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Parlamentarische Initiative. Verwaltungskontrolle
Vierte Sitzung - Quatrième séance
Donnerstag, 7. Juni 1990, Nachmittag Jeudi 7 juin 1990, après-midi
15.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bremi
90.221
Parlamentarische Initiative (Geschäftsprüfungskommissionen) Verwaltungskontrolle Initiative parlementaire (Commissions de gestion) Contrôle de l'administration
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Bericht und Gesetzentwurf der Geschäftsprüfungskommissionen vom 12. Februar 1990 (BBI I, 1065) Rapport et projet de loi des Commissions de gestion du 12 février 1990 (FFI, 1029)
Stellungnahme und Entwürfe des Bundesrates vom 14. Februar 1990 (BBI I, 1092) Àvis et projets du Conseil fédéral du 14 février 1990 (FF 1, 1056) Beschluss des Ständerates vom 22. März 1990 Décision du Conseil des Etats du 22 mars 1990
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Seiler Rolf, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommis- sionen beider Räte beantragen Ihnen mit einer parlamentari- schen Initiative die Schaffung einer Fachstelle für Verwaltungs- kontrolle als Hilfsinstrument der Geschäftsprüfungskommis- sionen. Die Vorlage wurde von einer Arbeitsgruppe von Natio- nal- und Ständeräten ausgearbeitet und an einer gemeinsa- men Sitzung der beiden Geschäftsprüfungskommissionen vom 12. Februar 1990 verabschiedet. Sie haben dazu einen umfassenden Bericht erhalten.
Es braucht heute wohl keine besondere Begründung mehr für ein wesentlich verbessertes Instrumentarium der parlamenta- rischen Oberaufsicht. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigten deutlich und auch schmerzvoll, dass wesentliche Auf- gaben der Verwaltungskontrolle heute nicht wahrgenommen werden, mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten und Ressourcen nicht wahrgenommen werden können. Das In- strumentarium für die Ausübung der Oberaufsicht ist dem stark angestiegenen Umfang der Verwaltung und der Verwal- tungstätigkeit nie angepasst worden. Dies trifft vor allem für die ordentliche Verwaltungsaufsicht zu. Für die Finanzaufsicht sind bessere Verhältnisse geschaffen worden. Der ganzheit- liche Charakter der Oberaufsicht verlangt jedoch, dass Regie- rungs- und Verwaltungsaufgaben nicht allein aus dem Blick- winkel der Finanzen gewürdigt werden dürfen. Was heute fehlt, ist eine professionelle, unabhängige Instanz, eine mit Fachleuten ausgestattete Dienststelle, die die Wirksamkeit und Effizienz der Verwaltung überprüft. Mit der vorgeschlage- nen Aenderung des Geschäftsverkehrsgesetzes soll diese Fachstelle geschaffen werden. Was die Vorgeschichte, die Ueberlegungen und den Weg, der schliesslich zur vorgeschla- genen Lösung führte, betrifft, verweise ich auf unseren Bericht. Nun, was sind die Aufgaben einer solchen Fachstelle? Die Hauptaufgabe besteht vor allem darin, das Parlament bei der
Ausübung der verfassungsmässigen Oberaufsicht zu unter- stützen. Die Stelle hat zur Aufgabe, Themen der Verwaltungs- kontrolle nach fachlichen Massstäben und mit methodischem Vorgehen für die ganze Bundesverwaltung zu bearbeiten. Ihre Aufgaben lassen sich eigentlich in drei Phasen einteilen, in drei Aufgabengebiete: zum ersten die Ueberprüfung der Auf- gaben des Bundes, zum zweiten die Kontrolle dieser Aufga- benerfüllung und zum dritten die Evaluation der Wirksamkeit staatlichen Handelns.
Zum ersten, zur Ueberprüfung der Aufgaben des Bundes: An- hand der Verwaltungspraxis prüft die Verwaltungskontrolle Bundesaufgaben auf ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und Uebereinstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen, wie sie in Verfassung, Gesetzen, in der Legislaturplanung oder an- deren Leitlinien von Parlament und Bundesrat festgehalten sind.
Zum zweiten, zur Kontrolle der Aufgabenerfüllung: Die Fach- stelle soll in erster Linie die Konzepte der Aemter und Dienst- stellen der Verwaltung prüfen, an denen diese ihre Arbeits- weise orientieren. Sie kontrolliert, ob das Handeln der Verwal- tung den vorgegebenen Zielen entspricht. Sie befasst sich fer- ner mit der Verwaltungsführung, der Organisation sowie dem Einsatz der Mittel.
Zum dritten, zur Evaluation der Wirksamkeit des staatlichen Handelns: Schliesslich prüft die Verwaltungskontrolle die Wir- kung der Verwaltungstätigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft auf ihre Uebereinstimmung mit den gesetzlich und politisch vorgegebenen Zielen. Dazu gehört eben die Evaluation der Gesetze und Verordnungen, d. h. die methodische Ermittlung und Beurteilung der Wirkung staatlicher und gesetzlicher Massnahmen.
Die Verwaltungskontrollstelle, die wir hier schaffen wollen, ist ein Dienstleistungsbetrieb des Parlamentes und damit auch ein Teil der Parlamentsdienste. Sie arbeitet nur im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen. Sie kann nicht selbständig tätig werden. Ein Eigenleben dieser Fachstelle ist somit aus- geschlossen. Ihr Pflichtenheft ist im Bundesbeschluss B, der eine Aenderung des Bundesbeschlusses über die Parla- mentsdienste vorsieht, enthalten; wir werden dann im Laufe der Beratungen darauf zurückkommen.
Nachdem der Bundesrat am 11. Dezember 1989 für seine Be- dürfnisse eine eigene Verwaltungskontrollstelle geschaffen hat - Sie können die Verordnung im Zusatzbericht des Bun- desrates einsehen -, kommt der Koordination der verschiede- nen Kontrollorgane des Bundesrates und des Parlamentes eine besondere Bedeutung zu. Der Auftrag zur Koordination ist daher bereits in Absatz 4 des Artikels 47sexies Geschäfts- verkehrsgesetz, den wir Ihnen vorschlagen, vorgesehen.
Es ist vorgesehen, dass die parlamentarische Verwaltungs- kontrolle nach einem von den Geschäftsprüfungskommissio- nen festgelegten Jahresprogramm arbeitet. Dieses Jahres- programm ist mit den anderen Kontrollorganen abzusprechen und abzustimmen. Wir haben in bezug auf diese Koordinati- onsfunktion bereits entsprechende Briefwechsel mit Bundes- rat und Bundeskanzlei gehabt; denn es ist zu vermeiden, dass die gleiche Verwaltungseinheit, das gleiche Amt, gleichzeitig oder kurz hintereinander von verschiedenen Kontrollorganen «besucht» wird.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 14. Februar 1990 ausführlich zur Schaffung der parlamentarischen Verwal- tungskontrollstelle Stellung genommen. Er befürwortet unser Vorhaben, nachdem er - wie bereits erwähnt - seine eigene Kontrollstelle bereits installiert hat. Gleichzeitig beantragt er in diesem Zusammenhang notwendige Aenderungen im Ver- waltungsorganisationsgesetz, im Beamtengesetz sowie die Aufhebung des Gesetzes über das Bundesamt für Organisa- tion. Ich nehme an, der Herr Bundeskanzler wird dazu ein paar Ausführungen machen.
Zusammenfassend darf gesagt werden, dass es dem Parla- ment mit dem neuen Instrumentarium besser und effizienter möglich sein wird, den verfassungsmässigen Auftrag der Oberaufsicht zu erfüllen. Heute wird diese Oberaufsicht sehr ungenügend wahrgenommen. Wir können im Jahr nur etwa vier Inspektionen durchführen. Nur mit Inspektionen können jedoch vertiefte Kontrollen durchgeführt werden. Wir können
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dieses Instrument aber nicht mehr einsetzen, weil heute die Mittel dazu fehlen. Um den hohen Anforderungen dieser Ver- waltungsstelle gerecht werden zu können, muss sie eine Gruppe von etwa fünf sehr gut ausgewiesenen Mitarbeitern aus verschiedenen Fachdisziplinen umfassen.
Ich bitte Sie, den Anträgen der GPK zuzustimmen. Der Stände- rat hat die Vorlage bereits verabschiedet. Er hat daran keine Aenderungen vorgenommen.
M. Jeanneret, rapporteur: Le rapporteur de langue française pourra s'en tenir très brièvement, si vous êtes d'accord, à l'es- sentiel, pour plusieurs raisons: d'abord, nous sommes la deuxième Chambre; le Conseil des Etats, comme on l'a dit, a adopté ce projet sans aucune difficulté. Ensuite, la Commis- sion de gestion, unanime, vous propose d'en faire de même. Enfin, notre président a dit ce qui devait l'être et vous avez dans votre dossier l'avis du Conseil fédéral ainsi que le rapport de la commission qui, tous les deux, sont clairs et complets. Je m'en tiendrai donc à des questions de principe, en renvoyant le détail au débat article par article, s'il est utilisé au cours de l'examen de l'arrêté.
Les Commissions de gestion - et je crois que c'est une formule de travail extrêmement heureuse - ont constitué un groupe ad hoc vu l'ampleur du problème, composé de membres des deux Commissions de gestion du Conseil national et du Con- seil des Etats. La procédure a été longue sous la présidence de M. Seiler. Elle a été approfondie; nous avons eu plusieurs contacts avec le Conseil fédéral et particulièrement avec le chancelier de la Confédération; nous avons étudié plusieurs variantes. Nous avons entendu des experts de domaines va- riés, de l'économie privée, de l'étranger, des cantons, de la science administrative. En l'occurrence, si au départ on pou- vait être quelque peu sceptique sur les travaux du groupe, on s'est rendu compte, grâce à la qualité du travail accompli, que l'on peut maintenant, sans réserve, vous inviter à adhérer à cette proposition.
Nous avons voulu une solution qui à trois caractéristiques: elle doit être optimale, réaliste et moderne. C'est bien dans ce sens que va le rapport qui vous est présenté. La Commission de gestion est par essence celle qui a une vue d'ensemble de la vie administrative de la Confédération, mais cet instrument doit être au service de l'ensemble du Parlement et aussi, indi- rectement, des autres commissions. Mutatis mutandis, on pourrait le comparer quelque peu à la Délégation des finances par rapport à la Commission des finances, dans la mesure où l'on affine l'outil; on le perfectionne pour entrer de manière continue dans les détails. Quelles sont les thèses principales qui ont retenu l'attention de la Commission de gestion? Pre- mièrement, il fallait combler un vide là où cela était nécessaire. Deuxièmement, il fallait prévenir plutôt que guérir, être au ser- vice du fédéralisme également, car plus on est rigoureux vis-à-vis de l'administration fédérale, plus on évite des conflits entre administration cantonale et administration centrale. Il ne faut pas oublier que nous avons un système de milice. J'aime- rais insister sur l'idée: pas seulement le Parlement mais le Conseil fédéral. Je m'explique. Ce ne serait pas parce que les membres du Conseil fédéral sont à plein temps dans leur tra- vail que pour autant, à sept ils puissent dans le détail contrôler et surveiller l'administration qui leur est subordonnée. Il y a de la part du Conseil fédéral une même impuissance que de la part du Parlement vis-à-vis de certaines activités de l'adminis- tration. Il s'agit donc une fois de plus d'un instrument au ser- vice de notre système de milice.
J'aimerais attirer votre attention sur trois points dans le rap- port: dans la version française, à la page 5, nous vous don- nons un certain nombre d'exemples pour vous montrer ce qui aurait pu être évité ou ce qui pourrait être évité si ce contrôle existait. Je crois que le premier cas qui a presque quelque chose de pittoresque depuis le temps qu'on en parle dans les commissions et dans ce Parlement, c'est l'affaire du dépôt fédéral des chevaux de l'armée du Haras d'Avenches; ensuite, il y a les problèmes des hormones, la politique du développe- ment régional, la Bibliothèque nationale suisse, etc.
J'aimerais attirer encore votre attention à la page 6, toujours version française, au milieu de la page, sur le fait que la CEP,
dans son rapport - et je crois que l'on peut dire dans le deuxième rapport qui sera discuté dans 15 jours - par là même appelle à un contrôle parlementaire de l'administration qui soit plus appronfondi; et enfin, sur une remarque dans les rapports entre le Conseil fédéral et ses propres instruments et les Chambres fédérales, à la page 17, sur l'expression du «dia- logue de contrôle», à savoir que les instruments en place doi- vent collaborer.
Je conclus en vous disant que depuis le premier jour où le groupe ad hoc a ouvert ses travaux, jusqu'à aujourd'hui les événements nous ont donné malheureusement largement rai- son. Tout ce qui s'est passé dans l'administration fédérale suisse depuis un certain nombre de mois, à savoir les conclu- sions de la CEP - comme je l'ai dit - la motion de M. Petitpierre et d'autres interventions qui devront être débattues démon- trent que le Parlement doit avoir des instruments efficaces à sa disposition qui lui permettent d'avoir une gestion transparente et ainsi une meilleure information au service d'un système démocratique.
Bundeskanzler Buser: Das Geschäft, das Ihnen unterbreitet ist, hat eine ziemlich einmalige Genesis hinter sich, eine etwas sonderbare Entstehungsgeschichte; denn es ist nicht all- täglich, dass der Bundesrat und zwei parlamentarische Kom- missionen ein Geschäft gemeinsam vorbereiten. Aber es muss auch gesagt sein, dass die etwa zwei Jahre dauernden Verhandlungen damals darauf ausgerichtet waren, eine ge- meinsame Dienststelle für die Geschäftsprüfungskommissio- nen einerseits und für den Bundesrat andererseits zu schaf- fen.
Heute ist diese Idee der gemeinsamen Dienststelle aufgege- ben worden, wie Sie der Vorlage entnehmen können. Aber es ist trotzdem noch so viel Gemeinsames drin, dass sich die Stellungnahmen des Bundesrates und der Geschäftsprü- fungskommissionen in einer einzigen Vorlage rechtfertigten, ja geradezu aufdrängten, wenn man ein rationelles Vorgehen einschlagen wollte.
Sie sehen aus dem Bericht des Bundesrates, dass er Ihnen fol- gende Vorschläge macht, kombiniert mit den Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen:
Das Bundesamt für Organisation soll aufgehoben werden. Seine Aufgaben werden auf verschiedene andere Aemter übertragen, insbesondere auf das neu zu schaffende Bundes- amt für Informatik, das den ganzen Aufgabenbereich in die- sem Sektor übernimmt, ein Amt, das dringend notwendig ist, um die zentrale Koordination im Bereich der Informatik sicher- zustellen.
Die betriebswirtschaftlichen Fragen, die betriebswirtschaft- liche Beratung im Bereich Organisation und Führung, sind dem Personalamt zuzuteilen.
Die Verantwortung für die Organisation geht an die Linie über. Damit haben wir die Erfüllung eines alten Postulates, wo- nach Beratung und Kontrolle im Organisationsbereich nicht im gleichen Amt vereinigt sein sollten, wie dies bisher im Bun- desamt für Organisation der Fall war.
Die sogenannten OUP, die Organisationsüberprüfungen, die bisher vom Bundesamt für Organisation gemäss Auftrag der GPK durchgeführt wurden, sollen inskünftig Sache der neuen Dienststelle für Verwaltungskontrolle des Parlamentes sein.
Diese Reorganisation bedingt die folgenden gesetzlichen Aenderungen, die in der Fahne bereits eingebaut sind:
Das Amt für Informatik wird als neues, weiteres Amt in Arti- kel 58 des Verwaltungsorganisationsgesetzes eingefügt.
In diesem gleichen Artikel wird unter den administrativ zuge- ordneten Aemtern und Diensten das Bundesamt für Organisa- tion (bisher dem Finanzdepartement zugeordnet) gestrichen. 3. Im Beamtengesetz wird in Artikel 64 unter den Aufgaben des Personalamtes die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Fragen im Bereich Organisation und Führung eingefügt.
In der Verordnung über die Zuweisung der Aemter an die Departemente und der Dienste an die Bundeskanzlei wird als weiteres, neues Amt des Finanzdepartementes das Bundes- amt für Informatik aufgeführt.
Die ersten drei Geschäfte sind Gesetzesänderungen und un-
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terstehen dem fakultativen Referendum. Das letzte bedarf ei- nes Genehmigungsbeschlusses der Bundesversammlung, der seinerseits dem fakultativen Referendum untersteht. Im Bericht sind zusätzlich enthalten (zu Ihrer Kenntnisnahme): 1. Die Verordnung des Bundesrates über die Verwaltungskon- trolle, die bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft steht und seit dem 1. Juni dieses Jahres operationell ist.
Wie vom Präsidenten der Kommission und vom französischen Sprecher bereits ausgeführt wurde, ist das Stichwort «Koordi- nation» in diesem neuen Bereiche sehr grosszuschreiben.
Wir haben nun zwei Verwaltungskontrolldienste: den einen bei der Geschäftsprüfungskommission, den anderen bei der Bun- deskanzlei. Wir haben die Finanzdelegation, die Finanzkon- trolle und das im Aufbau befindliche Controlling, dazu andere Kontrollstellen in verschiedenen Departementen und die Ge- schäftsprüfungskommissionen.
Koordination ist mit anderen Worten sehr grosszuschreiben: Es wird nichts in die Wege geleitet, das nicht zwischen den zu- ständigen Diensten besprochen worden wäre. Damit auch hier die Sicherung nach oben gilt, ist vorgesehen, dass die Dienststelle des Bundesrates nur im Auftrag des Bundesrates tätig wird, mit anderen Worten: nicht autonom und nicht von sich aus mal hier, mal dort eingreifen kann, ohne dass es die zuständige Instanz, nämlich der Bundesrat, weiss. Ihr Präsi- dent hat soeben darauf hingewiesen, dass bei der Geschäfts- prüfungskommission dasselbe gilt: Auch Ihre Verwaltungs- kontrollstelle wird nur im Einvernehmen und im Auftrage der Kommission tätig. Das bedeutet, dass auf der obersten Ebene permanent die Koordination sichergestellt ist, so dass jede Doppelspurigkeit vermieden werden kann.
Ich beantrage Ihnen, gemäss dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates den vorgeschlagenen Aenderungen zuzustimmen.
Engler: Die CVP-Fraktion unterstützt die Schaffung einer par- lamentarischen Verwaltungskontrollstelle. Die Vorkommnisse in der letzten Zeit - ich verweise auf die Untersuchungen der Parlamentarischen Untersuchungskommissionen, aber auch auf die Uebung Hayek - rufen und verlangen nach einer Ver- stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Die Puk selbst hat eine Verstärkung der Rechte verlangt. Hier in diesem Fall geht es nicht um eine Verstärkung der Rechte, sondern um eine Verstärkung der Hilfe, der Hilfsinstrumente, der Infrastruktur, des Personals.
Beides ist nötig: eine Verstärkung der Infrastruktur, aber auch eine Verstärkung der Rechte der Geschäftsprüfungskommis- sionen. Es ist nicht nur dieser erste Schritt zu tun, es wird dann auch noch der zweite zu tun bleiben.
Wir sind ein Milizparlament. Wenn ich in meiner Formulierung recht wohlwollend bin, dann würde ich sagen: Wir sind zumin- dest überfordert, was die Kontrolle der Verwaltung angeht.
Es besteht ein Notstand, ein grosser Mangel an Zeit, an Fach- kunde, aber auch an Kontinuität. Unsere moderne Gesell- schaft wird immer komplizierter, komplexer, und diese Kom- plexität ist auf Vertrauen angewiesen. Vertrauen ist gleichsam das Korrelat zu Macht und Komplexität. Nicht umsonst besteht das geflügelte Wort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Kontrolle ist aber nicht nur besser, Kontrolle ist notwendig, wenn wir Vertrauen bilden wollen. Mit der Verwaltungskontroll- stelle soll diese Schwachstelle unseres Milizparlamentes et- was gemindert werden. Die Stelle wird mit Fachleuten besetzt, die Zeit haben sollen und Kontinuität garantieren. Sie arbeiten im Auftrag der GPK und werden auch von ihr kontrolliert.
Persönlich bedaure ich es auch gar nicht, dass es nicht zu ei- ner gemeinsamen Verwaltungskontrolle von Bundesrat und Parlament gekommen ist. So bleibt das Prinzip der Gewalten- trennung weiterhin gewahrt. Aus diesem Prinzip heraus erge- ben sich dann auch unterschiedliche Aufgaben von Bundes- rat und Parlament. Wir kontrollieren als Parlament nicht in un- serem eigenen Kompetenzbereich, und hie und da könnte
man vielleicht sogar beifügen: leider. Wir kontrollieren im Kom- petenzbereich des Bundesrates. Dem Bundesrat kommt die Führungs- und Weisungskompetenz in diesem Bereich zu. Das ist gewollt, und dementsprechend sind auch Auseinan- dersetzungen zwischen Parlament und Regierung normal und auch nicht zu beklagen.
Wir müssen wissen, dass unsere Möglichkeiten und Mittel be- schränkt sind und das auch bleiben werden, auch wenn wir die Rechte ausdehnen. Wir haben einzig die Kompetenz zur Oberaufsicht. Der Bundesrat muss aber - und dies trotz Puk im EJPD und trotz Puk im EMD - seine eigene, umfassende Dienstpflicht zudem wahrnehmen, und er kann sich nicht ein- fach auf die Oberaufsicht des Parlamentes verlassen.
Der Widerstreit der Gewalten tut - soweit er sachlich geführt wird - gut und ist bitter notwendig. Verstärken wir unsere Hilfs- organe, verstärken wir die Infrastruktur der GPK, damit das Vertrauen wachse, die Effizienz der Verwaltung sich verstärke und wir letztlich auch sehen, wie effizient unsere Gesetze sind - oder ob sie in der Papierflut ertrinken. Ich bin überzeugt, die- ses Gesetz, diese Verwaltungskontrollstelle wird das nicht tun.
Cincera: Es ist etwas sehr Kluges, wenn das Parlament von Zeit zu Zeit auch einmal an sich selber denkt. Gut, wenn es bei diesem An-sich-selber-Denken vor allem überprüft, ob die In- strumente, die Abläufe, die Verfahren, die ihm zur Verfügung stehen, um seine Aufgabe zu erfüllen, den heutigen Anforde- rungen noch genügen. Genau in diesem Sinne haben die Ar- beitsgruppe und die gemeinsame Geschäftsprüfungskom- mission diese Gesetzesänderung mit dem Ziel der Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Verwaltungskontrolle ange- gangen.
Ich bin persönlich auch davon überzeugt, dass es viel besser ist, wenn wir dazu getrennte Instrumente schaffen, weil die Kontrollaufgabe des Bundesrates über seine Verwaltung eine ganz andere ist, in einer anderen Phase stattfinden muss als die Nachkontrolle des Parlamentes und der Geschäftsprü- fungskommission.
Ich bin aber auch der Meinung, dass wir hier eigentlich jetzt einmal einen ersten Schritt tun, dass wir ausprobieren, was es bringt, wenn wir unsere eigene Logistik verbessern und ver- stärken. Aber ich glaube, wenn wir mit der Idee des Milizparla- mentes weiterleben wollen, dann müssen wir ganz systema- tisch eine Professionalisierung dieses Milizsystems anstre- ben, und dann müssen wir vermutlich weitere Schritte tun. Wer je in der Geschäftsprüfungskommission war, der hat ja mit- erlebt, wie immer dann, wenn wir - vom guten Willen geleitet - eine Inspektion oder eine vertieftere Kontrollarbeit angehen wollten, die Arbeit nicht rechtzeitig und nicht effizient an die Hand genommen werden konnte, weil unser kleines, mageres Sekretariat aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage war, eine solche Inspektion administrativ und technisch zu begleiten. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir jetzt diese Verstärkung vornehmen. Es ist auch sehr wichtig, dass wir den Weg der Auftragsgebung ganz eindeutig in die Hände der Geschäfts- prüfungskommission und der Parlamentsdienste legen.
Die freisinnige Fraktion unterstützt darum dieses Vorgehen und empfiehlt Ihnen, dieser Gesetzesänderung zur Schaffung einer Fachstelle für Verwaltungskontrolle zuzustimmen.
M. Borel: Le groupe socialiste vous invite à appuyer le projet qui vous est présenté.
Il a déjà été dit à cette tribune que les événements survenus au Département fédéral de justice et police justifient d'autant plus la création de cet organe de contrôle, bien que l'idée de le met- tre sur pied soit antérieure à ceux-ci. En outre, la manière dont le Parlement a empoigné la résolution de ces événements nous apporte également de nombreuses raisons pour ap- puyer le projet d'aujourd'hui. En effet, chacun s'est plu à rele- ver le travail de grande qualité accompli par la CEP. Ce travail de qualité ne résulte pas seulement d'un engagement presque à plein temps des membres des commissions des deux Chambres, mais également de la compétence de l'état- major bien doté en effectif et en personnel disposant d'une bonne formation professionnelle. La Commission de gestion a
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aussi besoin d'un état-major de qualité et c'est ce que vous propose ce projet de loi.
Dans le cadre de cette discussion, je voudrais dissiper une illu- sion. La création de cet organe de contrôle ne va pas déchar- ger les parlementaires, en particulier ceux membres des Com- missions de gestion. Cet organe de contrôle doit simplement leur permettre de mieux accomplir leur activité. Il devrait tra- vailler sous mandat des Commissions de gestion. S'il faut du temps pour exécuter les mandats - c'est dans ce sens que la Commission de gestion pourra mieux travailler - il en faut éga- lement pour les énoncer et juger l'opportunité de les confier. Pour ce faire, ces commissions et leurs membres devront se donner du temps.
Lorsque nous mettrons en oeuvre pratiquement cet organe, il faudra essayer d'éviter deux difficultés. Premièrement, les quelques personnes que nous allons engager au service du Parlement ne devront pas travailler en chapelle. Pour ce faire - à ce propos je m'adresse en particulier aux représentants de la Commission administrative - il faudra bien réfléchir au pro- blème de locaux et aux questions de relations entre les dif- férents services du Parlement.
Il est important que cet organe de contrôle soit situé à proxi- mité du Parlement pour que la Commission de gestion qui doit en permanence, non seulement donner des mandats mais également contrôler leur exécution, en soit physiquement pro- che.
D'autre part, il faut instituer une bonne coordination entre le secrétariat de la Commission de gestion, ce nouvel organe, et les autres services du Parlement. Nous pensons que la coordi- nation actuelle entre ces divers services n'est pas idéale et que l'introduction de ce nouvel organe pourrait améliorer la situa- tion.
Pour terminer, je vous rappelle que ce que nous vous propo- sons est fort modeste. Cela n'a rien à voir avec ce dont dispose par exemple le Parlement des Etats-Unis. Si nous effectuions un calcul proportionnellement à notre population des effectifs utilisés par le Parlement américain pour cette tâche spécifi- que, nous ne vous proposerions pas de réunir cinq personnes dans un nouvel organe, mais 150 à 200. Je vous invite donc à approuver la proposition qui vous est soumise.
Präsident: Die grüne Fraktion, die Fraktion der LdU/EVP, die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und die liberale Fraktion teilen mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten und der Vorlage zustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
A. Geschäftsverkehrsgesetz A. Loi sur les rapports entre les conseils
Titel und Ingress, Ziff. I - III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I - III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 66 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste B. Arrêté fédéral sur les Services du Parlement
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 70 Stimmen (Einstimmigkeit)
C. Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Aende- rung der Verordnung über die Zuweisung der Aemter an die Departemente und der Dienste an die Bundeskanzlei C. Arrêté fédéral relatif à l'approbation d'une modification de l'ordonnance concernant l'attribution des offices aux départements et des services à la Chancellerie fédérale
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 72 Stimmen (Einstimmigkeit)
Seiler Rolf, Berichterstatter: Nachdem Sie diese Beschlüsse verabschiedet haben, ist es mir als Präsident der Arbeits- gruppe ein echtes Bedürfnis, den Mitarbeitern dieser Arbeits- gruppe, dem Bundesrat, dem Bundeskanzler und auch dem Sekretariat der GPK meinen herzlichsten Dank abzustatten. Ohne diese Mitarbeit und ohne diese Zusammenarbeit wären wir vermutlich nicht dort, wo wir heute sind. Hätten wir den Weg, den wir einmal als richtig erkannt haben, nicht manch- mal hartnäckig verfolgt, wären wir nicht unbedingt ans Ziel ge- kommen.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.832
Interpellation Bonny Beeinflussung von Abstimmungen durch Meinungsumfragen Sondages d'opinion. Impact sur les votations
Siehe Seite 757 hiervor - Voir page 757 ci-devant
Diskussion - Discussion
Bonny: Es geht hier um eine grundsätzliche Frage. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es mir um zwei Sachen nicht geht: Erstens geht es mir nicht darum, den Entscheid, der im Laufental gefällt wurde, in Frage zu stellen; ich habe hier nur mit diesem Beispiel operiert. Zweitens möchte ich nicht generell Meinungsumfragen in Frage stellen. Ich bin über- zeugt, dass diese ein wichtiges Instrument unserer ganzen po- litischen Kultur sind, auf das wir auch in Zukunft nicht verzich- ten können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Anno
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.221
Numéro d'objet
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Datum
07.06.1990 - 15:00
Date
Data
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891-894
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