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Sicherheit der Zivilluftfahrt. Uebereinkommen
sions qu'un nouveau modèle d'entreprise de transport con- cessionnaire pourrait avoir sur les CFF. La forte minorité de la commission ne comprend pas bien pourquoi on créerait une divergence avec le Conseil des Etats sur ce point, alors que le Conseil fédéral admet la nécessité de correction. Eclaircir quelques données au préalable, paraît être un argument léger pour justifier la forme du postulat.
En résumé, par 9 voix contre 8, la commission vous propose de soutenir la forme du postulat, comme le souhaite le Conseil fédéral, contre la forme de la motion décidée par le Conseil des Etats.
Stappung, Sprecher der Minderheit: Wir müssen uns ent- scheiden, ob auch wir, wie das der Ständerat getan hat, die ganze unveränderte Motion des Ständerates übernehmen und die vorliegende Motionsfassung überweisen. In unserer Kommission ist eine respektable Minderheit - der Entscheid fiel mit 9 zu 8 Stimmen - für die Zustimmung zur unveränder- ten Motion.
Umstritten ist nur Punkt 2. Die Motion des Ständerates ist eine Einheit und sollte jetzt nicht auseinandergerissen werden. Wie die SBB erbringen auch die konzessionierten Transportunter- nehmungen gemeinwirtschaftliche Leistungen. Diese Leistun- gen werden den KTU im Vergleich zu den SBB um vieles schlechter abgegolten. Gemeinwirtschaftliche Leistungen werden in übergeordnetem Interesse erbracht. Gerade diese Leistungen werden den KTU im Vergleich zu den SBB auf- grund völlig anderer Finanzierungsgesetzgebungen zuun- gunsten der KTU abgegolten. Das ist nicht in Ordnung und muss korrigiert werden. Bereits die Motion Vetsch, die 1981 vom Nationalrat und 1982 vom Ständerat überwiesen wurde, forderte vom Bundesrat, den Räten eine Vorlage mit den not- wendigen Anträgen vorzulegen, wonach die gemeinwirt- schaftlichen Leistungen der Privatbahnen und der konzessio- nierten Strassentransportdienste nach vergleichbaren Grund- sätzen wie den SBB abgegolten werden. Die parlamentari- schen Bemühungen zur Verbesserung der Abgeltung sind also schon relativ alt.
Nach den Volksentscheiden über die KVP sowie die «Bahn 2000» haben wir heute eine veränderte Situation. Auch die KTU sind gehalten, alles zu erbringen, was in ihrem Lei- stungsvermögen liegt. Sie sind zwangsläufig zu zum Teil er- heblichen Investitionen sowie zu gemeinwirtschaftlichen Lei- stungen verpflichtet. Im Vergleich zu den SBB werden die KTU schlechter behandelt. Artikel 58 lautet: «Der Bund kann not- leidenden konzessionierten Bahnunternehmungen, solange sie für den allgemeinen Verkehr unentbehrlich sind, Finanzhil- fen zur Aufrechterhaltung der Betriebe gewähren.» Und weiter, im gleichen Artikel 58 Absatz 2: «Er legt die Finanzhilfe auf An- trag der Kantone zum voraus verbindlich fest.»
Genau hier liegt die Problematik. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen die finanziellen Beiträge an die KTU auf- grund einer Plankostenrechnung zum voraus festgelegt wer- den. Die Mehrheit der Kantone und aufgrund der Unterlagen auch die Mehrheit der KTU sind mit der Einführung eines ein- heitlichen Kostenrechnungssystems einverstanden. Gegen die Zielrichtung ist also nichts einzuwenden. Es geht in dieser Sache um die Abgeltung der ungedeckten Kosten des Ver- kehrsangebotes, also um die Abgeltung der marktwirtschaft- lichen und um die Finanzhilfe für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen.
Auf Skepsis stösst vor allem, dass die Abgeltung zum voraus verbindlich festzulegen ist. Bei solchen Auflagen besteht die Gefahr, dass zu pessimistisch budgetiert wird. Zu hohe Bud- gets werden bekanntlich in der Regel ausgeschöpft. Eine sach- gerechte Beurteilung führt bei den Kantonen zur Schaffung ei- ner Parallelorganisation, die den administrativen Aufwand er- höht, gleichzeitig aber die eigenständige Handlungsweise der KTU beeinträchtigt. Die absolute Verbindlichkeit der Planrech- nung nimmt den KTU die nötige Flexibilität, um auf Marktverän- derungen reagieren zu können. Die Ertragsprognosen hängen zudem weitgehend von Entscheidungen der SBB ab und sind von den KTU nicht oder nur minimal beeinflussbar. Der Stände- rat will mit Punkt 2 seiner Motion die allseits angestrebte Ver- besserung der Abgeltung bei den KTU realisieren.
37-N
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion des Ständerates als Ganzes zu überweisen.
Ich darf Ihnen gleichzeitig bekanntgeben, dass die sozialde- mokratische Fraktion ebenfalls für unveränderte Ueberwei- sung der ständerätlichen Motion ist.
Bundesrat Ogi: Die Zielrichtung der Motion des Ständerates, die Revisionsvorlage zu aktualisieren, ist richtig. Der Bundes- rat kann die Aufträge mit einer Ausnahme als Motion entge- gennehmen. Die Vorbehalte, die der Bundesrat anbringt, be- treffen einzig den Umbau der Abgeltungsordnung. Eine Spar- tenabgeltung brächte - dessen müssen Sie sich bewusst sein - auch grosse Nachteile mit sich. Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 1, 3 und 4 der Motion entgegenzunehmen. Den Punkt 2, beantragt der Bundesrat, in ein Postulat umzuwan- deln.
Wir halten die Abgeltung der ungedeckten Kosten des Ver- kehrsangebotes nur dann für sinnvoll, wenn die konzessio- nierten Transportunternehmungen zu einer Kostenrechnung verpflichtet werden - alles andere wäre nicht ganz seriös - und wenn die Abgeltung zum voraus ausgehandelt werden kann. Sonst könnte das - dessen müssen Sie sich auch bewusst sein - zu einem Fass ohne Boden werden.
Bedenken Sie, dass wir in der Verkehrspolitik Schwergewichte setzen müssen. Denken Sie an das, was Sie bereits beschlos- sen haben: «Bahn und Bus 2000». Denken Sie an die Neat; denken Sie an die Nationalstrassen. Denken Sie an den Ag- glomerationsverkehr, den wir ebenfalls fördern müssen. Wenn Sie diese Kosten zusammenzählen, werden Sie auf einen Be- trag kommen, der etwa einem Jahresbudget der Eidgenos- senschaft entspricht. Wir haben die finanziellen Grenzen zu beachten.
Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Punkt 2 als Postulat zu über- weisen.
Abstimmung - Vote
Punkte 1, 3, 4 - Points 1, 3, 4 Angenommen - Adopté
Punkt 2 - Point 2 Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
53 Stimmen 40 Stimmen
89.054
Sicherheit der Zivilluftfahrt. Uebereinkommen Sécurité de l'aviation civile. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. August 1989 (BBI III, 425) Message et projet d'arrêté du 16 août 1989 (FF III, 418) Beschluss des Ständerates vom 29. November 1989 Décision du Conseil des Etats du 29 novembre 1989
Frau Diener unterbreitet im Namen der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Initiative zu Ausarbeitung dieses Uebereinkommens ging seinerzeit von der Schweiz aus.
Das Uebereinkommen von Montreal will Handlungen verhin- dern, die ein Luftfahrzeug im Einsatz, d. h. im Flug, beim Start oder bei der Landung, gefährden können.
Die Terroranschläge vom Dezember 1985 auf den Flughäfen
PTT. Budget 1990. Supplément I
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N 18 juin 1990
von Rom und Wien machten die Grenzen des Anwendungs- bereichs des Uebereinkommens deutlich. Es zeigte sich, dass widerrechtliche, gewalttätige Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Luftfahrt dienen, in der ganzen Welt ver- folgt und bestraft werden müssen.
Mme Diener présente au nom de la Commission des trans- ports et du trafic le rapport écrit suivant:
Cet instrument a pour objet de prévenir les actes pouvant met- tre les danger un aéronef en service, c'est-à-dire en vol, au décollage ou à l'atterrissage.
Les attentats terroristes commis en décembre 1985 sur les aérodromes de Rome et de Vienne ont montré les limites aux- quelles se heurte l'application de cette convention. Il s'est avéré que les actes de violence illicites perpétrés dans les aéroports servant à l'aviation civile internationale doivent être poursuivis et punis dans le monde entier.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzu- treten, das Ergänzungsprotokoll zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, es zu ratifizieren.
Proposition de la commission
La commission recommande à l'unanimité d'entrer en ma- tière, d'approuver le protocole complémentaire et d'autoriser le Conseil fédéral à le ratifier.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
110 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Ad 89.056
PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag I PTT. Budget 1990. Supplément I
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. April 1990 Message et projet d'arrêté du 11 avril 1990
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1990
Züger, Berichterstatter: Die Nachtragskredite PTT betragen insgesamt 354,4 Millionen Franken. Davon gehen 168,9 Mil- lionen Franken auf die Erfolgsrechnung und 185,5 Millionen Franken auf Investitionen. Die Gründe bei der Erfolgsrech- nung: höherer Teuerungsausgleich, Erweiterung des Sonder- zuschlages zum Ortszuschlag und zusätzliche Mittel für Be- trieb und Ausbau der Fernmeldeanlagen. Bei den Investitio- nen ist der grösste Anteil für den Fernmeldebereich, so den Ausbau und die Modernisierung der Uebertragungsausrü- stungen.
Im Detail: 64 Millionen Franken für Besoldungen und Zulagen; 36 Millionen Franken für Personalversicherung und Soziallei- stungen; 40 Millionen Franken für Telefonteilnehmerlinien (Natel C); 80 Millionen Franken für Digitalisierung des Netzes und Glasfasertechnik; 43 Millionen Franken für erhöhtes Kun- denbedürfnis für Erneuerungen der Telefoneinrichtungen und für die Teilnehmereinrichtungen.
Das Erfreulichste am Nachtrag I ist aber, dass es 1990 keinen Nachtrag II geben wird. In Anbetracht und mit Rücksicht- nahme auf die momentane finanzielle Lage der PTT verzichten sie - das ist wirklich erwähnenswert - auf einen zweiten Nach- trag.
Wir bitten Sie, diesem Nachtrag zuzustimmen, wie das der Ständerat bereits getan hat.
M. Frey Claude, rapporteur: La Commission des finances vous propose à l'unanimité d'approuver le supplément I au budget des PTT pour 1990. Nous constatons que, pour ce qui est des crédits de paiement s'élevant à 355 millions, 170 mil- tions de francs concernent le compte de résultats et, en fait, il s'agit essentiellement des traitements et des salaires; 185 mil- lions de francs sont relatifs aux investissements et ils touchent particulièrement les télécommunications, les installations téléphoniques. Nous constatons, avec le supplément I au budget, que ce que nous avons dit à propos des comptes 1989 se vérifie une fois de plus. La situation se dégrade puisqu'avec le supplément I au budget on annule pratique- ment déjà le bénéfice budgétisé à 85 millions de francs, pour cette année.
C'est dans cet esprit que la commission unanime vous pro- pose d'accepter le supplément I au budget.
Spälti: Ich teile die Auffassung der Kommissionssprecher. Man könnte - wenn man den Nachtrag I nur grob betrachtet - einfach zur Tagesordnung übergehen. Es ist tatsächlich so, dass beispielsweise der Nachtragskredit für die Personalaus- gaben nur etwa 2,1 Prozent der budgetierten Beträge aus- macht, nämlich kleine 100 Millionen Franken auf 4,7 Milliar- den Franken. Bei den Investitionen sieht es bereits etwas an- ders aus: Der Nachtragskredit macht zusätzlich 185 Millionen Franken oder 8,5 Prozent des Voranschlages 1990 aus. Das ist doch schon eine gewichtige Abweichung vom Budget. Noch ungünstiger sieht es aus, wenn man in die einzelnen Po- sitionen geht, beispielsweise 152.1, Teilnehmerlinien: plus 15 Prozent gegenüber dem Nachtragsbudget; 152.4, Ueber- tragungsausrüstungen für Telekommunikation und Rund- spruch: 30 Prozent des Budgets macht der Nachtrag aus. Was mich stört, ist die Begründung für diese doch recht massi-
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Sicherheit der Zivilluftfahrt. Uebereinkommen Sécurité de l'aviation civile. Convention
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III
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Sommersession
Session
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.054
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Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1990 - 14:30
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Data
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1077-1078
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20 018 683
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