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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1990. Nachtrag I
Ad 89.064
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1990. Nachtrag I Budget de la Confédération 1990. Supplément I
Botschaft und Beschlussentwurf vom 2. Mai 1990 Message et projet d'arrêté du 2 mai 1990
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Dobler, Berichterstatter: Die Botschaft über den ersten Nach- trag 1990 der Eidgenossenschaft enthält Kreditnachträge, d. h. Zahlungskredite, von 391,8 Millionen Franken. Davon stellen Begehren von 328,8 Millionen Franken eigentliche Nachtragskredite dar. Der Rest entfällt auf Kreditübertragun- gen aus dem Vorjahr.
Im weiteren beantragt der Bundesrat neue Verpflichtungs- und Zusatzkredite im Umfang von 83,8 Millionen Franken. Schliesslich werden uns Stellenbegehren für die Parlaments- dienste unterbreitet, nämlich 4,5 Etatstellen und drei Hilfskräf- testellen.
Mehr als die Hälfte der Zahlungskredite entfallen auf Beiträge des Bundes an den Nationalstrassenbau, nämlich 150 Millio- nen Franken, und für Zinsvergütungen an die PTT-Betriebe für ihre Kapitalanlagen beim Bund, 59 Millionen Franken.
Besondere Erwähnung verdienen ferner die Beteiligung der Schweiz an einem Stabilisierungsfonds zur Unterstützung der von Polen geplanten Wirtschafts- und Währungsreformen (46,1 Million Franken), die Massnahmen zugunsten der Land- wirtschaft (36,5 Millionen Franken), die Anpassungen der Be- soldungen an die Teuerung (28 Millionen Franken) und die Fi- nanzierung von Soforthilfemassnahmen im Rahmen der ver- stärkten· Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten (19,6 Millionen Franken).
Bei den Zinsvergütungen an die PTT handelt es sich um eine Kreditübertragung. Da die Anlagen zum grossen Teil erst Ende 1989 getätigt wurden, haben sich die Zinsfälligkeiten auf das laufende Jahr verschoben.
Als Ursachen des finanziellen Engpasses im Nationalstrassen- bau werden u. a. zunehmende Umweltschutzauflagen, stei- gende Baukosten und die gute Bausaison 1989 genannt. Nebst einem Rechnungsüberhang von rund 100 Millionen Franken per Ende 1989 überschreiten die Begehren der Kan- tone für 1990 den budgetierten Betrag um 320 Millionen Fran- ken. Ein neues, langfristiges Bauprogramm befindet sich in Bearbeitung.
Die Unterstützung an Polen stützt sich auf den Bundesbe- schluss vom 20. März 1975 über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen.
Die Nachtragskredite im Landwirtschaftsbereich werden ins- besondere für die Verwertung von Inlandgetreide, für ein Ueberbrückungsdarlehen an die Schweizerische Genossen- schaft für Schlachtvieh und Fleischversorgung sowie für Bei- träge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion benötigt. Zu den Verpflichtungskrediten: Vorgesehen ist ein Zusatzkre- dit von 55 Millionen Franken für Radioversorgung im Katastro- phen-, Krisen- und Kriegsfall. Daneben stehen insbesondere Kredite für die Darlehensgewährung an die Wohnbaugenos- senschaften des Bundespersonals (11,2 Millionen Franken), die Neukonzeption der elektronischen Kommunikation der Bundesverwaltung (7,4 Millionen Franken), die Wohnungs- fürsorge des Bundespersonals (6,3 Millionen Franken) sowie für einen Grundstückkauf in Cologny (4 Millionen Franken).
Die Finanzkommission hat die Vorlage des Bundesrates in An- wesenheit der Bundesräte Stich und Ogi behandelt. Sie erach- tet die einzelnen Begehren als ausgewiesen. Immerhin musste darauf hingewiesen werden, dass der Nachtrag I mit
1,3 Prozent der veranschlagten Ausgaben für 1990 deutlich über den entsprechenden Werten der Vorjahre liegt. Ein weite- res Indiz für den zunehmenden Druck auf den Bundeshaus- halt. Wir werden darauf bei der Behandlung der Staatsrech- nung 1989 zurückkommen.
Nicht ganz unbestritten war die Detailberatung des Nachtrags- kredites für die Beiträge des Bundes an den Nationalstrassen- bau von 150 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der dargestellten Kostenentwicklung einerseits und drohender Verzögerungen beim Bauprogramm andererseits stimmte die Kommission dem Kredit letztlich zu.
Nicht gerade begeistert ist der Antrag auf insgesamt 7,5 zu- sätzliche Stellen für die Parlamentsdienste aufgenommen worden. Die Finanzkommission ist nach wie vor der Meinung, dass die eidgenössischen Räte im Bereich der Stellenplafo- nierung mit gutem Beispiel vorangehen sollten, musste sich aber im konkreten Fall von den Argumenten der Verwaltungs- kommission für eine personelle Verstärkung der Parlaments- dienste überzeugen lassen.
Wie diese Kommission feststellte, sind die Parlamentsdienste ohne Personalvermehrung nicht in der Lage, ihre Aufgabe im Bereich der beiden Puk und bei der organisatorischen und vor allem wissenschaftlichen Unterstützung der international ori- entierten parlamentarischen Kommissionen und Delegatio- nen zu erfüllen.
Die einstimmige Finanzkommission empfiehlt Ihnen - bei ei- ner Enthaltung - Zustimmung zum Nachtrag I zum Voran- schlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1989.
Piller: Eine ganz kurze Bemerkung zum Nachtragskredit im Strassenbau: Der Kommissionspräsident hat bereits darauf hingewiesen, warum es zu diesen 150 Millionen gekommen ist. Ich persönlich bin überrascht und auch etwas enttäuscht. Wir sind mit dem Bekenntnis zum qualitativen Wachstum in diese Legislatur gestiegen. Die Begründungen für diese 150 Millionen liegen darin, dass scheinbar von seiten der Kan- tone ein Ueberhang an Nachtragen vorhanden ist und auch eine gute Baukonjunktur besteht. Auf der anderen Seite - um Ihnen ein Beispiel zu sagen - haben wir auf dem Gebiete des Gewässerschutzes Gesuche von Kantonen von 410 Millionen Franken, ein gewaltiger Ueberhang. Es wurden im Budget 1990 lediglich 155 Millionen gesprochen. Ich stelle fest, dass in diesem Bereich kein Nachtragskredit verlangt wurde. Man hat also den Gewässerschutz prioritär schlechter behandelt als den Strassenbau. So geht das natürlich nicht, wenn man mit dem Bekenntnis zum qualitativen Wachstum in die Legisla- tur steigt.
Ich persönlich konnte diesem Nachtragskredit nicht zustim- men; ich habe mich in der Kommission der Stimme enthalten und werde es auch hier tun. Die Gelder sind gesprochen, sie sind praktisch ausgegeben; es hat ja keinen Sinn, dass man einen Antrag auf Streichung dieses Postens stellt, aber ich kann dem nicht zustimmen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 - 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 - 4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1990. Nachtrag I Budget de la Confédération 1990. Supplément I
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1990
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III
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer Ad 89.064
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Numero dell'oggetto
Datum
06.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
285-285
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20 018 877
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