743
Interpellation Frey Walter
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Danuser, Die- ner, Dormann, Grendelmeier, Loretan, Meier-Glattfelden, Re- beaud, Schmid, Steffen, Thür, Weder-Basel, Ziegler (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Einerseits betont das Bundesamt für Gesundheitswesen (Bag) die Freiwilligkeit der MMR-Impfung. Anderseits möchte das Bag nach eigenen Angaben die Impfkampagne «durch- ziehen». - Dieser Widerspruch des Bag ist aus folgenden Gründen höchst problematisch:
Das Bag suggeriert der Oeffentlichkeit, sein fragwürdiges stra- tegisches Ziel der Ausrottung der Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln sei absolut wünschbar und nur vorteilhaft. Dies ist jedoch nicht der Fall, da mit der Steigerung der Durch- impfungsquote die Krankheiten auf Jugendliche und Erwach- sene mit erhöhten Komplikationsrisiken verlagert werden. Nach neuen Erkenntnissen wäre selbst bei hohen Durchimp- fungsquoten von über 95 Prozent in absehbarer Zeit mit Ju- gendlichen- und Erwachsenenepidemien zu rechnen. Die um- strittene staatliche Impfkampagne beinhaltet somit totale Sachzwänge: Je mehr Impfungen, desto mehr Komplikatio- nen, woraus das Bag die (fragwürdige) Schlussfolgerung zieht, die Impfkampagne müsse durchgezogen werden.
Dass die Impfkampagne Zwanggscharakter hat, zeigt sich auch am Vorgehen der Impf-Promotoren, die sich neuerdings im «Blick» über das weitere strategische Vorgehen unter dem Titel melden «Epidemien drohen, Bund fordert: Schweizer, lasst euch impfen!». Hier wird mit zum Teil völlig falschen Argu- menten (z. B. die drei Viren MMR könnten bis zum Jahre 2000 weltweit ausgerottet werden, was durch die Studie Tschum- per/Abelin klar widerlegt wird) eine einseitige Propaganda Pro-Impfung betrieben, und mit Angstmacherei werden Kurz- schlussentscheide provoziert. Es ist bemerkenswert, wenn El- tern, Aerzte und Politiker über das Medium «Blick» mit Bag- Informationen versorgt werden.
Unter diesen Umständen muss befürchtet werden, dass sich das Bag zwecks Durchsetzung seiner fragwürdigen Ausrot- tungsstrategie zu weiteren Umdrehungen in der Zwangsspi- rale verleiten lässt:
Weitere einseitige Propagandaaktionen über die Boule- vard-Presse oder andere Medien;
mittelfristige Einführung von Quarantäne und Abriegelungs- impfungen, wie es zum Teil bereits in den USA praktiziert wird;
Druckversuche gegenüber Aerzten mit anderen wissen- schaftlichen Anschauungen, wie z. B. in der neuen Aerztebro- schüre mit der mehrmaligen Erwähnung, alle Kinder müssten konsequent geimpft werden;
schlussendlich eventuell sogar Zwangsimpfungen mit poli- zeilichen Massnahmen.
Das Bag müsste gemäss dem verfassungsmässigen Grund- recht der Wissenschaftsfreiheit andere fachliche Auffassun- gen tolerieren und sich bei wissenschaftlich umstrittenen The- men neutral verhalten. Dies gilt um so mehr, als es im vorlie- genden Fall der MMR-Massenimpfungen nicht über einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag verfügt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990
Der Bundesrat ist auch aufgrund der Erfahrungen mit anderen Impfungen (Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderläh- mung) der Ansicht, dass zur Erreichung einer hohen Durch- impfung gegen Masern, Mumps und Röteln kein Obligatorium notwendig ist.
Mit steigender Durchimpfung nimmt wohl die Möglichkeit, sich auf natürliche Weise zu infizieren, ab, und die ungeschütz- ten Kinder werden daher älter, bis sie erkranken. Dies ist sicher unerwünscht, da gewisse Komplikationen mit dem Alter etwas häufiger auftreten. Mit einer hohen Durchimpfung kann dem aber weitgehend vorgebeugt werden, dadurch, dass, bedingt durch die wesentlich eingeschränkte Viruszirkulation, die Er- krankungshäufigkeit in allen Altersgruppen, auch bei den über 15jährigen, deutlich abnimmt.
Gemäss Epidemiengesetz treffen die Kantone die zur Be- kämpfung übertragbarer Krankheiten notwendigen Massnah-
men. Sie bestimmen, ob Impfungen freiwillig oder obligato- risch sind. Von einem Impfobligatorium wurde allerdings kaum Gebrauch gemacht.
Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
89.692
Interpellation Frey Walter Immissionsgrenzwerte. Massnahmenpläne der Kantone Pollution atmosphérique (valeurs-limites). Plans des cantons
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989
Laut Aeusserungen von verschiedenen kantonalen Umwelt- fachstellen wurde der Aufwand für die Kantone in materieller und personeller Hinsicht sowie der Zeitbedarf für die Schaf- fung der gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Buwal massiv unterschätzt.
Alle Kantone sind demzufolge mit dem Vollzug der LRV, aber auch mit der Ausarbeitung ihrer Massnahmenpläne zur Fest- legung von Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte teilweise beträchtlich in Verzug.
Die in der LRV vorgesehene Frist vom 1. März 1989 zur Erstel- lung der Massnahmenpläne wird voraussichtlich um ein bis zwei Jahre überzogen werden. Laut LRV beträgt die ordent- liche Sanierungsfrist fünf Jahre. Wichtige Emissionsverminde- rungen werden sich demzufolge erst nach dem 1. März 1994 auswirken.
Im weiteren hat Herr Bundesrat Cotti verschiedentlich öffent- lich erklärt, dass die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes als Ziel- grössen zu betrachten seien und eine Verschiebung des Zeit- punktes, d.h. eine zeitlich verspätete Erfüllung, an der Sub- stanz nichts ändere.
Aufgrund der aufgezeigten Problematik stellen sich verschie- dene Fragen:
Ist der Bundesrat bereit, die Ziele der Luftreinhalte-Verord- nung, die im Prinzip ab 1. März 1994 die Einhaltung der Immis- sionsgrenzwerte vorschreibt, sowie die Ziele des Luftreinhal- te-Konzeptes, wo der Schwerpunkt auf das Jahr 1995 gelegt ist, zu koordinieren und nötigenfalls zu erstrecken?
Wird der Bundesrat den Kantonen aktualisierte Daten be- züglich Abgasemissionsfaktoren für Personenwagen zur Ver- fügung stellen, wie er dies in seiner Antwort zur Einfachen An- frage 89.1075 zugesichert hat?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht sinnvoll sein kann, vorübergehend massive Eingriffe in die Mobilität und Bewegungsfreiheit des Menschen vorzunehmen, wenn mit dem technischen Umweltschutz die Immissionsgrenz- werte ein oder zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen eingehalten werden können?
Ist der Bundesrat bereit, die Kantone im Bestreben zur Schadstoffverminderung an der Quelle entsprechend dem Grundsatz im Umweltschutzgesetz, wonach die Emissionen unabhängig von der Belastung soweit herabzusetzen sind, wie dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar ist, zu unterstützen, und nicht die Kantone ihrem Schicksal zu über- lassen und damit zu zwingen, einzeln Grenzwerte festzule- gen?
Interpellation Stocker
744
N
23 mars 1990
Texte de l'interpellation du 5 octobre 1989
Plusieurs services cantonaux de la protection de l'environne- ment ont déclaré que l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage avait nettement sous-estimé le volume de travail et l'effectif du personnel qu'implique, pour les cantons, la mise en oeuvre de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair), ainsi que le temps que prend l'élaboration des bases légales nécessaires au niveau cantonal.
Tous les cantons ont donc pris un certain retard - plusieurs un retard considérable - non seulement dans la mise en applica- tion de l'OPair, mais encore dans la préparation des plans qui leur permettront d'édicter des mesures afin de respecter les valeurs limites d'immission.
Ainsi, la remise des plans pour ces mesures, que l'OPair avait fixée au 1er mars 1989 au plus tard, sera vraisemblablement différée d'un an ou deux. Selon ce même texte de loi, le délai ordinaire d'assainissement est de 5 ans, de sorte qu'aucune diminution importante de la pollution ne se fera sentir avant le 1er mars 1994.
Or à plusieurs reprises, le conseiller fédéral Cotti a déclaré pu- bliquement que les objectifs figurant dans la Stratégie de lutte contre la pollution de l'air devaient être considérés comme des objectifs globaux et que le fait que leur réalisation soit reportée ou retardée ne changeait rien au principe.
Vu ce qui précède, le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
Est-il disposé à coordonner les objectifs établis par l'ordon- nance sur la protection de l'air - respect des valeurs limites d'immission à partir du 1er mars 1994 - avec ceux de la Straté- gie de lutte contre la pollution de l'air dont l'échéance a été fixée à 1995? Envisage-t-il une prorogation de ces délais en cas de nécessité?
Le Conseil fédéral fournira-t-il aux cantons des données ac- tualisées sur les facteurs d'émission des gaz d'échappement des voitures, comme il l'a promis dans sa réponse à la ques- tion ordinaire 89.1075?
Partage-t-il l'avis selon lequel il ne serait pas raisonnable de porter gravement atteinte, pendant une période restreinte à la mobilité et à la liberté de mouvement de la population si les va- leurs limites d'immission sont respectées un an ou deux plus tard que prévu, grâce à des mesures techniques en matière de protection de l'environnement?
Soutiendra-t-il les cantons qui s'efforcent de réduire la pollu- tion à la source, en respectant le principe fixé dans la loi sur la protection de l'environnement, selon lequel il importe indé- pendamment des nuisances existantes, de limiter les émis- sions dans la mesure que permettent l'état de la technique et les conditions d'exploitation, pour autant que cela soit écono- miquement supportable? Est-il disposé à ne pas abandonner les cantons à leur sort et à faire en sorte que ces derniers ne fixent pas eux-mêmes des valeurs limites?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Auer, Basler, Blocher, Bonny, Burckhardt, Fischer-Hägglingen, Fischer- Seengen, Gros, Jeanneret, Luder, Müller-Meilen, Müller-Wili- berg, Neuenschwander, Reichling (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Dezember 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 décembre 1989
Die Ziele der schweizerischen Luftreinhalte-Politik hat der Bun- desrat mit dem Luftreinhalte-Konzept vom 10. September 1986 festgelegt. Gemäss Konzept sollen die gesamtschweize- rischen Emissionen der drei wichtigsten Schadstoffe bis spä- testens Mitte der neunziger Jahre auf den Stand von 1960 zu-
rückgeführt werden. Dies entspricht in etwa der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach Luftreinhalte-Verordnung. Die Verordnung gliedert sich damit widerspruchslos ins Konzept ein.
Im Rahmen des Luftreinhalte-Konzeptes sind bisher eine grosse Anzahl von Massnahmen beschlossen worden; über weitere Massnahmen wird noch zu befinden sein. Die nach Luftreinhalte-Verordnung aufzustellenden kantonalen Mass- nahmenpläne sind unterschiedlich weit fortgeschritten; auch im Rahmen dieser Pläne wird über zahlreiche Massnahmen erst noch zu befinden sein. Aus Gründen der langen Entschei- dungswege (teilweise sind Gesetzes- oder Verordnungsände- rungen nötig) werden für die Realisierung einzelner Massnah- men Fristerstreckungen unerlässlich sein. Es zeichnet sich deshalb ab, dass bis Mitte der neunziger Jahre die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes nicht vollständig und die Immissions- grenzwerte nicht überall erreicht werden können.
Die Antwort, die der Bundesrat auf die Einfache Anfrage des Interpellanten vom 22. Juni 1989 (89.1075) erteilt hat, ist nach wie vor gültig.
Laut Schlussbericht der Elektrowatt Ingenieurunterneh- mung AG «Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Luft- reinhalte-Konzept des Bundesrates und zusätzliche Massnah- men zur Reduktion der Luftverschmutzung» wird das techni- sche Potential zur Verminderung der Luftverschmutzung mit den dort aufgezeigten Massnahmen ausgeschöpft sein. Der Bericht der Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG, der Be- richt «Ozon in der Schweiz» und kantonale Untersuchungen haben gezeigt, dass mit dem heute bekannten technischen Potential allein die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Ozon gesamtschweizerisch nicht eingehalten werden können. Die schliesst zwar nicht aus, dass neue technische Entwicklungen einen weiteren Beitrag leisten können, voraus- sichtlich aber erst nach Ablauf der vorgesehenen Fristen. Des- halb sind Verhaltensänderungen im Hinblick auf einen sparsa- men Umgang mit Brenn- und Treibstoffen unerlässlich, um die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen und die Ein- haltung der Immissionsgrenzwerte zu garantieren.
Diesem Anliegen ist der Bundesrat bereits am 16. Dezem- ber 1985 durch den Erlass der Luftreinhalte-Verordnung nach- gekommen. Die Luftreinhalte-Verordnung enthält unter ande- rem konkrete Emissionsgrenzwerte für rund 150 Stoffe und rund 40 Arten von industriellen, gewerblichen und Feuerungs- anlagen. Diese Werte decken sich weitgehend mit den ent- sprechenden Werten anderer fortschrittlicher Länder. Die Luft- reinhalte-Verordnung ist seit 1. März 1986 in Kraft. Die Kantone verfügen damit im Bereich Luftreinhaltung über eine klare Voll- zugsverordnung zum Umweltschutzgesetz. Der Bundesrat sieht überdies vor, die Luftreinhalte-Verordnung in einzelnen Bereichen zu verschärfen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
89.731
Interpellation Stocker Hochsicherheitsgewächshaus Lindau/ZH Serres de haute sécurité de Lindau/ZH
Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1989 In der Bevölkerung herrscht um den Bau des Hochsicherheits- gewächshauses Lindau grosse Beunruhigung; die Auskünfte
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Frey Walter Immissionsgrenzwerte. Massnahmenpläne der Kantone Interpellation Frey Pollution atmosphérique (valeurs-limites). Plans des cantons
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1990
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.692
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
743-744
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Pagina
Ref. No
20 018 487
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