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Interpellation Spielmann
dies noch keineswegs, dass internationale Krisenlagen ein für allemal ausbleiben werden. Vorsorgliche Massnahmen einzel- ner Firmen zur vorübergehenden Sitzverlegung behalten des- halb weiterhin ihren Sinn. Je nach Lageentwicklung könnten auch weitere Länder als Ziel vorsorglicher Sitzverlegungen in Frage kommen.
Leuenberger-Solothurn: Herr Bundi lässt sich entschuldigen; er hat heute an der Beerdigung des früheren Aussenministers Spühler teilgenommen.
Herr Bundi hat mich gebeten, hier zu erklären, dass er wünscht, über diese Interpellation diskutieren zu können; er wünscht, dass die Diskussion von Ihnen jetzt beschlossen, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde, wie das üblich ist und in diesem Rat häufig angewendet wird. Er hat mich auch gebeten, in einigen Sätzen zu sagen, worum es ihm geht:
Herr Bundi hat herausgefunden, dass seit 1985 zwischen der Schweiz und Kanada ein vertrauliches Abkommen, ein soge- nanntes «mémoire d'entente» besteht, das schweizerischen Unternehmen im Falle eines Notstandes die Möglichkeit böte, kurzfristig ihren Rechtssitz nach Kanada zu verlegen. In die- sem Zusammenhang hat Herr Bundi eine Reihe von Fragen aufgeworfen, von deren Beantwortung er nicht unbedingt be- friedigt ist, und er möchte darüber diskutieren können, wenn er und andere auch anwesend wären.
In diesem Sinn stelle ich Ihnen Antrag, jetzt Diskussion zu be- schliessen, sie aber auf später zu verschieben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
90.474
Postulat Fischer-Hägglingen Selbstbestimmungsrecht der baltischen Staaten Droit d'autodétermination des pays baltes
Wortlaut des Postulates vom 22.März 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, sich mit allen ihm zur Verfü- gung stehenden diplomatischen Mitteln, insbesondere im Rahmen der KSZE, einzusetzen, dass der Wille der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland auf nationale Unab- hängigkeit durchgesetzt werden kann und diese Länder auf friedlichem Weg in die europäische Staatengemeinschaft auf- genommen werden können.
Texte du postulat du 22 mars 1990
Le Conseil fédéral est invité à utiliser tous les moyens diploma- tiques à sa disposition, notamment ceux qui s'inscrivent dans le cadre de la CSCE, afin que la volonté d'indépendance natio- nale des pays baltes - Lituanie, Lettonie et Estonie - puisse s'imposer et que ces pays s'intègrent pacifiquement au con- cert des nations européennes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Biel, Bühler, Daepp, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Graf,
Gysin, Hänggi, Hess Otto, Hösli, Luder, Massy, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuen- schwander, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ru- tishauser, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wyss William, Zölch, Zwingli (33)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz hat nach dem Ersten Weltkrieg die Unabhängig- keit der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland aner- kannt und mit diesen Staaten auch diplomatische Beziehun- gen bis zur Annexion im Jahre 1940 durch die UdSSR unter- halten. Die Schweiz hat die Einverleibung dieser drei Republi- ken in die Sowjetunion aufgrund des Zusatzprotokolls zum Molotow-Ribbentrop-Pakt nie anerkannt. Die drei Länder, die zum europäischen Kulturkreis gehören, haben in den letzten Monaten zu verschiedenen Malen ihrem Willen nach nationa- ler Unabhängigkeit Ausdruck gegeben, insbesondere bei den ersten freien Parlamentswahlen. Zudem hat das vom Volk ge- wählte Parlament von Litauen die Unabhängigkeit des Landes erklärt. Die Schweiz hat sich in der Vergangenheit immer wie- der für das Selbstbestimmungsrecht der Völker eingesetzt und die Unabhängigkeitsbestrebungen der Völker Afrikas, Asiens und Amerikas unterstützt. Es gilt nun auch das Selbst- bestimmungsrecht derjenigen Völker Europas nachhaltig zu unterstützen, die nach nationaler Unabhängigkeit trachten. Die Schweiz ist mit den übrigen europäischen Staaten auf- gerufen, den baltischen Staaten zu helfen, damit sie auf friedli- chem Weg und unter Einbezug der nationalen Interessen der Sowjetunion die Unabhängigkeit erhalten. Als besonders ge- eignetes Forum betrachte ich die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 16. Mai 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 16 mai 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.494
Interpellation Spielmann Internationale Konvention betreffend Telekommunikation Respect de la Convention internationale des télécommunications
Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1990
Die zunehmende Bedeutung der Telekommunikation zur Wahrung des Friedens sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung führte am 6. November 1982 zur Unterzeichnung der Konvention von Nairobi, welche die Schweiz 1985 ratifi- zierte.
Die Konvention hat zum Ziel, friedliche Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu fördern. Seit meh- reren Jahren prüfen die Vereinigten Staaten die Möglichkeit ei- nes gegen Kuba gerichteten Fernsehprogramms. Im Februar und Mai 1989 bewilligten das Repräsentantenhaus und der Senat einen Kredit von 32 Millionen Dollar, um 1990 und 1991 ein antikubanisches Fernsehprogramm zu finanzieren. Dieser Beschluss stellt einen schweren Verstoss gegen zahlreiche Bestimmungen der Konvention von Nairobi dar, der beide Staaten zugestimmt haben; ausserdem bedeutet er einen ver- hängnisvollen Schritt auf einen Aetherkrieg hin.
Ich bitte den Bundesrat, bei den Vereinigten Staaten zu inter- venieren und von ihnen die Einhaltung der internationalen Uebereinkommen und des Völkerrechts zu fordern.
17-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Fischer-Hägglingen Selbstbestimmungsrecht der baltischen Staaten Postulat Fischer-Hägglingen Droit d'autodétermination des pays baltes
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1990
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.474
Numéro d'objet
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Datum
07.06.1990 - 15:00
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Seite
917-917
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