Initiative parlementaire (commission du Conseil national)
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E 11 juin 1990
Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité (Cavadini, Masoni) Rejeter la motion
Lauber, Berichterstatter: Doch noch ein paar Anmerkungen zu dieser Motion. Ich habe die Argumente, die für ihre Ueber- weisung sprechen, bereits dargelegt. Ich möchte aber trotz- dem kurz rekapitulieren.
Aus dem gesamten Massnahmenpaket, das uns der Bundes- rat in einem umfassenden Bericht unterbreitet hat, liegen nur gerade zwei Massnahmen vor, die prioritär und imperativ um- gesetzt werden sollen: eben diese Motion und die Abände- rung des Entschädigungsgesetzes. Das sind eigentlich sehr klare Optionen der Grossen Kammer, die diese Motion auch sehr deutlich mit 76 zu 19 Stimmen verabschiedet hat. Wir wol- len uns innerhalb der Verfassung bewegen. Die Verfassungs- mässigkeit ist eigentlich belegt. Das EJPD hat sich diesbezüg- lich klar geäussert. Dem Begehren der Motion kann man mit einer Gesetzesabänderung begegnen. Die Abänderung des Gesetzes über die politischen Rechte steht bevor. Es gibt dies- bezüglich eine Absichtserklärung des Bundesrates. Die Mo- tion ist kein Korsett. Der Bundesrat hat durchaus die Möglich- keit, sie in einen weiteren Zusammenhang zu stellen und uns dann die definitive Ausgestaltung vorzuschlagen.
Ich glaube, es geht hier auch etwas um das Selbstbewusst- sein des Parlamentes. Wir sollten hier eigentlich dem Bundes- rat klar und verbindlich signalisieren, dass wir in dieser Bezie- hung eine Aenderung wollen, und das geht nur mit einer Mo- tion und nicht mit einem Postulat.
Dem Argument der Zersplitterung möchte ich entgegenhal- ten, dass ich hier diese Gefahr nicht sehe. Die nationalrätliche Kommission hat sich mit diesem Argument auseinanderge- setzt, und der Bericht aus den Verhandlungen des National- rates hält fest, dass die Parteien jeweils nach den Wahlen mit Beiträgen unterstützt werden sollten, also nicht vorher. Damit ist auch gesagt, dass diese Zersplitterung eigentlich keine Ge- fahr darstellt.
Ich empfehle Ihnen also, die Motion als solche zu überweisen.
Uhlmann: Ich stelle den Antrag, die Motion in ein Postulat um- zuwandeln.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat
20 Stimmen 16 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
26 Stimmen 10 Stimmen
89.242
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung
Initiative parlementaire (commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale
Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 6. November 1989 (BBI III, 1582) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 6 novembre 1989 (FF III, 1496) Beschluss des Nationalrates vom 8. Februar 1990 Décision du Conseil national du 8 février 1990
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Lauber, Berichterstatter: Die nationalrätliche Kommission und anschliessend der Nationalrat haben aus dem Bericht des Bundesrates als wesentlich und prioritär eine Erhöhung der Entschädigungen an die Fraktionen der Bundesversammlung herausgegriffen. Sie haben hierzu das Instrument der parla- mentarischen Initiative benützt. Als Grundlage dazu diente eine gemeinsame Eingabe der Generalsekretariate der Bun- desratsparteien. Dadurch sollen die Fraktionen in die Lage versetzt werden, die von den Parteien für sie geleistete Grund- lagenarbeit besser zu entschädigen. Zugleich sollen durch eine Verbesserung der Infrastruktur der Fraktionssekretariate die Qualität und wenn möglich die Effizienz der parlamentari- schen Arbeit gesteigert werden. Das bedingt eine Abände- rung von Artikel 10 des geltenden Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz vom 18. März 1988, Zeitpunkt der letz- ten Anpassung dieser Entschädigungen. Heute kosten die Beiträge an die Fraktionen den Bund rund 1 Million Franken. Die derzeitigen Ansätze sind: Grundbeitrag 20 000 Franken, Beitrag pro Mitglied 3600 Franken. Heute werden die Dienst- leistungen der Parteien für ihre Fraktionen zu 30 bis 40 Prozent durch die Bundesbeiträge gedeckt.
Der Nationalrat legte einem Minderheitsantrag folgend den Grundbeitrag mit 80 000 Franken fest, bei einem Stimmen- verhältnis von 65 zu 58. Die Kommissionsmehrheit des Natio- nalrates hatte 50 000 Franken als Grundbeitrag beantragt. Sie unterlag also relativ knapp. Beim Einzelbeitrag folgte der Na- tionalrat einem Antrag von Nationalrat Rychen auf Festlegung des Beitrages auf 9000 Franken (statt bisher 3600 Franken), und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 62 zu 42 Stimmen. Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates hatte einen Ein- zelbeitrag von 7000 Franken vorgeschlagen. Einzelbeiträge auch an Fraktionslose auszuzahlen, wurde in der Grossen Kammer abgelehnt. In unserer Kommission wurde dieser An- trag nicht aufgenommen.
Ihre Kommission war sich darin einig, dass eine substantielle Beitragserhöhung für die Anerkennung und vor allem für die Abdeckung und Abgeltung der Fraktionsarbeit wichtig und vordringlich ist. Bei der Frage nach dem Ausmass der Erhö- hung wurde in der Kommission deutlich für Zurückhaltung plä- diert. Auch ohne Referendumsdrohung ist eine Signalwirkung an die Oeffentlichkeit nicht zu übersehen. Angesichts der Sparanstrengungen des Parlamentes würde eine zu massive Steigerung dieser Beiträge an die Fraktionen stossend wirken und Unverständnis auslösen, obwohl in Anbetracht des heuti- gen Deckungsgrades und damit natürlich auch der Unkosten der Fraktionssekretariate zweifelsohne auch die Höhe des vom Nationalrat beschlossenen Betrages - es würde sich um Kosten von rund 2,7 Millionen Franken handeln - zu vertreten wäre.
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Asylverfahren. Aenderung
Ihre Kommission ging vor allem aus psychologischen Ueber- legungen auf die Anträge der Kommissionsmehrheit des Na- tionalrates zurück. Damit erfahren die Beiträge gegenüber heute ungefähr eine Verdoppelung, das heisst, die jährlichen Kosten für den Bund würden ungefähr 2 Millionen Franken be- tragen.
Die Abstimmung in der Kommission ergab folgendes Bild: Beim Grundbeitrag pro Fraktion sprach sich eine Stimme für den Beschluss des Nationalrates (80 000 Franken) aus, wie sie ihn auf der Fahne finden. Für den Entwurf der Kommission des Nationalrates, also 50 000 Franken, sprachen sich neun Stimmen aus. Ihre Kommission schlägt Ihnen also einen Grundbeitrag von 50 000 Franken vor. Beim Beitrag pro Frakti- onsmitglied sprachen sich für den Beschluss des National- rates, also 9000 Franken, zwei Stimmen aus, für den Entwurf der Kommission des Nationalrates, also 7000 Franken, spra- chen sich sieben Stimmen aus, ein Mitglied hat sich der Stimme enthalten. In der Gesamtabstimmung wurde der Ih- nen vorgelegte Beschlussentwurf, also Grundbeitrag 50 000 Franken und Einzelbeitrag 7000 Franken, mit 9 Stimmen zu 1 Stimme angenommen.
Namens der Kommission bitte ich Sie, diesen Anträgen zu fol- gen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I préambule
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 10 Antrag der Kommission Wie Entwurf der Kommission des Nationalrates
Ch. I art. 10 Proposition de la commission Selon le projet de la commission du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. Il
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
33 Stimmen 1 Stimme
90.025
Asylverfahren. Aenderung Procédure d'asile. Modification
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 25. April 1990 (BBI II, 573)
Message, projets de loi et d'arrêté du 25 avril 1990 (FF II, 537)
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1990 Décision du Conseil national du 6 juin 1990
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Jagmetti, Berichterstatter: Innert sechseinhalb Jahren revidie- ren wir das Asylgesetz zum vierten Mal: 16. Dezember 1983, 5. Oktober 1984, 20. Juni 1986 waren die Daten der letzten drei Revisionen; 22. Juni 1990 wird jenes der vierten sein. So genau festlegen können wir dieses zukünftige Datum, weil wir heute als Zweitrat die Vorlage beraten, um in der dritten Sessi- onswoche die Differenzen zu bereinigen und über die Dring- lichkeit abzustimmen. Die Schlussabstimmung ist auf den letz- ten Sessionstag festgelegt, und damit soll diese Gesetzesrevi- sion am 22. Juni in Kraft treten.
Trotz des Titels, der einen selbständigen Beschluss anzudeu- ten scheint, handelt es sich um eine Gesetzesrevision: Artikel sollen in den bestehenden Text eingefügt werden, geltende Bestimmungen werden geändert, andere werden umnume- riert.
Wenn dennoch nicht das Verfahren der ordentlichen Gesetz- gebung gewählt worden ist, liegt der Grund darin, dass es eilt. Da wir nur Bundesbeschlüsse im Dringlichkeitsverfahren er- lassen können, nicht aber Gesetze, musste dieser Weg ge- wählt werden.
Das ist nicht ganz befriedigend, weil niemand von uns glaubt, nach Ablauf der Geltungsdauer dieses Bundesbeschlusses werde am 1. Januar 1996 das Asylgesetz in seiner heutigen Fassung wieder aufleben. Es ist völlig klar, dass wir bis dahin nochmals über die Bücher gehen müssen, die heute zu bera- tenden Aenderungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und möglicherweise auf nochmals veränderte Herausforderungen Antworten zu finden haben werden. Wir schaffen also - seien wir ehrlich - keine Dauerordnung, sondern handeln rasch, im Hinblick auf die brennenden Probleme.
Das Motiv liegt auf der Hand: Die Zahl der Personen, die in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben, ist in den letzten Jahren ohne irgendeinen Einbruch ständig gestiegen. Im Jahr der er- sten Gesetzesrevision, nämlich 1983, belief sich die Zahl der Gesuche auf 7883, im letzten Jahr auf 24 425, also auf die drei- fache Zahl. Als wir 1983 das Gesetz revidierten, weil es den neuen Anforderungen nicht mehr genügte, war das Problem ein Drittel des Problems von heute, wenn wir es quantitativ be- urteilen.
Die Pendenzen bilden trotz Personalaufstockung und trotz er- freulicher Effizienzsteigerung Berge. Beim Delegierten für das Flüchtlingswesen waren Ende 1989 Gesuche von 27 197 Per- sonen, beim Beschwerdedienst Verfahren betreffend 12 927 Personen hängig. Die Pendenzen betrafen damit insgesamt 40 106 Personen. So kann es nicht weitergehen.
Treten Probleme auf, so versuchen wir sie zu lösen. Diesmal müssen wir aber anerkennen, dass wir das Problem nicht lösen, sondern nur bewältigen können, und auch das nur im Idealfall. Der Grund ist einfach: Der Zustrom ist Ausdruck der weltwei- ten Migration von Menschen auf der Flucht vor Hunger und Unterdrückung oder auch auf der Suche nach besseren Le- bensbedingungen. Wir bekennen uns dazu: Die Verfolgten wollen und müssen wir aufnehmen; den Missbrauch aber sol- len und müssen wir bekämpfen, weil sonst unsere Zuwande- rungsbeschränkungen völlig unterlaufen werden. Bei allem Verständnis dafür, dass sich Menschen nach Lebensbedin-
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1990
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Band
III
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.242
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.06.1990 - 17:00
Date
Data
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342-343
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Pagina
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20 018 889
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