Politische Parteien. Unterstützung
337
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 11. Juni 1990, Nachmittag Lundi 11 juin 1990, après-midi
17.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Cavelty
Präsident: Von letzten Donnerstag bis Samstag haben der Präsident des Nationalrates und der Sprechende an der Kon- ferenz der europäischen Parlamentspräsidentenkonferenz teilgenommen, die in Brüssel stattfand. An dieser Konferenz nahmen traditionellerweise die Vertreter der 23 dem Europarat angehörenden Länder teil, aber auch die Präsidenten der Par- lamentarischen Versammlung des Europarates, des EG-Par- lamentes, des Parlamentes der Beneluxstaaten und des Parla- mentes des Nordischen Rates. Erstmals nahmen an der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz auch Vertreter der osteu- ropäischen Parlamente, die bereits demokratisch gewählt sind, teil, nämlich die Präsidenten der beiden polnischen Par- lamentskammern, der Vizepräsident der ungarischen Natio- nalversammlung und der Vizepräsident der Volkskammer der DDR. Diese Präsidenten haben die Situation in ihren Ländern beschrieben, sowohl betreffend der neuen Institutionen als auch der wirtschaftlichen und strategischen Lage ihrer Län- der. Sie haben das Bekenntnis ihrer Länder zur Demokratie und zur sozialen Marktwirtschaft bestätigt, aber auch ihren Wil- len, sich von bestehenden Bündnissen zu lösen.
Herr Präsident Ruffy und ich hatten die Gelegenheit, bei allen drei Tagesordnungspunkten - die zukünftige Rolle des Euro- parates, die Bedeutung der Region für Europa und das Ver- hältnis zwischen parlamentarischen Untersuchungskommis- sionen und Gerichten - unser parlamentarisches Verfahren, unser System und unsere Vorstellungen darzulegen. Wir ha- ben dem Wunsch Ausdruck gegeben, dass der Europarat das nötige parlamentarische Bindeglied zur KSZE darstellen soll und dass im künftigen Europa die föderalistischen und demo- kratischen Grundsätze hochgehalten werden sollen. Wir ha- ben zudem auf die grenzüberschreitenden Regionen hinge- wiesen, die auch für die Schweiz von Bedeutung sind.
Die Parlamentspräsidenten und -präsidentinnen wurden von König Baudouin empfangen und trafen mit Herrn Ministerprä- sident Martens zusammen. Soweit mein Kurzbericht über die Tätigkeit im Ausland.
88.075
Politische Parteien. Unterstützung Aide aux partis politiques
Bericht des Bundesrates vom 23. November 1988 (BBI 1989 1, 125) Rapport du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 (FF 1989 1, 117) Beschluss des Nationalrates vom 7. März 1990 Décision du Conseil national du 7 mars 1990
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Lauber, Berichterstatter: Ich möchte meinen Bericht zu die- sem Geschäft in vier Abschnitte aufteilen, indem ich erstens zur Ausgangslage ein paar Ausführungen mache, zweitens kurz rekapituliere, was Anlass zu diesem Bericht bot, drittens
eine kurze Uebersicht zum bundesrätlichen Bericht abgebe und viertens über die Behandlung dieses Geschäftes im Natio- nalrat und insbesondere in Ihrer vorberatenden Kommission orientiere.
Zur Ausgangslage: Eine eigentliche verfassungsrechtliche Grundlage besteht für die politischen Parteien in unserem Lande nicht. Verschiedene bundesrechtliche Normen erwäh- nen die Parteien, namentlich das Parlamentsrecht, das Wahl- recht und die bundesrechtlichen Richtlinien über das Verfah- ren der Gesetzgebung. Dabei werden die Parteien mehr vor- ausgesetzt als institutionalisiert. Von Bedeutung ist insbeson- dere die rechtliche Verankerung der Proporzwahl des Natio- nalrates in Artikel 73 Bundesverfassung, welche die Parteien zwingend voraussetzt.
Wie steht es um die Parteienfinanzierung in der Schweiz im all- gemeinen? Vertiefte und allgemein zugängliche Untersuchun- gen über die Art und Weise, wie die Parteien ihre Tätigkeiten fi- nanzieren, stehen nicht zur Verfügung. Alle Parteien haben of- fenbar Finanzprobleme, dies, obwohl bezüglich der Finanz- kraft erhebliche Unterschiede bestehen. Die Chancengleich- heit wird dadurch insbesondere bei Wahlen beeinträchtigt. Die heutige staatliche Parteienförderung sieht auf Bundesebene drei institutionelle Massnahmen und einige indirekte Vergün- stigungen vor.
Eine erste Massnahme: die Anhörung der in der Bundesver- sammlung vertretenen Parteien zu Erlassen auf Verfassungs- stufe und überdies zu Erlassen von besonderer politischer Tragweite, also die Vernehmlassung. Rechtsgrundlage hierfür sind die Richtlinien des Bundesrates vom 6. Februar 1970 über das Vorverfahren der Gesetzgebung.
Eine zweite Massnahme: die Mitwirkung der Bundesratspar- teien an den Von-Wattenwyl-Gesprächen. Rechtsgrundlage dafür ist die Richtlinienmotion.
Eine dritte Massnahme: die Einräumung von Sendezeit durch die SRG im Hinblick auf die Nationalratswahlen. Dafür besteht keine eigentliche Rechtsgrundlage.
Dann zu drei indirekten Vergünstigungen: Die Kantone sind verpflichtet, alle Listen für die Nationalratswahlen von Amtes wegen und auf eigene Kosten zu drucken und den Wahlbe- rechtigten zuzustellen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bun- desgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte. Dann die Förderung der Fraktionen der Bundesver- sammlung, teils durch Kostenbeiträge und Infrastrukturlei- stungen an die Fraktionssekretariate, teils durch Sitzungs- gelder und Reiseentschädigungen an die Fraktionsmitglieder für Fraktionssitzungen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Entschädigungsgesetz. Erwähnt sei schlussendlich die er- mässigte Drucksachentaxe im Postverkehr, wofür das Ge- schäftsverkehrsgesetz Rechtsgrundlage bietet.
Die bisherigen Kostenbeiträge des Bundes an die Fraktions- sekretariate belaufen sich auf rund 1 Million Franken pro Jahr. Die Kosten der Kantone für die Herstellung und den Versand der Nationalratswahlzettel betragen jeweils über eine Million Franken. Generell ist festzuhalten, dass eine indirekte Partei- enfinanzierung in der Schweiz unbekannt ist, dies im Gegen- satz zum Ausland. An deren Einführung auf Bundesebene ist mangels verfassungsrechtlicher Grundlage ohne Verfas- sungsänderung nicht zu denken.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist es wohl verständlich, dass die politischen Parteien und ihre Förderung seit zwei Jahr- zehnten Gegenstand von Diskussionen und parlamentari- schen Vorstössen sind; ein Postulat unseres ehemaligen Kol- legen Prof. Dr. Schürmann reicht in das Jahr 1968 zurück. 1973 veranstaltete das EJPD eine Vernehmlassung zu einem neuen Parteienartikel in der Verfassung. Aufgrund der negati- ven Vernehmlassungsergebnisse beschloss der Bundesrat, diese Vorarbeiten einzustellen.
1976 regten die Parteipräsidenten, also die Konferenz der Re- gierungsparteien, eine Wiederaufnahme dieses Geschäftes an. 1981 wurde die parlamentarische Initiative Hubacher «Schutz der politischen Demokratie» eingereicht. Im Jahre 1983 beschloss der Nationalrat, dieser keine Folge zu geben und sie abzuschreiben. Zugleich aber verlangte eine Motion der vorberatenden Kommission einen umfassenden Katalog von Massnahmen des Bundes zur Unterstützung der Parteien.
E
11 juin 1990
338
Aide aux partis politiques
Am 7. Juni 1984 wurde diese Motion als Postulat beider Räte überwiesen.
Mit Rücksicht auf diese Bemühungen und auch auf diese Vor- stösse hat der Bundesrat im November 1988 eine Gesamt- schau vorgelegt, worin die Möglichkeiten einer Parteienförde- rung auf der Grundlage der geltenden Verfassung aufgezeich- net sind. Der bundesrätliche Bericht gründet auf einer Analyse der Funktion, der Stellung und der aktuellen Probleme der Parteien in unserem System. Er kommt dann im Rahmen von etwa 20 Einzelmassnahmen zu Lösungsvorschlägen im Hin- blick auf ein verstärktes staatliches Engagement. Es werden dabei verfassungsrechtliche, bundesstaatliche und demokra- tiepolitische Gesichtspunkte bewertet. Aus dem Fächer dieser eigentlichen Auslegeordnung gilt es, rechtliche, institutionelle und finanzielle Massnahmen auszuwählen. Der Bundesrat legt uns also - im Gegensatz zu sonstigen Situationen - nicht eine pfannenfertige Vorlage vor, sondern einen Fächer mögli- cher Lösungen, die dem Parlament am wirksamsten und un- serem demokratischen System am besten entsprechend er- scheinen.
Der Nationalrat hat als Erstrat seine Optionen getroffen. Ich verweise auf den ausführlichen Bericht seiner vorberatenden Kommission vom Februar dieses Jahres. In der Form der par- lamentarischen Initiative zog die Grosse Kammer die Rege- lung der Fraktionsbeiträge als Sofortmassnahme vor. Dane- ben hat der Nationalrat eine Motion und fünf Postulate verab- schiedet: Die Motion betrifft die Beiträge des Bundes an die Kosten der Nationalratswahlen. Die fünf Postulate betreffen Beiträge an Abstimmungskosten, die Zustellung von Propa- gandamaterial über die Nationalratswahlen, administrative Er- leichterung für Fraktions- und Parteisekretariate, die Gleich- behandlung für Parteien und Presse bei Gebühren der Post sowie die unentgeltliche Abgabe von Wahlpropagandamate- rial. Zudem hat der Erstrat in Uebereinstimmung mit seiner Kommissionsmehrheit einen Antrag Stucky gutgeheissen, die Frage bundessteuerlicher Vergünstigungen an die Parteien noch,bei der Differenzbereinigung im Gesetz über die Steuer- harmonisierung einzubringen.
Der Bundesrat stimmt den Anträgen aus dem Nationalrat - un- ter Vorbehalt der Motion betreffend Wahlkostenbeiträge an die Nationalratswahlen - zu; der Bundesrat möchte diese Motion nur in Form eines Postulates überweisen lassen.
Der Bericht des Bundesrates wurde auch in Ihrer vorberaten- den Kommission positiv aufgenommen; der Bundesrat und der Verfasser des Berichtes, Herr Dr. Moser, ehemaliger Sach- bearbeiter im EJPD - heute Ombudsmann der Stadt Zürich -, durften dafür berechtigtes Lob entgegennehmen. Insgesamt wurde der Bericht als sehr wertvolle Diskussions- und Ent- scheidungsgrundlage beurteilt.
In der Kommission überwog - ähnlich wie im Nationalrat - die Auffassung, dass angesichts der staatspolitisch bedeutsamen Funktion der Parteien im demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess eine Stärkung der Infrastruktur der Parteien und insbesondere ihrer Parlamentsfraktionen nö- tig sei. Es erscheint richtig, wenige und wirkungsvolle Mass- nahmen zu ergreifen. Die allgemeine Aussprache in der Kom- mission ergab eine breite und interessante Palette an Meinun- gen.
Ich möchte einige in der Kommission zum Ausdruck ge- brachte Akzente erwähnen: In fast jedem Votum wurde auf die Stellung der Parteien als Vermittler zwischen Volk und Behör- den hingewiesen, aber auch auf die Schwierigkeiten, mit de- nen diese Parteien in der heutigen Zeit konfrontiert sind, Stich- wort: mangelnde Bürgernähe, Abrücken von den Parteien. Der Bericht erwähnt, dass nur wenig mehr als 10 Prozent der Bürger aktiv in Parteien engagiert sind. Die Parteien sind un- populär geworden; sie sind aber zweifelsohne nach wie vor als Meinungsmacher und als Träger der Willensbildung von gros- ser Bedeutung; sie müssen den Bürgern die Politik verständ- lich machen; die Sachvorlagen werden auf jeder Ebene zu- nehmend komplexer.
Die Parteien geraten damit zunehmend in Schwierigkeiten. In den Parteien sind mehr und mehr Fachleute erforderlich, da ist beispielsweise an den Aufbruch in Osteuropa oder vor allem auch an die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums zu
denken. Es besteht heute zudem eine deutliche Konkurrenz zu Verbänden, auch zu den Medien und zu Ad-hoc-Gruppie- rungen, die Politik ohne Rücksicht auf Verluste und einfacher betreiben können und denen ganz andere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Die Parteien können heute einen Abstimmungskampf nicht mehr aus eigener Finanzkraft führen. Man ist auf die Beiträge von Verbänden aller Art und andere Geldgeber angewiesen. Herr Kollege Miville - er ist heute nicht hier, ich möchte ihn darum um so lieber zitieren - hat das so formuliert: «Heute ha- ben ein Produzent eines Hundefutters oder eines Waschmit- tels und seine Agentur für die Warenwerbung mehr Geld zur Verfügung als alle politischen Parteien der Schweiz zusam- men.» Ich glaube, das ist gut ausgedrückt, das trifft zu. Diese Situation ist staatspolitisch unerwünscht. An einer Steigerung der heute begrenzten Leistungsfähigkeit der Parteien und Fraktionssekretariate muss auch dem Bund gelegen sein.
Was die Medienpräsenz von Parteien angeht, ist keine reife Lö- sung in Sicht: Sendeminuten pro Partei aufzuzwingen, wurde zu Recht als sinnlos bezeichnet. Die Frage einer verstärkten Präsenz der Parteien in Radio und Fernsehen dürfe nicht von Staates wegen verordnet werden, sondern müsse sich auf- grund eigener Leistungen und eigener Kraft der Parteien erge- ben, besonders in Wahlsendungen. Medienschulung wäre wünschenswert, Eigeninitiative aber besser. Deutlich wurde darauf hingewiesen, dass der Meinungsäusserung der politi- schen Parteien in Radio und Fernsehen genügend Platz einzu- räumen ist und die diesbezügliche Gestaltung definiert wer- den muss.
Die dringend nötige Verbesserung der Fraktionenfinanzie- rung fand allgemeine Zustimmung, da diese von öffentlichem Interesse ist, vor allem wegen der Vorbereitung der Parlamentsgeschäfte. Der Nationalrat hat dieser Frage zu Recht Priorität eingeräumt. Ueber das Mass dieser Verbesse- rung werden wir allerdings noch zu entscheiden haben. Der Grundsatz der Anpassung war aber unbestritten.
Die Kommission befasste sich dann mit der Motion des Natio- nalrates «Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Na- tionalratswahlen». Mit dieser Motion, die die Grosse Kammer mit einem Stimmenverhältnis von 76 zu 19 Stimmen überwies, soll der Bundesrat beauftragt werden, die rechtlichen Grundla- gen für Kostenbeiträge an Parteien bei Nationalratswahlen zu schaffen. Die Motion ist allgemein gehalten, sie ist kein Kor- sett. Die Teilnahme von Parteien an den Nationalratswahlen ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass diese Wahlen nach dem Grundsatz der Proportionalität durchgeführt wer- den können.
Die Parteien nehmen hier eine zentrale, unersetzliche Stellung im demokratischen Entscheidungsprozess ein. Ihre finanzielle Unterstützung durch den Staat zur Wahrnehmung einer für das Funktionieren des Staates unerlässlichen Aufgabe er- scheint verfassungsrechtlich unbedenklich. Ich verweise hier auf den Bericht des Bundesrates.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Parteienunterstützung wird Gegenstand der bundesrätlichen Gesetzesvorlage sein müs- sen. Es geht um die Revision des Gesetzes über die politi- schen Rechte. Diese Revision wurde bekanntlich im Rahmen der laufenden Legislaturziele um zwei Jahre hinausgescho- ben. Es besteht aber eine klare Absichtserklärung des Bun- desrates für diese Revision. Der Bericht aus den Verhandlun- gen der Nationalratskommission hält fest - man hat sich dar- über Gedanken gemacht -, die Parteien sollten jeweils nach den Wahlen mit etwa 10 000 Franken für jeden errungenen Sitz entschädigt werden. Das summiert sich auf ca. 2 Millionen Franken alle vier Jahre.
Sicher muss im Rahmen der definitiven Ausgestaltung geklärt werden, in welchem Ausmass die Finanzierung bewerkstelligt werden kann und welche Bedingungen zu erfüllen sind. Hier bleiben dem Bundesrat Möglichkeiten offen. Er kann diese Motion durchaus in einen weiteren Zusammenhang stellen.
Konkret ist unter den Vorschlägen zur Parteienfinanzierung wirklich bloss diese Motion, welche imperativ einen Umset- zungswillen verlangt.
Ihre Kommission entschied sich vorerst in einer Eventualab- stimmung mit 7 Stimmen für die Ueberweisung als Motion ge-
Politische Parteien. Unterstützung
339
genüber 4 Stimmen als Postulat. Definitiv wurde der Motion gegenüber einem Antrag auf Ablehnung zugestimmt, und zwar mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.
Namens Ihrer vorberatenden Kommission beantrage ich Ih- nen abschliessend,
vom Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen;
das Postulat beider Räte «Unterstützung der Parteien» vom 28. September 1983 abzuschreiben;
die Motion des Nationalrates zu überweisen.
M. Jelmini: Je voterai l'entrée en matière et les propositions de la commission concernant soit la modification de la loi sur les indemnités parlementaires, qui reflète le projet du Conseil fédéral, soit la transmission de la motion.
Le rapport qui nous occupe interprète les sentiments et les in- tentions de la plupart des personnes et des organisations en- gagées dans la vie politique de notre Etat. Sans faire l'apologie des partis, le rapport reconnaît l'importance de leur rôle, de leur participation à la formation de la volonté politique, à l'infor- mation de la population, à l'éducation civique des citoyens, à la nomination des autorités, aux choix des candidats et à d'au- tres activités qui contribuent au bon fonctionnement de notre démocratie dont ils constituent, il faut bien l'affirmer, une partie essentielle, même sans la reconnaissance formelle d'un statut public. Celui-ci est généralement souhaité et ne pourra se réa- liser qu'avec une révision constitutionnelle qui, finalement, de- vrait être proposée.
L'augmentation continue du volume des problèmes qui s'im- posent à la société, à la suite du progrès qu'elle ne cesse de promouvoir et dont elle doit corriger les défauts et les incon- venients, entraîne une augmentation de l'activité des partis po- litiques, pour autant qu'ils considèrent les problèmes dans leur ensemble et non sous l'angle d'intérêts particuliers. Ceci exige évidemment un effort toujours plus élevé sur le plan fi- nancier. Les contributions recueillies à l'intérieur des partis, parmi leurs membres et leurs sympathisants, sont bien loin de suffire aux besoins. Les contributions des groupements privés risquent à leur tour de créer des malentendus et des confu- sions et de compromettre l'autonomie de jugement et de déci- sion des partis politiques. Dans la mesure où les moyens fi- nanciers sont fournis par l'Etat, il est d'autant plus possible de libérer les partis politiques des conditionnements de l'ex- térieur. Mais, une intervention directe de l'Etat suppose, comme on l'a rappelé, l'adoption d'une base constitutionnelle et la reconnaissance d'un statut de droit public. Sans vouloir anticiper la discussion à ce sujet, il faut prévoir que cette re- connaissance au niveau constitutionnel ne devra en tout cas pas limiter l'autonomie des partis ainsi que leur pouvoir de décision. Elle pourra toutefois conduire à observer certaines règles de la démocratie. Il faut y voir là un avantage et augmen- ter la transparence dans l'organisation et l'emploi des moyens. Voilà pourquoi nous devons aujourd'hui nous limiter à décider l'augmentation des contributions aux groupes politi- ques de l'Assemblée fédérale, dans le but de faciliter l'accom- plissement de leurs tâches sur le plan national.
La mesure de l'augmentation proposée par le Conseil fédéral doit être considérée prudente, équilibrée et suffisante, non pas par rapport aux besoins de l'activité politique imposée aux par- tis, mais parce que cette solution doit être considérée comme provisoire dans l'ensemble du problème du financement des partis et dans leur reconnaissance du droit public que la mo- tion que je vous invite à voter propose d'étudier et d'élaborer.
M. Cavadini: Nous sommes d'avis qu'il convient de ne pas entrer en matière sur le principe même d'une contribution fi- nancière fédérale aux frais des partis politiques. Certes, nous savons que nous représentons une minorité et que notre pro- position a peu de chance d'être suivie. Pourtant, nous som- mes persuadés du bien-fondé de la thèse. Pourquoi ce refus? Pour des raisons éthiques et juridiques tout d'abord. Les par- tis politiques, nous dit-on, représentent un des éléments fon- damentaux du bon fonctionnement de la démocratie plura- liste.
Nous partageons volontiers ce sentiment. Mais aussitôt, on précise que nous ne disposons pas des instruments légaux
pour soutenir financièrement les partis politiques. En effet, la constitution n'en parle pas, tout au plus présume-t-elle leur existence dans l'application du système de la proportionnelle lors des élections au Conseil national. Le Conseil fédéral le sait si bien qu'il déclare: «La question de la constitutionnalité des mesures se pose, quelle que soit la forme du soutien indirect et, notamment, lorsqu'il est de nature financière.» On recon- naît donc qu'il n'y a pas de base constitutionnelle directe mais on nous invite à induire de la constitution que les partis exis- tent.
Sur le plan du droit fédéral, on n'arrête décidément pas le progrès. Après la compétence tacite qui a permis de financer les activités extra-scolaires de la jeunesse, voilà la compé- tence induite qui permet le financement des partis politiques. Mais, objectera-t-on, s'il n'y a pas de base constitutionnelle, créons-en une, proposait M. Jelmini tout à l'heure. On a fait des propositions moins importantes que cela. Cependant, nous voilà au coeur du premier paradoxe: on proclame que les partis politiques sont indispensables à la vie démocratique, mais on sait bien que le peuple ne voterait pas une telle dispo- sition.
J'ai beaucoup de mal à admettre qu'il faille contourner la vo- lonté populaire pour accroître les droits démocratiques. Reste à tout le moins la base légale. Là encore que dit-on au Conseil national, par exemple? Je cite: «Nous ne traitons ici que des indemnités aux secrétariats de groupe. C'est d'ailleurs ce qui nous autorise à rester dans l'arrêté d'exécution et non pas à modifier la loi, autrement le référendum serait ouvert.« Horreur et malédiction, nous retrouvons le peuple et ses droits qu'il convient de ne pas réveiller. On va donc recourir à des expé- dients et de cela, nous ne voulons pas.
Les autres arguments qui motivent notre refus tirent leur force de quatre éléments principaux. Premièrement, on nous dit que le financement des partis politiques permettrait de consolider le système de milice. Nous en doutons fort et, d'ailleurs, la professionnalisation des parlementaires n'évite- rait plus, selon cette procédure, le recours à des subventions directes ou indirectes; l'exemple de l'étranger est là pour en témoigner.
Deuxièmement, le financement par l'Etat des partis permettrait une plus grande transparence. Nous ne voyons pas la perti- nence de l'argument: 11 pour cent tout au plus des citoyennes et des citoyens sont engagés, tous niveaux confondus, dans les partis politiques dont le rapport, excellent au demeurant, nous affirme qu'ils sont peu populaires. Croit-on vraiment que les partis seront acclamés lorsqu'ils seront payés par l'argent du contribuable? Les appuis financiers que trouvent les partis politiques auprès de certains milieux économiques ou autres n'en seront ni augmentés, ni diminués, ni interdits, ils n'ont d'ailleurs rien de honteux.
Troisièmement, qu'est-ce qu'un parti? C'est d'abord une as- sociation et le message indique une tendance assez fréquente pour distinguer le parti du mouvement. Le premier, le parti donc, représenterait la continuité de l'action et l'universalité de la présence. Le second, le mouvement, n'évoquerait que la fai- ble durée et la sectorialisation de son action. Plus facile à dire qu'à prouver. Les mouvements peuvent devenir des partis ra- pidement. On l'a vu avec les disciples de l'écologie ou les te- nants de l'automobile. Alors quels seront les critères de choix, les clés de répartition, les ordres de grandeur et au bout du compte quelle sera l'égalité des chances?
Ma quatrième et dernière opposition trouve son origine dans l'image que les partis donnent d'eux-mêmes. Elle n'est pas bonne a-t-on déploré. Eh bien nous avons donc à l'améliorer en renonçant par exemple à certaines pratiques de favoritisme partisan, systématique. Nous pouvons préconiser une plus grande transparence, un engagement accrû, une motivation plus vive. C'est aussi au travers des médias qu'un travail plus intense doit être entrepris, non pas pour obtenir des commen- taires de complaisance, mais pour disposer d'une tribune. Les partis sont-ils des associations d'intérêt public? Si oui, trai- tons-les comme telles mais, de grâce, ne passons pas notre temps à tenter de voir comment on pourrait, sans le lui dire, faire le bonheur du peuple qui n'aime peut-être pas les partis politiques.
E 11 juin 1990
340
Aide aux partis politiques
Masoni: Die politischen Parteien finden in der Schweiz wie in der EG wegen ihrer Bedeutung für die demokratische Willens- bildung volle Anerkennung. Doch hat sich die Schweiz, an- ders als grössere europäische Nationen, nicht als Parteien- staat entwickelt, wahrscheinlich auch dank des Föderalismus, der Gemeinde- und Kantonsautonomie, der halbdirekten De- mokratie, mit andern Worten dank ihres Aufbaus von unten nach oben. Grösseren Einfluss haben nämlich die Parteien beim gegenteiligen Aufbau von oben nach unten, der sich aber mit unsern demokratischen politischen Gebräuchen und mit dem Nebeneinander verschiedener Sprachen, Kulturen und Konfessionen kaum vertragen könnte.
Diese und andere Elemente situieren unsere Parteien im Rah- men einer komplex aufgebauten, gut strukturierten, gesunden Gesellschaft, wovon sie nur einen Teil bedeuten. Die Welt, worin der Bürger lebt, sich aus- und weiterbildet, arbeitet und sich in der Freizeit unterhält und kulturell betätigt, ist erfreulicherweise viel grösser und weitatmiger als der Raum, den die Parteien ein- nehmen. Es herrscht hier eine in einem gewissen Sinne weni- ger totalitäre Auffassung von Politik und Parteien als anderswo. Dadurch unterscheiden sich auch die grösseren unter unseren Parteien von den sogenannten Massenparteien anderer Staa- ten, die durch mächtige Sekretariate das öffentliche Leben be- herrschen und einen ständigen direkten Einfluss auf die öffent- lichen Institutionen ausüben. Jene sind Massen-, unsere noch Bürgerparteien, was auch eine bessere Gewähr der pluralisti- schen Meinungsbildung und Abwehr gegenüber gewaltigen, mitreissenden Meinungsströmungen bietet.
Die Anerkennung des Parteienpluralismus und der Parteien als dessen Träger ist somit bei uns fest mit der Ueberzeugung verbunden, das wesentliche Merkmal der Parteien liege in der Freiwilligkeit, in der Beitrittsfreiheit, in ihrer Freiheit vom Staate und des Staates von ihnen. Die halbdirekte Demokratie ver- langt mitunter den friedlichen Bürgeraufstand selbst gegen ihre Parteien durch Referendum, Initiative, Ablehnung von Stimmempfehlung der Parteien, Stimmenthaltung usw. Wel- ches Gefühl könnte bei den Bürgern entstehen, die dabei ge- gen Parteien zu kämpfen hätten, die mit öffentlichem Geld fi- nanziert werden?
Weitere Konfliktmöglichkeiten zwischen Bürgern und Parteien können von den Massenmedien herrühren. Während die poli- tische Debatte in den Zeitungen früher meist von Politikern di- rekt geführt wurde, die dafür politisch verantwortlich waren und sich dem demokratischen Wahlvorgang zu stellen hatten, wird sie heute immer mehr von beruflichen Medienschaffen- den durchgeführt, die nicht der periodischen Volkswahl unter- liegen und nach andern Kriterien als demjenigen der politi- schen Verantwortung beurteilt und belohnt werden. Die Ab- neigung der Bürger gegenüber einem Meinungsmonopol der Parteien findet ihren Niederschlag auch im allmählichen Zu- rückgehen und Eingehen der parteienverpflichteten Zeitun- gen, eine Entwicklung, die nicht ohne Sorge zu verfolgen ist, die aber auch die Hassliebe der Bürger zu den Parteien zum Ausdruck bringt.
Nun könnte sich die öffentliche Parteienfinanzierung schliess- lich in einem Druck auf die politischen Parteien auswirken, ge- wisse von Bundesrat und Verwaltung oder von den Medien befürwortete Lösungen zu unterstützen. Uebrigens, die Väter der liberalen Bewegungen hatten kein Verständnis für feste Parteien, weil man von solchen damals unbekannten Verbin- dungen befürchtete, sie könnten den organisierten Bürger- zwist fördern und den Bürgerfrieden gefährden.
Die Ausschreitungen im Kampf zwischen Girondins und Mon- tagnards, die ins dogmatische Jakobinertum und in Terror ausmündeten, ermunterten die nachfolgenden Generationen nicht, die Parteien zu institutionalisieren. Erst Alexis de Toc- queville - bei der meisterhaften Darlegung der demokrati- schen Entwicklung in den Staaten Nordamerikas - aner- kannte, dass die Parteien Sternstunden erleben, in welchen sie tatsächlich die besten Hoffnungen der Bürger verkörpern. Diesen wenigen Momenten folgen aber lange Zeiten ihres Un- terganges, wo sie eher zum Ausdruck des Fanatismus oder des demokratischen Neides werden. Die Kritik an den Par- teien, an deren Machtballung, Monopol und Verzerrung, wurde vom Soziologen Max Weber vertieft und systematisch
weiterentwickelt. Alle diese Gründe mögen dazu beigetragen haben, dass weder unsere Verfassung von 1848 noch dieje- nige von 1874 noch spätere Verfassungsreformen die Parteien als solche mit irgendeinem Wort erwähnten. Das qualifizierte Schweigen der Verfassung hat vielleicht auch damit zu tun, dass man die Parteienzugehörigkeit oder -nichtzugehörigkeit, was eben auch ein Recht des Bürgers ist, als Teil jener Privat- sphäre betrachtete, die im Rahmen der Gedanken- und Ge- wissensfreiheit geschützt ist. Diese Ueberlegungen führen mich dazu, die Verfassungsmässigkeit einer direkten Parteien- finanzierung in Frage zu stellen. Eine solche direkte Parteienfi- nanzierung würde ferner einen nicht genügend durchdachten Einbruch ins Milizsystem als solches bedeuten. Man hüte sich vor solchen Anfängen.
Aus diesen Ueberlegungen heraus habe ich in der Kommis- sion einerseits die nationalrätliche Motion bekämpft und mich anderseits bei den Beiträgen an die Fraktionssekretariate vom Gedanken leiten lassen, dass diese nicht zu einer indirekten Parteienfinanzierung werden sollten. Deswegen unterstütze ich den Antrag der Kommission, der dem im Nationalrat leider überstimmten Antrag der nationalrätlichen Kommissions- mehrheit entspricht. Im Moment, wo sich alle Departemente der schweren Uebung unterziehen müssen, gegenüber ihren Budgetvorstellungen für 1990 insgesamt gegen zwei Milliar- den Franken zu streichen, sollten wir uns mit jener Lösung be- gnügen, die die Regierungsparteien in ihrer Eingabe vom April 1989 als befriedigend erachteten. In diesem Ausmass erschei- nen die Beiträge als gerechtfertigt, da sie dem besseren Funk- tionieren des Parlamentes, der besseren Information und Ent- scheidungsvorbereitung in den Fraktionen dienen.
Will man vom Staat mehr haben, so wäre an eine Verfassungs- abstützung zu denken, die nicht unproblematisch wäre, wobei sich dann das heikle Problem derjenigen Parteien stellt, die gemäss Artikel 56 der Bundesverfassung keine Verfassungs- garantie geniessen. Ich muss aber zugeben, dass die heutige Finanzierung der Parteien schwierig und dürftig erscheint. Man muss sich bemühen, Abhilfe zu schaffen. In dieser Hin- sicht appelliere ich an den Bundesrat, damit im Sinne von Po- stulat 5 des Nationalrates - die Postulate unterliegen nicht un- serer Abstimmung - die PTT der Ausdehnung der Portoer- leichterungen, die für die Presse gelten, auf die unadressierten Sendungen von Drucksachen der politischen Parteien stattge- ben. Dies ist sicher eine berechtigte und unproblematische Hilfe. Die weiteren nationalrätlichen Postulate überzeugen mich weniger. Dagegen scheint mir sehr wichtig und drin- gend, dass der Bundesrat die Möglichkeit prüft, sowohl beim Gesetz über die direkte Bundessteuer als auch beim Steuer- harmonisierungsgesetz, möglichst noch vor Abschluss der Differenzbereinigung, den vollen Abzug von Kultur- und Par- teispenden und -beiträgen zu ermöglichen. Anstatt offizielle Unterstützungsbeiträge einzuführen, würde die volle Abzugs- fähigkeit die private, freiwillige, fakultative Unterstützung er- leichtern, die ein wesentliches Element der Autonomie der Parteien gegenüber dem Staate ist. Gegen eine solche Ab- zugsfähigkeit wendet man ein, derartige Beiträge würden die Parteiabhängigkeit von den Pressure groups begünstigen. Der Einwand scheint mir nicht stichhaltig, weil die Abzugsfä- higkeit auch die Transparenz der Parteienfinanzierung begün- stigen würde; es ist kaum anzunehmen, dass für wirklich un- statthafte Beiträge, die verantwortungsbewusste Parteien so- wieso nicht annehmen würden, der Steuerabzug verlangt wird. Auch wenn die Wahl zwischen einer Staatsabhängigkeit und derjenigen gegenüber den Privaten und der Wirtschaft er- folgen sollte, wäre die letztere wegen der Vielfalt und Freiwillig- keit der Beiträge systemkonformer und mit dem Wesen und der Autonomie der Parteien besser verträglich und vereinbar. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen Eintreten, Unterstüt- zung des Kommissionsantrags bei Artikel 10 des Entschädi- gungsgesetzes sowie Ablehnung der nationalrätlichen Mo- tion, auch in der Form des Postulates.
Bundeskanzler Buser: Ich kann mich ebenfalls kurz fassen, nachdem über die Bedeutung der Parteien bereits vieles ge- sagt worden ist und der Bericht des Bundesrates auch sehr ausführlich darüber orientiert.
341
Politische Parteien. Unterstützung
Lediglich ein Wort vorweg an die Adresse von Herrn Cavadini: Ich glaube, es gibt kein Nichteintreten auf den Bericht. Sie ha- ben den Bericht verlangt. Er liegt vor und steht zur Diskussion. Wenn ich das Votum von Herrn Ständerat Cavadini richtig ver- standen habe, hat er sich einfach grundsätzlich dagegen ge- äussert - er spielt auf den Fall an, der auf Seite 3 der Botschaft erwähnt ist, wo der Bundesrat schreibt: «Der Katalog» - der Ih- nen hier vorgelegt wird - «schafft die Voraussetzung für eine auf unser politisches System zugeschnittene staatliche Partei- enförderung, jedenfalls dann, wenn ein solches staatliches Engagement nicht aus ordnungspolitischen Gründen abge- lehnt wird.»
Zur Förderung selbst: Wir wissen alle, dass die Parteien in der Demokratie von entscheidender Bedeutung sind. Dies be- ginnt bei der Willensbildung des einzelnen Bürgers in der Ge- meinde, in der Versammlung, in zahlreichen Referaten und überall dort, wo die Parteien dafür sorgen, dass die Informa- tion an die zuständigen Gremien kommt.
Zweitens kennen wir die Bedeutung der Parteien im Entschei- dungsprozess: Der Präsident hat darauf hingewiesen, dass wir im Vernehmlassungsverfahren die Parteien konsultieren; dann haben wir die Parteivertreter in den Expertenkommissio- nen. Sie finden sie hier in den Fraktionen und in der Bundes- versammlung selbst.
Es ist auch nicht so, dass nichts geschieht. Wie Sie dem Be- richt des Bundesrates entnehmen können, werden die Par- teien wie die Fraktionen - die Fraktionen direkt, die Parteien zur Hauptsache indirekt - schon heute gefördert, soweit dies im Rahmen der Leistungen der Verwaltung und des Bundes möglich ist. Aber es liegt auf der Hand, dass die Parteien im Verhältnis zu den Verbänden am kürzeren Hebel sind, dass ihre Mittel bedeutend bescheidener sind, weshalb sie auch zum Beispiel im Vernehmlassungsverfahren nicht über die gleichen Dokumente und Ressourcen verfügen wie die Ver- bände.
Nun haben Sie dem Bericht und den Referaten entnehmen können, dass der Nationalrat fünf Postulate und eine Motion überwiesen hat. Die Postulate des Nationalrates stehen hier nicht mehr zur Diskussion. Ich möchte sie aber doch kurz in Erinnerung rufen, damit Sie sehen, dass auch auf anderen Ge- bieten noch einiges geht.
Das erste Postulat verlangt vom Bundesrat zu prüfen, wie die Parteien bei der Wahrnehmung ihrer Informationsaufgabe vor eidgenössischen Volksabstimmungen generell unterstützt werden können.
Das zweite Postulat verlangt zu prüfen, ob die Kantone ver- pflichtet werden sollen, für den kostenlosen Versand je eines Wahlprospektes aller an Nationalratswahlen teilnehmenden Listen an die Wahlberechtigten zu sorgen.
Gemäss Postulat Nummer 3 wird der Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob die Kantone verpflichtet werden sollen, den bei Nationalratswahlen kandidierenden Parteien einen amtlichen Wahlzettel pro Wahlberechtigten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Postulat Nummer 4: Der Bundesrat wird eingeladen zu prü- fen, wie die administrativen Dienstleistungen der Bundesver- waltung ausgebaut werden können, insbesondere durch Zu- gang zu den Datenbanken und durch grosszügigere kosten- lose Abgabe von Amtsdruckschriften.
Postulat Nummer 5 lädt den Bundesrat ein zu prüfen, ob nicht die Taxen für unadressierte Drucksachen von politischen Parteien den Taxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften angeglichen werden können.
Sie sehen, das ist ein ganzes Programm, das durch die An- nahme dieser fünf Postulate im Nationalrat zusammengestellt worden ist. Es ist selbstverständlich, dass der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die politi- schen Rechte - die wir allerdings jetzt wegen der Europaver- handlungen, deren Ausgang zuerst abgewartet werden soll, für zwei Jahre zurückgestellt haben - eingehend zu diesen fünf Postulaten Stellung nimmt. Ich habe diese Postulate zi- tiert, um sie gewissermassen als Hintergrund zum Antrag des Bundesrates darzustellen, die Motion - die Ihnen unterbreitet ist - in ein Postulat umzuwandeln.
Die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung, die Parteien für ihre
Kosten bei den Wahlen direkt zu unterstützen, ist im Jahre 1988 von einer Expertenkommission sehr eingehend geprüft worden. Sie kam angesichts der Schwierigkeiten und der ver- schiedenen sich ergebenden Möglichkeiten - die aber auch sehr viel kosten - zum Schluss, dass man darauf eher verzich- ten sollte.
Zweitens haben wir dann 1989 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf sich 14 Kantone gegen diese Unterstützung der Parteien bei den Wahlen ausgesprochen haben, desgleichen drei Parteien und mehrere Verbände.
Ein Hauptgrund für den Antrag des Bundesrates liegt darin, dass damit die Zersplitterung der Parteien noch weiter geför- dert würde. Ich bitte Sie zu beachten, dass sich in den letzten 20 Jahren sowohl die Zahl der Listen als auch die Zahl der Kandidaten, die bei den Nationalratswahlen aufgestellt wur- den, verdoppelt hat. Das stellt nicht nur ein finanzielles Pro- blem dar, sondern es ist auch ein Informationsproblem für den Bürger, der letztlich all die Unterlagen, die ihm zugestellt wer- den, «verdauen» sollte. Dazu kommt, dass diese Förderung wahrscheinlich zur Geburt von weiteren kurzlebigen Gruppen führen wird. Wir erleben schon jetzt in den grossen Kantonen, dass vor den Wahlen Parteien «gegründet» werden, die vorher gar nicht bekannt waren.
Es ist relativ einfach, 50 Unterschriften zusammenzubringen. Dann stellt man die Kandidaten auf, und der Kanton druckt und verschickt alles in sämtliche Haushaltungen. Diese ganze Sache ist für die Förderung der Demokratie nicht besonders gut; denn für den Bürger ist die Information eher schlechter als besser geworden.
Das sind die Hauptgründe, die unseres Erachtens gegen den Charakter der Motion sprechen. Ich beantrage Ihnen - wie schon dem Nationalrat -, dieser Motion als Postulat zuzustim- men, damit der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte nochmals einge- hend Pro und Contra darlegen kann. Dann können Sie bei die- ser Revision entscheiden, ob Sie eine direkte Förderung der Wahlausgaben der Parteien gutheissen wollen oder nicht.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen sowie das Postulat «Unter- stützung der Parteien» (Ad 81.225) abzuschreiben.
Zustimmung - Adhésion
Zu 88.075
Motion der Kommission des Nationalrates Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen
Motion de la commission du Conseil national Contributions fédérales aux partis politiques aux frais des élections au Conseil national
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Antrag zur Aenderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, wodurch Rechtsgrundlagen für Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen geschaffen werden.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est chargé de présenter une proposition de modification de la loi fédérale sur les droits politiques dans le but de créer les bases juridiques nécessaires aux contribu- tions fédérales aux frais des partis lors des élections au Con- seil national.
Antrag der Kommission Mehrheit
Ueberweisen der Motion Minderheit (Cavadini, Masoni)
Ablehnung der Motion
Initiative parlementaire (commission du Conseil national)
342
E 11 juin 1990
Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité (Cavadini, Masoni) Rejeter la motion
Lauber, Berichterstatter: Doch noch ein paar Anmerkungen zu dieser Motion. Ich habe die Argumente, die für ihre Ueber- weisung sprechen, bereits dargelegt. Ich möchte aber trotz- dem kurz rekapitulieren.
Aus dem gesamten Massnahmenpaket, das uns der Bundes- rat in einem umfassenden Bericht unterbreitet hat, liegen nur gerade zwei Massnahmen vor, die prioritär und imperativ um- gesetzt werden sollen: eben diese Motion und die Abände- rung des Entschädigungsgesetzes. Das sind eigentlich sehr klare Optionen der Grossen Kammer, die diese Motion auch sehr deutlich mit 76 zu 19 Stimmen verabschiedet hat. Wir wol- len uns innerhalb der Verfassung bewegen. Die Verfassungs- mässigkeit ist eigentlich belegt. Das EJPD hat sich diesbezüg- lich klar geäussert. Dem Begehren der Motion kann man mit einer Gesetzesabänderung begegnen. Die Abänderung des Gesetzes über die politischen Rechte steht bevor. Es gibt dies- bezüglich eine Absichtserklärung des Bundesrates. Die Mo- tion ist kein Korsett. Der Bundesrat hat durchaus die Möglich- keit, sie in einen weiteren Zusammenhang zu stellen und uns dann die definitive Ausgestaltung vorzuschlagen.
Ich glaube, es geht hier auch etwas um das Selbstbewusst- sein des Parlamentes. Wir sollten hier eigentlich dem Bundes- rat klar und verbindlich signalisieren, dass wir in dieser Bezie- hung eine Aenderung wollen, und das geht nur mit einer Mo- tion und nicht mit einem Postulat.
Dem Argument der Zersplitterung möchte ich entgegenhal- ten, dass ich hier diese Gefahr nicht sehe. Die nationalrätliche Kommission hat sich mit diesem Argument auseinanderge- setzt, und der Bericht aus den Verhandlungen des National- rates hält fest, dass die Parteien jeweils nach den Wahlen mit Beiträgen unterstützt werden sollten, also nicht vorher. Damit ist auch gesagt, dass diese Zersplitterung eigentlich keine Ge- fahr darstellt.
Ich empfehle Ihnen also, die Motion als solche zu überweisen.
Uhlmann: Ich stelle den Antrag, die Motion in ein Postulat um- zuwandeln.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat
20 Stimmen 16 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
26 Stimmen 10 Stimmen
89.242
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung
Initiative parlementaire (commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale
Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 6. November 1989 (BBI III, 1582) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 6 novembre 1989 (FF III, 1496) Beschluss des Nationalrates vom 8. Februar 1990 Décision du Conseil national du 8 février 1990
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Lauber, Berichterstatter: Die nationalrätliche Kommission und anschliessend der Nationalrat haben aus dem Bericht des Bundesrates als wesentlich und prioritär eine Erhöhung der Entschädigungen an die Fraktionen der Bundesversammlung herausgegriffen. Sie haben hierzu das Instrument der parla- mentarischen Initiative benützt. Als Grundlage dazu diente eine gemeinsame Eingabe der Generalsekretariate der Bun- desratsparteien. Dadurch sollen die Fraktionen in die Lage versetzt werden, die von den Parteien für sie geleistete Grund- lagenarbeit besser zu entschädigen. Zugleich sollen durch eine Verbesserung der Infrastruktur der Fraktionssekretariate die Qualität und wenn möglich die Effizienz der parlamentari- schen Arbeit gesteigert werden. Das bedingt eine Abände- rung von Artikel 10 des geltenden Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz vom 18. März 1988, Zeitpunkt der letz- ten Anpassung dieser Entschädigungen. Heute kosten die Beiträge an die Fraktionen den Bund rund 1 Million Franken. Die derzeitigen Ansätze sind: Grundbeitrag 20 000 Franken, Beitrag pro Mitglied 3600 Franken. Heute werden die Dienst- leistungen der Parteien für ihre Fraktionen zu 30 bis 40 Prozent durch die Bundesbeiträge gedeckt.
Der Nationalrat legte einem Minderheitsantrag folgend den Grundbeitrag mit 80 000 Franken fest, bei einem Stimmen- verhältnis von 65 zu 58. Die Kommissionsmehrheit des Natio- nalrates hatte 50 000 Franken als Grundbeitrag beantragt. Sie unterlag also relativ knapp. Beim Einzelbeitrag folgte der Na- tionalrat einem Antrag von Nationalrat Rychen auf Festlegung des Beitrages auf 9000 Franken (statt bisher 3600 Franken), und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 62 zu 42 Stimmen. Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates hatte einen Ein- zelbeitrag von 7000 Franken vorgeschlagen. Einzelbeiträge auch an Fraktionslose auszuzahlen, wurde in der Grossen Kammer abgelehnt. In unserer Kommission wurde dieser An- trag nicht aufgenommen.
Ihre Kommission war sich darin einig, dass eine substantielle Beitragserhöhung für die Anerkennung und vor allem für die Abdeckung und Abgeltung der Fraktionsarbeit wichtig und vordringlich ist. Bei der Frage nach dem Ausmass der Erhö- hung wurde in der Kommission deutlich für Zurückhaltung plä- diert. Auch ohne Referendumsdrohung ist eine Signalwirkung an die Oeffentlichkeit nicht zu übersehen. Angesichts der Sparanstrengungen des Parlamentes würde eine zu massive Steigerung dieser Beiträge an die Fraktionen stossend wirken und Unverständnis auslösen, obwohl in Anbetracht des heuti- gen Deckungsgrades und damit natürlich auch der Unkosten der Fraktionssekretariate zweifelsohne auch die Höhe des vom Nationalrat beschlossenen Betrages - es würde sich um Kosten von rund 2,7 Millionen Franken handeln - zu vertreten wäre.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Politische Parteien. Unterstützung Aide aux partis politiques
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.075
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.06.1990 - 17:00
Date
Data
Seite
337-342
Page
Pagina
Ref. No
20 018 888
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.