Participation des travailleurs
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sprochen; er ist auch an einer Pressekonferenz vorgestellt worden, und wenn Sie nähere Auskunft darüber haben möch- ten, sind die zuständigen Sektionspräsidenten sehr gerne dazu bereit.
Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommis- sion, diese Berichte zu genehmigen.
Angenommen - Adopté
76.223
Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs
76.224
Parlamentarische Initiative (Egli-Sursee) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Egli-Sursee) Participation des travailleurs
80.224
Parlamentarische Initiative (Biderbost) Mitwirkungsgesetz Initiative parlementaire (Biderbost) Loi sur la participation
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1981, Seite 123 - Voir année 1981, page 123
Herr Wyss Paul unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 27 Absatz 5 des Geschäftsreglements den Bericht der vorberatenden Kommis- sion über die von den früheren Nationalräten Morel, Egli-Sur- see und Biderbost eingereichten parlamentarischen Initiati- ven. Die Initiativen Morel und Egli-Sursee verlangen in der Form ausgearbeiteter Entwürfe eine angemessene, die Funk- tionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die Einheit und die Ent- scheidungsfähigkeit der Unternehmung wahrende Mitbestim- mung der Arbeitnehmer. Die Initiative Biderbost verlangt eben- falls in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein neues Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz).
Die Kommission hatte sich bereits in den Jahren 1976 und 1977 mit den Initiativen Morel und Egli-Sursee befasst. Sie hatte einen eigenen Beschlussentwurf formuliert und den Bundesrat beauftragt, darüber bei den Kantonen und interes- sierten Organisationen eine Vernehmlassung durchzuführen (BBI 1978 || 985). Der Bundesrat erstattete der Kommission Bericht über die kontroversen Ergebnisse der Vernehmlas- sung, verzichtete aber vorläufig darauf, seinerseits zu den drei Entwürfen Stellung zu nehmen. Daraufhin beschloss der Na- tionalrat am 9. März 1981 auf Antrag unserer Kommission, die Vorstösse auf Verfassungsebene zu sistieren und zuerst die parlamentarische Initiative über die Mitwirkung auf Betriebs- ebene zu behandeln (Amtl. Bull. NR 1981, 111).
Die Kommission beauftragte daraufhin das EVD, eine Exper- tenkommission einzusetzen, welche in der Folge einen Vor- entwurf zu einem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Ar- beitnehmer in den Betrieben erarbeitete. Dieser Vorentwurf wurde im Auftrag der Kommission anfangs 1984 den Kanto- nen und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Jahre 1986 diskutierte die Kommission die Er- gebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und hörte ver- schiedene Experten an. In einer Subkommission wurden an- schliessend zwei Entwürfe für ein mögliches Mitwirkungs- gesetz erarbeitet.
An der Sitzung der Kommission vom 14. September 1987 fand indes keiner der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit. Sie wurden einerseits als zu wenig weitgehend beurteilt, anderer- seits befürchteten zahlreiche Kommissionsmitglieder, dass ein Mitwirkungsgesetz die Stellung der Sozialpartnerorganisa- tionen beschränken würde, oder sie bezweifelten grundsätz- lich, dass sich die Mitwirkung im Betrieb gesetzlich regeln lasse. Auch die parlamentarische Initiative Biderbost wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kom- mission war mehrheitlich der Auffassung, die Mitwirkung solle vorläufig weiterhin in Gesamtarbeitsverträgen oder durch Ab- sprachen der Sozialpartner verwirklicht werden.
Eine Minderheit der Kommission war bereit, der parlamentari- schen Initiative Folge zu geben. Sie erachtete einen Konsens über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb als möglich und befürwortete entsprechende gesetz- liche Regeln.
Nachdem die Initiative Biderbost während mehr als zwei Jah- ren im Nationalrat nicht traktandiert worden war, kam die Kom- mission an einer weiteren Sitzung vom 20. März 1990 überein, auch die Initiativen Morel und Egli-Sursee abzuschreiben. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen kam sie auf ihren eigenen Beschlussentwurf vom 3. Mai 1978 zurück; mit 10 zu 2 Stim- men beschloss sie ein Kommissionspostulat (90.430). Der Bundesrat wird darin ersucht, im Hinblick auf den Europäi- schen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbe- stimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten. Mit 14 zu 0 Stimmen wurden anschliessend die beiden Initiativen Morel und Egli-Sursee zur Abschreibung empfohlen.
M. Wyss Paul présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Nous vous soumettons, par la présente, conformément à l'arti- cle 27, alinéa 5 du règlement du Conseil national, le rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire des initiati- ves parlementaires déposées par les anciens conseillers na- tionaux Morel, Egli-Sursee et Biderbost. Les initiatives Morel et Egli-Sursee demandent, sous forme de projets rédigés de tou- tes pièces, une participation des travailleurs assurant à l'entre- prise le fonctionnement, la rentabilité ainsi que l'unité et la ca- pacité de prendre des décisions. L'initiative Biderbost de- mande, également sous forme de projet rédigé de toutes piè- ces, une nouvelle loi fédérale sur la participation des travail- leurs dans les entreprises (loi sur la participation).
En 1976 et 1977, la commission avait déjà examiné les initiati- ves Morel et Egli-Sursee. Elle avait élaboré son propre projet d'arrêté et chargé le Conseil fédéral de le soumettre en consul- tation aux cantons et aux organisations intéressées (FF 1978 II 1005). Dans son rapport à la commission sur les résultats de la procédure au cours de laquelle des divergences étaient appa- rues, le Conseil fédéral avait provisoirement renoncé à se pro- noncer sur les trois projets. Là-dessus, le Conseil national avait décidé, le 9 mars 1981, sur proposition de la commis- sion, de suspendre l'examen des propositions concernant l'adoption de dispositions constitutionnelles et de traiter d'abord la présente initiative sur la participation au niveau de l'exploitation (cf. Bull. off. CN 1981, p. 111).
La commission a ensuite chargé le Département fédéral de l'économie publique de créer une commission d'experts qui a élaboré un avant-projet de loi sur la participation des travail- leurs dans l'entreprise. Cet avant-projet a été envoyé au début
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Mitbestimmung der Arbeitnehmer
de 1984 pour consultation aux cantons et aux organisations in- téressées, sur l'ordre de la commission.
En 1986, la commission avait traité les résultats de la procé- dure de consultation, puis elle avait entendu différents experts. Ensuite, une sous-commission avait élaboré deux projets pos- sibles de loi sur la participation.
Lors de la séance de la commission du 14 septembre 1987, aucun des projets proposés n'obtenait la majorité. Ces projets ont été considérés par certains comme trop timorés. D'autre part, de nombreux membres de la commission craignaient qu'une loi sur la participation n'affecte la position des organi- sations des partenaires sociaux ou considéraient qu'il est fon- damentalement impossible de régler par la loi la participation dans l'entreprise. L'initiative parlementaire Biderbost a été également rejetée par 15 voix contre 5 et 2 abstentions. la commission a estimé dans sa majorité que la participation de- vait, pour l'instant, continuer à être réalisée au moyen de contrats collectifs de travail ou par l'entente des partenaires sociaux.
Une minorité de la commission s'est prononcée en faveur de l'initiative. Elle considère qu'il est possible d'obtenir un con- sensus sur les principaux droits de participation des travail- leurs au niveau de l'exploitation et est favorable à l'adoption de dispositions législatives correspondantes.
L'initiative Biderbost n'ayant pas été portée à l'ordre du jour du Conseil national pendant plus de deux ans, la commission a décidé le 20 mars 1990 de classer aussi les initiatives Morel et Egli-Sursee. Par 9 voix contre 0 et 4 abstentions, elle est reve- nue sur son propre projet d'arrêté du 3 mai 1978; par 10 voix contre 2, elle a accepté le postulat de la commission (90.430). En prévision de l'Espace économique européen (EEE), le Conseil fédéral y est invité à élaborer un rapport sur les règle- ments de la participation dans les autres Etats européens et sur les effets pour la Suisse. C'est ensuite par 14 voix contre 0 qu'on a proposé de classer les initiatives Morel et Egli-Sursee.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Nationalrat:
den parlamentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und Biderbost keine Folge zu geben;
den Beschlussentwurf der Kommission zu Artikel 34octies Bundesverfassung abzuschreiben;
das Postulat der Kommission an den Bundesrat zu über- weisen.
Proposition de la commission
La commission propose au Conseil national:
de ne pas donner suite aux initiatives parlementaires Morel, Egli-Sursee et Biderbost;
de classer le projet d'arrêté de la commission concernant l'article 34octies de la Constitution fédérale;
de transmettre le postulat de la commission au Conseil fédéral.
90.430
Postulat der Kommission des Nationalrates 76.223 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Postulat de la commission du Conseil national 76.223 Participation des travailleurs
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990
Mitbestimmungs-Initiative und Gegenvorschlag sind zwar in der Volksabstimmung von 1976 abgelehnt worden. Später ist das Mitwirkungsgesetz ebenfalls gescheitert. Trotzdem bleibt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein aktuelles Thema, be- sonders im Hinblick auf EG 92 und den Gestalt annehmenden
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im Vorschlag für die Europäische Aktiengesellschaft sind namentlich drei Modelle für Mitbestimmungsregelungen wahlweise vorgesehen:
Mitbestimmung mit und durch Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat (Beispiel: BRD);
Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer über ein separates Unternehmungsorgan;
vertragliche Regelung, wonach durch Vereinbarung zwi- schen den Sozialpartnern die jeweils angemessene Mitbe- stimmungslösung im Unternehmensbereich auszuhandeln ist.
Der Bundesrat wird um einen Bericht ersucht, der darlegen soll, welche Mitbestimmungsvariante für die Schweiz im Rah- men des Integrationsprozesses in Aussicht zu nehmen ist.
Texte du postulat du 20 mars 1990
L'initiative sur la participation et le contre-projet ont été rejetés en votation populaire en 1976. Plus tard, la loi sur la participa- tion a également échoué. La participation des travailleurs garde pourtant toute son actualité, en particulier eu égard à la CE 92 et l'espace économique européen (EEE) qui prend forme. Le projet de législation européenne sur la société anonyme prévoit trois modèles de réglementation de la partici- pation, à choix:
participation avec et par délégation des travailleurs au Con- seil de surveillance (exemple: RFA);
sauvegarde des droits à la participation par le biais d'un or- ganisme spécial de l'entreprise;
réglementation conventionnelle, selon laquelle une solution appropriée de participation dans le domaine de l'entreprise est négociée par contrat entre les partenaires sociaux.
Le Conseil fédéral est prié d'élaborer un rapport mentionnant quel est le modèle de participation à prévoir pour la Suisse, dans le cadre du processus d'intégration.
Wyss Paul, Berichterstatter: Sie haben den Bericht unserer Kommission erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie ihn gut gelesen haben, so dass ich keine schwerwiegenden Ergän- zungen anbringen muss. Immerhin möchte ich Sie darauf hin- weisen, dass ein Postulat zusammen mit dem Bericht abgege- ben worden ist, über das Sie noch zu entscheiden haben wer- den. Ergänzend zum Bericht halte ich fest, dass in der Kom- mission ernsthaft und loyal während immerhin zehn Jahren, während welchen ich diese Kommission führen durfte, ver- sucht wurde, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Aber die vorgeschlagenen beiden Entwürfe, auf die im Bericht hin- gewiesen wird, fanden keine Mehrheit. Gemeinsam stellten wir fest, dass während den letzten zehn Jahren grosse Fort- schritte in der Mitwirkungsfrage, also auf Betriebsebene, er- zielt worden sind, und dies auch zwischen den Sozialpartnern; aber gemeinsam stellten wir auch fest, dass wir nach wie vor über die Mitbestimmung auf Unternehmensebene verschie- dene Auffassungen haben.
Da wir trotz verschiedenster Entwürfe und verschiedenster An- läufe nicht zum Ziel gelangten, kamen wir überein, die Arbei- ten abzuschliessen und Ihnen zu beantragen, die parlamenta- rischen Initiativen Egli und Morel abzuschreiben, und zwar mit 14 zu 0 Stimmen.
Meines Erachtens haben wir es im Sinne eines Tatbeweises fertiggebracht, Ihnen weder ein Gesetz noch eine Verordnung vorzuschlagen, also gesetzgeberisch nicht tätig zu sein. Wir haben auch nie einen Bundesrat bemüht - was er mit der ge- sparten Zeit angefangen hat, wissen wir nicht. Dafür hat uns das Biga sehr gut geholfen, und dafür danken wir.
Ich bitte Sie, den drei Anträgen auf Seite 2 unseres Berichts zuzustimmen.
M. Massy, rapporteur: Vous avez certainement lu le rapport de notre commission et pris acte de nos propositions. Nous avons en particulier déposé un postulat que vous trouverez en annexe à ce rapport. Il semble que le Conseil fédéral soit dis- posé à l'accepter.
Je tiens par ailleurs à relever que les membres de la commis- sion ont cherché sérieusement et loyalement à élaborer une
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solution commune. Malheureusement, aucun des projets pro- posés sur la participation dans le cadre de l'entreprise n'a re- cueilli de majorité. Nous nous accordons à reconnaître qu'au cours de ces dernières années des progrès substantiels ont été réalisés quant au problème de la participation entre parte- naires sociaux, mais hélas pas au sein de l'entreprise. Nous sommes néanmoins convenus de clore les travaux et de vous proposer de classer l'initiative parlementaire.
Nous jugeons également préférable de ne vous soumettre ni loi ni ordonnance. Mais l'OFIAMT nous a apporté une aide précieuse, ce dont nous lui savons gré. Nous n'avons pas voulu non plus faire appel aux bons offices d'un conseiller fédéral. En conséquence, je vous invite, au nom de la commis- sion, à adopter les trois propositions figurant en page 2 de no- tre rapport.
Reimann Fritz: Es war ursprünglich vorgesehen, dass man über diese Themen nicht mehr diskutieren werde, aber die so- zialdemokratische Fraktion hat mich beauftragt, im Zusam- menhang mit der beabsichtigten Abschreibung der drei parla- mentarischen Initiativen über die Mitbestimmung der Arbeit- nehmer eine Erklärung abzugeben. Ich möchte damit nicht etwa eine Mitbestimmungsdiskussion vom Zaune reissen, aber für die SP-Fraktion und vor allem für die Gewerkschaften ist das Thema der Mitbestimmung auch mit der Abschreibung dieser parlamentarischen Vorstösse nicht vom Tisch. Deshalb könnte die sozialdemokratische Fraktion einer ersatzlosen Ab- schreibung der drei parlamentarischen Initiativen niemals zu- stimmen. Zwar sind tatsächlich in den letzten 15 Jahren alle Versuche, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer ge- setzlich oder verfassungsmässig zu verankern, gescheitert. Aber dieser Mangel an Konsensfähigkeit des Parlaments sollte uns nicht davon abhalten, nach neuen Lösungsmöglich- keiten zu suchen.
Es gilt auch zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der in unserem Land beschäftigten Arbeitnehmer keine politischen Rechte besitzt. Sie können sich weder an der Urne äussern, noch haben sie die Möglichkeit, ihre politischen Vertreter ins Parlament abzuordnen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist ein berechtigtes Anliegen, dem sich ein moderner Industrie- staat nicht entziehen kann. Aber auch das Parlament kann sich der Aufgabe nicht entziehen, dieses Recht gesetzlich zu regeln.
Die Gegner einer gesetzlichen oder verfassungsmässigen Verankerung der Mitbestimmung verweisen immer wieder auf die sozialpartnerschaftlichen Möglichkeiten. Die Gewerk- schaften, welche die Vertragspolitik während Jahrzehnten massgebend mitgetragen und so zu geordneten sozialpart- nerschaftlichen Verhältnissen und Beziehungen beigetragen haben, unterstützen gesamtarbeitsvertragliche Regelungen der Mitbestimmung. Aber damit diese auch tatsächlich zum Tragen kommen können, bedarf es zum mindesten gesetz- licher Grundlagen.
Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass die Abschrei- bung der parlamentarischen Initiativen keinesfalls den Ab- schluss der Mitbestimmungsdiskussion bedeuten kann, im Gegenteil. Wir möchten mit dem Postulat der Kommission die- ser etwas verfahrenen Situation eine neue Wendung geben. Ich bin mir bewusst, dass ein Postulat ein schlechter Tausch ist gegen drei parlamentarische Initiativen. Es geht auch nicht um einen billigen Tauschhandel, sondern wir wollen ein Pro- blem lösen. Dazu braucht es in der gegenwärtigen Situation eine gewisse Oeffnung für eine neue Diskussion. Aber bevor wir uns mit neuen Vorschlägen herumschlagen, wäre es ange- zeigt, einmal zu überlegen, was im Zusammenhang mit den EWR-Verhandlungen auf uns zukommt, z. B. mit einem euro- päischen Aktiengesellschaftsrecht. Die Arbeitnehmer erwar- ten, dass die Verhandlungen von der Schweiz aus nicht nur von reinen Wirtschaftsinteressen getragen werden, sondern dass auch berechtigte Arbeitnehmeranliegen in die Verhand- lungen einfliessen. Wir erwarten auch, dass der Bundesrat dem Postulat der Kommission den ihm zukommenden Stel- lenwert beimisst und dem Parlament den verlangten Bericht innert nützlicher Frist vorlegt.
In diesem Sinne und im Bestreben, eine etwas verfahrene Si-
tuation zu entkrampfen, kann die sozialdemokratische Frak- tion den Anträgen der Kommission zustimmen.
Jaeger: Die LdU/EVP-Fraktion stimmt den Abschreibungsan- trägen der Kommission und ebenfalls dem Kommissionspo- stulat zu, sie unterstützt dieses Postulat mit Ueberzeugung. Dennoch sind wir der Auffassung, dass in diesem Zusammen- hang einige kritische Anmerkungen anzubringen sind.
Blenden wir zurück, und ich komme damit zu einem ersten Kri- tikpunkt: Vor mehr als 15 Jahren ist die verfassungsmässige Reform der Mitbestimmungsfrage in der Volksabstimmung gescheitert. Seit damals ist die Diskussion über dieses Thema nie verstummt, dennoch ist bis heute nichts Substantielles ge- schehen. Ich kann mich an keine Kommission erinnern, in der ich Mitglied war, die so lange zum gleichen Thema Beratun- gen geführt hat, bei ständig wechselnder Zusammensetzung. Die Kommission hat nämlich allein schon durch die Wahlen eine ständige Rotation erlebt, sie ist eigentlich zu einer ständi- gen Kommission geworden. Was ist jetzt am Schluss das Re- sultat? Das Resultat ist ein unverbindliches Postulat und der Antrag, die parlamentarischen Mitbestimmungs-Initiativen ab- zuschreiben.
Zum zweiten Kritikpunkt: Unsere Fraktion hat sich seit eh und je für die echte Arbeitnehmermitbestimmung eingesetzt, eine Arbeitnehmermitbestimmung, die sich nicht nur zu beschrän- ken hat auf Belange des eigenen Arbeitsplatzes, sondern die durchaus auch eine Partizipation an den unternehmungspoli- tischen Entscheidungen möglich macht. Aehnliche Modelle kennen Sie aus der EG, beispielsweise aus der Bundesrepu- blik. Allerdings gibt es dort auch andere Modelle des Gesell- schaftsrechts. Aber wir sind überzeugt, dass gerade die euro- päischen Modelle des Gesellschaftsrechts früher oder später auch in unser Gesellschaftsrecht einfliessen werden. Es ist deshalb wichtig, dass dieser Reformdruck rechtzeitig erkannt wird. Gerade auch in den Verhandlungen im Rahmen des EWR werden wir nicht um gewisse Anpassungsschritte her- umkommen. In diesem Punkt liegt das Postulat richtig, denn es weist darauf hin, dass unser Gesellschaftsrecht in diese Richtung reformiert werden muss, dass die Mitbestimmungs- frage nach wie vor eine sehr zentrale Frage ist, die nicht nur die Arbeitnehmer interessiert, sondern die uns alle und natürlich auch die Arbeitgeberseite vital interessieren muss.
So gesehen ist es wichtig, dass der Bundesrat die Forderun- gen im Postulat ernst nimmt, und zwar nicht nur in der Sache, sondern er muss auch mit Bezug auf die zeitliche Erledigung und die zeitliche Erfüllung dieser Forderung speditiv voran- schreiten und innert nützlicher Frist, d. h. möglichst rasch, dem Parlament entsprechende Vorlagen unterbreiten, um dem Reformdruck von seiten der Europäischen Gemeinschaf- ten, Stichwort EG 92, zuvorzukommen.
Auch substantiell muss etwas geschehen. Wir können nicht einfach bei Unverbindlichkeiten stehenbleiben; denn - es wurde bereits von Fritz Reimann gesagt - die Arbeitnehmer- mitbestimmung ist eine Frage, die im modernen Rechtsstaat die Mitbestimmung nicht nur im politischen, sondern auch im ökonomischen Bereich vorsieht, das ist von zentraler Bedeu- tung.
Wir können nur unter dem Vorbehalt, dass hier jetzt tatsächlich etwas geschieht und dass durch die heutigen Beschlüsse et- was in Bewegung kommt, den Kommissionsanträgen zustim- men. Ich bin überzeugt, dass, wenn jetzt wiederum einfach nur wieder eine lange Bank gesucht wird, früher oder später von verschiedener Seite wieder entsprechende Vorstösse kom- men werden. Ich bin auch überzeugt, dass die Stimmung heute auch draussen in der Gesellschaft eine andere ist als da- mals, als solche Fragen in einer breiteren Oeffentlichkeit noch auf wenig Verständnis gestossen sind und als es noch schwie- rig war, für die Frage der Arbeitnehmermitbestimmung in ei- nem breiteren Publikum Verständnis zu finden. Das hat sich heute geändert, und es wird sich unter dem Reformdruck des europäischen Integrationsprozesses noch mehr ändern. Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat nur gut daran tut, wenn er jetzt hier wirklich etwas unternimmt und unserem Parlament möglichst rasch substantielle Vorschläge macht.
Mitbestimmung der Arbeitnehmer
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Keller: Auch unsere Fraktion, die CVP, schliesst sich der Kom- mission an. Wenn wir heute den Antrag stellen, diese drei par- lamentarischen Initiativen abzuschreiben, dann ist es natürlich auch ein Eingeständnis des Misserfolgs der Kommission: es ist ihr nicht gelungen, eine Verständigung zu finden. Nach jah- relanger Fahrt sind wir gewissermassen im Tunnel steckenge- blieben. Indem wir diese drei Initiativen abschreiben, wollen wir aber klar zum Ausdruck bringen, dass damit das Anliegen selbst nicht abgeschrieben ist. Hier darf auch aus unserer Sicht kein Missverständnis entstehen.
Wir hätten nach so langer Zeit diese Vorstösse schlafend am Leben erhalten können. Die Kommission hat den ehrlicheren Weg gewählt und stellt Ihnen nun diese Anträge auf Abschrei- bung. Wir von der CVP sind in der Sache Mitbestimmung/ Mitwirkung innerlich beteiligt. Sie ist für uns ein Anliegen, stel- len doch Mitwirkung und Mitbestimmung einen unverzicht- baren Bestandteil unserer christlichen Soziallehre dar. Die CVP hat diese Komponente immer wieder betont, und diese Komponente, dieses Anliegen überdauert, auch wenn gegen- wärtig in dieser Frage der politische Druck fehlt. Es geht hier darum, dass die Betroffenen in jenen Dingen, die sie betreffen, mitwirken können, mitbestimmen können, angehört werden müssen. Es ist im Grunde genommen nicht logisch, dass die politische Freiheit gewissermassen am Fabriktor aufhört. Die Freiheit des Menschen, im Bereiche der Wirtschaft mitzube- stimmen, ist die Fortsetzung der politischen Freiheit. Es sind selbstverständlich bei der angemessenen Umschreibung die- ser Freiheit des Arbeitnehmers auch andere Komponenten mitzuberücksichtigen; das ist klar.
Wir unterstützen in diesem Sinne das Postulat. Wir unterstüt- zen es nicht nur, es ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil, es ist notwendig. Wir sehen in diesem bundesrätlichen Be- richt, der ja vom europäischen Umfeld inspiriert sein soll, auch eine Chance, in dieser Frage nach langen Jahren des Still- stands weiterzukommen. Wir räumen ein, dass Fortschritte in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen erfolgt sind. Aber wenn wir sie realistisch beurteilen, dann sind sie verhältnis- mässig bescheiden. Wir glauben also auch, dass dieser Be- richt eine Standortbestimmung und darüber hinaus auch ei- nen neuen Start in dieser Frage bedeuten kann. Auf alle Fälle halten wir eindeutig fest, dass das nicht einfach eine alibimäs- sige Ausflucht ist, sondern eine Chance für einen neuen Anlauf zu einem Durchbruch. Wir werden also, wenn der Bericht vor- liegt, angemessen reagieren.
In diesem Sinne unterstützen wir die Anträge der Kommission.
Allenspach: Vor 14 Jahren sind zwei parlamentarische Initiati- ven eingereicht worden, die Mitbestimmungsrechte der Ar- beitnehmer in der Unternehmung verfassungsmässig veran- kern wollten. Die Stimmbürger hatten etwa gleichzeitig mit ei- nem doppelten Nein die Aufnahme solcher Mitbestimmungs- rechte in die Verfassung abgelehnt. Es ist in der Kommission nicht gelungen, einen konsensfähigen Verfassungsartikel zu formulieren, nicht zuletzt deshalb, weil eine verfassungsmäs- sige Mitbestimmung in der Führung und der Leitung der Un- ternehmung keine Zustimmung der Stimmbürger fände, we- der damals noch heute. Die Zeiten haben sich nämlich nicht dermassen geändert, dass man heute mit einer Zustimmung rechnen könnte. Es ist deshalb Zeit, einen Schlussstrich unter diese 14jährigen Initiativen zu ziehen. Sie werden nicht besser, wenn sie bis ins nächste Jahrtausend auf der Traktandenliste stehenbleiben.
Wir haben die materielle Diskussion über die Mitbestimmung geführt. Die Argumente pro und kontra sind damals ausrei- chend erörtert worden. Zum Teil sind auch Schlagworte von anno dazumal in der heutigen Diskussion wieder angeklun- gen. Ich möchte nicht darauf zurückkommen. Ich betone le- diglich, dass wir unsere Grundsätze der früheren Diskussion nach wie vor für gültig ansehen. Auch wir stehen zur Zusam- menarbeit der Sozialpartner in den Betrieben. Auch wir stre- ben eine Verbesserung dieser Zusammenarbeit an. Sie ist wichtiger denn je, aber diese Zusammenarbeit lässt sich nicht mit Paragraphen reglementieren.
Im Sinne eines Rettungsversuches ist 1980 mittels einer parla- mentarischen Initiative der Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Mitwirken der Arbeitnehmer in den Betrieben einge- reicht worden. Weder dieser Entwurf noch der Entwurf einer vom Biga präsidierten Expertenkommission noch zwei kurze Entwürfe zu Rahmengesetzen fanden Mehrheiten. Es zeigt sich mit anderen Worten immer deutlicher, dass umfassende Mitbestimmungsnormen der Vielfalt der Arbeitswelt nicht Rechnung zu tragen vermögen. Nach zehnjährigen Bemü- hungen sollten wir auch diese parlamentarische Initiative in schicklicher Weise aus unserer Traktandenliste streichen.
Die Kommission hat einem Postulat zugestimmt - vor allem von Herrn Fritz Reimann formuliert -, das sich mit den Mitbe- stimmungsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum befasst. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass sich die Ver- handlungen über den EWR auf jene Fragen zu konzentrieren haben, die den grenzüberschreitenden Güter-, Dienstlei- stungs-, Personen- und Kapitalverkehr betreffen. Sie müssen von grenzüberschreitender Relevanz sein. Die Mitbestim- mungsfrage gehört meines Erachtens nicht dazu. Multinatio- nale Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland hin- gegen sind mit diesen Fragen konfrontiert. Darüber werden wir im Rahmen der EWR-Diskussionen zu sprechen haben. Aus diesen Erwägungen stimmen wir dem Postulat zu. Wir be- trachten aber dieses Postulat nicht als Auftrag an die Behör- den, Anstoss zu geben, dass die Mitbestimmungsfrage in die EWR-Verhandlungen einbezogen wird. Wir erteilen mit diesem Postulat auch nicht einen Auftrag, dem Parlament ein Mitbe- stimmungsgesetz zu unterbreiten. Wir wünschen lediglich - und das entspricht auch der Formulierung des Postulates - ei- nen Erfahrungsbericht im Rahmen der EWR-Diskussion und Ueberlegungen hinsichtlich der Europatauglichkeit der schweizerischen Sozialpartnerschaft auch im Mitbestim- mungsbereich.
In diesem Sinne bitten wir Sie, den Kommissionsanträgen zu- zustimmen.
Basler: Die SVP-Fraktion ist mit der Abschreibung dieser drei Initiativen einverstanden. Sie findet, gesetzliche Lösungen seien nicht geeignet, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsfra- gen zu regeln. Wir finden, Konkurrenz - nicht ein Gesetz - löse die Mitwirkungsfrage.
Die zunehmend anspruchsvolleren Unternehmensziele mit dem rasanten Wandel an den Arbeitsplätzen brauchen moti- vierte Mitarbeiter: Sie sind, soweit möglich, in die Entscheidun- gen miteinzubeziehen. Eigenverantwortlichkeit auch zu för- dern und wirken zu lassen, das muss ein Anliegen jeder kon- kurrenzfähigen Firma sein. Der Wettbewerb wird uneinsichtig geführte Betriebe eliminieren. Wer kooperativ führt, entschei- det nicht alles selbst, sondern er sieht zu, dass die besten Ent- scheide getroffen werden. Er verhält sich vielleicht wie ein Trai- ner; er legt Ziele fest, nicht so sehr die Wege dorthin. Und hier wären rechtlich vorgeschriebene Rücksprachen mit dem Be- triebsabgeordneten hinderlich. Jene Betriebe oder Abteilun- gen, die - und das war in vielen Kommissionssitzungen das Anliegen - zur Förderung der Zusammenarbeit der Sozialpart- ner in den Betrieben jeweils die Zustimmung der Arbeitneh- mervertretung einholen müssen, führen mit überholten Struk- turen. Wo gesetzliche Ansprüche in Betriebe hineingetragen werden, die bereits auf weit verteilter Verantwortung basieren, wirken Gesetzesparagraphen entscheidungs- und kreativi- tätshemmend. Sie zerstören Korpsgeist und führen zu unzähli- gen Kompetenzstreitigkeiten. Ich kenne das aus dem Schwei- zerischen Schulrat.
Wo Betriebe - da mache ich eine Ausnahme - unüberblickbar gross sind, können Betriebskommissionen sinnvoll sein. Das ist aber vom Unternehmen zu entscheiden, nicht vom Gesetz- geber, da er die Besonderheiten nicht kennt und nicht berück- sichtigen kann. Aber auch hier werden es eher gesamtbetrieb- liche Fragen sein, die mit gewählten Kommissionen anzuge- hen sind, nicht mit einzelnen Abteilungen oder Gruppen: Je problemnäher man entscheidet, um so eher können sich Ver- antwortung und Zuständigkeit auch mit dem Sachwissen des einzelnen decken.
Postulat de la Commission de la santé publique
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Dabei befürworten wir Mitwirkung, das ist moderne, koopera- tive Führung. Im Wettbewerb zwischen den Unternehmen ist das ein entscheidender Vorteil, und die Konkurrenz - nicht ein Bundesgesetz - löst die Mitwirkungsfrage.
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Anträgen der Kommission zustimmt.
Wyss Paul, Berichterstatter: Ich stelle fest, dass alle Redner den Anträgen der Kommission zugestimmt haben. Die geäus- serten Ansichten decken sich generell mit denjenigen, die wir in unseren Sitzungen zu diesem Thema hatten. Man kann fest- stellen, dass der kleinste oder - wie Sie wollen - der grösste Nenner der ist, dass die Zusammenarbeit in den Betrieben der entscheidende Teil einer Mitwirkung ist, auf der Basis der gel- tenden Unternehmensphilosophie, ausgestaltet durch den Chef mit seinen Mitarbeitern. Es ist eine typisch schweizeri- sche Lösung, die sich offensichtlich bewährt hat und die, wie wir hoffen - das war der Konsens auch in der Kommission -, in dieser Form weitergeht.
Was mit dem Postulat passiert und was weiter geschehen wird, werden wir gerne einer neuen Kommission überlassen. Es soll ihre Aufgabe sein; wir treten von der Bühne ab.
90.430 Postulat der Kommission Postulat de la commission
Ueberwiesen - Transmis
76.223, 76.224, 80.224 Parlamentarische Initiativen Initiatives parlementaires
Präsident: Die Kommission beantragt, erstens den drei parla- mentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und Biderbost keine Folge zu geben und zweitens den Beschlussentwurf der Kommission zu Artikel 34octies Bundesverfassung abzu- schreiben.
Zustimmung - Adhésion
Ad 87.206
Postulat der Kommission für Gesundheit und Umwelt Motorfahrzeuge. Fahrleistungsabhängige Besteuerung Postulat de la Commission de la santé publique et de l'environnement Véhicules à moteur. Impôt proportionnel aux kilomètres parcourus
Siehe Jahrgang 1989, Seite 1740 - Voir année 1989, page 1740
Diskussion - Discussion
Scherrer: Ich bekämpfe das Postulat der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt des Nationalrates aus dem ganz einfa- chen Grund, weil in der Schweiz die fahrleistungsabhängige Besteuerung der Motorfahrzeuge seit Jahren existiert. Jeder- mann, der heute einen Liter Treibstoff tankt, bezahlt plus/ minus einen Franken, davon gut 62 Rappen in Form von Zoll- gebühren, Wust, Carbura-Gebühren und 30 Rappen Zollzu- schlag. Wer 10 Liter Treibstoff tankt, bezahlt rund Fr. 6.20, wer 100 Liter Treibstoff tankt, bezahlt 62 Franken. Sie können die Rechnung beliebig fortsetzen.
Ein zweiter Grund: Wie würde sich die Kontrolle der Fahrlei- stung des einzelnen Fahrzeuges gestalten? Bei den Nutzfahr- zeugen (Lastwagen und Cars) wäre es relativ einfach. Sie sind mit einem versiegelten Tachographen ausgerüstet. Bei den Personenwagen aber würde sich die Kontrolle nicht so einfach gestalten. Die Selbstdeklaration ist fraglich, denn wenn ein Ta- chometer defekt ist, dann ist mit der Selbstdeklaration Essig. Deshalb wohl hat das Buwal vor drei oder vier Wochen auf dem Strassenverkehrsamt Zürich mit dem Radumdrehungs- zähler bereits praktische Versuche durchgeführt. Das zeigt, wohin der politische Hase läuft.
Ich bezeichne dies als politische Schlaumeierei: Unter dem Vorwand einer fahrleistungsabhängigen Besteuerung der Mo- torfahrzeuge, die, wie ich erwähnt habe, bereits seit Jahren exi- stiert, versucht man durch die Hintertüre, den Radumdre- hungszähler für obligatorisch zu erklären. Wenn man dann noch weiss, dass ja der VCS und andere linke Kreise seit Jah- ren den Oekobonus fordern, dann ist der letzte Schritt getan, um dieses von Linken geforderte Postulat der Umverteilung unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und der gerech- ten Besteuerung einzuführen.
Ich möchte Sie an dieser Stelle bitten: Lehnen Sie dieses Po- stulat ab. Die ganze Thematik ist voller Dynamit und span- nungsgeladen. Ich muss wiederholen, was ich bereits heute morgen gesagt habe. Es ist nun einmal genug mit der dauern- den finanziellen Mehrbelastung des Privatverkehrs. Wo hört das auf? Ich sehe es nirgends mehr aufhören, wenn Sie jetzt diesem Postulat zustimmen. Der Krug geht offensichtlich so lange zum Brunnen, bis er bricht. Ich bin der Meinung, es ist genug. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Antrag un- terstützen und das Postulat ablehnen würden.
Hari: Nachdem ich damals mit einem weinenden Auge mein Präsidium abgeben musste, schätze ich mich heute glücklich, dass ich hier etwas so vertreten kann, wie es meinem Sinn und meinem Herzen entspricht, und nicht die Kommissionsmei- nung vertreten muss.
Auf den ersten Blick gesehen, könnte man versucht sein, die- ses vorgeschlagene verursachergerechte Steuersystem als richtig anzusehen. Dem ist aber leider nicht so. Dieses ge- wünschte und zur Prüfung weiterzuleitende System würde bei der Verwirklichung recht viele Schwierigkeiten ergeben. Etwa die Hälfte der Kantone würde weniger Motorfahrzeugsteuern kassieren als bisher. Weitere Probleme ergäben sich selbst- verständlich im Tourismus. Unser Land, das im europäischen Raum ohnehin nicht zu den billigsten Ferienländern zählt, würde durch eine massive Verteuerung des Treibstoffes noch- mals teurer. Die errechnete Erhöhung des Treibstoffpreises würde etwa bei 30 Rappen liegen. Man hat weiter erkannt, dass die in Grenznähe wohnenden Bürger massiv bevorzugt würden. Wir müssen wissen, dass etwa 50 Prozent unserer Schweizerbürger in einer Zone wohnen, die nicht mehr als 40 Kilometer von der Grenze entfernt ist. Wenn nun nur die Hälfte dieser in Grenznähe wohnenden Bürger ihren Treibstoff zu billigeren Preisen im Ausland beschaffen würden, was mit Sicherheit anzunehmen ist, hätte dies einerseits zunehmen- den Grenztourismus zur Folge, und andererseits würde die Treibstoffpreiserhöhung pro Liter sage und schreibe etwa 45 Rappen betragen. Im Klartext würde das heissen, dass die Bürger im Zentrum der Schweiz - vorwiegend im Berggebiet lebend und mangels öffentlicher Verkehrsmittel vermehrt aufs Auto angewiesen - den in Grenznähe wohnenden Bürgern die Motorfahrzeugsteuern bezahlen müssten. Ich frage Sie: Ist das gerecht?
Frau Spoerry: Als gegenwärtige Präsidentin der Guk habe ich das Vergnügen, nicht gegen mein Herz zu sprechen, sondern ich unterstütze als Präsidentin dieses Postulat, das in der Guk grossmehrheitlich verabschiedet worden ist. Man muss viel- leicht die Vorgeschichte kennen: Dieses Postulat der Guk ist die Antwort auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich, die 1987 eingereicht wurde. Diese Standesinitiative wollte die kan- tonale Motorfahrzeugsteuer durch eine eidgenössische Steuer ersetzen. Diese Steuer hätte via Benzinpreis erhoben werden und dann nach Motorfahrzeugbestand der Kantone
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Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs
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Année
1990
Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
76.223
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Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1990 - 15:00
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Data
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896-900
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