1847
Interpellation der FDP-Fraktion
Eine Gesetzesänderung drängt sich nach Auffassung des Bundesrates auch unter diesem Gesichtspunkt nicht auf.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Giger: Bei den aktuellen energiepolitischen Diskussionen ist der Ruf nach einer grundlegenden Reform der Elektrizitätsta- rife laut geworden. Um die Notwendigkeit einer solchen zu be- gründen, wird das Hauptargument ins Feld geführt, die elektri- sche Energie werde zu billig abgegeben. Das Preisniveau sei so tief, dass schon von der monetären Seite her nicht der ge- ringste Anreiz bestehe, den elektrischen Strom sparsam und rationell einzusetzen. Im Verlaufe der vergangenen Jahre sind die Elektrizitätspreise in der Tat weniger stark angestiegen als die allgemeine Teuerung. Sie haben also eine namhafte, reale Verbilligung erfahren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Elektrizitätswerke kostenorientierte Tarife ausgestalten und die Konsumenten dadurch entsprechend entlasten. Dies ist dann der Fall, wenn sich zum Beispiel die spezifischen Durch- schnittskosten der elektrizitätswirtschaftlichen Infrastruktur real ermässigt haben.
Offenbar besteht nun die Befürchtung, dass auf diese Weise dem Anliegen eines wirkungsvollen Stromsparens zuwenig Rechnung getragen werde. Aus diesen und anderen Gründen redet daher das Bundesamt für Energiewirtschaft einer an den langfristigen Grenzkosten orientierten Tarifgestaltung das Wort. Auf der anderen Seite hat sich nun aber innerhalb dersel- ben Bundesverwaltung eine Preisüberwachungsstelle institu- tionalisiert, die sich offensichtlich zum Ziele setzt, die Elektrizi- tätspreise möglichst tief zu halten. Dieses widersprüchliche Verhalten des Bundes trägt zur weiteren Verunsicherung der ohnehin schon verfahrenen energiepolitischen Situation bei und verschafft damit dem bürokratischen Leerlauf weiteren Auftrieb.
Das Preisüberwachungsgesetz dient in seinem Wesen der Be- kämpfung von Preismissbräuchen. Die Preisüberwachungs- stelle ist daher weder verpflichtet noch berechtigt, die Tarif- kalkulationen in allen Einzelheiten zu durchforsten und Kor- rekturen anzuordnen, die den werkspezifischen Gegebenhei- ten nicht Rechnung tragen, ganz abgesehen davon, dass sie auf diese Weise - wie bereits erwähnt - dem Energiesparen ei- nen sehr schlechten Dienst erweist.
Ein weiterer Mangel der heutigen Praxis besteht darin, dass das Verfahren für ein Elektrizitätswerk, je nach seiner Organi- sationsform, völlig verschieden sein kann. Daraus kann sich eine stossende Rechtsungleichheit ergeben. Diese führt bei- spielsweise dazu, dass eine Gemeinde, ein Stadt- oder Kan- tonswerk Preiserhöhungen erlassen kann, ohne dass der Preisüberwacher einschreitet. Ein benachbartes Ueberland- werk aber, das z. B. als Aktiengesellschaft organisiert ist, des- sen Aktien jedoch im Besitze der öffentlichen Hand sind, muss riskieren, dass der Preisüberwacher selbst eine geringfügige Preiserhöhung durch eine formelle Verfügung untersagt. Diese gravierenden Differenzen können sich aufgrund rein for- meller, für die Erfüllung des Versorgungsauftrages aber völlig irrelevanter Unterschiede in der Organisationsform der betref- fenden Elektrizitätswerke ergeben.
Eine Ueberprüfung der vorliegenden, äusserst unbefriedigen- den Situation drängt sich zwingend auf. In einem ersten Schritt gilt es, die erwähnte Rechtsungleichheit aus der Welt zu schaf- fen. Sie kann in der praktischen Anwendung zu unverständli chen und geradezu grotesken Situationen führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Anpassung des Gesetzestextes von Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes. Die Anpas- sung ist nicht einschneidend, trägt aber wesentlich zur Ver- besserung der heute untauglichen Regelung bei. Sie kann auch einen Beitrag zur Förderung der sparsamen und rationel- len Energieverwendung leisten.
Nachdem das Schweizervolk einem Energieartikel in der Bun- desverfassung zugestimmt hat, wäre es sicher angebracht, wenn Sie meiner Motion zustimmen würden. Es wäre ein er- ster Schritt in die richtige Richtung. Ich kann nun wirklich nicht
verstehen, weshalb der Bundesrat meine Motion ablehnt. Ein Widerspruch in sich, möchte ich sagen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen und ihr Folge zu geben.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: L'acceptation de la motion de M. Giger signifierait une limitation des compétences du Surveillant des prix. En effet, la constitution prévoit que les prix fixés par des cartels ou par des organisations analogues pour- ront être abaissées si besoin est, et que l'on ne fera pas appli- cation de cette disposition. En général, on ne peut y excepter que s'il y a vraiment des raisons contraignantes de ne pas faire application de cette disposition. En dépit de l'argumentation d'ailleurs fort intéressante et fort logique de M. Giger, le Con- seil fédéral est de l'avis que ces raisons contraignantes n'ap- paraissent pas en l'occurrence.
Je note au passage que les entreprises d'électricité ne se- raient pas les seules concernées par la modification de la loi. Cette modification touchera en effet d'autres organismes des régies, pour autant qu'il s'agisse de prix fixés d'une manière autonome et non pas soumis à l'autorisation du Conseil fédé- ral ou d'un office fédéral. Elle entraînerait des suites qui ne se limiteraient pas aux seules entreprises d'électricité.
C'est la raison pour laquelle nous pensons qu'elle présente un degré de généralité et d'abaissement des compétences du Surveillant des prix qui diminue son efficacité, ce qui ne nous paraît pas opportun en un temps où, précisément, nous som- mes saisis d'une initiative populaire qui réclame, elle, au contraire, l'élargissement des compétences du Surveillant des prix et dont vous venez d'accepter le contre-projet.
Le Conseil fédéral désirerait réaliser les demandes contenues dans cette initiative par une révision de loi. Il aura par consé- quent à mettre en chantier cette révision et à procéder à des consultations. Il aimerait le faire en toute liberté et si une mo- tion allant dans la direction opposée était votée, il aurait peine à agir à l'encontre d'une motion déposée. De ce fait, Monsieur Giger, pour permettre un bon déroulement des opérations, ce serait une bonne chose de renoncer à la motion. Je prends l'engagement que, quand le Conseil fédéral examinera l'initia- tive, quand il fera ses propositions pour la consultation puis ensuite, sous la forme d'un message, pour une éventuelle mo- dification de la loi à l'intention du Parlement, il reviendra à ce moment sur ce que vous avez dit, parce que cela fait aussi par- tie d'un ensemble de débats politiques. Dire que l'on veut res- treindre les compétences du surveillant des prix, c'est aussi un courant qu'il faudra pouvoir apprécier parmi d'autres.
Vous faciliteriez la besogne et le débat serein du traitement de cette initiative populaire si vous n'obligiez pas le Conseil fédé- ral à recevoir cette motion sous la forme d'une motion.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
31 Stimmen 36 Stimmen
90.345
Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion Anstieg des schweizerischen Zinsniveaus
Interpellation du groupe radical-démocratique Hausse des taux d'intérêt
Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1990
Das schweizerische Zinsniveau hat sich seit dem Frühjahr 1988 auch im internationalen Vergleich in ausserordentlichem
Interpellation du groupe radical-démocratique
1848
N
4 octobre 1990
Ausmass erhöht. In diesem Zusammenhang richten wir die fol- genden Fragen an den Bundesrat:
Wie beurteilt er die Hintergründe des extremen Zinsanstie- ges in der Schweiz?
Wieweit ist aus Sicht des Bundesrates die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank, wieweit sind andere Faktoren dafür verantwortlich?
Wie wertet der Bundesrat das bestehende binnenwirtschaft- liche wie importierte Inflationspotential, und wie lautet das bundesrätliche Konzept zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederge- winnung der Preisstabilität?
Sieht der Bundesrat einen direkten oder indirekten Zusam- menhang des Zinsanstieges mit den akuten Problemen des Finanzplatzes Schweiz, dessen Konkurrenzfähigkeit und inter- nationale Stellung sich markant verschlechtert hat? Wie beur- teilt der Bundesrat die Entwicklung des Aussenwertes des Schweizerfrankens und die schweizerische Zinsentwicklung im internationalen Vergleich?
Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um eine möglichst langfristige und zinsgünstige Finanzierung der Hypotheken zu erreichen? Wieweit können Anlagemittel aus der Sozialversicherung, insbesondere der beruflichen Vor- sorge, verstärkt zur langfristigen Hypothekarfinanzierung ein- gesetzt werden? Kann das bewährte Instrument der Pfand- briefe in dieser Richtung ausgebaut und allenfalls durch ge- eignete, beispielsweise fiskalische Massnahmen gefördert werden? Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung einer ge- setzlichen Amortisationspflicht der Hypotheken zur Sicherung genügender Mittel für die kostengünstige Finanzierung des laufenden Wohnungsbaus?
Texte de l'interpellation du 8 février 1990
Même comparé aux taux des autres pays, le niveau des taux d'intérêt en Suisse a connu une augmentation particulière- ment marquée depuis le printemps 1988. A ce propos, nous posons les questions suivantes au Conseil fédéral:
Comment explique-t-il cette hausse massive des taux d'inté- rêt en Suisse?
Dans quelle mesure estime-t-il que cette hausse est impu- table à la politique monétaire pratiquée par la Banque natio- nale suisse, et dans quelle mesure à d'autres facteurs ?
Comment le Conseil fédéral évalue-t-il les risques d'inflation actuels, qu'ils soient suisses ou importés, et comment comp- te-t-il maintenir ou rétablir la stabilité des prix?
Le Conseil fédéral voit-il un rapport direct ou indirect entre cette hausse des taux d'intérêt et les problèmes aigus que connaît la place financière suisse, dont la compétitivité et la position sur le plan international se sont considérablement dé- tériorées? Comment juge-t-il l'évolution de la valeur extérieure du franc suisse et la hausse des taux d'intérêt en Suisse par rapport aux autres pays?
Quelles possibilités concrètes le Conseil fédéral envisage- t-il en vue de favoriser un financement des hypothèques aussi durable et avantageux que possible? Dans quelle mesure des fonds de placement provenant des assurances sociales, no- tamment de la prévoyance professionnelle, peuvent-ils être af- fectés de manière accrue au financement à long terme des hy- pothèques? L'instrument éprouvé que constitue la lettre de gage peut-il être développé dans ce sens et, le cas échéant, favorisé par exemple par des mesures fiscales adéquates? Comment le Conseil fédéral jugerait-il l'introduction d'une loi imposant l'amortissement des hypothèques afin d'assurer des moyens suffisants pour le financement avantageux des constructions de logements en cours?
Sprecher - Porte-parole: Schüle
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990
Das Verhalten der Nationalbank war einerseits durch den er- warteten höheren Bedarf an liquiden Mitteln im Zeichen des Börsenkrachs vom Oktober 1987 gerechtfertigt und durch die Schwierigkeiten geprägt, im ersten Semester 1988 das Geld- angebot gegenüber den Banken dem überraschend starken Nachfragerückgang anzupassen. Dieser ergab sich als Folge der neuen Liquiditätsvorschriften und des neuen Interbank- Zahlungssystems. Eine Normalisierung der Zinsen trat im zweiten Semester 1988 nur langsam ein, weil in dieser Zeit wichtige Referenzgrössen, so die Rendite in konkurrierenden Anlagewährungen, steigende Tendenz aufwiesen. Gekenn- zeichnet war diese Periode zudem durch eine markante Ab- schwächung des Schweizerfrankens, die sich ungünstig auf die Preise importierter Güter auswirkte und der ohnehin schon kräftigen Wirtschaftentwicklung in der Schweiz über die Ex- porte noch zusätzlich Auftrieb verlieh.
Im ersten Semester 1989 wurde der Zinsanstieg insbesondere im kurzfristigen Bereich durch eine betont restriktive Geldpoli- tik der Nationalbank noch akzentuiert, zu der sie sich durch die ausgeprägte Schwäche des Schweizerfrankens gegenüber der DM und entsprechende Inflationsbefürchtungen in der Schweiz veranlasst sah. Ein Teil der Unterschreitung des Geldmengenziels für 1989 ist allerdings der verringerten Geld- nachfrage der Banken zuzurechnen.
Den ausgeprägten Veränderungen der kurzfristigen Zinsen konnten sich die Zinsen im längerfristigen Bereich, und hier insbesondere der Hypothekarzins, nicht entziehen. Hatten die Umschichtungen auf der Passivseite der Bilanz die meisten Banken im ersten Halbjahr 1988 meist noch zu einer Senkung der Hypothekarzinsen um 1/4 Prozent veranlasst, ergab sich dann aus der stagnierenden bis rückläufigen Tendenz der Spareinlagen bei gleichzeitig stark expandierender Kredit- nachfrage in rascher Folge ein Ansteigen dieses Zinssatzes. Aufgrund der stabilitätspolitisch unglücklichen, institutionali- sierten Regelungen führte dies bei den Mieten und dem Kon- sumentenpreisindex zu einem starken und ruckartigen An- stieg.
Neben der Geldpolitik haben aber auch die Inflationserwartun- gen einen Einfluss auf die Höhe des Zinsniveaus. Wird ein An- stieg der Teuerung erwartet, steigen die Nominalzinsen.
Das wichtigste und wirksamste Mittel der Inflationsbekämp- fung ist eine restriktive Geldpolitik. Der von der Nationalbank seit fast 2 Jahren geführte Restriktionskurs wird über kurz oder lang zu einem Rückgang der Teuerung in der Schweiz führen. Erfahrungsgemäss dauert es jedoch 2 bis 3 Jahre, bis sich die Geldpolitik in niederigeren Inflationsraten niederschlägt. Nor- malerweise führt die restriktive Geldpolitik zuerst zu einer Auf- wertung des Schweizerfrankens und damit zu einer Mässi- gung des Preisauftriebs bei den Auslandgütern, während die binnenwirtschaftliche Inflation wesentlich langsamer auf die Massnahmen der Nationalbank reagiert. Dies scheint auch ge- genwärtig der Fall zu sein. Dank einer markanten Höherbewer- tung des Frankens seit Anfang 1990 hat sich die Teuerung bei den Auslandgütern deutlich verflacht. Als Folge der Krise im Mittleren Osten haben sich allerdings die Erdölpreise massiv erhöht. Von der Binnenwirtschaft gehen nach wie vor kräftige Teuerungsimpulse aus, die durch die Indexmechanismen ins- besondere bei den Mieten verstärkt werden. Allerdings dürfte sich auch der binnenwirtschaftliche Teuerungsanstieg im Zuge der erwarteten Abflachung des schweizerischen Wirt- schaftswachstums wieder mässigen und sich im kommenden Jahr zurückbilden.
Dynamische Finanzmärkte sind eine wichtige Vorausset-
Motion Rechsteiner
1849
zung für das gute Funktionieren einer modernen Wirtschaft. Obwohl sich der schweizerische Finanzplatz in einer grund- sätzlich gesunden Verfassung befindet, scheint er in den letz- ten Jahren etwas von seinem Glanz verloren zu haben. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass ausländische Fi- nanzplätze, insbesondere jene ausserhalb Europas, an Attrak- tivität gewonnen haben. Als Folge der Schaffung des EG-Bin- nenmarktes dürfte dem schweizerischen Finanzplatz auch aus Westeuropa zusätzliche Konkurrenz erwachsen. Banken und Behörden sind deshalb angesprochen, die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken. Dazu gehören eine konsequente Inflationsbekämpfung, eine Verstärkung des Wettbewerbs unter den inländischen Banken sowie eine Reform des inländischen Börsenwesens und der Stempelsteuer.
Wir sind indes überzeugt, dass der schweizerische Finanz- platz auch unter geänderten Rahmenbedingungen seine in- ternationale Konkurrenzfähigkeit wird behaupten können.
In den letzten Jahren sind verschiedene Vorschläge unterbrei- tet worden, wie die Zinsfluktuationen gemildert, die Anfangs- belastung reduziert oder die Gelder der Sozialversicherung - die bereits bisher einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Finanzierung von Hypothekardarlehen geleistet haben - ver- stärkt für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden können (z. B. Vorschläge zur Verwendung der Altersguthaben; Schaf- fung von Emissionszentralen für spezifische Wohnbauanlei- hen).
Es fehlt somit nicht an Vorschlägen. Umstritten ist jedoch, in- wieweit der Bund einzelne Massnahmen gesetzlich durchset- zen soll. Ein wachsender Konsens zeichnet sich bei der Ver- wendung der Vorsorgegelder. Im Zusammenhang mit der drit- ten Säule wurde auf Anfang dieses Jahres eine entspre- chende Verordnung in Kraft gesetzt. Bezüglich der zweiten Säule sind die Abklärungen noch im Gange.
Bei anderen Massnahmen herrscht grössere Zurückhaltung gegenüber staatlichen Obligatorien. Dies gilt auch bezüglich der Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtung zur Gewährung von Hypothekardarlehen. Eine solche wäre sowohl aus verfas- sungsrechtlichen wie praktischen Gründen problematisch. Prüfenswert ist die Frage, inwieweit durch Liberalisierung der Pfandbriefgesetzgebung institutionelle Anleger noch verstärkt ins Hypothekargeschäft einbezogen werden können. Glei- ches gilt für die Vorschläge zur Schaffung eines Sekundär- marktes für Hypotheken oder zur Einführung gesetzlicher Amortisationspflichten. Die letztgenannte Frage war bereits wiederholt Gegenstand von Abklärungen, die indes mit der Verflüssigung des Kapitalmarktes jeweils im Sande verliefen. Zur Erörterung der anstehenden Fragen haben erste Kontakte zwischen der Bankiervereinigung und den zuständigen Bun- desstellen stattgefunden. Dabei ist allerdings darauf hinzuwei- sen, dass die meisten Vorschläge weniger zu einer Verbilli- gung des Hypothekarkredites als zu einer verbesserten Ali- mentierung des Hypothekarmarktes und zu einer Versteti- gung der Zinsbelastung führen.
Schüle: Wir haben im Februar Fragen zum extremen Zinsan- stieg gestellt, haben auf die Frage der Geldpolitik der National- bank und auf den Zusammenhang mit dem Finanzplatz Schweiz hingewiesen und haben dargelegt, dass eine zins- günstige Finanzierung der Hypotheken nun dringend anzu- streben sei.
Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Antwort ausweichend geantwortet; er hat dann im August diese drastischen Mass- nahmen zur dringlichen Hypothekarzinsüberwachung be- schlossen. Hätte er die Fragen so aufgenommen, wie wir sie verstanden haben, dann wären wir um diese unselige Uebung herumgekommen.
Ich muss mich leider als von der Antwort nicht befriedigt erklä- ren.
89.508
Motion Rechsteiner Einführung der Mietzinskontrolle Instauration du contrôle des loyers
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten umgehend einen dringlichen Bundesbeschluss für die Einfüh- rung einer Mietzinskontrolle auf der Basis der Kostenmiete, unter Ausschluss übersetzter Anlagekosten, zu unterbreiten. Mietzinserhöhungen sollen dabei nur aufgrund der tatsächli- chen und ausgewiesenen Kosten zulässig sein. Die Verzin- sung des Eigenkapitals ist auf den Zinssatz der ersten Hypo- thek zu beschränken. Die Ueberwälzung von Anlagekosten soll höchstens bis zum zulässigen Ertragswert zugelassen werden.
Texte de la motion du 15 juin 1989
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai aux Chambres fédérales un arrêté urgent instituant un contrôle des loyers sur la base des coûts et excluant le report de coûts d'investissement surfaits.
Seules seront autorisées les hausses de loyer justifiées par un accroissement effectif et avéré des coûts. La rémunération du capital propre sera calculée exclusivement en fonction du taux de l'hypothèque en premier rang. Le report des frais d'investis- sement ne pourra se faire que jusqu'à concurrence de la va- leur de rendement autorisée.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Leuenberger Mo- ritz, Mauch Ursula, Meizoz (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Wohnungsmietzinse sind angesichts der durchgeführten, der angekündigten und der noch bevorstehenden Mietzinser- höhungen für breite Kreise untragbar geworden. Bodenpreis- · explosion, Spekulation mit Wohnbauten und die sprunghafte Erhöhung der Hypothekarzinsen rufen nach einem dringli- chen Handeln des Gesetzgebers.
Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor übersetzten Miet- zinsen im heutigen Recht (Bundesbeschluss über Massnah- men gegen Missbräuche im Mietwesen, der unverändert ins ordentliche Recht überführt werden soll) ist ungenügend. Die erneute - befristete - Einführung einer Mietzinskontrolle (Be- willigungspflicht für Mietzinserhöhungen) erweist sich als un- umgänglich.
Die Motion fordert die Einführung der Mietzinskontrolle auf der Basis der Kostenmiete. Der Vermieter soll nur noch die ihm tat- sächlich erwachsenden und ausgewiesenen Kosten über- wälzen dürfen. Uebersetzte Anlagekosten haben unberück- sichtigt zu bleiben, wobei die Grenze beim zulässigen Ertrags- wert liegen soll. Für die Ueberwälzung der Hypothekarzinsen ist ein Maximalsatz vorzusehen. Durch die Kontrolle ist sicher- zustellen, dass dem Mieter nicht weitergegebene Kostensen- kungen berücksichtigt werden.
Die Verzinsung des Eigenkapitals ist auf den Zinssatz der er- sten Hypothek zu beschränken, wobei der Zinssatz der Kanto- nalbanken massgebend sein soll. Die Ueberwälzung der Teuerung auf die Mietzinse (Art. 15 Abs. 1 Bst. d BMM in Ver- bindung mit Art. 11 VMM) hat zu entfallen, erhält das inve- stierte Eigenkapital doch mittel- oder längerfristig in der Regel ohnehin eine hohe oder übersetzte Realrendite.
Für die Dauer der Mietzinskontrolle sind zudem die markt- bezogenen Erhöhungsgründe ausser Kraft zu setzen (ins- besondere Art. 15 Abs. 1 Bst. a BMM). Ebenso ist der Ueber- wälzungssatz von Artikel 10 Absatz 1 VMM herabzusetzen, der sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion Anstieg des schweizerischen Zinsniveaus Interpellation du groupe radical-démocratique Hausse des taux d'intérêt
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.345
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.10.1990 - 15:00
Date
Data
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1847-1849
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20 019 020
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