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Utilisation de l'énergie nucléaire
tiekonferenz in Strassburg so bald als möglich zur permanen- ten Dienstleistungsstelle ausgebaut werden, wo sich Länder auf dem Weg zur Demokratie die nötigen praktischen Informa- tionen holen könnten. Schweizerischerseits gehörten Natio- nalrätin Morf und Nationalrat Sager dem leitenden Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Strassburger Konferenz (1991) an. Als Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung hatte Nationalrätin Morf den Leitenden Ausschuss jeweils in Abwesenheit des Präsidenten zu präsidieren; sie wurde auch an die Vorbereitungssitzungen und an das Kolloquium mit den zentralamerikanischen Parlamentspräsidenten und Regie- rungsleuten nach San José, Costa Rica, delegiert. Als Bericht- erstatterin der Schlussrunde des Kolloquiums wies sie auf die Wünschbarkeit eines Zentralamerikanischen Parlamentes (analog der Parlamentarischen Versammlung des Europara- tes bzw. dem Anden-Parlament) hin und löste damit ein nach- haltiges, mehrheitlich positives Echo aus. Ihre Ausführungen wurden in der Internationalen Juristenzeitschrift abgedruckt.
III. Neueinrichtung und Renovation der Delegationsräume in Strassburg
Dem Amt für Bundesbauten und der von ihm beauftragten In- nenarchitektin Verena Huber ist es zu danken, dass die drei Büros der Schweizer Delegation im Palais de l'Europe in Strassburg endlich so eingerichtet sind, dass sich die Schwei- zer Delegierten nicht mehr zu schämen brauchen, und dass sowohl mit den Möbeln als auch mit den aus dem Kunstkeller des Bundesamtes für Kultur stammenden Bildern etwas Schweizer Kultur in Strassburg gezeigt werden kann.
IV. Delegationssekretariat
Das Sekretariat unter der Leitung von Dr. Alfred Aebi hatte auch im vergangenen Europaratsjahr wieder eine Riesenar- beit zu bewältigen. Dr. Aebi hat neben dem Europaratssekre- tariat auch jenes der Kommissionen für auswärtige Angele- genheiten, der Wirtschafts- bzw. Aussenwirtschaftskommis- sionen, der Efta-Delegation und der Delegation für die Bezie- hungen mit dem Europäischen Parlament zu führen. Zusätz- lich hat er sich in der Kommission der Parlamentarischen Ver- sammlung für die Beziehungen zu den nationalen Parlamen- ten und zur Oeffentlichkeit stark zu engagieren. Daneben hatte er im vergangenen Jahr einen neuen wissenschaftlichen Mit- arbeiter, Herrn Louis Magnin, und Frau Anita Shiner als Nach- folgerin der langjährigen Sekretärin Christina Stüssi einzuar- beiten. Alfred Aebis reiche Erfahrung in allem, was den Euro- parat und dessen Arbeiten betrifft, kommt der Schweizer Dele- gation immer wieder zugute, auch wenn manche Mitglieder vielleicht erst nach einiger Zeit realisieren, welch riesige und verdienstvolle Arbeit Dr. Aebi jahraus, jahrein leistet. An dieser Stelle sei ihm ausdrücklich dafür gedankt.
Viel zusätzliche Arbeit verursachen dem Sekretariat immer wieder jene in der Schweiz stattfindenden Kommissionssit- zungen der Parlamentarischen Versammlung. Einerseits bie- ten solche Sitzungen uns die Möglichkeit, europäischen Parla- mentariern schweizerische Besonderheiten zu verdeutlichen, sie auf typisch schweizerische Probleme, aber auch auf schweizerische Leistungen aufmerksam zu machen und bei ihnen dafür Verständnis zu wecken - was gerade z. B. in be- zug auf die anstehenden Verkehrsfragen von Bedeutung sein kann; anderseits wird das Sekretariat durch das aufwendige Organisieren solcher Sitzungen dermassen überlastet, dass gelegentlich die übrige Arbeit darunter leiden kann. Es wird deshalb eine Aufgabe der Delegation sein, hier mit dem Sekre- tariat zusammen bald einmal befriedigendere Lösungen zu finden.
Bundi, Berichterstatter: In den Kreisen der nationalrätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten ist der Gedanke erörtert worden, das schweizerische Parlament solle einen Brief an die Parlamente der Länder des Nahen Ostens schrei- ben und dahingehend wirken, dass die Parlamentarier die Freilassung der beiden Schweizer Geiseln fördern sollten.
Vor mehr als acht Monaten wurden die beiden Mitarbeiter des IKRK, Christen und Erriquez, im Südlibanon entführt. Alle Be- mühungen der Rotkreuzzentrale in Genf und auch des EDA
haben bis heute keine Erfolge gezeitigt. Eine Kundgebung un- sererseits kann geeignet sein, erneut die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf diesen inakzeptablen Angriff auf eine ein- zigartige humanitäre Organisation zu lenken und weitere Kreise zugunsten der Freilassung der Geiseln zu mobilisieren. Der Brief liegt auf Ihren Pulten auf. Er soll heute auch im Stän- derat verabschiedet werden.
Wir ersuchen Sie, möglichst geschlossen diesen Brief mitzu- unterstützen und dies mit Ihrer Unterschrift auf einem Beiblatt, das die Weibel Ihnen vorlegen werden, zu bekräftigen.
M. Petitpierre, rapporteur: Il s'agit seulement d'un problème de traduction afin d'être sûr que les francophones ont en- tendu. Une lettre a été préparée dans le cadre de la Commis- sion des affaires étrangères et par les présidents des deux Chambres, afin d'exprimer l'appui du Parlement suisse au CICR dans ses efforts pour obtenir la libération des otages qui ont été enlevés au Liban. Nous n'avons pas d'autre formule ju- ridique qu'une lettre des présidents co-signée par les mem- bres des deux Chambres.
Nous vous prions, si vous êtes d'accord avec le texte, de les si- gner également. Elles sont à votre disposition auprès des huis- siers.
Le président: La délégation vous propose de prendre acte de son rapport.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.039
Friedliche Verwendung der Kernenergie. Abkommen mit Frankreich Utilisation de l'énergie nucléaire à des fins pacifiques. Accord avec la France
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Mai 1989 (BBI II, 705) Message et projet d'arrêté du 24 mai 1989 (FF II, 649) Beschluss des Ständerates vom 4. Dezember 1989 Décision du Conseil des Etats du 4 décembre 1989
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Ledergerber) Ablehnung des Entwurfes des Bundesrates
Proposition de la commission Majorité
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Ledergerber) Rejeter le projet du Conseil fédéral
Fischer-Seengen, Berichterstatter: Der Ständerat hat dieses Abkommen am 4. Dezember 1989 mit 33 zu 3 Stimmen ge- nehmigt. Die Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sit- zung vom 25. April dieses Jahres mit 12 zu 5 Stimmen be- schlossen, Ihnen ebenfalls die Genehmigung zu empfehlen. Dieses Abkommen ersetzt eine erste rudimentäre Ueberein- kunft mit Frankreich von 1970. Die seitherigen intensiven Kon- takte zwischen Frankreich und der Schweiz auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie haben ein neues, de- taillierteres Abkommen nötig gemacht. Dieses soll eine neue
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Friedliche Verwendung der Kernenergie
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Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen Frank- reich und der Schweiz auf dem Gebiet der Kernenergienut- zung darstellen, so z. B. bei Operationen des Kernbrennstoff- kreislaufes, bei der Isotopenherstellung, bei der wissenschaft- lichen und technischen Forschung und bei der nuklearen Si- cherheit und Sicherung.
Eines der zentralen Anliegen dieses Abkommens sind die Ga- rantien für die friedliche Verwendung der Nukleargüter. Dieses Kriterium ist auch das wesentlichste im Rahmen des Genehmi- gungsverfahrens durch das Parlament. Das Abkommen sieht in Artikel 7 die Verpflichtung vor, dass Materialien, Ausrüstung und Technologie nur für friedliche, nichtexplosive Zwecke ver- wendet werden dürfen.
In Artikel 8 ist die Verpflichtung statuiert, dass das aufgrund dieses Abkommens betroffene Kernmaterial der internationa- len Kontrolle unterstellt wird, die durch die Internationale Atomenergieagentur wahrgenommen wird, wobei bei Frank- reich zusätzlich Euratom involviert ist.
In der Kommission gaben vor allem drei Themen zu reden: Die Wiederaufarbeitung, das Plutonium und die Endlagerung.
Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken erfolgt in Frankreich oder Grossbritannien. Zwischen schweizerischen Kernkraftwerk- betreibern und der französischen Unternehmung Cogéma be- stehen Verträge zur Wiederaufarbeitung. Die Wiederaufarbei- tung ermöglicht die weitere Nutzung von Uran und Plutonium aus abgebrannten Brennstäben. Wenn diese Prozedur vorge- nommen wird, kann ein grosser Teil der bereits genutzten Brennstäbe wiederverwendet werden, während nur wenige unbrauchbar gewordene Bestandteile endgelagert werden müssen. Sofern auf die Wiederaufarbeitung verzichtet wird, werden die abgebrannten Brennelemente samt ihren wieder- verwendbaren Bestandteilen endgelagert. Ob das Verfahren der Wiederaufarbeitung gewählt wird oder nicht, ist von den Kernkraftwerkbetreibern zu entscheiden. Die Forderung nach sparsamem Umgang mit unseren Ressourcen legt nahe, diese optimal zu nutzen, somit die Brennelemente aufzuarbei- ten und nicht samt den wiederverwendbaren Teilen der Endla- gerung zuzuführen.
Bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ent- steht Plutonium. Dieses kann in Schnellen Brütern oder als Mischoxid in den Leichtwasserreaktoren verwendet werden. Auch nach Auffassung unserer Behörden ist das weitaus die beste Art, dieses Material sinnvoll zu nutzen. Allerdings ist eine strenge Kontrolle nötig. Frankreich gestattet der Schweiz, ge- mäss Artikel 11 Ziffer 3 des Abkommens, in ihren Kernkraft- werken die Nutzung des Plutoniums, welches aus der Wieder- aufarbeitung von schweizerischen Brennelementen entstan- den ist. Nachdem es sich beim Plutonium um besonders sen- sitives Material handelt, sind die entsprechenden Modalitäten in einem besonderen Briefwechsel zwischen den Behörden der Schweiz und Frankreich geregelt, in welchem u. a. zusätz- liche Kontrollmechanismen statuiert sind.
Ob die Wiederaufarbeitung sinnvoll sei oder nicht, ist nicht Ge- genstand dieses Abkommens. Die Kernkraftwerkbetreiber entscheiden diese Frage selber. Ebensowenig regelt das Ab- kommen die Frage, was Frankreich mit seinem eigenen Pluto- nium tut.
Mit der Endlagerung der radioaktiven Abfälle hat das Ab- kommen insofern zu tun, als es nichts an der Verpflichtung der Schweiz ändert, Rückstände aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich zurückzunehmen. Die Notwendigkeit der Bereit- stellung eines Lagers für hochaktive Rückstände in zirka 30 Jahren besteht für die Schweiz mit oder ohne Wiederaufar- beitung. Das Abkommen ändert daran nichts.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Das Abkommen betrifft nicht die Frage, ob Kernkraftwerke abgebrannte Brennele- mente aufarbeiten sollen oder nicht. Es betrifft nicht die Frage, ob die Schweiz radioaktive Rückstände lagern muss oder nicht. Es betrifft nicht die Frage, ob die Schweiz Strombezugs- verträge aus französischen Kernkraftwerken abschliessen kann oder nicht. Und es betrifft schon gar nicht die Frage, ob Frankreich sein eigenes Plutonium zur Fabrikation von Bom- ben verwenden darf oder nicht.
Das Abkommen regelt im Sinne der Nonproliferation lediglich
die Rahmenbedingungen, unter denen Verträge über den Austausch nuklearer Güter abgeschlossen werden können. Der Abschluss dieser konkreten Verträge ist dann Sache der öffentlichen und privaten Unternehmungen, denen mit dem Abkommen allerdings strenge Leitplanken gesetzt werden. Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Genehmigung dieses Abkommens mit Frankreich.
M. Jeanneret, rapporteur: Je pourrai être bref parce que le texte du message du Conseil fédéral est clair et complet, que nous sommes deuxième Chambre et que le Conseil des Etats a déjà approuvé cet objet le 4 décembre 1989 par 33 voix fa- vorables contre 3. Il est donc nécessaire dans cette petite question de ne pas créer de divergences et de régler ce pro- blème. Votre commission s'en est occupée lors d'une séance du 25 avril dernier. La collaboration avec la France, dans le domaine de l'utilisation de l'énergie nucléaire à des fins pacifi- ques, dure depuis de nombreuses années. Cet accord donne une base meilleure à cette collaboration. Il est dans la ligne de ceux que nous avons déjà approuvés avec l'Australie, avec la Chine et le Canada, mais il y a ici quelques différences, car la nature et l'intensité de la collaboration avec la France est par- ticulièrement accentuée par rapport aux trois pays énumérés précédemment. Ces différences concernent notamment le problème du retraitement des éléments combustibles, des déchets radioactifs et du plutonium qui en découlent et ont fait, eux, l'objet d'une discussion assez approfondie dans vo- tre commission.
L'accord règle essentiellement les mécanismes de nos rela- tions avec la France et ne règlent pas les problèmes matériel- lement, tels que le retraitement ou le conditionnement des déchets. Ces derniers sont réglés par des contrats ad hoc entre les centrales nucléaires et les partenaires français. Le président de la commission, M. Fischer, en remplacement de M. Caccia, vous a donné dans son rapport en langue alle- mande des renseignements plus approfondis sur les aspects techniques et économiques du retraitement, sur l'utilisation du plutonium, sur les conditions dans lesquelles nous recevons les déchets radioactifs; je n'insiste pas.
Le Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie a envoyé en date du 12 juin une note com- plémentaire à la commission disant en ce qui concerne le stoc- kage d'éléments combustibles usés sur territoire français qu'à l'heure actuelle 1099 éléments combustibles usés provenant de notre pays sont stockés en France, qu'ils renferment 203 t d'uranium et 2,74 t de plutonium. On prévoit de recycler ce plutonium dans les centrales nucléaires suisses.
Cet accord remplace donc un traité antérieur de 1970 et il crée un nouveau cas de droit international public. Il contient des clauses concernant l'activité de contrôle de l'Agence interna- tionale de l'énergie, ce qui est important.
Votre commission, par 12 voix contre 5, vous propose d'ap- prouver cet accord.
Ledergerber, Sprecher der Minderheit: Wie der Präsident Ih- nen eben erläutert hat, haben wir in der Kommission einen Minderheitsantrag eingebracht, dieser Vertrag sei nicht zu ge- nehmigen und abzulehnen. Eine Fahne ist nicht erschienen. Ich möchte diesen Minderheitsantrag begründen.
Der Vertrag mit Frankreich soll eine heute gültige Uebergangs- lösung ablösen. In der Botschaft zu diesem Geschäft hat der Bundesrat geschrieben, damals, 1978, als die schweizeri- schen Elektrizitätswerke mit der Cogéma einen Vertrag über die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennstäbe ab- geschlossen hätten, habe die französische Regierung darauf gedrungen, mit einem Staatsvertrag eine Garantieerklärung abzugeben, dass die Schweiz die anfallenden hoch radioakti- ven Abfälle zurücknehmen werde. Der Bundesrat hat dann darauf hingewiesen, das sei in so kurzer Zeit nicht möglich, und man hat sich dann auf eine Garantieerklärung geeinigt, die als Uebergangslösung Sicherheit geben sollte, dass die Schweiz zu gegebener Zeit die Abfälle zurücknehme. Nun wird mit diesem Vertrag ein Staatsvertrag vorgelegt, der eine definitive Lösung bringen soll. Das macht ganz deutlich, dass dieses vorliegende Geschäft eigentlich eine «Lex Wiederaufar-
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beitung» und eine «Lex Zurücknahme hochradioaktiver Ab- fälle» ist.
Dazu ist folgendes zu sagen:
Die sozialdemokratische Fraktion hat schon vor Jahren in diesem Rat eine Motion eingereicht, die Schweiz solle auf eine Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe verzichten, so wie das die Vereinigten Staaten, Schweden, neuerdings auch die Bundesrepublik machen wollen. Das hat folgenden Grund: Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe ist mit beachtlichen Risiken verbunden. Sie kennen alle die un- rühmlichen Schlagzeilen der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague oder in Sellafield, wo in schöner Regelmässigkeit ra- dioaktive Emissionen austreten. Es kommt dazu, dass bei die- ser Wiederaufarbeitung Plutonium anfällt. Dieses Plutonium ist hochanfällig für missbräuchliche Verwendung. Es genügen etwa fünf Kilogramm Plutonium, um eine Bastler-Atombombe herzustellen. Wir lehnen deshalb die Wiederaufarbeitung ab und fordern, dass abgebrannte Brennstäbe direkt der Endla- gerung zugeführt werden sollen.
In diesem Vertrag steht, dass in Erwägung der Bedeutung, die die Vertragspartner der friedlichen Verwendung der Kern- energie beimessen, eine Förderung des Austausches, eine Förderung kommerzieller Verträge, eine Förderung der Liefe- rung von Kernmaterial, von radioaktivem Material, Ausrüstun gen, Installationen und Dienstleistungen des nuklearen Brennstoffes vorgenommen werden sollen. Diese Förderung des Nukleargeschäftes lehnen wir ab. Sie wissen, unsere Par- tei steht für einen langfristigen, geordneten Ausstieg aus der Kernenergie ein. Wir können eine solche Förderung und einen solchen Förderungsvertrag nicht unterzeichnen.
Auf das Plutonium hat Herr Fischer-Seengen bereits hinge- wiesen. Dieses sensitive Material ist die Nahrung für eine Reihe von möglichen Korruptionsgeschäften und für beacht- liche Gefährdungen in Richtung Bastlerbombe, in Richtung Terrorbombe. Aus der Aufarbeitung der schweizerischen Brennstäbe ist in den letzten Jahren bereits Plutonium in der Grössenordnung von 680 Kilogramm angefallen. Dieses Plu- tonium ist zu einem Teil im Kernkraftwerk Beznau wieder ver- brannt worden. Zu einem Teil ging es nach Kalkar, in den Schnellen Brüter der Bundesrepublik, und 151 Kilo gingen in den Brutreaktor Superphénix der Electricité de France. Nun verfügen wir aber über Hinweise aus früheren Anfragen von Nationalrat Braunschweig, dass dieser Brutreaktor Super- phénix auch dazu eingesetzt werde, um nukleares Material für die französische Nuklearwaffenproduktion herzustellen. Aller- dings steht in der Botschaft, Frankreich unterziehe sich freiwil- lig den Kontrollen der Internationalen Atomenergieagentur. Ich habe darauf diesen Vertrag von der Bundesverwaltung ver- langt. In der Botschaft wird erwähnt, es bestehe gar kein Pro- blem mit diesen Kontrollen. Wenn man aber die Regelung die- ser Kontrollen genauer anschauen möchte, stellt man mit Er- staunen fest, dass zum Thema nicht einmal eine Dokumenta- tion in der Bundesverwaltung vorhanden ist, sondern dass die entsprechenden Unterlagen zuerst von Wien angefordert wer- den müssen.
Wir lehnen diesen Vertrag mit Frankreich auch ab, weil damit zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit dem Plutonium- kreislauf, mit dem Plutoniumhandel und mit dem Abzweigen von spaltbarem Material für alle möglichen unerwünschten Zwecke verbunden sein kann.
Wir bitten Sie, in diesem Sinn und basierend auf diesen Argu- menten den Vertrag abzulehnen.
Thür: Ich bitte Sie namens der grünen Fraktion, den Minder- heitsantrag zu unterstützen. Ziel des vorliegenden Abkom- mens ist es, die bisherige bilaterale und multilaterale Zusam- menarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Kernenergie mit Frankreich auszuweiten. Das Abkommen um- fasst alle Bereiche dieser friedlichen nuklearen Zusammenar- beit, insbesondere die Herstellung und die Verwendung von Kernenergie, die Operationen des nuklearen Kreislaufs und die wissenschaftliche und technische Forschung bezüglich Sicherheit und nukleare Sicherung.
Wir haben in den letzten zwei Jahren in diesem Saal ausge- dehnte Debatten über Nuklearabkommen geführt. Am
Zunächst die Problematik der Nonproliferation: Es ist eine Tat- sache, dass trotz internationaler Abkommen das Ziel der Nichtweiterverbreitung von nuklearem Brennstoff zu nicht- friedlichen Zwecken nicht erreicht werden konnte. Dieser Hin- weis mag genügen, um zu zeigen, dass zwischen friedlicher und nichtfriedlicher Nutzung der Atomenergie ganz offensicht- lich so einfach nicht unterschieden werden kann. Jedenfalls funktionieren die Kontrollen der IAEA nur sehr unvollständig, um nicht noch mehr zu sagen. Ich habe in der Sommerses- sion 1988 aufgrund eines Berichtes dieser Organisation auf diese Schwachpunkte ausführlich hingewiesen. Ich nehme nicht an, dass sich seither die Qualität dieser Kontrolle verbes- sert hat.
Zweites Stichwort: der notwendige Ausstieg aus der Atom- energie. Ich verzichte darauf, die Argumente auszubreiten; sie sind hinlänglich bekannt. Wir verstehen es deshalb absolut nicht, dass nun einige Monate vor der entscheidenden Ab- stimmung über die beiden Atom-Initiativen in diesem Rat noch ein Nuklearabkommen durchgedrückt wird, das explizit eine Ausweitung der nuklearen Zusammenarbeit auf lange Frist an- visiert. Das sind die grundsätzlichen Aspekte, die sich für uns bei jedem solchen Abkommen stellen werden. Im speziellen möchte ich Ihnen noch darlegen, weshalb die grüne Fraktion eine Ausweitung der nuklearen Zusammenarbeit mit Frank- reich ganz besonders ablehnt:
Angesichts der Tatsache, dass die Nonproliferationsziele of- fensichtlich nicht eingehalten werden können, sollten wir nach unserer Ueberzeugung mit einer Atommacht, die zudem den Atomsperrvertrag nicht unterschrieben hat, nicht noch eine engere Zusammenarbeit suchen. Es ist mir natürlich klar, dass wir aufgrund der offiziellen schweizerischen Energiepolitik, die, statt konsequent zu sparen, den Strom lieber in Frank- reich einkauft, immer mehr in die Abhängigkeit dieser Atom- macht geraten. Das kann jedoch die grüne Fraktion nicht daran hindern, diese Politik ganz grundsätzlich in Frage zu stellen.
Frankreich ist aber nicht nur als Atommacht ein schwieriger Partner für uns. Mit sehr grosser Besorgnis verfolgen wir die französische Atomenergiepolitik, die ungebrochen von einem forcierten Ausbau dieses Energieträgers ausgeht und in ei- nem atemberaubenden Tempo das ganze Land mit Atomkraft- werken buchstäblich überzieht. Dadurch ist Frankreich mittler- weile auch noch zu einer Atomenergiemacht europäischen Zuschnitts aufgestiegen. Diese Atomenergiemacht über- schwemmt den ganzen europäischen Markt mit Billigstrom und zerstört damit zunehmend jegliche Sparintentionen auf diesem Kontinent. Das ist die effizienteste Politik, um einen Ausstieg aus der Atomenergie zu sabotieren. Da kann unsere Atomlobby künftig auf ganzseitige Farbinserate verzichten. Frankreich macht das besser.
Die französische Atompolitik ist noch aus einem anderen Grund für uns als unmittelbare Nachbarn ausserordentlich ge- fährlich. Es gibt nicht wenige Skeptiker, die sagen, dass der ra- sante Ausbau der französischen Atomenergie heute für Eu- ropa ein Sicherheitsrisiko erster Güte darstellt. Es spricht vie- les dafür, dass der nächste grosse Unfall in Frankreich statt- finden könnte, und dieser Atomunfall - da können Sie sicher sein - kommt bestimmt. Mit den Schwierigkeiten im Zusam- menhang mit dem Schnellen Brüter haben wir bereits einen Vorgeschmack davon erhalten. Die Probleme in Creys-Mal- ville sind noch nicht ausgestanden. Nach der Wiederauf- nahme des Werkes ist die Westschweizer Bevölkerung erheb- lich verunsichert, und die französische Regierung unternimmt nichts Adäquates, um Vertrauen zurückzugewinnen. Und in ei- nem solchen Moment wollen Sie die Zusammenarbeit mit Frankreich noch verstärken? Ein denkbar schlechter Augen- blick, denken wir.
Last but not least: Bei diesen Abkommen geht es ganz wesent-
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lich auch um die Frage der Herstellung von waffenfähigem Plutonium. Auch in diesem Punkt haben wir unsere Bedenken. Sie wissen, dass unabhängig davon, ob man für oder gegen die Atomenergie ist, die Frage der Wiederaufbereitung höchst umstritten ist, vor allem auch aus wirtschaftlichen Gründen. Herr Ledergerber hat ausführlich auf diesen Punkt hingewie- sen. Die Wiederaufbereitung ist auch ein gefährlicher Prozess, bei dem hochradioaktive Abfälle entstehen, deren Endlage- rung bis heute nicht gelöst ist. Schweden hat deshalb bereits auf diese Wiederaufbereitung verzichtet. Auch in diesem Par- lament sind entsprechende Vorstösse hängig. Wenn Sie heute diesem Nuklearabkommen zustimmen, ignorieren Sie auch diese Tatsache. Sie sagen ja zu der umstrittenen Wiederauf- bereitung.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, die nukleare Zusam- menarbeit mit Frankreich, wie sie in diesem Abkommen vorge- schlagen ist, nicht noch auszuweiten und den Antrag der Kom- missionsminderheit zu unterstützen.
Weder-Basel: Auf das Abkommen über nukleare Zusammen- arbeit mit Frankreich dürfen wir nach Auffassung der LdU/ EVP-Fraktion nicht eintreten. Zu viele Probleme um die Atom- energie sind nicht gelöst und können - wie wir alle wissen - teilweise gar nicht gelöst werden. Jedes Vorantreiben dieser Energieform kann sich für uns, aber auch für die gesamteuro- päische Menschheit tödlich auswirken. Die Katastrophen von Harrisburg, Windscale, Tscheljabinsk, Lucens und vor allem Tschernobyl bestätigen diese Aussage eindringlich. In diesem Zusammenhang die letzte Mitteilung aus Russland: Dort müs- sen jetzt weitere 532 Dörfer um Tschernobyl evakuiert werden, nachdem bereits 130 Dörfer evakuiert wurden. Und uns legt man einen Vertrag vor, wir sollen diese Art Energieerzeugung weiterhin forcieren!
In der Botschaft wird festgehalten, es sei wichtig, ein solches Abkommen abzuschliessen, um die Versorgung unseres Lan- des mit Energie sicherzustellen. Vor einigen Tagen haben auch Sie die Antwort auf die Einfache Anfrage Keller Nr. 90.028 erhalten. Daraus geht hervor, wie unsere Abkommen abge- schlossen werden. Darin sind nämlich die Strombezugsver- träge aufgeführt. Diese basieren auf Verträgen zwischen den Elektrizitätsgesellschaften in der Schweiz und in Frankreich. Diese Absegnung durch uns ist gar nicht nötig. Im übrigen se- hen Sie daraus, dass wir grosse Mengen elektrischer Energie von Frankreich zugut haben, eben aufgrund dieser Verträge, und zwar zu Sommer- und zu Winterzeiten. Das nur als Detail für diejenigen, die sich dafür interessieren, wie sich diese Be- zugsrechte aufteilen.
Nun steht im Vertrag aber auch noch, der schweizerischen Ex- portindustrie müssten weitere Absatzmärkte offengehalten werden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was die Schweiz noch nach Frankreich exportieren will, in das Land, das diese Energie am meisten vorangetrieben hat. Aber ich weiss, dass es hier um die Aufbereitung von Brennstäben geht. Für die Aufbereitung dieser Brennstäbe brauchen wir aber keinen Ver- trag, wenn wir nicht das Plutonium aus diesen Brennstäben herausholen, was an und für sich ja viel gescheiter wäre als diese Art der Entsorgung, wie sie bei uns immer noch vorgese- hen ist.
Im Grunde genommen geht es bei diesem Vertrag um die Kon- trolle des Plutoniums. Es wird gesagt, diese Kontrolle für die Schweiz sei über die Internationale Atomenergieagentur ge- währleistet, für Frankreich sei die Euratom zuständig. Trotz diesen Kontrollen - und das ist wichtig - und trotz den Non- proliferationsabkommen konnte bisher nicht verhindert wer- den, dass weitere Atommächte entstanden sind und weitere entstehen werden. Dieses Abkommen ist eine weitere Bestäti- gung dafür, dass es eine friedliche Nutzung der Atomenergie gar nicht gibt: die militärische und die friedliche Nutzung die- ser Energie sind siamesische Zwillinge. Das Wort «friedlich» mag in der Botschaft noch so oft vorkommen, trotzdem ist die- ser Vertrag eine Kriegserklärung an die Schöpfung, und zwar auf jeder Stufe des Brennstoffkreislaufes: beim Abbau des Urans, bei den Transporten, bei der Aufbereitung der Brenn- stäbe, bei der eigentlichen Kernspaltung im Reaktor und bei der Lagerung des Atommülls - die bekanntlich weltweit nicht
gelöst ist -; allen anderslautenden Behauptungen zum Trotz fallen radioaktive Stoffe an. Wir wissen nicht, was wir mit die- sen anfangen sollen, hinterlassen sie den nachfolgenden Ge- nerationen und degradieren diese zu Wachhunden unseres Abfalls.
Es geht - wie gesagt - bei diesem Geschäft um die Wiederauf- bereitung respektive um das anfallende Plutonium. Mit die- sem Material lässt sich - das hat Herr Ledergerber schon ge- sagt - mit einigen wenigen Kilos ein niedliches kleines Atom- bömbchen basteln. Was das heisst, das können Sie sich selbst ausrechnen. Wir laufen Gefahr, dass, wenn wir das Plu- tonium nicht unter Kontrolle bekommen - und wir bekommen es nicht unter Kontrolle, das hat der Nukem-Skandal bewie- sen -, aufgrund des Plutoniums, das aus schweizerischen Atomkraftwerken anfällt, Atombomben gebastelt werden.
Die Kontrolle durch die Internationale Atomenergieagentur ist nicht gewährleistet, sonst hätten nicht Pakistan und Indien und andere Länder diese Bombe. Frankreich kann sowieso mit diesem Plutonium machen, was Frankreich will, denn es ist ein eigener Atomwaffenstaat. Wir haben hier gar nichts drein- zureden.
Noch etwas zum Nukem-Skandal: Sie erinnern sich an den Skandal über den Handel mit Plutonium. Die Nuklearmafia hat damals mit Schmiergeldern in Millionenhöhe versucht, waffen- fähiges Plutonium zu Höchstpreisen an den Mann respektive an die Generäle zu bringen. Das ist ihnen bekanntlich auch gelungen, Vertrag hin oder her. Dass bei diesem Schmiergeld- kreislauf zwischen Nuklearmafia einerseits und Militär ande- rerseits auch die Schweiz eine wesentliche Vermittlerrolle spielte, sei nur verschämt am Rande erwähnt.
Die Schweiz hat ein ähnliches Abkommen wie das vorliegende mit Australien, mit China und weiteren Staaten vor kurzer Zeit unterzeichnet. Dazu sagte Herr Ständerat Jagmetti: «Nach Un- terzeichnung des Vertrages hat das Parlament zu den weite- ren Geschäften nichts mehr zu sagen.» Wenn wir diesen Ver- trag unterzeichnen, sagt das Parlament nein zu weiterer Mit- sprache. Eine solche Selbstkastration ist meine Sache nicht. Ich meine daher - schon allein aus diesem Grund -, man dürfe diesen Vertrag nicht unterzeichnen.
Nun noch etwas über unsern Vertragspartner Frankreich und die staatliche Electricité de France. Ich zitiere aus den Energie- nachrichten, Herausgeber Energieforum Schweiz, Ausga- be 5/1990: «Die EDF, die Electricité de France, ist die grösste Elektrizitätsgesellschaft der Welt und kann sich rühmen, den elektrischen Strom aus Kernenergie bis über 50 Prozent billi- ger anbieten zu können als Elektrizitätsgesellschaften in ver- gleichbaren Ländern. Doch diese Erfolge der Vergangenheit erweisen sich heute als Bumerang. Die Ueberkapazitäten in der Stromerzeugung belasten die EDF durch eine fast unvor- stellbare Verschuldung, die sich auf rund 230 Milliarden Francs, das sind rund 60 Milliarden Schweizerfranken oder fast das Zweifache eines Jahresumsatzes, beläuft.» Ich will da- mit nur folgendes hervorheben: Wir gehen Verträge ein mit Gesellschaften, die ihren Staatsbürgern und ihren Steuerzah- lern eine solche Misswirtschaft zumuten. Auch aus diesem Grund, meine ich, darf man einem solchen Vertrag nie und nimmer zustimmen.
Le président: Le groupe radical informe qu'il approuve le con- tenu du message et qu'il votera l'arrêté fédéral que nous discu- tons. Il en va de même du groupe de l'Union démocratique du Centre et du groupe démocrate-chrétien.
Frau Leutenegger Oberholzer: Bitte stimmen Sie diesem Ab- kommen nicht zu und folgen Sie der Kommissionsminderheit. Grundsätzliche Ueberlegungen sprechen gegen Nuklearab- kommen dieser Art. Wir hatten in den letzten beiden Jahren ausgiebig Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Derartige Abkommen sind nicht akzeptabel, weil sie grundsätzlich die Atomenergie noch fördern, den Handel mit Nukleargütern und der Nukleartechnologie unterstützen und damit der Neuorien- tierung der Energiepolitk entgegenstehen. Die Situation des Vertragspartners dieses Abkommens, der Nuklearmacht Frankreich, spricht noch ganz im speziellen gegen das vorlie- gende Abkommen. Frankreich hat in den letzten Jahren ein gi-
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gantisches Atomprogramm umgesetzt und ist dadurch zu ei- nem Grossproduzenten von Atomstrom geworden. Es wurden gewaltige Risiken in Kauf genommen, nur um möglichst viel Elektrizität produzieren zu können. Dabei wird auf Mensch und Umwelt kaum Rücksicht genommen und schon gar nicht auf das benachbarte Ausland.
Denken Sie zum Beispiel an das Atomkraftwerk Fessenheim. Es befindet sich in unmittelbarster Nähe der Grossagglomera- tion Basel. Fessenheim ist ein derart störanfälliges Atomkraft- werk, dass es eigentlich längst abgeschaltet werden müsste. Im direkten Einflussbereich der Anlage befinden sich das El- sass, das südwestliche Gebiet der Bundesrepublik und die Nordwestschweiz. Darin wohnen weit über eine Million Men- schen. Die Electricité de France plant einen Weiterausbau von Fessenheim, trotz der bestehenden Risse, die die ganze Re- gion direkt bedrohen.
Denken Sie an den Schnellen Brüter in Creys-Malville. Beim Superphénix wurde der Vollbetrieb wiederaufgenommen, ob- wohl das entdeckte Leck im Natrium-Kühlkreislauf nicht repa- riert werden konnte. Statt dessen soll der ganze Bereich er- setzt werden. Jetzt läuft der Schnelle Brüter weiter, obwohl da- mit alle Sicherheitsdispositive unterlaufen werden. Creys- Malville gefährdet die ganze Westschweiz und im speziellen die Stadt Genf. Die Wiederaufbereitungsanlage in La Hague ist das dritte Beispiel dafür, wie Frankreich mit der sogenannt friedlichen Atomenergie umspringt. Ungenügende Sicherheit für die Belegschaft, mangelnde Information zeugen von man- gelnder Sorgfalt. Noch deutlicher wird dies in bezug auf die Umwelt. Die Wiederaufbereitungsanlage verschmutzt und ver- seucht die ganze betroffene Region.
Im weitern sprechen vor allem auch sicherheitspolitische Ueberlegungen gegen das vorliegende Abkommen. Frank- reich ist ein Nuklearstaat, der dem Atomsperrvertrag nicht bei- getreten ist. Nach wie vor bricht die Mentalität des kalten Krie- ges durch, wenn sich Frankreich weigert, klaren Regelungen für die Lieferung von atomwaffenfähigem Material zuzustim- men. Artikel 12 des Abkommens heisst im Klartext, dass Frankreich keine Verpflichtungen in Richtung Atomsperrver- trag eingehen will. Da soll die Schweiz also in Kauf nehmen, dass Frankreich seine Vorrechte als Nuklearmacht geltend machen kann. Die Bedingungen könnten bei dem konkreten Geschäft angepasst werden, meint die Botschaft des Bundes- rates. Daran glaube ich nicht, denn wir haben nachher keiner- lei Einfluss mehr auf das Abkommen. Dies ist doch ein klassi- scher Kuhhandel von Behörden im Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise, der die Interessen der betroffenen Bevölke- rung krass missachtet. Was also soll das Abkommen? Es geht ums Geschäft.
Im September entscheidet die schweizerische Bevölkerung über zwei Initiativen, die den Ausstieg aus der Atomenergie oder zumindest das Moratorium wollen. Kurz davor nun legt uns der Bundesrat dieses Abkommen zur Genehmigung vor, ein Abkommen, das auf den Ausbau der Atomenergie abzielt, ein Abkommen, das sicherheitspolitisch nicht mehr in die Landschaft eines sich grundlegend verändernden Europas passt, ein Abkommen, das direkt und indirekt den rücksichts- losen Umgang mit Atomenergie in bezug auf Mensch und Um- welt durch den Atomstaat Frankreich sanktioniert. Dieses Ab- kommen ist in jeder Beziehung fehl am Platz.
Bitte folgen Sie der Kommissionsminderheit und stimmen Sie nicht zu.
Spälti: Persönlich erachte ich dieses Abkommen mit Frank- reich als sinnvoll. Ich möchte mich jedoch nicht direkt zum In- halt dieses Abkommens äussern. Das Abkommen veranlasst mich aber zu einigen sicherheitspolitischen Bemerkungen und Ueberlegungen, die meines Erachtens weit über den Rah- men dieses Abkommens hinausgehen.
Die Schweiz hat den Atomsperrvertrag, der zur Verminderung der Gefahr eines Atomkrieges geschaffen wurde und der die Verbreitung vor allem von Kernwaffen zu verhindern versucht, 1977 ratifiziert. Frankreich ist dem Sperrvertrag nicht beigetre- ten, hat aber erklärt, es werde sich wie ein Vertragsstaat verhal- ten, und tut es auch. Seit den siebziger Jahren versuchen nun die USA und die Sowjetunion gemeinsam zu verhindern, dass
sich die Zahl der nuklearwaffenbesitzenden Länder ausweitet. Derzeit gelten als offizielle Nuklearmächte die USA, die Sowjet- union, Grossbritannien, Frankreich und China. Trotz diesen Anstrengungen hat der Atomsperrvertrag die Zielsetzung nur teilweise erfüllt. Als äusserst bedenklich muss es sicherheits- politisch erscheinen, dass die Zahl der neuen Nuklearländer langsam, aber stetig zunimmt. Internationale Quellen bele- gen, dass ausser den Atommächten auch Chile, Iran, Irak, Südkorea und Libyen sowohl das technische Potential als auch den Willen haben, Atomwaffen herzustellen, und mögli- cherweise bereits solche besitzen. Von diesen Ländern haben Iran, Irak und Libyen den Atomsperrvertrag unterzeichnet. Stichwort: Vertragstreue.
Ebenfalls ist bekannt, dass Indien, Pakistan, Südafrika und Is- rael über einsetzbare nukleare Arsenale verfügen, und man muss leider auch annehmen, dass Argentinien, Brasilien, Nordkorea und Taiwan versuchen, eigene Atomwaffen herzu- stellen. Diese Tatsache ist besonders bedenklich, weil in Dritt- weltländern Regimes über ein Potential verfügen, das eine nu- kleare Konfrontation möglich macht, und weil damit die sich abzeichnende sicherheitspolitische Entspannung zwischen den beiden Grossmächten letztlich wieder in Frage gestellt wird. Bedenklich ist es, dass Regimes in den Besitz von Atom- waffen kommen, sich eine regionale Vorherrschaft und ideolo- gische Führungsrolle verschaffen und klar Völkerrecht verlet- zen. Die verschiedenen Enthüllungen um den Transfer von Hochtechnologie machen deutlich, dass diese Entwicklung weltweit eine erhebliche sicherheitspolitische Bedrohung dar- stellt, dass sie die hoffnungsvollen Abrüstungstendenzen, den Rückgang der weltweiten Rüstungsausgaben für konventio- nelle Rüstung und auch die angestrebten Start-Vertragsziele wieder in Frage stellt - eine Tendenz vieler Schwellenländer, die als äusserst bedrohlich und instabil zu bezeichnen ist.
Ich glaube, man müsste sich überlegen, ob die Schweiz nicht vermehrt ihre aussen- und wirtschaftspolitischen Möglichkei- ten ausschöpfen müsste, um in Zusammenarbeit mit den In- dustrieländern, mit den Ländern, die den Atomsperrvertrag unterzeichnet haben und ihn auch einhalten, alles zu tun, um das Entstehen neuer Atomwaffenländer zu verhindern. Ich glaube, das ist eine Idee, die zusätzlich von unserer Aussen- politik zu übernehmen wäre und die man sich im Zusammen- hang mit diesem Abkommen - dem ich persönlich positiv ge- genüberstehe - überlegen müsste; und vielleicht müsste man in dieser Beziehung auch vermehrt aktiv werden.
Wiederkehr: Zuallererst möchte ich danken für das Referat von Herrn Spälti. Es gälte jetzt nur noch, die Konsequenzen daraus zu ziehen und zu erkennen, dass die «friedliche Ver- wendung der Kernenergie» weltweit zum Unfrieden beitragen kann, wenn Kriegsgurgeln dank dieser «friedlichen Verwen- dung» Plutoniumbomben herstellen können.
Wir haben vor einem Jahr, als wir über den Schnellen Brüter von Creys-Malville und über die Gefährlichkeit dieses Reak- tors diskutierten, unsere Lektion lernen können. Herr Bundes- rat Ogi hat uns nämlich damals gesagt, die friedlichen diplo- matischen Beziehungen mit Frankreich verboten es dem Schweizerischen Bundesrat, Frankreich z. B. deutlich deutsch oder französisch - zu sagen, dass ein Reaktor von der schweizerischen Regierung als äusserst unsicher betrachtet werde und deshalb eigentlich abgestellt werden müsste. Da könne man halt nichts machen. Herr Bundesrat Ogi zeigte uns damit die Grenzen einer Regierung auf - in einer Bedrohung, die keine Grenzen kennt. Herr Bundesrat Ogi sagte auch, man könne die Internationale Atomenergieagentur in Wien in einer solchen Sache nicht anrufen, weil die Statuten eine solche An- rufung gar nicht vorsähen. Er erteilte uns damit eine Lektion in organisierter Unverantwortlichkeit: Letztlich ist niemand schuld, wenn etwas passiert. Mit oder ohne Vertrag: Wir kön- nen, wenn die Schweiz zur Ansicht kommt, dass ein Reaktor in Frankreich ausserordentlich gefährlich ist, gar nichts machen. Der Vertrag, den Sie vor sich haben, dient in erster Linie der Verbesserung des Geschäfts, nicht der Verbesserung der Si- cherheit.
Nun haben wir in der Schweiz das Nationale Automatische Do- sis-Alarm-Messsystem (Nadam) aufgebaut, das uns laufend
Friedliche Verwendung der Kernenergie
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die Messresultate rund um Atomanlagen und die Radioaktivi- tät in der Luft in einen Computer nach Zürich übermittelt. Das bietet die Möglichkeit, am Bildschirm zentral ablesen zu kön- nen, wenn irgendwo unbemerkt etwas geschieht. Das gibt auch die Möglichkeit, Warnzeiten zu verkürzen. Ich habe mit einem Vorstoss den Bundesrat gebeten, sich dafür einzuset- zen, dass auch die Messungen rings um die Kernkraftwerke in Frankreich nicht nur den französischen Behörden zugänglich sind, sondern eben auch den schweizerischen, und in den Computer nach Zürich eingespiesen werden. Warum? Wenn etwas geschieht, z. B. in Creys-Malville, geht heute die Infor- mation von dort zuerst nach Paris, und Paris entscheidet dann, ob die schweizerischen Behörden darüber informiert werden oder nicht. Die Electricité de France ist jedoch so stark mit dem Staat verhängt, dass ich nicht das Vertrauen in die Behörden der «Grande Nation» habe, dass jeder Störfall sofort den Schweizer Behörden gemeldet wird. Das wäre aber wichtig - denn die Winde blasen normalerweise aus Frankreich zu uns in die Schweiz und eben nicht in Richtung Paris! Ich bitte den Bundesrat deshalb, mit den französischen Behörden unver- züglich Gespräche aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Messdaten um die Atomanlagen in Frankreich automa- tisch auch in unseren Computer in Zürich eingespiesen wer- den, damit wir nicht von allfälligen Abwägungen in Paris ab- hängen. Hier wie nirgends heisst es: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist viel besser.
Fischer-Seengen, Berichterstatter: Die Vertreter des Minder- heitsantrags haben eine Reihe von Argumenten ins Feld ge- führt, die gegen die Kernenergie im allgemeinen sprechen, die aber mit dem Abkommen nichts zu tun haben.
Herr Ledergerber hat von einer «Lex Wiederaufarbeitung» ge- sprochen, von einer «Lex Rücknahme». Er hat davon gespro- chen, dieses Abkommen fördere den Austausch der Kern- materialien. Er hat davon gesprochen, dass das Plutonium die Möglichkeit eröffne, Bastlerbomben zu konstruieren, dass es die Korruption fördere, dass man ganz allgemein zusätzliche Risiken eingehe.
Die andern Redner haben sich in ähnlicher Weise geäussert. Nehmen Sie doch dieses Abkommen als das, was es ist! Mit diesem Abkommen wird weder über die Wiederaufarbeitung noch über die Produktion von Plutonium im allgemeinen ent- schieden. Vor allem ist es kein Entscheid darüber, ob Frank- reich sein Nuklearprogramm fortsetzt oder nicht, Frau Leuten- egger Oberholzer. Es ist auch keine Förderung der Kernener- gie im Sinne eines Geschäftes, wie gesagt wurde. Vor allem ist es auch keine Kriegserklärung an die Schöpfung, Herr Weder, da gehen Sie doch etwas zu weit.
Dieses Abkommen ist lediglich eine neue rechtliche Grund- lage für die Zusammenarbeit auf dem gesamten Gebiet der Kernenergienutzung zwischen der Schweiz und Frankreich. Es ist ein Rahmen für den Abschluss von konkreten Verträgen. Es ist eine strenge Leitplanke für den Austausch von Kern- material zwischen diesen beiden Ländern. Man statuiert damit ein Verbot der nichtfriedlichen Verwendung von Kernmateria- lien. Es sind Kontrollmechanismen eingebaut, die auch von Frankreich ausdrücklich anerkannt werden, selbst wenn Frankreich dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten ist.
Wenn Sie dieses Abkommen ablehnen, verzichten Sie auf ei- nen klaren Rahmen. Sie erhalten aber keine Neuorientierung im Sinne der Votanten Ledergerber, Thür, Weder und Frau Leutenegger Oberholzer, selbst wenn man eine solche noch wollte.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesem Ab- kommen zuzustimmen.
M. Jeanneret, rapporteur: Je serai très bref. Les interventions ont été de langue allemande. Il appartenait au rapporteur de cette langue de répondre, ce qu'il a fait. Nous ne voulons pas au surplus entrer ici dans un débat technique. Les arguments ont déjà été entendus et présentés en commission; ils ont été rejetés par 12 voix contre 5. Ils ont en partie déjà été entendus dans cette salle lors d'autres cas auxquels j'ai fait allusion: Australie, Chine, Canada. Nous sommes deuxième Chambre, le Conseil des Etats s'étant déjà exprimé. De nouveaux argu-
ments n'ont pas été présentés aujourd'hui. Nous ne voulons pas engager une polémique ici, mais nous constatons que, chaque fois que nous avons un débat de politique étrangère pour ratifier une de ces conventions, on fait état en partie d'ar- guments de politique intérieure. Il ne s'agit pas d'un débat sur l'énergie atomique, mais de la ratification d'une convention. Et si nous voulons participer à l'Europe - nous avons ce matin un débat européen - il est indispensable que nous approu- vions les conventions qui sont préparées soigneusement par les parties contractantes. Je rappelle qu'elles s'engagent à uti- liser les biens nucléaires à des fins exclusivement pacifiques, à ne les réexporter que sous certaines conditions à des Etats tiers et à assurer leur protection physique. Il y a un statut partiel spécial de la France dont il est tenu compte, puisqu'il faut négocier de cas en cas. Il n'y a aucun argument pour ne pas suivre la proposition qui nous est faite par le Conseil fédéral, par le Conseil des Etats et par la majorité de la commission.
M. Felber, conseiller fédéral: J'aimerais à mon tour déclarer que je n'entrerai pas dans le débat, fondamental sans doute, qui est celui de l'énergie nucléaire, de son utilisation, de la poursuite de son utilisation, alors que nous ne parlons ici que d'un accord entre la France et la Suisse, un accord-cadre qui ne met absolument pas en cause les règles actuellement en vi- gueur quant à l'utilisation de l'énergie nucléaire pacifique à des fins pacifiques dans notre pays ou en France. J'aimerais ne prendre qu'un seul argument pour réfuter tout de même une critique: dire que le Conseil fédéral fait exprès de sensibili- ser le Parlement en revenant avec un accord nucléaire à quel- ques semaines ou à quelques mois des votations populaires est totalement dénué d'objectivité.
Le message date de plus d'une année. Il n'a pas été déposé cette année spécialement dans l'intention d'ouvrir un nouveau débat. Tout en portant sur l'ensemble des domaines de la coo- pération nucléaire pacifique, le présent traité ne constitue qu'un accord-cadre. Il ne contient pas d'obligations de livrai- son ni d'obligation d'achat de biens nucléaires; ce sont les entreprises privées ou publiques des deux pays concernés qui pourront par la suite conclure des contrats de nature com- merciale. Ici, nous ne donnons que le cadre de ces contrats. Les garanties pour l'utilisation pacifique constituent l'objet principal de l'accord. Elles se traduisent essentiellement par la déclaration des parties contractantes d'utiliser les biens nu- cléaires échangés à des fins exclusivement pacifiques, non explosives, de ne pas réexporter ces biens vers des pays tiers ou seulement à certaines conditions, enfin d'en garantir la pro- tection physique.
L'accord contient en outre des dispositions relatives aux con- trôles que doivent effectuer l'Agence internationale de l'éner- gie atomique et la Communauté européenne de l'énergie ato- mique. La Suisse n'a conclu qu'un accord avec l'Agence inter- nationale de l'énergie atomique. Ne sont pas réglées de ma- nière générale dans l'accord les livraisons d'installations sen- sibles: d'uranium enrichi à plus de 20 pour cent, de plutonium et d'eau lourde.
Afin d'éviter tout malentendu et de permettre au Conseil natio- nal de conclure, j'aimerais relever encore trois points. La ques- tion de l'opportunité économique du retraitement des éléments de combustibles nucléaires irradiés ne fait pas l'ob- jet de cet accord. Cette question devrait être examinée en temps opportun par les sociétés d'électricité suisses qui ont conclu des contrats avec les entreprises françaises de retraite- ment. Ce point n'est pas inclus dans le document dont nous parlons.
Cet accord de coopération avec la France n'a rien à voir avec les participations des sociétés d'électricité suisses à la cons- truction de centrales nucléaires. Cet accord n'a rien à voir non plus avec les importations de courant électrique faites par la Suisse, courant produit par ces mêmes centrales. Ici, il s'agit toujours d'opérations commerciales régies par le droit privé. Le présent accord ne touche pas à la question de la sécurité des installations nucléaires. Cet aspect particulier fait l'objet de deux autres instruments: l'accord sur les échanges d'infor- mations en cas d'incident ou d'accident pouvant impliquer des risques d'irradiation et l'échange de lettres sur l'institution
Loi sur l'asile et coopération au développement (postulat) 1036
N
14 juin 1990
d'une commission mixte pour l'échange d'informations dans le domaine de la sûreté nucléaire.
Ces deux instruments ont été signés. Il sont en vigueur depuis le 30 novembre de l'année dernière. Il était utile que nous répétions cela pour redonner à l'accord dont il est question aujourd'hui les dimensions relativement restreintes mais ce- pendant importantes qui sont les siennes.
Au nom du Conseil fédéral, je vous prie de bien vouloir entrer en matière et de voter les ratifications que nous vous propo- sons.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
76 Stimmen 42 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
77 Stimmen 37 Stimmen
Ad 90.025
Postulat der Kommission Asylgesetz und Entwicklungszusammenarbeit Postulat de la commission Loi sur l'asile et coopération au développement
Siehe Seite 865 hiervor - Voir page 865 ci-devant
M. Ducret, rapporteur: A la page 18 de la version française du dépliant, vous trouvez, d'une part, un postulat, soutenu par la majorité de la commission, et, d'autre part, une motion défen- due par une minorité de la commission.
Les aléas du programme de notre session nous amènent à traiter ces deux objets avant même que nous ayons terminé nos travaux sur la nouvelle loi. Cela n'a toutefois qu'une impor- tance relative, car ce postulat est destiné à rappeler que le pro- blème des réfugiés ne sera pas durablement résolu par des mesures défensives, mais qu'il est nécessaire de mener paral- lèlement une politique offensive à long terme sur les fronts du sous-développement, des droits de l'homme et de la promo- tion des valeurs démocratiques.
Ces deux mesures peuvent évidemment être réalisées indé- pendamment l'une de l'autre. Mais elles n'auront de véritable efficacité que si elles font partie d'une stratégie globale des- tinée à combattre non seulement les effets, mais surtout les causes de l'émigration et de l'afflux des requérants d'asile dans les pays industrialisés en règle générale, et en Suisse en particulier.
Chacun devrait être convaincu que la Suisse doit accroître son engagement et sa contribution de solidarité en faveur des
pays d'origine des requérants d'asile, dans les domaines les plus divers et non seulement dans celui de l'assistance finan- cière, tant il est vrai que ces pays d'origine ne sont pas tou- jours des pays pauvres. Il n'est qu'à comparer le budget que nous consacrons à notre politique d'asile intérieure, environ 600 millions par année, à celui dont dispose le HCR pour me- ner son immense tâche à bien, environ 800 millions par année, pour faire le tragique constat de la disproportion catastrophi- que, au point d'en être ridicule, entre les moyens employés pour gérer le présent ou le court terme et ceux qui sont affectés à la prévention du phénomène à long terme.
Certes, il ne faut pas surestimer les possibilités de la Suisse. Elle ne pourra pas résoudre elle-même toutes les difficultés économiques, sociales et politiques qui accablent les pays de l'est ou du sud de notre continent, qu'ils soient pays d'origine ou de premier accueil. C'est pourquoi il est nécessaire d'ac- centuer et de développer la collaboration sur le plan internatio- nal, tout particulièrement sur le plan européen. Nous savons que de gros efforts ont été entrepris dans ce sens et j'imagine que M. Felber, conseiller fédéral, ne manquera pas de nous les rappeler dans quelques instants.
Mais le postulat de la commission, que celle-ci vous prie de soutenir, se veut aussi un encouragement et une invite à l'in- tention du Conseil fédéral pour qu'il multiplie les initiatives à ce sujet. Notre pays et ses représentants se vantent volontiers de la tradition humanitaire de la Suisse. Celle-ci est d'ailleurs uni- versellement reconnue et nos hôtes étrangers, chefs d'Etat, personnalités politiques, représentants d'organisations inter- nationales, ne manquent pas une occasion de saluer et d'in- sister sur cette caractéristique helvétique.
Pourquoi, dès lors, ne pas profiter de cette crédibilité, de cette vocation reconnue pour prendre résolument, comme nous le faisons en matière d'environnement et à l'image de l'action menée par le CICR, une place de leader dans le combat des- tiné à réduire autant que faire se peut le flot des requérants d'asile? C'est le sens de ce postulat que je vous invite à suivre avec la majorité de la commission. Je me prononcerai sur la proposition de la minorité, lorsque M. Günter aura développé sa motion.
Mühlemann, Berichterstatter: Wir haben in erster Lesung den dringlichen Bundesbeschluss Asylverfahren abgeschlossen und werden am Montag die Differenzbereinigung zum Stände- rat vornehmen können.
Es handelte sich bei diesem dringlichen Bundesbeschluss um eine Art Sofortmassnahmenpaket. Die Kommission hat bei der Bearbeitung dieser Revision aber auch an mittel- und langfri- stige Massnahmen gedacht. Sie erinnern sich, dass Herr Bun- despräsident Koller sehr deutlich davon gesprochen hat, dass es darum gehen muss, ein Erstasylabkommen in Europa durchzusetzen. Er hat auch versprochen, im Bereiche der Grenzkontrollen gegenüber Schlepperorganisationen ver- mehrte Anstrengungen des Bundes zu machen. Und schliess- lich hat er darauf hingewiesen, dass die Entwicklungszusam- menarbeit gekoppelt werden kann mit der Bekämpfung des Asylantenstroms in den Herkunftsländern der Asylbewerber. Die Kommission legt Ihnen ein Postulat vor, das mit Mehrheits- beschluss verabschiedet worden ist. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Vorstoss gemacht worden ist. Aehnliche Vor- stösse hat es immer wieder gegeben, und sie haben sich im- mer hauptsächlich auf die beiden Asylherkunftsländer Sri Lanka und die Türkei bezogen. Der glückliche Zufall will es ja, dass wir nicht breitgestreut aus allen Ländern der Welt Flücht- linge bekommen, sondern konzentriert: beispielsweise zuerst Tamilen, später Türken. Wenn Sie bei den Türken genau die Herkunft untersuchen, dann ist es eigenartigerweise so, dass die Schweiz besonders aus drei Provinzen im Südosten der Türkei Flüchtlinge erhält. Es sind relativ arme Gegenden, de- ren Bevölkerung zu 80 Prozent der Landwirtschaft zuzuord- nen ist. Diese Weidelandschaft ist in einem Entwicklungszu- stand, der auch wirtschaftlich bedeutende Schwierigkeiten bietet. Es scheint deshalb relativ leicht möglich zu sein, die Herkunft der Asylbewerber geographisch zu begrenzen, und dementsprechend müsste es eigentlich auch leichter sein, hier Entwicklungszusammenarbeit zu leisten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Friedliche Verwendung der Kernenergie. Abkommen mit Frankreich Utilisation de l'énergie nucléaire à des fins pacifiques. Accord avec la France
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1990
Anno
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.039
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1990 - 08:00
Date
Data
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1030-1036
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Pagina
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20 018 670
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