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Entlastung der Exportrisikogarantie Garantie contre les risques à l'exportation. Mesures d'allégement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Februar 1990 (BBI I, 1790) Message et projet d'arrêté du 21 février 1990 (FF I, 1712)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Schönenberger, Berichterstatter: Dieses Geschäft darf nicht für sich allein betrachtet werden. Es steht vielmehr in engem Zusammenhang mit den übrigen Geschäften, welche der Bundesrat am gleichen Tag, nämlich am 21. Februar 1990, verabschiedet hat: die Geschäfte 90.014 (Botschaft über den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen), 90.015 (Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung von wirt- schafts- und handelspolitischen Massnahmen, einschliess- lich Entschuldungsmassnahmen) und 90.018 (Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern).
Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss beantragt der Bun- desrat Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situa- tion der Exportrisikogarantie. Er schlägt vor, die ERG von den laufenden Zinszahlungen aus dem Vorschuss des Bundes zu befreien, den sie zur Deckung ihrer Verluste aus der Gewäh- rung von Währungsgarantien hat beanspruchen müssen.
Bei allfälligen Entschuldungsaktionen, bei welchen ERG- Umschuldungsguthaben betroffen sind, sollen überdies Bun- desvorschüsse im Ausmass der abgetretenen Guthaben als Abgeltung an die ERG erlassen werden können.
Dass die finanzielle Situation der ERG eine Entlastung erfor- dert, ist allgemein anerkannt. Die unbefriedigende finanzielle Lage ist in erster Linie auf die Währungsgarantien zurückzu- führen, die der Bund von 1973 bis 1985 gewährte und die ihm Kosten von 900 Millionen Franken verursachten. Eine weitere Belastung kam in den letzten Jahren von seiten der Entwick- lungsländer und der Ostblockstaaten.
Der Bundesrat schlägt vor, die ERG von den Zinsen auf den Verlusten aus der Währungsgarantie zu befreien sowie bei all- fälligen Entschuldungsaktionen gegenüber Schuldnerlän- dern, bei welchen ERG-Guthaben einbezogen sind, der ERG Vorschüsse im Ausmass der umstrittenen Guthaben zu erlas- sen.
Die Verwirklichung von Entschuldungsaktionen wird jedoch nicht in dieser Botschaft, sondern in der Botschaft vom 21. Fe- bruar 1990 über die Weiterführung der Finanzierung von wirt- schafts- und handelspolitischen Massnahmen, einschliess- lich Entschuldungsmassnahmen, im Rahmen der internatio- nalen Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Botschaft vom 21. Februar 1990 über den Abschluss von Schuldenkon- solidierungsabkommen behandelt. Es liegt ein umfassendes ERG-Revisionspaket vor, welches bereits weitgehend verwirk- licht worden ist. Die hier zur Diskussion vorgeschlagenen Massnahmen dienen der Vergangenheitsbewältigung. Die Neugestaltung der Gebührenordnung sowie der Ausschluss von Risiken beziehungsweise deren Abgeltung an die ERG für nicht ERG-spezifische Aufgaben sind zukunftsgerichtet.
Der Bundesrat schlägt vor, die Zinsen auf den Vorschüssen für Währungsverluste zu erlassen, weil es sich bei den Währungs- verlusten um die primäre Ursache der unbefriedigenden Fi- nanzlage der ERG handelt, die Währungsgarantie eine für die ERG wesensfremde Aufgabe darstellt, es sich bei der vorge- schlagenen Massnahme um eine partielle finanzielle Bereini- gung einer nicht mehr bestehenden Garantiesparte handelt, 93 Prozent aller unter Währungsrisikogarantie ausbezahlten Schäden aus Verfügungen stammen, die noch vor der Einfüh-
rung der gesetzlichen Eigenwirtschaftlichkeit im Jahre 1981 gewährt wurden, und schliesslich weil den Schäden aus der Währungsgarantie keine Forderungen gegenüberstehen. Alle diese Gründe lassen sich aber auch für die Streichung der gesamten Währungsverluste, nicht nur der Zinsen, anführen. Die Kommission hat denn auch gefunden, die ERG sollte wie- der auf gesunde Füsse gestellt werden, und hat eine Sanie- rung als unumgänglich betrachtet. Der Bundesrat seinerseits hat noch in seinem Vernehmlassungsentwurf die Streichung der gesamten Verluste aus Währungsrisiken vorgeschlagen. Diese Abschreibung der Verluste ist im Vernehmlassungsver- fahren gut aufgenommen worden. Eine klare Mehrheit der Ver- nehmlasser, nämlich die drei bürgerlichen Bundesratspar- teien, die Kantone und die Wirtschaftsverbände, haben sich für die Abschreibung auch der Währungsverluste ausgespro- chen. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass der Erlass der Zinsen allein nicht genügt, und hat sich daher für die Abschreibung der Verluste der ERG aus der Absiche- rung des Währungsrisikos entschieden. Nur so ist eine dauer- hafte Gesundung der ERG-Rechnung möglich. Vergessen wir nicht, dass die ERG kein entwicklungspolitisches Instrumenta- rium darstellt, sondern den Zielen der Arbeitsplatzsicherung im Inland dient und der Exportförderung verpflichtet ist. Schliesslich ändert sich in der Praxis nichts, wenn wir die Ver- luste gänzlich abschreiben. Beim Vorschlag des Bundesrates, die ERG ab 1. Januar 1990 von den Zinszahlungen zu suspen -. dieren, die sie dem Bund auf den anteilmässigen Vorschüssen schuldet, die aus den Kosten der Währungsgarantie - das sind 900 Millionen Franken per 1990 - entstanden sind, werden der jährliche Zinsaufwand der ERG-Ertragsrechnung und das ERG-Liquiditätsdefizit um den erlassenen Zins geringer. Die ERG-Bilanz wird dadurch jedoch nicht tangiert, weil der Bun- desvorschuss von 900 Millionen als Guthaben des Bundes stehenbleibt.
Die ERG weist Ende 1989 einen Passivüberschuss, einen Ver- lustvortrag, von 655 Millionen Franken auf. Die Aktiven, beste- hend vorwiegend aus wertberichtigten Konsolidierungsgutha- ben, sind um 655 Millionen tiefer als die Passiven, praktisch ausschliesslich Bundesvorschüsse. Dieser Verlustvortrag be- deutet, dass die ERG, die aufgrund ihrer jährlichen Ausgaben- überschüsse illiquid ist, auch insolvent ist. Dem Umstand wird seit 1988 in der Staatsrechnung dadurch Rechnung getragen, dass die Guthaben des Bundes an die ERG jeweils Ende Jahr um den Betrag der Unterdeckung der ERG-Bilanz wertberich- tigt werden. Bis Ende 1989 sind somit beim Bund Wertberichti- gungen von 655 Millionen Franken gemacht worden. Die ERG schuldet dem Bund aber offiziell weiterhin den vollen Betrag von 1774 Millionen Franken.
Der Vorschlag unserer Kommission bewirkt, dass nicht nur die laufenden Zinszahlungen der ERG sich reduzieren, was iden- tisch ist mit dem Vorschlag des Bundesrates, sondern dass auch die Bilanz der ERG eine Verbesserung erfährt: Die ERG wird damit definitiv von einer späteren Rückzahlung entbun- den. Die Befreiung erfolgt im Ausmass der Bilanzunter- deckung bis maximal 900 Millionen Franken. In der Staats- rechnung ergibt sich lediglich eine buchhalterische Verände- rung, indem eine definitive Abschreibung vorgenommen wird und die bestehende Wertberichtigung nicht wieder aufgelöst werden kann. Dies bedeutet, dass Aktiven des Bundes, der Vorschuss an die ERG, effektiv um eine bereits vorsorglich er- folgte Wertberichtigung reduziert werden.
Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass sich auch die Finanzdelegation mit der Exportrisikogarantie befasst hat. Sie finden die entsprechenden Ausführungen, auf die ich ausdrücklich verweise, unter dem zwölften Titel auf den Seiten 30 und 31 des Berichtes der Delegation vom 25. April 1989.
Abschliessend mache ich Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die 900 Millionen verloren sind, unabhängig davon, ob dieselben abgeschrieben werden oder nicht. Dies ist eine Tat- sache, an der es nichts zu beschönigen gibt.
Die Kommission war sich bewusst, dass durch diesen Antrag die Gefahr des Referendums steigen wird. Sie weist aber aus- drücklich auf den engen Zusammenhang zwischen dem Pro- blem der ERG und den Schuldenkonsolidierungsabkommen
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hin, die auch von jenen Kreisen berücksichtigt werden, die sonst entwicklungspolitischen Geschäften vielleicht eher re- serviert gegenüberstehen.
Aufgrund dieser Ausführungen beantrage ich Ihnen namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Entlastung der Exportrisiko- garantie.
Piller: Erlauben Sie mir einige Worte zum Eintreten. Frau Josi Meier wird den Minderheitsantrag vertreten.
Ich möchte nicht wiederholen, was der Kommissionspräsident gesagt hat, möchte aber ausgehen vom Prinzip der Eigenwirt- schaftlichkeit: Dieses ist, obschon es erst anfangs der achtzi- ger Jahre explizit ins ERG-Gesetz aufgenommen wurde, nie grundsätzlich umstritten gewesen. Uneinig waren sich die Ex- perten hingegen in der Frage, ob dieses Prinzip im Zusam- menhang mit den Währungsverlusten zur Anwendung gelan- gen soll oder nicht. Während die einen argumentierten, die Währungsabsicherung sei der ERG in den siebziger Jahren vom Parlament als konjunkturpolitische Massnahme aufge- bürdet worden und der Bund sei deswegen abgeltungspflich- tig, stellten sich die andern auf den Standpunkt, eine derartige, vom Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit abweichende Pflicht bestehe nur, wenn dies zum Zeitpunkt des Ergreifens einer Massnahme ausdrücklich vorgesehen sei. Man sprach und spricht heute nur von Währungsverlusten. Ich persönlich frage mich, wo die Währungsgewinne geblieben sind.
Aufgrund dieser abweichenden Ausgangsposition ergaben sich zwei unterschiedliche Lösungsansätze für die ERG- Sanierung. Aus meiner Sicht wäre die ERG in der Lage gewe- sen, die durch die Währungsabsicherung verursachten Verlu- ste aus den Reserven zu decken. Ich habe mir nach der Kom- missionssitzung noch einmal die Zahlen angeschaut.
Die Reserven, die nach der Gründung in den dreissiger Jahren geäufnet wurden, haben eine Höhe von 1,27 Millionen Fran- ken erreicht, wie sie auch im Aktivum ausgewiesen wurden. Im gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Passiven auf 1,179 Millio- nen. Hieraus kann geschlossen werden, dass die ERG zur Ab- deckung ihrer Währungsverluste eigene Mittel hätten einset- zen können. Erst der Ankauf von Guthaben im Zusammen- hang mit den Schuldenkonsolidierungen musste durch Vor- schüsse des Bundes finanziert werden. Man wollte diese Wäh- rungsverluste nicht übernehmen, man wollte diese einfach auf den Steuerzahler überwälzen.
Auf den Guthaben aus Konsolidierungen sind für die ERG be- reits Verluste entstanden, und wegen deren nach wie vor un- gelösten Schuldenkrise werden weitere entstehen. Da die ERG ihre Reserven durch die Währungsverluste praktisch auf- gebraucht hat, kann sie sich der Zahlungsunfähigkeit nur ent- ziehen, wenn sie entweder die Prämien für Neuengagements drastisch erhöht oder wenn der Bund die Verluste deckt.
Mit dem ersten Weg würde dem Prinzip der Eigenwirtschaft- lichkeit strikte nachgelebt. Er dürfte aber nicht praktikabel sein, denn die ERG würde wegen der stark erhöhten Prämien kaum mehr in Anspruch genommen. Damit würde dieses In- strument der Exportförderung auf kaltem Wege abgeschafft, und das kann nicht unsere Absicht sein.
Aufgrund der neuen, kürzlich eingeführten Prämienstruktur - der Präsident hat darauf hingewiesen - soll versucht werden, die Eigenwirtschaftlichkeit bei Neuverpflichtungen sicherzu- stellen, nicht aber die Verluste aus der Vergangenheit zu decken. Das erste Sanierungskonzept sah daher vor, die Ver- luste aus Schuldenkonsolidierungen voll durch die Bundes- kasse zu übernehmen, das heisst auf Bundesvorschüsse ge- genüber der ERG in entsprechendem Umfang zu verzichten. Dieses Konzept fand aber keine Gnade. Es ist schon so, dass in der Vernehmlassung die bürgerlichen Parteien und die Wirt- schaftsverbände dafür eintraten, aber es gab doch einen sehr starken Widerstand von seiten der Hilfswerke, von seiten der sozialdemokratischen Partei, aber auch von seiten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Diese haben ganz klar gesagt, dass dieser Weg zum Referendum führen würde. Der Widerstand dieser Organisationen hat bewirkt, dass uns nun die modifizierte Vorlage unterbreitet wurde. Sie sieht vor, dass der Bund auf die Zinszahlungen für einen Vorschussbe-
trag von 900 Millionen Franken verzichtet. Dieses modifizierte Konzept scheint mir vertretbar, weil es die Streichung von Vor- schüssen nur im Falle von gleichzeitigen Schuldenreduktio- nen gegenüber Entwicklungsländern vorsieht und damit auch den in der Vernehmlassung vorgebrachten Forderungen der Hilfswerke Rechnung trägt.
Was den Zinsverzicht betrifft, so betrachte ich ihn als Abgel- tung für Verluste, die die ERG weiterhin alleine zu tragen ha- ben wird, falls sie aus multilateralen Aktionen bei Schulden- konsolidierungen für die ärmsten Entwicklungsländer entste- hen.
Durch den Antrag der Kommissionsmehrheit ist aber eine neue Situation entstanden. Der Präsident hat gesagt, diese 900 Millionen seien so oder so verloren. Seine Annahme würde aber bedeuten, dass vom Prinzip der Eigenwirtschaft- lichkeit nicht nur im Zusammenhang mit den Währungsverlu- sten abgerückt würde, sondern auch im Falle von durch die Schweiz einseitig durchgeführten Schuldenreduktionen. Das heisst, die ERG hätte Verluste auf Schuldenkonsolidierungs- guthaben nicht zu übernehmen, obschon diese Guthaben in keinem ursächlichen Zusammenhang mit konjunkturpoliti- schen Massnahmen irgendwelcher Art stehen und Verluste abgegolten werden müssten.
Ich finde, dass der Weg, den die Kommissionsmehrheit vor- schlägt, so nicht gangbar ist. Ich bin für Eintreten und werde - ich habe noch einiges vorbereitet, aber ich will Frau Josi Meier nicht vorgreifen; sie wird den Minderheitsantrag vertreten - noch einige Ausführungen machen, was wir mit dem Eintreten verbinden. Meines Erachtens brauchen wir einige zusätzliche Beweise, dass die ERG umgestaltet wird. Andernfalls könnten wir im Fall eines Referendums nicht dem Weg folgen, den die Kommissionsmehrheit vorschlägt.
Rüesch: Wir haben heute einen wirtschaftspolitischen Vormit- tag. Wir haben uns zuerst den Konsumenten zugewandt, und wir sind ihnen grosszügig entgegengekommen. Auf der Trak- tandenliste steht heute noch eine Vorlage für die Landwirt- schaft, für die ich mich ebenfalls einsetzen werde und die drin- gend notwendig ist. Und zwischenhinein kommt ausnahms- weise einmal die Exportwirtschaft in diesem Rate zum Zug.
Ich bin schon erstaunt, wie grosse Mühe es offensichtlich macht - aus dem Votum von Herrn Piller und den Minderheits- anträgen muss ich das schliessen -, für die Exportwirtschaft auch einmal etwas zu tun, wenn auch nur ausnahmsweise. Vergessen wir doch nicht: Jeder zweite Franken, den die Schweizer verdienen, stammt aus dem Export, und der erste Franken hängt im wesentlichen vom Erfolg der Exportwirt- schaft ab. Wenn die Exportwirtschaft zurückginge, würde auch das Baugewerbe nicht mehr soviel Arbeit haben, und die Dienstleistungen wären weniger gefragt. Kurzum: Der erste Franken lebt im wesentlichen vom zweiten, der von aussen hereinkommt; sonst wird er auch nicht mehr verdient. Die Ex- portindustrie steht in einem härter werdenen Konkurrenz- kampf, und an diesem würde auch ein Beitritt zum EWR oder gar zur EG nichts Grundsätzliches ändern. Denn innerhalb dieses riesigen Wirtschaftsraumes von 350 Millionen Men- schen wird bekanntlich freie Konkurrenz herrschen. Deshalb versuchen verschiedene EG-Staaten, die Rahmenbedingun gen ihrer Wirtschaft laufend zu verbessern.
Im Gegensatz zu dieser Entwicklung im Ausland hat unsere Exportwirtschaft zunehmend gegen die Konkurrenz des Sozi- aldumpings, der Billiglohnländer und gegen das Oekodum- ping von Ländern zu kämpfen, die den Umweltschutz weniger ernst nehmen als wir. Während andere Länder, wie etwa Ba- den-Württemberg, die Energie zugunsten der Rahmenbedin- gungen der Wirtschaft verbilligen, versucht man bei uns immer wieder, die Energie künstlich zu verteuern, und mit den Initiati- ven gegen die Atomenergie wird die Energieversorgung in diesem Lande allenfalls sogar gefährdet.
Ich frage Sie: Wird unsere Wirtschaft allmählich zur sogenann- ten «Standorts-Arbitrage» übergehen und Arbeitsplätze ins Ausland verlegen? Erste Anzeichen sind bereits vorhanden. Die Textilindustrie investiert im Ausland bereits beinahe so stark wie im Inland. Die Maschinenindustrie verlagert, und die Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Schweizer Wirt-
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schaft erfolgen bereits zu mehr als einem Drittel im Ausland. Die ERG ist das einzige Mittel der Exportförderung unseres Landes, das nennenswert ist. Fast alle Industriestaaten ken- nen dieses Instrument. Aber die ausländischen Konkurrenten zahlen in der Regel viel kleinere Prämien. Zudem ist der Deckungsgrad im Ausland meist wesentlich höher. Mit einer Prämie, mit der im benachbarten Ausland 95 Prozent des Risi- kos abgedeckt wird, gewährt die Schweiz nur 75 Prozent Deckung. Die Konkurrenz im benachbarten Ausland erhält also via ERG eine fünfmal bessere Risikodeckung.
Der von Herrn Piller angesprochene Reservefonds ist z. B. zu vergleichen mit Japan. Japan, eine Wirtschaftsmacht im An- griff, hat kürzlich seinen Reservefonds für die ERG mit Staats- mitteln um 50 Prozent erhöht, à fonds perdu. Und bei uns strei- ten wir noch um die Abschreibung dieser 900 Millionen Fran- ken, für welche wir die Rückstellungen ja bereits haben. Wir müssen zwar die letzte Wertberichtigung noch im Rahmen des Budgets beschliessen, aber die einstimmige Finanzkommis- sion wird Ihnen nächste Woche beantragen, die ERG-Wert- berichtigung von 230 Millionen auf 665 Millionen anzuheben. Damit ist buchhalterisch, wie der Kommissionspräsident ge- sagt hat, die Sache in Ordnung.
Damit kann die Sanierung eingeleitet werden. Die Sanierung, Herr Piller, die dann eine Eigenwirtschaftlichkeit wieder er- möglicht. Und vergessen wir eines nicht: die Schulden, wel- che diese Abschreibungen erfordern, stammen ja aus einer Art Zweckentfremdung der ERG aus den siebziger Jahren, als man die ERG eingesetzt hat, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Damals hat das Parlament Milliarden zur Konjunk- turstabilisierung eingesetzt und damit der ERG entsprechend auch diese Währungsverluste angehängt. Davon ist man wie- der abgekommen. Aber diese arbeitsmarktpolitischen Mass- nahmen von damals sollten nun, nachdem die Wertberichti- gungen vorhanden sind, finanziell erledigt werden.
Wenn immer wieder - das wird heute noch kommen, Herr Pil- ler hat es schon angedeutet - die Entwicklungshilfe gegen die Exportrisikogarantie ausgespielt wird, so ist daran zu erinnern, dass zurzeit Kreditvorlagen von über 4 Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe vor dem Parlament liegen. Diese Mittel können wir nur aufbringen, wenn zuerst die Steuern dafür flies- sen. Diese Steuern werden nur so lange genügend fliessen, als unsere Exportwirtschaft weiterhin floriert. Aus diesem Grunde bitte ich Sie einzutreten, aber der Kommissionsmehr- heit zu folgen.
Miville: Ich stelle fest, dass die rund 900 Millionen Franken Währungsverluste jetzt Veranlassung bilden für ein ganz er- hebliches und bedeutendes Geschenk des Bundes an die ERG. Ich werde nicht dagegen stimmen, da auch mir der Zu- sammenhang der ERG mit dem Florieren wichtiger Teile unse- rer Wirtschaft und damit auch der Arbeitnehmer klar ist. Aber ich mache Sie jetzt schon darauf aufmerksam, dass ich in der Detailberatung der Abschreibung meines Postulates 88.703 (Entschuldung der Entwicklungsländer, Exportrisikogarantie) vom 30. November 1988 Widerstand leisten werde. Ich möchte Sie bitten, mir dabei behilflich zu sein. Sehen Sie, die- ses Postulat ist vor mehr als einem Jahr, in der Wintersession 1988, überwiesen worden. Der Bundesrat hat es ohne jegli- chen Einwand übernommen. «Die Vorschläge Mivilles», lese ich in einer Zeitung vom 1. Dezember 1988, «sollen nach Aus- kunft von Bundesrat Delamuraz im sogenannten Pariser Club zwischen Gläubiger- und Schuldnernationen besprochen werden .... » Jetzt geht die Botschaft in Kapitel 7.1 in bezug auf die Zusammenhänge zwischen ERG und Entwicklungspolitik zwar in interessanter und informativer Weise auf die Kriterien der Vergabe, der Verfügung nach entwicklungspolitischen Grundsätzen - was wir ja schon lange im Gesetz haben - ein, aber alles andere wird mit dem Satz abgetan: «Weitere An- passungen drängen sich nicht auf.» Da muss der Ständerat nun doch auch ein wenig an seine Bedeutung und an die Be- deutung von Vorstössen, denen er zugestimmt hat - vor fünf Vierteljahren erst -, denken. Gewisse Zusammenhänge zwi- schen ERG und Entwicklungspolitik sind natürlich nicht zu übersehen. Etwa drei Viertel aller Garantien entfallen auf Ex- porte in Entwicklungsländer. Bei den ärmeren Entwicklungs-
ländern muss die ERG von Gesetzes wegen entwicklungspoli- tische Gesichtspunkte mitberücksichtigen. Die bevorstehen- den Entschuldungsmassnahmen betreffen zu einem substan- tiellen Teil ERG-Forderungen und sind ein weiteres Zeichen für die enge Vernetzung von ERG und Entwicklungspolitik. Aus diesen Gründen habe ich die Vorschläge gemacht, von denen ich nicht annehme, dass sie alle Gesetz werden, aber von denen ich doch annehmen darf, dass sie im Sinne eines vernünftigen Dialoges zwischen Verwaltung einerseits und Parlament andererseits ernsthaft behandelt werden.
Ich habe empfohlen, Vorschläge zu unterbreiten, wie die ERG zugunsten der Entschuldung der Entwicklungsländer einge- setzt werden kann. Ich habe vorgeschlagen, Schuldenerleich- terungen, also Erlass, Zinsvergünstigungen usw., auf Länder zu konzentrieren, deren Grundhaltung mit den Prinzipien der schweizerischen Entwicklungspolitik vereinbar ist. Ich habe, proponiert, von den Regierungen, denen ein Schuldenerlass zugestanden wird, den Gegenwert in lokaler Währung bei- spielsweise einzufordern zugunsten eines Fonds, welcher der Finanzierung von Entwicklungsprojekten im Lande dient. Punkt 4 war, dass bei Schuldenerleichterungen zugunsten von Entwicklungsländern mit den betreffenden Exporteuren zu vereinbaren wäre, dass sie dieselbe Regelung auch für den von der ERG nicht gedeckten Restbetrag akzeptieren. Und dann habe ich noch Vorschläge betreffend die Transparenz der ERG-Rechnung und die Zusammensetzung der ERG- Kommission gemacht. Was jetzt vorgeschlagen wird, ist eine teilweise, vorläufige Sanierung der ERG, der ich prinzipiell nichts entgegensetzen möchte. Aber nach aussen, in der Si- tuation der Entwicklungsländer, hinsichtlich der Verbesse- rung ihrer Lage, ändert diese Botschaft rein gar nichts. Und da habe ich nun einfach die Meinung, wenn schon mein Postulat abgeschrieben werden soll, dann doch bitte, wenn die ganze Frage grundsätzlich überprüft und zur Diskussion gestellt wird, nämlich wenn die neue Botschaft über Entschuldungs- massnahmen behandelt wird; eine Vorlage, von der ich an- nehmen darf, dass sie sich auch mit der Problematik, die ich mit diesem Postulat angesprochen habe, auseinandersetzt. Jetzt soll das nicht im Sinne eines Sätzchens «weitere Anpas- sungen drängen sich nicht auf» abgewimmelt werden, allein deshalb, weil ein Postulat vielleicht der betreffenden Verwal- tung etwas quer in der Landschaft liegt.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je vous informe que le Con- seil fédéral, dans le domaine des relations économiques inter- nationales de la Suisse, visant au développement et à la pro- motion de nos exportations, n'a pas uniquement établi le mes- sage que nous discutons maintenant et qui concerne les me- sures d'allégement de la GRE. Le même matin, le Conseil fédéral a approuvé un message fixant le financement de mesu- res de politique économique, un autre relatif aux mesures d'al- légement, un autre encore touchant à la consolidation de det- tes - le Conseil des Etats l'a traité mardi dernier - de même qu'un message en matière de coopération technique et d'aide financière.
Il faut - et je m'adresse à M. Miville - que l'on comprenne que ces messages se tiennent les uns les autres. Si l'on ne juge qu'au vu de celui concernant l'allégement de la GRE, comme on le fait aujourd'hui, on n'a qu'une vision très partielle de l'en- semble des engagements du Conseil fédéral et de la Confé- dération à l'égard de l'étranger. Il faut se rendre compte que, notamment dans les contributions nouvelles que nous souhai- tons apporter à l'aide au développement, tant sur le plan macro-économique que micro-économique, l'ensemble des dispositions arrêtées par le Conseil fédéral le 21 février dernier constitue l'expression de sa politique et du train de mesures entre lesquelles il faut établir une coordination car certaines d'entre elles sont indépendantes les unes des autres, alors que d'autres sont interdépendantes.
L'ennui, c'est que ces messages sont traités au compte-gout- tes par le Parlement. Pour deux d'entre eux, le Conseil des Etats a la priorité; pour deux autres, c'est le Conseil national. Ils ne sont pas étudiés en un seul et unique débat. La commis- sion de votre conseil n'a considéré qu'un aspect des choses parce que les autres aspects sont inscrits dans un ordre du
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jour à venir. Bref, la vue d'ensemble que le Conseil fédéral a tenté de conserver en présentant simultanément quatre mes- sages, nous échappe à l'échelon parlementaire lorsqu'on est obligé, selon les règles de la procédure, de traiter les affaires en pièces détachées.
Cela explique, Monsieur Miville, pourquoi vous n'avez pas trouvé toute satisfaction dans le message que nous exami- nons maintenant. En réalité, les réponses de fait à votre postu- lat ne sont pas à chercher uniquement dans le présent mes- sage mais également dans les autres. Ainsi, en ce qui con- cerne le financement de mesures de politique économique, l'engagement pour la GRE pour un montant de 100 millions de francs pour les tranches bancaires de crédits mixtes accordés aux pays à haut risque et le rachat à la valeur du marché de la part d'exportateurs résultant d'actions de désendettement avec les pays en développement les moins avancés est une autre explication et une autre réponse à votre postulat. Ainsi, dans le message relatif à la consolidation de dettes, la base pour conclure des accords de réduction de dettes et des opérations de désendettement avec des pays en développe- ment ou d'autres, a été ancrée. C'est précisément la vue d'en- semble qui fait probablement défaut.
Étant donné que le problème posé, qui est celui du classe- ment ou du non-classement de votre postulat, dépasse en réa- lité la signification elle-même de celui-ci, je propose que l'on puisse renoncer à biffer votre postulat du rôle, afin de nous faire ensuite une idée plus globale de l'ensemble des répon- ses qu'il comporte.
Je voulais vous le dire tout de suite puisque la question a été posée et qu'elle touche en réalité le fond du message que nous vous proposons. Voilà pour l'explication de la situation de ce message dans la politique globale telle que l'a conçue le Conseil fédéral.
J'en viens maintenant aux fondements de l'assainissement de la GRE. Tout d'abord, je dois bien constater avec M. Rüesch et avec d'autres que notre GRE helvétique est un instrument essentiel pour notre économie en général et non seulement pour l'économie d'exportation qui en est directement bénéfi- ciaire sans doute. Mais il est clair que la santé de l'économie dans son ensemble dépend aussi de sa capacité d'exporter. M. Rüesch le rappelait, un franc sur deux provient de notre commerce extérieur. Il faut donc donner à cet instrument indis- pensable, dans un monde où la concurrence est de plus en plus âpre, les moyens de continuer son action. Je m'empresse de dire à ceux qui auraient des scrupules, en se demandant s'il ne s'agit pas d'une subvention masquée à l'exportation, que ce que nous faisons, à la dose où nous le faisons en Suisse, ne correspond nullement à une telle critique. Ce que nous avons pu obtenir pendant des années, à savoir l'autonomie finan- cière de l'entreprise GRE et, par conséquent, le non-recours aux deniers publics, est la réponse la plus éloquente que je puisse donner à l'argument d'un subventionnement à l'indus- trie d'exportation.
Du fait que nous avons connu par la suite des périodes de déséquilibre financier intérieur de la GRE, il a fallu que la Confédération intervienne directement. L'idée est maintenant que vous procédiez à un assainissement de manière que l'ins- titution reparte sur des bases convenables et tende, autant que possible, à l'autonomie financière. Que ceci soit bien clair ainsi que le fait que ce que la Suisse réalise à ce titre et par rap- port à tous ses concurrents, les pays industrialisés exporta- teurs, est une moindre mesure. Je ne connais pas d'autres ins- titutions comparables à la GRE qui, à l'étranger, fassent moins qu'elle et qui ne s'engagent pas dans un certain nombre de domaines. En particulier dans le domaine de la couverture des changes, où nous avons perdu tant de millions, les autres pays continuent d'opérer et de fournir cette garantie alors que la GRE a dû interrompre l'exercice. Sans quoi ce n'est pas de 900 millions dont nous parlerions ce matin mais de plus de 2 milliards sans doute. Nous ne sommes donc, sur le plan international, une fois encore, nullement des pécheurs. Nous pouvons avoir la conscience tranquille par rapport à nos con- currents en ayant maintenu la GRE jusqu'à maintenant et en prenant cette mesure d'assainissement pour lui donner un nouveau départ.
L'assainissement de la GRE repose sur la volonté d'éponger son déficit, à cause des pertes monétaires et de la consolida- tion de dettes. C'est bel et bien cela qui doit être réparé. Le Par- lement, contre l'avis du Conseil fédéral avait voulu à l'époque inclure dans la mission de la GRE ce que j'appellerais une mis- sion impossible, c'est-à-dire garantir les pertes monétaires. Cette mission était impossible parce qu'on ne voit pas com- ment, en la matière, la GRE aurait pu faire mieux que le plus dynamique des instituts bancaires. Il était écrit dans le ciel qu'elle partait au devant d'une aventure qui s'est, en effet, passée, au point qu'elle nous a entraînés aux conséquences que vous connaissez. Par conséquent, l'assainissement que nous vous demandons aujourd'hui doit porter essentiellement sur ces pertes monétaires. C'est là-dessus que nous devons nous concentrer, car ces pertes-là ont coûté cher à l'institution puis à la Confédération et doivent maintenant faire l'objet de la méthode d'assainissement que je vous propose.
Est-ce que l'avenir, pour autant, est garanti? Sommes-nous sûrs que nous n'aurons pas de retour de manivelle? Non. C'est pourquoi nous devons tendre à l'autonomie financière voulue par la loi. Nous devons tout mettre en oeuvre pour ne pas nous engager inconsciemment dans des opérations vouées à l'échec. Cela sera fait. Nous devons également pro- céder à la mise en place d'un nouveau tarif des primes de la GRE. Cela a été fait et nous avons remplacé l'ancien tarif li- néaire par un tarif progressif qui constitue des primes plus éle- vées, en fonction des risques.
Les premiers résultats, après bientôt une année d'application de ce nouveau tarif, sont positifs et encourageants. Mais les risques, dans un monde bouleversé par l'endettement et par les concurrences nouvelles qui surgissent, notamment dans la région pacifique et dans le Sud-est asiatique, de même que l'incertitude des temps font que nous sommes dans une situa- tion beaucoup plus mobile, plus ouverte et plus dure que nous n'y étions il y a dix ou quinze ans. Cela me pousse donc à être prudent dans ma réponse, dès lors qu'on n'introduit pas plus le risque monétaire qu'on n'élimine la grosse part du risque de la répétition de déficits à la GRE. Je répète que nous pren- drons avec résolution toutes les mesures nécessaires afin d'éviter ces déficits, mais je ne suis pas certain que cela - y compris le nouveau tarif - nous permettra à coup sûr de garan- tir l'absence de difficultés futures. Sachez en tout cas que nous nous engageons au maximum pour en éviter la répéti- tion.
Comme troisième réflexion à propos de ce débat d'entrée en matière, je pose la question de savoir si la formule proposée par le Conseil fédéral, soit l'assujettissement de ces 900 mil- lions au compte d'Etat et leur maintien au bilan, avec simple- ment le non-paiement des intérêts, est la solution par rapport à celle de la majorité de votre commission?
Personnellement, je suis favorable, au nom du Conseil fédéral, à l'avis de la minorité. Je reconnais avec vous qu'en francs et centimes cela ne représente pas grand-chose et que les effets sur la marche de la GRE et sur celle de la Confédération sont les mêmes. En revanche, les effets sur le bilan ne sont pas pa- reils.
La proposition de la minorité et du Conseil fédéral prévoit un ajustement au compte d'Etat; celle de la majorité, à la suite de M. Hunziker, inscrirait cela au bilan de la GRE. Ce n'est pas une différence fondamentale, et pourtant, politiquement, je vous rappelle que la solution de la majorité, qui a été primitive- ment imaginée par le gouvernement, a fait surgir de très nom- breuses critiques et engendré de nombreuses réserves. Cel- les-ci iraient-elles jusqu'au référendum, au cas où le Parle- ment accepterait la proposition de la majorité?
Je ne spéculerai pas là-dessus ni ne gouvernerai en fonction de craintes d'un référendum. Je constate en tout cas que, par rapport à la situation initiale soumise à la consultation par le Conseil fédéral, il y a un plus de taille allant dans le sens de ceux qui pouvaient s'inquiéter de notre proposition, soit l'ou- verture de la GRE aux opérations de désendettement. C'est cette mise à disposition de 100 millions de francs pour des opérations de désendettement, dans le cadre du nouveau crédit-cadre pour les mesures de coopération économique et commerciale avec les pays en développement - objet du mes-
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sage évoqué antérieurement - qui permettra d'effacer les det- tes d'un montant d'au moins 400 à 600 millions de francs - cela n'est rien face à l'endettement mondial, mais à l'échelle suisse ce n'est pas rien - dont 300 ou 400 millions de créances qui seraient garanties par la GRE. Deux cents à trois cents mil- lions seront financés par l'effacement d'avances de la Confé- dération à la GRE, dans le cadre de l'arrêté que nous exami- nons maintenant.
Telle est la dimension entièrement nouvelle de la GRE que nous voulons assainir. C'est dans ce sens que, personnelle- ment, je pense que dans l'ordre de préférence des solutions, celle du Conseil fédéral choisie pour l'assainissement est la meilleure; je vous engagerai tout à l'heure à vous y rallier. La méthode de la majorité de la commission est moins bonne, mais elle ne combat pas l'aspect entièrement nouveau intro- duit par la contribution de la GRE au désendettement. C'est en quoi la motion de la majorité pourrait être moins bonne que la proposition du Conseil fédéral, n'est pas franchement mau- vaise ni bien entendu scandaleuse.
Enfin, dernière solution, c'est celle qui avait été mise en con- sultation et qui ne comprenait pas le volet du désendettement. Heureusement, il s'agit d'une formule que le message n'a en soi pas retenue, en sorte qu'au total je vous présente, au nom du Conseil fédéral, une solution d'assainissement de la GRE allant au-delà du seul assainissement financier qu'il fallait éta- blir et qui introduit un volet développement qui en fait tout le charme et toute la saveur. C'est dans ce sens-là que je vous remercie d'entrer en matière puis, tout à l'heure, de pouvoir choisir, parmi les formules proposées, celle de la minorité de votre commission.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Titel Uebernahme von Währungsverlusten Abs. 1
Der Bund übernimmt die Verluste der Exportrisikogarantie, welche zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 1. April 1985 aus Entschädigungen auf erlassenen Verfügungen für die Dek- kung von Währungsrisiken entstanden sind.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Meier Josi, Piller) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1
Proposition de la commission Majorité
Titre Prise en charge de pertes monétaires Al. 1
La Confédération prend à sa charge les pertes qui, entre le 1er juillet 1973 et le 1er avril 1985, résultent de paiements de dom- mages effectués sur la base de décisions rendues au titre de la garantie contre les risques monétaires. Al. 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité (Meier Josi, Piller) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 1bis Antrag der Kommission Mehrheit Titel Berechnung der Verluste Text
Die Verluste berechnen sich nach den für die Deckung der Währungsrisiken geleisteten Schadensvergütungen, abzüg- lich der dafür entrichteten Gebühren. Die auf diesen Scha- densvergütungen entstandenen Zinskosten werden den Ver- lusten zugerechnet.
Minderheit (Meier Josi, Piller) Ablehnung des Antrages der Mehrheit
Art. 1bis Proposition de la commission Majorité Titre Calcul des pertes Texte
Les pertes sont calculées sur la base des paiements de dom- mages versés au titre de la couverture des risques monétaires, sous déduction des émoluments correspondants. Les intérêts résultant desdits paiements sont ajoutés aux pertes.
Minorité (Meier Josi, Piller) Rejeter la proposition de la majorité
Art. 1ter Antrag der Kommission Mehrheit Titel Durchführung Abs. 1
Die Uebernahme der Verluste erfolgt im Ausmass des Verlust- vortrags der ERG-Bilanz auf wertberichtigter Basis. Abs. 2
Die für die Deckung der Verluste aus Währungsrisiken ge- währten Vorschüsse sind ab 1. Januar 1990 zinsfrei.
Minderheit (Meier Josi, Piller) Ablehnung des Antrages der Mehrheit
Art. 1ter Proposition de la commission Majorité Titre Exécution Al. 1
Les pertes sont prises en charge jusqu'à concurrence des re- ports de pertes au bilan GRE, effectués en valeur ajustée. Al. 2
A partir du 1er janvier 1990 le service des intérêts sur les avan- ces accordées pour la couverture des pertes monétaires est suspendu.
Minorité (Meier Josi, Piller) Rejeter la proposition de la majorité
Art. 2 Antrag der Kommission Titel Finanzielle Regelung bei Entschuldungsaktionen Abs. 1, 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Entlastung der Exportrisikogarantie
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Art. 2 Proposition de la commission
Titre Réglementation financière en cas d'action de désendette- ment. Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 3 Antrag der Kommission Titel
Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer
Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Er tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1990 in Kraft. Der Bun- desrat hebt ihn auf, wenn alle Verluste übernommen sind.
Art. 3
Proposition de la commission
Titre
Référendum, entré en vigueur et durée d'application Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Il prend effet le 1er janvier 1990. Le Conseil fédéral l'abrogera lorsque toutes les pertes auront été prises en charge.
Schönenberger, Berichterstatter: Es gibt dem bereits Gesag- ten relativ wenig beizufügen. Es geht darum, ob Sie nur die Zinsen auf den Vorschüssen, auf den Verlusten, oder ob Sie die Verluste als solche streichen wollen. Das ist die Frage, die sich stellt. Herrn Miville möchte ich sagen: Bei diesen 900 Mil- lionen Franken handelt es sich natürlich nicht um ein Ge- schenk an die Exportwirtschaft, denn mit der Uebernahme der Währungsrisiken hat man im Jahre 1973 einen Dienst am Werkplatz Schweiz getan. Wollte man heute die Währungsver- luste, die von 1973 bis 1985 eingetreten sind, mit Prämiener- höhungen der Exportrisikogarantie decken, würden diese Prä- mien vollständig prohibitiv, und sie würden insbesondere die weitere Existenz der ERG überhaupt in Frage stellen.
Es geht heute um eine abschliessende Bereinigung einer defi- nierten Altlast. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass mit der Höherbewertung des Schweizerfrankens in den sieb- ziger Jahren, namentlich seit dem Uebergang zu flexiblen Wechselkursen, die schweizerische Exportindustrie in erhebli- che Schwierigkeiten geraten ist. Die Schweizer Produkte ha- ben sich damals im Ausland verteuert, und unsere Exportindu- strie geriet in grosse Konkurrenzschwierigkeiten, so dass die Gefahr von Marktanteilsverlusten bestand. In dieser kritischen Situation wurde die ERG als konjunkturpolitisches Instrument von den Bundesbehörden bewusst grosszügig eingesetzt. Sie war das einzige Mittel, das uns zur Verfügung stand, um den Firmen zur Ueberwindung der damals auftretenden Schwie- rigkeiten zu helfen. Weil die Kursentwicklungen ungünstig ver- liefen, entstanden Verluste aus der Währungsabsicherung. Diese Währungsverluste sind aber nicht auf ein Versagen der ERG zurückzuführen, vielmehr waren sie die Folge der bun- desrätlichen Politik, welche die ERG - wie schon gesagt - be- wusst als Instrument zur Erhaltung von Arbeitsplätzen einge- setzt hat. Es ist daher nach Ansicht der Mehrheit der Kommis- sion - die Verhältnisse lagen bei 6 zu 2 - konsequent und rich- tig, wenn die Behörden nun die Kosten der beschlossenen Notmassnahmen auch übernehmen und der Vermögensrech- nung des Bundes belasten.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesrat im Vernehmlassungsverfahren noch eine ganz andere Haltung eingenommen hat als in der Botschaft und heute. Herr Bun- desrat Delamuraz sprach davon, es seien «de nombreuses cri- tiques, de nombreuses réserves» eingegangen. Er vergisst dabei aber - was ich gesagt habe -, dass sich die drei bürgerli- chen Bundesratsparteien und die Wirtschaft entschieden hin- ter den Vorschlag des Bundesrates gestellt haben. Es besteht heute kein Anlass zurückzukrebsen, zumal der Bund mit kei- nem einzigen Rappen mehr belastet wird, wenn wir die Verlu-
ste abschreiben. Es hat keinen Sinn, solche Positionen jahr- zehntelang vor sich herzuschieben, nur weil der Mut mangelt, endlich Remedur zu schaffen.
In der Kommission haben wir die Auffassung vertreten, dass es auch die Ehrlichkeit verlangt, dass hier einmal ein Strich ge- macht wird, damit ein Neuanfang möglich wird. Ich bitte Sie also, sich im Sinne der Anträge der Kommissionsmehrheit zu entscheiden. Diese Anträge in den Artikeln 1, 1bis, 1ter, 2 und 3 sind praktisch identisch mit der ersten Vernehmlas- sungsvorlage des Bundesrates. Also können sie ja gar nicht so schlecht sein, ansonsten ich vermuten müsste, der Bun- desrat hätte sich total auf dem Irrweg befunden, als er seinen Vorschlag in die Vernehmlassung schickte.
Frau Meier Josi, Sprecherin der Minderheit: Ich spreche nur einmal zu diesen Minderheitsanträgen, die als Ganzes zu ver- stehen sind. Es kann auch gesamthaft darüber abgestimmt werden.
Die Minderheit beantragt Ihnen, bei den Artikeln 1, 1bis und 1ter dem bundesratlichen Entwurf zuzustimmen. Vorerst möchte ich mich an Herrn Ruesch wenden und ihn versichern, dass ich die ERG auch gewollt habe, dass ich sie weiter will und hinter ihr stehe. Ich begnüge mich aber nicht mit Sym- ptombehandlungen, sondern ich bin für grundsätzliche Mass- nahmen. Ich versuche, folgerichtig zu politisieren. Wenn ich vorher beim KIG dafür einstand, dass im Privatrecht gleich starke Partner einander gegenüberstehen, dann steckt hinter meinem jetzigen Antrag die gleiche Philosophie: ich möchte, dass sich mit der Zeit auch weltweit gleich starke Partner ge- genüberstehen können.
Mehrheit und Minderheit sind sich darüber einig, dass die ERG von ihren Liquiditätssorgen befreit werden muss. Wäh- rend die Mehrheit zu diesem Zweck kurzerhand 900 Millionen Franken Währungsverluste samt Zinsen aus der ERG-Bilanz streichen, also definitiv dem Bund aufhalsen will, begnügen sich Bundesrat und Minderheit mit einem Zinserlass auf die Kapitalvorschüsse, für die nur sukzessive Abschreibungen und Wertberichtigungen vorzunehmen wären.
Die Währungsrisikoverluste entstanden, weil beim Wechsel von den festen auf die freien Wechselkurse anfangs der sieb- ziger Jahre niemand wusste, wie man mit dieser Aenderung umzugehen hatte. Das ist noch verständlich. Dass wir aber von 1973 bis 1985 zuwarteten mit dem Sistieren dieser Risiko- übernahme - die im Rückblick falsch war, das haben die Kom- missionsberatungen gezeigt -, ist äusserst betrüblich. Dass wir daneben vergessen haben, die Währungsgewinne ab- zuschöpfen, ist ein weiterer bedauerlicher Mangel. Dann bie- tet sich natürlich die Kurzformel an, das sei eine Privatisierung der Währungsgewinne und eine Sozialisierung der Währungs- verluste.
Wenn jetzt nach diesem Fiasko kurzerhand der Verlust in der Grössenordnung von fast einer Milliarde gestrichen wird, dann gibt das böses Blut. Der Vorwurf, das Geld werde der Wirt- schaft nachgeworfen, den ich ja gerade mit meinem Minder- heitsantrag vermeiden will, liegt dann eben nahe und das Re- ferendum gegen die Vorlage ebenfalls.
Der Minderheit scheint es psychologisch und politisch wag- halsig, so leichtfertig vom Tisch zu wischen und vergessen zu lassen, dass unsere Entscheidfehler (der Bundesrat hat richtig darauf hingewiesen: hier hat das Parlament gesündigt, nicht er) zu Verlusten von fast einer Milliarde geführt haben. In den Vernehmlassungen kamen diese Bedenken deutlich zum Ausdruck.
Die Warnung vor einem Rückfall in die Uebernahme von Wäh- rungsrisiken darf über die Bilanz ruhig noch augenfällig weiter- bestehen. Wir haben diese Praxis nämlich 1985 nur sistiert und nicht etwa auf alle Zeiten verunmöglicht.
Es gibt noch einen zweiten Grund, in der Bilanz nicht vor- schnell mit dem nassen Schwamm aufzutreten und sozusa- gen auf Vorrat Abschreibungen zu tätigen. Die Gesamtverluste gründen bekanntlich nicht nur auf den Währungsrisikoverlu- sten, sondern eben auch in der Zahlungsschwäche von so vie- len Entwicklungsländern. Diese Guthaben sind zwar auch not- leidend, aber nicht derart unwiederbringlich verloren wie die Währungsverluste. Die gesamten Bundesvorschüsse wach-
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Garantie contre les risques à l'exportation
sen nach dem Finanzplan demnächst noch bis auf rund 2,5 Milliarden Franken auf. Etwa gleich hoch sind die Gutha- ben gegenüber den überschuldeten Staaten im Osten und Sü- den. Aber der Berg dieser Forderungen ist im Wachsen und damit die Bundesvorschüsse ebenfalls.
Der Bundesrat hat die ERG-Probleme daher zu Recht als Gan- zes betrachtet und auch entschieden, die ERG-Sanierung müsse einhergehen mit Entschuldungsmassnahmen für die Entwicklungsländer. Er will daher auch nur parallel zum Erlass von ERG-Schulden gegenüber Entwicklungsländern auf die Vorschüsse an die ERG verzichten. Er hat beides gekoppelt. Das ist der Kern seiner Vorlage, und das ist heute richtig: Die ERG einerseits unterstützen mit globalen Sanierungsanstren- gungen und gleichzeitig dazu beitragen, dass die Entwick- lungsländer aus ihrer Schuldenmisere herauskommen. Das Kästchendenken von Buchhaltern genügt heute nicht mehr. Wir brauchen eine globale Sicht.
Die politische Koppelung von ERG und Entschuldungsmass- nahmen beziehungsweise Entwicklungshilfe ist nicht die Ma- sche nur von einigen Hilfswerken. Sie liegt vielmehr im Inter- esse der Exporteure und der ERG, wenn eben die Exportrisi- ken langfristig reduziert werden sollen.
Der Bundesrat tat nichts anderes, als was die Herren Brady und Baker und was die Leute von den Entwicklungsbanken schon längst versuchen. Sie alle haben begriffen, dass das Ziel einer gerechten Weltwirtschaftsordnung nur dann erreicht wird, wenn wir auch bei der Behandlung einer ERG an die Sa- nierung der Schuldnerländer denken, damit sich die Risiken, welche die ERG versichert, eben sukzessive grundsätzlich re- duzieren.
Deshalb schlage ich Ihnen vor, der Vorlage in der Version des Bundesrates zuzustimmen und nicht in der Version der Mehr- heit.
Piller: Erlauben Sie mir, doch noch einige Worte zu sagen, zu- erst auch an Herrn Ruesch.
Gerade die Gewerkschafter und die Sozialdemokraten wis- sen, wie wichtig sichere Arbeitsplätze sind und wie wichtig eine gut funktionierende Wirtschaft ist. Darum stehen wir auch voll und ganz zur ERG. Wir wollen eine gesunde ERG, aber wir möchten nicht, dass weiterhin die Verluste sozialisiert werden und die Gewinne eben nicht.
Frau Josi Meier hat darauf hingewiesen: Wir haben leider Got- tes die Währungsgewinne vergessen; der Staat hat einfach die Währungsverluste zu übernehmen.
Es kommt etwas Weiteres dazu: Ich erinnere an das Postulat von Herrn Miville. Ich erinnere aber auch an den Vorstoss von Herrn Salvioni. Es ist eine alte Forderung der Entwicklungshil- feorganisationen, meiner Partei und auch der Gewerkschaf- ten, sei das der Christlichnationale Gewerkschaftsbund oder der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass die ERG- Kommission auf eine breitere politische Basis abgestellt wer- den sollte. Das hängt alles zusammen mit der Bereitschaft, letztlich die 900 Millionen Franken abzuschreiben. Wir schla- gen deshalb vor, den Weg des Bundesrates zu wählen und diese Sache zu realisieren.
Heute besteht die Kommission aus drei Vertretern des Bundes (Bundesamt für Aussenwirtschaft, Finanzverwaltung und Biga) und drei Vertretern der Wirtschaft (Maschinenindustrie, Vorort und chemische Industrie). Sie alle haben den Brief der Entwicklungshilfeorganisationen erhalten - etwa drei Viertel aller Garantien entfallen auf Exporte in Entwicklungsländer. Bei den ärmsten Entwicklungsländern muss die ERG von Ge- setzes wegen entwicklungspolitische Gesichtspunkte mit- berücksichtigen, und aus diesem Grunde muss auch die Kommission künftig entsprechend mit Fachleuten aufgefüllt werden.
Wenn man diese Zahlen heute ansieht - drei Viertel der Garan- tien betreffen Entwicklungsländer -, muss man sich doch die Frage stellen, warum sich das so entwickeln konnte. Persön- lich komme ich zum Schluss, dass man hier eine gewisse Zeit lang allzu leger Garantien und von seiten der Banken natürlich auch Kredite gewährt hat, weil das garantiert war. Man hat den Leuten in Entwicklungsländern Waren verkauft, die sie zum Teil gar nicht brauchen konnten. Heute gibt es namhafte Kritik.
Ich möchte hier beispielsweise nur an Frau Blunschy erinnern, die ganz klar gesagt hat, dass man sehr oft Sachen verkauft hat, sogenannte Investitionsleichen, die heute auf der einen Seite zum Teil von den Aermsten berappt werden müssen und die uns auf der anderen Seite diese 900 Millionen Franken Schulden brachten.
Ich bin der Meinung, dass wir umdenken müssen, dass wir die ERG gesunden lassen müssen, dass wir auch diese 900 Mil- lionen Franken letztlich abschreiben müssen; aber der Weg des Bundesrates ist meines Erachtens der sinnvolle. Wenn wir der Kommission folgen, dann - Frau Josi Meier hat darauf hin- gewiesen - werden wir den Vorwurf ganz sicher nicht los, dass man für diese 900 Millionen Franken einfach den Steuerzahler zur Kasse bittet, weil - ich sage das ganz offen - relativ schlud- rig gearbeitet wurde, einfach à la légère. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat das relativ klar gesagt. Der Schweize- rische Gewerkschaftsbund ist ja nicht nur eine marginale, son- dern eine sehr wichtige Organisation in unserem Lande. Mit al- lem Nachdruck fordert der Gewerkschaftsbund im weiteren, dass alle Arbeitnehmervertreter und Drittweltexperten in die Entscheidungsgremien der ERG aufgenommen werden soll- ten. «Wir sind verbittert, dass der Bundesrat sich von Parla- mentariern mit direkter Interessenbindung in der Exportwirt- schaft derartige Fehlleistungen aufbinden liess und mit dem Hut in der Hand die Runde beim Steuerzahler macht, um das Loch zu stopfen.» Das schreibt der Schweizerische Gewerk- schaftsbund.
Ich bin der Meinung; dass diese Kritik ernst zu nehmen ist und dass wir dafür sorgen sollten, möglichst ohne Referendum eine saubere Lösung herbeizuführen. Der Bundesrat schlägt uns diese Lösung vor. Herr Schönenberger, es ist nicht ein- fach so, dass, nur weil jetzt die drei bürgerlichen Parteien und die Industrievertreter für die erste Lösung waren, das die grosse Mehrheit ist. Ich betone noch einmal, es gibt ganz wichtige grosse Verbände, die hier nicht folgen konnten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Sozialdemokrati- sche Partei, die Hilfswerke wollen eine Aenderung, und der Bundesrat schlägt diesen Weg vor. Wir sollten den jetzt gehen. Ich kann Ihnen versichern, dass es - auch wenn die drei bür- gerlichen Bundesratsparteien für die Lösung der Kommissi- onsmehrheit sind - im Falle eines Abstimmungskampfes kaum gelingen wird, dem Volk klarzumachen, warum diese 900 Millionen einfach abgeschrieben werden sollen ohne die echte Garantie, dass sich dies nicht wiederholen wird, und ohne die Verbesserungen, wie sie im Nationalrat in einem Po- stulat gefordert worden sind. Ich bitte Sie, der Minderheit zuzu- stimmen.
Hunziker: Kein Parlament in einem westlichen Industrieland tut sich so schwer, für die Exporttätigkeit der eigenen Wirt- schaft Rahmenbedingungen zu schaffen, wie wir sie heute dis- kutieren. Bei jeder dieser Vorlagen haben wir Mühe. Es kann nicht daran liegen, dass da irgendwelche parteipolitischen und ideologischen Ueberlegungen massgebend sind, wenn ich das im gesamteuropäischen Rahmen anschaue. Die star- ken Impulse für Exportförderung in einem viel weiteren Sinn als hier waren in den siebziger Jahren in der BRD festzustellen - es war die Aera Brandt/Schmidt - und in den achtziger Jah- ren in Schweden und Frankreich - das war zum Teil die Aera Olof Palme und Mitterrand. Dies sind alles Leute, die ja nicht einer Partei angehörten, die wegen zu ausgeprägter Wirt- schaftsnähe irgendwie verdächtig wären. Aber offenbar hat man in anderen Ländern und Parlamenten besser begriffen, wie direkt der Zusammenhang zwischen Exporttätigkeit einer- seits und Arbeitsplätzen, Wohlstand und anderen wichtigen Dingen andererseits ist. Bei uns wird jedesmal die ganze Pro- blematik der Entwicklungshilfe, der ebenfalls ein hoher Stel- lenwert zukommt, in einen direkten Konnex gebracht; dann setzt die Bremswirkung ein. Wenn wir umgekehrt jedesmal, wenn wir über Entwicklungshilfe diskutieren, sagen würden, ja, dann muss aber auch bei der Exportförderung das und das getan werden, würden wir uns in einem endlosen Gestrüpp von unfruchtbaren Diskussionen verlieren.
Sehen Sie, unsere Wirtschaft - das ist nachzuweisen, das hat man in unserem Parlament auch schon mehr als einmal ge-
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hört - ist verglichen mit anderen Industrieländern Westeuro- pas bezüglich exportfördernder Massnahmen, direkte oder in- direkte, schlechter gestellt. Das in bezug auf die räumliche und auf die leistungsmässige Komponente, aber auch in be- zug auf die Abdeckung von schwer einschätzbaren Risiken und in bezug auf die zu erbringenden Prämien. Ich will nur ei- nen Vergleich machen, den man deswegen gut anstellen kann, weil zwei ähnliche Instrumente verglichen werden: un- sere Exportrisikogarantie und die Tätigkeit der Hermes in der Bundesrepublik Deutschland. Dort geht es neben anderen ex- portfördernden Massnahmen der Bundesrepublik um das, was man mit unserer ERG vergleichen kann. Die deutsche Hermes gewährt Konditionen, die weit über das hinausgehen - ich hätte die Details irgendwo greifbar -, was bei uns Brauch ist. Sie spielt auch bei schwierigen Märkten, etwa Polen, Jugo- slawien und Aegypten, und zwar nicht erst in den letzten neun Monaten. Dazu kommt, dass die Prämien, die dort für diese viel weitergehenden Risikoabdeckungen entrichtet werden müssen, wesentlich tiefer sind. Also soll mir doch keiner sa- gen, dass wir hier mit unserer Exportrisikogarantie im interna- tionalen Vergleich des Guten zuviel tun.
Stellen wir uns die Frage, was die Vorlage, die wir heute bera- ten, eigentlich will. Sie hat doch das Ziel, die Eigenwirtschaft- lichkeit der ERG zu verbessern, das Gleichgewicht zwischen Guthaben und Schulden herzustellen und langfristig genü- gend Liquidität zu sichern. Genau diesem Ziel wurde die ur- sprüngliche Version des Bundesrates vor dem Vernehmlas- sungsverfahren gerecht, die Version, die identisch ist mit der heutigen Mehrheitsversion.
Wenn Sie diese annehmen, hat das keine Auswirkungen auf die Jahresrechnung der ERG - das ist schon gesagt worden -; hingegen hat sie selbstverständlich Auswirkungen auf die Bi- lanz.
Noch ein Wort zur Differenz zwischen Wertberichtigungen, zwischen diesen 650 Millionen und den 900 Millionen Franken Gesamtverlusten. Die 650 Millionen würden, wenn man der Mehrheit folgt, sofort gestrichen, das heisst, die Bilanz der ERG würde in diesem Ausmass entlastet. Die verbleibenden 250 Millionen hingegen würden in der ERG-Bilanz erst nach Massgabe der neu entstehenden Unterdeckung gestrichen. Ohne eine neue Unterdeckung - das muss einmal gesagt wer- den - gibt es für die ERG keine Entschädigung. Nach dem An- trag der Kommissionsminderheit bleiben die 900 Millionen Gesamtverluste deshalb in der ERG-Bilanz drin. Anders wäre es nur dann, wenn sich die Lage der ERG so erheblich ändern würde, dass zusätzlich 900 Millionen verdient werden könn- ten, und dass dies je der Fall sein könnte, glaubt ja niemand. Was mich am meisten beeindruckt, sind die Bedenken in be- zug auf das Referendum. Sie sind in der Tat nicht ganz un- begründet. Ich glaube aber, dass da zweierlei zu bedenken ist. Mit der Referendumsdrohung will man ja weniger die ERG di- rekt aufs Korn nehmen; vielmehr will man gegenüber den Ent- wicklungsländern etwas Zusätzliches herausholen. So weit, so gut. Ein direkter Zusammenhang zwischen ERG und dem besteht allerdings nicht; aber es sind zwei Anliegen, die mei- ner Meinung nach gleichrangige Unterstützung verdienen. Wir sollten wohl Währungsgarantie und Schuldenerlass als zweierlei anschauen, aber als erstrebenswert erachten. Wenn man die Vernehmlassungen durchschaut, stellt man gegen- über bisher eine erhöhte Bereitschaft fest - auch bei Parteien und Kreisen, die da eher zurückhaltend waren - zu einem Schuldenerlass gegenüber solchen Ländern und nicht nur zur Konsolidierung. Ich glaube daher, dass unabhängig davon, was wir hier bei der ERG beschliessen, die andere Frage im Raum bleibt. Sie ist durch parlamentarische Vorstosse aktuali- siert und wird uns auch sonst sehr bald wieder beschäftigen. Das zweite, was im Hinblick auf das Referendum zu bedenken ist: Die aufgelaufenen Verlustbeträge sind auf jeden Fall verlo- ren. Das ist schon von einem Votanten gesagt worden. Es wäre daher inkonsequent und auch unaufrichtig, das zu ver- schweigen.
Zum Schluss: Wir sind Erstrat und nicht Zweitrat. Und hier geht es um eine derart grundsätzliche Frage, dass es sicher richtig ist, wenn die Frage auch im Zweitrat zur Diskussion steht. Soll- ten dort die Bedenken wegen eines Referendums so schwer
wiegen, dass sich eine neue Lagebeurteilung aufdrängt, dann ist unser Rat dazu durchaus offen. Wir haben diese Möglich- keit im Rahmen der Differenzbereinigung. Ganz abgesehen vom Verfahrensmässigen meine ich auch von der Sache her, es sei richtig, den Mehrheitsanträgen zuzustimmen, die alle zusammenhängen.
Gadient: Es ist ohne Zweifel so, dass unsere Wirtschaft im sich verschärfenden Konkurrenzkampf auf dieses wichtige Instru- ment weiterhin angewiesen ist, wenn sie sich auf den Export- märkten behaupten will. Wenn Herr Rüesch sagte, dass wir mit dieser Vorlage ausnahmsweise einmal Gelegenheit hätten, et- was auf diesem Gebiet zu tun, dann ist dem immerhin entge- genzuhalten, dass die Exportrisikogarantie bereits 1934 ge- schaffen wurde und dass sie bis 1988 147 000 Verfügungen im Gesamtlieferwert von 180 Milliarden Franken erlassen hat. Das sind ohne Zweifel respektable Zahlen. Es ist auch zu er- wähnen, dass die Währungsgarantie seinerzeit vorausseh- bare Konsequenzen hatte. Es ist damals aus Kreisen der Wirt- schaft vor den Auswirkungen gewarnt worden, mit denen wir heute konfrontiert sind. Man wollte das Instrument gleichwohl durchsetzen. Auch darin besteht ohne Zweifel eine entspre- chende Leistung. Auch die heutige Vorlage, nach Vorschlag des Bundesrates und der Minderheit, weist ein respektables Bekenntnis zu dieser Einrichtung auf.
Wenn ich gleichwohl dem ERG-Konzept nach dem von Herrn Hunziker in der Kommission eingebrachten Vorschlag, dem Vorschlag der Mehrheit, zugestimmt habe, so zusätzlich zu den von Kollege Hunziker dargelegten sachlichen Argumen- ten - die ich nicht wiederholen möchte - doch auch gestützt auf den von mir schon in der Kommission geäusserten Gedan- ken, dass diese 900 Millionen Franken, um die wir diskutieren, heute bereits so oder anders verloren sind, wie uns das sei- tens der Verwaltung bestätigt worden ist. Freilich mag die Re- aktion so sein, wie Kollegin Meier befürchtet, dass man uns den Vorwurf machen wird, man werfe der Wirtschaft Geld nach. Dazu ist jedoch zu bemerken, dass das Geld ohnehin nicht mehr vorhanden ist. Es gibt demnach de facto nichts mehr nachzuwerfen, es geht vielmehr um eine Flurbereini- gung. Es ist eine Frage der Konsequenz, dass wir die Ab- schreibung dieser Forderung, dieser Altlast, vornehmen, nachdem ein privater Betrieb in einer solchen Situation schon längst hätte die Bilanz deponieren müssen. Es ist also eine Frage der Konsequenz, dass wir diese Papierforderung nicht prolongieren. Der Kommissionspräsident hat gesagt, dass die ERG kein entwicklungspolitisches Instrument sei - Arbeits- platzsicherung im Inland, Exportförderung seien die Stich- worte. Gemäss dem Grundgedanken der Einrichtung trifft das durchaus zu, aber diese Aussage ist doch zu relativieren. Kol- legin Meier hat auf die Bedeutung der Koppelung aufmerksam gemacht, wie sie heute in den internationalen Strategien zum Ausdruck kommt und wie sie auch die vom Bundesrat soeben eingesetzte Expertenkommission zum Ausdruck bringt, von der uns Herr Bundesrat Delamuraz in der letzten Sitzung be- richtet hat.
Für mich war es wesentlich, dass wir das Schuldenkonsolidie- rungsabkommen im gleichen Kontext bearbeiten und behan- deln konnten. Diese Entschuldungsaktion wollte gerade jenen Kreisen entgegenkommen, die im Zusammenhang mit der Währungsgarantieentlastung auch etwas für die Entwick- lungsländer tun wollten. Beim Entwicklungshilfevertrag ist eine direkte Partnerschaft möglich. Bei der ERG bleibt dem Bund nichts anderes, als mit dem Exporteur als Partner zu ver- handeln, wenn er diese Koordination erreichen will. Die ERG muss demzufolge über den Exporteur agieren. Die ERG ver- sucht jeweils auf indirektem Weg, etwa unter Einschaltung der Weltbank und unter Zuhilfenahme dieser Dienste, die zusätz- lich nötig werdenden Informationen zu bekommen. Es ist uns versichert worden, dass davon auch Gebrauch gemacht wird und dass es durchaus schon vorgekommen sei, dass Projekte aus entwicklungspolitischen Gründen abgelehnt worden sind. Diese Zusammenhänge gilt es vermehrt zu erkennen. Ich möchte der Erwartung Ausdruck geben, dass man in Zu- kunft dieser Vernetzung das besondere Augenmerk widmet, ganz im Sinne des erwähnten Expertenberichtes.
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Frau Simmen: Ich habe mit einigem Erstaunen zugehört, wie Kollegen, die sonst in ordnungspolitischer Hinsicht ihre Mess- latte recht hoch anlegen, mit Sehnsucht nach Ländern blicken, die in Sachen Exportförderung eine bedeutend lar- gere Praxis verfolgen. Für mich bedeutet es ein Kompliment an die schweizerische Exportwirtschaft, dass sie trotz oder ge- rade wegen einer relativ bescheidenen Förderung durch den Staat eine weltweit führende Position einnimmt. Entgegen dem Eindruck, der jetzt aus der Diskussion entstehen könnte, geht es beim Minderheitsantrag nicht darum, der ERG irgend etwas wegzunehmen. Die ERG hat nun einmal nur eine Kasse. Die Mittel, die wir zugunsten dieser Kasse einsetzen, sollten so verwendet werden, dass für alle Teile, sowohl für die ERG als Gläubigerin als auch für die Schuldnerländer, ein optimales Resultat erzielt werden könnte. Es ist heute verschiedentlich von Zusammenhängen die Rede gewesen, dass man die Dinge nicht isoliert anschauen könnte.
Ich möchte Ihnen ganz kurz einen weiteren Zusammenhang aufzeigen, der uns nächste Woche beschäftigen wird. Die Re- vision des Asylgesetzes wird auf unserer Traktandenliste ste- hen, und es wird zu Recht darauf hingewiesen werden, dass die einzige auf die Dauer wirksame Lösung dieses Problems in den Herkunftsländern der Asylanten zu suchen ist.
Nur durch eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedin- gungen in diesen Ländern wird die Völkerwanderung, die wir heute erleben, etwas vermindert, wenn auch nicht gestoppt werden können. Eine solche Verbesserung der Lebensum- stände kommt nur auf der Grundlage einer sanierten Volks- wirtschaft in diesen Ländern zustande. Das ist ein weiterer Grund, um die Entschuldungsmassnahmen auf allen Ebenen mit möglichst grosser Energie voranzutreiben und auch im Zu- sammenhang mit der Exportrisikogarantie die Mittel, die wir einsetzen, an Bedingungen in den Empfängerländern zu knüpfen, im Sinne, wie dies Artikel 2 der vorliegenden Bot- schaft auch darstellt.
Ich bitte Sie also ebenfalls, der Kommissionsminderheit und damit der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Ma réponse tiendra en trois points et j'espère en trois minutes, mon cher président.
Le premier point consiste à reprendre la question, que plu- sieurs d'entre vous se sont posée, de savoir comment et pour- quoi les gains monétaires n'avaient pas été exigés de l'indus- trie alors que celle-ci se trouve compensée des pertes moné- taires. Le système est ainsi conçu - c'est peut-être une erreur de construction ou de conception du système - mais je fais re- marquer à ceux qui ont posé la question, et notamment à Mme Meier dans son intervention de tout à l'heure, que même si le système avait été élaboré différemment, l'exigence du remboursement des gains monétaires de la part de l'industrie n'aurait pratiquement pas apporté grand'chose car le taux de change du franc suisse n'a pas cessé de s'apprécier durant les années septante, qui sont les années que nous prenons essentiellement en compte ici. Par conséquent, on n'aurait pas eu grand espoir quant à la somme qu'aurait pu représen- ter ces remboursements.
En ce qui concerne le deuxième point, j'ai donné tout à l'heure les raisons pour lesquelles je choisissais la méthode et la pro- position du Conseil fédéral par rapport à celle de la majorité de la commission. Je répète qu'en termes financiers il y a en réa- lité peu de différence entre le projet du Conseil fédéral et la pro- position de la majorité de la commission. Les ajustements à valeur ont déjà été opérés dans la comptabilité de la Confé- dération. On a tenu compte de la situation financière insatisfai- sante de la GRE et, concernant l'allégement par la non-prise en compte des intérêts à l'avenir, cela aura pour conséquence que la GRE ne devra plus assumer une charge financière sur les pertes de change; nous arrêtons donc les chronomètres à cet égard. Ce qui est important - et j'y insiste - c'est qu'en plus de cette formule les résistances que l'on a quand même obser- vées en dehors des milieux favorables à la proposition du Con- seil fédéral touchaient essentiellement au fait que notre nou- veau système n'était en rien lié à l'aide au développement. C'est précisément cela que nous avons introduit dans le projet final que vous avez sous les yeux. L'action de désendettement
proposée par la Suisse dans le crédit de programme «Aide au développement» est non seulement une réponse.aux ques- tions qu'on se posait mais, à mon avis, une réponse unique. C'est la première fois qu'un pays propose de telles mesures autonomes pour remettre des crédits commerciaux à des pays en voie de développement et je crois que si vous accep- tez ces propositions, elles maintiendront le Parlement helvéti- que dans sa vocation de parlement de pionniers.
Dès lors, la formule du Conseil fédéral, par rapport à la formule de la majorité de votre commission, est plus dans l'esprit de l'inclusion de la GRE dans une politique de l'aide au dévelop- pement. En l'occurrence, c'est pour cette cohérence essen- tiellement formelle, plus que fondamentale quant aux gros sous - cela ne représente pas grande différence - que je vous suggère d'en rester à la formule de la minorité.
Enfin, troisième et dernier point: on a demandé au Conseil fédéral à plusieurs reprises dans le passé d'élargir la commis- sion de la GRE. Il n'est en soi pas favorable à un tel élargisse- ment. Actuellement, ce sont ceux qui portent les risques de l'opération qui sont dans la GRE, c'est-à-dire le secteur expor- tateur de l'économie privée et la Confédération. Elargir cette commission à d'autres milieux pose un problème quant à sa philosophie et à sa mission. Mais je pense que l'éclairage nou- veau que nous donnons à l'activité de la GRE par votre déci- sion mérite en effet que le Conseil fédéral, après le débat dans les deux Chambres, accepte de rouvrir le dossier de la compo- sition. C'est une question de sa compétence et, Messieurs Pil- ler et Miville, je peux vous certifier que le Conseil fédéral, lors- que tout aura été dit dans les deux Chambres, acceptera de refaire l'examen de la composition de la commission sans a priori.
Art. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
22 Stimmen 14 Stimmen
Art. 1bis Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 24 Stimmen 10 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit
Art. 1ter Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
24 Stimmen 11 Stimmen
Art. 2, 3 Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
25 Stimmen 5 Stimmen
Abschreibung - Classement
Schönenberger, Berichterstatter: Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass das Postulat 88.703 von Herrn Miville, Ent- schuldung der Entwicklungsländer, aufrechterhalten wird. Das ändert gar nichts an den Tatsachen. Ich möchte lediglich auf die Gepflogenheiten des Rates aufmerksam machen, wo- nach mit dem Erscheinen der entsprechenden Botschaften solche Postulate eben abgeschrieben werden. Das wäre auch in diesem Fall gegeben, nachdem vier Botschaften vorliegen. Eine haben wir am Montag, die zweite haben wir heute behan- delt, die restlichen zwei kommen noch. Wenn Sie derart Wert darauf legen, das Postulat nicht abzuschreiben, müssen Sie eben gegen die Gepflogenheiten Ihres Rates entscheiden.
323
Entlastung der Exportrisikogarantie
Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der Bot- schaft, die vier Postulate 85.486, 88.495, 88.516 und 88.703 abzuschreiben. Herr Miville hat den Antrag gestellt, sein Postu- lat 88.703 sei nicht abzuschreiben. Der Bundesrat ist mit die- sem Vorgehen einverstanden. Damit bleibt dieses eine Postu- lat auf der Traktandenliste.
Zustimmung - Adhésion An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr La séance est levée à 11 h 45
0
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Entlastung der Exportrisikogarantie Garantie contre les risques à l'exportation. Mesures d'allégement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.016
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
314-323
Page
Pagina
Ref. No
20 018 885
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