Interpellation Uhlmann
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Dann hat man mich informiert. Ich habe den Generalstabschef in einem trockenen Brief, ganz «sec», gebeten, mir alles offen- zulegen und Massnahmen zu treffen. Wir haben dann den Baustopp verfügt, weil man gesehen hat, dass es keinen Sinn hat, hier weiterzumachen. Wir haben aber, wenn ich mich recht erinnere, die zuständigen Kommissionen sofort infor- miert. Also die parlamentarische Information über die Kom- missionen ist zeitgerecht erfolgt. Ich erinnere mich nicht mehr genau, wie es damals mit der Oeffentlichkeit stand. Aber die parlamentarische Information ist erfolgt.
Dass es nůn plötzlich im «Blick» zu einer Explosion kam, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Skandale im EMD natürlich ohnehin ein beliebtes Thema von Schlagzeilen in der Tagespresse geworden sind.
Ich habe das wahrscheinlich selber verursacht. Ich war einge- laden an einen sehr guten Anlass der Sarganserländer Talge- meinschaft. Da gab es eine breite Diskussion, und irgendein Mitbürger hat mich gefragt, wie das dort stünde. Ich habe ihm natürlich etwas zu offen, wie ich manchmal bin, einfach ge- sagt, wir hätten dort in den Sumpf gebaut - ich habe es etwas derber auf Schweizerdeutsch gesagt, es sei eine nicht beson- ders schöne Sache. Das ist dann bruchstückhaft über die re- gionale Presse irgendwo hingekommen und hat zu der leich- ten Bewegung Ihres Adrenalinspiegels, Herr Ständerat Iten, geführt, was ich auch verstehe; aber ich war eigentlich der Mei- nung, es sei allgemein bekannt, was dort gegangen ist.
Sie sprechen ein wichtiges Problem mit der Information gene- rell an: Wir haben 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich habe es Ihnen gesagt, wir haben viele Aemter mit einer gewis- sen Selbständigkeit. Die ganze Information ist mir eine ge- wisse Sorge. Sie wird häufig auch zu Recht kritisiert, obschon wohl die Tagesinformation zu dem, was ständig passiert, in meinem Departement nicht besser und nicht schlechter als anderswo funktioniert. Aber wir bemühen uns hier um Verbes- serungen. Ich bemühe mich auch, meine Mitarbeiter informati- onsbewusster zu machen.
Ich bin mir bewusst: Information ist ja nicht nur Information nach aussen, sondern ist auch Information im Departement selber, nach unten und nach oben. Da haben wir alles andere als einen idealen Stand erreicht. Aber ich versuche, durch di- rekte Besammlungen des Kaders meine Information direkter hinunterzugeben. Ich bitte meine Mitarbeiter, mir auch das Un- angenehme zu sagen. Wenn einer in guten Treuen einen Feh- ler gemacht hat und mir das meldet, stelle ich mich auch öf- fentlich vor diesen Mann. Aber wenn der Fehler versteckt oder vertuscht wird, wenn man ihn nicht zugibt und mit Umgehun- gen und mit Mätzchen versucht, Halblösungen zu finden, um ihn zu verbergen, was auch schon vorgekommen ist, dann ver- trage ich das nicht. Vor solche Leute stelle ich mich auch nicht.
Iten: Mein Adrenalinspiegel ist an sich immer noch recht hoch. Ich bin zwar befriedigt von der Antwort, aber ich bin nicht be- friedigt, wie die Sache gelaufen ist.
Ich bin aber Herrn Bundesrat Villiger sehr dankbar, dass er er- klärt hat, dass er die Informationspolitik intern und extern an- schauen will. Ich bin sehr verwundert, dass der Projektleiter, Herr Siegenthaler, Sie nicht sofort orientiert hat, sondern dass Sie auf einem andern Wege zur Information kommen mussten.
90.439
Interpellation Uhlmann GSoA. Aufruf zur Dienstverweigerung der Gesamtverteidigung GSsA. Appel à l'objection à la défense générale
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1990
Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) bereitet offensicht- lich einen allgemeinen Aufruf vor, den Dienst im Rahmen der Gesamtverteidigung unseres Landes zu verweigern. Dieser Aufruf zur Verletzung der verfassungsmässigen Pflichten er- folgt, nachdem das Schweizervolk mehrfach Vorlagen zur Dienstverweigerung abgelehnt hat, eine neue Vorlage in Be- handlung ist und nachdem das Schweizervolk sich in der Volksabstimmung vom 26. November 1989 mit klarer Mehrheit zur Existenz einer Armee bekannt hat. Das Vorgehen der GSoA zeugt gewiss nicht von einem fein ausgebildeten Demo- kratieverständnis, wirft jedoch auch Fragen der Legalität bzw. Illegalität auf.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beurteilung folgender Fragen:
Beurteilt der Bundesrat den öffentlichen Aufruf - sollte er zu- stande kommen - zur Verweigerung einer verfassungsmässi- gen Pflicht als illegal und mithin strafbar?
Wenn ja, gedenkt der Bundesrat gegen die Autoren oder ge- gen eventuelle Mitunterzeichner des Aufrufes strafrechtlich vorzugehen, und wie?
Texte de l'interpellation du 20 mars 1990
Le «Groupement Suisse sans armée» (GSsA) s'apprête à lan- cer un appel à l'objection au service à accomplir dans le cadre de la défense générale de notre pays. Cet appel à refuser une obligation imposée par la constitution, fait suite au rejet par le peuple, de plusieurs projets relatifs au refus du service mili- taire et alors qu'un nouveau projet est en préparation et que le peuple suisse s'est déclaré à une nette majorité, lors de la vo- tation du 26 novembre 1989, en faveur du maintien de notre armée. La façon d'agir du GSsA, qui ne fait pas preuve d'un sens démocratique très développé, pose aussi des problèmes sérieux quant à sa légalité ou plutôt son illégalité.
Je prie donc le Conseil fédéral de se prononcer sur les ques- tions suivantes:
Considère-t-il que l'appel public à refuser d'accomplir un devoir constitutionnel est illégal et par conséquent punissable s'il était effectivement lancé?
Dans l'affirmative, envisage-t-il d'engager des poursuites pénales contre les auteurs de l'appel et contre les cosignatai- res? Comment entend-il procéder en l'occurence?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Gadient, Seiler, Zimmerli (3)
Uhlmann: Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, bekannt unter der Abkürzung GSoA, hat am 18. März 1990 an ihrer Voll- versammlung in Solothurn beschlossen, einen Aufruf zur Dienstverweigerung im Rahmen der Gesamtverteidigung aus- zuarbeiten. Sie können dies in verschiedenen Presseartikeln nachlesen, u. a. auch in einem der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 20. März 1990.
Meine Fragen an den Bundesrat sind klar: Würde, falls die GSoA diesen öffentlichen Aufruf tatsächlich lancieren sollte, er vom Bundesrat als illegal und strafbar angesehen? Wenn ja, wie würde der Bundesrat strafrechtlich gegen die Autoren und gegen eventuelle Mitunterzeichner des Aufrufes vorgehen? Ich möchte meine Interpellation noch mit einigen Worten be- gründen:
17-S
Gestion du Conseil fédéral
408
E
14 juin 1990
Dienstverweigerung ist ein Aufruf zur Verletzung der verfas- sungsmässig festgesetzten Wehrpflicht. Die Diskussionen um die Auflockerung dieser Wehrpflicht und um die Dienstver- weigerungsprobleme spielen vor diesem Hintergrund keine Rolle.
Diese Ausgangslage macht für mich endgültig klar, dass die GSoA die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates und der schweizerischen direkten Demokratie missachtet. Man konnte diese Gesinnung schon hinter der Einreichung der Ar- meeabschaffungs-Initiative vermuten. Doch die Einreichung der Initiative war nichts anderes als die Wahrnehmung eines der Rechte der schweizerischen direkten Demokratie und da- mit auch legal.
Die Armeeabschaffungs-Initiative hat Diskussionen aus- gelöst, zum Teil fruchtbare Diskussionen, aber die GSoA hat mit ihrem jetzigen Aufruf einen anderen Teil, einen unfrucht- baren, hinzugefügt.
Es liegt mir am Herzen aufzuzeigen, dass die GSoA offenbar nicht bereit ist, objektiv an der Reform unserer Armee mitzuar- beiten, sondern trotz klarem Volksverdikt an ihrer radikalen Haltung festhält. Sie meldet sich nach meiner Auffassung da- mit aus der demokratischen Diskussion ab.
Ich hoffe natürlich auch, dass gewisse Parteien, die unmittel- bar vor und nach der Abstimmung diesen Punkt noch anders sahen, nun ihre Haltung ändern.
Ich bin Herrn Bundesrat Villiger dankbar, wenn er mir hier eine klare Antwort erteilt.
Bundesrat Villiger: Noch eine Bemerkung zum letzten Votum von Herrn Iten: Selbstverständlich habe auch ich einen Adre- nalinspiegel.
Zur Interpellation von Herrn Uhlmann: Nach Artikel 276 Ab- satz 1 des Strafgesetzbuches wird mit Gefängnis bestraft, «wer öffentlich zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Aus- reissen auffordert». Diese Widerhandlungen gelten als politi- sche Delikte und unterliegen als solche der Bundesgerichts- barkeit. Deren gerichtliche Verfolgung setzt gemäss Arti- kel 105 des Bundesstrafprozesses die Ermächtigung des Bundesrates voraus, welche in früheren gleichgelagerten Fäl- len bisher stets erteilt worden ist. Die Durchführung des Ver- fahrens wurde jeweils den kantonalen Strafbehörden übertra- gen. Das Militärstrafgesetz enthält einen gleichlautenden Tat- bestand in Artikel 98 Absatz 1, der auf Täter Anwendung fin- det, die z. B. während des Militärdienstes dem Militärstrafrecht unterstehen.
Nach Artikel 84 Absatz 1 des Zivilschutzgesetzes wird u. a. mit Haft oder Busse bestraft, «wer öffentlich dazu auffordert, sich an Kursen, Uebungen oder anderen Veranstaltungen des Zi- vilschutzes nicht zu beteiligen oder amtlich angeordnete Massnahmen zu missachten». Die Verfolgung obliegt hier den Kantonen.
Sollte nun ein Aufruf der GSoA Aufforderungen im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten - bis jetzt wurde ja erst gesagt, es werde geprüft -, wäre er als illegal und mithin als strafbar zu beurteilen. Es handelt sich hier um Offizialdelikte, d. h. die zuständigen Strafverfolgungsbehör- den werden gegen die Personen, die sich strafbar gemacht haben - wie Verfasser, aber auch Mitunterzeichner des öffent- lichen Aufrufs -, von Amtes wegen vorgehen müssen. Der zu- ständige Richter wird dann aber zu entscheiden haben.
Unabhängig von diesen rechtlichen Erwägungen bedauert der Bundesrat diesen Aufruf, denn es widerspricht der in unse- rem Land üblichen politischen Kultur, wenn eine in einer Volks- abstimmung unterlegene Minderheit zur Durchsetzung ihrer Ziele den Weg in die Illegalität zu beschreiten gedenkt.
Erlauben Sie mir noch zwei, drei politische Bemerkungen dazu. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Ständerat Uhlmann, dass Sie das Problem aufgeworfen haben. Ich habe wirklich alles getan - und bin auch in Kreisen von Offizieren dafür kritisiert worden -, um diesen Leuten vor der Abstimmung das Ge- spräch nicht zu verweigern. Sie sind an mich gelangt, ich habe sie getroffen. Ich habe dort in dem Gespräch sehr viel von De- mokratie und von ihren Anliegen gehört. Es war durchaus in- teressant.
Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich von der Reaktion nach- her natürlich doch enttäuscht war. Es scheint mir, dass wir in der Schweiz mehr und mehr Gruppen haben, die die Demo- kratie loben und immer von ihr sprechen, die von andern im- mer demokratisches Eingehen auf ihre Anliegen verlangen, aber all das nur so lange, wie die Demokratie die Resultate er- gibt, die sie aus ihrer fundamentalistischen Gesinnung heraus für richtig halten. Und wenn dann diese Demokratie anders entscheidet, ist all das vorbei; man beharrt trotzdem auf sei- nem Standpunkt. Wir haben in St. Gallen (Neuchlen-Anschwi- len) genau den gleichen Fall. Auch hier hat mich die Reaktion der betreffenden Leute enttäuscht.
Unser Land hat eine politische Kultur entwickelt, die Mitspra- chemöglichkeiten für den Bürger ermöglicht wie in keinem an- deren Land auf dieser Welt. Alle jene Länder, die jetzt im Osten den Aufbruch zustande gebracht haben, träumen von den Zu- ständen, die bei uns realisiert sind. Es gibt in unserem Lande so viele Möglichkeiten, dass es keine Argumente geben kann, das, was über diese Demokratie entschieden worden ist, nachher in Frage zu stellen. Gerade diese Kultur mit den Mög- lichkeiten zum Minderheitenschutz, auch mit dem Stände- mehr, hat es doch ermöglicht, dass Minderheiten -- kulturelle Minderheiten, sprachliche Minderheiten usw. - in diesem Lande überhaupt so gut zusammenleben konnten.
Wer mutwillig diese politische Kultur bricht oder in Frage stellt, der richtet langfristig wahrscheinlich einen viel grösseren Schaden an, als er überhaupt ahnt. Wenn in diesem Lande kein Konsens mehr darüber besteht, dass das, was demokra- tisch entschieden worden ist, auch akzeptiert wird, und zwar auch von den verlierenden Minderheiten -- und wer von uns war nicht schon bei einer verlierenden Minderheit? - , dann ge- hen wir einen gefährlichen Weg, einen Weg - um es klar und deutlich zu sagen - in Richtung Anarchie. Das kann auch nicht - und vor allem nicht - im Interesse der Schwächeren in die- sem Lande liegen; denn wenn das Faustrecht herrscht, ist im- mer der Schwächere der Verlierer.
Uhlmann: Ich danke Herrn Bundesrat Villiger für die klare Be- antwortung meiner Fragen. Ich möchte ihm aber auch für die politische Betrachtung danken, die er an die Antwort ange- schlossen hat. Ich stimme ihm in allen Teilen voll zu, und ich glaube, dass uns dieses Problem in unserem Land in nächster Zeit noch mehr zu schaffen geben wird.
90.007
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1989 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal fédéral des assurances 1989
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 401 hiervor - Voir page 401 ci-devant
Finanzdepartement - Département des finances
Reichmuth, Berichterstatter: In Vertretung unseres Vizepräsi- denten, Herrn Affolter, habe ich eine kurze Berichterstattung über den Geschäftsbericht 1989 des Finanzdepartementes abzugeben.
Wesentliche Teile der Geschäftsführung dieses Departements betreffen den eigentlichen Finanzhaushalt, der Gegenstand der Behandlung der Staatsrechnung war und deshalb hier nicht mehr gesondert zu betrachten ist. Ich möchte lediglich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Uhlmann GSoA. Aufruf zur Dienstverweigerung der Gesamtverteidigung Interpellation Uhlmann GSsA. Appel à l'objection à la défense générale
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1990
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.439
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
407-408
Page
Pagina
Ref. No
20 018 903
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