Postulat der Fraktion der SVP
1925
90.538
Postulat der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Neue Organisations- und Führungsstruktur auf Bundesebene Postulat du groupe de l'Union démocratique du centre Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral
Wortlaut des Postulates vom 7. Juni 1990
In nahezu allen Sektoren der eidgenössischen Sachpolitik ha- ben sich die Aufgaben und Anforderungen an den Staat, die Landesregierung und die Verwaltung grundlegend gewan- delt. Der staatliche Führungs- und Organisationsbereich hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so dass in den letzten Jahren vermehrt Schwachstellen sichtbar geworden sind. Vordergründiges Symptom einer in weiten Teilen unge- nügenden Organisations- und Führungsstruktur auf Bundes- ebene ist die Ueberlastung von Bundesrat, Verwaltung und Parlament. Verschiedene Bestrebungen zur Parlaments- und Regierungsreform zielen darauf ab, mit isolierten Einzelmass- nahmen Abhilfe zu schaffen. Den Ursachen und der tatsächli- chen Dimension des Anliegens wird damit aber nicht genü- gend Rechnung getragen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, eine umfassende Ueberprüfung und fachmännische Analyse der einschlägigen Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene un- ter Beizug ausserhalb der Verwaltung stehender Fachleute vorzunehmen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organisatorischer, ad- ministrativer, personeller und technischer Belange Reformvor- schläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwaltung eine auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtete Führungs- arbeit gewährleisten. Hauptziel soll es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesräten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Führungsarbeit zu konzentrieren. Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen. Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte ei- ner Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen.
Texte de la motion du 7 juin 1990
Dans pratiquement tous les secteurs de la politique fédérale, les tâches incombant à l'Etat, au gouvernement et à l'adminis- tration ainsi que les exigences auxquelles ces organismes doi- vent satisfaire ont fondamentalement évolué. Le domaine tou- chant à l'organisation et à la direction de l'Etat n'ayant pas évo- lué au même rythme, des lacunes de plus en plus fréquentes sont apparues ces dernières années. Le fait que le Conseil fé- déral, l'administration et le Parlement soient surchargés tra- duit de manière évidente les insuffisances souvent constatées au niveau des structures d'organisation et de direction sur le plan fédéral. Divers efforts en vue de réformer le Parlement et le gouvernement visent à remédier à cette situation moyen- nant des mesures isolées, mais il ne tiennent pas suffisam- ment compte des causes et de la dimension effective du pro- blème.
Pour ces motifs, le Conseil fédéral est invité à réexaminer de manière exhaustive les structures d'organisation et de direc- tion et de présenter un rapport à ce sujet. Il convient essentiel- lement de créer des conditions permettant aux conseiller fédé- raux de se concentrer davantage sur des activités de direction et de disposer du temps nécessaire pour développer leur pen- sée créative et prospective. Tout en tenant compte des as- pects organisationnels, administratifs, humains et techniques, ce rapport doit indiquer des propositions de réforme visant à garantir, à tous les échelons de l'Administration fédérale, un exercice des fonctions de direction qui réponde aux impératifs
actuels. Il faudra notamment examiner dans quelle mesure il serait judicieux de modifier la structure des départements, la répartition de leurs tâches ainsi que leur nombre et leur logisti- que. Enfin, il conviendra de se demander comment la direction départementale pourrait être réaménagée sur les plans techni- que et administratif.
Le rapport souhaité devrait indiquer diverses solutions envisa- geables. En outre, les propositions de réforme devraient tenir compte des aspects d'une réforme parlementaire qui seraient éventuellement concernés.
Sprecher - Porte-parole: Blocher
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990
I. Strukturreformen als permanentes Postulat
Es gehört zu den primären Aufgaben jeder politischen Be- hörde, ihre Führungsinstrumente periodisch zu überprüfen und allenfalls neuen Anforderungen anzupassen.
In der Schweiz nahmen die Diskussionen über die Führungs- strukturen - so etwa die Zahl der Bundesräte - und die Gestal- tung des Entscheidungsprozesses schon bei der Schaffung des Bundesstaates und der Erarbeitung der Bundesverfas- sung von 1848 einen breiten Raum ein. Seither ist der Faden dieser Auseinandersetzungen praktisch nie abgerissen.
Die in den sechziger Jahren durch parlamentarische Vor- stösse neu eingeleiteten Reformbestrebungen haben im Jahre 1978 zum heute geltenden Verwaltungsorganisations- gesetz geführt, das die Organisation und die Geschäftsfüh- rung von Bundesrat und Verwaltung vertiefter als bis anhin re- gelt, mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Exekutive als Kol- legialbehörde sicherzustellen, die primäre Aufgabe des Regie- rens zu unterstreichen und die Departementsvorsteher sowie den Bundesrat als Kollegium zu entlasten. Auch wenn dieses gesetzliche Reformwerk eine zweckmässige Grundstruktur geschaffen hat, sah sich der Bundesrat seit 1988 veranlasst, die Frage der Führungsstrukturen an mehreren Klausursitzun- gen erneut zu behandeln.
Il. Neue Entwicklungstendenzen
Die Gründe dieser neuen Ueberprüfung ergeben sich nament- lich aus den folgenden Entwicklungstrends der neuesten Zeit: a. Der Aufgabenbereich der Departemente hat zum Teil erheb- liche Erweiterungen erfahren. Am stärksten ist die Beanspru- chung infolge der internationalen Kontakte und Verhandlun- gen gewachsen. Dies gilt nicht nur für die Kontakte mit der EG (die praktisch alle Departementschefs sowie das Kollegium in Anspruch nehmen), sondern auch für die vermehrte Interna- tionalisierung der Politik schlechthin (Gatt, Bretton Woods, Verkehr, Umweltschutz, Sicherheit usw.).
b. Aber auch die innere Lage hat sich verändert. Die zuneh- mende Polarisierung der politischen Kräfte erschwert eine Konsenslösung immer häufiger, was auch zu einer Verlänge- rung der Beratungen in den parlamentarischen Kommissio- nen und in den eidgenössischen Räten mit einer fühlbaren Mehrbeanspruchung der Mitglieder des Bundesrates führt. Das Parlament meldet ferner zunehmend neue Begehren, die von einer Ausweitung seiner Kontrollkompetenzen bis zur poli- tischen Begleitung der vorbereitenden Gesetzgebungsarbeit führen.
Im Bereich der politischen Rechte bleibt die Zahl der Initiativen hoch. Die Kantone fordern stärkere Informations- und Mitent- scheidungskompetenzen.
Schliesslich sind Bürger und Organisationen öfter als früher nicht bereit, die von den zuständigen Organen demokratisch getroffenen Entscheide zu akzeptieren.
c. Nicht zu unterschätzen sind auch die Folgen der zuneh- menden «Medialisierung» der Politik. Presse, Radio und Fern- sehen sind einem verstärkten Konkurrenzkampf ausgesetzt und suchen vermehrt nach Exklusivinformationen mit entspre-
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Postulat du groupe de l'UDC
chend höheren Anforderungen an Bundesrat und Verwaltung. III. Bisherige Massnahmen zur Effizienzsteigerung
Der Bundesrat hat im Verlaufe der letzten beiden Jahrzehnte bereits eine Serie von administrativen, organisatorischen und rechtlichen Massnahmen getroffen, die - in ihrer Gesamtheit gesehen - den Entscheidungsprozess auf Regierungsebene in verschiedenen Bereichen effizienter gestalten halfen. Es handelt sich dabei namentlich um folgende, mit einer Aus- nahme im Rahmen des Verwaltungsorganisationsgesetzes zulässigen Anordnungen:
Schaffung eines Bundesamtes für Informatik
Schaffung eines zentralen Dienstes für Verwaltungskon- trolle
Aktualisierung der Delegationsverordnung (2 sukzessive Revisionen)
Erweiterung der Liste der durch Präsidialverfügungen zu er- ledigenden Geschäfte (2 Revisionen)
Vermehrte Klausurtagungen des Bundesrates und langfri- stige Planung der zu behandelnden Themen
Verbesserung der gegenseitigen internen Information der Mitglieder des Bundesrates
Vermehrte Einsetzung bundesrätlicher Ausschüsse für die Vorberatung wichtiger Fragen und Schaffung einer zusätzli- chen Delegation (Asylwesen)
IV. Erhöhung der Zahl der Bundesräte?
Der Bundesrat hat in dieser Zeit auch tiefgreifendere Reformen geprüft, für den jetzigen Zeitpunkt aber erneut abgelehnt. Dies gilt insbesondere für die von Nationalrat Kühne geforderte Er- höhung der Zahl der Bundesräte, die mit einer Verstärkung der Führungs- und Koordinationsfunktion des Bundespräsiden- ten zu verbinden wäre. Diese Anregung ist auch im Punkt 3 der Motion der Freisinnig-demokratischen Fraktion enthalten. Die Gründe für die weiterhin ablehnende Haltung, die in der Bot- schaft vom 12. Februar 1975 ausführlich dargelegt worden sind, behalten ihre volle Gültigkeit. Eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte, insbesondere aber die Schaffung eines star- ken Präsidialdepartementes, würde früher oder später das Kollegialsystem in Frage stellen. Zudem würde die Entlastung in den Fachbereichen zu einer zusätzlichen Belastung bei der Koordination der Regierungstätigkeit führen und die Konsens- findung erschweren. Die Aufteilung der Regierungsaufgaben auf neun, elf oder mehr Mitglieder würde auch den administra- tiven Aufwand erheblich vergrössern. Trotzdem ist eine Ueber- prüfung dieses Problems nicht ausgeschlossen, jedoch erst, wenn bezüglich der europäischen Integrationsbestrebungen Klarheit besteht.
V. Das neue Massnahmenpaket
Seit 1989 hat sich der Bundesrat nochmals in mehreren Aus- sprachen mit den Problemen der Führungsstruktur befasst und am 17. September 1990 wegleitende Entscheide gefällt, die teils in seiner eigenen Kompetenz liegen, teils der Bundes- versammlung zu unterbreiten sind (Revision des Verwaltungs- organisationsgesetzes, später des Beamtengesetzes). Dabei handelt es sich um folgende Massnahmen:
Der Bundesrat bleibt aus den schon früher dargelegten Grün- den - Spaltung der Departementsführung - gegenüber der Einsetzung von parlamentarischen oder persönlichen Staats- sekretären skeptisch. Hingegen ist er zum Schluss gekom- men, dem Parlament eine Erhöhung der Zahl der Titularstaats- sekretäre vorzuschlagen, die trotz gewisser Beschränkungen für die internationalen Kontakte vermehrt eingesetzt werden könnten. Er hat deshalb dem Parlament mit einer Botschaft eine Aenderung von Artikel 64 Absatz 2 des VwOG beantragt und um die Kompetenz ersucht, nebst dem heutigen Vorste- her der Politischen Direktion und jenem des Bundesamtes für Aussenwirtschaft auch andern Direktoren von wichtigen Grup- pen und Aemtern im Verkehr mit dem Ausland den Titel «Staatssekretär» zu verleihen. In diesem gleichen Sinne schlägt er schliesslich auch die nur vorübergehende Verlei- hung dieser Titel für weitere Direktoren sowie die Generalse- kretäre vor, wenn sie in seinem Auftrag die Schweiz an einer internationalen Konferenz auf höchster Ebene vertreten.
Schon heute sind die Generalsekretäre der Departemente
enge Mitarbeiter des Departementsvorstehers und haben die- sen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen, indem sie vor allem Aufgaben der Planung, Organisation, Vorbereitung, Koordination und Aufsicht zu erfüllen haben. Die Generalse- kretäre sind zudem bestens in der Lage, die politischen Zu- sammenhänge und die Haltung ihres Departementschefs so- wie des Bundesrates zu kennen und zu berücksichtigen. Sie bieten auch Garantie für eine einheitliche Führung dses De- partements, was mit einer zusätzlichen Delegation an die Aemter oder mit einer Zersplitterung der Verantwortlichkeiten nicht ohne weiteres möglich ist. Neu werden die Generalse- kretäre den Departementschef bei der Leitung der Departe- mentsverwaltung fühlbarer entlasten; in seinem Namen und unter seiner Verantwortung sollen sie vermehrt auch Linien- kompetenzen übernehmen. Diese im VwOG (Art. 49) nun aus- drücklich vorzusehende Möglichkeit soll flexibel gehandhabt werden, damit die Bedürfnisse und der individuelle Führungs- stil der einzelnen Departementschefs berücksichtigt werden können. Unter den ihnen anzuvertrauenden Aufgaben stehen die folgenden im Vordergrund:
Leitung der zentralen Dienste des Departementes (Art. 50 VwOG), insbesondere der Sekretariatsdienste sowie des zen- tralen Personal-, Finanz- und Rechtswesens; Gestaltung, Durchsetzung und Ueberwachung der Personalpolitik des De- partementes im Rahmen der Personalpolitik des Bundes; Lei- tung und Organisation der departementalen Uebersetzungs- dienste;
Leitung der Oeffentlichkeitsarbeit einschliesslich Schulung der an der Information beteiligten Stellen und Organisation der internen Information (horizontal und vertikal);
Ueberwachung der Vorbereitung anstehender Entscheide, besonders im Bereiche der Richtlinien der Regierungspolitik und des Legislaturfinanzplans, und Koordination mit der Bun- deskanzlei und der Eidgenössischen Finanzverwaltung;
Laufende Vollzugskontrolle;
Koordinations- und Schlichtungstätigkeit zwischen den Aemtern eines Departementes sowie in besonderen Fällen auch zwischen den Departementen;
Vertretung des Departementes, fallweise oder systematisch: im Ausland, in parlamentarischen Kommissionen, an schwei- zerischen Tagungen und Veranstaltungen, gegenüber Kan- tonsregierungen;
Begleitung des Departementsvorstehers in die Räte (je nach Geschäft);
Entscheidungs- und Anordnungsbefugnisse gegenüber den Aemtern im Namen des Departementschefs.
Die Erweiterung der Verantwortungsbereiche der Generalse- kretariate einerseits durch die Uebertragung der Koordination aller Stabsdienste und ihrer Führung gemäss Zielvorgabe des Departementschefs und andererseits in ausgewählten und vom Departementsvorsteher zu bezeichnenden Bereichen der Linie ist jedoch geeignet, die Einheitlichkeit der Führungs- verantwortung zu erhalten und zu stützen. Da die Generalse- kretäre ihre Aufgaben grundsätzlich im Auftrag des Departe- mentschefs wahrnehmen, erhalten sie auch abgeleitete Wei- sungsbefugnisse und Entscheidungskompetenzen (Art. 62 Abs. 2 VwOG).
Diese Massnahme kann in der Praxis bis zu der im Punkt 1 der Motion der FDP vorgeschlagenen Einsetzung von Verwal- tungsdirektoren führen. Sie bietet aber den Vorteil, dass die politische Verantwortung weiterhin ungeteilt in den Händen des Departementschefs bleibt.
Damit diese Reform auf die Arbeit des Bundesrates als Kolle- gium keine negativen Auswirkungen zeitigt, erhält der Gene- ralsekretär keine Antrags- und Mitberichtsrechte an den Bun- desrat. Er sollte gegenüber dem Kollegium auch nicht als Stellvertreter des Departmentsvorstehers wirken. Hingegen könnte er bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Departe- menten auch auf Bundesratsebene eine Schlichtungsfunktion für Fälle übernehmen, in denen vorwiegend technische oder juristische Probleme zur Diskussion stehen.
Parallel zur Stellung des Generalsekretärs ist auch die Funk- tion des Informationschefs neu einzustufen.
Die Aufwertung der Generalsekretariate bedingt nicht nur eine
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Postulat Stamm
personelle Aufstockung dieser Stellen und die Ernennung von unter Umständen mehr als einem stellvertretenden Generalse- kretär, sondern auch eine Flexibilisierung der Anstellungsbe- dingungen. Der Bundesrat sieht deshalb, gestützt auf Arti- kel 62 des Beamtengesetzes, eine besondere Verordnung über das Dienstverhältnis von Generalsekretären und Informa- tionschefs der Departemente vor, die eine flexible Beendigung des Dienstverhältnisses ermöglicht. Dadurch kann der Depar- tementschef diese Funktion durch qualifizierte Personen sei- ner Wahl besetzen. Diese besonderen Anstellungsbedingun- gen scheinen dem Bundesrat unerlässlich zu sein, wenn die Neukonzeption der Aufgaben der Generalsekretariate voll zur Entfaltung kommen soll.
Für eine zweite Etappe - Erweiterung des erfassten Personen- kreises - ist eine entsprechende Revision des Beamtengeset- zes vorgesehen.
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen erleichtern auch eine Erweiterung der Vertretungsmöglichkeiten der Bun- desräte in Parlamentskommissionen. Das Geschäftsverkehrs- gesetz (Art. 65bis) ermöglicht bekanntlich den Bundesräten bereits heute, sich in parlamentarischen Kommissionen im Einvernehmen mit dem Kommissionspräsidenten durch ihre Generalsekretäre oder durch Direktoren von Gruppen und Aemtern vertreten zu lassen.
Auch wenn die Kontakte mit dem Parlament für den Bundesrat weiterhin zu den wichtigsten gehören, wünscht er nun von den Vertretungsmöglichkeiten in Kommissionen vermehrt Ge- brauch zu machen. Er erwartet aber auch vom Parlament ein besseres Verständnis für diese Haltung, denn die Beanspru- chung durch parlamentarische Kommissionen ist gross ge- worden.
VI. Gesamtwertung
Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit all diesen Massnahmen derzeit die Voraussetzungen für eine effiziente Führung durch das Kollegium wie durch die einzelnen Departementschefs gegeben sind, zumal wenn auch die parlamentarischen Füh- rungsstrukturen neuen Herausforderungen der jüngsten Zeit angepasst werden. Der Bundesrat begrüsst daher die parla- mentarischen Vorstösse zugunsten einer Rationalisierung des Parlamentsbetriebs und verspricht sich davon weitere Erleich- terungen auch seiner eigenen Arbeit.
Im Gegensatz zu den Urhebern der neuen parlamentarischen Vorstösse ist der Bundesrat jedoch der Meinung, dass sich ge- genwärtig nicht grundlegende institutionelle Reformen auf- drängen. Administrative und organisatorische Massnahmen genügen und garantieren, dass der Bundesrat seinen Auftrag effizient erfüllen kann. Er ist jedoch bereit, in einem späteren Zeitpunkt tiefergreifende Aenderungen zu prüfen, falls sich das politische Umfeld - etwa infolge einer engeren Beteiligung der Schweiz am europäischen Integrationsprozess - grundle- gend verändern sollte.
In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, die Motionen in Po- stulate umzuwandeln bzw. teilweise abzuschreiben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.662
Postulat Stamm Gestaltung des Geschäftsberichts des Bundesrates Rapport de gestion du Conseil fédéral et condition féminine
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, seinen Geschäftsbericht in Zukunft, erstmals für das Jahr 1991 so zu gestalten, dass in al- len Bereichen die Förderung der Frauenanliegen und der Frauenpräsenz durch die Regierungs- und Verwaltungstätig- keit des Bundesrates ersichtlich wird.
Texte du postulat du 22 juin 1990
Le Conseil fédéral est invité à faire ressortir, dès 1991, dans tous les domaines traités dans le rapport de gestion, la ma- nière dont il a, dans le cadre de l'activité gouvernementale et administrative, oeuvre en faveur de la cause des femmes ainsi que d'une participation accrue de cette catégorie de la popula- tion.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Aubry, Bär, Bäumlin Ursula, Daepp, Danuser, Déglise, Diener, Dormann, Eppen- berger Susi, Fankhauser, Gardiol, Grendelmeier, Haering Bin- der, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Leutenegger Oberhol- zer, Mauch Ursula, Nabholz, Paccolat, Pitteloud, Segmüller, Spoerry, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Zölch (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Leider ist aus dem Bericht des Bundesrates über seine Ge- schäftsführung im Jahre 1989 nur wenig ersichtlich, ob - wie weit - warum nicht - der Bundesrat im Rahmen seiner Regie- rungs- und Verwaltungstätigkeit der Förderung der Frauenan- liegen und der Frauenpräsenz, also der Förderung der Anlie- gen der Hälfte der Bevölkerung, seine Aufmerksamkeit ge- schenkt hat.
So vermissen wir Angaben zu folgenden Punkten, welche als zufällig herausgegriffene Beispiele dienen sollen:
Was wurde vom Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» im Jahre 1989 verwirklicht?
Welche Frauenförderungsmassnahmen, insbesondere Er- höhung des Frauenanteils im mittleren und höheren Kader der Bundesverwaltung, wurden 1989 eingeleitet?
Zu welchem Zeitpunkt wird eine Vernehmlassungsvorlage zum Thema «Lohngleichheit für Mann und Frau» unterbreitet werden?
Welche Konsequenzen wurden aus der Situationsanalyse der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Frauen aus der Drit- ten Welt», welche im Juni 1988 zuhanden von Frau Bundesrä- tin Elisabeth Kopp erstattet worden ist, im Jahre 1989 gezo- gen? Warum wurden allenfalls keine gezogen?
Welche Massnahmen wurden 1989 ergriffen, um den Frauenanteil in den ausserparlamentarischen Kommissionen zu erhöhen und vermehrt Frauen als Präsidentinnen dieser Kommissionen einzusetzen?
Wie viele Frauen befanden sich unter den Stipendiaten aus Entwicklungsländern, welche 1989 im Rahmen der Bildung der mittleren Kader in der Schweiz ein Praktikum und Kurse absolvieren konnten?
Wie viele weibliche Kunstschaffende erhielten 1989 auf Vor- schlag der eidgenössischen Kunstkommission ein Stipen- dium und wieviele auf Vorschlag der eidgenössischen Kom- mission für angewandte Kunst?
usw.
Wir möchten in Zukunft in allen Bereichen aus dem Geschäfts- bericht ersehen können, wieweit der Bundesrat seine bei ver- schiedenen Gelegenheiten geäusserte frauenfreundliche Hal-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Neue Organisations- und Führungsstruktur auf Bundesebene
Postulat du groupe de l'Union démocratique du centre Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.538
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Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
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