Postulat Simmen
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E 7 mars 1990
Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig Kenntnisnahme vom Bericht über die 1988 an der 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Ueber- einkommen und Empfehlungen und Eintreten auf den Bun- desbeschluss betreffend das Uebereinkommen Nr. 168 über die Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeits- losigkeit sowie Zustimmung zu demselben.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art, 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.777
Postulat Simmen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung Cours de langues pour le perfectionnement professionnel
Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989
Bis heute wird bei der Subventionierung von Sprachkursen nicht unterschieden zwischen Kursen zur persönlichen kultu- rellen Bereicherung und solchen zur beruflichen Weiterbil- dung. Vielmehr erfolgt die Unterstützung durch den Bund je nach Trägerschaft der Kurse.
Kurse an Berufsschulen gelten im vorneherein als berufsbe- dingt und werden über das BIGA unterstützt, solche an Volks- hochschulen werden als reine Hobbies betrachtet und dem BAK zugewiesen.
Dies entspricht nicht der Realität. Tatsächlich bieten auch Volkshochschulen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung dort an, wo keine Berufsschulen vorhanden sind oder wo sie dieses Feld nicht abdecken.
Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie die Unterstützung nach Funktion und nicht nach Trägerschaft ausgerichtet werden könnte.
Texte du postulat du 13 décembre 1989
A ce jour, aucune distinction n'est faite dans le subventionne- ment de cours entre ceux destinés à l'enrichissement culturel personnel et ceux servant le perfectionnement professionnel. Un appui de la Confédération dépend plutôt des institutions d'enseignement.
Les cours suivis dans des écoles professionnelles sont con-
sidérés d'office comme liés à la profession et sont soutenus par l'OFIAMT, alors que les cours dispensés par les univer- sités populaires passent dans la catégorie des loisirs et sont renvoyés à l'OFC.
Cela ne correspond pas à la réalité. En effet, les universités po- pulaires offrent également des cours de langues servant au perfectionnement professionnel lorsque manquent des éco- les professionnelles ou que ces dernières ne couvrent pas ce domaine.
J'invite dès lors le Conseil fédéral à examiner les possibilités et moyens d'accorder un soutien non plus en fonction des insti- tutions d'enseignement mais des objectifs de la formation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cottier, Delalay, Gadient, Huber, Jelmini, Onken, Rhinow (7)
Frau Simmen: Fremdsprachenkenntnisse sind heutzutage ein sehr wichtiger Bestandteil der beruflichen Qualifikation, und dies nicht etwa nur bei denjenigen Berufen, die man übli- cherweise mit fremden Ländern oder Menschen assoziiert, wie etwa im Fremdenverkehr, im Gastgewerbe oder in den Verkaufsberufen. In hohem Masse werden Fremdsprachen- kenntnisse heute auch von den Angehörigen technischer Be- rufe verlangt, von Monteuren ebenso wie von Ingenieuren. Diese Kenntnisse sind nötig einerseits für das Studium von Unterlagen und Lehrbüchern, andererseits für den Kontakt mit den Kunden. Gerade auf dem Gebiete der Kundenkontakte kann es für die Erteilung eines Auftrages entscheidend sein, wer von den Anbietern den besten Kontakt zum Kunden auf- bauen kann. Die Schweiz ist in dieser Beziehung bis heute in einer guten Position, doch gilt es, sich hier nicht einfach auf einmal erworbenen Lorbeeren auszuruhen. Aus diesem Grunde unterstützt der Bund auch im Rahmen der Sofort- massnahmen zur beruflichen und universitären Weiterbildung die Weiterbildung auf dem sprachlichen Sektor, sofern sie ef- fektiv der beruflichen Weiterbildung dient.
Neben den freien Sprachschulen sind es vor allem zwei Trä- gerschaften, welche Sprachkurse anbieten, nämlich die Volks- hochschulen und die Berufsschulen. Beide haben sowohl Kurse, dle zu einem Abschluss führen, als auch reine Hobby- kurse im Programm.
Die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Volkshoch- schulen auf den verschiedensten Gebieten ist sehr gut. Ich er- wähne als Beispiel die Weiterbildung der Lehrer von Fremd- sprachenkursen. Die Volkshochschulen mit ihrer dezentralen Struktur erreichen aber viele Orte, an denen keine Berufsschu- len existieren. So gibt es in der ganzen Schweiz insgesamt 75 Volkshochschulen mit 549 Kursorten. Beide Trägerorganisa- tionen bieten also in der Praxis einerseits Hobby- und anderer- seits berufliche Weiterbildungskurse mit Abschluss an. Bei den Volkshochschulen sind dies die Zertifikate der internatio- nalen Zertifikatskonferenz. In dieser Hinsicht besteht also kein Unterschied zwischen den beiden Trägerschaften.
Die Unterstützung hingegen, die der Bund ausrichtet, folgt völ- lig anderen Kriterien. Alle Kurse, die an Berufsschulen erteilt werden, die Zertifikats- wie die Hobbykurse, gelten automa- tisch als berufliche Weiterbildung und werden als solche vom Biga auch kräftig unterstützt. Die Volkshochschulkurse dage- gen gelten a priori als Freizeitbeschäftigung und erhalten eine bedeutend mässigere Unterstützung via Bundesamt für Kul- tur. Das ergibt im Resultat höhere Kurskosten für die Teilneh- mer und benachteiligt nicht nur die Volkshochschulen als sol- che, sondern alle Kursbesucher, die ausschliesslich eine Volkshochschule in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung ha- ben.
Diese Aufteilung der Subventionen ist ebenso unlogisch wie ungerecht und sollte geändert werden. Es kann sich sicher nicht darum handeln, die Berufsschulen um ihren Besitzstand zu bringen, der heute darin besteht, dass alle Kurse an den Berufsschulen subventioniert werden, sondern es sollten viel- mehr Mittel und Wege gefunden werden, damit alle Kurse, die einer echten beruflichen Weiterbildung dienen, durch das Biga unterstützt werden, ungeachtet des Veranstalters, der sie anbietet. Selbstverständlich beschränkt sich diese Forderung auf nicht lukrative Organisationen.
Postulat Meier Josi
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Es gibt ein taugliches Kriterium für die Unterscheidung zwi- schen Weiterbildung und Hobby: das ist die Bereitschaft der Kursteilnehmer, Examina abzulegen. Diese Examina existie- ren, sie werden benützt, und Abgrenzungsschwierigkeiten sind aus diesem Grunde nicht zu befürchten.
Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Postulates und den Bun- desrat um eine wohlwollende Aufnahme.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral accepte le postulat présenté par Mme Simmen. Il constate en effet que, dans l'état actuel des choses, les universités populaires suis- ses ainsi que d'autres organisations dispensent des cours de langues principalement destinés à la culture générale des adultes, alors que les crédits de la Confédération sont ac- cordés à la formation professionnelle et subventionnent d'au- tres institutions que l'Université populaire, par exemple. Or, les cours de langues constituent incontestablement dans cer- tains cas - vous avez raison de le souligner, Madame - un fac- teur important de qualification professionnelle. Dès lors, ce distinguo, théoriquement facile entre l'enseignement général et l'enseignement professionnel, et par conséquent le subven- tionnement ou le non-subventionnement par la Confédéra- tion, a quelque chose d'assez artificiel, finalement. Il s'agirait d'essayer de trouver une formule plus souple, moins tranchée qu'elle ne l'est actuellement, et de contribuer ainsi à des cours de langues dont la signification dans la formation, profession- nelle en particulier, sera plus considérable encore demain qu'elle ne l'est aujourd'hui.
Nous pourrions ainsi entrer en matière, examiner plus avant les propositions du postulat de Mme Simmen, mais d'entrée de cause bien rappeler que si nous en venions à modifier la loi sur la formation professionnelle, il conviendrait que des condi- tions strictes soient remplies quant à la qualité de cet ensei- gnement. Nous postulons comme exigences que les ensei- gnants doivent être au bénéfice d'une formation linguistique et pédagogique et que l'autorité compétente du canton dans lequel le cours a lieu doit aussi contribuer financièrement à son soutien. Si ces conditions sont posées, il est possible à mon avis, et de l'avis du Conseil fédéral, d'aller dans le sens du postulat de Mme Simmen.
Ueberwiesen - Transmis
89.808
Postulat Meier Josi Heizölpreise. Freigabe von Heizöl-Pflichtlagern Prix du mazout. Libération de certains stocks obligatoires
Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1989
Die Heizölpreise explodieren derzeit. Zurückzuführen ist die Preisentwicklung auf einen Importengpass, dieser wiederum hängt zusammen mit einem extrem niedrigen Wasserstand auf dem Rhein, der Transportengpässe bewirkt. Die Preisent- wicklung hat unerwünschte Auswirkungen auf die Teuerung (Index).
Ich fordere den Bundesrat auf, vorübergehend 10 Prozent der Heizöl-Pflichtlager freizugeben, um die Versorgungslage zu verbessern. Diese Massnahme ist vertretbar. Strategische Be- denken stehen ihr dazu nicht im Wege. In vergleichbarer Lage hat der Bundesrat vor einigen Jahren ähnlich entschieden.
Texte du postulat du 14 décembre 1989
En ce moment, les prix du mazout s'envolent. C'est le résultat d'un ralentissement des importations, phénomène étroite- ment lié à l'abaissement extrême du niveau du Rhin. Le ren-
chérissement du prix du mazout exerce des effets indésira- bles sur l'indice des prix à la consommation (il relance l'infla- tion).
J'invite le Conseil fédéral à libérer, à titre provisoire, 10 pour cent des réserves obligatoires de mazout en vue d'améliorer la situation. Cette mesure est défendable. Nulle considération stratégique ne s'y oppose. Il a, voici quelques années, pris une mesure identique dans une situation semblable.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Danioth, Delalay, Ducret, Flückiger, Gautier, Jelmini, Lauber, Meier Hans, Onken, Rey- mond, Roth, Schmid, Schönenberger, Seiler, Simmen, We- ber, Ziegler, Zimmerli, Zumbühl (19)
Frau Meier Josi: Im Dezember 1989 explodierten die Heizöl- preise. Unter normalen Verhältnissen sind sie im Sommer niedrig und steigen wegen der erhöhten Nachfrage im Winter. Im letzten Dezember aber spielten sie verrückt. Das deutete auf einen Engpass im Angebot, und so war es auch. Ein ex- trem niedriger Wasserstand auf dem Rhein und Schleusen- pannen hatten Transportrückstände zur Folge. Sogar Raffine- rien mussten geschlossen werden. Bei vielen Firmen entstan- den grosse Lieferschwierigkeiten. In bestimmten Bereichen stiegen die Beschaffungspreise innert kurzem um über 100 Prozent.
In dieser Lage schlug ich dem Bundesrat vor, vorübergehend 10 Prozent der Pflichtlager freizugeben, um die Versorgungs- lage zu verbessern. Die Formulierung «vorübergehend» zeigt, dass ich nicht von einer langfristigen Versorgungslücke aus- ging. Was mich beschäftigte, war der durch den Anstieg des Heizölpreises zu befürchtende Teuerungsschub und der In- dexaufschlag auf Jahresende, weil der Dezemberindex für viele Privatpersonen eine wichtige Referenzziffer ist. Viele Mie- ter, die schon unter den verschiedenen Zinsaufschlägen zu leiden gehabt hatten, kamen bei den Nebenkosten wegen der fiebrigen Preisexplosion nochmals unter Druck.
Bei meiner Begründung ging ich davon aus, dass der Bundes- rat bei schweren Mangellagen infolge Marktstörungen, beson- ders im Bereiche der sogenannten freiwilligen Lager, Freiga- bemöglichkeiten hat. Nach Artikel 30 des Landesversorgungs- gesetzes dürfte er selbst Preisausgleichsmassnahmen prü- fen, wenn das Angebot mengenmässig nicht mehr ausreicht, was ja hier zutraf.
Meine Befürchtung bewahrheitete sich. Der Heizölpreis wirkte sich zu mehr als 50 Prozent auf den Indexanstieg von Novem- ber bis Dezember 1989 aus. Von 0,74 Indexpunkten Totalan- stieg entfielen allein 0,44 Punkte auf Heizöl. Geirrt hatte ich mich allerdings in einem Punkt: Entgegen einer Fehlinforma- tion aus Fachkreisen hatte der Bundesrat in den letzten Jahren von seiner Freigabekompetenz nie Gebrauch gemacht.
Nun hat der Bundesrat meiner Anregung nicht entsprochen. Damit ist das Postulat natürlich gegenstandslos geworden; denn nur ein sofortiges Handeln hätte den Schaden vermin- dert. Ich ziehe es folgerichtig zurück. Der Bundesrat kann sich also ersparen auszuführen, dass er im vorliegenden Falle der Auffassung gewesen sei, die Wirtschaft vermöge dieser Man- gellage selbst zu begegnen.
Ich hätte diesen Rückzug in einem Satz bekanntgeben kön- nen. Es lag mir aber daran, hier darzutun, dass nach meiner Ueberzeugung bei der Anwendung des Landesversorgungs- gesetzes durch den Bundesrat mehr Flexibilität am Platz wäre. Es ging ja einzig darum, den Marktteilnehmern, den Eigentü- mern der Lager, zu erlauben, ihre eigenen Lager zu 10 Prozent in einer durch Marktstörung bewirkten schweren Mangellage zu verwenden. Das sind nicht etwa marktwirtschaftliche Sün- denfälle - wie einige Leute denken könnten -, sondern mo- derne, flexible Einsätze von Vorräten. Sonst hätten ja nicht 19 Mitglieder dieses Rates mein Postulat mitunterzeichnet.
Aus heutiger Sicht scheint mir das ganze Gesetz immer noch zu kriegsbezogen. Es müsste ebenfalls der heutigen Bedro- hungslage angepasst werden. Zu dieser gehören heute auch Zusammenbrüche von Versorgungswegen für eine abseh- bare Zeit, vor allem, wenn sie sich sozial so unverhältnismäs- sig auswirken. Solche Zusammenbrüche können in Zukunft nicht nur klimatisch bedingt sein, sondern können z. B. auch
9-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Simmen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung Postulat Simmen Cours de langues pour le perfectionnement professionnel
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.777
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
86-87
Page
Pagina
Ref. No
20 018 573
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