651 Parlamentarische Initiative. Stimm- und Wahlrechtsalter 18
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 24. September 1990, Nachmittag Lundi 24 septembre 1990, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Cavelty
Präsident: Ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung. Nach dem vergangenen wichtigen Abstimmungssonntag möchte ich nicht ohne Kommentar zur Tagesordnung übergehen.
Rund 40 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind unserer Aufforderung gefolgt, zu entscheidenden Fragen der Energiepolitik Stellung zu nehmen. Erfreulich ist es, dass der in unseren Räten ausgehandelte Energieartikel mit einem überwältigenden Mehr angenommen wurde. Wir müssen dies als Auftrag entgegennehmen, nun ohne Verzug für eine ratio- nelle und sparsame Energienutzung zu sorgen und neuen Energietechnologien zum Durchbruch zu verhelfen.
An erster Stelle ist unser Rat aufgerufen, den seit Februar bei uns hängigen Energienutzungsbeschluss zu behandeln. Das Büro hat in seiner Sitzung vom 31. August schon beschlos- sen, dieses Geschäft in der Wintersession zu traktandieren.
Der Ausgang der Abstimmung über die Ausstiegs- und Mora- toriums-Initiativen zeigte einmal mehr, wie sehr die Kernener- giefrage die Bevölkerung spaltet. Ich hoffe, dass wir die uns auferlegte Denkpause, die wir mit unserem Kaiseraugst- Beschluss wohl selbst etwas in die Wege geleitet haben, zeit- lich nutzen werden, um in der Energiefrage eine Einigung zu erreichen.
Mit der Annahme der Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger un- serer Empfehlung gefolgt. Auch hier müssen Wege gefunden werden, die vom Strassentransitverkehr besonders betroffe- nen Kantone, wie etwa Uri und Graubünden, zu schützen. Im übrigen möchte ich Herrn Ständerat Gadient zu seiner glänzenden Wiederwahl für eine weitere Amtsdauer im Stän- derat gratulieren. (Beifall)
Affolter: Unser Ratspräsident hat vorhin in liebenswürdiger Art und Weise seinem Standeskollegen, Herrn Ständerat Ga- dient, zu seiner Wiederwahl gratuliert. Ich glaube, Sie werden sich mir anschliessen und werden es unterstützen können, wenn ich in Ihrem Namen nun aber auch unserem Präsiden- ten die allerherzlichste Gratulation zu seiner gestrigen schö- nen Wiederwahl als bündnerischem Standesherrn entbiete. Wir wünschen ihm für den Rest des Präsidialjahres alles Gute, selbstverständlich auch für die jetzt angetretene neue Legisla- turperiode in Graubünden. (Beifall)
90.220
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Stimm- und Wahlrechtsalter 18
Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Majorité politique à 18 ans
Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 30. Januar 1990 (BBI I, 1167) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 30 janvier 1990 (FF I, 1119)
Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990 (BBI I, 1545) Avis du Conseil fédéral du 28 février 1990 (FF I, 1469)
Beschluss des Nationalrates vom 7. März 1990 Décision du Conseil national du 7 mars 1990
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Seiler, Berichterstatter: Im Jahr 1989 sind im Nationalrat fünf parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die die Her- absetzung des Stimm- und Wahlrechtalters auf 18 Jahre for- derten. In einer dazu bestellten Kommission fand dieses Anlie- gen einhellige Zustimmung. Da die Erarbeitung eines entspre- chenden Beschlussentwurfes keiner grösseren Abklärung und Vorarbeit bedurfte, beschloss diese nationalratliche Kom- mission, gemäss Artikel 21ter Absatz 3 Geschäftsverkehrsge- setz ohne Vorprüfung eine Vorlage auszuarbeiten. Die Initian- ten zogen daraufhin ihre Initiative zurück, womit das Verfahren beschleunigt werden konnte. Ziel dieser Kommission war es, den Entscheid bereits 1991 einer Volksabstimmung zuzu- führen.
Volk und Stände stimmten schon 1979 über eine entspre- chende Vorlage ab. Dieser erste Versuch zur Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtalters scheiterte relativ knapp so- wohl am Volks- als auch am Ständemehr: 934 000 Ja gegen 964 000 Nein und achteinhalb zustimmende und zwölfeinhalb ablehnende Stände.
Inzwischen hat sich die Ausgangslage für eine erneute Ab- stimmung in dieser Frage insofern geändert, als mehr als die Hälfte der Kantone das Stimm- und Wahlrechtalter 18 für kan- tonale und kommunale Belange eingeführt haben. Heute hat dieses Recht in 16 Kantonen Eingang gefunden.
Gestern haben - wie Sie hören konnten - auch die Kantone Zürich und Tessin ihren 18- bis 20jährigen dieses demokrati- sche Recht zugestanden.
Bevor ich auf den materiellen Gehalt der Vorlage zu sprechen komme, noch kurz eine Bemerkung zum Verfahren: Die natio- nalrätliche Kommission hat die Phase der Vorprüfung über- sprungen und gemäss Geschäftsverkehrsgesetz direkt einen Bundesbeschluss ausgearbeitet. Dieses einfache und be- schleunigte Verfahren stiess auch bei der ständerätlichen Kommission nicht auf Widerstand. Es darf dazu festgehalten werden, dass dieses parlamentarische Instrument sich bei einfachen und unbestrittenen Rechtsetzungsverfahren be- stens bewährt.
Es ermöglicht der gesetzgebenden Behörde, dank dem un- komplizierten Ablauf bestimmte Geschäfte rasch zu einem Ende zu führen. Ich frage mich nur, weshalb es nicht des öfte- ren angewendet wird. Im Bewusstsein, dass Sie sich alle schon intensiv mit den Vor- und Nachteilen der Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auseinandergesetzt haben, verzichte ich auf deren detaillierte Aufzählung. Heute, am Ende des 20. Jahrhunderts, stellen wir fest, dass der Uebertritt der jungen Leute ins Erwachsenenleben früher vollzogen wird als noch vor einigen Jahrzehnten. Die Mehrheit der Jugendli- chen steht mit achtzehn Jahren bereits im Berufsleben und
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Initiative du canton de Jura. Majorité politique à 18 ans
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E 24 septembre 1990
nimmt am Erwachsenenleben teil; mit den entsprechenden Rechten, aber auch Pflichten. Sie haben Steuern und Sozial- abgaben zu bezahlen, sie sind andererseits auch befugt, ein Motorfahrzeug zu lenken, und mit achtzehn Jahren gelten Menschen grundsätzlich nicht mehr als Jugendliche im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Tatsachen sprechen klar dafür, den 18jährigen auch die politische Mündigkeit zu gewähren. Wer mit jungen Menschen zu tun hat, stellt zudem fest, dass das politische Interesse im Alter von achtzehn, neunzehn Jah- ren sprunghaft ansteigt. Ihrer Meinung können sie aber heute an der Urne erst in sechzehn Kantonen und teilweise auf kom- munaler Ebene Ausdruck geben. Auf eidgenössischer Ebene sind sie davon noch ausgeschlossen. Mit der heute gültigen Regelung lassen wir dieses Interesse gewissermassen brach- liegen. Mehr noch, die Gefahr, dass ein aufkommendes politi- sches Interesse, das sich an der Urne nicht ausdrücken kann, verebbt und zu späterer Stimmabstinenz führt, darf nicht als gering eingeschätzt werden. Die vorberatende Kommission empfiehlt deshalb, auf die Vorlage einzutreten und den Ver- fassungsartikel 74 Absatz 2 so zu revidieren, dass den 18jähri- gen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Stimm- und Wahl- recht ermöglicht wird. Eine Volksabstimmung - der Bundes- kanzler hat bereits einmal den 3. März 1991 angemeldet - soll dann dieses elementare Recht den Jugendlichen definitiv zu- sprechen. Der Ausgang dieser Abstimmung wird kaum zu ei- ner Ueberraschung Anlass geben.
Wenn diese politisch bedeutsame Abstimmung im nächsten Jahr, also im Jahr der 700-Jahr-Feier unserer Eidgenossen- schaft, stattfindet, dann empfinden wir es nicht so, als ob wir Erwachsenen nun grosszügigerweise den Jugendlichen ein Geschenk machen würden. Für mich entspricht die Herabset- zung dem natürlichen, demokratischen Grundsatz, dass der Kreis der politischen Aktivbürger und -bürgerinnen möglichst gross sein und der Eintritt der politischen Mündigkeit so früh als möglich erfolgen soll. In der Kommission haben wir ja ebenfalls über die Herabsetzung der Mündigkeit im zivilrechtli- chen Sinne gesprochen. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Wahlrecht und Neuregelung der Zivilrechtsordnung nicht gekoppelt werden sollen. Diese Meinung vertreten auch der Nationalrat und der Bundesrat. Weil es nur schwer einzu- sehen ist, weshalb jemand in öffentliche Funktionen wählbar sein soll, aber in der Zivilrechtsordnung seine eigenen Angele- genheiten noch nicht vollumfänglich wahrnehmen kann, ver- langt unsere Kommission vom Bundesrat raschmöglichst eine Vorlage zur Anpassung des Mündigkeitsalters im Zivilgesetz- buch.
Zum Schluss bitte ich Sie nochmals, auf den Bundesbe- schluss über die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsal- ters auf achtzehn Jahre einzutreten und ihm zuzustimmen.
Jagmetti: Den trefflichen Worten des Kommissionspräsiden- ten ist nicht viel beizufügen, nur der Freude ist Ausdruck zu ge- ben, dass, nachdem die Stimmberechtigten im eigenen Kan- ton diese Lösung getroffen haben, wir sie nun auch auf Bun- desebene in die guten Wege leiten können. Wir leben in einer Zeit, in der die Empfindungen und Sensibilitäten der verschie- denen Generationen unterschiedlich gelagert sind, da jede Zeit auf unterschiedliche Herausforderungen zu antworten hat. Und da gilt es in besonderem Masse, dass die jüngere Generation zum Zuge kommen muss, weil wir ja nur durch die Verbindung der Erfahrung der Aelteren und der Sensibilität der Jungen die Probleme von morgen richtig lösen können. Die Jungen werden die Bürger sein, die von dieser Ordnung nachher betroffen sind. Sie sollten sie mitgestalten können. Kurz gesagt: Es ist einfach Zeit für die Einführung des Stimm- rechtsalters 18.
Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission und bittet Sie, diesen Anträgen zuzustimmen. Das Abstimmungsdatum, das genannt worden ist, bleibt im provisorischen Abstimmungskalender des Bundesrates; er gedenkt, diese Vorlage im März 1991 zur Abstimmung zu brin- gen. Es wurde gesagt, es sei dies gewissermassen ein Jubilä- umsgeschenk an die junge Generation, und man hofft selbst- verständlich, dass dieser Artikel dann auch angenommen
wird. Die Revision des zivilen Mündigkeitsalters ist, wie der Präsident gesagt hat, in Vorbereitung. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches bereits in Aus- sicht gestellt.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.206
Standesinitiative Jura Stimmrechtsalter 18 Initiative du canton de Jura Droit de vote à 18 ans
Beschluss des Nationalrates vom 7. März 1990 Décision du Conseil national du 7 mars 1990
Herr Seiler unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Am 11. Dezember 1989 reichte der Regierungsrat des Kan- tons Jura im Auftrag des jurassischen Kantonsparlamentes gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung eine Standesinitiative ein, welche die Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalter 18 auf Bundesebene fordert.
Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welcher die parlamentarische Initiative des Nationalrates zur Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalters 18 (90.220) zur Vorberatung zugeteilt worden war.
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 1990 den Beschlussesentwurf seiner Kommission zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre (90.220) einstimmig angenommen hatte, beschloss die ständerätliche Kommis- sion an ihrer Sitzung vom 20. Juni 1990, ihrem Rat einstimmig die Annahme dieser parlamentarischen Initiative zu beantra- gen. Weil damit das Anliegen der jurassischen Standesinitia- tive verwirklicht wird, kann diese abgeschrieben werden, wie dies auch bereits der Nationalrat am 7. März 1990 beschlos- sen hat.
M. Seiler soumet au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Stimm- und Wahlrechtsalter 18
Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Majorité politique à 18 ans
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In
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.220
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.09.1990 - 18:15
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Data
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