GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989
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Mir geht es eigentlich nur um die Modalitäten von solchen Mei- nungsumfragen, besonders unmittelbar vor Abstimmungen. Zum Beispiel der Abstimmungskampf im Amtsbezirk Laufen- tal: Es war so, dass die «Basler Zeitung», die eine Kampagne zugunsten des Anschlusses an den Kanton Baselland geführt hat, im Vorfeld der Abstimmung eine Erhebung publizieren liess mit einem Ergebnis, das ganz eindeutig zugunsten des Anschlusses an den Kanton Baselland lautete. Ich selber war auf der Seite der Berntreuen, zwar nicht im Komitee, ich habe mich aber orientieren lassen, dass dieses Ergebnis im Komi- tee der Berntreuen tatsächlich zur Frage geführt hat: Will man den Kampf überhaupt fortsetzen, hat es noch einen Sinn, Mit- tel einzusetzen, nachdem es aufgrund dieser Erhebung fast ein aussichtsloser Kampf zu sein scheint? Dann kam das Er- gebnis, ein äusserst knapper Entscheid. Es waren 154 Wähler, die den Ausschlag gegeben haben zugunsten des Kantons Baselland.
An diesem Beispiel - ich betone nochmals, es geht nicht um eine Aufwärmung der Laufental-Debatte - möchte ich zeigen, wie problematisch solche Meinungserhebungen im unmittel- baren Vorfeld von Abstimmungen sein können. Sonst nicht ein Freund von Reglementierungen, scheint mir im Interesse ei- ner sauberen Abwicklung der demokratischen Meinungsbil- dung doch die Frage berechtigt zu sein, ob nicht wie in ande- ren demokratischen Staaten eine gewisse Karenzzeit vom Bund aus vorgesehen werden sollte, in der solche Erhebun- gen nicht durchgeführt werden dürfen. Damit werden solche problematischen Beeinflussungen vermieden.
Letzten Endes ist das auch eine Massnahme im Interesse von seriös durchgeführten Meinungserhebungen. Es ist auch nicht gut, wenn verschiedene Meinungserhebungen zu völlig gegensätzlichen Resultaten führen. Wenn diese Meinungser- hebungen ein nützliches politisches Instrument bleiben sol- len, ist es nicht gut, wenn sie in die Auseinandersetzungen um Abstimmungen einbezogen werden.
Darum geht es mir bei dieser Interpellation. Die Antwort des Bundesrates hat mich nur teilweise befriedigt. Ich behalte mir vor, einen gezielteren Vorstoss in diese Richtung zu unterneh- men.
Vollmer: Ich möchte mich nicht zum Fall äussern, den Herr Bonny im Hintergrund seiner Interpellation angesprochen hat - zur Laufental-Abstimmung. Sie ist auch nicht Gegenstand des eigentlichen Interpellationstextes. Ich finde es nämlich müssig, nach einer Entscheidung des Volkes, die knapp aus- gefallen ist, nach irgendwelchen Gründen zu suchen und sich zu fragen, ob nicht doch einzelne Bürger vielleicht anders ent- schieden hätten, wenn .... So stellt man ein rechtmässig zu- stande gekommenes Volksvotum in Frage. Ich bin aber über- rascht von der Stossrichtung der Interpellation Bonny, über- rascht, weil Herr Bonny plötzlich neue staatliche gesetzliche Reglementierungen verlangt. Ich bin vor allem deshalb über- rascht, weil Herr Bonny hier ein Problem anschneidet, das si- cher ein kleines Problem darstellt. Meinungsumfragen kön- nen tatsächlich Einfluss auf die Willensbildung nehmen. Aber wenn wir hier davon sprechen möchten, woher es denn kommt, dass Meinungs- und Willensbildung beim Bürger heute in Frage gestellt, gefährdet sind, dann sicher nicht auf- grund solcher Meinungsumfragen, sondern dann wahr- scheinlich aufgrund der Abstimmungspropaganda, die in un- serem Lande oft sehr ungleich lange Spiesse hat. Wenn ich daran denke, dass nächsten Herbst eine Abstimmung zu den Atom-Initiativen stattfindet und dass wir lesen konnten, dass die Atomlobby bereits 12 Millionen in den Abstimmungskampf gebuttert hat, dann liegt hier die Gefahr, dann muss man sich hier fragen, ob der Bürger in einer Abstimmung tatsächlich noch nach seinem freien Willen entscheiden kann, und nicht bei diesen möglichen Verzerrungen aufgrund von Meinungs- umfragen, die Herr Bonny hier anspricht.
Bundeskanzler Buser: Nur kurz ein Schlusswort, ein Epilog für heute. Herr Bonny hat bereits angekündigt, dass er von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt ist und wahrschein- lich eine Motion einreichen wird. Wir werden also Gelegenheit haben, das Thema nochmals aufzugreifen. In der Beurteilung
der Lage liegen wir nicht weit auseinander. Jedermann weiss, dass die Art und Weise, wie man heute im unmittelbaren Vor- feld von Abstimmungen mit «sondages» die Oeffentlichkeit be- glückt, nicht besonders salonfähig ist. Man kann damit sehr viel erreichen, man muss freilich das Geld dazu haben.
Ich mag mich erinnern, dass ich als junger Bürger vor 40 Jah- ren von einer Firma einen Stumpen bekam, um für das Tabak- statut zu stimmen. Heute schickt man eine nicht überprüfbare Meinungsumfrage ins Haus. Die Mittel ändern sich im Laufe der Zeit ....
Heute geht es darum, ob die Situation so schlimm ist, dass man deshalb ein Gesetz erlassen sollte. Da gehen unsere Mei- nungen auseinander. Im Bundesrat hat man schon früher zu ähnlichen Vorstössen Stellung genommen und war der Mei- nung, dass die beteiligten Institute - es gibt deren nicht so viele - selber zusammen mit den Parteien und den Organisa- tionen, die sich mit der Abstimmungs- oder mit der Wahlpropa- ganda befassen, eine Konvention treffen könnten, damit Er- gebnisse nicht im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen oder Ab- stimmungen publiziert werden. Mit anderen Worten: der Weg einer Vereinbarung und nicht eines gesetzlichen Erlasses.
Warum nicht ein gesetzlicher Erlass? Das Schlagwort «Dere- gulierung» geistert seit vielen Jahren auch durch diesen Saal und durch die politischen Versammlungen. Ueberall wird uns vorgeworfen, die Gesetzesdichte sei zu gross, man regle alles und jedes, was man nicht zwingend regeln müsste. Ist nun die Situation bei diesen «sondages» so gravierend, dass ein Ge- setz erlassen werden muss? Der Entscheid liegt zu gegebener Zeit bei Ihnen. Wir haben in unserer Antwort angekündigt, dass der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Bundes- gesetzes über die politischen Rechte dazu eingehend Stel- lung nehmen wird, und Sie können dann beschliessen, ob Sie eine solche gesetzliche Regelung wünschen oder nicht. Ein separates Gesetz aber würde sich nicht aufdrängen; auch Herr Bonny wäre wohl nicht dieser Auffassung. Diese Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kommt aber nicht mehr vor den Wahlen 1991.
Das sind vielleicht gewisse Erwartungen gewesen. Wir haben beschlossen - wegen der Verhandlungen mit der EG und im Hinblick darauf, dass der Acquis communautaire voraussicht- lich sehr tiefgreifende Auswirkungen auf die politischen Rechte unseres Landes haben wird -, diese Revision zurück- zustellen und sie dann, unter Berücksichtigung der Regeln der EG und des Europäischen Wirtschaftsraumes - wenn es dazu kommt -, an die Hand zu nehmen.
Der Bundesrat ist bereit, wenn es wirklich sein muss, diese Re- vision zu forcieren, doch möchte er nicht von sich aus im jetzi- gen Moment die Initiative ergreifen.
Präsident: Herr Bundeskanzler, ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich der Interpellant als teilweise be- friedigt erklärt hat.
90.027
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1989
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 11. April 1990 (BBI II, 781) Rapport des Commissions de gestion du 11 avril 1990 (FF II, 721)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Tschuppert, Berichterstatter: Ich habe heute morgen in mei- nem Eintretensreferat diesen Bericht vom 11. April 1990 ange-
Participation des travailleurs
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N
7 juin 1990
sprochen; er ist auch an einer Pressekonferenz vorgestellt worden, und wenn Sie nähere Auskunft darüber haben möch- ten, sind die zuständigen Sektionspräsidenten sehr gerne dazu bereit.
Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommis- sion, diese Berichte zu genehmigen.
Angenommen - Adopté
76.223
Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs
76.224
Parlamentarische Initiative (Egli-Sursee) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Egli-Sursee) Participation des travailleurs
80.224
Parlamentarische Initiative (Biderbost) Mitwirkungsgesetz Initiative parlementaire (Biderbost) Loi sur la participation
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1981, Seite 123 - Voir année 1981, page 123
Herr Wyss Paul unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 27 Absatz 5 des Geschäftsreglements den Bericht der vorberatenden Kommis- sion über die von den früheren Nationalräten Morel, Egli-Sur- see und Biderbost eingereichten parlamentarischen Initiati- ven. Die Initiativen Morel und Egli-Sursee verlangen in der Form ausgearbeiteter Entwürfe eine angemessene, die Funk- tionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die Einheit und die Ent- scheidungsfähigkeit der Unternehmung wahrende Mitbestim- mung der Arbeitnehmer. Die Initiative Biderbost verlangt eben- falls in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein neues Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz).
Die Kommission hatte sich bereits in den Jahren 1976 und 1977 mit den Initiativen Morel und Egli-Sursee befasst. Sie hatte einen eigenen Beschlussentwurf formuliert und den Bundesrat beauftragt, darüber bei den Kantonen und interes- sierten Organisationen eine Vernehmlassung durchzuführen (BBI 1978 || 985). Der Bundesrat erstattete der Kommission Bericht über die kontroversen Ergebnisse der Vernehmlas- sung, verzichtete aber vorläufig darauf, seinerseits zu den drei Entwürfen Stellung zu nehmen. Daraufhin beschloss der Na- tionalrat am 9. März 1981 auf Antrag unserer Kommission, die Vorstösse auf Verfassungsebene zu sistieren und zuerst die parlamentarische Initiative über die Mitwirkung auf Betriebs- ebene zu behandeln (Amtl. Bull. NR 1981, 111).
Die Kommission beauftragte daraufhin das EVD, eine Exper- tenkommission einzusetzen, welche in der Folge einen Vor- entwurf zu einem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Ar- beitnehmer in den Betrieben erarbeitete. Dieser Vorentwurf wurde im Auftrag der Kommission anfangs 1984 den Kanto- nen und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Jahre 1986 diskutierte die Kommission die Er- gebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und hörte ver- schiedene Experten an. In einer Subkommission wurden an- schliessend zwei Entwürfe für ein mögliches Mitwirkungs- gesetz erarbeitet.
An der Sitzung der Kommission vom 14. September 1987 fand indes keiner der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit. Sie wurden einerseits als zu wenig weitgehend beurteilt, anderer- seits befürchteten zahlreiche Kommissionsmitglieder, dass ein Mitwirkungsgesetz die Stellung der Sozialpartnerorganisa- tionen beschränken würde, oder sie bezweifelten grundsätz- lich, dass sich die Mitwirkung im Betrieb gesetzlich regeln lasse. Auch die parlamentarische Initiative Biderbost wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kom- mission war mehrheitlich der Auffassung, die Mitwirkung solle vorläufig weiterhin in Gesamtarbeitsverträgen oder durch Ab- sprachen der Sozialpartner verwirklicht werden.
Eine Minderheit der Kommission war bereit, der parlamentari- schen Initiative Folge zu geben. Sie erachtete einen Konsens über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb als möglich und befürwortete entsprechende gesetz- liche Regeln.
Nachdem die Initiative Biderbost während mehr als zwei Jah- ren im Nationalrat nicht traktandiert worden war, kam die Kom- mission an einer weiteren Sitzung vom 20. März 1990 überein, auch die Initiativen Morel und Egli-Sursee abzuschreiben. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen kam sie auf ihren eigenen Beschlussentwurf vom 3. Mai 1978 zurück; mit 10 zu 2 Stim- men beschloss sie ein Kommissionspostulat (90.430). Der Bundesrat wird darin ersucht, im Hinblick auf den Europäi- schen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbe- stimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten. Mit 14 zu 0 Stimmen wurden anschliessend die beiden Initiativen Morel und Egli-Sursee zur Abschreibung empfohlen.
M. Wyss Paul présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Nous vous soumettons, par la présente, conformément à l'arti- cle 27, alinéa 5 du règlement du Conseil national, le rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire des initiati- ves parlementaires déposées par les anciens conseillers na- tionaux Morel, Egli-Sursee et Biderbost. Les initiatives Morel et Egli-Sursee demandent, sous forme de projets rédigés de tou- tes pièces, une participation des travailleurs assurant à l'entre- prise le fonctionnement, la rentabilité ainsi que l'unité et la ca- pacité de prendre des décisions. L'initiative Biderbost de- mande, également sous forme de projet rédigé de toutes piè- ces, une nouvelle loi fédérale sur la participation des travail- leurs dans les entreprises (loi sur la participation).
En 1976 et 1977, la commission avait déjà examiné les initiati- ves Morel et Egli-Sursee. Elle avait élaboré son propre projet d'arrêté et chargé le Conseil fédéral de le soumettre en consul- tation aux cantons et aux organisations intéressées (FF 1978 II 1005). Dans son rapport à la commission sur les résultats de la procédure au cours de laquelle des divergences étaient appa- rues, le Conseil fédéral avait provisoirement renoncé à se pro- noncer sur les trois projets. Là-dessus, le Conseil national avait décidé, le 9 mars 1981, sur proposition de la commis- sion, de suspendre l'examen des propositions concernant l'adoption de dispositions constitutionnelles et de traiter d'abord la présente initiative sur la participation au niveau de l'exploitation (cf. Bull. off. CN 1981, p. 111).
La commission a ensuite chargé le Département fédéral de l'économie publique de créer une commission d'experts qui a élaboré un avant-projet de loi sur la participation des travail- leurs dans l'entreprise. Cet avant-projet a été envoyé au début
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
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07.06.1990 - 15:00
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