Postulat de la Commission de la santé publique
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7 juin 1990
Dabei befürworten wir Mitwirkung, das ist moderne, koopera- tive Führung. Im Wettbewerb zwischen den Unternehmen ist das ein entscheidender Vorteil, und die Konkurrenz - nicht ein Bundesgesetz - löst die Mitwirkungsfrage.
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Anträgen der Kommission zustimmt.
Wyss Paul, Berichterstatter: Ich stelle fest, dass alle Redner den Anträgen der Kommission zugestimmt haben. Die geäus- serten Ansichten decken sich generell mit denjenigen, die wir in unseren Sitzungen zu diesem Thema hatten. Man kann fest- stellen, dass der kleinste oder - wie Sie wollen - der grösste Nenner der ist, dass die Zusammenarbeit in den Betrieben der entscheidende Teil einer Mitwirkung ist, auf der Basis der gel- tenden Unternehmensphilosophie, ausgestaltet durch den Chef mit seinen Mitarbeitern. Es ist eine typisch schweizeri- sche Lösung, die sich offensichtlich bewährt hat und die, wie wir hoffen - das war der Konsens auch in der Kommission -, in dieser Form weitergeht.
Was mit dem Postulat passiert und was weiter geschehen wird, werden wir gerne einer neuen Kommission überlassen. Es soll ihre Aufgabe sein; wir treten von der Bühne ab.
90.430 Postulat der Kommission Postulat de la commission
Ueberwiesen - Transmis
76.223, 76.224, 80.224 Parlamentarische Initiativen Initiatives parlementaires
Präsident: Die Kommission beantragt, erstens den drei parla- mentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und Biderbost keine Folge zu geben und zweitens den Beschlussentwurf der Kommission zu Artikel 34octies Bundesverfassung abzu- schreiben.
Zustimmung - Adhésion
Ad 87.206
Postulat der Kommission für Gesundheit und Umwelt Motorfahrzeuge. Fahrleistungsabhängige Besteuerung Postulat de la Commission de la santé publique et de l'environnement Véhicules à moteur. Impôt proportionnel aux kilomètres parcourus
Siehe Jahrgang 1989, Seite 1740 - Voir année 1989, page 1740
Diskussion - Discussion
Scherrer: Ich bekämpfe das Postulat der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt des Nationalrates aus dem ganz einfa- chen Grund, weil in der Schweiz die fahrleistungsabhängige Besteuerung der Motorfahrzeuge seit Jahren existiert. Jeder- mann, der heute einen Liter Treibstoff tankt, bezahlt plus/ minus einen Franken, davon gut 62 Rappen in Form von Zoll- gebühren, Wust, Carbura-Gebühren und 30 Rappen Zollzu- schlag. Wer 10 Liter Treibstoff tankt, bezahlt rund Fr. 6.20, wer 100 Liter Treibstoff tankt, bezahlt 62 Franken. Sie können die Rechnung beliebig fortsetzen.
Ein zweiter Grund: Wie würde sich die Kontrolle der Fahrlei- stung des einzelnen Fahrzeuges gestalten? Bei den Nutzfahr- zeugen (Lastwagen und Cars) wäre es relativ einfach. Sie sind mit einem versiegelten Tachographen ausgerüstet. Bei den Personenwagen aber würde sich die Kontrolle nicht so einfach gestalten. Die Selbstdeklaration ist fraglich, denn wenn ein Ta- chometer defekt ist, dann ist mit der Selbstdeklaration Essig. Deshalb wohl hat das Buwal vor drei oder vier Wochen auf dem Strassenverkehrsamt Zürich mit dem Radumdrehungs- zähler bereits praktische Versuche durchgeführt. Das zeigt, wohin der politische Hase läuft.
Ich bezeichne dies als politische Schlaumeierei: Unter dem Vorwand einer fahrleistungsabhängigen Besteuerung der Mo- torfahrzeuge, die, wie ich erwähnt habe, bereits seit Jahren exi- stiert, versucht man durch die Hintertüre, den Radumdre- hungszähler für obligatorisch zu erklären. Wenn man dann noch weiss, dass ja der VCS und andere linke Kreise seit Jah- ren den Oekobonus fordern, dann ist der letzte Schritt getan, um dieses von Linken geforderte Postulat der Umverteilung unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und der gerech- ten Besteuerung einzuführen.
Ich möchte Sie an dieser Stelle bitten: Lehnen Sie dieses Po- stulat ab. Die ganze Thematik ist voller Dynamit und span- nungsgeladen. Ich muss wiederholen, was ich bereits heute morgen gesagt habe. Es ist nun einmal genug mit der dauern- den finanziellen Mehrbelastung des Privatverkehrs. Wo hört das auf? Ich sehe es nirgends mehr aufhören, wenn Sie jetzt diesem Postulat zustimmen. Der Krug geht offensichtlich so lange zum Brunnen, bis er bricht. Ich bin der Meinung, es ist genug. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Antrag un- terstützen und das Postulat ablehnen würden.
Hari: Nachdem ich damals mit einem weinenden Auge mein Präsidium abgeben musste, schätze ich mich heute glücklich, dass ich hier etwas so vertreten kann, wie es meinem Sinn und meinem Herzen entspricht, und nicht die Kommissionsmei- nung vertreten muss.
Auf den ersten Blick gesehen, könnte man versucht sein, die- ses vorgeschlagene verursachergerechte Steuersystem als richtig anzusehen. Dem ist aber leider nicht so. Dieses ge- wünschte und zur Prüfung weiterzuleitende System würde bei der Verwirklichung recht viele Schwierigkeiten ergeben. Etwa die Hälfte der Kantone würde weniger Motorfahrzeugsteuern kassieren als bisher. Weitere Probleme ergäben sich selbst- verständlich im Tourismus. Unser Land, das im europäischen Raum ohnehin nicht zu den billigsten Ferienländern zählt, würde durch eine massive Verteuerung des Treibstoffes noch- mals teurer. Die errechnete Erhöhung des Treibstoffpreises würde etwa bei 30 Rappen liegen. Man hat weiter erkannt, dass die in Grenznähe wohnenden Bürger massiv bevorzugt würden. Wir müssen wissen, dass etwa 50 Prozent unserer Schweizerbürger in einer Zone wohnen, die nicht mehr als 40 Kilometer von der Grenze entfernt ist. Wenn nun nur die Hälfte dieser in Grenznähe wohnenden Bürger ihren Treibstoff zu billigeren Preisen im Ausland beschaffen würden, was mit Sicherheit anzunehmen ist, hätte dies einerseits zunehmen- den Grenztourismus zur Folge, und andererseits würde die Treibstoffpreiserhöhung pro Liter sage und schreibe etwa 45 Rappen betragen. Im Klartext würde das heissen, dass die Bürger im Zentrum der Schweiz - vorwiegend im Berggebiet lebend und mangels öffentlicher Verkehrsmittel vermehrt aufs Auto angewiesen - den in Grenznähe wohnenden Bürgern die Motorfahrzeugsteuern bezahlen müssten. Ich frage Sie: Ist das gerecht?
Frau Spoerry: Als gegenwärtige Präsidentin der Guk habe ich das Vergnügen, nicht gegen mein Herz zu sprechen, sondern ich unterstütze als Präsidentin dieses Postulat, das in der Guk grossmehrheitlich verabschiedet worden ist. Man muss viel- leicht die Vorgeschichte kennen: Dieses Postulat der Guk ist die Antwort auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich, die 1987 eingereicht wurde. Diese Standesinitiative wollte die kan- tonale Motorfahrzeugsteuer durch eine eidgenössische Steuer ersetzen. Diese Steuer hätte via Benzinpreis erhoben werden und dann nach Motorfahrzeugbestand der Kantone
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an die Kantone zurückerstattet werden sollen. Auf diese Stan- desinitiative mögen die Argumente, die Herr Hari eben ange- führt hat, zutreffen. Das sind im wesentlichen auch die Argu- mente, mit denen der Ständerat diese Standesinitiative ab- gelehnt hat, ebenso unser Rat.
Die Vernetzung mit dem Ausland ist ein gewichtiges Gegenar- gument. Wenn wir die Motorfahrzeugsteuern auf dem Benzin- preis erheben, entsteht ein Preisgefälle zum Ausland, das zum Benzintourismus führen könnte. Wir dürfen nicht einmal mehr einen verkehrspolitischen Alleingang machen angesichts der verstärkten Integration. Die Ausländer, die zu uns auf Besuch kommen, sollen nicht mit dem Benzinpreis schweizerische Motorfahrzeugsteuern bezahlen müssen. Das hätte die EG mit Sicherheit nicht akzeptiert. Das war der Grund, weshalb die In- itiative des Kantons Zürich, wie auch die gleichlautende Stan- desinitiative des Kantons Bern, von beiden Kammern abge- lehnt worden ist. Die Räte haben sich damit den Argumenten einer Arbeitsgruppe angeschlossen, die aus Vertretern der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz und des Bundes be- stehend zu diesem Thema dem Bundesrat einen ausführli- chen Bericht abgeliefert hatte. Aber die Guk ist zur Auffassung gelangt, dass der Grundgedanke dieser beiden Initiativen po- sitiv ist, nämlich dass das Verursacherprinzip eine stärkere An- wendung finden soll und dass derjenige, der viel fährt, auch mehr bezahlen soll. Deswegen haben wir dann das vorlie- gende Postulat formuliert. Damit wird der Bundesrat eingela- den, die Vorschläge der erwähnten Arbeitsgruppe zu prüfen. Danach sollen die Motorfahrzeugsteuern nach wie vor kanto- nal erhoben werden, aber aus vorerwähnten Gründen nicht auf dem Benzinpreis, sondern nach der Fahrleistung.
Herr Scherrer hat recht: Wir verkennen nicht, dass es gewisse Erhebungsschwierigkeiten geben könnte. Aber wir möchten, dass dieses Problem studiert wird, weil man sich auch einfa- che Lösungen vorstellen kann, zum Beispiel eine pauschale ·Erhebung aufgrund eines Durchschnittswertes und eine Rückerstattung, wenn man nachweisen kann, dass man deut- lich unter diesem Durchschnittswert liegt. Auch die erwähnte Arbeitsgruppe hat solche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Deswegen bittet Sie die Guk, dieses Postulat, entgegen dem Antrag von Herrn Scherrer, zu überweisen. Ich muss Ihnen auch sagen, dass es nicht viel ändert, ob wir das Postulat über- weisen oder nicht. Der Bundesrat prüft nämlich im Moment oh- nehin solche Massnahmen.
Wir können dem Geschäftsbericht, den wir heute morgen ver- abschiedet haben, entnehmen, dass die Luftreinhalteziele mit den bisherigen Massnahmen nicht erfüllt werden können und dass der Bundesrat daher weitere Massnahmen prüfen muss. Die verursachergerechte Erfassung des Motorfahrzeugver- kehrs ist eine der weiteren möglichen Massnahmen. Der Bun- desrat wird seine Vorschläge bald, auch zuhanden der Guk, vorstellen. Auch aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Bun- desrat dieses Postulat zu überweisen und die Möglichkeit ei- ner fahrleistungsabhängigen kantonalen Motorfahrzeug- steuer zu prüfen.
Dreher: Ich beantrage Ihnen, das Postulat abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:
Kollege Scherrer hat ausgeführt, dass die Belastung des Treibstoffes rund 62 Rappen pro Liter beträgt. Es ist nötig, ei- nige Kopfrechnungen anzustellen; ich bin aber sicher, dass Sie mir folgen werden: Der Durchschnittsschweizer fährt im Jahr 15 000 Kilometer. Wenn sein Fahrzeug 12 Liter Treibstoff verbraucht, ergibt dies 1800 Liter. Wenn wir einen Preis von rund einem Franken pro Liter annehmen, ergibt sich ein Auf- wand pro Jahr von rund 1800 Franken für Treibstoff. Davon be- trägt nun die Steuerbelastung rund 62 Rappen, so dass summa summarum etwa 1100 Franken an Abgaben auf dem Treibstoff bezahlt werden. Somit ist aber dem Postulat einer «leistungsgerechteren Besteuerung» eigentlich der Boden entzogen, weil wir hier über eine am Gesamtaufwand kleine, eine marginale Grösse diskutieren.
Ich habe den ganzen Komplex der treibstoffabhängigen Be- steuerung 1972 erstmals im Rahmen der Hochschule St. Gal- len in der Zeitschrift «Verkauf und Marketing» abgehandelt, dann im Jahre 1985 im «Tages-Anzeiger». Ich habe ausge-
rechnet, dass es einen Zuschlag von 18 Rappen zur Kompen- sation sämtlicher kantonaler Motorfahrzeugsteuern brauchen würde, und bin heute der Meinung, dass das alles Augenwi- scherei und Unsinn sei. Könnte man nun die Umlagerung auf den Treibstoff noch irgendwie vertreten? Die politische Chance ist gleich Null, das wollen wir doch festhalten. Aber es besteht heute die Gefahr, dass mit aus dem Zeitgeist heraus- geborenen Mätzchen wie Radumdrehungszähler und Oeko- bonus neue Diskussionsschleusen, neue Gesetzgebungsma- schinerie-Schleusen geöffnet werden, die im Effekt wenig brin- gen und im Volk eine Akzeptanz von Null haben. Ich möchte also die Resultate einer Volksabstimmung sehen, wenn es darum geht, das Ja zu einem Radumdrehungszähler zu ge- ben: Es würden alle lachen. Deshalb sollten wir - wenn über- haupt etwas - die Einheitsbesteuerung für alle Fahrzeuge ein- führen: für alle den gleichen Betrag für die Zulassung. Wir zah- len ja ohnehin über die indirekten Abgaben einen weit höhe- ren Betrag. Denn derjenige, der viel fährt, zahlt über die Treib- stoffbelastung - den Zoll und den Zollzuschlag - häufig ein Vielfaches dessen, was er an kantonalen Motorfahrzeugsteu- ern entrichtet. Deshalb scheint mir diese ganze Diskussion an den Haaren herbeigezogen. Sie bringt auf Bundesebene we- nig bis nichts. Auf kantonaler Ebene werden alle diese Initiati- ven zum Scheitern verurteilt sein, das kann man voraussagen, und man sollte dieses Postulat jetzt schicklich beerdigen und die Sache vergessen.
Frau Danuser: Die SP-Fraktion unterstützt das Postulat der Kommission. Ich möchte die Gründe nicht wiederholen, die uns seinerzeit bewogen haben, der zürcherischen Standesin- itiative zuzustimmen. Von den neuen Massnahmen, die zurzeit geprüft werden, hat auch die Präsidentin der Kommission für Gesundheit und Umwelt, Frau Spoerry, bereits gesprochen. Insbesondere ist dabei der Oekobonus zu erwähnen. Wir bit- ten Sie, dem Postulat der Kommission zuzustimmen, um die- sen Arbeiten nicht einen Riegel zu schieben.
M. Leuba: Il me semble qu'ici on est véritablement en train de brasser de l'air. D'abord je rappelle que l'initiative du canton de Zurich, comme celle du canton de Berne ont été rejetées par notre conseil. Nous avons donc déjà discuté de cet objet, comme la commission l'a fait également. Nous n'arrivons sim- plement pas, dans ce conseil, à prendre une décision et à constater que ce système n'est pas bon. On continue à de- mander des études qui peuvent se poursuivre indéfiniment. S'il existait le moindre espoir que cet impôt diminue le trafic personnel et le reporte sur les transports publics, cela vaudrait la peine d'en continuer l'étude. Le prix de l'essence a évolué de manière extrêmement importante. Il a passé, au cours des dix dernières années, de 80 centimes à 1,30 franc pour se si- tuer actuellement aux environs de 1 franc, sans que cela ait une influence quelconque sur l'importance du trafic. Une aug- mentation de 50 centimes par litre d'essence n'a pas d'in- fluence sur ce trafic. Le citoyen suisse est ainsi fait qu'il est prêt à consacrer davantage d'argent pour ses déplacements per- sonnels, même s'il doit payer 50 centimes de plus par litre de carburant.
En admettant que l'on pénalise chaque kilomètre parcouru d'une somme de 10 centimes - ce qui est très modeste - soit 10 francs pour 100 km, nous arriverions en prenant une moyenne de 15 000 km parcouru par année à 1500 francs d'impôt pour le Suisse moyen, qui roule un peu pour son tra- vail et beaucoup pour son plaisir. Aucun canton ne prélève pa- reil impôt. Si, de surcroît, vous admettez que ceux qui ont be- soin de leur véhicule pour leur travail roulent 30 000 km par année, c'est 3000 francs d'impôt qu'ils devraient payer. Ja- mais le peuple suisse n'acceptera une taxe pareille dans la si- tuation actuelle. C'est tout-à-fait irréaliste. C'est la raison pour laquelle, quelle que soit la bonne volonté qu'on peut imaginer, cette idée ne résiste pas devant les faits et ce n'est vraiment pas le bon moyen pour diminuer le trafic privé.
Pour terminer, je dirai que si la Conférence des directeurs des finances, qui avait été saisie dans des circonstances un peu troubles de ce problème, s'est prononcée pour la poursuite de l'étude, en revanche la commission instituée par la Con-
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Motion Schmid
férence des chefs de départements de justice et police qui elle, est compétente et qui s'occupe depuis quarante ans des taxes automobiles, est absolument opposée à ce procédé. J'ajoute au surplus qu'il me semble que, même dans l'administration fédérale, les violons ne sont pas tout à fait accordés entre l'Of- fice de l'environnement, des forêts et du paysage et celui de la police.
Bundesrat Cotti: Ich werde heute sicher nicht dazu beitragen, angesichts eines Postulates eine neue Diskussion über die Luftreinhaltung zu entfachen. Ich möchte einfach bestätigen, was Frau Spoerry sagte: Die Verpflichtung für die Prüfung sol- cher Massnahmen hat das Parlament bereits beschlossen. Sie erinnern sich an die berühmte Motion, welche von beiden Räten vor etwa drei Jahren beschlossen worden ist - diese Prüfung haben wir wahrgenommen und vorgenommen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir vor deren Abschluss stehen, un- abhängig von den Entscheiden, die Sie heute treffen. Sie ha- ben das zutreffend festgestellt, Frau Spoerry. Dass diese Prü- fung notwendig war, scheint mir absolut klar angesichts der noch relativ grossen Entfernung, die uns von der Erreichung der bekannten Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes in diesem Lande trennt.
Ich darf aber noch hinzufügen, damit wir im klaren sind: Es geht nur um eine Prüfung. Herr Hari hat nicht unrecht, wenn er auf eine Reihe von Schwierigkeiten hinweist, die mit der prakti- schen Anwendung gewisser Massnahmen - ich denke ins- besondere an den Oekobonus - verbunden sind. Von seiten des Buwal wird mir beispielsweise sehr objektiv über diese Schwierigkeiten berichtet. Wir werden uns deshalb sehr kon- kret mit diesen Schwierigkeiten auseinandersetzen müssen. Ich möchte, dass Sie meine Worte dahingehend interpretie- ren, dass wir die Prüfung in den nächsten Monaten abschlies- sen werden, dass wir berichten werden, ohne dass damit ir- gendein Versprechen verbunden wäre, man werde eine dieser vorläufigen, «streckenbedingten» Massnahmen treffen.
Je dois dire à M. Leuba que même si des mesures de ce genre ne devaient pas être prises eu égard aux complications qui leur sont liées et qu'il vient de signaler, le problème de fond du postulat de la commission reste entier. Néanmoins, M. Leuba a probablement raison d'affirmer que le peuple suisse aura de la peine à trouver des voies aussi complexes. Or, le peuple suisse est bien conscient de la gravité du problème de la pollu- tion de l'air.
Sur la base des résultats obtenus à l'échelon international, je peux vous affirmer que de nouveaux phénomènes se présen- tent, plus graves que ceux que nous connaissons déjà. Des discussions nourries auront lieu lors des prochaines conféren- ces internationales, concernant les changements climatiques, les émissions de CO2. Pour ces dernières, il n'existe aucun moyen technique d'empêcher leur formation. Nous savons en effet que toute combustion d'énergie fossile produit du CO2 qui peut engendrer, dans quelques décennies, des catastro- phes sur le plan international. Les actuelles décisions interve- nues au plus haut niveau témoignent de l'importance de ce problème.
Par conséquent, même si l'on ne veut pas prendre position quant au contenu de ces mesures particulières, le problème demeure. Il est même plus grave aujourd'hui qu'il ne l'était il y a quelques années, et le peuple suisse en est bien conscient. Le Conseil fédéral devra donc présenter au Parlement des pro- positions en la matière, car il en va de la responsabilité des ins- tances politiques.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
50 Stimmen 34 Stimmen
88.540
Motion Schmid Verbot von künstlichen Schneeanlagen Production de neige artificielle. Interdiction
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1988 Der Bundesrat wird beauftragt,
aus Gründen des Respekts vor dem Eigenwert der natürli- chen Landschaft und ihres Schutzes,
in Anbetracht der nicht absehbaren sekundären Auswirkun- gen von Bewilligungen (vermehrte Planierungen, zusätzliche Geländeerschliessungen in tieferen Regionen, zeitlich aus- gedehnte Bodenstrapazierung usw.),
in Berücksichtigung des Energiesparens und der Vermei- dung zusätzlicher Lärmimmissionen,
im Interesse einer Gleichbehandlung aller Wintersportorte, frei von belastenden Präzedenzfällen,
ein Verbot von künstlichen Schneeanlagen zur maschinellen Schneeproduktion grossen Stils gesetzlich zu verankern.
Texte de la motion du 23 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé d'édicter des dispositions léga- les interdisant l'utilisation à grande échelle d'installations des- tinées à la production de neige artificielle. Cette interdiction doit être prononcée parce que:
nous devons respecter l'aspect naturel des paysages;
les autorisations d'utiliser des canons à neige peuvent avoir des conséquences inattendues (travaux de nivellement, amé- nagements dans des régions situées à basse altitude, prolon- gation de la période de mise à contribution du sol, etc.);
nous devons économiser l'énergie et éviter de nouvelles sources de bruit;
il faut se garder de créer des précédents fâcheux si l'on veut garantir l'égalité de traitement entre les différentes stations de sports d'hiver.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Basler, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Borel, Braun- schweig, Brélaz, Bundi, Caccia, Carobbio, Daepp, Danuser, David, Diener, Dünki, Engler, Euler, Fankhauser, Fetz, Fierz, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Loretan, Luder, Maeder, Matthey, Mauch Ursula, Meier Fritz, Meier-Glattfelden, Morf, Müller-Aargau, Nabholz, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Ruf, Ruffy, Salvioni, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Weder-Basel, Wellauer, Wiederkehr, Wyss William, Zbinden Hans, Ziegler, Zwygart (72)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In seiner Beantwortung der Interpellation Bircher (87.895) und der Einfachen Anfrage Ruffy (87.731) bestreitet der Bundesrat die fragwürdigen Tendenzen und negativen Auswirkungen der Erzeugung von künstlichem Schnee nicht. Dennoch ist er nicht bereit, ein Verbot von Schneekanonen ins Auge zu fas- sen. Er begründet dies kurz folgendermassen:
Schneeanlagen würden nur aufgrund einer umfassenden In- teressenabwägung bewilligt.
Zur Beurteilung einzelner Projekte würden zurzeit umfas- sende Grundlagen zur Landschafts- und Umweltverträglich- keit ausgearbeitet.
Der neue Entwurf der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Ver- ordnung sehe die Aufnahme solcher Anlagen ins entspre- chende Verzeichnis vor.
Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, die vorgesehenen Regelungen reichten aus, in der Praxis solche künstlichen
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 87.206
Numéro d'objet
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Datum
07.06.1990 - 15:00
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Data
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