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Motion Miville
bewusst, dass es nicht so einfach geht, und Sie dürfen später, beim Kampfflugzeug, völlig frei entscheiden. Ich glaube, es ist auch deshalb kein Präjudiz, weil die drei Millionen zu den un- gefähr drei Milliarden für das Kampfflugzeug nur ein Promille darstellen, also diesen Entscheid nicht präjudizieren.
Ich ergreife aber das Wort, weil ich fand, Ihr Hinweis, der Titel habe einen «caractère trompeur», sei nicht so ganz nett. Wir haben auf Seite 52 in der deutschsprachigen Botschaft aus- drücklich darauf hingewiesen, dass es sich um das neue Kampfflugzeug handelt; Sie können uns also nicht unter- schwellig vorwerfen, wir hätten hier etwas vertuschen wollen.
Angenommen - Adopté
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
90.541
Motion Miville Subventionierung von Lärmschutz- Sanierungen von Schiessanlagen Installations de tir. Subventions à l'assainissement des protections antibruit
Wortlaut der Motion vom 7. Juni 1990
Aufgrund der geltenden Rechtsordnung haben die Gemein- den Anlagen für die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiess- pflicht zur Verfügung zu stellen, doch sie erhalten für deren In- standhaltung - und das heisst heute vor allem für ihre umwelt- gerechte Sanierung - keine Bundesbeiträge.
Bereits im Jahre 1974 beantragte die eidgenössische Kom- mission für die Prüfung des ausserdienstlichen Schiesswe- sens, es seien an die unterstützungswürdigen, umweltgerech- ten und nach den Vorschriften des Bundes erstellten Schiess- anlagen Bundesbeiträge in der Höhe von etwa 30 Prozent zu gewähren und die Kantone anzuhalten, gleich hohe Anteile zu gewähren. Dieser Bericht ist in Vergessenheit geraten.
Unterdessen hat die Bautätigkeit vielerorts dazu geführt, dass Wohngebiete in der Nähe von Schiessanlagen oder gar um diese herum gewachsen sind. Das allgemein gesteigerte Um- weltbewusstsein trägt dazu bei, dass immer mehr Klagen über den Schiesslärm laut werden. Viele Gemeinden stehen vor der Aufgabe, ihre Schiessstände mit den Anforderungen des Um- weltgesetzes bzw. der Lärmschutzverordnung in Einklang zu bringen, was indessen ihre finanziellen Möglichkeiten über- steigt.
An sich wäre es richtig, über die Integration des «Obligatori- schen» in die ordentliche Militärdienstzeit nachzudenken, Re- gionalschiessanlagen zu erstellen und die Schussdistanz zu verkürzen, um weniger Raum in Anspruch nehmen zu müs- sen. Bis Massnahmen dieser Art verwirklicht werden - wenn überhaupt -, stellen sich den Gemeinden Aufgaben wie
massiver Ausbau der Schützenhäuser,
Einbau von Seitenblenden,
Bau von Wällen und Aufschüttungen,
Drehung ganzer Schiessanlagen mit neuem Schützenhaus und Kugelfang,
elektronische Trefferanzeige zur rascheren Abwicklung des Schiessbetriebes,
unter Umständen sogar unterirdische Anlage.
Das alles kommt sehr teuer zu stehen. Sogar einem Bericht des Regierungsrates des nicht eben armen Kantons Basel- Stadt entnehme ich die besorgte Aeusserung: «Es steht aus- ser Frage, dass bei einer Ablehnung der unterirdischen An- lage die bestehenden Gebäulichkeiten des Schiessplatzes nach den strengen Richtlinien der LSV saniert werden müss- ten. Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass dies nur mit enormem finanziellen Aufwand möglich sein wird.»
Ich ersuche daher den Bundesrat, eine Revision von Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Militärorganisation einzuleiten und diesen Artikel mit einer Rechtsgrundlage für die Bundes- Subventionierung von Lärmschutz-Sanierungen von Schiess- anlagen zu ergänzen.
Texte de la motion du 7 juin 1990
Selon l'ordre juridique existant, les communes doivent fournir des installations permettant aux personnes concernées de remplir leur devoir de tir hors du service. Or, ces communes ne reçoivent aucune subvention de la Confédération pour entre- tenir les installations, c'est-à-dire aujourd'hui surtout pour les assainir de manière à respecter l'environnement.
Déjà en 1974, la Commission fédérale pour le tir hors du ser- vice avait demandé que des subventions fédérales d'environ 30 pour cent soient accordées aux installations de tir pour au- tant que leur soutien financier se justifie, qu'elles ne portent pas atteinte à l'environnement et qu'elles soient mises en place en respectant les dispositions de la Confédération. La commission avait en outre demandé que les cantons appor- tent leur contribution en versant des subventions d'un mon- tant équivalent. Ce rapport est tombé dans l'oubli.
De plus, le développement immobilier a fait que, dans de nom- breux endroits, des zones d'habitation se sont étendues près ou même autour des installations de tir. La conscience écolo- gique qui s'affirme aujourd'hui un peu partout a contribué à la multiplication des plaintes contre le bruit provoqué par les exercices de tir. De nombreuses communes doivent mainte- nant rendre leurs installations de tir conformes aux exigences de la loi sur l'environnement et à celles de l'ordonnance sur la protection contre le bruit (OPB), tâche qui pourtant dépasse leurs moyens financiers.
Il conviendrait en fait, afin d'occuper moins de place, d'envisa- ger l'intégration du tir obligatoire dans la période réglemen- taire du service militaire, de mettre en place des installations de tir régionales et de raccourcir la distance de tir. En atten- dant que de telles mesures soient concrétisées - si elles le sont un jour - les communes doivent remplir les tâches suivan- tes:
agrandir les stands de tir;
ajouter des pare-balles latéraux;
construire des pare-balles et des remblais;
intervertir et renouveler les stands de tir et les buttes pare- balles dans les installations de tir;
mettre en place des installations électroniques de signalisa- tion de touchés afin d'accélérer les tirs;
bâtir, selon les cas, des installations souterraines.
Tout cela coûte très cher. Même le Conseil d'Etat du canton de Bâle-Ville - canton qui est loin d'être pauvre - ne cache pas son inquiétude. Pour lui, il ne fait aucun doute que si la cons- truction d'installations souterraines était refusée, il faudrait aménager les installations existantes conformément aux sévè- res directives de l'OPB. Dans ce cas, on ne peut ignorer que seuls des moyens financiers considérables permettraient de mener à bien ce projet.
Je charge donc le Conseil fédéral de procéder à une révision de l'article 32 de la loi fédérale sur l'organisation militaire et d'ajouter à cet article une base légale relative à l'octroi de sub- ventions fédérales pour l'assainissement des protections anti- bruit des installations de tir.
E 20 septembre 1990
634
Motion Miville
Mitunterzeichner - Cosignataire: Rhinow (1)
Miville: Der Bund verlangt, gestützt auf das Gesetz über die Militärorganisation und auf die Verordnung über das Schiess- wesen ausser Dienst, von den Gemeinden, dass sie Schiess- anlagen zur Verfügung stellen. Auf der andern Seite sind in den letzten Jahren mehr und mehr solche Schiessanlagen in Konflikt geraten mit den Anforderungen des Umweltschutz- gesetzes und der Lärmschutzverordnung. Die Schiessanla- gen müssen den Anforderungen dieser gesetzlichen Bestim- mungen angepasst werden. Das ist für viele Gemeinden eine ausserordentlich teure Angelegenheit.
Ich führe in meinem Motionstext aus, welche Massnahmen da in Betracht kommen. Das geht bis zu unterirdischen Anlagen, wie zum Beispiel jetzt im Kanton Basel-Stadt im Hinblick auf den Schiessplatz Allschwiler Weiher, der zum Teil unterirdisch angelegt werden soll. Sie können sich vorstellen, um welche Summen es sich da handelt, und es ist ja auch in Basel ein Re- ferendumskampf in bezug auf dieses Vorhaben angesagt.
Nun bin ich der Meinung - diese wird übrigens auch von kom- petenten Stellen immer und immer wieder vertreten -, dass der Bund, wenn er bei seinen Nationalstrassen Lärmschutz- massnahmen finanziert, auch in die Pflicht gerufen sein müsste bei diesen Schiessanlagen, die er den Gemeinden vorschreibt, wie er auch den Leuten vorschreibt, dort ihre aus- serdienstliche Schiesspflicht zu erfüllen.
Sehen Sie, Herr Bundesrat, diese ganze Frage hat genau mit dem zu tun, was heute morgen schon einen Teil unserer Bera- tungen bildete, nämlich mit der Stimmung in der Bevölkerung gegenüber dem ausserdienstlichen Schiesswesen und der Landesverteidigung überhaupt. Die Situation ist in vielen Ge- meinden einfach so geworden, dass das Ruhebedürfnis der Bevölkerung einerseits und die Aktivitäten der Schiessanla- gen mit dem dadurch erzeugten Lärm andererseits in einen Konflikt geraten sind.
Zum Teil hat sich das in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die Wohnbautätigkeit ergeben. Die Gemeinden sind grösser geworden. Die Wohnbauten sind um die Schiess- plätze herum gewachsen, und es nützt gar nichts, den Leuten zu sagen: «Ja, der Schiessplatz war vorher da; ihr habt ge- wusst, in welche Gegend ihr da euer Häuschen stellt und musstet damit rechnen, dass es Schiesslärm geben wird.» Es steigt und steigt in solchen Gemeinden der Unwille gegen et- was, was als Umweltmisere empfunden wird. Es steigt ein Un- wille, der mir Sorgen bereitet, eben weil er sich dann auch ge- gen die Landesverteidigung insgesamt wendet, und das - Sie kennen meine Einstellung zu dieser Frage, Herr Bundesrat - haben wir nun zurzeit ganz sicher nicht zusätzlich auch noch nötig.
Eine Kommission für die Prüfung des ausserdienstlichen Schiesswesens hat schon im Jahre 1974 beantragt, der Bund habe an die unterstützungswürdigen, umweltgerechten und nach den Vorschriften des Bundes erstellten Schiessanlagen Bundesbeiträge in der Höhe von etwa 30 Prozent zu gewäh- ren und die Kantone anzuhalten, gleich hohe Anteile zu ent- richten.
Ich weiss nicht, in welcher Schublade dieser Bericht der Kom- mission für das ausserdienstliche Schiesswesen verschwun- den ist, aber ich sage Ihnen jetzt folgendes: Wenn Sie aus mei- ner Motion ein Postulat machen möchten, so gilt zum voraus, dass ich nicht Wert darauf lege, dass auch mein Postulat in ir- gendeiner Schublade verschwindet. Ich halte diese Forderun- gen unter allen Gesichtspunkten - nicht zuletzt unter dem Ge- sichtspunkt der Landesverteidigung, der Ihnen am Herzen lie- gen muss, Herr Bundesrat - für so gerechtfertigt, dass ich an der Motion festhalten werde.
Wenn Sie die Motion ablehnen, bleiben Sie bei den Zustän- den, wie sie heute sind, und die sind für die Gemeinden, für das Schiesswesen und für die Landesverteidigung höchst un- befriedigend.
Im übrigen hat mein Nationalratskollege Paul Wyss im Natio- nalrat in dieser Sache ein Postulat eingereicht. Es beschränkt sich auf den Sachverhalt der unterirdischen Schiessanlagen. Ich meine, es müsse um die Schiessanlagen insgesamt ge- hen. Wenn Sie meine Motion ablehnen, kann es sein Bewen-
den haben beim Postulat von Nationalrat Wyss. Ich mache dann nicht mehr mit!
Zum Abschluss zitiere ich Ihnen einen Brief ··· ich habe viele Briefe aus Schützenkreisen bekommen, wie es in dieser Sa- che nicht anders zu erwarten war, obwohl es primär gar nicht um die Schützen geht, sondern um die Gemeinden - des Schweizerischen Schützenvereins vom 12. Juni 1990: «Das Zentralkomitee des Schweizerischen Schützenvereins be- dankt sich sehr für Ihre Motion, die Sie mit Datum vom 7.6.1990 dem Bundesrat eingereicht und uns zur Kenntnis- nahme zugestellt haben. Wir werden die Behandlung im Parla- ment aufmerksam verfolgen. Im Interesse unserer rund 3800 Schützenvereine hoffen wir selbstverständlich auf eine posi- tive Reaktion.» Das tue ich auch!
Bundesrat Villiger: Es tut mir leid, dass ich Ihnen beantragen muss, die Motion abzulehnen - nicht nur, weil ich für Herrn Mi- ville und für sein Anliegen Verständnis habe. Die Stimmung im Lande gegenüber dem Schiesslärm ist mir bekannt. Wenn vom Bundesrat aus die Motion trotzdem abgelehnt werden muss, hat das vornehmlich finanzpolitische Gründe. Es ist klar, dass die Schützenvereine, weil eine solche Subvention vielleicht gewisse Sanierungen beschleunigen würde, auch für die Motion sind. Von der Kommission für ausserdienstli- ches Schiesswesen habe ich nicht nur eine Schublade, son- dern ganze Ordner voll von Anträgen und Empfehlungen; sie ist eine sehr wertvolle Kommission, die viele Vorschläge unter- breitet, die wir aber leider nicht alle realisieren können.
Sie wissen, dass nach Artikel 32 der Militärorganisation die Gemeinden die für Schiessübungen nötigen Schiessanlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Es bestehen auf Bundesebene keine Grundlagen, wonach derartige Bauten oder deren Sanierung finanziell unterstützt werden könnten. Es ist auch Tradition, dass in der Schweiz die Lasten des Wehr- wesens auf Bund, Kantone und Gemeinden verteilt werden. Der Bundesrat hat es deshalb schon früher abgelehnt, Bun- desbeiträge an Schiessanlagen auszurichten, so auch konse- quenterweise für die unterirdische Anlage Allschwiler Weiher. Die Lärmbekämpfung im ausserdienstlichen Schiesswesen stützt sich auf die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986. Insbesondere Anhang 7 der Verordnung wird in allen Landesgegenden - zu Recht - grösste Beachtung geschenkt. Der Schiesslärm ist bereits bei vielen Anlagen durch bauliche und technische Massnahmen erfolgreich reduziert worden, und zahlreiche weitere Gemeinden streben im Moment Sanie- rungsmassnahmen an. Ich bin mir bewusst, dass diese Mass- nahmen die Gemeinden finanziell stark belasten können. Grundsätzlich hat aber gemäss Gesetzgebung der Inhaber der Schiessanlage die Sanierungskosten zu tragen. Wenn man daran etwas ändern möchte, bedürfte es also einer Ge- setzesänderung.
Im Rahmen der Planung der neuen Armeestruktur wird auch die Frage des ausserdienstlichen Schiesswesens zur Diskus- sion gestellt werden. An der ausserdienstlichen Schiesspflicht wird indessen grundsätzlich festgehalten. Sie wissen, dass im Zusammenhang mit der Revision der Militärorganisation das Problem auch im Nationalrat besprochen worden ist. Der Na- tionalrat hat die Streichung der Schiesspflicht mit zwei Dritteln zu einem Drittel sehr deutlich abgelehnt. Trotzdem werden wir im Rahmen von «Armee 95» in der Detailplanung die Modalitä- ten der Schiesspflicht überprüfen müssen. Der Bundesrat ist aus allen diesen Gründen nicht bereit, einen neuen Subventi- onstatbestand einzuführen.
Ich habe vorher im Zusammenhang mit dem Bauprogramm kurz einige Bemerkungen gemacht zur Finanzlage des Bun- des, zu all den neuen Aufgaben, die auf uns zukommen und zu dem, was in Sachen Militärbudget geschehen wird. Wenn man vom Militärbudget noch Beträge für solche Zwecke abzweigen will, geht das nicht ohne neue Mittel, und neue Mittel sind im Moment, im heutigen Umfeld, kaum denkbar. Nachdem wir kaum die bisherigen Bundesaufgaben bewältigen können, sollten wir wirklich nicht noch neue Tatbestände schaffen.
So leid es mir tut, ich muss Ihnen im Namen des Bundesrates die Ablehnung der Motion beantragen.
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Postulat Gadient
Huber: Ich bitte Sie, dem Vorstoss von Herrn Miville in der Form der Motion zuzustimmen. Ich lasse mich von folgenden Ueberlegungen leiten.
Ich attestiere Herrn Miville, dass er uns mit ausserordentli- chem Geschick ein primär lokales Problem seines Lebens- raumes vorgetragen hat. Wir haben uns im Zusammenhang mit dem Flugplatz im Elsass an den Kosten beteiligt, wir ken- nen das Problem des Zivilschutzes in Ihrem Kanton, und wir wissen auch, welche Grundhaltung eingenommen wurde ge- genüber Energieproduktionsanlagen unmittelbar an den Grenzen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass das Problem auch ein allgemeines ist. Das erleben wir sogar in Flächenkanto- nen.
Herr Bundesrat Villiger kennt fraglos die sogenannte Schüt- zenmatte in Lenzburg, wo seit der Zeit des Vorderladers oder noch früher geschossen wird. Ueber dieses Gebiet ist im Zu- sammenhang mit der Schiesstätigkeit eine Umweltverträglich- keitsprüfung durchgeführt worden. Es sind ganz erhebliche rechtliche Probleme aufgetreten, die sogar zu einer Einstel- lung der Schiesstätigkeit an diesem traditionellen Ort führen könnten.
Wir stehen vor der Frage: Ausserdienstliche Schiesspflicht an ungünstigen und an relativ günstigen Orten weiterführen, ja oder nein? Wir müssen eindeutig antworten: Ja - aber mit den nötigen Lärmschutzmassnahmen. Es ist situativ zu entschei- den, welche Lärmschutzmassnahmen anzubringen sind, wo sie anzubringen sind. Ich bin der Meinung, obwohl der Anfang meines Votums anders getönt hat - es ginge darum, den Hin- tergrund vielleicht etwas herauszuarbeiten -, dass das Pro- blem eben nicht nur ein lokales, sondern ein generelles ist. Weil es ein generelles ist und weil wir der Meinung sind, dass an der ausserdienstlichen Schiesspflicht festgehalten werden muss, würde ich Ihnen empfehlen, dem Vorstoss von Herrn Miville in der Form der Motion zuzustimmen.
Rüesch: Es tut Herrn Bundesrat Villiger leid, dass er diese Mo- tion ablehnen muss. Ich begreife, dass es ihm leid tut. Aber uns muss es nicht leid tun, diese Motion zu unterstützen, er- heblich zu erklären und zu überweisen.
Der Nationalrat hat ein Zeichen gesetzt zugunsten des ausser- dienstlichen Schiesswesens, indem er alle Vorstösse abge- lehnt hat, die dieses ausserdienstliche Schiesswesen erledi- gen wollten. Und ich meine, der Ständerat hat heute die Gele- genheit, nachzudoppeln und das zu unterstützen, was der Na- tionalrat bereits getan hat.
Persönlich bin ich als ehemaliger Truppenkommandant vom Wert dieses ausserdienstlichen Schiesswesens immer noch überzeugt, und zwar nicht nur wegen der Ausbildung, son- dern auch wegen der Integrationswirkung in der Truppe. Die- ses Zeichen dürfen wir setzen. Wir sind nicht an den Finanz- plan des Bundesrates gebunden. Wir werden uns dann später über die Kredite unterhalten.
Ich bitte Sie, im Interesse unserer Schützen und der Umwelt Herrn Miville zuzustimmen.
Bühler: Auch ich bin der Meinung, dass die Motion erheblich erklärt werden soll. Ich habe aber eine Detailfrage.
Wir haben alles Interesse daran, dass Schiessplätze regionali- siert werden. Besteht eine Möglichkeit, dass insbesondere re- gionale Schiessplätze eine solche Unterstützung oder Sub- vention erhalten? Wenn ja, haben wir zwei Ziele erreicht, näm- lich dass nicht überall und an jedem Ort geschossen werden muss und Lärm produziert wird, sondern dass wir das ganze regionalisieren können. Ich glaube, die Motion schliesst nicht aus, dass nicht in jedem Falle eine Subvention für den Lärm- schutz bei Schiessanlagen gesprochen werden muss, son- dern dass man hier differenziert vorgehen kann.
Miville: Ich danke eigentlich für die Diskussion, die hier statt- gefunden hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger noch fol- gendes sagen:
Der erste Teil seiner Ausführungen war eine Erklärung, dass die Gesetze in diesem Land das und das vorschreiben und
dass die Verordnungen so und so formuliert sind; dass das im- mer so gewesen sei. Also eine Argumentation de lege lata, wie die Juristen sagen.
Mir geht es hier um die lex ferenda: Wo sich Zustände als un- haltbar, als mehr und mehr unhaltbar erweisen, ist das Parla- ment aufgerufen, die entsprechenden Bestimmungen zu än- dern. Deshalb reiche ich eine Motion ein und unter keinen Um- ständen ein Postulat.
Der zweite Teil seiner Ausführungen betraf die finanzielle Seite: Da habe ich nun Verständnis für Sie, Herr Bundesrat Vil- liger, wenn ich an die finanzielle Belastung des Bundes denke. Das kann mich aber von meiner Absicht nicht abbringen, weil ich dieses Anliegen als durch und durch gerechtfertigt erachte. Das alles verbinde ich nun noch mit dem Wunsch, dass im Bunde nie für Dümmeres Geld ausgegeben wird als für das, was ich hier beantrage.
Bundesrat Villiger: Noch eine kurze Bemerkung: Herr Miville hat mit seiner letzten Bemerkung recht, aber ich würde bestrei- ten, dass das im EMD der Fall ist.
Ich habe gehört, was hier gesagt worden ist. Sie sind natürlich völlig frei zu beschliessen, wie Sie wollen. Herr Miville hat si- cher recht, wenn er die Form der Motion wählt für sein Anlie- gen, denn es braucht eine Gesetzesänderung. Herr Rüesch hat mit leisem Lächeln gesagt, er würde dann beim Budget wieder daran denken. Ich denke dann auch wieder daran. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man neuen Anliegen, die populär sind, in den beiden Räten relativ häufig zustimmt. Wenn dann aber in Form des Budgets und des Finanzplans die Rechnung präsentiert wird, tönt es häufig anders, und un- ter dem Titel der Opfersymmetrie und der pauschalen Reduk- tion werden dann Dinge betroffen, die vielleicht noch wichtiger wären als das, was man vorher bewilligt hat.
Ich würde also, wenn ich das den Herren Ruesch, Huber und Miville sagen darf, im Falle Ihrer Zustimmung zur Motion Mi- ville sehr intensiv auch mit Ihrer Gnade bei den Budgetver- handlungen rechnen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
90.437
Postulat Gadient Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation Création d'un office fédéral de la communication
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990
Kommunikations- und Medienpolitik stehen im Umbruch. In den letzten Jahren ist ein beeindruckendes Gesetzgebungs- programm eingeleitet und zum Teil verabschiedet worden. Zu denken ist an den Verfassungsartikel 55bis betreffend Ra- dio und Fernsehen, verschiedene Bundesbeschlüsse im Me- dienbereich und an den Entwurf des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.
Aehnliches gilt für den Kommunikationsbereich, wo das Fern- meldegesetz das 1922 in Kraft gesetzte Telegrafen- und Tele- fonverkehrsgesetz ablösen soll und eine neue europakon- forme Fernmeldeordnung geschaffen werden muss.
Der Vollzug dieser Erlasse, die eine Oeffnung und Liberalisie- rung bringen, ist mit zahlreichen arbeitsintensiven Aufgaben verbunden. Beide Bereiche, Telekommunikation und elektro- nische Medien, sind eng miteinander verknüpft.
12-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Miville Subventionierung von Lärmschutz-Sanierungen von Schiessanlagen Motion Miville Installations de tir. Subventions à l'assainissement dés protections antibruit
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Jahr
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1990
Anno
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IV
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.541
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.09.1990 - 08:00
Date
Data
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633-635
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Pagina
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