Postulat Jaeger
1263
90.488 Postulat Bär Vermittlungsgeschäfte und Exporte von Abfällen. Verbot Exportation et trafic des déchets. Restrictions
Wortlaut des Postulates vom 23. März 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen so zu ergänzen, dass der Export von schweizerischen Abfällen und Vermittlungsgeschäfte von ausländischen Abfällen durch Firmen mit Sitz in der Schweiz in jene Länder verboten werden, welche nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Entsor- gungsanlagen verfügen.
Texte du postulat du 23 mars 1990
Le Conseil fédéral est prié de compléter les normes légales de manière à interdire l'exportation de déchets suisses, ainsi que la négociation de l'écoulement de déchets étrangers par des entreprises sises en Suisse, à destination de pays ne dispo- sant pas des connaissances et installations requises.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fierz, Gardiol, Leutenegger Oberholzer, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es ist bewährte Praxis der Verwaltung, keine Exporte von Son- dermüll in die Entwicklungsländer zu bewilligen. Bezüglich ra- dioaktiver Abfälle ist eine restriktive Regelung im neuen Strah- lenschutzgesetz vorgesehen, die allerdings Schlupflöcher aufweist. Der Export gewöhnlicher Abfälle ist nicht geordnet, und die Probleme betreffend Vermittlungsgeschäfte durch Schweizer Firmen hat der Bundesrat in Beantwortung der Ein- fachen Anfrage 89.1095 dargestellt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die restriktive Hand- habung des Abfallexports und der Vermittlungsgeschäfte rechtlich klar festgeschrieben werden. Neu spricht auch die EG-Verträglichkeit dafür. Die EG hat sich gegenüber den Mit- gliedern der Lomé-Konvention zu einem Ausfuhrverbot ge- fährlicher Abfälle, inklusive radioaktiver Abfälle, verpflichtet. Zudem steht ein Exportverbot in alle Entwicklungsländer (nicht nur die Mitglieder der Lomé-Konvention) zur Diskus- sion, seit im Mai 1989 das Europäische Parlament einen ent- sprechenden Antrag an die EG-Kommission gestellt hat.
Mit der Formulierung der «erforderlichen Kenntnisse und Ent- sorgungsanlagen» sind neben den Entwicklungsländern ins- besondere auch die Staaten in Osteuropa anvisiert. Für die re- striktive Regelung sprechen natürlich auch die Gefahren, die durch den Transport hervorgerufen werden. In diesem Sinne sollte die Schweiz rasch ein möglichst umfassendes Export- verbot von Abfällen im Rahmen der Sondermüll-Konvention von Basel anmelden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 23. Mai 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 23 mai 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
90.321
Postulat Jaeger Verkehrssicherheit Sécurité du trafic
Wortlaut des Postulates vom 7. Februar 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgenden Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen: 1. Fahrausweis auf Probe, d. h. Abgabe eines provisorischen Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangelnder Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen;
Punktesystem für Führerausweisentzug;
Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Pro- mille.
Texte du postulat du 7 février 1990
Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'intro- duire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du trafic:
Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les pre- mières années, d'un permis provisoire, qui pourra être retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation routière.
Système de points pour le retrait du permis de conduire.
Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le sang.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Günter, Maeder, Oester, We- der-Basel, Zwygart (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Allgemein
Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Anzahl der Verletz- ten und Toten im Strassenverkehr seit 1970 zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwicklung dürfte auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium zurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu stagnieren. Es sind des- halb zusätzliche Massnahmen angebracht.
Zu den einzelnen Massnahmen:
Die Unfallhäufigkeit steigt (nach einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb des Führerausweises. Offen- sichtlich überschätzen «Neufahrer» ihre Fähigkeiten. Ein provi- sorischer Führerausweis hätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigneter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische.
Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdisziplin beitragen. Fah- rer mit hohem Risiko würden drastischer als bisher gewarnt.
Während die Zahl der Verletzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent abgenommen hat, nahm die Zahl der Ver- letzten durch Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden, um 54 Prozent zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allge- mein 39 Prozent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Pro- zent. Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren nach Alkoholgenuss führen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. April 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 avril 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Jaeger Verkehrssicherheit Postulat Jaeger Sécurité du trafic
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Jahr
1990
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III
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.321
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Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1990 - 08:00
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1263-1263
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