N
18 juin 1990
1082
Motion Luder
mehr Lärm haben, und dafür sollen wir bezahlen? Wo bleibt das Verursacherprinzip? Und wo ist die Gültigkeit des Natur- und Heimatschutzgesetzes, das generell sagt, dass das hei- matliche Landschafts- und Ortsbild sowie Natur- und Kultur- denkmäler geschont und, wo das allgemeine Interesse über- wiegt, ungeschmälert erhalten bleiben müssen?
Herr Bundesrat, ich bitte Sie: Sorgen Sie dafür, wenn diese Projektvarianten fertig ausgearbeitet auf dem Tisch liegen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wird, die diesen Namen verdient, sonst werden Sie mit Garantie weiter- hin den geschlossenen Widerstand dieser Region und eine Art eisenbahnpolitisches Kaiseraugst erleben.
Bundesrat Ogi: Gerade das letzte, das Sie erwähnt haben, wollen wir nicht.
Die Antwort des Bundesrates auf Ihre Motion liegt seit Frühjahr 1989 vor. Seit Frühjahr 1989 ist auch allerhand geschehen. Sie wissen, dass die SBB bei der Neubaustrecke Mattstetten- Rothrist eine Alternativplanung machen; auf dieser Grundlage werden auch die kantonalen Projektvorschläge ausgearbeitet. Der Bundesrat war und ist nach wie vor bereit, Ihre Motion als Postulat zu akzeptieren.
Die Forderung nach Alternativplanung - ich wäre hier für etwas Fairness und Objektivität dankbar - ist in der Praxis erfüllt, Herr Nationalrat Wiederkehr; die Ergebnisse werden Sie sehen, so- bald die SBB die Plangenehmigungsunterlagen einreichen werden. Das wird Ende 1990 oder Anfang 1991 der Fall sein. Die Genehmigungsbehörden werden damit alle massgeben- den Aspekte überprüfen können, und die Bevölkerung kann in die aufgelegten Unterlagen Einsicht nehmen.
Als zweiten Punkt verlangen Sie, dass diese Alternativplanun- gen und entsprechende Kreditanträge dem Parlament vorzu- legen seien. Darauf gibt es eine politische und auch eine recht- liche Antwort, Herr Nationalrat Wiederkehr. Politisch ist einmal daran zu erinnern, dass der Nationalrat bei der Beratung des Konzeptes «Bahn 2000» einen Antrag des damaligen Natio- nalrats Kurt Meyer abgelehnt hatte, der nach mehr Tunnel- strecken verlangte. Das Parlament hatte die Linienführung da- mals im Grundsatz festgelegt; das Volk stimmte diesem Grundsatz zu und bestätigte das Projekt.
Zur rechtlichen Antwort: Das nun laufende Plangenehmi- gungsverfahren sieht keine Zuständigkeiten des Parlamentes mehr vor. Das Bundesamt für Verkehr, im Anfechtungsfall mein Departement und zuletzt der Bundesrat oder das Bun- desgericht sind zuständig. Bei der Forderung nach Finanzie- rungsbeschlüssen ist Ihnen auch rechtlich eine Antwort zu ge- ben. Recht gilt für Sie, Recht gilt für uns. Wenn sich im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens Mehrkosten ergeben, muss der Bundesrat dem Parlament Zusatzkredite beantra- gen - das wird wohl der Fall sein; wir werden mit einer Zusatz- botschaft im Verlaufe des nächsten Jahres kommen. Dies gilt für die Mehrkosten, die rechtlich aufgrund von Entscheiden im Verfahren zwingend sind. Für politisch bedingte Mehrkosten, die von Kantonen oder Regionen ohne rechtliche Verpflich- tung durchgesetzt würden, wäre das geltende SBB-Gesetz heranzuziehen. Dessen Artikel 3 verlangt, dass diejenigen, welche solche Begehren stellen, sich an den Mehrkosten an- gemessen beteiligen müssen. Das setzt voraus, dass zuerst zwischen den interessierten Behörden die notwendigen Ver- handlungen geführt werden können. Ich ziehe also folgendes Fazit:
Die Forderung nach Alternativplanung ist erfüllt.
Deren Vorlage ans Parlament kommt rechtlich nicht in Frage.
Finanzierungsbeschlüsse werden wir dem Parlament dann vorlegen, wenn rechtlich bedingte Mehrkosten einen Zusatz- kredit erfordern. Das könnte, wie gesagt, im nächsten Jahr der Fall sein.
Für rechtlich nicht zwingende Mehrkosten aufgrund regio- naler oder kantonaler Begehren wäre nach SBB-Gesetz eine Kostenbeteiligung festzulegen, bevor das Parlament zum Zuge kommen könnte.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Motion Wiederkehr nur als Postulat zu überweisen.
Wiederkehr: Herr Bundesrat, Sie haben von mir einen Akt der Fairness verlangt. Genau den habe ich geleistet. Ich habe dem Umstand Anerkennung gezollt, dass die anderen Projektalter- nativen ausgearbeitet werden. Ich habe nur ein Fragezeichen gesetzt, ob wirklich der Wille vorhanden ist, diese auch zu ver- wirklichen, falls sie besser sind - selbst wenn sie Mehrkosten verursachen.
Ich bin mit der Umwandlung meiner Motion in ein Postulat ein- verstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.434
Motion Luder «Bahn 2000». Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist RAIL 2000. Nouveau tronçon Mattstetten-Rothrist
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen zu veranlassen:
dass die Bundesbahnen die Vorschläge und Begehren der betroffenen Kantone und Regionen gleichwertig aufarbeiten wie die bundesbahneigene Variante;
dass dem Parlament eventuelle Mehrkosten einer den Vor- stellungen der Regionen entsprechenden Linienführung zur Bewilligung unterbreitet werden;
dass das Planauflage-Einsprache- und Bewilligungsverfah- ren erst nach diesem Entscheid eingeleitet wird.
Texte de la motion du 17 mars 1989 Le Conseil fédéral est chargé de veiller à ce que:
les Chemins de fer fédéraux étudient les propositions et les demandes des cantons et des régions concernées en les met- tant sur le même pied que la variante préparée par les CFF;
le Parlement se voie soumettre les frais supplémentaires éventuels occasionnés par un tracé correspondant aux voeux des régions, pour qu'il approuve ces dépenses, le cas échéant;
la procédure de dépôt des plans, d'opposition et d'autorisa- tion ne soit introduite qu'après la décision du Parlement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Ri- chard, Bäumlin Ursula, Bonny, Bühler, Büttiker, Daepp, Die- ner, Dietrich, Eggenberg-Thun, Frey Walter, Hafner Rudolf, Haller, Hari, Hess Otto, Kühne, Leuenberger-Solothurn, Loeb, Mühlemann, Neuenschwander, Neukomm, Nussbaumer, Rei- mann Fritz, Reimann Maximilian, Ruf, Rutishauser, Rychen, Sager, Scheidegger, Schmid, Schwab, Seiler Hanspeter, Stef- fen, Steinegger, Stocker, Tschuppert, Wanner, Wiederkehr, Wyss William, Zölch, Zwygart (42)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Gegenwärtig arbeiten die SBB an den Detailplänen für die Bahnneubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Diese sollen an- schliessend das Einsprache- und Bewilligungsverfahren durchlaufen.
Die Kantone Bern und Solothurn sowie die betroffenen Regio- nen verlangen eine umweltgerechtere Linienführung, die sich der Landschaft besser anpasst als die Linienführung der SBB. Der Bundesrat macht in der Botschaft über den Bau neuer Li- nien der Schweizerischen Bundesbahnen vom 16. Dezember 1985 darauf aufmerksam, dass die projektierte Linienführung durch mehr bzw. längere Tunnelstrecken besser der Land- schaft angepasst werden kann.
Es ist fragwürdig, ein Projekt in das Bewilligungsverfahren zu schicken, dem ein geschlossener Widerstand der betroffenen
Postulat Leutenegger Oberholzer
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Bevölkerung entgegensteht und das eine Einspracheflut her- aufbeschwört. Die Betroffenen wollen nichts verhindern, sondern umweltge- recht bauen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989
Umweltfragen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeits- prüfung auch von den zuständigen Stellen der Kantone und des Bundes beurteilt.
Die Plangenehmigungsbehörden sind damit in der Lage, bei ihren Entscheiden die Interessen des Umwelt- und Land- schaftsschutzes gebührend mitzuberücksichtigen.
Obwohl das Begehren des Motionärs weitgehend erfüllt ist, kann es aus formellen Gründen nur als Postulat angenommen werden.
Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des SBB-Gesetzes (SR 742.31) richten sich die SBB auch bei ihrer Planungsarbeit nach «ge- sunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen» und passen sich den «Erfordernissen des Verkehrs» und den «Fortschrit- ten der Technik» an. Im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des glei- chen Gesetzes haben sich Dritte, die von den SBB Investitio- nen verlangen, welche diese Erfordernisse übersteigen, an diesen «angemessen zu beteiligen». Als Dritte kämen hier die interessierten Kantone in Frage.
Weil die Ergebnisse des Planungsverfahrens noch offen sind, kann das Begehren des Motionärs nur als Postulat entgegen- genommen werden.
Der Bundesrat will das Plangenehmigungsverfahren - inklu- sive der Aufarbeitung von Alternativplanungen - zügig fortset- zen lassen, weshalb dieser Punkt der Motion abzulehnen ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und den Punkt 3 abzulehnen.
Luder: Seit dem Einreichen meiner Motion ist mehr als ein Jahr verstrichen. Der Bundesrat oder die Bundesbahnen ha- ben diese Zeit auch nicht untätig verbracht. Die Bundesbah- nen planen gleichwertig mit ihrer Variante die Variante der Kantone Bern und Solothurn mit der betreffenden Umweltver- träglichkeitsprüfung für beide Varianten. Das zu Punkt 1.
Zu Punkt 2: Im Verwaltungsbericht hat der Bundesrat in Aus- sicht gestellt, eventuelle Mehrkosten einer Variante, die den Vorstellungen der Kantone entspricht, dem Parlament zu un- terbreiten.
Ich möchte eine Feststellung anbringen: Herr Bundesrat Ogi hat sich etliche Male beklagt, beim Beschreiten des Rechts- wegs trete eine Verzögerung beim Bau von «Bahn 2000» ein. Ich stelle fest, dass bei der Strecke Mattstetten-Rothrist noch nie vom Rechtsweg Gebrauch gemacht wurde. Es liegt nun an
uns, beim Planauflageverfahren eine Verzögerung durch ein langwieriges Einspracheverfahren zu vermeiden. Die Kantone und Regionen sollen ihren Anspruch nicht auf dem Einspra- cheweg geltend machen müssen, sondern es sollte möglich sein, dass die Bundesbahnen die Ansprüche der Kantone und Regionen weitgehend berücksichtigen.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat kann die Punkte 1 und 2 der Motion als Postulat annehmen. Herr Nationalrat Luder fordert im weiteren, dass das Plangenehmigungsverfahren einge- stellt werde, bis die Mehrkosten für die Tunnelvarianten vom Parlament bewilligt seien. Das geht rechtlich nicht! Es wäre verkehrspolitisch auch falsch, das muss ich ganz klar sagen. Damit wir überhaupt wissen, ob es Mehrkosten aus regionalen Zusatzforderungen gibt, ist fortzusetzen und abzuschliessen. Das Plangenehmigungsverfahren muss Ergebnisse zeigen. Würden Sie dem Antrag Luder zustimmen, wären Zusatzkre- dite ohne klare Kostenkenntnisse zu sprechen bzw. wäre der Bundesbeschluss «Bahn 2000» zu ändern! Das sollten wir jetzt nicht tun. Es müssten Projektalternativen inhaltlich gewür- digt werden, die noch nicht genug bewertet werden können. Faktisch liefe es auf eine Verzögerung hinaus, ohne dass wir sachlich etwas gewinnen. Der Bundesrat beantragt Ihnen des- halb, Punkt 3 der Motion Luder abzulehnen.
Aufgrund dessen, was Herr Luder in bezug auf die Verzöge- rungen sagte, muss ich auf ein besonderes Problem aufmerk- sam machen, das mir Sorge bereitet. Gegner eines Projekts versuchen mitunter, uns zu zwingen, indem sie sagen: «Wenn unsere Forderungen erfüllt werden, kann das Projekt rascher realisiert werden, womit sich Kosten sparen lassen.» Das kann man nicht akzeptieren. Man muss unter Umständen für die richtige Lösung kämpfen und damit mehr Zeit und höhere Ko- sten in Kauf nehmen.
Ich bitte Sie um Verständnis und um Mithilfe, dieses Projekt, das vom Volk genehmigt wurde, zeitgerecht zu realisieren.
Luder: Ich bin bereit, nach dem Vorschlag des Bundesrats umzuwandeln: Punkt 1 und 2 als Postulat; Punkt 3 ziehe ich zurück. Um die Worte unseres Bundesrats zu gebrauchen: Wir sind bereit, für das Projekt zu kämpfen.
Punkte 1, 2 - Points 1, 2 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Punkt 3 - Point 3 Zurückgezogen - Retiré
89.577
Postulat Leutenegger Oberholzer «Bahn 2000». Bahnhofneubau Liestal RAIL 2000. Reconstruction de la gare de Liestal
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, die SBB damit zu beauftra- gen, im Rahmen des Auflageverfahrens der Projektes «Bahn 2000», Basel-Olten, für den Bahnhofneubau Liestal ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz- kommission und/oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege einzuholen. Dabei muss der Schutz des beste- henden Bahnhofensembles gewährleistet werden. Insbeson- dere muss gesichert werden, dass die alte Post, die als Bau- denkmal von regionaler bis nationaler Bedeutung einzustufen ist, als eigenständiges Gebäude in ihrem architektonischen und kulturhistorischen Charakter erhalten bleibt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Luder "Bahn 2000". Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist Motion Luder RAIL 2000. Nouveau tronçon Mattstetten-Rothrist
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Conseil
Conseil national
Consiglio
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Seduta
Geschäftsnummer 89.434
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Datum
18.06.1990 - 14:30
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