Motion Rychen
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milienzulagen gesetzgeberisch tätig zu werden. Bisher hat er von dieser Kompetenz nur im Bereich der Landwirtschaft Ge- brauch gemacht durch Erlass des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG).
Sämtliche Kantone kennen heute Familienzulagen an Arbeit- nehmer ausserhalb der Landwirtschaft, einige auch an Selb- ständigerwerbende und wenige an Nichterwerbstätige.
Die Bestrebungen, ein umfassendes Bundesgesetz über Fa- milienzulagen zu schaffen, gehen bis ins Jahr 1946 zurück und fanden sich seither immer wieder auf der politischen Ta- gesordnung.
Bei den diesbezüglich letzten Vorstössen handelt es sich um die parlamentarische Initiative Nanchen aus dem Jahre 1977 und um die Standesinitiative des Kantons Luzern aus dem Jahre 1983.
Im Auftrag der vorberatenden Nationalratskommission hatte das Eidgenössische Departement des Innern im Jahre 1984 ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren bezüglich ei- ner bundesrechtlichen Ordnung der Familienzulagen durch- geführt. Die Bedürfnisfrage wurde dabei mehrheitlich verneint. 16 Kantone sprachen sich sowohl gegen eine Lösung nach AHV-Modell wie auch gegen die weniger weit gehende Lö- sung in Form eines Rahmengesetzes aus. Es sei wenig sinn- voll, so lautete der Grundtenor, eine Aufgabe dem Bund zu übertragen, welche bis anhin zufriedenstellend durch die Kan- tone wahrgenommen worden sei.
Im Jahre 1986 lehnten der Nationalrat (mit 99 zu 70) und der Ständerat (mit 29 zu 8) eine bundesrechtliche Ordnung der Familienzulagen ab.
Bezüglich der Rechtsstellung von Bürgern aus anderen als EG- und Efta-Staaten sowie bezüglich derjenigen von Asylbe- werbern sind aus heutiger Sicht keine Regelungen denkbar, welche nur auf bundesrechtlicher, nicht jedoch auch auf kan- tonaler Ebene zu realisieren wären.
Im Hinblick auf die Verwirklichung eines Europäischen Wirt- schaftsraumes wären bezüglich der bestehenden kantonalen Familienzulagengesetze ohne Zweifel gewisse Anpassungen nötig (insbesondere Gleichbehandlung von Bürgern der EG und der Efta). Diese wären in einem das ganze Land umfas- senden Gesetz ohne Zweifel einfacher vorzunehmen als in 26 verschiedenen kantonalen Erlassen. Soweit sich dies heute bereits beurteilen lässt, könnten diese notwendigen Anpas- sungen indessen ebenso auf der Basis der bestehenden föde- ralistischen Ordnung realisiert werden.
Im Rahmen der Vorarbeiten im Hinblick auf den allfälligen Ab- schluss eines EWR-Vertrags wird auch dieser Fragenkomplex eingehend zu prüfen sein. Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung wird schliesslich endgültig darüber zu entscheiden sein, inwiefern sich eine einheitliche Bundeslösung bezüglich der Realisierung des sogenannten Acquis communautaire aufdrängt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Le président: M. Stucky combat la motion Hänggi. La discus- sion est renvoyée à une date ultérieure.
Verschoben - Renvoyé
90.313 Motion Rychen Drogenmissbrauch. Nationale Präventionskampagne Toxicomanie. Campagne nationale de prévention
Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, eine breitangelegte nationale Kampagne gegen den Drogenmissbrauch nach dem Vorbild der Aids-Kampagne einzuleiten.
Texte de la motion du 6 février 1990
Le Conseil fédéral est chargé de lancer une campagne natio- nale de prévention de la toxicomanie en prenant pour exemple la campagne contre le SIDA.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Areg- ger, Aubry, Auer, Basler, Bäumlin Ursula, Berger, Biel, Bircher, Blocher, Bonny, Braunschweig, Bremi, Bühler, Bundi, Burck- hardt, Bürgi, Büttiker, Cincera, Columberg, Daepp, Danuser, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Dünki, Eggly, Engler, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fehr, Fierz, Fischer- Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Fri- derici, Früh, Graf, Gysin, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli, Houmard, Iten, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler, Kühne, Lanz, Leuba, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Loretan, Luder, Massy, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Aargau, Mül- ler-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuenschwan- der, Neukomm, Oester, Ott, Pini, Portmann, Reichling, Rei- mann Fritz, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Scheidegger, Schmidhalter, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spälti, Spoerry, Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Ulrich, Wanner, Weber-Schwyz, Widmer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Hans, Zölch, Zwingli, Zwygart (106)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Erstes Ziel der Drogenpolitik muss es sein, Jugendliche vom Drogenkonsum abzuhalten. Der Prävention im Sinne der Infor- mation, Aufklärung und Ueberzeugung kommt daher im Rah- men einer wirksamen Bekämpfung des Drogenmissbrauchs eine zentrale Stellung zu. Von den Kantonen und privaten Or- ganisationen wird in diesem Bereich bereits heute wertvolle Arbeit geleistet. Das heutige Ausmass der Drogenprobleme und der Gefährdung junger Menschen sowie die Gefahr wach- sender Gleichgültigkeit lassen jedoch Zweifel daran aufkom- men, ob diese Anstrengungen genügen. Der Kampf gegen den Drogenmissbrauch ist eine nationale Aufgabe. Sollen po- sitive Resultate im Rahmen einer überzeugenden Prävention erzielt werden, sind vermehrte und insbesondere koordinierte Anstrengungen nötig. Es bedarf der Initiative des Bundes und einer professionell geführten, breitangelegten nationalen Prä- ventionskampagne nach dem Vorbild der Aids-Kampagne.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 5 juin 1990 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rychen Drogenmissbrauch. Nationale Präventionskampagne Motion Rychen Toxicomanie. Campagne nationale de prévention
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1990
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.313
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
1251-1251
Page
Pagina
Ref. No
20 018 722
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