Dringliche Interpellation der Fraktion der SVP
1843
responsabilité incombait et au Conseil fédéral et au Surveillant des prix.
A l'article 8, alinéa 2, je vous propose de faire coïncider le texte français avec le texte allemand, ce qui n'est pas le cas actuelle- ment. Il faudrait modifier la fin de la phrase comme suit: « .... et entre en vigueur le lendemain de son adoption» alors que vous avez sur votre dépliant «entre en vigueur à la date de sa publi- cation». La commission a accepté ces modifications, à l'unani- mité.
Angenommen - Adopté
90.677
Dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Bau- und Wohnungspolitik. Mittel- und langfristige Massnahmen
Interpellation urgente du groupe de l'Union démocratique du centre Politique de la construction et du logement. Mesures à moyen et à long terme
Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990
Die erneute Hypothekarzinserhöhung führt zu einer drasti- schen Verschärfung der aktuellen Probleme auf dem Woh- nungs- und Bodenmarkt und trifft weite Teile unserer Bevölke- rung hart. Diese Entwicklungen erfüllen die SVP mit Besorg- nis.
Die SVP-Fraktion erachtet jedoch direkte, sozialpolitisch moti- vierte Eingriffe in das Markt- und Zinsgefüge als verfehlt und zur Lösung der anstehenden Probleme ungeeignet. Vielmehr müssen heute Massnahmen eingeleitet werden, die mittel- und langfristig zu einer Lösung der grundlegenden Probleme des schweizerischen Boden- und Wohnungsmarktes beitra- gen. Konkret muss es darum gehen, den Wohnungsmarkt durch sofortige Deregulierungsmassnahmen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und soziale Härten, die durch hohe Mieten entstehen, durch geeignete sozialpolitische Massnah- men aufzufangen. Eher mittel- bis langfristig wirkende Mass- nahmen wären durch sofort wirkende Anpassungs- und Uebergangsmassnahmen zu begleiten.
Die Landesregierung räumte anlässlich der Diskussion um die vom Bundesrat vorbereiteten dringlichen Bundesbeschlüsse zu den Hypothekarzinsen ein, es bestehe ein Handlungsbe- darf im Bereich der mittelfristigen Boden- und Wohnungspoli- tik. Die Zeit drängt und Lippenbekenntnisse verbunden mit weiteren dringlichen Aktionen zur Symptombekämpfung sind kein ernsthafter Beitrag zur Lösung der Probleme.
Die SVP stellt dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass Mass- nahmen zur Deregulierung des Boden- und Wohnungsmark- tes dringend angezeigt sind?
Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um
a. das Bauland zu verflüssigen;
b. eine bessere Ausnutzung der bestehenden Bausubstanz zu erreichen;
c. die Wohnbausanierung im Berggebiet zu fördern?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass deregu- . lierende Massnahmen im Bereich des Mietrechts eingeleitet werden müssen?
Ist er nicht auch der Meinung, dass Deregulierungsmass- nahmen, die naturgemäss erst mittel- oder langfristig Resul- tate erzielen können, von schnell wirkenden Uebergangs-
massnahmen begleitet werden müssen? Welche Massnah- men sieht er in diesem Zusammenhang vor?
Welche Aenderungen des Wohnbau- und Eigentumsförde- rungsgesetzes sieht er vor, um finanziell schwächere Haus- halte und gemeinnützige Bauträger verstärkt zu unterstützen? 6. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den Zufluss von Spargeldern zu erhöhen?
Wie stellt sich der Bundesrat zur Pflicht, Hypothekarschul- den zu amortisieren und in welchem Zeitraum gedenkt er Massnahmen in dieser Richtung zu ergreifen?
Welche weiteren sozialpolitischen, fiskalpolitischen und fi- nanzpolitischen Massnahmen sieht er vor?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass zur Bewälti- gung der anstehenden Probleme, die eng mit der Konjunktur- lage, der Teuerungsentwicklung und der Zinssituation ver- knüpft sind, eine konjunkturpolitische Konsultativkommis- sion, bestehend aus Vertretern der Regierung, der National- bank, der Banken sowie dem Präsidenten der Kommission für Konjunkturfragen, eingesetzt werden sollte?
Wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament ein entspre- chendes Massnahmenpaket zur Boden- und Wohnpolitik vor- zulegen?
Texte de l'interpellation du 17 septembre 1990
La nouvelle hausse du taux de l'intérêt hypothécaire aggrave considérablement les problèmes qui se posent actuellement dans le domaine du logement et sur le marché immobilier et frappe durement une grande partie de notre population. Cette évolution préoccupe l'Union démocratique du centre.
Le groupe de l'UDC estime cependant qu'une intervention di- recte, pour des motifs d'ordre social, dans les mécanismes du marché et dans l'élaboration des taux hypothécaires serait inopportune et ne contribuerait guère à résoudre les problè- mes qui se posent. Il faut plutôt prendre des mesures qui, à moyen et à long terme, contribuent à la solution des problè- mes fondamentaux du marché susmentionné. Il s'agit de réé- quilibrer le marché du logement par des mesures immédiates de déréglementation et de pallier, par des dispositions appro- priées de politique sociale, les rigueurs qui peuvent résulter de loyers excessifs. Il faudrait compléter les mesures à long et à moyen terme par des prescriptions transitoires et des disposi- tions d'adaptation à effet immédiat.
Au cours de la récente discussion qui s'est ouverte au sujet des arrêtés fédéraux urgents élaborés par le Conseil fédéral en matière de taux hypothécaires, notre gouvernement a re- connu qu'il fallait agir à moyen terme sur le plan de la politique du logement et de la politique immobilière. Le temps presse; or des déclarations purement verbales et des mesures d'ur- gence destinées à combattre uniquement les symptômes du mal ne constituent pas une contribution sérieuse à la solution des problèmes.
L'UDC demande au Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi d'avis qu'il convient de prendre d'urgence des mesures de déréglementation du mar- ché immobilier et de celui du logement?
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour a. assouplir le marché immobilier;
b. améliorer l'exploitation des constructions existantes;
c. encourager l'assainissement des logements dans les ré- gions de montagne ?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il importe de pren- dre des mesures de déréglementation en matière de loyers?
Ne considère-t-il pas également que des mesures de déré- glementation qui, compte tenu de leur nature même, ne peu- vent avoir d'effet qu'à moyen ou à long terme, doivent être ac- compagnées de mesures transitoires agissant rapidement? Quelles mesures prévoit-il de prendre en ce sens?
A quelles modifications de la loi encourageant la construc- tion et l'accession à la propriété de logements entend-il procé- der afin de soutenir davantage les ménages financièrement faibles et les maîtres d'ouvrage ayant une fonction d'utilité pu- blique?
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre afin de stimuler l'épargne?
N 4 octobre 1990
1844
Interpellation urgente du groupe de l'UDC
Que pense-t-il de l'obligation d'amortir les dettes hypothé- caires et dans quel délai entend-il prendre des dispositions à cette fin?
Quelles sont les mesures de politique sociale, fiscale et fi- nancière qu'il se propose d'adopter?
Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi d'avis qu'il importe, pour résoudre les problèmes qui se posent et qui sont étroite- ment liés à la conjoncture, au renchérissement et à la situation en matière d'intérêts, de créer une commission consultative de politique conjoncturelle comprenant des représentants du gouvernement, de la Banque nationale et des autres banques, ainsi que le président de la commission pour les questions conjoncturelles?
Quand le Conseil fédéral pense-t-il présenter au Parlement un train de mesures concernant la politique de la construction et du logement?
Sprecher - Porte-parole: Fischer-Hägglingen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 1. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990 Zu Frage 1:
Der Bundesrat glaubt nicht, dass der Boden- und Wohnungs- markt unter einer grundsätzlichen Ueberregulierung durch den Bund leidet. Das Grundproblem auf dem Boden- und Wohnungsmarkt besteht darin, dass Angebot und Nachfrage, namentlich wegen der Anspruchsinflation der letzten Jahre, weit auseinanderklaffen. Die gestiegenen Ansprüche gehen ihrerseits vorab auf den allgemein erhöhten Wohlstand, auf veränderte soziale Strukturen sowie auf die teuerungsbe- dingte Flucht in die Sachwerte zurück: Die vielzitierte Normen- flut ist Folge dieses Grundproblems sowie der komplexen Le- bensverhältnisse und der gerade auf dem Boden- und Woh- nungsmarkt sehr kontroversen Interessenlagen.
Eine verantwortliche Politik muss die Folgen und die soziale Zumutbarkeit allfälliger Deregulierungen auf dem Bodenmarkt sorgfältig bedenken. Ohnehin bleibt offen, ob ein deregulierter Boden- und Wohnungsmarkt bessere Versorgungs- und Ver- teilungsleistungen erbringen würde. Dies erhellen die parla- mentarischen Beratungen zum bäuerlichen Bodenrecht, in welchen der Wunsch nach einer weitaus höheren Regelungs- dichte als im Siedlungsbereich geäussert und teilweise vom Ständerat schon beschlossen worden ist. Trotz unterschiedli- cher Verfassungsgrundlagen ist eine minimale Symmetrie in der Regelung beider Rechtsbereiche angesichts verschiede- ner Analogien (z. B. Bevorzugung der Eigennutzer) unerläss- lich. Mit einiger Sicherheit aber müssten auf der andern Seite - zumindest vorübergehend - neue, finanziell sehr aufwendige Sozialhilfen bereitgestellt werden, um die grössten Härten ei- nes deregulierten Marktes aufzufangen.
Dies schliesst nicht aus, dass die Regelungsdichte dauernd auf allen drei staatlichen Ebenen überprüft wird. So bestehen auf kantonaler und kommunaler Ebene, namentlich im Be- reich des Baupolizeirechts, Möglichkeiten eines Normenab- baus. Auf Bundesebene hat der Bundesrat dort, wo es ihm ver- antwortbar erschien, bereits Deregulierungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auf die revidierte Raumpla- nungsverordnung, auf die Lockerung der Anlagevorschriften für institutionelle Anleger (Anlagen in ausländische Grund- stücke und höhere Anlagequoten für ausländische Aktien, preisgünstiger Wohnungsbau und Wohnungsbau für die eige- nen Versicherten) sowie auf die bereits geschaffene Möglich- keit, Gelder der freiwilligen beruflichen Vorsorge für Wohnei- gentum zu verwenden, hinzuweisen.
Zu Frage 2:
Die Sofortmassnahmen vom Herbst 1989 sollen durch ein An- schlussprogramm abgelöst beziehungsweise ersetzt werden. Eine im Jahr 1989 eingesetzte interdepartementale Arbeits- gruppe «Weiterentwicklung Bodenrecht» prüft gegenwärtig ei- nen Katalog von rund 70 Massnahmen auf ihre Eignung für ein
raumplanungs-, eigentums-, markt- und sozialverträgliches Paket. Dabei stehen namentlich Instrumente der Wohnbau- und Eigentumsförderung (z. B. Erhöhung der Kredite, Zu- schüsse für bestimmte Mieter- oder Käufergruppen), der Raumplanung (z. B. Nachverdichtung von Siedlungen, Mobili- sierung von Nutzungsreserven) und des Fiskalbereichs (z. B. Verkehrswertbesteuerung von Bauland) sowie die Eigentums- und Nutzungsrechte natürlicher und juristischer Personen (z. B. Vorkaufsrecht des Mieters, Erwerbsbeschränkungen) zur Diskussion.
Bei der Verflüssigung des Baulandmarktes steht dem Bund nur ein beschränkter Handlungsspielraum zur Verfügung. Im- merhin hat er mit der Revision der Raumplanungsverordnung die bessere Nutzung bestehender Bausubstanz ausserhalb der Bauzonen erleichtert sowie - als eine Vorleistung zur Ver- flüssigung des Baulandmarktes - die Kantone angehalten, eine Uebersicht über den Stand der Erschliessung zu erstellen und die Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet festzustellen.
Die Frage der besseren Ausnützung der bestehenden Bau- substanz wird im Rahmen der Arbeitsgruppe «Weiterentwick- lung Bodenrecht» behandelt.
Bezüglich der Wohnbausanierung im Berggebiet ist darauf hinzuweisen, dass gegenwärtig im Parlament eine entspre- chende Vorlage diskutiert wird, die ab 1991 eine Verlängerung der Finanzhilfen des Bundes für weitere zehn Jahre vorsieht. Zu Frage 3:
Das neue Mietrecht ist vor wenigen Wochen in Kraft getreten. Es stellt einen Kompromiss dar, um den die Sozialpartner hart gerungen haben. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, diesen Kompromiss aus kurzfristigen Ueberlegungen aufs Spiel zu setzen. Abgesehen davon würde eine erneute Revision des Mietrechts nach so kurzer Zeit den elementaren Geboten der Rechtssicherheit und eines geordneten Rechtssetzungsbe- triebes zuwiderlaufen.
Zu Frage 4:
Das Parlament hat vor einem knappen Jahr drei dringliche Bundesbeschlüsse zur Beruhigung des Bodenmarktes erlas- sen (Sperrfrist, Pfandbelastungsgrenze, Anlagevorschriften), und der Bundesrat hat gleichzeitig die Raumplanungsverord- nung revidiert. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 16. August 1989 ausgeführt hat, haben diese Massnahmen den Zweck, die Spekulationsmentalität auf dem Bodenmarkt zu brechen, Auswüchse zu bekämpfen, die Nachfrage nach Boden kurzfristig zu dämpfen und, im Rahmen des Möglichen, das Angebot an baureifem Land zu vergrössern. Zudem hat er zur Bekämpfung der Teuerung diesen Herbst einen dringli- chen Bundesbeschluss für eine konjunkturpolitische Ueber- wachung der Hypothekarzinse vorgeschlagen. Die Kommis- sion des Nationalrates ist auf diesen Vorschlag eingetreten, hat ihn aber auf eine wettbewerbspolitsche Ueberwachung der Hypothekarzinse abgeändert. Mit den Sofortmassnahmen möchte sich der Bundesrat auch die nötige Zeit verschaffen, um eine tiefergreifende Ursachentherapie erarbeiten zu kön- nen. Die Arbeiten für ein Anschlussprogramm wurden durch die erwähnte Arbeitsgruppe «Weiterentwicklung Bodenrecht» bereits in Angriff genommen. Im übrigen ist darauf hinzuwei- sen, dass gewichtige Bereiche, in denen schnellwirkene Uebergangsmassnahmen denkbar sind, primär in der Kom- petenz der Kantone liegen (Erschliessungsmassnahmen, Subjekthilfen).
Zu Frage 5:
Die aufgrund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgeset- zes (WEG) vom 4. Oktober 1974 ausgerichteten Zusatzverbilli- gungen sollen für wirtschaftlich schwache Haushalte um 0,6 Prozent erhöht werden, sofern Kantone oder Gemeinden einen gleich hohen Zuschuss oder einen gleichwertigen Bei- trag leisten. Gemeinnützigen Bauträgern soll der Erwerb von Mietwohnungen zusätzlich erleichtert werden. Sie sollen fer- ner, insbesondere für die Erneuerung von Wohnungen, vom Bund mehr Darlehen erhalten.
Zu Frage 6:
Die Sparquote ist in der Schweiz bereits relativ hoch. Die Spa- rer reagieren aber in zunehmendem Masse auf die Zinsstruk- tur. Sie legen ihr Geld vermehrt in Sparformen mit der höch-
Motion Giger
1845
sten Verzinsung an. Ausserdem ist nicht ausgeschlossen, dass es mit der Einführung der obligatorischen Altersvorsorge zu einer Verlagerung der Spartätigkeit gekommen ist. Dieser Punkt wird zurzeit noch wissenschaftlich untersucht. Die An- strengungen des Bundesrates gehen dahin, die Einrichtun- gen der beruflichen Vorsorge unter Wahrung der Interessen aller Versicherten zur vermehrten Gewährung von Hypothe- kardarlehen anzuregen und damit die Finanzierung von Wohneigentum zu erleichtern. Der dringliche Bundesbe- schluss über die Anlagevorschriften schafft hierzu einen indi- rekten Anreiz. In der zweiten und dritten Säule wurden be- trächtliche Sparvolumen geäufnet, die für vermehrte Hypothe- karfinanzierung herangezogen werden könnten und zum Teil auch werden. Mit der Verordnung über Darlehen der Eidge- nössischen Versicherungskasse (EVK) zur Finanzierung von Wohneigentum bietet der Bundesrat den Versicherten der EVK zudem die Möglichkeit, von ihr vergünstigte Hypothekar- darlehen zu erhalten. Ferner prüft der Bundesrat die Möglich- keit, dem Parlament nächstes Jahr eine Vorlage zu unterbrei- ten, die darauf abzielt, die angesparten Mittel der zweiten Säule in wesentlich grösserem Umfang als heute zur Finanzie- rung von Wohneigentum einzusetzen.
Zu Frage 7:
Die Pflicht, Hypothekarschulden zu amortisieren, muss näher geprüft werden. Im heutigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, wann mit der Verwirklichung allfälliger Massnahmen zu rechnen ist. Zu beachten ist, dass allfällige Liquiditäts- schwierigkeiten einzelner Hypothekarschuldner, die sich aus den jüngsten Hypothekarzinserhöhungen ergeben, durch die Einführung einer Amortisationspflicht nicht zusätzlich ver- schärft werden. Jedenfalls sollte die Hypothekarverschuldung fiskalisch nicht gefördert werden.
Zu Frage 8:
Solange das Anschlussprogramm nicht wenigstens in den Grundzügen feststeht, kann noch nicht gesagt werden, wel- che flankierenden Massnahmen nötig sind. Denkbar ist, dass im sozialpolitischen Bereich vermehrt Subjekthilfen nötig wer- den. Die fiskalpolitischen Instrumente werden von einer Ar- beitsgruppe geprüft.
Zu Frage 9:
Der bundesrätliche Vorschlag, eine konjunkturpolitisch moti- vierte Preisüberwachung einzuführen, hat die Notwendigkeit einer Gesamtbeurteilung der Probleme im Bereich des Bo- den- und Wohnungsmarktes bestätigt. Anlässlich der Aus- sprache des bundesrätlichen Ausschusses für allgemeine Wirtschaftspolitik mit der SNB, der EBK und den Banken über die Möglichkeit, die vierte Hypothekarzinsrunde auszusetzen, wurde eine enge Zusammenarbeit des Bundes mit den Kanto- nen, Gemeinden, der SNB, den Banken und institutionellen Anlegern, unter Beizug der Wissenschaft, beschlossen. Die anstehenden Probleme sollen, wie das die SVP mit der Schaf- fung einer Konsultativkommission anregt, ganzheitlich ange- gangen werden.
Zu Frage 10:
Das Anschlusspaket soll so rasch wie möglich, spätestens bis Ende 1991, vorgelegt werden. Es soll das Bodenproblem um- fassend angehen und aus aufeinander abgestimmten Mass- nahmen ohne negative Nebenwirkungen bestehen.
Fischer-Hägglingen: Im Namen meiner Fraktion erkläre ich mich von der Antwort des Bundesrates als nicht befriedigt, und zwar vor allem, weil er in sehr vielen Fragen konkreten Aussagen ausweicht. Wir sind der Auffassung, dass uns der Bundesrat in den nächsten Wochen und Monaten unbedingt konkrete Vorlagen zu diesem Problembereich unterbreiten sollte, und zwar im Sinne der Interpellation, sonst kommt er sehr schnell unter Zugszwang, und er müsste dann wieder im Dringlichkeitsverfahren vorgehen.
90.571
Motion Giger Preisüberwachung behördlich festgesetzter oder genehmigter Preise Surveillance des prix fixés ou approuvés par les autorités
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1990
Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 14 PüG in dem Sinne zu re- vidieren, dass als behördlich festgesetzt auch jene Preise gel- ten, die von den obersten Organen einer Unternehmung mit öffentlichem Leistungsauftrag beschlossen werden, deren Ka- pital vollumfänglich von der öffentlichen Hand bereitgestellt wurde.
Vorgeschlagene Aenderung von Artikel 14 PüG Abs. 1 (neue Fasssung)
Eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes sind die Legislative oder Exekutive des Bundes, eines Kantons oder einer Ge- meinde sowie die obersten Organe von Unternehmungen mit öffentlichem Leistungsauftrag, die vollumfänglich der öffent- lichen Hand gehören. Abs. 2 (neue Fassung)
Ist eine Behörde zuständig für die Festsetzung oder Genehmi- gung einer Preiserhöhung, so hört sie zuvor den Preisüber- wacher an. Er kann beantragen, auf die Preiserhöhung ganz oder teilweise zu verzichten oder einen missbräuchlich beibe- haltenen Preis zu senken.
Abs. 3 und 4 unverändert
Texte de la motion du 19 juin 1990
Le Conseil fédéral est chargé de réviser l'article 14 de la loi fé- dérale concernant la surveillance des prix (LSPr) afin d'inclure dans les prix fixés par les autorités ceux qui ont été décidés par les organes directeurs des entreprises ayant un mandat de droit public et dont le capital a été entièrement financé par les pouvoirs publics.
Modification proposée de l'article 14 LSPr:
Al. 1 (nouvelle version)
Par autorités au sens de la présente loi, on entend les autorités législatives ou exécutives de la Confédération, d'un canton ou d'une commune ainsi que les organes directeurs des entrepri- ses qui ont un mandat de droit public et sont entièrement aux mains des pouvoirs publics.
Al. 2 (nouvelle version)
L'autorité compétente pour fixer ou approuver une augmenta- tion de prix entend le Surveillant avant de prendre sa décision. Ce dernier peut lui proposer de renoncer en tout ou partie à l'augmentation prévue ou d'abaisser le prix maintenu abusive- ment. Les 3e et 4e alinéas restent inchangés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Büttiker, Cincera, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Gysin, Müller- Meilen, Scheidegger, Spälti, Spoerry, Stucky, Tschuppert, Wanner (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
63-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Bau- und Wohnungspolitik. Mittel- und langfristige Massnahmen Interpellation urgente du groupe de l'Union démocratique du centre Politique de la construction et du logement. Mesures à moyen et à long terme
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
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Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.677
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.10.1990 - 15:00
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