Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft
1703
hervor, dass sich die Schweiz bereits verpflichtet hatte, auf der- artige Verhandlungen einzutreten. Jedoch wird sie konkrete Verpflichtungen nur unter der ausdrücklichen Bedingung ein- gehen, dass die Verwirklichung der nichtwirtschaftlichen Ziele ihrer Landwirtschaftspolitik sichergestellt ist, insbesondere durch die Schaffung geeigneter Gatt-Regeln (vgl. Frage 1). In jedem Fall entspricht eine gewisse Senkung des Preisniveaus den landesinternen Erfordernissen, da die staatliche Preisstüt- zungspolitik an ihre Grenzen gestossen ist, indem sich ein be- deutender Teil der Bevölkerung durch die hohen Preise veran- lasst sieht, sich im benachbarten Ausland mit Agrarerzeugnis- sen einzudecken. Sollte sich die Preisschere weiter öffnen, so ist mit zunehmenden Einkäufen im Ausland zu rechnen, so dass sich die Schweizer Landwirtschaft empfindlichen Er- tragseinbussen ausgesetzt sähe. Dieses Szenario würde sich auch insofern nachteilig auswirken, als es die Schockbewe- gung im Landwirtschaftsbereich zunächst verzögert, sodann aber verstärkt, welche im Falle einer vollständigen Annähe- rung der Schweiz an die EG Platz greifen könnte.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Schweiz in gewissen Sektoren, welche international zu heftigen Diskus- sionen Anlass geben (z. B. Milchprodukte, Brot- und Futterge- treide, Rind- und Schweinefleisch), über einen hohen Selbst- versorgungsgrad verfügt. Hier hat sich der Selbstversor- gungsgrad über die letzten zehn Jahre auf nahezu 100 Pro- zent, teilweise auch darüber, erhöht. Angesichts dieser Tatsa- che erweist sich die Argumentation, nach welcher die Schweiz wegen ihres relativ geringen gesamten Selbstversorgungs- grades nichts zur Wiederherstellung der internationalen Agrar- märkte durch Gewährung eines minimalen Marktzutritts beizu- tragen hätte, als zunehmend dürftiger. Hier gilt es einzusehen, dass wir uns in einer schwachen Verhandlungsposition befin- den.
5./6. Der Bundesrat ist sich der vielfachen Auflagen bewusst, denen sich die Schweizer Landwirtschaft ausgesetzt sieht. Um dieser Lage Rechnung zu tragen, verteidigt die Schweiz nach- drücklich die Haltung, dass insbesondere Produkte, welche einer strikten Mengenkontingentierung unterliegen (vor allem die Milch), weiterhin in den Schutz von mengenmässigen Ein- fuhrbeschränkungen gelangen können. Ausserdem hat sich die Schweiz im Gatt für die Möglichkeit ausgesprochen, mit- tels Direktzahlungen die zusätzlichen Kosten abgelten zu kön- nen, welche aus Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes ent- stehen. Diese Auffassung wird von einem bedeutenden Teil unserer Handelspartner geteilt. Hingegen sind diese weit we- niger geneigt, einem Kompensationssystem zuzustimmen, welches weitgehend auf Importschutz beruht, indem ja Instru- mente bestehen, welche nicht verzerrend auf den internationa- len Handel wirken (Direktzahlungen).
Die Tatsache, dass der Schweiz eine Vorreiterrolle im Umwelt- schutz zukommt, bedeutet jedoch nicht, dass unsere Han- delspartner diese Fragen vernachlässigen. In der Mehrzahl der Staaten hat die Oekologie Auftrieb erfahren, und die Zeit ist reif, dass eine internationale Konzertierung eine gewisse Har- monisierung der entsprechenden Normen hervorbringt. Un- sere diesbezügliche Gesetzgebung hat in Verfolgung an- spruchsvoller Zielsetzungen auch den Interessen der Land- wirtschaft Rechnung zu tragen. Zudem steht es den Schweizer Bauern und dem Handel offen, ihre Anstrengungen zu verstär- ken, um der Oeffentlichkeit durch intensiviertes Marketing den Wert von ökologiegerechten Produkten aufzuzeigen. Damit sollte es besser gelingen, die in der Schweiz für deratige Güter anscheinend bestehende Nachfrage auszuschöpfen.
Die Schweiz wird zudem die Initiative ergreifen, um die Teil- nehmerstaaten der Uruguay-Runde auf die Umweltschutz- problematik hinzuweisen. Zu diesem Zweck wird sie dem- nächst eine Erklärung zur Oekologie abgeben, in welcher sie zur internationalen Konzertierung sowie zu vermehrtem Ein- bezug der ökologischen Zwänge in die Welthandelsregeln aufruft.
90.681
Dringliche Interpellation Zwingli Situation der Landwirtschaft Interpellation urgente Zwingli Situation de l'agriculture
Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1990
Der schweizerische Bauernstand und die meisten bäuerlichen Organisationen verfolgen die laufenden Gatt- und EWR-Ver- handlungen mit einem hohen Mass an «Vorschuss-Ver- trauen». Insbesondere vertraute man den zahlreichen beruhi- genden Zusicherungen von Chefbeamten und selbst von Bundesräten.
Inzwischen ist aus zahlreichen Aeusserungen auf einen tief- greifenden Meinungsumschwung zu schliessen. Das anfäng- liche Vertrauen weicht zusehends lähmendem Misstrauen. Viele Bauern sind verunsichert. Sie vermuten, dass sich in den laufenden Gatt- und EWR-Verhandlungen, aber auch in der in- nenpolitischen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren für die Landwirtschaft existenzbedro- hende Entwicklungen abzeichnen und befürchten, dass die zuständigen Behörden vorhandene Informationen zurückhal- ten.
Um eine unkontrollierte Entladung angestauter Emotionen zu vermeiden, ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Auswirkungen sind aus dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen im Gatt, für den EWR oder für andere Inte- grationsprojekte auf unsere Landwirtschaft zu erwarten?
Mit welchen Forderungen und Auflagen anderer Wirt- schaftskreise, die die landwirtschaftlichen Interessen tangie- ren, ist der Bundesrat im Zusammenhang mit den Integrati- onsbestrebungen konfrontiert?
Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass die Schweiz nicht auf Abbauverhandlungen eintreten werde, solange nicht ein Regelsystem erarbeitet ist, das jedem Land den nötigen Spielraum für eine eigenständige Agrarpolitik garantiere. Ent- spricht der heutige Stand der Gatt-Verhandlungen diesen Ziel- setzungen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der verschiede- nen Existenzgrundlagen der schweizerischen Landwirtschaft, wie Produktions- und Absatzmöglichkeiten, Selbstversor- gungsgrad, Preis- und Kostenniveau, bäuerliches Einkom- men und Strukturentwicklung?
Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer lei- stungsfähigen Landwirtschaft zu ermöglichen und damit die Erfüllung der gestellten multifunktionalen Aufgaben unserer Landwirtschaft (siehe Oberziele im 6. Landwirtschaftsbericht) längerfristig zu gewährleisten?
Zahlreiche Delegierte bäuerlicher Organisationen haben im kommenden Herbst schwerwiegende Beschlüsse zu fassen. Sie sind dazu auf sachkundige und objektive Informationen angewiesen. Ich danke dem Bundesrat zum voraus für eine entsprechende Beantwortung.
N
1er octobre 1990
1704
Interpellations. GATT et politique agricole
Texte de l'interpellation du 18 septembre 1990
Les agriculteurs suisses et la plupart de leurs organisations ont suivi les négociations du GATT et les tractations sur l'EEE en prêtant à nos représentants toute leur confiance. Ils ont no- tamment cru aux déclarations d'apaisement réitérées par les hauts fonctionnaires quand ce n'était pas par les conseillers fédéraux eux-mêmes.
Un revirement total s'est opéré dans l'intervalle, comme en té- moignent bon nombre d'opinions. La confiance de naguère s'est estompée, laissant place à une méfiance paralysante. Rares sont en effet les agriculteurs qui ne sont pas plongés dans le doute. Nombreux sont ceux qui, dans les négociations internationales en cours et dans la discussion qui agite les secteurs de l'économie suisse, voient s'esquisser une remise en cause de l'agriculture. Nombreux encore sont ceux qui crai- gnent que les autorités ne retiennent à dessein des informa- tions qui pourtant existent.
Soucieux d'éviter les débordements qu'un mécontentement longtemps retenu ne manquerait de causer, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quels effets sur l'agriculture faut-il attendre de l'état actuel des négociations du GATT et des tractations sur l'EEE ou sur d'autres projets d'intégration?
A quelles exigences et à quelles charges d'autres milieux économiques et touchant de près les intérêts des agriculteurs le Conseil fédéral est-il confronté dans le cadre des aspirations à l'intégration?
Le Conseil fédéral a souvent répété que, dès lors qu'il s'agi- rait de négocier un quelconque démantèlement, il n'entrerait pas en matière tant qu'il n'existerait pas de réglementation ga- rantissant à chaque pays une marge de manoeuvre lui permet- tant de maintenir une politique agricole autonome. L'état ac- tuel des négociations du GATT est-il conforme à ces objectifs? 4. Comment le Conseil fédéral juge-t-il la manière dont évo- luent les bases même de l'existence de l'agriculture suisse, soit les possibilités de production et de placement, le degré d'autoapprovisionnement, les niveaux des prix et des coûts, les revenus des agriculteurs et le développement structurel? 5. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour maintenir une paysannerie viable et une agriculture compéti- tive qui puisse, à long terme, remplir tous les mandats qui lui sont assignés par le sixième Rapport sur l'agriculture?
Les délégués des organisations d'agriculteurs devront pren- dre cet automne des décisions d'une extrême importance. Ils doivent pour ce faire disposer d'informations précises et ob- jectives. Je remercie par avance le Conseil fédéral de répon- dre dans ce sens à mes questions.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Antille, Aregger, Auer, Berger, Bonny, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Cin- cera, Columberg, Daepp, David, Dubois, Eppenberger Susi, Etique, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Gros, Gysin, Hari, Hess Otto, Houmard, Jung, Kühne, Loeb, Loretan, Massy, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Perey, Petitpierre, Philipona, Portmann, Reich, Reichling, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary- Vaud, Scheidegger, Schnider, Schüle, Schwab, Seiler Hans- peter, Seiler Rolf, Spälti, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber- Schwyz, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zölch (66)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990
zu erhalten. Zudem müssten für die Produkte der Mittelmeer- länder spezifische Konzessionen gewährt werden. Im veteri- närmedizinischen und phytosanitären Bereich wird die EG Vorschläge erst demnächst vorlegen. Eine verstärkte Zusam- menarbeit in den handelsrelevanten Bereichen scheint uns je- doch auch aus Gründen der Konsumentensicherheit erstre- benswert.
Die EWR-Verhandlungen im Bereich der technischen Han- delshemmnisse werden den Landwirtschaftssektor insofern berühren, als eine Harmonisierung der Anforderungen an die Produkte erfolgen wird, insbesondere, was die maximale Tole- ranz von Rückständen und die Kennzeichnung anbelangt. Die Schweiz wird die Beibehaltung ihrer hohen Standards verlan- gen.
Die Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt stehen in der Schlussphase. Trotzdem ist es schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt eine klare Aussage über das Ergebnis der Landwirtschaftsverhandlungen zu machen.
Immerhin sind die grossen Linien eines möglichen Schlusspa- ketes ersichtlich, und es muss angenommen werden, dass ein erfolgreicher Abschluss der Uruguay-Runde im Agrarbereich folgende Verpflichtungen beinhalten wird:
multilaterale Regeln werden eine vermehrte Berücksichti- gung der Marktsignale verlangen;
diese Regeln werden die Benutzung von produkteunab- hängigen Direktzahlungen, d. h. Abgeltungen zur Erreichung von nicht handelsrelevanten Zielen der Landwirtschaft, för- dern, und die Unterstützung der Landwirtschaft über die Pro- duktepreise wird tendenziell abgebaut werden müssen;
diese Regeln werden von Ländern ohne komparative Stand- ortvorteile, wie beispielsweise der Schweiz, einen höheren oder wenigstens einen gesicherten Marktzugang verlangen. Ab Mitte Oktober wird anhand von Offerten, die jedes Land bis zum 15. Oktober einzureichen hat, konkret über Art und Um- fang der erwähnten Reduktionen der Agrarunterstützung bzw. Erhöhung des Marktzutrittes verhandelt werden. Die schwei- zerische Position in dieser Schlussphase der Verhandlungen basiert auf der Erkenntnis, dass eine Reform unserer Landwirt- schaftspolitik sowohl aus internen wie auch aus externen Gründen unabwendbar ist. Einer weiteren Oeffnung der Preis- schere zwischen der Schweiz und dem Ausland sind sowohl innenpolitisch wie aussenwirtschaftspolitisch klare Grenzen gesetzt.
Kein Wirtschaftszweig hat im Zusammenhang mit Integrati- onsbestrebungen Forderungen aufgestellt bzw. Auflagen an- gemeldet, welche die landwirtschaftlichen Interessen direkt tangieren.
Die Gatt-Verhandlungen im Bereich der Landwirtschaft ha- ben zwei Ziele:
die Ausarbeitung von operationellen Regeln für den Agrar- handel, die - nach Ansicht u. a. der Schweiz - den nicht han- delsrelevanten Zielen der Landwirtschaft Rechnung tragen sollen;
die Ausarbeitung von Verpflichtungen für einen substantiel- len und progressiven Abbau der handelsverzerrenden Unter- stützungsmassnahmen.
Die beiden Ziele sind untrennbar miteinander verbunden. Die Diskussionen bezüglich der Ausarbeitung von Abbauver- pflichtungen gingen bisher zügiger voran als die Ausarbeitung von Regeln, was von der Schweiz auch immer beanstandet wurde. Wir haben jedoch nicht unbedeutende Zusicherungen bekommen:
Auf Antrag der Schweiz wird seit Ende August mehr Gewicht auf die Verhandlungen über den Regelansatz gelegt. Diese Verhandlungen machen zwar nur wenig Fortschritte, was aber angesichts der sehr verschiedenen Ansichten über den Inhalt von Regeln nicht verwunderlich ist.
Alle Vertragsparteien sind sich einig, dass das Schlusspaket sowohl Regeln als auch Abbauverpflichtungen beinhalten muss. Wir haben somit eine gewisse Sicherheit, dass die Ver- handlungen ohne neue Regeln nicht abgeschlossen werden können. Wieweit diese Regeln jedoch unseren Zielsetzungen entsprechen werden, ist noch offen.
Das Schweizer Konzept der nicht handelsrelevanten Ziele der Landwirtschaftspolitik ist in den Verhandlungen verankert.
1705
Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft
Eine totale Liberalisierung der Landwirtschaft ist heute kein Verhandlungsthema mehr. Die Schweiz wird ihre Souveränität in der Bestimmung der Ziele der Landwirtschaft beibehalten können. Wieweit sie jedoch ihre Freiheit in der Auswahl der In- strumente beibehalten kann, ist indes noch offen. Sicher wer- den künftig produktionsrelevante Unterstützungen einer strik- teren Disziplin unterworfen sein, als dies heute der Fall ist.
4./5. Der Bundesrat hält sich in seiner Agrarpolitik an den ver- fassungsmässigen Auftrag, einen gesunden Bauernstand und eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten. Die dar- aus abgeleiteten und im 6. Landwirtschaftsbericht bestätigten Oberziele bleiben für den Bundesrat gültig. Sie bedürfen aller- dings entsprechend den eingetretenen und zu erwartenden Entwicklungen im technischen, biotechnologischen und wirt- schaftlichen Bereich einer zeitgemässen Interpretation. Dar- aus abgeleitet können sich Aenderungen im Massnahmen- bereich ergeben. Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, nicht zuletzt im Hinblick auf den 7. Landwirtschaftsbericht, Ueberle- gungen anzustellen, welche grundlegende Strategie er in Zu- kunkt in der Landwirtschaft unter den veränderten nationalen und internationalen Rahmenbedingungen einschlagen will und welche Massnahmenänderungen notwendig werden. An- gesichts dieses Stadiums der Abklärungen, in die die betroffe- nen Kreise zu gegebener Zeit einbezogen werden sollen, sind konkretere Aussagen heute jedoch verfrüht. Fest steht, dass Preiserhöhungen in Zukunft deutliche Grenzen gesetzt sein werden, ebenso den Schutzmassnahmen an der Grenze. Die Landwirtschaft wird in Zukunft die Marktsignale vermehrt be- achten müssen. Mit der zunehmenden Sättigung der Märkte wird dies bedeuten, dass auch Aenderungen in strukturpoliti- scher Hinsicht eintreten werden. Der Paritätsvergleich als Grundlage der Einkommensbeurteilung in der Landwirtschaft muss in diesem Zusammenhang überprüft werden. Denkbar wäre, ökologische und gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft in Zukunft vermehrt über Direktzahlungen ab- zugelten.
90.688
Dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Schweizerische Agrarpolitik. Gatt Interpellation urgente du groupe de l'Union démocratique du Centre Politique agricole et négociations du GATT
Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1990
Bis zum Frühjahr 1989 hat der Bundesrat die Auffassung ver- treten, die im 6. Landwirtschaftsbericht festgehaltenen Ziele und Mittel der schweizerischen Agrarpolitik seien vereinbar mit der Zustimmung zur Ministererklärung von Punta del Este, die bekanntlich die Ziele der Uruguay-Runde des Gatt im Agrarbereich festlegt.
Auch seither wurde vom Bundesrat wiederholt versichert,
die Schweiz werde an einer eigenständigen Agrarpolitik fest- halten;
ein Abbau des Selbstversorgungsgrades stehe nicht zur Dis- kussion und
die Einkommensansprüche des Bauernstandes würden nicht in Frage gestellt.
Mit den Genfer Beschlüssen vom April 1989 wurde deutlich, dass zwischen den Vereinbarungen der Gatt-Runde und den Erklärungen des Bundesrates eine grundlegende und kaum überbrückbare Differenz besteht. Darüber hinaus ist festzu- stellen, dass die Schweizer Verhandlungsdelegation ihre Ar-
beit auf die Konkretisierung von Abbauvorschlägen beim Grenzschutz und bei den Stützungsmassnahmen konzen- triert, statt das Interesse der Schweiz an einer eigenständigen Agrarpolitik zu vertreten.
Die aufgezeigte Entwicklung hat im Bauernstand zu einer grossen Verunsicherung geführt und droht, die Glaubwürdig- keit des Bundesrates zu untergraben.
Wir fragen den Bundesrat daher:
Auf welche Gründe ist es zurückzuführen, dass der Bundes- rat die Konsequenz der Ministererklärung von Punta del Este falsch eingeschätzt hat?
Mit welcher Strategie will der Bundesrat trotz dieser Panne in der Uruguay-Runde sicherstellen, dass den erklärten Zielen unserer Agrarpolitik Nachachtung verschafft wird?
Welche Konsequenzen wird der Bundesrat ziehen, wenn es der Schweizer Delegation nicht gelingen sollte, die Eigenstän- digkeit unserer Verfassungs- und Gesetzgebung zu garantie- ren?
Texte de l'interpellation du 18 septembre 1990
Jusqu'au printemps 1989, le Conseil fédéral a défendu la thèse que les objectifs définis dans le 6e Rapport sur l'agricul- ture étaient, tout comme les moyens qu'il préconisait, compa- tibles avec l'approbation de la déclaration des ministres de Punta del Este, laquelle, on le sait, expose les objectifs du cy- cle d'Uruguay en matière agricole.
Il a, depuis, aussi assuré à maintes reprises:
que la Suisse maintiendrait une politique agricole auto- nome,
qu'il n'était pas question de modifier le degré d'autoapprovi- sionnement et
que les revendications des paysans en matière de revenu ne seraient pas remises en cause.
Les décisions prises à Genève en avril 1989 montrent pourtant à l'évidence qu'il existe un large et profond fossé entre les dé- clarations du Conseil fédéral et les accords adoptés lors du cy- cle du GATT. On constate de plus que les négociateurs suis- ses s'attachent plus à concrétiser les propositions de déman- tèlement des barrières douanières et des mesures de soutien qu'à défendre les intérêts qu'a la Suisse à mener une politique agricole autonome.
L'évolution que nous venons d'esquisser est la cause d'un profond malaise parmi les agriculteurs suisses et elle est de nature à ruiner la crédibilité du gouvernement.
D'où nos questions:
A quoi faut-il attribuer le fait que le Conseil fédéral a mal éva- lué les conséquences de la déclaration des ministres de Punta del Este?
Par quelle stratégie entend-il, après la panne qui s'est pro- duite, assurer que soient à nouveau respectés les objectifs dé- clarés de notre politique agricole?
Quelles conclusions en tirera-t-il au cas où la délégation suisse ne réussirait à garantir ni l'indépendance de notre cons- titution ni celle de notre législation?
Sprecher - Porte-parole: Bühler
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990
Von Beginn der Uruguay-Runde im Jahr 1986 an hat die Schweiz ihre Verhandlungsposition beibehalten. Ständig ver- langte sie die Schaffung von Grundsätzen und Verfahren im Gatt, welche den multifunktionalen Zielsetzungen der Land- wirtschaft gerecht werden. Immer verfocht die Schweiz den Standpunkt, dass die nichtwirtschaftlichen Zielsetzugnen der Landwirtschaftspolitik (Umweltschutz, Bewahrung des Famili- enbetriebes, Versorgungssicherheit, dezentrale Besiedelung usw.) angemessene Schutz- und Stützungsmassnahmen rechtfertigen. In dieser Ueberzeugung hat die Schweiz stets die Erarbeitung von Gatt-Regeln gefördert, welche einen si-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Zwingli Situation der Landwirtschaft Interpellation urgente Zwingli Situation de l'agriculture
In
Dans
In
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.681
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.10.1990 - 14:30
Date
Data
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1703-1705
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