relativ gering, im letzteren Fall jedoch erheblich sein.
c. die Möglichkeit, das angestrebte Ziel mit einer Motion oder einem Postulat zu erreichen
Ob die im Jahre 1986 überwiesene Motion (84.520/84.542) und die im März 1990 eingereichte Motion (90.435) das ange- strebte Ziel erreichen, kann vor Bekanntwerden der angekün- digten bundesrätlichen Vorschläge nicht abschliessend beur- teilt werden. Eine überwiesene Motion stellt zwar einen ver- bindlichen Auftrag an den Bundesrat dar, den Entwurf zu ei- nem Bundesgesetz oder Bundesbeschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Zu welchem Zeitpunkt dieser Ent- wurf vorgelegt wird und wie sein Inhalt im Einzelnen ausfällt, unterliegt aber einem weiten Ermessen des Bundesrates. Das Instrument der parlamentarischen Initiative bietet den Vorteil, dass die mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragte Kom- mission gegebenenfalls selbst das Heft in die Hand nehmen kann, wenn der Bundesrat eine überwiesene Motion nicht in- nert nützlicher Frist oder nicht in der gewünschten Art und Weise erledigt.
Schriftliche Begründung des Initianten
«Der Ruf nach Entlastung und Reform des Bundesrates ist fast so alt wie der Bundesstaat selbst.» Diese Feststellung des Expertenberichtes über Verbesserungen in der Regierungstä- tigkeit und Verwaltungsführung des Bundesrates vom Novem- ber 1967 (sog. Bericht Hongler) beleuchtet das Grunddi- lemma unseres Regierungssystems: Der Idee nach sollte der Bundesrat als Kollegialorgan alle wichtigen, staatsleitenden Entscheidungen treffen und im eigentlichen Sinn «regieren». Faktisch aber erhielten die Departemente und ihre Vorsteher ein immer grösseres Eigengewicht - eine Entwicklung, die neuerdings als «Departementalisierung» gekennzeichnet wird. Der einzelne Bundesrat ist in weit grösserem Ausmass durch die Aufgaben seines Departementes belastet als durch seine Arbeit für das Kollegium, selbst in Jahren der Bundes- präsidentschaft. Damit verlor das Kollegium seine eigentliche, ursprüngliche Funktion weitgehend; es wurde tendenziell zur Sanktionsinstanz departementaler Politikgestaltung. Vielen Bemühungen, welche diese Entwicklung durch organisatori- sche und verfahrensmässige Reformen korrigieren wollten, war kein oder ein nur geringer Erfolg beschieden.
Wurde das Nebeneinander von Kollegial- und Departemen- talsystem trotz seiner unbestrittenen Vorzügen schon seit je- her auch als Problem empfunden, so hat sich die Situation in den letzten Jahren stark verschärft. Dazu beigetragen hat ein- mal das seit dem 2. Weltkrieg unablässig erweiterte Politikfeld. Die Bundesaufgaben sind in Qualität und Quantität stark ge-
wachsen, deren Meisterung ist wegen ihrer zunehmenden Vernetzung bedeutend schwieriger geworden. Sodann stellen die wachsende Internationalisierung der Politik in fast allen Be- reichen, die Einigungsbemühungen in Europa, das Engage- ment in wirtschaftlichen Organisationen (z. B. Gatt) und in si- cherheitspolitischen Belangen die schweizerische Politik all- gemein, vor allem aber die Landesregierung vor sachliche, zeitliche, personelle und organisatorische Probleme einer neuen Dimension. Die - im internationalen Vergleich einma- lige - siebenköpfige Landesregierung vermag diese neue Pro- blemfülle auf Dauer nicht mehr zu bewältigen. Schliesslich steht unsere Regierung - wie die Regierungen anderer Länder auch - steigenden Herausforderungen durch die Medien (mit ihrem Hang zur Personalisierung der Politik) und einer zuneh- mend konfliktanfälligeren Politiklandschaft gegenüber; sie hat (echte oder unechte) Krisen zu bewältigen, was Kraft und Zeit beansprucht und nicht quasi nebenher erledigt werden kann. 3. Bisherige Reformbestrebungen waren in der Regel auf «Entlastung» des Kollegiums gerichtet. Doch eine Entlastung von sekundären, ja drittrangigen Geschäften scheiterte bisher im wesentlichen daran, dass mit der Delegation von Zustän- digkeiten das Kollegium an die einzelnen Departemente de- ren Vorsteher zusätzlich belastet wurden, was ihre Freistellung für das Kollegium gerade nicht fördert, sondern im Gegenteil einer weiteren Departementalisierung Vorschub leistet. Bei ei- ner weiteren Delegation an die Bundesämter hingegen wird der Bereich der Regierung verlassen und das Geschäft auf die reine Verwaltungsebene verwiesen. Zudem haben gerade auch die primären, wichtigen Entscheidungen stark zugenom- men - Geschäfte, die in die Hand des Kollegiums, nicht der einzelnen Departemente gehören.
Strukturelle Reformen wurden bislang fast ausschliesslich un- ter der Zielsetzung der Erhöhung der Zahl der Bundesräte dis- kutiert. Es ist jedoch das Anliegen meines Vorstosses, den Re- formbereich bewusst auszuweiten, weniger die kaum erfolg- versprechende Entlastung in den Vordergrund zu rücken, son- dern mehrere mögliche Modelle einer grundsätzlichen Struk- turreform auf der Stufe der Landesregierung prüfen zu lassen und die erfolgversprechendste Lösung zu realisieren. Das Ziel besteht in der Wahrung und Wiederherstellung einer funkti- onsfähigen, wirksamen Landesregierung, die in der Lage ist, heute und in absehbarer Zukunft den komplexen Anforderun gen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht gerecht zu werden. Die im Vorstoss aufgeführten Modelle sollen zwar alle einläss- lich geprüft und gegeneinander abgewogen werden, doch soll damit nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Mo- delle oder Kombinationen in die Erwägungen miteingeschlos- sen werden können.
Die Reform sollte meines Erachtens auch die Möglichkeit der Konkordanz weiterhin offenlassen. Ich teile die Auffassung nicht, die Schweiz sollte zu einer Konkurrenzdemokratie (ohne Volksrechte!) umgebaut werden. Ein solches Anliegen müsste - wenn überhaupt - ohnehin im Rahmen einer Totalre- vision der Bundesverfassung weiterverfolgt werden. Die Re- gierungsreform sollte die bisherige Flexiblilität weiterhin ge- währleisten - die Zauberformel besteht erst seit 1959! - und eine Regierungsbeteiligung der gleichen, weniger oder ande- rer Parteien ermöglichen. Die aktuellen Zweifel an der Weiter- führung der bisherigen Form der Konkordanz berühren des- halb mein Anliegen nicht. Die Landesregierung muss so oder so funktions- und handlungsfähig bleiben.
Organisatorische Reformen sind immer nur Voraussetzung und Chance einer Verbesserung. Sie allein garantieren den Er-
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folg noch nicht. Wesentlich ist immer auch, wie die Amtsträger ihrer Aufgabe gerecht zu werden vermögen. Doch ist es ver- fehlt, organisatorischen Reformen mit dem Hinweis auf aus- serordentliche Führungspersönlichkeiten entgegenzutreten, die «mit schlechten Strukturen schon fertig werden». Ebenso kann es aber nicht angehen, die Reform auf einzelne Amtsträ- ger auszurichten, die in ihrer Funktion vielleicht besondere Mühe bekundet haben. Realistische Reformen stellen einen «durchschnittlichen» Amtsträger in Rechnung, der in unserem politischen System die Stufe der Landesregierung erfahrungs- gemäss zu erklimmen vermag. Damit sollen - wie es der Hong- ler-Bericht (Seite 14) richtigerweise formuliert hat - «diejeni- gen Einrichtungen .... ermittelt und geschaffen werden, die den amtierenden Menschen die Entfaltung ihrer besten Kräfte ermöglichen, die diese Entfaltung fördern und den Miss- brauch hemmen, die aber auch sonst die menschlichen Schwächen dämpfen».
Die Vorstösse lassen offen, auf welcher Erlassstufe die Re- formen zu bewerkstelligen sind (Verfassung, Gesetz, Verord- nung etc.). Diese Frage hängt vom Inhalt der konkreten Revisi- onsvorlage(n) ab. Offen bleibt auch, ob gewisse, rasch reali- sierbare Teilreformen sofort, grundsätzliche später zu realisie- ren sind. Denkbar ist auch, dass eine strukturelle Veränderung der Exekutivspitze in eine Totalrevision der Bundesverfassung integriert wird, sofern diese im entsprechenden Zeitpunkt wirk- lich spruchreif ist. Es muss aber unter allen Umständen verhin- dert werden, dass die Regierungsreform mit dem Verweis auf eine künftige Totalrevision gleichsam auf die lange Bank ge- schoben wird! Deshalb geht es jetzt darum, die Arbeiten an der Regierungsreform unverzüglich an die Hand zu nehmen, die Modelle - unter Auswertung bisheriger Vorarbeiten - durch Experten prüfen zu lassen und dem Parlament eine oder meh- rere zeitlich gestaffelte Revisionsvorlage(n) zu unterbreiten.
Die Vorstösse haben in beiden Räten eine unterschiedliche Form erhalten. Im Nationalrat wurde eine Motion der freisin- nig-demokratischen Fraktion eingereicht. Dort geht es darum, dass diese Motion als Motion im Nationalrat (und anschlies- send auch im Ständerat) erheblich erklärt wird. Der Bundesrat hat unverzüglich mit den Reformarbeiten zu beginnen.
Im Ständerat wurde der nämliche Vorstoss in eine parlamenta- rische Initiative gekleidet. Dabei besteht nicht die Meinung, dass das Parlament von Anbeginn an parallel zum Bundesrat die Reformarbeiten an die Hand nimmt. Die Pendenz dieses Geschäftes im Ständerat soll vielmehr dem Parlament die Möglichkeit verschaffen, selber aktiv zu werden, falls der Bun- desrat die Reformen nicht mit der nötigen Entschlossenheit und Dringlichkeit in Angriff nehmen sollte. Es dürfte sich des- halb empfehlen, der Initiative Folge zu geben und eine Kom- mission einzusetzen, welche das «Schicksal» der im National- rat eingereichten Motion verfolgt, dem Rat regelmässig über Verlauf der Reformarbeiten des Bundesrates berichtet, jedoch nur dann mit eigenständigen Arbeiten beginnt, wenn sich dies aus den obgenannten Gründen aufdrängen sollte.
M. Huber présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Nous vous soumettons, conformément à l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, le rapport de la commission chargée du préexamen de l'initiative parlementaire déposée le 20 mars 1990 par M. Rhinow, député au Conseil des Etats. Par cette initiative, conçue en termes généraux, le député de- mande une réforme fondamentale destinée à assurer l'effica- cité de l'institution gouvernementale. La commission adhère au but primordial de cette intervention, telle qu'il ressort de l'exposé des motifs par l'auteur.
Selon le 2e alinéa de l'article 21ter susmentionné, la commis- sion doit faire rapport en particulier au sujet des points sui- vants (a, b, c):
a. Etat des travaux du Parlement et de l'administration sur le même objet
La base légale de la structure actuelle du gouvernement et de l'administration est la loi du 19 septembre 1978 sur l'organisa- tion de l'administration. Le décès subit en octobre 1983 du
conseiller fédéral Willi Ritschard et le départ prématuré du con- seiller fédéral Rudolf Friedrich un an après ont servi de déclics à une reprise de la discussion concernant la nécessité d'une réforme gouvernementale. Le groupe radical et le député au Conseil des Etats Masoni ont déposé en automne 1984 deux motions de même teneur (84.520/84.542) demandant au Con- seil fédéral de «proposer les modifications légales, voire cons- titutionnelles, qui s'imposent, en vue d'alléger sensiblement la tâche du Conseil fédéral dans son ensemble comme des chefs de départements en particulier». Le Conseil fédéral de- manda d'abord la transformation de la motion en postulat. Ce- pendant, après un vote serré au Conseil des Etats et une déci- sion nette de la commission du Conseil national, le gouverne- ment finit par accepter la motion qui lui fut transmise le 9 octo- bre 1986.
Dans le rapport du Conseil fédéral sur sa gestion en 1989, l'état des études concernant cette motion est décrit comme suit: «En 1989, le Conseil fédéral a tenu une nouvelle séance plénière consacrée aux possibilités offertes de décharger le gouvernement. La Chancellerie fédérale a été chargée de re- voir l'ordonnance de 1914 sur les délégations et d'élargir la liste des affaires qui peuvent être déléguées à des offices fédé- raux subordonnés au Conseil fédéral. Pour ce dernier cepen- dant, la mesure visant à augmenter le nombre des secrétaires d'Etat n'entraînerait pas une décharge importante pour le gou- vernement».
Ne constatant aucun résultat juridique, le groupe radical a dé- posé le 20 mars 1990 une autre motion (90.435) allant dans le même sens que l'initiative Rhinow. Le Conseil fédéral n'a pas encore répondu à cette motion.
Le chancelier Buser a informé la commission que le gouverne- ment proposera sous peu à l'Assemblée fédérale une révision de la loi sur l'organisation de l'administration visant à déchar- ger les conseillers fédéraux. Il est improbable que cette ré- forme aille aussi loin que celle proposée par le député Rhinow. Le Conseil fédéral a d'ailleurs redit qu'il s'oppose à la création de postes de secrétaires d'Etat.
b. Ampleur et calendrier des travaux parlementaires
Il est actuellement impossible de déterminer l'ampleur et le ca- lendrier des travaux qui découleront de l'examen et de la mise en oeuvre des propositions formulées dans l'initiative, ainsi que d'autres suggestions connexes. Le volume de travail de la commission qui sera chargée d'élaborer un projet variera for- tement selon que le gouvernement se chargera des réformes nécessitées par l'initiative ou qu'au contraire la commission devra entreprendre elle-même les travaux législatifs requis. Dans le premier cas, la charge de travail de la commission sera peu importante, dans le second, elle sera considérable.
c. Réalisation des objectifs par voie de motion ou de postulat? Il est impossible de savoir si la motion transmise en 1986 (86.520/84.542) et celle déposée en 1990 (90.435) permettront d'atteindre le but visé, avant de connaître les propositions an- noncées par le Conseil fédéral. Si une motion transmise cons- titue bien un mandat contraignant enjoignant au gouverne- ment de présenter un projet de loi ou d'arrêté, ou de prendre une mesure, elle lui laisse cependant une grande marge de manoeuvre quant à la date de dépôt du projet et à sa teneur. L'initiative parlementaire offre l'avantage de permettre à la commission chargée de préparer un projet de prendre elle- même les choses en main lorsque le Conseil fédéral ne donne pas suite à une motion transmise dans un délai utile ou de la manière souhaitée.
Développement par écrit de l'auteur de l'initiative
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leurs chefs n'a cessé de croître, évolution que l'on qualifie de- puis peu de «départementalisation». Chaque conseiller fédé- ral est accaparé bien davantage par les tâches incombant à son département que par son travail pour le collège gouverne- mental, même les années où il est président de la Confédéra- tion. De ce fait, le collège gouvernemental a perdu en grande partie sa vraie fonction originelle et tend à devenir un organe de sanction de la politique mise en oeuvre par les départe- ments. De nombreuses tentatives visant à corriger cette évolu- tion moyennant des réformes organisationnelles ou procédu- rales n'ont abouti qu'à de maigres résultats ou ont carrément échoué.
Si, malgré ses avantages incontestables, la coexistence des systèmes collégial et départemental a toujours aussi été ressentie comme un problème, la situation s'est sensible- ment détériorée ces dernières années. D'une part, le champ d'action de l'exécutif n'a cessé de s'accroître depuis la Deuxième guerre mondiale. Les tâches de la Confédération sont devenues beaucoup plus nombreuses et complexes, tout en étant sensiblement plus difficiles à accomplir en rai- son de leurs multiples imbrications. D'autre part, l'internatio- nalisation croissante de la politique dans presque tous les domaines, les efforts d'unification en Europe, la participation à des organisations économiques (par exemple le GATT) et l'engagement dans des secteurs touchant la politique de sé- curité placent la politique suisse en général - et tout particu- lièrement le gouvernement helvétique - devant des problè- mes conceptuels, temporels, humains et organisationnels d'une nouvelle dimension. A la longue, les sept membres du collège gouvernemental - unique en son genre sur le plan international - ne pourront plus venir à bout de tous ces nou- veaux problèmes. Il ne faut pas oublier que notre gouverne- ment - à l'instar de ceux d'autres pays - doit faire face à des défis croissants lancés par les médias (qui ont tendance à personnaliser la politique) et un monde politique de plus en plus exposé aux conflits; il doit surmonter des crises (vérita- bles ou factices), tâche qui demande du temps et des efforts et ne peut être accomplie en dilettante.
Jusqu'à présent, les efforts de réforme visaient en règle gé- nérale à décharger le collège gouvernemental. Ceux qui ten- daient à le décharger des affaires de deuxième, voire de troi- sième rang, ont échoué à ce jour, et cela essentiellement pour la raison suivante: il s'est avéré qu'ils entraînaient un surcroît de travail pour le chef du département intéressé, ce qui - loin de permettre à ce dernier de se consacrer davantage au col- lège gouvernemental - contribuait encore à favoriser la dépar- tementalisation. Par ailleurs, il est apparu que la solution pré- voyant une délégation plus poussée, jusqu'aux offices fédé- raux, revenait à s'écarter de la sphère gouvernementale et à reléguer l'objet au niveau purement administratif. Enfin, le nombre des décisions primordiales a particulièrement aug- menté, et ces dernières ressortissent au collège gouverne- mental et non aux différents départements.
Les réformes structurelles envisagées à ce jour ne visaient pra- tiquement qu'à augmenter le nombre des conseillers fédé- raux. Par mon initiative parlementaire, j'entends élargir le champ des réformes; au lieu de mettre l'accent sur les straté- gies - assez irréalistes - visant à décharger le Conseil fédéral, je demande qu'on examine plusieurs modèles prévoyant une réforme fondamentale des structures gouvernementales et qu'on opte pour la solution la plus prometteuse. Le but recher- ché est de sauvegarder ou de rétablir l'efficacité du gouverne- ment helvétique, afin que ce dernier soit apte, quant au calen- drier et au fond, à assumer les tâches complexes qui l'atten- dent à plus ou moins brève échéance. Certes, je souhaite que les modèles proposés dans mon intervention soient tous mi- nutieusement examinés et comparés, mais cela ne veut pas dire que d'autres modèles ou combinaisons soient exclus.
maintien du gouvernement collégial, le nombre des conseil- lers fédéraux étant toutefois sensiblement augmenté et porté à 11, voire à 13 membres, ce qui ne manquera pas de renforcer le rôle du président.
De même, il n'est pas prévu de modifier sensiblement les rap- ports entre le gouvernement et le Parlement (mandat fixé à quatre ans, pas de régime parlementaire).
A mon avis, la réforme doit également maintenir le principe de la coalition. Je ne partage pas l'opinion selon laquelle la Suisse devrait être transformée en démocratie fondée sur la concurrence (sans droits populaires!). Le cas échéant, un tel projet devrait être étudié dans le cadre d'une révision totale de la Constitution fédérale. La réforme du gouvernement devrait assurer le maintien de la souplesse actuelle - la formule magi- que ne date que de 1959! - et permettre la participation au gouvernement des mêmes partis, d'un plus petit nombre de partis ou de partis différents. Les doutes actuels quant au maintien de la formule classique de la coalition n'affectent donc pas mon intervention. Quoi qu'il en soit, le gouverne- ment helvétique doit demeurer apte à fonctionner et à agir.
Les réformes organisationnelles ne sont que la condition sine qua non d'une éventuelle amélioration. En elles-mêmes, elles ne constituent pas encore de garantie de succès. La ma- nière dont le titulaire d'une fonction s'acquitte de ses tâches demeure essentielle. Toutefois, il est faux de s'opposer à des réformes organisationnelles, sous prétexte que les titulaires ont une personnalité exceptionnelle, qui leur permet de s'ac- commoder de structures boiteuses. De même, il serait tout aussi erroné d'envisager des réformes en fonction de quel- ques titulaires qui ne semblent pas à la hauteur de leurs tâ- ches. Les réformes réalistes doivent être fondées sur un titu- laire moyen, dont on sait par expérience qu'il est apte, dans notre système politique, à accéder à l'échelon gouvernemen- tal. Comme l'indique à juste titre le rapport Hongler (p. 14), «il importe de déterminer et de mettre sur pied les institutions qui permettent aux exécutants de donner le meilleur d'eux- mêmes, qui favorisent leur épanouissement tout en tempérant les abus, et qui atténuent les effets des faiblesses humaines». 6. Les interventions ne précisent pas à quel niveau législatif les réformes doivent être réalisées (constitution, loi, ordonnance, etc.). Cette question dépend du contenu des projets de ré- forme concrets. Il y a également lieu de se demander s'il con- vient de mettre immédiatement en oeuvre certaines réformes partielles réalisables dans un bref délai et d'attendre pour les réformes fondamentales. Il serait aussi pensable qu'une ré- forme structurelle à la tête de l'exécutif soit intégrée dans une révision totale de la Constitution fédérale, à condition que cette réforme soit véritablement prête à être discutée au mo- ment voulu. Mais il convient d'éviter à tout prix que la réforme du gouvernement traîne en longueur, sous le prétexte d'une future révision totale de la constitution. C'est pourquoi il s'agit de s'atteler immédiatement à la réforme du gouvernement, de faire évaluer les modèles par des experts - tout en tenant compte des études déjà réalisées - et de soumettre au Parle- ment un ou plusieurs projets de réforme échelonnés dans le temps.
Les interventions ont pris des formes différentes dans les deux Chambres:
Au Conseil national, le groupe radical-démocratique a déposé une motion. Il s'agit de faire en sorte que cette motion soit dé- clarée recevable en tant que telle au Conseil national (puis au Conseil des Etats). Le Conseil fédéral doit s'attaquer sans tar- der aux travaux de réforme.
Au Conseil des Etats, ladite intervention a revêtu la forme d'une initiative parlementaire. Cela ne signifie pas que le Parle- ment doive, dès le début, s'atteler aux travaux de réforme, pa- rallèlement au Conseil fédéral. Le fait que cet objet soit en sus- pens au Conseil des Etats permet simplement au Parlement d'intervenir lui-même au cas où le Conseil fédéral n'entrepren- drait pas ces réformes avec la détermination et la rapidité né- cessaires. Il serait donc indiqué de donner suite à cette initia- tive et de mettre sur pied une commission; celle-ci serait char- gée de s'intéresser au «sort» de la motion déposée au Conseil national et d'informer régulièrement la Chambre haute de l'évolution des réformes entreprises par le gouvernement fé-
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déral, mais elle n'agirait de sa propre initiative que lorsque les motifs précités le justifient.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Ständerat einstimmig (bei zwei Enthaltungen), der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission unanime (avec deux abstentions) propose de donner suite à l'initiative.
Huber, Berichterstatter: Die Kommission hat Ihnen je einen Bericht zu den zwei parlamentarischen Initiativen vorgelegt, nämlich zur Regierungsreform und zur Parlamentsreform. Das gibt mir Gelegenheit, zu beiden Geschäften ein zusammenfas- sendes Eintretens- oder Kommissionsreferat zu halten. Es ist von jeher Aufgabe schöpferischer Menschen gewesen, einge- fahrene Dinge daraufhin zu überprüfen, ob man sie noch bes- ser machen könnte. Und es gehört eigentlich zum Zentralen der parlamentarischen, ja der politischen Existenz, selbst dann nicht aufzugeben, wenn es nur unendlich langsam vor- wärtsgeht, wenn andere scheitern, wenn man sagen muss, das alles haben wir auch schon probiert. .
Die neuen Anläufe zur Parlaments- und zur Regierungsreform in unserem Staat sollten unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden: neuer Veränderungswille und Hartnäckigkeit zusam- men mit allen Vorläufern in diesem Geschäft. Wenn irgendwo, so hat hier das oft zitierte Bild seine Richtigkeit: Im Sand liegen die gebleichten Knochen Gescheiterter, und die neue Kara- wane zieht daran vorbei. Oder das Wort ecclesia semper refor- manda darf umgeformt werden in institutiones semper refor- mandae. Damit ist auch gesagt, dass beides nebeneinander laufen soll, die Aufgabenerfüllung und die Strukturreform, was die Dinge bekanntlich nicht vereinfacht.
Ich habe mir diese einleitenden Sätze über die Problematik unserer Bemühungen erlaubt, wohlwissend, dass heute nicht die Stunde der materiellen Diskussion der Vorstösse von Herrn Rhinow ist. Unsere Kommission hatte gemäss Artikel 21ter GVG die Vorprüfung durchzuführen. Ihre Aufgabe ist es, dem Rat einen Bericht zu unterbreiten und einen Antrag zu stellen über die Folge, die den beiden parlamentarischen In- itiativen zu geben ist. Um diese Frage zu entscheiden, haben wir Mitarbeiter der Parlamentsdienste, unter anderen unsere Generalsekretärin Frau Huber, zum Thema Parlamentsreform angehört und Herrn Bundeskanzler Buser zu den Bemühun- gen des Bundesrates, seine Arbeitsweise den veränderten Be- dingungen anzupassen. Ich stelle fest, dass Ihnen die beiden daraus resultierenden Berichte sowohl zum Geschäft 90.229 «Parlamentarische Initiative Rhinow. Parlamentsreform» wie zu 90.231 «Parlamentarische Initiative. Regierungsreform (Rhinow)» vorliegen.
Ihre Kommission kommt einhellig zum Schluss, dass den par- lamentarischen Initiativen Folge gegeben werden sollte. Die Sachverhalte des «suboptimalen» Funktionierens unserer In- stitutionen sind bekannt. Die Gründe dafür sind ausserordent- lich mannigfach: die Internationalisierung der Politik, die um- fangreiche Bundeszuständigkeit, die zunehmende Komplexi- tät der Geschäfte und die Interdependenzen, die Mit- und Ein- wirkung der Medien auf das politische Geschehen, die Perso- nalisierung des politischen Lebens, die Vorgänge schliesslich, die zur Puk 1 mit ihren Ergebnissen führten, die Staatsverdros- senheit, die Diskrepanz zwischen Politik und Gesellschaft, so- gar Politik und Kultur haben in diesem Auseinanderleben ihre Gründe. Man muss ihnen um der Sache willen zu Leibe rücken, wenn es vielleicht auch nicht mit den grossen Würfen geht, von denen einige träumen.
Bei der Regierungsreform haben sich zwei Kollegen der Stimme enthalten, weil sie den Bericht des Bundesrates abwar- ten wollten. Wie ich vernommen habe, will der Bundesrat bei der anschliessenden Beantwortung des Postulates von Herrn Kol- lege Gadient die Katze definitiv aus dem Sack lassen. Ich darf weiter darauf hinweisen, dass die nationalrätliche Kommission «Parlamentsreform. Parlamentarische Initiative Petitpierre» am 5. September 1990 einstimmig beschlossen hat, dem Plenum
zu beantragen, dem Vorstoss Folge zu geben. Dieselbe Kom- mission hat dem Wunsch Ausdruck gegeben, mit der Kommis- sion des Ständerates eng zusammenzuarbeiten. Unsere Kom- mission hat den Sprechenden und Herrn Béguin beauftragt, die notwendigen Kontakte herzustellen.
Schliesslich hat die Kommission zuhanden des Büros zum Ausdruck gebracht, dass sie die Aufgaben weiterführen möchte, wenn unserem Antrag auf Folgegeben seitens des Parlaments entsprochen wird. Damit sei die Entscheidungs- freiheit des Büros in keiner Weise beeinträchtigt oder gar sei- ner Weisheit Schranken gesetzt.
Zusammenfassend bitte ich Sie namens der Kommission, de- ren Anträgen zu entsprechen.
Rhinow: Sie finden in der Beilage zu den beiden Berichten schriftliche Begründungen, so dass ich mich hier als Initiant auf ein paar wenige Aspekte beschränken darf.
Es sind bewusst zwei Vorstösse. Es werden beide Gewal- ten, Parlament und Regierung, in die Thematik der Reform ein- bezogen. Beide haben Führungsaufgaben wahrzunehmen. Wie ich meine, sind bei beiden Mängel festzustellen. Es geht um die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Bundes- versammlung und Bundesrat. Mir scheint es wichtig, dass wir ein starkes Parlament und eine starke Regierung haben. Ich lehne die Auffassung ab, dass das Parlament nicht zu stark sein soll, weil sonst die Bundesgewalt zu stark werde, oder dass die Regierung nicht zu stark sein soll, weil das Parlament sonst nichts zu sagen habe. Das Ziel muss sein, beide Organe entscheidend zu stärken, sonst haben andere, nicht verfasste Mächte das Sagen in unserem Lande.
Beide Reformen sind auf dasselbe Ziel ausgerichtet, aber sie enthalten unterschiedliche Reformgewichte. Ich muss das hier nicht näher ausführen. Bei beiden Vorstössen werden aber Rahmenbedingungen anerkannt. Es soll nicht alles auf den Kopf gestellt werden. Ich betone das eigens, weil nach verschiedenen Gesprächen - übrigens auch aufgrund der neusten Botschaft des Bundesrates - der Eindruck entstehen könnte, die Initiativen wollten alles und jedes ändern, ein völlig anderes politisches System einführen; das ist aber nicht meine Meinung.
Beiden Vorstössen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Par- lament und Regierung zunehmend Mühe bekunden, in einem sich rasch verändernden Umfeld ihren Aufgaben nachzukom- men. Ich muss die Aenderung dieses Umfeldes hier nicht nä- her beschreiben. Der Kommissionspräsident hat auch auf die wesentlichen Punkte hingewiesen. Die Entwicklung - das wäre das Fazit - stellt unsere leitenden Behörden vor Pro- bleme einer neuen Dimension - nicht nur in der Sache, son- dern in erster Linie auch deshalb, weil wir organisatorisch und instrumentell schlecht gerüstet sind, heute bereits, und wenn nichts Entscheidendes geschieht, morgen erst recht. Die An- sprüche an Parlament und Regierung wachsen enorm, und beide sind immer weniger in der Lage, mit den erforderlichen Sichtweisen - nämlich der Umsicht, der Uebersicht und der Weitsicht - und mit dem nötigen Führungswillen zeitgerecht voranzugehen und zu handeln. Oft bleibt es bei der lobens- werten Absicht, und dem Volk bleibt im besten Fall die Nach- sicht über eine durch Hektik geprägte Aktivität der Räte, eine Hektik, die oft an das von Friedrich Dürrenmatt beschriebene «Durcheinandertal» erinnert.
Die Reform der Institutionen ist dringend. Ich bin mir aber wohl bewusst, dass jede Reform nur Voraussetzungen dafür schaffen kann, den Menschen, die sie umsetzen müssen, die Möglichkeit zum besseren Handeln zu geben. Eine Institutio- nenreform gewährleistet für sich allein den Erfolg noch nicht. Sie schafft nur die nötigen Grundlagen. Das ist aber kein Grund, alles beim alten zu lassen oder nur wenig zu ändern und auf bessere Amtsträger zu hoffen. Wir müssen - wenn Sie mir das Wort gestatten - eben mit dem auskommen, was wir haben. Das heisst im Klartext: mit uns und mit den von uns ge- wählten Bundesräten.
Wir müssen den Mut haben, die Wirklichkeit unseres Tuns schonungslos zur Kenntnis zu nehmen und diese Wirklichkeit an den Zielen, an den Aufgaben, an den Soll-Werten unerbitt- lich zu messen. Erfahrungsgemäss bekunden Angehörige ei-
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nes Organs Mühe, den Reformbedarf der eigenen Institution einzusehen. Leichter ist es, die Fehler der anderen zu erken- nen und zu bewerten. Auch steht der menschliche Hang zum Ueberlieferten, manchmal auch zur Bewahrung eigener Vor- teile oder Positionen, der Bereitschaft für nötige Aenderungen entgegen. Deshalb hoffe ich, dass es sowohl uns wie dem Bundesrat gelingen wird, alte Barrieren zu überspringen, die Sache in den Vordergrund zu stellen und einen Hauch des Pioniergeistes und des Reformwillens wiederaufleben zu las- sen, der unsere Verfassungsväter ausgezeichnet hatte.
Gestatten Sie mir nun noch eine ganz kurze Erwägung spe- ziell zur Parlamentsreform: Wir spüren wohl alle, dass wir un- sere Arbeitsweise verändern müssen. Wir haben Mühe, ge- genüber einer professionellen Verwaltung eigene Vorstellun- gen zu entwickeln und durchzusetzen. Wir ertrinken in der Flut der Geschäfte und vermögen den Kurs der Politik kaum mass- geblich zu prägen. Wir sehen die Dringlichkeit vieler Geschäfte und kommen doch oft nicht vom Fleck. Viele von uns stöhnen unter der Doppelbelastung von Beruf und Politik und wissen nicht, auf welcher Seite das schlechtere Gewissen zu plazie- ren ist. Wir beklagen die mangelnde Infrastruktur und die oft fehlende Effizienz unseres Tuns. Das beinahe geflügelte Wort meines verehrten Lehrers und Kollegen Professor Kurt Eichen- berger, das er vor Jahrzehnten geprägt hat, nämlich, das Par- lament leide an Sachkundenot, Zeitnot und Bewertungsnot, findet auch heute seine Berechtigung, und zwar mehr denn je. Gewiss, einiges ist geschehen - vor allem seit der berühmten Mirage-Affäre der sechziger Jahre. Doch ist das Missverhältnis zwischen den entwickelten Ideen etwa im guten Bericht «Zu- kunft des Parlamentes» und den effektiv realisierten Reform- schritten verblüffend und ernüchternd zugleich. Schonungslo- ser als es Altständerat Julius Binder getan hat, lässt sich der aktuelle Zustand nicht beschreiben. Binder war es, der im Jahre 1972/73 mit einer Motion die vorurteilslose Untersu- chung der staatsrechtlichen Stellung des Parlamentes ver- langte. Vor gut zwei Jahren zog er folgende Bilanz: «Das Parla- ment war nicht fähig und besass weder den Willen, noch die Kraft, noch den Mut, eine eigentliche, der heutigen Zeit ange- passte Parlamentsreform, die diesen Namen verdient, durch- zusetzen.» Weiter führte er aus, das heutige Parlament sei noch schwächer, noch weniger einflussreich, noch weniger ef- fizient als zu Beginn der siebziger Jahre. Die Bundesversamm- lung sei heute nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben sachge- recht und zeitgerecht zu erfüllen, also so, wie es das Volk von uns zu Recht erwarten würde.
Die Zeit ist überreif, um eine echte Parlamentsreform in An- griff zu nehmen. Dabei müssen wir angesichts der vielen ge- danklichen Vorarbeiten das parlamentarische «Reformrad» nicht neu erfinden, sondern wir müssen den Mut haben, es zu bewegen, ja, in Fahrt zu bringen. Dies sind wir nicht nur unse- ren Wählerinnen und Wählern, sondern auch der Demokratie schlechthin schuldig, denn von unserer Gestaltungskraft, von unserer Einsicht, von unserem Willen zur Veränderung hängt zu einem guten Stück auch die Zukunft unserer Staatsform, die Glaubwürdigkeit und Ueberlebensfähigkeit unserer De- mokratie ab.
Affolter: Wenn ich hier das Wort ergreife, dann eigentlich in doppelter Eigenschaft: Ich bin Mitglied des Büros und zu- gleich Delegierter der Verwaltungskommission. Unser Parla- ment befindet sich in permanenter Reform. Ich habe selbst in den letzten paar Jahren zwei solche Uebungen in vorderster Linie mitgemacht. Es waren stets interessante, zugleich aber langwierige Uebungen, weil jeder, der mitmacht, Fachmann ist oder sich als solcher vorkommt. Wir haben - wie Sie wissen - kürzlich den ganzen Komplex der Entschädigungsfragen un- tersucht, inklusive Altersvorsorge. Wir haben insbesondere aber die Neuorganisation der Parlamentsdienste hinter uns - zum Teil ist sie auch noch im Gang -, etwas, was auch die vor- liegende Initiative erneut anstrebt. Ich bin weit davon entfernt, solches Unterfangen etwa als reformatorischen Eifer zu verur- teilen, im Gegenteil. Es tauchen bei jeder solchen Uebung im- mer wieder neue, interessante und prüfenswerte Ideen auf, wie wir unsere Effizienz und diejenige des Parlamentes ver- bessern können. Es kommen auch immer wieder neue Parla-
mentarier, die die Dinge etwas anders sehen. Solche Ideen sollten nicht schon am Widerstand abgebrühter Parlaments- hasen sterben; aber es bedarf hier wirklich dessen, was ich als saubere Auslegeordnung bezeichnen möchte, nämlich des- sen, was wir schon erstritten und erreicht haben.
Ein Blick auf die Liste der konkreten Reformpostulate im Vor- stoss Rhinow, und noch vielmehr auf die Liste, die nach den von-Wattenwyl-Gesprächen der Bundesratsparteien als dring- lich zu realisierende Reformpunkte herausgegeben wurde, zeigt, dass ein guter Teil dieser Punkte - ich möchte sagen, etwa die Hälfte - ohne irgendwelche institutionelle Reformen sofort in die Tat umgesetzt werden kann: So verschiedene An- regungen für die Verbesserung der Kommissionsarbeit, die Vorschläge für bessere Regelung der Zusammenarbeit zwi- schen den beiden Kammern usw. Die Ratsbüros und die Ver- waltungskommission sind noch jeder vernünftigen Anregung unverzüglich nachgegangen. Ob sie immer im Sinne der In- itianten erledigt wurden, bleibe dahingestellt, aber es besteht die Gewähr, dass diesen Dingen vollste Aufmerksamkeit ge- schenkt wird.
Was die von den Bundesratsparteien ebenfalls angezogene weitere Verbesserung der Dienstleistungen und Ausrüstun gen anbetrifft, sei auf die grossen Fortschritte auf dem Gebiet der Informatik in den letzten zwei Jahren hingewiesen, wo wir natürlich wie überall auf die Begrenzung der finanziellen Mittel stossen; das tut vor allem auch mir leid, wenn man nicht alle ausgewiesenen Bedürfnisse befriedigen kann. Ich verweise auf die leidige Angelegenheit mit den Personal Computern; es sollte auch hier jetzt wieder einen kräftigen Rutsch weiterge- hen.
Im weitern dürfte nachgerade bekannt geworden sein, dass wir den hintersten Winkel des Parlamentsgebäudes nach Ar- beitsplätzen für Parlamentarier abklopfen. Jedenfalls ist dies ein klarer Auftrag, der anlässlich der Reform von 1988 unzwei- deutig erteilt worden ist. Ueber die Schwierigkeiten eines sol- chen Unterfangens in diesem Haus könnte ich einen Roman schreiben oder eine Hymne auf die Sankt-Florians-Politik ver- fassen. Da werden einzelne Büroräume plötzlich zu geheilig- ten Hallen, wenn man sie wegen des neuen Raumkonzeptes verlassen sollte.
Assistenten, die den einzelnen Parlamentariern beigegeben werden sollen, bilden einen Reformpunkt, der schon früher geprüft, aber ad acta gelegt worden ist. Dies nicht etwa nur we- gen der Frage der äusseren Bedingungen, sondern vor allem aus systematischen Bedenken. Immerhin hoffe ich, es bleibe mir erspart, eines Tages die Erstellung eines Assistentenge- 'bäudes auf der Berner Allmend noch an die Hand nehmen zu müssen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen, weil ja immer wieder die Infrastruktur des Parlaments angezogen wird, wieder ein- mal in Erinnerung rufen, dass wir spätestens seit der Reorgani- sation der Parlamentsdienste dem Parlament einen ganz her- vorragenden Service anbieten: Wir verfügen vor allem über die anerkanntermassen besten Dokumentations- und Fachdien- ste in allen europäischen Parlamenten. Jetzt kommt aber das, was auch bei diesem neuen Anlauf zur Parlamentsreform zu denken geben muss: Wir haben feststellen müssen, dass von diesem hervorragenden Angebot an Dienstleistungen gera- dezu erbärmlich Gebrauch gemacht wird. Ich weiss, dass es heute noch Parlamentarier gibt, die die Dokumentationszen- trale noch nie in Anspruch genommen haben, ja nicht einmal wissen, wie das funktioniert. Ich gebe Ihnen auch folgendes zu bedenken: Auf diesen Gebieten stets nur nach Verbesserun- gen zu rufen, obwohl feststeht, dass vom bestehenden, her- vorragenden Angebot höchst bescheidener Gebrauch ge- macht wird, ist nicht gerecht, sicher aber auch nicht ermuti- gend gegenüber unseren Beamten in den Parlamentsdien- sten, die pflichtbewusst und gekonnt ihren Aufgaben und den Wünschen der Parlamentarier nachkommen. Ich möchte mich hier nicht zur Professionalisierung oder Halbprofessionalisie- rung des schweizerischen Parlamentes äussern. Darüber ha- ben wir auch schon in den Uebungen vor zwei oder drei Jah- ren gesprochen. Hier herrschte und besteht nach wie vor sehr grosse Skepsis, die ich persönlich teile. Man wird sich aber auch damit erneut auseinandersetzen können; ich hoffe ein-
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zig, dies werde nicht auf eine erneute Sandkastenübung hin- auslaufen.
Es wurde vorhin Herr Binder erwähnt. Es gibt noch einen an- deren Kronzeugen. Einige meiner Kolleginnen und Kollegen mögen sich noch an den ehemaligen Vizepräsidenten und Staatsrechtler alt Ständerat Jean-François Aubert erinnern. Als er sein Mandat aufgab, lobte er dieses Parlament und sein System. Er wollte nichts von Parlamentsreform wissen. Doch sind inzwischen wieder zwei Jahre vergangen, und wir haben wieder Reformpostulate, die sicherlich prüfenswert erschei- nen.
Ich sage deshalb ja zur Initiative von Herrn Rhinow. Wir wollen das wirklich Reformwürdige ehrlich und gründlich, sorgfältig und pflichtbewusst angehen, weil ja dieses Ja zugleich ein Ja sein soll zum Erneuerungswillen, der jeder Legislative gut an- steht.
Ich möchte zum Schluss noch ein konkretes Postulat anfügen, das nicht im Katalog Rhinow figuriert, das wir aus staatspoliti- schen Gründen jetzt ohne Verzug aufnehmen und verwirkli- chen sollten: Ich rede von der Simultanübersetzung in Plenum und Kommission. Wir haben sie für diesen Rat einmal abge- lehnt. Ich glaube, es wäre höchste Zeit, dass wir die Idee wie- deraufnehmen. Das ist eine Anstandspflicht nicht etwa nur un- seren welschen Kollegen gegenüber, sondern auch Ratsmit- gliedern gegenüber, die vielleicht etwas Mühe bekunden, fremdsprachigen Ausführungen zu folgen. Auch das gehört zu den Bemühungen, eine bessere Effizienz unserer parlamenta- rischen Arbeit herbeizuführen.
Onken: Die Schweiz befindet sich in einem Umbruch. Solche Zeiten des Wandels und der Veränderung sind immer auch Zeiten der Unsicherheit. Sie können Reflexe des Beharrens bis hin zu ängstlichen Abkapselungen auslösen, sie können aber auch deblockieren und damit Raum geben für Neues oder auch bloss für Hintangestelltes, Verdrängtes, Abtempiertes. Die Initiativen von Herrn Rhinow greifen ja an und für sich nichts grundlegend Neues auf, sondern sie fokussieren sozu- sagen einen Dauerbrenner, sie spitzen diese Parlaments- und Regierungsreform erneut zu vor dem Hintergrund der aktuel- len Diskussion über die Schweiz und ihre Institutionen. Diese Diskussion muss meines Erachtens tief gehen und breit abge- stützt sein. Die Chance des Jubiläumsjahres sollte zur Refle- xion genutzt werden.
Parlaments- und Regierungsreform sind aber nur Teile, im Grunde genommen sogar recht äusserliche, funktionale Teile eines viel umfassenderen Prozesses der Besinnung und Neu- orientierung, der in unserem Lande in Gang gekommen ist. Ich denke, dass Herr Rhinow das auch so sieht und ebenso viele von Ihnen; denn wenn er ein Postulat lanciert und damit ein Leitbild Schweiz fordert, das von immerhin 30 Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnet wird, dann räumt er ja - und wir mit ihm - ein, dass eine solche konkretisierte, zielführende Vi- sion fehlt, und dass wir hier sozusagen in einem praktischen Teilbereich, der uns auch noch persönlich trifft, einfach einmal mit der Renovationsarbeit beginnen - beginnen müssen, möchte ich hinzufügen -; denn das hier Angestrebte leidet kei- nen Aufschub, es soll zügig in Angriff genommen werden und dabei doch nicht an der Oberfläche bleiben und schon gar nicht zur Alibiübung verkommen.
Da bin ich mir aber nicht so sicher, ob der Konsens, der in der Kommission zu spüren war und der offenbar auch heute im Rate vorhanden ist, wirklich standhält, ob diese Einmütigkeit nicht auch täuscht. Denn das, was Herr Rhinow gesagt hat, z. B., dass wir ein starkes Parlament brauchen, ist das wirklich, wenn es darauf ankommt, so unbestritten? Will man nicht an und für sich lieber einen gemässigten, zurückhaltenden Staat und glaubt deshalb, mit einem entsprechend moderaten, zu- rückgebundenen Parlament besser bedient zu sein? Oder die Frage, dass, wer eine starke, energisch führende Regierung will, auch ein starkes und herausforderndes Parlament braucht mit entsprechend schnittigen Instrumenten - ist dies tatsächlich so unbestritten? Wenn man jetzt in der entspre- chenden Kommission die Diskussion vefolgt um die Bildung einer Delegation der Geschäftsprüfungskommission mit wei- terführenden Rechten - mit Puk-Rechten vielleicht sogar -,
wenn man sieht, wie harzig das dort läuft, welche Hindernisse und Gefahren da geortet oder manchmal auch nur herbeigere- det werden, dann kommen einem schon gewisse Zweifel, ob dieser Wille, das Parlament zu stärken, um damit auch die Re- gierung zu stärken, wirklich vorhanden ist.
Ich will damit sagen: Unsere staatlichen Apparaturen brau- chen sicher eine Reform, sie brauchen eine zeitgemässe Er- neuerung. Was im letzten Jahrhundert entwickelt worden ist, kann in dieser Form jedenfalls für das Kommende nicht tau- gen. Aber mehr noch oder zusätzlich braucht es auch ein Den- ken und Handeln in strikt parlamentarischen Kategorien, braucht es einen starken und unabhängigen politischen Wil- len, diese Gefässe zu füllen, die Instrumente, die vorhanden sind, auch zu nutzen, und braucht es in beiden Räten auch eine prioritäre Verpflichtung auf das Allgemeininteresse, das vor dem Sonderinteresse zu rangieren hat.
Die beiden parlamentarischen Initiativen von Herrn Rhinow zielen auf die Institutionen ab. Sie wollen die Strukturen refor- mieren. Sie wollen das Regieren vorausschauender und effek- tiver machen. Sie wollen das parlamentarische Handeln kom- petenter, wirkungsvoller gestalten. Gut so, nur die dahinterlie- genden Triebkräfte, die eigentliche Motorik des Ganzen, blei- ben natürlich ausgeschlossen. Dabei sind es ja nicht in erster Linie die langwierigen Verfahren, die die Menschen im Lande beschäftigen - nicht in erster Linie, sage ich; auch, aber nicht in erster Linie -, sondern es ist die mangelnde Volksverbun- denheit vieler unserer Beschlüsse, namentlich der ständerätli- chen, man muss es leider sagen; es ist die Blockierung und manchmal Verletzung des Volkswillens; es ist das Gefühl, dass die Gewählten oft nach anderen, intransparenten Krite- rien entscheiden, als es die Wählerinnen und Wähler erwartet haben; es ist der Eindruck, dass sich oft wirtschaftliche Interes- sen vor die eigentlich politischen schieben, und, damit zusam- menhängend, ist es auch die Entfremdung bis hin zur politi- schen Apathie.
Und die Reform der Institutionen wird diese Kluft nicht über- brücken, die Entfremdung nicht aufheben, solange die inhaltli- chen Fragen ausgeklammert bleiben und damit die Besin- nung auf, wie mir scheint, Wesentliches fehlt. Expressis verbis verlangt das Herr Rhinow in seinen Vorstössen nicht, er schliesst es aber selbstverständlich auch nicht aus, und nichts dispensiert uns davon, auch in dieser Richtung nachzuden- ken und gegebenenfalls Lösungsvorschläge vorzutragen.
Und ein zweites bleibt unangetastet und vorläufig wohl auch aus der Diskussion ausgeklammert, nämlich die Grundsatz- diskussion über die bestehende institutionelle Ordnung, na- mentlich also über die verfassungsmässig verbriefte und scheinbar sakrosankte Gleichrangigkeit der beiden Räte. Bei diesem Bikameralismus greift meines Erachtens der Vorstoss zu kurz, so wie die abwegige Forderung nach Abschaffung des Ständerates zu weit greift. Denn längst ist für uns alle doch evident, dass sich der föderalistische Charakter des Ständera- tes, wie er den Gründervätern vorschwebte, völlig verwischt hat, dass er auch durch neue Institutionen, die in der Zwi- schenzeit geschaffen worden sind, abgewertet worden ist. Längst ist deutlich, dass wir mit dem Ständerat sozusagen eine zweite Volksvertretung haben, die jedoch durch ihr Wahl- verfahren die politischen Stärkeverhältnisse in diesem Lande nicht ausreichend spiegelt und deswegen, ich sage es einmal höflich, oft retardierend wirkt. Und diese Entwicklung von der ursprünglichen Idee im letzten Jahrhundert zum heutigen Zu- stand zweier parallel arbeitender Volksvertretungen ruft ja ge- radezu nach einer grundlegenden Neubesinnung, bei der auch die absolute Gleichrangigkeit, die Gleichwertigkeit der Aufgabenzuweisung an die beiden Räte, die parallele Bera- tung sämtlicher Vorlagen hinterfragt werden müssten, aber auch die Komplexität und Mühsal des Differenzbereinigungs- verfahrens, bei der ja beispielsweise dem Nationalrat eine ge- wisse Priorität eingeräumt werden könnte.
Zu hinterfragen ist das alles aber auch vor dem Hintergrund von Europa und unserer Stellung zu Europa. Ob nun Europai- scher Wirtschaftsraum oder EG-Beitritt - den Alleingang schliesse ich jetzt einmal aus -, es gibt unmittelbare Auswir- kungen, die wir einbeziehen müssen. Die föderalistische Ba- lance wird dadurch berührt werden. Die Volksrechte werden
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davon erfasst. Die direkte Demokratie wird sich verändern und in einigen Bereichen auf eidgenössischer Ebene vielleicht so- gar ganz entfallen. Es wird also Elemente geben, die uns von der Referendumsdemokratie wegführen und damit die Vor- aussetzungen für ein anderes System, vielleicht sogar für ein parlamentarisches System mit wechselnden Mehr- und Min- derheiten begünstigen. Und das wiederum hätte möglicher- weise langfristig sogar Auswirkungen auf die konkordante All- parteienregierung, die dann von einem anderen Modell abge- löst werden könnte.
Das sind Ueberlegungen, die sicher keine abwegigen Phanta- stereien mehr sind. Die Diskussion darüber ist angelaufen. Es sind Räsonnements, die zu verschiedenen Szenarien führen können; im Nationalrat wird beispielsweise die parlamentari- sche Initiative von Herrn Vollmer solche Möglichkeiten sehr gezielt und sehr grundsätzlich zur Diskussion stellen. Ich er- wähne diesen etwas weitgefassten und grundsätzlicheren Rahmen nicht zuletzt, um aufzuzeigen, wie im Grunde genom- men moderat und systemkonform die Reformansätze dieser beiden Initiativen sind, wie pragmatisch der Weg, den wir hier in Angriff nehmen, und vielleicht - oder sogar sicher - kommen wir auf diesem praxisbezogenen Weg weiter. Doch machen wir uns nichts vor in Sachen Umwelt und umwälzender Er- neuerung, in Sachen kühnem Aufbruch zu neuen Ufern! Ver- lieren wir das Weitergesteckte nicht aus den Augen, und se- hen wir zu, dass in den klar gezogenen Grenzen dieser beiden Vorstösse möglichst bald etwas Hilfreiches und wirklich Effek- tivitätssteigerndes zustande kommt!
Schmid: Ich gehe mit der Auffassung von Herrn Kollegen Rhi- now einig, dass namentlich im Rahmen der Parlamentsreform wieder ein neuer Anlauf zu nehmen ist. Ich halte seine Initiative für eine ausserordentlich taugliche Grundlage für entspre- chende Diskussionen und Beschlüsse in der Zukunft. Ich halte es aber in gewisser Weise mit Kollege Onken: Was Herr Rhi- now uns vorschlägt, ist systemkonform und muss daher fast notwendigerweise eine Art Kosmetik bleiben.
Wenn Sie das Parlament so effizient gestalten wollen, dass es die von Julius Binder geforderte Führungsaufgabe wahrneh- men kann, dann müssten Sie natürlich weitergehen. Dann müssten Sie die Volksrechte streichen, dem Volk nur noch die Wahlmöglichkeit geben und den reinen Parlamentarismus einführen. Ich bin völlig überzeugt, dass mit unserem System jegliche Parlamentsreform an die Fesseln der Volksrechte ge- bunden bleibt. Und innerhalb dieser Fesseln fühle ich mich an sich recht wohl. Ich möchte Ihnen in drei Punkten meine Stel- lungnahme zu der Initiative darlegen, wohlwissend, dass die materielle Beurteilung dann in einer späteren Phase kommt. Aber qui tacet, consentire videtur; es heisst dann, man hätte es bereits früher sagen können. In drei Punkten möchte ich kriti- sche Bemerkungen anführen.
Wenn ich diese Initiative betrachte, dann scheint mir ein be- stimmter Effizienzgedanke vorhanden zu sein, der fast instru- mental wirkt. Man will, wie Herr Rhinow in Ziffer 1 sagt, die Rechtssetzung beschleunigen. Ich möchte dem entgegenhal- ten: Die Hemmung der Ratstätigkeit ist auch ein Wert. Denn die Hemmung der Ratstätigkeit ist eine Hemmung der Staats- tätigkeit. Je effizienter die Räte, desto grösser die Kadenz des Gesetzesausstosses. Ich bin gar nicht der Auffassung, dass eine möglichst grosse Ratseffizienz automatisch bessere Ge- setze, sondern viel eher mehr Gesetze bedeutet. Die alten Rö- mer hatten ein gutes Wort dafür: non multa, sed multum. Ob wir die Qualität mit einer besseren Effizienz verbinden oder nicht einfach die Quantität, ist für mich eine offene Frage. Diese Be- schleunigung der Rechtssetzung ist das eine.
Wenn ich hier lese, die effektivere Führung und Planung der Parlamentstätigkeit sei möglichst rasch zu realisieren, dann kommt dieses instrumentale Bild, das man sich vom Parla- ment macht, nochmals zum Bewusstsein. Herr Rhinow, wir sind kein militärischer Verband, keine Mechanisierte Division Nummer 4, die man alarmieren, in Marsch setzen und dann zum Einsatz bringen kann, nach Planung und Führung höhe- rer Instanz. Wir sind kein Gremium, das eine innere Einheit hat. Wir haben keinen Fraktionszwang. Wir stimmen ohne Instruk- tionen. Wir sind uns - von Herkunft, Tradition und Selbstbe-
wusstsein her - eine grosse Selbst- und Eigenständigkeit ge- wöhnt. Und letzten Endes ist es auch nicht möglich, unsere Tätigkeit zu führen und zu planen. Möglichst rasch möglichst gute Gesetzgebung zu realisieren, das scheint mir nicht das einzige Ziel dieses Parlamentes zu sein. Ein Parlamentsman- dat ist kein Werkvertrag, demzufolge fristgerecht und mög- lichst mängelfrei ein möglichst preiswertes Werk dem Bestel- ler abzuliefern ist. Es ist unsere Aufgabe, Positionen zu markie- ren. Es ist unsere Aufgabe, das Kräfteparallelogramm, das in dieser Schweiz herrscht, zur Darstellung zu bringen. Das heisst nicht, elegant und schlank eine Aufgabe zu erledigen, sondern das kann durchaus heissen, Friktionen herbeizufüh ren, Friktionen bewusst herbeizuführen, sie auszudiskutieren. Das kann auch heissen, Obstruktion in einzelnen Punkten zu betreiben. Denn wir vertreten nicht ein beliebiges Volk, son- dern jeder vertritt selbst einen bestimmten Hintergrund, eine bestimmte Wählergruppe, die vielleicht in Einzelpunkten in keiner Art und Weise gleich denkt wie diejenige Wähler- gruppe, die von einem anderen Ratsmitglied repräsentiert wird. Damit darf von dieser instrumentalen Sicht meines Erachtens nicht viel übrigbleiben.
Ich komme zum dritten Punkt, zur Gleichwertigkeit der Räte: Wenn Sie Ziffer 1 durchlesen, das erste Lemma, stellen Sie fest, dass dies, wenn das Gegenstand der Beratung sein wird, einen Einbruch in das Zweikammersystem darstellt. Man kann über das Zweikammersystem denken, wie man will, es hat seine guten Seiten. Man kann dem Ständerat unterstellen, was man will, eines wird man ihm kaum unterstellen können: dass er nicht auch zum heutigen Zeitpunkt für dieses Land das Be- ste will. Zwei Augen sind besser als eines. In der zeitlichen Ab- folge der Beratungen durch verschiedene Räte ist meines Erachtens ein Qualitätselement der Gesetzgebung fast auto- matisch inbegriffen.
Ich hätte Hemmungen, durch gemeinsame Sitzungen der Kommissionen oder gar durch gemeinsame Kommissionen einen Einbruch ins Zweikammersystem zu provozieren. Ganz abgesehen von den technischen Problemen, die sich dadurch ergäben - zum Beispiel bei gemeinsamen Kommissionen wäre praktisch der halbe Rat immer in Kommissionssitzungen tätig, weil wir die 25er- und 27er-Kommissionen des National- rates aufwiegen müssten.
Die Grundfrage, ob man ein Zweikammersystem will, schneide ich bewusst nicht an, Herr Onken. Denn dieses Pro- blem steht ausserhalb der Debatte. Solange man an diesem Zweikammersystem festhält, bedeutet das, was Herr Rhinow in Ziffer 1 im ersten Lemma will, einen Einbruch. Ich bin über- zeugt: Wenn es einmal zu einer europäischen Allianz zwi- schen der Schweiz und der EG kommt, dann steht der inner- schweizerische Föderalismus zur Disposition. Dann wird man fragen müssen, wie es mit dem Föderalismus in diesem klei- nen Land weitergeht. Es kann sein, dass es weitergeht. Aber die Frage wird sich dann stellen. Gegebenenfalls wird der Ständerat dann in der heutigen Zusammensetzung auch zur Disposition gestellt werden müssen. Solange wir diese Frage nicht vor uns haben, dürfen wir darüber nachdenken. Im Rah- men einer parlamentarischen Initiative aber, die doch zu fass- baren Resultaten führen sollte, ist diese Fragestellung ver- früht.
Trotz diesen etwas kritischen Anmerkungen - Herr Kollege Rhinow wird mir das entschuldigen - bin ich selbstverständ- lich für diese Initiative.
Rhinow: Gestatten Sie mir ein paar Worte zum interessanten Votum unseres geschätzten Kollegen Schmid. Ich staune et- was über seine Ausführungen: Einerseits sagte er, der Vor- stoss sei bloss Kosmetik, und anderseits lehnt er die beschei- denen, zaghaften Versuche bereits ab, weil sie etwa das Zwei- kammersystem gefährden könnten. Ich habe Mühe mit dieser Optik. Mir scheint die Beschleunigung des Rechtssetzungs- verfahrens wichtig zu sein, damit wir Zeit haben für die grund- sätzlichen Auseinandersetzungen, nicht um der blossen Effizi- enz willen! Das ist mein Ziel, nicht etwa die Konfliktscheu und schon gar nicht der Verzicht auf das Ringen um gute Lösun- gen. Aber, Herr Schmid, Sie sind ja Präsident der Kommission Aktienrecht. Wäre es Ihr Wunsch, dass die beiden Räte künftig
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das Verfahren nach diesem Verfahrensmuster gestalten soll- ten? Wir werden im übrigen so oder so unter europäischen Druck geraten. Wir werden so oder so Beschlüsse fassen müs- sen, bei denen wir nicht Jahre Zeit haben, um einen Entscheid zu fällen. «Planung» heisst zudem nicht Einführung einer mili- tärischen Denkweise, sondern es heisst, dass wir Schwerge- wichte setzen und uns Mühe geben, die wichtigen Dinge vor den unwichtigen zu behandeln. Und heute ist es reiner Zufall, ob ein Geschäft etwa in einer Kommission rasch traktandiert werden kann oder ob es wie beim Fernmeldegesetz sieben Monate geht, bis die Kommission das erste Mal tagen kann, weil wir keine Termine mehr finden und die noch vorhandenen jeweils am Vortag oder zwei Tage vorher an einer andern Ter- minsitzung bereits für drittrangige Geschäfte vergeben haben. Das meine ich mit Planung. Es geht letztlich darum, dass das Parlament Gewichte setzt und sich nicht nur vom Bundesrat die Gewichte setzen lässt. Heute behandeln wir die Geschäfte mehr oder weniger brav in der Reihenfolge, wie sie uns vom Bundesrat vorgegeben wird. Sind das nicht Ueberlegungen, die es Wert sind, angestellt zu werden?
Schliesslich zum Zweikammersystem: Ich möchte in Erinne- rung rufen, dass wir das einzige Parlament auf der ganzen Welt sind, das eine derart rigorose Ausprägung des Zweikam- mersystems kennt. Ich bin absoluter Anhänger des Zweikam- mersystems! Aber ich bin der Meinung, dass über die Ausge- staltung diskutiert werden darf. Selbst unser Vorbild, das ame- rikanische Parlament, ist flexibler, kennt andere Aufteilungen als wir. Wir müssen aufpassen, dass wir unsere Institutionen nicht zu sakralen Einrichtungen machen.
Masoni: Ich habe mit grossem Interesse von dieser parlamen- tarischen Initiative Kenntnis genommen. Ich glaube, es brauchte diesen Mut, um eine so weit gehende Prüfung der Funktionstüchtigkeit des heutigen Parlaments zu veranlas- sen.
Immerhin, damit nicht der Anschein der Uebereinstimmung mit allen erwogenen Vorschlägen entsteht, scheint es mir rich- tig, wie Kollege Schmid es getan hat, dass man auch Vorbe- halte anmeldet; so wird die Kommission bei der inhaltlichen Prüfung nicht von einer fingierten Einstimmigkeit ausgehen. So wird die Chance erhöht, dass diese Probleme vertieft und nicht einfach übersprungen werden.
Mit Bezug auf die einzelnen Punkte der Initiative habe ich fol- gendes zu bemerken: Beim ersten Punkt der Initiative habe ich ähnliche Vorbehalte anzumelden wie Kollege Schmid. Auf- gabe der Räte ist nicht nur die schnelle, sondern auch die gute Gesetzgebung, was unter Umständen die Verlangsamung ei- nes Gesetzes oder den Verzicht auf ein Gesetz berechtigt er- scheinen lässt.
Aehnliches gilt für Punkt 2.
Mit Punkt 3 bin ich einverstanden, aber grössere Parlaments- kompetenzen müssen mit dem Ermessensspielraum in Ein- klang gebracht werden, den eine exekutive Behörde in jedem Land bei Verhandlungen mit dem Ausland braucht. Es ist hei- kel, beide Wünsche nach dem genügenden Verhandlungs- spielraum der Exekutive und nach der Mitarbeit des Parlamen- tes zu vereinigen, aber der Versuch lohnt sich.
Bei Punkt 5 bin ich auch dafür, aber insbesondere beim Stän- derat wäre bei der Delegation der Kompetenzen an Kommis- sionen grössere Zurückhaltung am Platz als beim Nationalrat; die Gründe sind bekannt. Wenn Kompetenzen delegiert wer- den, wäre an die Möglichkeit zu denken, dass aufgrund des Wunsches eines oder mehrerer Parlamentarier die Punkte, die Gegenstand der Delegation sind, im Plenum trotzdem zur Dis- kussion gelangen.
Bei Punkt 6 erscheinen die Ueberlegungen des Initianten sehr interessant. Sie gehen aus von der heutigen Zusammenset- zung insbesondere des Ständerates, wo viele Regierungsmit- glieder mitwirken, und kommen zum Schluss, dass diese An- fänge des Berufsparlamentes weiterentwickelt werden sollten. Ich wäre eher anderer Auffassung. Es ist zu begrüssen, dass Regierungsräte hier sitzen, weil das Berufspolitiker sind; aber in den Kantonen sieht man die Politik aus einem ganz anderen Blickwinkel als in unserem Parlament. Diese Meinung ist hier wertvoll und kann dazu beitragen, dass die Standpunkte der
Kantone besser zum Ausdruck gelangen. Diese Tatsache sollte aber nicht dazu ermuntern, die Bewegung hin zum Be- rufsparlament noch mehr zu betonen. Wichtig scheint mir in unserem Milizparlament, dass die differenzierte Zusammen- setzung gewahrt wird, damit Berufspolitiker aus den Kantonen neben Leuten sitzen, die in privaten Berufen, bei Gewerkschaf- ten oder bei Berufsverbänden tätig sind. Damit fördert man die Erhaltung der Nuancen und hemmt die Entwicklung hin zu ei- ner Sonderklasse von Berufspolitikern, welche mit dem Le- ben, mit den konkreten Problemen der Leute immer weniger verbunden sind. Deswegen ist in dieser Richtung eine ge- wisse Zurückhaltung ratsam, damit die heutige Zusammen- setzung - ich möchte sagen: differenzierte Zusammenset- zung - des Parlamentes bleibt.
Mit diesen Gedanken wollte ich den Wunsch anmelden, dass die Kommission bei der zukünftigen Beratung diesen Fragen vermehrte Beachtung schenkt. Am Ende unserer Beratungen möchte ich dem Initianten sehr dafür danken, dass er den Mut hatte, den ganzen Problemkreis zur Diskussion zu bringen, aber gleichzeitig auf dem Bestehenden aufbauen will. Mir scheint eine solche Prüfung besonders vernünftig und auch besonders nötig. Bei der heutigen Akzeleration sollte eine sol- che Prüfung von Zeit zu Zeit fast automatisch erfolgen, damit die Instrumente des Parlaments immer dem Fluss der Informa- tionen und der Geschäfte angepasst werden. Deswegen gra- tuliere ich dem Initianten zu dieser wertvollen Initiative, die trotz meiner Vorbehalte nichts an ihrer Bedeutung einbüsst. Ich werde für die Initiative stimmen.
Huber, Berichterstatter: Gestatten Sie einem relativ jungen Ständerat, einem vielleicht älteren oder einigen älteren und er- fahrenen doch noch ein Wort zu sagen: Wir sind hier im Sta- dium eines rein formalen, verfahrensmässigen Vorgehens. Darüber haben wir einen Entscheid zu fällen und darüber - und nur darüber - hat Ihre Kommission im wesentlichen disku- tiert. Ich bin noch nie so überzeugt davon gewesen wie nach dieser Debatte, dass eine Parlamentsreform nötig ist, dass eine Parlamentsreform zugleich aber auch ein Akt von intellek- tuellem Verzicht sein kann, indem man einmal nur die Frage, die zur Debatte steht, behandelt und nicht noch viele andere dazu.
Kollege Schmid hat völlig recht: Was wir hier zu führen haben, ist keine Debatte, Herr Kollege Onken, über materielle Inhalte, auch nicht über die Inhalte der in der Form der allgemeinen Anregung ergangenen parlamentarischen Initiativen, sondern es ist eine Verfahrensfrage. Wenn Herr Kollege Masoni die Punkte der Initiative aufzählt, dann kann auch ich sie aufzäh- len, und dann werden wir sehr wahrscheinlich eine Debatte führen, nach gewalteter Kommissionstätigkeit, nachdem Sie den einzig relevanten Entscheid, nämlich der Initiative Folge zu geben oder nicht, getroffen haben und Ihre Kommission die Vorschläge, und andere dazu, diskutiert haben wird.
Ich bitte Sie daher aus Ueberzeugung, aufgrund der Debatte, die wir geführt haben, der Parlamentsreform ebenso zuzustim- men wie der Regierungsreform und zu beherzigen - was Herr Kollege Rhinow sinnigerweise in sein Votum eingebaut hat -, dass man sich auch gegenüber der eigenen Instanz keine Be- triebsblindheit leisten darf, sondern mit offenen Augen deren Mängel und Vorzüge sehen muss.
Bundeskanzler Buser: Nach den fundierten staatsrechtlichen Ausführungen, die hier schon gemacht worden sind, möchte ich die Diskussion nicht verlängern und insbesondere nicht auf diese grundlegenden Fragen eintreten, sondern Ihnen kurz erläutern, wie der Bundesrat die Sache sieht.
Was die Parlamentsreform betrifft, ist von seiten des Bundes- rates keine Stellungnahme vorgesehen; das ist ein parla- mentseigenes Geschäft. Was die Regierungsreform betrifft, ist die Situation etwas sonderbar, weil die parlamentarische In- itiative Rhinow im Ständerat der Motion Petitpierre im National- rat entspricht und der Bundesrat - das konnten Sie heute der · Presse entnehmen - zu dieser Motion soeben Stellung ge- nommen hat. Das gleiche gilt für das Postulat der SVP im Na- tionalrat, das identisch ist mit dem Postulat von Herrn Gadient in Ihrem Rat. Die Publikation des gesamten Pakets des Bun-
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24 septembre 1990
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Réforme du Parlement et du Gouvernement
desrates wurde auf heute verschoben, um die Diskussion nicht vorwegzunehmen. Soviel zur Einleitung; ich habe hier also keinen Antrag des Bundesrates zu vertreten. Sie wissen, dass nach den Bestimmungen über die parlamentarischen In- itiativen das Geschäft, wenn Sie Eintreten beschlossen haben und einen Entwurf vorlegen, an den Bundesrat geht, und er wird dann in einem Bericht schriftlich dazu Stellung nehmen. Die Differenz von heute, wenn ich Sie richtig verstehe, geht ei- gentlich dahin, dass wir bei den tiefgreifenden Reformen, bei den Strukturreformen im eigentlichen Sinne, eine Differenz be- züglich der Zeit haben. Herr Rhinow ist der Meinung, diese seien dringend, und sie seien sofort in Angriff zu nehmen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Petitpierre dar- gelegt, dass seines Erachtens diese Dringlichkeit im Moment für tiefgreifende Reformen nicht gegeben ist, womit er aber nicht für alle Zeiten Nein sagt, sondern es ist ein Nein mit Befri- stung. Er ist bereit, sobald in Sachen Europa mehr Klarheit be- steht, sobald man sieht, welche Anforderungen dann an Re- gierung und Parlament gestellt werden, dieses Problem einer tiefgreifenden Strukturreform eingehend zu prüfen. Die Gründe sind dargelegt in den schriftlichen Antworten, die Ih- nen ausgeteilt worden sind. Ich möchte nur kurz daran erin- nern, dass für den Bundesrat das Thema auch nicht neu ist. Man kann bis zum Jahr 1848 und auf die langen Debatten von damals zurückgreifen. Was die Zahl der Bundesräte betrifft, möchte ich aber lediglich auf die parlamentarischen Vorstösse der Neuzeit verweisen, so u. a. auf die Motionen Chevallaz und Schmitt aus dem Jahre 1964, die zur Kommission Hongler ge- führt haben, auf den Bericht von damals und die neuen Vor- stösse Keller und Pini aus dem Jahre 1984, die sich haupt- sächlich mit der Zahl der Staatssekretäre befassten.
In dieser Zeit, in den letzten zwei Jahrzehnten, ist als wichtigste Reform von Ihnen selbst das neue Verwaltungsorganisations- gesetz geschaffen worden.
Es hatte unter anderem eine Reorganisation mehrerer Depar- temente zur Folge. Man kann hier von einer Politik der kleinen Schritte sprechen, die man aber am Schluss addieren muss, um zu sehen, was sie gebracht haben. Es sei auf Seite 7 der Antwort auf die parlamentarischen Vorstösse verwiesen. Der Bundesrat erinnert daran, dass er als zentrale Koordinations- stelle für all diese Probleme das Bundesamt für Informatik ge- schaffen hat. Er erinnert an die Verwaltungskontrolle, die auf Bundesebene bereits operationell ist und ihn von Kontrollauf- gaben entlastet. Er erinnert daran, dass die Delegationsver- ordnung zu zweien Malen sukzessive revidiert worden ist, in- dem immer mehr Geschäfte vom Kollegium an das Departe- ment oder die Aemter delegiert wurden. Er erinnert daran, dass die Liste der Präsidialverfügungen in dieser Zeit zweimal erweitert worden ist, indem immer mehr Geschäfte in die Kom- petenz des Bundespräsidenten allein gestellt wurden; es sind die sogenannten Routinegeschäfte. Heute sind das Hunderte pro Jahr, die auf diese Art erledigt werden und natürlich die Beratungen des Bundesrates in hohem Masse entlasten.
Dies nur einige Hinweise auf die Massnahmen, die im Verlaufe der letzten Jahre aktuell waren, und auf das Paket, das Ihnen heute unterbreitet worden ist. Da geht es jetzt um die Oeffnung der Grenze bei den Staatssekretären. Bis jetzt sind im Gesetz zwei festgelegt; der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Grenze aufzuheben und ihm die Ermächtigung zu erteilen, weitere Ge- neralsekretäre zu ernennen. Es geht um die Aufwertung der Generalsekretäre - der Bundesrat möchte diese vermehrt in Linienfunktionen einsetzen -, und es geht um die Vertretung in parlamentarischen Kommissionen. Der Bundesrat hat Ihrem Präsidenten einen Brief geschrieben, in dem er dem Wunsch Ausdruck gibt, dass inskünftig die Vertretung des Bundesrates durch Chefbeamte in parlamentarischen Kommissionen häu- figer akzeptiert werde.
Ein letztes Wort zur Begründung: Der Bundesrat - so wird im Text von Herrn Rhinow ausgeführt - bekunde Mühe, seine Re- gierungsaufgaben zu erfüllen, und er habe zuwenig Zeit für Grundsatzfragen. Dazu möchte ich lediglich als stiller Beob- achter in all diesen Sitzungen eine Bemerkung anbringen: Sie wissen, dass die Traktandenliste des Bundesrates, wie ich Ih- nen hier zeigen darf, in zwei Teile zerfällt: Wir haben einen orangen Teil, das sind all jene Geschäfte, die schon vor der Sit-
zung abgeklärt sind - und zwar so gründlich abgeklärt, dass sie praktisch zu keinen Diskussionen mehr Anlass geben ·, und einen weissen Teil, in dem namentlich alle Parlamentsge- schäfte aufgeführt sind, aber auch die Aussprachen. Hier sind es z. B. sechs Aussprachen in einer einzigen Sitzung. Dann gibt es noch einen grünen Teil, das sind vertrauliche Ge- schäfte, die noch nicht an die Oeffentlichkeit gelangen sollten. Nun, diese gelben Geschäfte sind regelmässig in sehr kurzer Zeit, in 5 bis 10 Minuten erledigt, die interdepartementalen Geschäfte führen dann zu Diskussionen von 4 bis 5 Stunden. Es ist also nicht so, dass hier in «Departementspolitik» ge- macht wird, sondern es sind gerade diese grossen Geschäfte von interdepartementaler Bedeutung, die zu den langen Dis- kussionen im Bundesrat Anlass geben. Es sind die grundle- gend politischen Probleme, die eine grosse Rolle spielen, und die zunächst in Aussprachen und nachher in grösseren Vorla- gen vor den Rat gelangen. Insofern möchte ich sagen: Es ist dem Bundesrat doch möglich geworden, sich durch diese ver- schiedenen Revisionen und Aenderungen der Organisation und seines Verfahrens Zeit zu schaffen für die grundsätzlichen Diskussionen, die in der heutigen Zeit notwendig sind. Es wäre selbstverständlich falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass wir «dans le meilleur des mondes possibles» leben. Es ist, wie richtig gesagt worden ist, alles im Fluss. Man kann alles noch verbessern, und es ist auch hier selbstverständlich nichts ausgeschlossen.
Deshalb sage ich nochmals im Sinne einer conclusio: Der Bundesrat lehnt die Diskussion über all diese Fragen nicht ab. Er stellt Ihnen heute keinen Antrag zur Parlaments- oder Re- gierungsreform. Er lehnt die Diskussion nicht ab. Er ist aber der Ansicht, dass die möglichen, kurzfristigen Reformen in sei- nem Paket enthalten sind und dass für die tiefgreifenden Re- formen, die noch folgen sollen, die Zeit nach dem Entscheid über die Bedeutung der Mitwirkung der Schweiz in den euro- päischen Organisationen abgewartet werden sollte.
Das ist skizzenhaft eine Zusammenfassung der Stellung- nahme, die der Bundesrat heute bekanntgegeben hat.
Rhinow: Zur parlamentarischen Initiative 90.231: Ich halte mich an die richtige Wegleitung des Kommissionspräsidenten und äussere mich nicht zu einzelnen Aspekten der Reform, auch nicht zu denjenigen, die der Bundesrat uns - wie zufällig - heute auf den Tisch gelegt hat.
Aber Sie gestatten dem Initianten, dass er zuerst seiner Ver- wunderung Ausdruck gibt, dass der Bundeskanzler zuerst das Wort erhält, bevor der Initiant seine Initiative begründen darf. Das ist bei der parlamentarischen Initiative etwas ungewöhn- lich. Aber ich möchte trotzdem mit einem Zitat beginnen.
«Als die Bundesverfassung von 1848 den Satz aufstellte, dass die Abteilung des Bundesrathes in Departemente einzig zum Zwecke habe, die Geschäfte zu fördern, dass der Entscheid aber immer vom Bundesrathe im Ganzen ausgehen müsse, hatte sie noch ganz einfache Verhältnisse vor Augen. Durch den zunehmenden Umfang der Departementalgeschäfte ist jener Satz bei allen grössern Departementen schon längst zu einer leeren und unwahren Floskel geworden .... Was aber viel wichtiger ist, ist das, dass die Vorstände der stark beschäftig- ten Departemente unmöglich mehr Zeit finden, um auch den Geschäften diejenige Aufmerksamkeit zu widmen, welche in den Intentionen der Verfassung lag. Von daher kommt der schwere Nachtheil, dass über den 7 Departementen die Ein- heit der Gesamtbehörde eigentlich zum grössten Theil verlo- ren gegangen ist und sich höchstens etwa noch im Bundes- präsidenten repräsentiert findet, wenn dieser ein Mann von ganz überragender Arbeitstüchtigkeit ist und den Ueberblick über das Ensemble der Verwaltung in vollstem Masse besitzt.» Diese Sätze befinden sich in einem Lehrbuch über «Das öffent- liche Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft» aus dem Jahre 1878, geschrieben von einem gewissen Herrn Ja- kob Dubs. Nun werden sich vielleicht einige Kolleginnen und Kollegen im Saal vom Worte eines Lehrmeisters nicht sonder- lich beeindruckt fühlen, und ich hätte volles Verständnis dafür; aber Dubs war nicht Professor, sondern Kantonsrat und Re- gierungsrat im Kanton Zürich (immerhin!), Nationalrat und
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Postulat Gadient
Ständerat, von 1861 bis 1872 Bundesrat und von 1875 bis 1879 Bundesrichter. Ich glaube, Dubs wusste, wovon er schrieb. Was er nicht wissen konnte: dass seine Analyse auch heute, über 100 Jahre später, von unverminderter, brennender Aktualität ist.
Der Bundesrat tat und tut sich schwer mit seiner eigenen Re- form, obwohl er vom Parlament immer wieder zur Remedur aufgefordert wurde, zuletzt vor vier Jahren mit einer Motion, die er zuerst nur als Postulat entgegennehmen wollte und die das Parlament als Motion überwiesen hat. Der Bundesrat brauchte pikanterweise bis heute, bis heute vormittag, um er- ste, zaghafte Beschlüsse zu fassen. Ist das nicht der beste Be- weis dafür, dass der Bundesrat als Kollegium grosse Mühe be- kundet, seinen eigenen Reformbedarf zu erkennen und echte Verbesserungen der Führungstätigkeit in die Wege zu leiten? Alle bisherigen Reformschritte, auch die heutigen übrigens, betrafen und betreffen die Stufen unterhalb des Kollegialor- gans. Man delegierte Geschäfte nach unten, man verbesserte Verfahrensabläufe, man richtete Stabstellen ein, man führte neue Titel ein, man veränderte die Departementalstruktur. Aber der Bundesrat selbst blieb und bleibt unangetastet und somit letztlich das Grundproblem unseres Regierungssy- stems, nämlich die Doppelbelastung der einzelnen Bundes- räte als Mitglieder des Kollegiums und als Departementsvor- steher. Was dringend not tut, ist die entschiedene Aufwertung dieses Kollegiums der obersten vollziehenden und leitenden Behörde, wie es die Bundesverfassung so schön ausdrückt. Dabei geht es nicht primär um die Entlastung des einzelnen Bundesrates, sondern um eine Umlastung zugunsten des Führungsgremiums. Das Geschäftsverkehrsgesetz sagt klipp und klar, dass die Regierungstätigkeit den Vorrang vor allen anderen Funktionen des Bundesrates hat. Das ist geltendes Recht - aber Realität ist es nicht.
Um in diesem Sinne regieren zu können, braucht es verfüg- bare Zeit - und alle Bundesräte klagen darüber, sie hätten sie nicht -, braucht es schöpferische Musse, braucht es innere Di- stanz, braucht es sensible Fühler für gesellschaftliche Pro- bleme und Entwicklungen, braucht es Frühwarnsysteme zur Problemerkennung und Problemerfassung. Es braucht aber in dieser vielzitierten Zeit des Umbruchs mehr denn je auch die Konfrontation mit Alternativen, mit dem Ungewohnten, mit dem heute vielleicht noch Utopischen.
Ich wünschte dem Bundesrat in dieser schwierigen Zeit neben einer hochqualifizierten Verwaltung, über die er ja verfügt, re- gelmässige Auseinandersetzungen mit Vordenkern, Nach- denkern und Querdenkern; denn dieses Ausbrechen aus den herkömmlichen Denk- und Verwaltungsstrukturen schafft den Nährboden für kreatives und zukunftsgerichtetes Handeln.
Die grossen Unternehmungen unseres Landes haben auf- grund des veränderten Umfeldes praktisch alle ihre Führungs- struktur reformiert, den Entwicklungen angepasst und gerade auch die oberste Leitungsebene verändert.
Es liegt am Bundesrat, aber auch an uns, mit derselben Offen- heit und Reformbereitschaft auch die Führungsstruktur der Unternehmung Schweiz auf die Erfordernisse der Zeit auszu- richten.
Ueber die Beschlüsse, die der Bundesrat heute gefasst. hat, werden wir später diskutieren; ich gehe nicht darauf ein. Was mich aber betrübt hat, ist die Feststellung in der Pressemittei- lung, es würden sich zurzeit keine institutionellen Reformen aufdrängen; erst später sei der Bundesrat bereit, Aenderun- gen zu prüfen, «falls sich das politische Umfeld, z. B. infolge ei- ner Beteiligung der Schweiz am europäischen Integrations- prozess, grundlegend verändern sollte». Was muss sich denn noch alles ändern? Ich komme um den Eindruck nicht herum, dass der Bundesrat vor lauter Tagesgeschäften Mühe hat, das hier Wesentliche zu erkennen und danach zu handeln, des- halb sieht er auch seine eigene Reformbedürftigkeit nicht. Lässt hier - etwas boshaft gefragt - nicht der berühmte Baron von Münchhausen grüssen?
Wenn wir in den nächsten Jahren etwas realisieren wollen, müssen wir heute mit der Arbeit beginnen. Warten auf Europa bringt überhaupt nichts, weil die internationale Belastung der Landesregierung so oder so zunehmen wird, ob wir in einem EWR oder in einer EG mittun, oder ob wir andere Formen der
Mitwirkung wählen. Auch der Führungsbedarf im Innern wird so oder so zunehmen.
Ich bedaure, dass der Bundesrat einmal mehr den Mut nicht gehabt hat, heute Weichen zu stellen, zumindest einmal posi- tiv zu sagen, dass er mehr tun will - wobei ich nochmals be- tone, dass ich nicht konkret kritisieren will, was heute an sehr zaghaften Schritten beschlossen worden ist.
In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, nochmals selbstkri- tisch über die Bücher zu gehen, und ich hätte es eigentlich be- grüsst - ich bitte um Entschuldigung, Herr Bundeskanzler, das ist nicht an Ihre Adresse gerichtet -, wenn bei diesem wichtigen Geschäft der Bundespräsident anwesend gewesen wäre.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, den beiden par- lamentarischen Initiativen 90.229 und 90.231 Folge zu geben.
Zustimmung - Adhésion
90.540
Postulat Gadient Neue Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral
Wortlaut des Postulates vom 7. Juni 1990
In nahezu allen Sektoren der eidgenössischen Sachpolitik ha- ben sich die Aufgaben und Anforderungen an den Staat, die Landesregierung und die Verwaltung grundlegend gewan- delt. Der staatliche Führungs- und Organisationsbereich hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so dass in den letzten Jahren vermehrt Schwachstellen sichtbar geworden sind. Vordergründiges Symptom einer in weiten Teilen unge- nügenden Organisations- und Führungsstruktur auf Bundes- ebene ist die Ueberlastung von Bundesrat, Verwaltung und Parlament. Verschiedene Bestrebungen zur Parlaments- und Regierungsreform zielen darauf ab, mit isolierten Einzelmass- nahmen Abhilfe zu schaffen. Den Ursachen und der tatsächli- chen Dimension des Anliegens wird aber damit nicht genü- gend Rechnung getragen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, eine umfassende Ueberprüfung und Analyse der einschlägigen Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene vorzunehmen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Hauptziel soll es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesräten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Führungs- arbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die notwen- digen Freiräume für kreatives und prospektives Denken erhal- ten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organisatorischer, administrativer, personeller und technischer Belange Reform- vorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwal- tung eine auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtete Füh- rungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere auch zu prü- fen, inwieweit die bestehende Departementseinteilung und -aufteilung, die Zahl der Departemente und die Departements- logistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung bedarf auch die Frage, wie die technisch-administrative Departementsfüh- rung neu gestaltet werden kann.
Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen. Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte ei- ner Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen.
Texte du postulat du 7 juin 1990
Dans pratiquement tous les secteurs de la politique fédérale, les tâches incombant à l'Etat, au gouvernement et à l'adminis- tration ainsi que les exigences auxquelles ces organismes
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Rhinow) Regierungsreform Initiative parlementaire (Rhinow) Réforme du Gouvernement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.231
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.09.1990 - 18:15
Date
Data
Seite
657-667
Page
Pagina
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20 019 206
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