Initiatives parlementaires. Rentes AVS/AI
1574
N 26 septembre 1990
90.676 Dringliche Interpellation Reimann Fritz Anpassung der AHV/IV-Renten an die Teuerung Interpellation urgente Reimann Fritz Rentes AVS et Al. Adaptation au renchérissement
Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990 Der Bundesrat wird angefragt, ob er bereit sei, das Nötige vor- zukehren, damit den AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentnern sowie den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungslei- stungen auf den 1. Januar 1991 oder in den ersten Monaten des Frühjahrs 1991 die rückständige Teuerung auf ihren Ren- ten ausgeglichen wird. Bei den Ergänzungsleistungen ist zu- sätzlich der Abzug für Mietkosten real zu erhöhen und den heutigen Verhältnissen anzupassen. Der Bundesrat wird zu- dem darum ersucht, Artikel 33ter AHVG zu überprüfen und die hohe Anspruchsschwelle von «8 Prozent Teuerung innerhalb eines Jahres» herabzusetzen.
Texte de l'interpellation du 17 septembre 1990
Le Conseil fédéral est-il disposé à faire le nécessaire pour que les personnes touchant une rente AVS ou Al et celles qui béné- ficient de prestations complémentaires voient leur rente rattra- per le retard pris dans l'ajustement au coût de la vie, ce dès le 1er janvier 1991 ou au cours des premiers mois de l'année? Dans le cas des prestations complémentaires, il convient en outre de majorer en termes réels la déduction applicable au loyer et de l'adapter aux conditions actuelles. Le Conseil fédé- ral est aussi prié de revoir l'article 33ter de la LAVS et de ré- duire le seuil, élevé, fixé à l'alinéa 4, selon lequel l'indice suisse des prix à la consommation doit avoir marqué, en une année, une hausse de plus de 8 pour cent.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss Artikel 33ter AHVG passt der Bundesrat die ordentli- chen Renten von AHV und IV und damit verbunden die Ergän- zungsleistungen der Lohn- und Preisentwicklung an. Er kann die Renten früher anpassen, wenn der Landesindex der Kon- sumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als 8 Pro- zent ansteigt. Die letzte Anpassung erfolgte auf den 1. Januar 1990 und gründete auf einem Index der Konsumentenpreise von 117,4 Punkten. Effektiv lag dieser aber Ende Dezember 1989 bereits bei 118,4 Punkten.
Die sich zurzeit abzeichnende Teuerungswelle, fussend auf den Auswirkungen der Golfkrise, der neuen Hypothekarzins- runde und ab 1991 den Preiserhöhungen im öffentlichen Sek- tor, lässt befürchten, dass die Teuerung bis Ende Jahr - sicher aber im Vergleich zum Dezember 1989 bis ins Frühjahr 1991 - auf 7 bis 8 Prozent anwachsen könnte. Diese Prognose wurde beispielsweise vom Preisüberwacher gemacht. Für die Rent- nerinnen und Rentner würde damit die gesetzliche Schwelle für eine Anpassung erreicht, und es wäre unzumutbar, ihnen den Teuerungsausgleich während Monaten vorzuenthalten. Dies insbesondere auch deshalb, weil sich gerade Mietzinser- höhungen, die eine der Hauptursachen der heutigen Teue- rung sind, in den Budgets der Rentnerinnen und Rentner be- sonders stark niederschlagen. Dieser Hinweis zeigt auch, warum bei den Ergänzungsleistungen die Abzüge für Mietko- sten zusätzlich erhöht werden müssen. Die heutigen Limiten entsprechen ganz einfach nicht den realen Gegebenheiten. Die starke Teuerungsrunde dieses Jahres zeigt aber auch, dass die in Artikel 33ter gesetzte Schwelle von 8 Prozent Teue- rung für eine Zwischenanpassung zu hoch angesetzt ist. Ein Rückstand schon von 5 und mehr Prozent Teuerung bringt
Rentnerinnen und Rentner in arge finanzielle Schwierigkeiten, wenn diese monatelang nicht ausgeglichen wird. Der Anpas- sungsmechanismus in Artikel 33ter AHVG ist deshalb in dieser Richtung dringlich zu überprüfen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Fankhauser, Hae- ring Binder, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Le- dergerber, Leuenberger Moritz, Longet, Matthey, Mauch Ur- sula, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Stappung, Uchtenha- gen, Ulrich, Vollmer, Ziegler, Züger (30)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. September 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 septembre 1990 Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst, welche sich für die Rentner aufgrund der starken Teuerung der zweiten Jah- reshälfte ergeben. Zurzeit prüft er die Möglichkeit einer ausser- ordentlichen Teuerungsanpassung für das nächste Jahr. Für diesen Entscheid wird aber letztendlich das Parlament zustän- dig sein, falls die Teuerung dieses Jahr die Schwelle von 8 Pro- zent (Art. 33ter Abs. 4 AHVG) nicht überschreitet. Für den Bun- desrat ist im weiteren auch klar, dass die Bezüger von Ergän- zungsleistungen in den Genuss der Verbesserungen für Rent- ner kommen müssen. In welcher Form dies zu geschehen hat, wird von der Art der Teuerungsanpassung abhängen. es kann aber bereits heute gesagt werden, dass der Bundesrat für nächstes Jahr eine Erhöhung der Mietzinsabzüge um jährlich 2400 Franken in Kraft setzen wird.
Der Bundesrat teilt die Ansicht, wonach die Schwelle von 8 Prozent zu hoch ist, welche überschritten werden muss, da- mit er die Renten jährlich anpassen kann. Der Bundesrat wird daher auch eine Aenderung von Artikel 33ter AHVG vorschla- gen.
Diskussion siehe unten Discussion voir ci-après
89.231
Parlamentarische Initiative (Spielmann) 13. AHV/IV-Rente Initiative parlementaire (Spielmann) Versement d'une 13ème rente AVS/AI
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 8. Juni 1989
Zuviele AHV/IV-Rentner leben in finanziellen Nöten. Die nicht kompensierte Zunahme der Lebenshaltungskosten, die wach- sende Inflation und die steigenden Mietpreise, die unaus- weichlich auf die Erhöhungen der Hypothekarzinse durch die Banken folgen, werden die Schwierigkeiten der AHV/IV-Rent- ner nur noch vergrössern. Diese Situation bedarf um so mehr einer Korrektur, als die allgemeine wirtschaftliche Lage in der Schweiz glänzend ist und die Finanzen der AHV/IV Einnah- menüberschüsse aufweisen, die eine Verbesserung der Le- bensbedingungen der Rentner ermöglichen.
Gestützt auf Artikel 27 Ziffer 2 des Geschäftsverkehrsregle- mentes reiche ich in der Form der allgemeinen Anregung fol- gende Initiative ein:
Allen Empfängern von AHV/IV-Renten ist vor dem Monat De- zember 1989 eine 13. Rente auszuzahlen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1990
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Band
IV
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Herbstsession
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Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.676
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Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1990 - 08:00
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1574-1574
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