Postulat Leutenegger Oberholzer
1083
Bevölkerung entgegensteht und das eine Einspracheflut her- aufbeschwört. Die Betroffenen wollen nichts verhindern, sondern umweltge- recht bauen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989
Umweltfragen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeits- prüfung auch von den zuständigen Stellen der Kantone und des Bundes beurteilt.
Die Plangenehmigungsbehörden sind damit in der Lage, bei ihren Entscheiden die Interessen des Umwelt- und Land- schaftsschutzes gebührend mitzuberücksichtigen.
Obwohl das Begehren des Motionärs weitgehend erfüllt ist, kann es aus formellen Gründen nur als Postulat angenommen werden.
Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des SBB-Gesetzes (SR 742.31) richten sich die SBB auch bei ihrer Planungsarbeit nach «ge- sunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen» und passen sich den «Erfordernissen des Verkehrs» und den «Fortschrit- ten der Technik» an. Im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des glei- chen Gesetzes haben sich Dritte, die von den SBB Investitio- nen verlangen, welche diese Erfordernisse übersteigen, an diesen «angemessen zu beteiligen». Als Dritte kämen hier die interessierten Kantone in Frage.
Weil die Ergebnisse des Planungsverfahrens noch offen sind, kann das Begehren des Motionärs nur als Postulat entgegen- genommen werden.
Der Bundesrat will das Plangenehmigungsverfahren - inklu- sive der Aufarbeitung von Alternativplanungen - zügig fortset- zen lassen, weshalb dieser Punkt der Motion abzulehnen ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und den Punkt 3 abzulehnen.
Luder: Seit dem Einreichen meiner Motion ist mehr als ein Jahr verstrichen. Der Bundesrat oder die Bundesbahnen ha- ben diese Zeit auch nicht untätig verbracht. Die Bundesbah- nen planen gleichwertig mit ihrer Variante die Variante der Kantone Bern und Solothurn mit der betreffenden Umweltver- träglichkeitsprüfung für beide Varianten. Das zu Punkt 1.
Zu Punkt 2: Im Verwaltungsbericht hat der Bundesrat in Aus- sicht gestellt, eventuelle Mehrkosten einer Variante, die den Vorstellungen der Kantone entspricht, dem Parlament zu un- terbreiten.
Ich möchte eine Feststellung anbringen: Herr Bundesrat Ogi hat sich etliche Male beklagt, beim Beschreiten des Rechts- wegs trete eine Verzögerung beim Bau von «Bahn 2000» ein. Ich stelle fest, dass bei der Strecke Mattstetten-Rothrist noch nie vom Rechtsweg Gebrauch gemacht wurde. Es liegt nun an
uns, beim Planauflageverfahren eine Verzögerung durch ein langwieriges Einspracheverfahren zu vermeiden. Die Kantone und Regionen sollen ihren Anspruch nicht auf dem Einspra- cheweg geltend machen müssen, sondern es sollte möglich sein, dass die Bundesbahnen die Ansprüche der Kantone und Regionen weitgehend berücksichtigen.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat kann die Punkte 1 und 2 der Motion als Postulat annehmen. Herr Nationalrat Luder fordert im weiteren, dass das Plangenehmigungsverfahren einge- stellt werde, bis die Mehrkosten für die Tunnelvarianten vom Parlament bewilligt seien. Das geht rechtlich nicht! Es wäre verkehrspolitisch auch falsch, das muss ich ganz klar sagen. Damit wir überhaupt wissen, ob es Mehrkosten aus regionalen Zusatzforderungen gibt, ist fortzusetzen und abzuschliessen. Das Plangenehmigungsverfahren muss Ergebnisse zeigen. Würden Sie dem Antrag Luder zustimmen, wären Zusatzkre- dite ohne klare Kostenkenntnisse zu sprechen bzw. wäre der Bundesbeschluss «Bahn 2000» zu ändern! Das sollten wir jetzt nicht tun. Es müssten Projektalternativen inhaltlich gewür- digt werden, die noch nicht genug bewertet werden können. Faktisch liefe es auf eine Verzögerung hinaus, ohne dass wir sachlich etwas gewinnen. Der Bundesrat beantragt Ihnen des- halb, Punkt 3 der Motion Luder abzulehnen.
Aufgrund dessen, was Herr Luder in bezug auf die Verzöge- rungen sagte, muss ich auf ein besonderes Problem aufmerk- sam machen, das mir Sorge bereitet. Gegner eines Projekts versuchen mitunter, uns zu zwingen, indem sie sagen: «Wenn unsere Forderungen erfüllt werden, kann das Projekt rascher realisiert werden, womit sich Kosten sparen lassen.» Das kann man nicht akzeptieren. Man muss unter Umständen für die richtige Lösung kämpfen und damit mehr Zeit und höhere Ko- sten in Kauf nehmen.
Ich bitte Sie um Verständnis und um Mithilfe, dieses Projekt, das vom Volk genehmigt wurde, zeitgerecht zu realisieren.
Luder: Ich bin bereit, nach dem Vorschlag des Bundesrats umzuwandeln: Punkt 1 und 2 als Postulat; Punkt 3 ziehe ich zurück. Um die Worte unseres Bundesrats zu gebrauchen: Wir sind bereit, für das Projekt zu kämpfen.
Punkte 1, 2 - Points 1, 2 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Punkt 3 - Point 3 Zurückgezogen - Retiré
89.577
Postulat Leutenegger Oberholzer «Bahn 2000». Bahnhofneubau Liestal RAIL 2000. Reconstruction de la gare de Liestal
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, die SBB damit zu beauftra- gen, im Rahmen des Auflageverfahrens der Projektes «Bahn 2000», Basel-Olten, für den Bahnhofneubau Liestal ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz- kommission und/oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege einzuholen. Dabei muss der Schutz des beste- henden Bahnhofensembles gewährleistet werden. Insbeson- dere muss gesichert werden, dass die alte Post, die als Bau- denkmal von regionaler bis nationaler Bedeutung einzustufen ist, als eigenständiges Gebäude in ihrem architektonischen und kulturhistorischen Charakter erhalten bleibt.
N
18 juin 1990
1084
Interpellation Büttiker
Texte du postulat du 23 juin 1989
Le Conseil fédéral est invité à charger les CFF de requérir une expertise de la Commission fédérale pour la protection de la nature et du paysage ou de celle des monuments historiques au sujet de la gare de Liestal dont la rénovation est envisagée dans le cadre du projet RAIL 2000 (Bâle-Olten). Le complexe que constitue cette gare doit être protégé dans son ensemble. Il faut notamment s'assurer que l'ancienne poste, qui doit être classée parmi les monuments historiques d'importance régio- nale, voire nationale, soit conservée en tant que bâtiment in- dépendant, avec toutes ses caractéristiques architectoniques et historico-culturelles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Palazzo der alten Post in Liestal, 1891/92 nach den Plänen von W. Auer erbaut, wird vom Baselbieter Denkmalpfleger Dr. Hans-Rudolf Heyer als «das wichtigste profane Zeugnis des Historismus im Baselbiet» bezeichnet (zit. nach der «Basel- landschaftlichen Zeitung» vom 13. Juni 1989).
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege stufte die alte Post in Anbetracht ihrer Wichtigkeit für das Ortsbild, vor al- lem aber ihrer architektonischen Qualität, in einem Gutachten aus dem Jahre 1975 als Baudenkmal von regionaler bis natio- naler Bedeutung ein. Palazzo, Gerichtsgebäude, Café Post und neue Post werden als «wichtiges städtebauliches Ensem- ble» bezeichnet. Das Stadtbild von Liestal ist im Bundesinven- tar der schützenswerten Ortsbilder als Objekt von nationaler Bedeutung enthalten.
Bei der Neugestaltung des Bahnhofs Liestal im Rahmen des «Bahn-2000»-Projektes muss dem Schutz und der Schonung des Stadtbildes und des bestehenden Bahnhofensembles, insbesondere der alten Post, vollauf Rechnung getragen wer- den. Dazu soll von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und/oder der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission gemäss Natur- und Heimatschutz- gesetz (NHG) ein Gutachten eingeholt werden. Dieses ist bei der Planung und Neugestaltung des Bahnhofes Liestal voll mitzuberücksichtigen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989
Das Parlament hat aufgrund der Beratung des Konzepts «Bahn 2000» die Linienführung grundsätzlich festgelegt; die- ser Beschluss wurde in der Volksabstimmung im Dezember 1987 bestätigt.
Gestützt darauf werden nun insbesondere die mit dem Vollzug des Eisenbahngesetzes betrauten Behörden des Bundes im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens die de- finitive Linienführung festlegen. Sie werden bei ihren Entschei- den auch die Interessen des Denkmalschutzes gebührend mitberücksichtigen.
Das Bundesamt für Verkehr, welches das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren führt, hat bereits Anfang Juni 1989 bei der Eidgenössischen Kommission für Denkmal- pflege ein Gutachten betreffend die «Bahn 2000»-Strecke Mut- tenz-Olten angefordert. Dabei ist auch das von der Postulantin erwähnte Objekt in Liestal miteinbezogen. Es besteht somit Gewähr, dass die für die Denkmalpflege massgeblichen ge- setzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Das Bundesamt für Verkehr fällt, gestützt auf die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen, die erforderli- chen erstinstanzlichen, beschwerdefähigen Plangenehmi- gungsentscheide. Beschwerdeinstanzen sind der Vorsteher des EVED und danach das Bundesgericht oder der Bundes- rat.
Dem Parlament stehen in diesem eisenbahnrechtlichen Plan- genehmigungsverfahren keine direkten Einflussmöglichkei- ten mehr zu.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Frau Leutenegger Oberholzer: Mit der Zeit erledigen sich ge- wisse Probleme von selbst. Das ist auch bei meinem Postulat der Fall; denn das im Postulat geforderte Gutachten wurde mit Datum vom 18. Januar 1990 erstellt. Dafür danke ich Ihnen, Herr Bundesrat. Das bietet Gelegenheit, mein Postulat zurück- zuziehen.
Ich möchte aber doch festhalten, dass ich mit den Schluss- folgerungen des denkmalpflegerischen Gutachtens aller- dings nicht einverstanden bin. Im Gutachten wird abschlies- send festgestellt, dass das denkmalpflegerische Problem um den Bahnhof Liestal nur mit einer unterirdischen Linienfüh- rung der «Bahn 2000» von Muttenz an gelöst werden könne. Mit unterirdischen Linienführungen müssen wir sehr sparsam umgehen; denn mit einer unterirdischen Linienführung lässt sich die Attraktivität der Bahn nicht steigern. Wir sind schliess- lich keine Maulwürfe.
Ich bin überzeugt, dass sich auch mit einer oberirdischen Lini- enführung denkmalpflegerisch gute Lösungen für den Bahn- hof Liestal finden lassen. Ich hoffe, dass sich die SBB dafür ein- setzen werden.
Dies wäre auch mein Wunsch an Sie, Herr Bundesrat. Ich bitte Sie, diesen den SBB weiterzuleiten.
Zurückgezogen - Retiré
88.806
Interpellation Büttiker «Bahn 2000». Neubaustreckenplanung in der Sackgasse RAIL 2000. Nouveaux tronçons
Siehe Jahrgang 1989, Seite 1216 - Voir année 1989, page 1216
Diskussion - Discussion
Nussbaumer: Man muss sich einmal die Frage stellen, warum der Widerstand der Bevölkerung gegen die Strecke Mattstet- ten-Rothrist der «Bahn 2000» so gross ist. Sind es einfach Wi- derstände wegen des Kulturlandverlustes? Will man diese Durchschneidung nicht, oder woran liegt es? Von mir aus ge- sehen ist die Autobahn mitschuldig, die seinerzeit, in den sechziger Jahren, in diesen Gebieten ohne Rücksicht auf die Natur gebaut wurde. Es wurden keine Wilddurchlässe oder nur sehr wenige gebaut, es wurden - ohne irgendwelche an- schliessenden Massnahmen - Wälder durchschnitten. Nun stösst natürlich ein zweiter Durchschnitt dieses Gebiets auf grossen Widerstand.
Ein zweiter Grund liegt wohl darin, dass hier ein grundsätzlich anderes Verfahren angewandt wird als beim Nationalstrassen- bau. Im Nationalstrassenbau sind die Kantone die Bauherren, sie haben kantonale Nationalstrassenbüros. Der Bund hat diese Autobahnen dann von den Kantonen in einer Art Leasing übernommen. Somit bleibt der Boden, auf dem die Autobah- nen gebaut worden sind, nach wie vor kantonaler Boden. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beim Auto- bahnbau ist ausserordentlich gut; sie hat sich gut eingespielt. Wir in unserem Parlament müssen uns selber den Vorwurf ma- chen - ich mache ihn mir selber auch -, dass wir es beim zwei- ten Leistungsauftrag versäumt haben, auch konsequent zu sein und die bauliche Ausführung der Schiene und der Neu- baulinien gerade den Nationalstrassenbüros, wo Kantone und Bund gut zusammenarbeiten, zu übertragen. Jetzt haben wir nämlich noch eine weitere Schwierigkeit: Die Zusammenar- beit Bund/Kantone lässt zu wünschen übrig. Man zieht wohl am gleichen Strick, aber nicht am gleichen Ende.
Wir müssen uns im Hinblick auf die Neat auf die gut einge- spielte Ordnung der Nationalstrassenbüros zurückbesinnen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Leutenegger Oberholzer "Bahn 2000". Bahnhofneubau Liestal Postulat Leutenegger RAIL 2000. Reconstruction de la gare de Liestal
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1990
Anno
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III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.577
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1990 - 14:30
Date
Data
Seite
1083-1084
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Pagina
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