Initiative du canton de Jura. Majorité politique à 18 ans
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E 24 septembre 1990
nimmt am Erwachsenenleben teil; mit den entsprechenden Rechten, aber auch Pflichten. Sie haben Steuern und Sozial- abgaben zu bezahlen, sie sind andererseits auch befugt, ein Motorfahrzeug zu lenken, und mit achtzehn Jahren gelten Menschen grundsätzlich nicht mehr als Jugendliche im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Tatsachen sprechen klar dafür, den 18jährigen auch die politische Mündigkeit zu gewähren. Wer mit jungen Menschen zu tun hat, stellt zudem fest, dass das politische Interesse im Alter von achtzehn, neunzehn Jah- ren sprunghaft ansteigt. Ihrer Meinung können sie aber heute an der Urne erst in sechzehn Kantonen und teilweise auf kom- munaler Ebene Ausdruck geben. Auf eidgenössischer Ebene sind sie davon noch ausgeschlossen. Mit der heute gültigen Regelung lassen wir dieses Interesse gewissermassen brach- liegen. Mehr noch, die Gefahr, dass ein aufkommendes politi- sches Interesse, das sich an der Urne nicht ausdrücken kann, verebbt und zu späterer Stimmabstinenz führt, darf nicht als gering eingeschätzt werden. Die vorberatende Kommission empfiehlt deshalb, auf die Vorlage einzutreten und den Ver- fassungsartikel 74 Absatz 2 so zu revidieren, dass den 18jähri- gen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Stimm- und Wahl- recht ermöglicht wird. Eine Volksabstimmung - der Bundes- kanzler hat bereits einmal den 3. März 1991 angemeldet - soll dann dieses elementare Recht den Jugendlichen definitiv zu- sprechen. Der Ausgang dieser Abstimmung wird kaum zu ei- ner Ueberraschung Anlass geben.
Wenn diese politisch bedeutsame Abstimmung im nächsten Jahr, also im Jahr der 700-Jahr-Feier unserer Eidgenossen- schaft, stattfindet, dann empfinden wir es nicht so, als ob wir Erwachsenen nun grosszügigerweise den Jugendlichen ein Geschenk machen würden. Für mich entspricht die Herabset- zung dem natürlichen, demokratischen Grundsatz, dass der Kreis der politischen Aktivbürger und -bürgerinnen möglichst gross sein und der Eintritt der politischen Mündigkeit so früh als möglich erfolgen soll. In der Kommission haben wir ja ebenfalls über die Herabsetzung der Mündigkeit im zivilrechtli- chen Sinne gesprochen. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Wahlrecht und Neuregelung der Zivilrechtsordnung nicht gekoppelt werden sollen. Diese Meinung vertreten auch der Nationalrat und der Bundesrat. Weil es nur schwer einzu- sehen ist, weshalb jemand in öffentliche Funktionen wählbar sein soll, aber in der Zivilrechtsordnung seine eigenen Angele- genheiten noch nicht vollumfänglich wahrnehmen kann, ver- langt unsere Kommission vom Bundesrat raschmöglichst eine Vorlage zur Anpassung des Mündigkeitsalters im Zivilgesetz- buch.
Zum Schluss bitte ich Sie nochmals, auf den Bundesbe- schluss über die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsal- ters auf achtzehn Jahre einzutreten und ihm zuzustimmen.
Jagmetti: Den trefflichen Worten des Kommissionspräsiden- ten ist nicht viel beizufügen, nur der Freude ist Ausdruck zu ge- ben, dass, nachdem die Stimmberechtigten im eigenen Kan- ton diese Lösung getroffen haben, wir sie nun auch auf Bun- desebene in die guten Wege leiten können. Wir leben in einer Zeit, in der die Empfindungen und Sensibilitäten der verschie- denen Generationen unterschiedlich gelagert sind, da jede Zeit auf unterschiedliche Herausforderungen zu antworten hat. Und da gilt es in besonderem Masse, dass die jüngere Generation zum Zuge kommen muss, weil wir ja nur durch die Verbindung der Erfahrung der Aelteren und der Sensibilität der Jungen die Probleme von morgen richtig lösen können. Die Jungen werden die Bürger sein, die von dieser Ordnung nachher betroffen sind. Sie sollten sie mitgestalten können. Kurz gesagt: Es ist einfach Zeit für die Einführung des Stimm- rechtsalters 18.
Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission und bittet Sie, diesen Anträgen zuzustimmen. Das Abstimmungsdatum, das genannt worden ist, bleibt im provisorischen Abstimmungskalender des Bundesrates; er gedenkt, diese Vorlage im März 1991 zur Abstimmung zu brin- gen. Es wurde gesagt, es sei dies gewissermassen ein Jubilä- umsgeschenk an die junge Generation, und man hofft selbst- verständlich, dass dieser Artikel dann auch angenommen
wird. Die Revision des zivilen Mündigkeitsalters ist, wie der Präsident gesagt hat, in Vorbereitung. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches bereits in Aus- sicht gestellt.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.206
Standesinitiative Jura Stimmrechtsalter 18 Initiative du canton de Jura Droit de vote à 18 ans
Beschluss des Nationalrates vom 7. März 1990 Décision du Conseil national du 7 mars 1990
Herr Seiler unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Am 11. Dezember 1989 reichte der Regierungsrat des Kan- tons Jura im Auftrag des jurassischen Kantonsparlamentes gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung eine Standesinitiative ein, welche die Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalter 18 auf Bundesebene fordert.
Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welcher die parlamentarische Initiative des Nationalrates zur Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalters 18 (90.220) zur Vorberatung zugeteilt worden war.
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 1990 den Beschlussesentwurf seiner Kommission zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre (90.220) einstimmig angenommen hatte, beschloss die ständerätliche Kommis- sion an ihrer Sitzung vom 20. Juni 1990, ihrem Rat einstimmig die Annahme dieser parlamentarischen Initiative zu beantra- gen. Weil damit das Anliegen der jurassischen Standesinitia- tive verwirklicht wird, kann diese abgeschrieben werden, wie dies auch bereits der Nationalrat am 7. März 1990 beschlos- sen hat.
M. Seiler soumet au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Parlaments- und Regierungsreform
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September 1990 S
Le Bureau a soumis l'initiative du canton à la commission déjà chargée de la discussion préliminaire de l'initiative parle- mentaire du Conseil national demandant l'introduction de la majorité politique à 18 ans (90.220).
Suite à l'adoption unanime par le Conseil national, lors de la session de printemps 1990, du projet de sa commission con- cernant l'abaissement à 18 ans de l'âge requis pour l'exercice du droit de vote et d'éligibilité (90.220), la commission du Con- seil des Etats a décidé à l'unanimité, le 20 juin 1990, d'en pro- poser l'adoption à son conseil. La demande formulée dans l'initiative du canton du Jura étant ainsi réalisée, l'initiative peut être classée tel que l'a déjà décidé le Conseil national le 7 mars 1990.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzuschrei- ben.
Proposition de la commission La commission porpose de classer l'initiative cantonale.
Angenommen - Adopté
90.229
Parlamentarische Initiative (Rhinow) Parlamentsreform Initiative parlementaire (Rhinow) Réforme du Parlement
Wortlaut der Initiative vom 14. März 1990
Gestützt auf Artikel 21sexies des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form der allgemeinen Anregung eine Reform des Parlamentes, welche sich auch auf dessen Funktionen, die Aufgaben der beiden Rätè und ihre Zusammenarbeit sowie die Stellung der einzel- nen Parlamentsmitglieder erstreckt.
Insbesondere sind zu prüfen und möglichst rasch zu realisie- ren:
durch die Vorberatung von Geschäften in gemeinsamen Kommissionen beider Räte oder durch gemeinsame Sitzun- gen der Kommissionen beider Räte,
durch die Straffung des Differenzbereinigungsverfahrens,
durch die Konzentration der Sitzungstage der Kommissio- nen auf einzelne Wochentage, die grundsätzlich hiefür freizu- halten sind, oder auf Kommissionssessionen,
durch eine vermehrte Konzentration der Arbeit in ständigen Kommissionen;
die effektivere Führung und Planung der Parlamentstätig- keit, u. a. die Behandlung der Geschäfte nach einer Dringlich- keitsordnung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht;
die verbesserte Mitwirkung des Parlamentes im Rahmen der Aussenpolitik, z. B. durch die Zuweisung erweiterter Kom- petenzen;
die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Par- lamentsmitglieder, insbesondere mit Assistierenden und Se- kretariatshilfen oder entsprechender Kredite;
die Möglichkeit, dass sich Bundesräte in den parlamentari- schen Kommissionen und in den Räten von Chefbeamten be- gleiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch vertre- ten lassen können.
Im weiteren sind zu prüfen:
die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Kommis- sionen;
die volle Entlohnung von Parlamentsmitgliedern, die ihr Mandat vollamtlich ausüben; das nebenamtliche parlamenta- rische Mandat soll aber weiterhin möglich sein;
eine differenzierte Behandlung der Geschäfte in beiden Rä- ten, wobei die Gleichwertigkeit beider Kammern zu gewährlei- sten ist.
Texte de l'Initiative parlementaire du 14 mars 1990
Conformément à l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils, je propose par une initiative parlementaire dans la forme d'une demande conçue en termes généraux une ré- forme du Parlement qui s'étende aussi bien aux fonctions de celui-ci, aux tâches des deux conseils et à leur collaboration, qu'à la position des membres du Parlement pris isolément. Il convient en particulier d'examiner et de réaliser le plus rapi- dement possible:
par la délibération préalable des objets dans des commis- sions communes aux deux conseils ou par des séances com- munes des commissions des deux conseils,
par la simplification de la procédure d'élimination des diver- gences,
par le regroupement des séances des commissions sur des jours de semaine devant en principe être maintenus libres dans ce but, ou dans des sessions réservées aux commis- sions,
par une attribution accrue du travail aux commissions per- manentes;
une conduite et une planification plus efficaces de l'activité du Parlement, entre autres le traitement des objets selon le de- gré de l'urgence matérielle et temporelle;
une meilleure participation du Parlement dans le cadre de la politique étrangère, par exemple l'élargissement de ses com- pétences;
la poursuite de l'amélioration des conditions de travail des membres du Parlement, grâce en particulier à des assistants et à une aide en matière de secrétariat, ou encore grâce à des crédits appropriés;
la possibilité pour les conseillers fédéraux de se faire ac- compagner par des hauts fonctionnaires dans des commis- sions parlementaires et dans les conseils, ainsi que de s'y faire représenter dans certaines conditions.
Il y aura lieu d'examiner en outre:
la délégation de pouvoirs de décision à des commissions;
la pleine rétribution des membres du Parlement qui exercent leur mandat à plein temps; le mandat parlementaire à temps partiel doit cependant continuer à être possible;
un traitement différent des objets dans les deux conseils, l'égalité des deux chambres étant assurée dans cette hypo- thèse aussi.
Herr Huber unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Ge- schäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kom- mission über die von Ständerat René Rhinow am 14. März 1990 eingereichte parlamentarische Initiative. Herr Rhinow verlangt mit einer allgemeinen Anregung eine Reform des Par- lamentes, die sich auch auf seine Funktionen, die Aufgaben und Zusammenarbeit der beiden Räte sowie auf die Stellung der Ratsmitglieder erstreckt (vgl. Beilagen 1 und 2).
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 6. September 1990 den Initianten angehört. Sie ist mit ihm einverstanden, dass eine neue Phase der Parlamentsreform nötig ist.
Die Kommission stellt fest, dass in den letzten 25 Jahren eine Reihe von grösseren und kleineren Reformen durchgeführt worden sind, dass die Infrastruktur des Parlamentes und die Entschädigung der Parlamentarier verbessert und die Parla- mentsdienste ausgebaut worden sind. Dies genügt allerdings nicht, um die Leistungsfähigkeit des Parlaments und der ein- zelnen Mitglieder der Bundesversammlung aufrechtzuerhal ten. Die zu behandelnden Vorlagen und Vorstösse nehmen Jahr für Jahr zu und die Bundesversammlung muss sich mit komplexen und vernetzten Problemen wie der Gen-Technolo-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Anno
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IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.206
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.09.1990 - 18:15
Date
Data
Seite
652-653
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Pagina
Ref. No
20 019 204
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